DE10065938A1 - Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von NitroguanidinInfo
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- C07—ORGANIC CHEMISTRY
- C07C—ACYCLIC OR CARBOCYCLIC COMPOUNDS
- C07C277/00—Preparation of guanidine or its derivatives, i.e. compounds containing the group, the singly-bound nitrogen atoms not being part of nitro or nitroso groups
- C07C277/08—Preparation of guanidine or its derivatives, i.e. compounds containing the group, the singly-bound nitrogen atoms not being part of nitro or nitroso groups of substituted guanidines
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin, bei dem in einer ersten Stufe Guanidinnitrat oder Guanidincarbonat mit Hoko-Salpetersäure (> 85%) dehydratisiert wird und das sich bildende Nitroguanidinnitrat in einer zweiten Stufe im Wasser zu Nitroguanidin und Salpetersäure hydrolisiert wird, wobei die Konzentration der sich bei der Hydrolyse bildenden Salpetersäure 25% nicht übersteigen darf.
Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von
Nitroguanidin.
In der US-PS 2,878,290 ist ein Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin
beschrieben, bei dem Guanidinnitrat mit 96 bis 100%iger Salpetersäure umgesetzt
wird. Die auf diese Weise erhaltene Lösung wird im Vakuum destilliert oder -auf
andere Weise eingeengt. Das erhaltene rohe Nitroguanidinnitrat wird in der Hitze
gelöst. Durch Neutralisation mit Natriumcarbonat und Kühlung wird das gewünschte
Nitroguanidin erhalten. Die bei der Neutralisation anfallende Lösung ist nicht
wiederverwertbar und muß entsorgt werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war die Bereitstellung eines neuartigen,
vereinfachten Verfahrens zur Herstellung von Nitroguanidin, bei dem die Nachteile
des Standes der Technik beseitigt werden.
Gelöst wurde diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorzugsweise
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Erfindungsgemäß wurde überraschenderweise festgestellt, dass sich Nitroguanidin
wirtschaftlich durch Hydrolyse von Nitroguanidinnitrat herstellen läßt, wenn die
Konzentration der sich bei der Hydrolyse des Nitroguanidinnitrats mit Wasser
bildende Salpetersäure 25% nicht übersteigt.
Vorzugsweise wird erfindungsgemäß Nitroguanidin durch Dehydratisierung von
Guanidinnitrat mit Hoko-Salpetersäure (hochkonzentrierte Salpetersäure) hergestellt.
Bei der Reaktion von Guanidinnitrat mit Hoko-Salpetersäure entsteht zunächst
Nitroguanidinnitrat. Anstelle von Guanidinnitrat kann erfindungsgemäß auch
Guanidincarbonat eingesetzt werden. Bei der Umsetzung von Guanidincarbonat mit
Hoko-Salpetersäure wird Guanidinnitrat als Zwischenstufe gebildet, aus dem dann
Nitroguanidinnitrat entsteht. Das in beiden Fällen zunächst anfallende
Nitroguanidinnitrat wird erfindungsgemäß mit Wasser zu Nitroguanidin hydrolisiert,
wobei die Konzentration der sich bei der Hydrolyse bildenden Salpetersäure 25%
nicht übersteigen darf. Nur dann kristallisiert das Nitroguanidin aus. Bei höher
konzentrierter Säure bildet sich Nitroguanidinnitrat. Eine Neutralisation der
Mutterlauge ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich. Die bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren anfallenden Waschwasser und die anfallende
Dünnsäure sind wiederverwertbar.
Überraschenderweise kann mit diesem erfindungsgemäßen 2-Stufen-Verfahren die
Herstellung von Nitroguanidin wirtschaftlich durchgeführt werden:
1. Stufe:
1.1 Guanidinnitrat oder Guanidincarbonat werden in Hoko- Salpetersäure gelöst. Dieses Nitriergemisch wird mit Wasser auf eine 40 bis 70%ige Salpetersäure verdünnt. Dabei kristallisiert das Nitroguanidinnitrat aus und wird von der Säure abgetrennt. Die abgetrennte Säure kann wirtschaftlich aufgearbeitet und in den Prozeß zurückgeführt werden.
1.2 Alternativ kann die Nitriersäure auch im Vakuum abdestilliert werden. Das ausfallende Kristallisat ist ebenfalls Nitroguanidinnitrat.
2. Stufe:
In der 2. Stufe wird das in der 1. Stufe erhaltene Nitroguanidinnitrat durch Zugabe von Wasser in Nitroguanidin und in Salpetersäure hydrolysiert. Die sich dabei bildende Salpetersäure darf dabei die Konzentration von 25% nicht übersteigen.
Diese Dünnsäure und das anfallende Waschwasser kann zur Fällung des Nitroguanidinnitrates in der 1. Stufe verwendet werden.
1. Stufe:
1.1 Guanidinnitrat oder Guanidincarbonat werden in Hoko- Salpetersäure gelöst. Dieses Nitriergemisch wird mit Wasser auf eine 40 bis 70%ige Salpetersäure verdünnt. Dabei kristallisiert das Nitroguanidinnitrat aus und wird von der Säure abgetrennt. Die abgetrennte Säure kann wirtschaftlich aufgearbeitet und in den Prozeß zurückgeführt werden.
1.2 Alternativ kann die Nitriersäure auch im Vakuum abdestilliert werden. Das ausfallende Kristallisat ist ebenfalls Nitroguanidinnitrat.
2. Stufe:
In der 2. Stufe wird das in der 1. Stufe erhaltene Nitroguanidinnitrat durch Zugabe von Wasser in Nitroguanidin und in Salpetersäure hydrolysiert. Die sich dabei bildende Salpetersäure darf dabei die Konzentration von 25% nicht übersteigen.
Diese Dünnsäure und das anfallende Waschwasser kann zur Fällung des Nitroguanidinnitrates in der 1. Stufe verwendet werden.
Wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von Hoko-Salpetersäure
oder hochkonzentrierter Salpetersäure gesprochen, so soll darunter Salpetersäure
verstanden werden, die mehr als 85%ig ist. Wenn bei der Herstellung von
Nitroguanidin Stufe 1.2 Anwendung findet, ist die Konzentration des Destillates mit
ca. 90% hoch genug, um mit der Dünnsäure aus der Hydrolyse nach dem
Vermischen eine verkaufsfähige Salpetersäure bilden zu können.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen 2-Stufen-Verfahrens liegt darin, dass
das in der 1. Stufe hergestellte Nitroguanidinnitrat keinen Nadelfilz aus Hohlnadeln
bildet, der sich üblicherweise bei den bekannten Herstellprozessen bildet. Der
Nadelfilz enthält beträchtliche Säureeinschlüsse und ist im wesentlichen dafür
verantwortlich, dass das Nitroguanidinnitrat schlecht von der Säure abzutrennen ist.
Durch Vermeidung dieses Nadelfilzes kann die Säure bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren wesentlich besser abgetrennt werden.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die in der
2. Stufe vorgenommene Hydrolyse vorzugsweise so gestaltet, dass an sich bekannte
kristallisationsbeeinflussende Stoffe, beispielsweise Polyvinylalkohol, zugegeben
werden. Hierdurch fällt das auskristallisierende Nitroguanidin in Form von
polygonalen Kristallen an. Die üblicherweise bei den bekannten Herstellprozessen
aus wässrigen Systemen anfallenden filzigen Hohlnadeln mit beträchtlichen
Säureeinschlüssen werden auf diese Weise erfindungsgemäß vermieden. Der
Säuregehalt der erfindungsgemäß erhaltenen Kristallformen liegt unter 0,05%, so
dass sie für weite Einsatzgebiete nicht mehr umkristallisiert zu werden brauchen.
Alternativ können diese polygonalen Kristalle erfindungsgemäß auch beim direkten
Ausfällen aus dem Nitriergemisch mit so viel Wasser, dass die Säurekonzentration
unterhalb von 25% liegt, erhalten werden, wenn kristallisationsbeeinflussende Stoffe
zugegeben werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in batch- oder in kontinuierlicher Arbeitsweise
durchgeführt werden.
Die nachfolgenden Beispiele sollen die vorliegende Erfindung näher erläutern ohne
sie einzuschränken.
25 g Guanidinnitrat werden in 30 ml Hoko-Salpetersäure eingetragen. Die
Temperatur sollte dabei 20°C nicht übersteigen. Nach dem vollständigen Lösen wird
auf 55°C aufgeheizt und 15 Minuten lang bei dieser Temperatur gehalten.
Anschließend wird auf ca. 20°C abgekühlt und in ca. 180 ml Eiswasser ausgefällt.
Der Niederschlag wird abgenutscht und mit Eiswasser gewaschen. Die Ausbeute
betrug 80 bis 85%.
25 g Guanidincarbonat werden in 35 ml Hoko-Salpetersäure eingetragen. Die
Temperatur sollte dabei 20°C nicht übersteigen. Nach dem vollständigen Lösen wird
auf 55°C aufgeheizt und 15 Minuten lang bei dieser Temperatur gehalten. Der
Niederschlag wird abgenutscht und mit Eiswasser gewaschen. Die Ausbeute betrug
80 bis 85%.
Die nach Beispiel 1 oder 2 hergestellte Nitrierlösung wird nach der Verweilzeit bei ca.
55°C mit 30 bis 70 ml Wasser verdünnt. Das angefallene Nitroguanidinnitrat wird von
der Säure getrennt und in ca. 100 ml Wasser zu Nitroguanidin und Salpetersäure
hydrolysiert. Die Konzentration der sich bei der Hydrolyse bildenden Salpetersäure
darf 25% nicht übersteigen.
Die Hydrolyse des Nitroguanidinnitrates kann bei jeder Temperatur erfolgen. Wenn
die Temperatur auf 80-90°C eingestellt und soviel Wasser verwendet wird, dass
das entstehende Nitroguanidin gelöst ist, können durch Zugabe von
kristallisationsbeeinflussenden Stoffen, beispielsweise 0,2-3% Polyvinylalkohol,
und anschließendem Abkühlen polygonale Kristalle mit einem Restsäuregehalt von
< 0,05% erhalten werden.
Die Kristallgröße, die Kristallform und die Reinheit des Nitroguanidinnitrates kann
durch die Rührgeschwindigkeit, die Temperatur und der Säurekonzentration
beeinflusst werden.
Die Kristallgröße, die Kristallform und die Reinheit des Nitroguanidins kann durch die
Rührgeschwindigkeit, die Temperatur und angewendete Wassermenge bei der
Hydrolyse beeinflusst werden.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin, dadurch gekennzeichnet, dass in
einer ersten Stufe Guanidinnitrat mit Hoko-Salpetersäure zu Nitroguanidinnitrat
umgesetzt, das gebildete Nitroguanidinnitrat abgetrennt, in einer zweiten Stufe
das Nitroguanidinnitrat mit Wasser zu Nitroguanidin und Salpetersäure
hydrolisiert und das gebildete Nitroguanidin abgetrennt wird, wobei die
Konzentration der sich bei der Hydrolyse bildenden Salpetersäure 25% nicht
übersteigen darf.
2. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Guanidinnitrat bei Temperaturen unterhalb von 30°C
in die Hoko-Salpetersäure eingebracht wird und die Reaktionsmischung nach
vollständiger Auflösung auf maximal 65°C aufgeheizt wird.
3. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das sich bildende Nitroguanidinnitrat aus einer
25 bis 70%igen Salpetersäure gewonnen wird.
4. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das sich bildende Nitroguanidinnitrat durch Abdestillieren
der Nitriersäure im Vakuum gewonnen wird.
5. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Korngröße, die Kornform
und die Reinheit des sich in der ersten Stufe bildenden Nitroguanidinnitrates
durch die Rührgeschwindigkeit, die Temperatur und die Säurekonzentration bei
der Ausfällung aus dem Nitriergemisch beeinflußt wird.
6. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Korngröße und die
Reinheit des Nitroguanidins durch Temperatur, die Rührgeschwindigkeit und die
zugegebene Wassermenge bei der Hydrolyse beeinflußt wird.
7. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Zugabe von
kristallisationsbeeinflussenden Stoffe während der Hydrolyse die Kornform
beeinflußt wird.
8. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als
kristallisationsbeeinflussender Stoff Polyvinylalkohol verwendet wird.
9. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Ausgangsstoff in der
ersten Stufe Guanidincarbonat eingesetzt wird.
10. Verfahren zur Herstellung von Nitroguanidin, dadurch gekennzeichnet, dass
Nitroguanidinnitrat mit Wasser zu Nitroguanidin und Salpetersäure hydrolisiert
und das gebildete Nitroguanidin abgetrennt wird, wobei die Konzentration der
sich bei der Hydrolyse bildenden Salpetersäure 25% nicht übersteigen darf.
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