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DE10002070A1 - Toilettenschüssel - Google Patents

Toilettenschüssel

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DE10002070A1
DE10002070A1 DE10002070A DE10002070A DE10002070A1 DE 10002070 A1 DE10002070 A1 DE 10002070A1 DE 10002070 A DE10002070 A DE 10002070A DE 10002070 A DE10002070 A DE 10002070A DE 10002070 A1 DE10002070 A1 DE 10002070A1
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Lothar Galler
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Roediger Vakuum und Haustechnik GmbH
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    • E03D11/02Water-closet bowls ; Bowls with a double odour seal optionally with provisions for a good siphonic action; siphons as part of the bowl
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    • E03D11/13Parts or details of bowls; Special adaptations of pipe joints or couplings for use with bowls, e.g. provisions in bowl construction preventing backflow of waste-water from the bowl in the flushing pipe or cistern, provisions for a secondary flushing, for noise-reducing

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel (10), insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Randbereich der Toilettenschüssel angeordnete Düse (22) zum Abgeben von die Tiolettenschüssel innenflächig besprühender Flüssigkeit sowie einem unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf (28). Um mit konstruktiv einfachen Maßnahmen sicherzustellen, dass im Störfall in der Toilettenschüssel angesammeltes Wasser nicht in den Bereich der Düsen ansteigen kann, ohne dass ein Entleeren der Toilettenschüssel beeinträchtigt wird, wird vorgeschlagen, dass der Überlauf eine vom Toilettenschüsselinneren ausgehende kanal- oder kammerförmigen Aussparung (30) der Toilettenschüssel umfasst, die in einen zum Äußeren der Toilettenschüssel führenden Auslass übergeht oder einen solchen aufweist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Randbereich der Toilettenschüssel angeordnete Düse zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender Flüssigkeit sowie einem unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf.
Dem DE 29 70 0985 U1 ist eine entsprechende Vakuum-Toilette zu entnehmen. Dabei geht vom unteren Schüsselbereich eine Rohrleitung aus, die außerhalb der Schüssel in einer bestimmten Höhe unterhalb der Spüldüsen offen endet. Hierdurch wird ein Überlauf gebildet, der sicherstellt, dass dann, wenn die Toilettenschüssel durch eine Betriebsstörung volllaufen sollte, der Wasserspiegel nicht bis an die Düsen gelangen kann, wodurch diese in unzulässi­ ger Weise Abwasser in die Trinkwasserleitung saugen könnten. Nachteil der bekannten Aus­ bildung ist es, dass dann, wenn die Absaugöffnung der Toilettenschüssel mit Papier und Feststoffen belegt sein, die Schüssel nicht ordnungsgemäß entleert werden kann, da über die außerhalb der Toilettenschüssel verlaufende Leitung Falschluft angesaugt würde, so dass infolgedessen in der Toilettenschüssel nicht der erforderliche Unterdruck aufgebaut werden kann, um die Teile in der Schüssel abzusaugen.
Im oberen Randbereich sind des Weiteren eine Vielzahl von Düsen angeordnet, um die Toiletteninnenschüssel auszuspülen. Dabei ist der Nachteil gegeben, dass ein Teil des Mitten­ bereichs zwischen zwei aufeinanderfolgenden Düsen selbst nicht bespült werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Toilettenschüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen sicherstellbar ist, dass im Störfall in der Toilet­ tenschüssel angesammeltes Wasser nicht in den Bereich der Düsen ansteigen kann. Gleichzei­ tig soll jedoch sichergestellt werden, dass durch einen entsprechenden Überlauf ein Entleeren der Toilettenschüssel nicht beeinträchtigt wird. Ferner soll mit wenigen Düsen sichergestellt werden, dass die Toilettenschüssel umfassend gesäubert werden kann, so dass folglich nur geringe Flächen verbleiben, die nicht überspült werden können.
Erfindungsgemäß wird das Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass der Überlauf eine vom Toilettenschüsselinneren ausgehende kanal- oder kammerförmigen Aussparung der Toilettenschüssel umfasst, die in einen zum Äußeren der Toilettenschüssel führenden Auslass übergeht oder einen solchen aufweist. Dabei ist die kanal- oder kammerförmige Aussparung vorzugsweise im rückseitigen Bereich der Toilettenschüssel vorgesehen und verläuft zwischen rückseitig verlaufenden Taschen wie Befestigungstaschen, wie diese auch von Wandklosetts bekannt sind.
Die kanal- oder kammerförmige Aussparung weist insbesondere eine quaderförmige Innen­ geometrie auf, wobei ihre Bodenfläche von der Toilettenschüsselinnenfläche ausgehend nach außen hin ansteigend verläuft und insbesondere rinnenförmig ausgebildet ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass auch dann, wenn in den Abschnitt Flüssigkeit z. B. beim Spülen oder beim Reinigen von Hand gelangt, diese wieder in die Toilettenschüssel zurückläuft, ohne über den Auslass zu fließen, wodurch andernfalls Flüssigkeit in den die Toilettenschüssel auf­ nehmenden Sanitärraum gelangen würde. Ungeachtet dessen gelangt jedoch keine Flüssigkeit in die Vorwandinstallation oder in einen Hohlraum des Toilettenkörpers.
Dadurch, dass der Überlauf selbst im oberen Toilettenschüsselrand unterhalb der Düsen verläuft, kann beim Einsatz in einer Vakuumanlage der Absaugprozess selbst nicht negativ beeinflusst werden; denn der zum Absaugen erforderliche Unterdruck kann nicht - wie beim Stand der Technik - über den Überlauf abgebaut werden.
Erwähntermaßen verläuft der kammer- oder kanalförmige den Überlauf bildende Abschnitt von der Toilettenschüsselinnenwand ausgehend ansteigend und rinnenförmig. Durch die geneigte bzw. rinnenförmig ausgebildete Bodenfläche ist zusätzlich eine Selbstreinigung gegeben. Unabhängig hiervon sollte die in der Toilettenschüssel mündende Öffnung des Überlaufs so groß gewählt sein, dass eine Reinigung von Hand erfolgen kann.
Konstruktiv ist des Weiteren vorgesehen, dass der Überlauf toilettenschüsselinnenseitig abschnittsweise von einem Abschnitt der Toilettenschüssel bzw. deren Innenwandung abge­ deckt ist, die oberhalb der Öffnung haubenförmig ausgebildet sein kann. Somit ist in Drauf­ sicht auf die Toilettenschüssel die zu dem Überlauf führende Öffnung dem Grunde nach nicht sichtbar.
Um eine kompakte Bauweise zu ermöglichen, erstreckt sich der Überlauf oberhalb eines zu einer Vakuumleitung führenden Absperrventils, ohne dass die Handhabung bzw. Wartung des Absperrventils negativ beeinflusst wird.
Nach einem selbständigen Lösungsvorschlag bezieht sich die Erfindung auf eine Toiletten­ schüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Rand der Toilettenschüssel angeordneten Düsen zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender Flüssigkeit, wobei die Düse einen scheibenförmigen sich entlang der Toilet­ tenschüsselinnenfläche erstreckenden ersten Abschnitt mit bogenförmig verlaufendem Austrittschlitz sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich erstreckenden bzw. fixierten zweiten einen Kanal aufweisenden Abschnitt umfasst, über den die Flüssigkeit zu dem Austrittschlitz strömt, die sich dadurch auszeichnet, dass der Austrittschlitz in seinem jeweiligen Endbereich in eine Austrittsöffnung übergeht, dessen Durchmesser größer als der Austrittschlitz in seiner Breite ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Austrittsöffnung durch eine von dem den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal ausgehende Bohrung gebildet ist. Dabei bilden die Bohrungen Randbegrenzungen des bogenförmig verlaufenden Austrittschlitzes, wobei die Bohrungen einen Winkel α mit insbesondere 140° ≦ α ≦ 180°, insbesondere 160° ≦ β ≦ 165° einschließen. Durch diese Erstreckung ist sichergestellt, dass einerseits ein Überspritzen von Spülwasser über den Rand der Toilettenschüssel unterbunden wird und andererseits die Toilettenschüsselinnenfläche fast vollständig benetzt wird.
Der Durchmesser x der Bohrung und die Breite y des Austrittschlitzes betragen vorzugsweise 1,5y < x < 2,5y, vorzugsweise x in etwa 1,8y.
Des Weiteren sollten die Bohrungen den den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal außer­ mittig schneiden, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Bohrungen den Kanal in dessen schlitzabgewandtem Randbereich schneiden.
Der erste Abschnitt der Düse spannt mit seiner Innenfläche eine erste Ebene und der von dem Kanal ausgehende Austrittschlitz eine zweite Ebene auf, wobei die erste und die zweite Ebene zueinander geneigt verlaufen. Insbesondere ist vorgesehen, dass die von dem Aus­ trittschlitz aufgespannte Ebene in Richtung der Innenfläche der Toilettenschüssel geneigt verläuft. Vorzugsweise beschreiben die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° < β < 8°, vorzugsweise 6° < β < 6,5°.
Durch die Ausbildung der die Geometrie eines Pilzes aufweisenden Düsen ergibt sich der Vorteil, dass zwei Düsen ausreichen, um die Toilettenschüssel innenflächig im erforderlichen Umfang mit Flüssigkeit zu besprühen. Dabei sind die Düsen insbesondere diametral und vorzugsweise mittig in einem Seitenbereich der Toilettenschüssel angeordnet.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Toilettenschüssel bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage,
Fig. 2 die der Fig. 1 zu entnehmende Toilettenschüssel ohne Vakuum-Ventil,
Fig. 3 eine Ansicht A in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt B-B in Fig. 2,
Fig. 5 einen Schnitt C-C in Fig. 2,
Fig. 6 die Toilettenschüssel nach Fig. 2 mit überlaufender Flüssigkeit,
Fig. 7 die Toilettenschüssel nach Fig. 6 in Rückansicht,
Fig. 8 die Toilettenschüssel gemäß Fig. 6 in Seitenansicht,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch in einen Randbereich einer Toilettenschüssel einge­ lassene Düse und
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Düse gemäß Fig. 9.
In den Figur ist rein prinzipiell und vom Aufbau jeweils gleiche Toilettenschüssel 10 bestimmt für eine Toiletten-Vakuumanlage dargestellt. Die Toilettenschüssel 10 besteht aus einem doppelwandigen Körper 11 und weist in ihrem Tiefstpunkt, also im Bodenbereich 12, einen Anschluss zu einer Vakuum-Leitung 14 auf, in der sich ein Absperrventil 16 befindet, das in gewohnter Weise dann eine Verbindung zu der Toilettenschüssel 10, also dessen Innenbereich 18 herstellt, wenn angesammelte Flüssigkeit und Feststoffe abgesaugt werden sollen. Insoweit wird auf hinlänglich bekannte und der Vakuum-Technik zu entnehmende Steuereinrichtungen verwiesen. Im Bereich des oberen Randes 20 der Toilettenschüssel 10 beabstandet zu diesem sind Düsen 22, 23 angeordnet, um die Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 ausspülen zu können.
Um sicherzustellen, dass dann, wenn das Absperrventil 16 nicht öffnet oder bei geöffnetem Absperrventil 16 die Toilettenschüssel 10 über die Absaugleitung 14 nicht entleert werden kann, in der Schüssel, also in dem Innenbereich 18 sich ansammelnde Flüssigkeiten nicht bis zu den Düsen 22, 23 ansteigen kann, so dass diese nicht mit Schmutzwasser in Berührung gelangen können, ist im rückseitigen Bereich 26 der Schüssel 10 ein Überlauf 28 vorgesehen, der durch einen kammer- bzw. kanalförmigen Abschnitt bzw. eine Aussparung 30 gebildet wird, der seitlich in Taschen wie Befestigungstaschen 32, 34 übergeht, über die Flüssigkeit zwangsgeführt in den Sanitärraum läuft, in dem sich die Toilettenschüssel 10 befindet. Dabei weist der Überlauf 28 eine Öffnung 36 auf, deren oberer Rand 38 im Abstand H unterhalb der Düsen 22 verläuft. Der Abstand H beläuft sich vorzugsweise auf in etwa 20 mm.
Der kanal- bzw. kammerförmige Abschnitt 30 der Toilettenschüssel weist einen von der Öffnung 36 ausgehenden ansteigenden rinnenförmigen Boden 40 auf, wodurch sichergestellt wird, dass dann, wenn unbeabsichtigt Flüssigkeit in den Abschnitt 30 strömt, diese in den Bereich 18 der Toilettenschüssel 10 zurückströmen kann. Hierdurch erfolgt eine Art Selbst­ reinigung. Ferner sind die zu den seitlichen Taschen 30, 32 führenden Öffnungen der Aussparung 30 querschnittsmäßig derart ausgebildet, dass eine Reinigung des Kanals bzw. der Kammer, d. h. des Überlaufs 28 von Hand erfolgen kann. Die im Ausführungsbeispiel zu den Befestigungstaschen 32, 34 führenden Auslässe erstrecken sich dabei oberhalb des rinnenförmig ausgebildeten Bodens 40.
Oberhalb der Öffnung 36 des Überlaufs 28 ist die Toilettenwandung 42 im Vergleich zu dem unterhalb der Öffnung 36 verlaufenden Bereich 44 vorspringend ausgebildet, wie insbesonde­ re die Ansicht A in Fig. 3 verdeutlicht.
Wie sich insbesondere aus den Fig. 6, 8 ergibt, ist durch die Geometrie und Höhenanordnung des Überlaufs 28 sichergestellt, dass dann, wenn die Toilettenschüssel 10 unzulässig mit Flüssigkeit gefüllt sein sollte, diese gezielt aus der Toilettenschüssel über den Überlauf 28 zu den Befestigungstaschen 32, 34 zum Bodenbereich des Sanitätsraums geführt wird, in dem die Toilettenschüssel 10 angeordnet ist. Somit ist sichergestellt, dass die Düsen 22, 23 nicht mit dem Abwasser in Berührung kommen können.
Durch die Zwangsführung des überlaufenden Wassers in den Sanitärraum hinein kann keine Flüssigkeit hinter eine Vorwandinstallation oder in einen Hohlraum der Toilettenschüssel 10 bzw. dessen Körpers gelangen, so dass nach erfolgtem Überlauf und Säuberung des Sanitär­ raums eine Geruchsbelästigung ausgeschlossen ist.
Wie insbesondere aus der Ansicht A in Fig. 3 erkennbar ist, sind im oberen Randbereich des Toilettenkörpers 11 allein zwei Düsen 22, 23 vorgesehen, um über diese Reinigungsflüssig­ keit zum Säubern der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10, d. h. dessen Körper 11 zu ver­ sprühen. Dabei sind die Düsen 22, 23 diametral gegenüber und etwa mittig jeweils in jeder Längsseite angeordnet.
Ungeachtet dessen ist jedoch sichergestellt, dass die Innenfläche 24 nahezu vollständig besprüht und damit gereinigt werden kann. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen. Jede Düse 22, 23 besteht aus einem pilzförmigen Körper, der sich aus einem sich entlang der Innenfläche 24 im oberen Rand 20 der Toilettenschüssel 10 erstreckenden ersten Abschnitt 44 und einem zweiten sich in den Körper 11 hinein erstreckenden Abschnitt 46 zusammen­ setzt. Der zweite Abschnitt 46 wird von einem zentralen Kanal 48 durchsetzt, über den Spülflüssigkeit zuleitbar ist. Von dem Kanal 48 geht ein einen bogenförmigen Verlauf aufweisender Schlitz 50 aus, der im Umfangsrand 52 des ersten Abschnitts 44 mündet. Dabei erstreckt sich der Austrittsschlitz 50 über einen Bogen, der vorzugsweise im Bereich von 160° bis 165° liegt und dem Bodenbereich der Schüssel 10 zugewandt ist. Die Erstreckung erfolgt dabei symmetrisch zur Vertikalachse 54, die senkrecht oder in etwa senkrecht zu einer Ebene verläuft, die von den Düsen 22, 23 aufgespannt wird und parallel zum oberen Rand 20 der Toilettenschüssel 10 verläuft.
Der Schlitz 50 geht in seinem jeweiligen Ende in eine Bohrung 56, 58 über, dessen Durchmesser D größer als der Schlitz 50 in seiner Breite S ist. Dabei beträgt der Durchmesser in etwa das 1,8fache der Breite S des Schlitzes 50.
Die Bohrungen 56, 58 gehen - wie der Austrittschlitz 50 - von dem Kanal 48 aus, über den die Reinigungsflüssigkeit den Düsen 22, 23 zugeführt wird.
Da die Bohrungen 56, 58 den Austrittschlitz 52 in seiner jeweiligen radialen Begrenzung durchsetzen, schließen die Bohrungen 56, 58 einen Winkel α von in etwa 160 bis 165° ein.
Der Schlitz 50 spannt eine Ebene auf, die geneigt zur Außen- bzw. Innenfläche 60, 62 des ersten Abschnittes 44 der Düse 22, 23 verläuft. Dabei wird ein Winkel β von in etwa 6° bis 7° eingeschlossen, wodurch sich der Schlitz 50 bei eingebauter Düse 22, 23 in Richtung der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 erstreckt.
Die Bohrungen 56, 58 werden vorzugsweise durch Bohren ausgbildet, wobei der Schlitz 50 bis zu den Querbohrungen 56, 58 gefräst wird.
Dadurch, dass der Schlitz 50 zu der Fläche 60 geneigt verläuft, tritt ersterer sehr nah an der inneren Begrenzungsfläche 60 aus, die ihrerseits zumindest abschnittsweise flächig an der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 anliegt. Hierdurch und durch die Bohrungen 56, 58 ergibt sich ein gutes Spülverhalten, das sicherstellt, dass die Toilettenschüssel 10 bzw. dessen Innenfläche 24 im gewünschten Umfang gereinigt wird, also auch im erforderlichen Umfang am Randbereich zwischen den Düsen 22, 23.
Aus der Darstellung nach Fig. 10 wird des Weiteren ersichtlich, dass die Bohrungen 56, 58 nicht mittig von dem Kanal 48 ausgehen, sondern in etwa von dessen dem Schlitz 50 fernliegenden Randbereich 64.

Claims (22)

1. Toilettenschüssel (10), insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Rand der Toilettenschüssel angeordneter Düse (22, 23) zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender bzw. bespülender Flüssigkeit sowie einem unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf (28), dadurch gekennzeichnet, dass der Überlauf eine vom Toilettenschüsselinneren (18) ausgehende kanal- oder kammerförmige Aussparung (30) umfasst, die in einen zum Äußeren der Toiletten­ schüssel führenden Auslass übergeht oder einen solchen aufweist.
2. Toilettenschüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kanal- bzw. kammerförmige Aussparung (30) eine quaderförmige Innengeo­ metrie aufweist.
3. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) mit ihrer Bodenfläche (40) vom Toilettenschüsselinneren (18) ausgehend zum Auslass hin ansteigend verläuft.
4. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (30) bodenseitig rinnenförmig ausgebildet ist.
5. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) des Überlaufs (28) unterhalb vom Scharnierbereich eines Toilettendeckels angeordnet ist.
6. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) in toilettenschüsselaußenseitig verlaufenden Taschen wie Befestigungstaschen (32, 34) als der Auslass übergeht.
7. Toilettenschüsse nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) ausgehende Öffnung (36) des Überlaufs (28) toilettenschüsselrandseitig mit einem vorspringenden Wandabschnitt (42) der Toilettenschüssel (10) bzw. dessen Innenwandung abgedeckt ist.
8. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der kammer- bzw. kanalförmigen Aussparung (30) ein Absaugventil einer zu der Toilettenschüssel führenden Vakuumabsaugleitung (14) angeordnet ist.
9. Toilettenschüssel, insbesondere nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Düse (22, 23) einen scheibenförmigen sich entlang der Toilettenschüsselin­ nenfläche (24) sich erstreckenden ersten Abschnitt (44) mit einem Austrittschlitz (50) bogenförmigen Verlaufs sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich erstreckenden bzw. fixierten einen Kanal (48) aufweisenden zweiten Abschnitt (46) umfasst, über den die Flüssigkeit zu dem Austrittschlitz strömt, dadurch gekennzeichnet, dass der Austrittschlitz (50) der Düse (22, 23) in seinem jeweiligen radialen Endbe­ reich in eine Austrittsöffnung übergeht, dessen Durchmesser D größer als der Aus­ trittschlitz in seiner Breite S ist.
10. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung durch eine von dem den zweiten Abschnitt (46) durch­ setzenden Kanal (48) ausgehende Bohrung (56, 58) gebildet ist.
11. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Austrittsöffnungen bildenden Bohrungen (56, 58) einen Winkel α mit 140° ≦ α ≦ 5180°, insbesondere 160° ≦ α ≦ 165° einschließen.
12. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser D der Bohrung (56, 58) und die Breite S des Austrittschlitzes (50) mit 1,5y < x < 2,5y, insbesondere x in etwa 1,8y ist.
13. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal (48) außermittig schneiden.
14. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal (48) in dessen schlitzabgewandten Randbereich (64) schneiden.
15. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) mit seiner Innenfläche (40) zumindest bereichsweise an einer Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) anliegt.
16. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) bzw. dessen Innenfläche (60) eine erste Ebene aufspannt, dass der von dem Kanal (48) ausgehende Austrittschlitz (50) eine zweite Ebene aufspannt und dass die erste und die zweite Ebene geneigt zuein­ ander verlaufen.
17. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von dem Austrittschlitz (50) aufgespannte zweite Ebene in Richtung der Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) geneigt verläuft.
18. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° < β < 8°, insbesondere 6° < β < 6,5° einschließen.
19. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (22, 23) eine Pilzform aufweist, dessen Querschenkel der erste Ab­ schnitt (44) und dessen Mittelschenkel der zweite Abschnitt (46) ist.
20. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Toilettenschüsselrand (20) insgesamt zwei Düsen (22, 23) angeordnet sind.
21. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Düsen (22, 23) diametral zueinander angeordnet sind.
22. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Düse (22, 23) mitig in einem Seitenrandbereich der Toilettenschüs­ sel (10) angeordnet ist.
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