DE10002070A1 - Toilettenschüssel - Google Patents
ToilettenschüsselInfo
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- E03D11/10—Bowls with closure elements provided between bottom or outlet and the outlet pipe; Bowls with pivotally supported inserts
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- E03D11/13—Parts or details of bowls; Special adaptations of pipe joints or couplings for use with bowls, e.g. provisions in bowl construction preventing backflow of waste-water from the bowl in the flushing pipe or cistern, provisions for a secondary flushing, for noise-reducing
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel (10), insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Randbereich der Toilettenschüssel angeordnete Düse (22) zum Abgeben von die Tiolettenschüssel innenflächig besprühender Flüssigkeit sowie einem unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf (28). Um mit konstruktiv einfachen Maßnahmen sicherzustellen, dass im Störfall in der Toilettenschüssel angesammeltes Wasser nicht in den Bereich der Düsen ansteigen kann, ohne dass ein Entleeren der Toilettenschüssel beeinträchtigt wird, wird vorgeschlagen, dass der Überlauf eine vom Toilettenschüsselinneren ausgehende kanal- oder kammerförmigen Aussparung (30) der Toilettenschüssel umfasst, die in einen zum Äußeren der Toilettenschüssel führenden Auslass übergeht oder einen solchen aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel, insbesondere bestimmt für eine
Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Randbereich der Toilettenschüssel angeordnete Düse
zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender Flüssigkeit sowie einem
unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf.
Dem DE 29 70 0985 U1 ist eine entsprechende Vakuum-Toilette zu entnehmen. Dabei geht
vom unteren Schüsselbereich eine Rohrleitung aus, die außerhalb der Schüssel in einer
bestimmten Höhe unterhalb der Spüldüsen offen endet. Hierdurch wird ein Überlauf gebildet,
der sicherstellt, dass dann, wenn die Toilettenschüssel durch eine Betriebsstörung volllaufen
sollte, der Wasserspiegel nicht bis an die Düsen gelangen kann, wodurch diese in unzulässi
ger Weise Abwasser in die Trinkwasserleitung saugen könnten. Nachteil der bekannten Aus
bildung ist es, dass dann, wenn die Absaugöffnung der Toilettenschüssel mit Papier und
Feststoffen belegt sein, die Schüssel nicht ordnungsgemäß entleert werden kann, da über die
außerhalb der Toilettenschüssel verlaufende Leitung Falschluft angesaugt würde, so dass
infolgedessen in der Toilettenschüssel nicht der erforderliche Unterdruck aufgebaut werden
kann, um die Teile in der Schüssel abzusaugen.
Im oberen Randbereich sind des Weiteren eine Vielzahl von Düsen angeordnet, um die
Toiletteninnenschüssel auszuspülen. Dabei ist der Nachteil gegeben, dass ein Teil des Mitten
bereichs zwischen zwei aufeinanderfolgenden Düsen selbst nicht bespült werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Toilettenschüssel, insbesondere
bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
dass mit konstruktiv einfachen Maßnahmen sicherstellbar ist, dass im Störfall in der Toilet
tenschüssel angesammeltes Wasser nicht in den Bereich der Düsen ansteigen kann. Gleichzei
tig soll jedoch sichergestellt werden, dass durch einen entsprechenden Überlauf ein Entleeren
der Toilettenschüssel nicht beeinträchtigt wird. Ferner soll mit wenigen Düsen sichergestellt
werden, dass die Toilettenschüssel umfassend gesäubert werden kann, so dass folglich nur
geringe Flächen verbleiben, die nicht überspült werden können.
Erfindungsgemäß wird das Problem im Wesentlichen dadurch gelöst, dass der Überlauf eine
vom Toilettenschüsselinneren ausgehende kanal- oder kammerförmigen Aussparung der
Toilettenschüssel umfasst, die in einen zum Äußeren der Toilettenschüssel führenden Auslass
übergeht oder einen solchen aufweist. Dabei ist die kanal- oder kammerförmige Aussparung
vorzugsweise im rückseitigen Bereich der Toilettenschüssel vorgesehen und verläuft zwischen
rückseitig verlaufenden Taschen wie Befestigungstaschen, wie diese auch von Wandklosetts
bekannt sind.
Die kanal- oder kammerförmige Aussparung weist insbesondere eine quaderförmige Innen
geometrie auf, wobei ihre Bodenfläche von der Toilettenschüsselinnenfläche ausgehend nach
außen hin ansteigend verläuft und insbesondere rinnenförmig ausgebildet ist. Hierdurch ergibt
sich der Vorteil, dass auch dann, wenn in den Abschnitt Flüssigkeit z. B. beim Spülen oder
beim Reinigen von Hand gelangt, diese wieder in die Toilettenschüssel zurückläuft, ohne
über den Auslass zu fließen, wodurch andernfalls Flüssigkeit in den die Toilettenschüssel auf
nehmenden Sanitärraum gelangen würde. Ungeachtet dessen gelangt jedoch keine Flüssigkeit
in die Vorwandinstallation oder in einen Hohlraum des Toilettenkörpers.
Dadurch, dass der Überlauf selbst im oberen Toilettenschüsselrand unterhalb der Düsen
verläuft, kann beim Einsatz in einer Vakuumanlage der Absaugprozess selbst nicht negativ
beeinflusst werden; denn der zum Absaugen erforderliche Unterdruck kann nicht - wie beim
Stand der Technik - über den Überlauf abgebaut werden.
Erwähntermaßen verläuft der kammer- oder kanalförmige den Überlauf bildende Abschnitt
von der Toilettenschüsselinnenwand ausgehend ansteigend und rinnenförmig. Durch die
geneigte bzw. rinnenförmig ausgebildete Bodenfläche ist zusätzlich eine Selbstreinigung
gegeben. Unabhängig hiervon sollte die in der Toilettenschüssel mündende Öffnung des
Überlaufs so groß gewählt sein, dass eine Reinigung von Hand erfolgen kann.
Konstruktiv ist des Weiteren vorgesehen, dass der Überlauf toilettenschüsselinnenseitig
abschnittsweise von einem Abschnitt der Toilettenschüssel bzw. deren Innenwandung abge
deckt ist, die oberhalb der Öffnung haubenförmig ausgebildet sein kann. Somit ist in Drauf
sicht auf die Toilettenschüssel die zu dem Überlauf führende Öffnung dem Grunde nach nicht
sichtbar.
Um eine kompakte Bauweise zu ermöglichen, erstreckt sich der Überlauf oberhalb eines zu
einer Vakuumleitung führenden Absperrventils, ohne dass die Handhabung bzw. Wartung des
Absperrventils negativ beeinflusst wird.
Nach einem selbständigen Lösungsvorschlag bezieht sich die Erfindung auf eine Toiletten
schüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Rand der
Toilettenschüssel angeordneten Düsen zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig
besprühender Flüssigkeit, wobei die Düse einen scheibenförmigen sich entlang der Toilet
tenschüsselinnenfläche erstreckenden ersten Abschnitt mit bogenförmig verlaufendem
Austrittschlitz sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich erstreckenden bzw.
fixierten zweiten einen Kanal aufweisenden Abschnitt umfasst, über den die Flüssigkeit zu
dem Austrittschlitz strömt, die sich dadurch auszeichnet, dass der Austrittschlitz in seinem
jeweiligen Endbereich in eine Austrittsöffnung übergeht, dessen Durchmesser größer als der
Austrittschlitz in seiner Breite ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Austrittsöffnung
durch eine von dem den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal ausgehende Bohrung
gebildet ist. Dabei bilden die Bohrungen Randbegrenzungen des bogenförmig verlaufenden
Austrittschlitzes, wobei die Bohrungen einen Winkel α mit insbesondere 140° ≦ α ≦ 180°,
insbesondere 160° ≦ β ≦ 165° einschließen. Durch diese Erstreckung ist sichergestellt, dass
einerseits ein Überspritzen von Spülwasser über den Rand der Toilettenschüssel unterbunden
wird und andererseits die Toilettenschüsselinnenfläche fast vollständig benetzt wird.
Der Durchmesser x der Bohrung und die Breite y des Austrittschlitzes betragen vorzugsweise
1,5y < x < 2,5y, vorzugsweise x in etwa 1,8y.
Des Weiteren sollten die Bohrungen den den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal außer
mittig schneiden, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Bohrungen den Kanal in
dessen schlitzabgewandtem Randbereich schneiden.
Der erste Abschnitt der Düse spannt mit seiner Innenfläche eine erste Ebene und der von
dem Kanal ausgehende Austrittschlitz eine zweite Ebene auf, wobei die erste und die zweite
Ebene zueinander geneigt verlaufen. Insbesondere ist vorgesehen, dass die von dem Aus
trittschlitz aufgespannte Ebene in Richtung der Innenfläche der Toilettenschüssel geneigt
verläuft. Vorzugsweise beschreiben die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° <
β < 8°, vorzugsweise 6° < β < 6,5°.
Durch die Ausbildung der die Geometrie eines Pilzes aufweisenden Düsen ergibt sich der
Vorteil, dass zwei Düsen ausreichen, um die Toilettenschüssel innenflächig im erforderlichen
Umfang mit Flüssigkeit zu besprühen. Dabei sind die Düsen insbesondere diametral und
vorzugsweise mittig in einem Seitenbereich der Toilettenschüssel angeordnet.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den
Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -,
sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden
bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Toilettenschüssel
bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage,
Fig. 2 die der Fig. 1 zu entnehmende Toilettenschüssel ohne Vakuum-Ventil,
Fig. 3 eine Ansicht A in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt B-B in Fig. 2,
Fig. 5 einen Schnitt C-C in Fig. 2,
Fig. 6 die Toilettenschüssel nach Fig. 2 mit überlaufender Flüssigkeit,
Fig. 7 die Toilettenschüssel nach Fig. 6 in Rückansicht,
Fig. 8 die Toilettenschüssel gemäß Fig. 6 in Seitenansicht,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch in einen Randbereich einer Toilettenschüssel einge
lassene Düse und
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Düse gemäß Fig. 9.
In den Figur ist rein prinzipiell und vom Aufbau jeweils gleiche Toilettenschüssel 10 bestimmt
für eine Toiletten-Vakuumanlage dargestellt. Die Toilettenschüssel 10 besteht aus einem
doppelwandigen Körper 11 und weist in ihrem Tiefstpunkt, also im Bodenbereich 12, einen
Anschluss zu einer Vakuum-Leitung 14 auf, in der sich ein Absperrventil 16 befindet, das in
gewohnter Weise dann eine Verbindung zu der Toilettenschüssel 10, also dessen Innenbereich
18 herstellt, wenn angesammelte Flüssigkeit und Feststoffe abgesaugt werden sollen. Insoweit
wird auf hinlänglich bekannte und der Vakuum-Technik zu entnehmende Steuereinrichtungen
verwiesen. Im Bereich des oberen Randes 20 der Toilettenschüssel 10 beabstandet zu diesem
sind Düsen 22, 23 angeordnet, um die Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 ausspülen zu
können.
Um sicherzustellen, dass dann, wenn das Absperrventil 16 nicht öffnet oder bei geöffnetem
Absperrventil 16 die Toilettenschüssel 10 über die Absaugleitung 14 nicht entleert werden
kann, in der Schüssel, also in dem Innenbereich 18 sich ansammelnde Flüssigkeiten nicht bis
zu den Düsen 22, 23 ansteigen kann, so dass diese nicht mit Schmutzwasser in Berührung
gelangen können, ist im rückseitigen Bereich 26 der Schüssel 10 ein Überlauf 28 vorgesehen,
der durch einen kammer- bzw. kanalförmigen Abschnitt bzw. eine Aussparung 30 gebildet
wird, der seitlich in Taschen wie Befestigungstaschen 32, 34 übergeht, über die Flüssigkeit
zwangsgeführt in den Sanitärraum läuft, in dem sich die Toilettenschüssel 10 befindet. Dabei
weist der Überlauf 28 eine Öffnung 36 auf, deren oberer Rand 38 im Abstand H unterhalb
der Düsen 22 verläuft. Der Abstand H beläuft sich vorzugsweise auf in etwa 20 mm.
Der kanal- bzw. kammerförmige Abschnitt 30 der Toilettenschüssel weist einen von der
Öffnung 36 ausgehenden ansteigenden rinnenförmigen Boden 40 auf, wodurch sichergestellt
wird, dass dann, wenn unbeabsichtigt Flüssigkeit in den Abschnitt 30 strömt, diese in den
Bereich 18 der Toilettenschüssel 10 zurückströmen kann. Hierdurch erfolgt eine Art Selbst
reinigung. Ferner sind die zu den seitlichen Taschen 30, 32 führenden Öffnungen der
Aussparung 30 querschnittsmäßig derart ausgebildet, dass eine Reinigung des Kanals bzw.
der Kammer, d. h. des Überlaufs 28 von Hand erfolgen kann. Die im Ausführungsbeispiel zu
den Befestigungstaschen 32, 34 führenden Auslässe erstrecken sich dabei oberhalb des
rinnenförmig ausgebildeten Bodens 40.
Oberhalb der Öffnung 36 des Überlaufs 28 ist die Toilettenwandung 42 im Vergleich zu dem
unterhalb der Öffnung 36 verlaufenden Bereich 44 vorspringend ausgebildet, wie insbesonde
re die Ansicht A in Fig. 3 verdeutlicht.
Wie sich insbesondere aus den Fig. 6, 8 ergibt, ist durch die Geometrie und Höhenanordnung
des Überlaufs 28 sichergestellt, dass dann, wenn die Toilettenschüssel 10 unzulässig mit
Flüssigkeit gefüllt sein sollte, diese gezielt aus der Toilettenschüssel über den Überlauf 28 zu
den Befestigungstaschen 32, 34 zum Bodenbereich des Sanitätsraums geführt wird, in dem
die Toilettenschüssel 10 angeordnet ist. Somit ist sichergestellt, dass die Düsen 22, 23 nicht
mit dem Abwasser in Berührung kommen können.
Durch die Zwangsführung des überlaufenden Wassers in den Sanitärraum hinein kann keine
Flüssigkeit hinter eine Vorwandinstallation oder in einen Hohlraum der Toilettenschüssel 10
bzw. dessen Körpers gelangen, so dass nach erfolgtem Überlauf und Säuberung des Sanitär
raums eine Geruchsbelästigung ausgeschlossen ist.
Wie insbesondere aus der Ansicht A in Fig. 3 erkennbar ist, sind im oberen Randbereich des
Toilettenkörpers 11 allein zwei Düsen 22, 23 vorgesehen, um über diese Reinigungsflüssig
keit zum Säubern der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10, d. h. dessen Körper 11 zu ver
sprühen. Dabei sind die Düsen 22, 23 diametral gegenüber und etwa mittig jeweils in jeder
Längsseite angeordnet.
Ungeachtet dessen ist jedoch sichergestellt, dass die Innenfläche 24 nahezu vollständig
besprüht und damit gereinigt werden kann. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen.
Jede Düse 22, 23 besteht aus einem pilzförmigen Körper, der sich aus einem sich entlang der
Innenfläche 24 im oberen Rand 20 der Toilettenschüssel 10 erstreckenden ersten Abschnitt
44 und einem zweiten sich in den Körper 11 hinein erstreckenden Abschnitt 46 zusammen
setzt. Der zweite Abschnitt 46 wird von einem zentralen Kanal 48 durchsetzt, über den
Spülflüssigkeit zuleitbar ist. Von dem Kanal 48 geht ein einen bogenförmigen Verlauf
aufweisender Schlitz 50 aus, der im Umfangsrand 52 des ersten Abschnitts 44 mündet. Dabei
erstreckt sich der Austrittsschlitz 50 über einen Bogen, der vorzugsweise im Bereich von
160° bis 165° liegt und dem Bodenbereich der Schüssel 10 zugewandt ist. Die Erstreckung
erfolgt dabei symmetrisch zur Vertikalachse 54, die senkrecht oder in etwa senkrecht zu einer
Ebene verläuft, die von den Düsen 22, 23 aufgespannt wird und parallel zum oberen Rand
20 der Toilettenschüssel 10 verläuft.
Der Schlitz 50 geht in seinem jeweiligen Ende in eine Bohrung 56, 58 über, dessen Durchmesser
D größer als der Schlitz 50 in seiner Breite S ist. Dabei beträgt der Durchmesser in
etwa das 1,8fache der Breite S des Schlitzes 50.
Die Bohrungen 56, 58 gehen - wie der Austrittschlitz 50 - von dem Kanal 48 aus, über den
die Reinigungsflüssigkeit den Düsen 22, 23 zugeführt wird.
Da die Bohrungen 56, 58 den Austrittschlitz 52 in seiner jeweiligen radialen Begrenzung
durchsetzen, schließen die Bohrungen 56, 58 einen Winkel α von in etwa 160 bis 165° ein.
Der Schlitz 50 spannt eine Ebene auf, die geneigt zur Außen- bzw. Innenfläche 60, 62 des
ersten Abschnittes 44 der Düse 22, 23 verläuft. Dabei wird ein Winkel β von in etwa 6° bis
7° eingeschlossen, wodurch sich der Schlitz 50 bei eingebauter Düse 22, 23 in Richtung der
Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 erstreckt.
Die Bohrungen 56, 58 werden vorzugsweise durch Bohren ausgbildet, wobei der Schlitz 50
bis zu den Querbohrungen 56, 58 gefräst wird.
Dadurch, dass der Schlitz 50 zu der Fläche 60 geneigt verläuft, tritt ersterer sehr nah an der
inneren Begrenzungsfläche 60 aus, die ihrerseits zumindest abschnittsweise flächig an der
Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 anliegt. Hierdurch und durch die Bohrungen 56, 58
ergibt sich ein gutes Spülverhalten, das sicherstellt, dass die Toilettenschüssel 10 bzw. dessen
Innenfläche 24 im gewünschten Umfang gereinigt wird, also auch im erforderlichen Umfang
am Randbereich zwischen den Düsen 22, 23.
Aus der Darstellung nach Fig. 10 wird des Weiteren ersichtlich, dass die Bohrungen 56, 58
nicht mittig von dem Kanal 48 ausgehen, sondern in etwa von dessen dem Schlitz 50
fernliegenden Randbereich 64.
Claims (22)
1. Toilettenschüssel (10), insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit
im oberen Rand der Toilettenschüssel angeordneter Düse (22, 23) zum Abgeben von
die Toilettenschüssel innenflächig besprühender bzw. bespülender Flüssigkeit sowie
einem unterhalb der Düse vorhandenen Überlauf (28),
dadurch gekennzeichnet,
dass der Überlauf eine vom Toilettenschüsselinneren (18) ausgehende kanal- oder
kammerförmige Aussparung (30) umfasst, die in einen zum Äußeren der Toiletten
schüssel führenden Auslass übergeht oder einen solchen aufweist.
2. Toilettenschüssel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die kanal- bzw. kammerförmige Aussparung (30) eine quaderförmige Innengeo
metrie aufweist.
3. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) mit ihrer Bodenfläche (40)
vom Toilettenschüsselinneren (18) ausgehend zum Auslass hin ansteigend verläuft.
4. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aussparung (30) bodenseitig rinnenförmig ausgebildet ist.
5. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) des Überlaufs (28) unterhalb
vom Scharnierbereich eines Toilettendeckels angeordnet ist.
6. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die kammer- bzw. kanalförmige Aussparung (30) in toilettenschüsselaußenseitig
verlaufenden Taschen wie Befestigungstaschen (32, 34) als der Auslass übergeht.
7. Toilettenschüsse nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass von der Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) ausgehende Öffnung (36) des
Überlaufs (28) toilettenschüsselrandseitig mit einem vorspringenden Wandabschnitt
(42) der Toilettenschüssel (10) bzw. dessen Innenwandung abgedeckt ist.
8. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass unterhalb der kammer- bzw. kanalförmigen Aussparung (30) ein Absaugventil
einer zu der Toilettenschüssel führenden Vakuumabsaugleitung (14) angeordnet ist.
9. Toilettenschüssel, insbesondere nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei die Düse (22, 23) einen scheibenförmigen sich entlang der Toilettenschüsselin
nenfläche (24) sich erstreckenden ersten Abschnitt (44) mit einem Austrittschlitz (50)
bogenförmigen Verlaufs sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich
erstreckenden bzw. fixierten einen Kanal (48) aufweisenden zweiten Abschnitt (46)
umfasst, über den die Flüssigkeit zu dem Austrittschlitz strömt,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Austrittschlitz (50) der Düse (22, 23) in seinem jeweiligen radialen Endbe
reich in eine Austrittsöffnung übergeht, dessen Durchmesser D größer als der Aus
trittschlitz in seiner Breite S ist.
10. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Austrittsöffnung durch eine von dem den zweiten Abschnitt (46) durch
setzenden Kanal (48) ausgehende Bohrung (56, 58) gebildet ist.
11. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die die Austrittsöffnungen bildenden Bohrungen (56, 58) einen Winkel α mit
140° ≦ α ≦ 5180°, insbesondere 160° ≦ α ≦ 165° einschließen.
12. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Durchmesser D der Bohrung (56, 58) und die Breite S des Austrittschlitzes
(50) mit 1,5y < x < 2,5y, insbesondere x in etwa 1,8y ist.
13. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal
(48) außermittig schneiden.
14. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal
(48) in dessen schlitzabgewandten Randbereich (64) schneiden.
15. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) mit seiner Innenfläche (40) zumindest
bereichsweise an einer Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) anliegt.
16. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) bzw. dessen Innenfläche (60) eine
erste Ebene aufspannt, dass der von dem Kanal (48) ausgehende Austrittschlitz (50)
eine zweite Ebene aufspannt und dass die erste und die zweite Ebene geneigt zuein
ander verlaufen.
17. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die von dem Austrittschlitz (50) aufgespannte zweite Ebene in Richtung der
Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) geneigt verläuft.
18. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° < β < 8°, insbesondere 6°
< β < 6,5° einschließen.
19. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Düse (22, 23) eine Pilzform aufweist, dessen Querschenkel der erste Ab
schnitt (44) und dessen Mittelschenkel der zweite Abschnitt (46) ist.
20. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Toilettenschüsselrand (20) insgesamt zwei Düsen (22, 23) angeordnet sind.
21. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zwei Düsen (22, 23) diametral zueinander angeordnet sind.
22. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeweils eine Düse (22, 23) mitig in einem Seitenrandbereich der Toilettenschüs
sel (10) angeordnet ist.
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