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DE10065448A1 - Behälter - Google Patents

Behälter

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DE10065448A1
DE10065448A1 DE2000165448 DE10065448A DE10065448A1 DE 10065448 A1 DE10065448 A1 DE 10065448A1 DE 2000165448 DE2000165448 DE 2000165448 DE 10065448 A DE10065448 A DE 10065448A DE 10065448 A1 DE10065448 A1 DE 10065448A1
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Siegfried Galter
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Abstract

Es wird ein Behälter, insbesondere ein Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport von Schuhen, beschrieben, welcher in verschiedenen relativen Positionen von zwei vorzugsweise gleichen Teilvolumina des Behälters verwendbar ist, wobei zumindest eine dieser Positionen eine auffällige und zu Präsentationszwecken besonders geeignete Form aufweist. Der Behälter ist vorzugsweise aus einem ebenen Zuschnitt auffaltbar.

Description

Die Erfindung betrifft einen Behälter mit einem in zwei Teilvolumina teilbaren Behältervolumen.
Die DT-OS 22 41 892 beschreibt eine Verpackungsschachtel, deren Seiten­ wände zur Lagesicherung von verpackten Gegenständen abschnittsweise nach innen faltbar sind. Aus der DE 85 24 203 U1 ist ein Zuschnitt für eine Verpac­ kung bekannt, welche einen über einen quaderförmigen Grundbehälter klapp­ baren Deckel aufweist.
Die DE 44 18 666 A1 zeigt eine Faltschachtel, welche aus einer kubischen Be­ hälterform über mehrere diagonale Falzlinien in Seitenwänden in eine flache Transportform umfaltbar ist. Ein bistabiler Faltkörper mit ähnlichen Eigen­ schaften ist aus der DE 35 33 561 A1 bekannt.
Bekannt sind ferner teilbare Behälter z. B. als Werkzeugkoffer, bei welchem zwei quaderförmige Halbschalen um ein an parallelen Längsseiten angeord­ netes Scharnier schwenkbar und zu einem wiederum quaderförmigen ge­ schlossenen Behälter zusammenklappbar und verriegelbar sind.
Als Lager- und Transportbehälter für Schuhe sind typischerweise quaderförmi­ ge geklebte Schachteln im Einsalz, deren nach oben offenes Unterteil durch einen dessen oberen Rand umgreifenden flachen Deckel verschließbar ist. Derartige quaderförmige Schachteln sind gut stapelbar und daher für platzspa­ renden Transport und Lagerung gut geeignet, weisen aber keine darüber hin­ aus gehende Verwendungsweise auf und sind von der Gestalt wenig anspre­ chend und werden dadurch im Regelfall nach dem Kauf als Abfall entsorgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen vorteilhaften neuartigen, ins­ besondere für Schuhpaare geeigneten Behälter anzugeben.
Die Erfindung ist im unabhängigen Patentanspruch 1 beschrieben. Die abhän­ gigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Verwendungen des erfindungsgemäßen Behälters.
Der erfindungsgemäße Behälter zeichnet sich durch seine vielseitige Verwend­ barkeit aus, wobei in der ersten Position der beiden Teilvolumina der zusam­ mengesetzte quaderförmige Körper wieder die bekannten Vorteile geringen Platzbedarfs bei Transport und Lagerung und hoher Stabilität in gestapelter Anordnung aufweist, und in der zweiten Position eine in verschiedener Aus­ richtung einsetzbare, praktische und durch ihre Auffälligkeit vor allem zu Ge­ staltungs- und Präsentationszwecken besonders geeignete Form vorliegt.
Der Behälter ist vorzugsweise in an sich bekannter Weise aus einem ebenen Zuschnitt auffaltbar und kann in der aufgefalteten Lage durch Verkleben oder Einstecken von einzelnen Elementen stabilisiert sein. Der ebene Zuschnitt er­ gibt einen besonders geringen Platzbedarf vor der Auffaltung des Behälters. Der Behälter kann auch aus mehreren, vorteilhafterweise wenigen separaten Teilen gebaut sein. Als kostengünstiges Material für den Behälter bietet sich Karton an, wobei aber durch die besondere Gestalt des Körpers insbesondere in der zweiten Position der Teilvolumina und/oder gemäß einer Weiterbildung mit einem Tragebügel in der ersten Position zur Unterstützung der Auffälligkeit des Behälters auch andere Materialien, insbesondere Kunststoff, auch transpa­ rent, Metall, Kombinationen solcher Werkstoffe untereinander und/oder mit Textilien und Geweben mit höheren Materialkosten gerechtfertigt und ange­ messen sein können.
Der erfindungsgemäße Behälter ist besonders geeignet für die Aufnahme von Schuhpaaren, wobei die Teilvolumina mit annähernd dreieckförmiger Teil- Grundfläche besonders günstig an die Grundform von Schuhen mit geringer Höhe im Bereich der Schuhspitze und demgegenüber größerer Höhe im Ab­ satzbereich angepaßt ist und jedes der beiden vorzugsweise gleich geformten Teilvolumina einen Einzelschuh des Paares aufnimmt. Jedes Teilvolumen kann zur Trennfläche hin separat abgedeckt sein, insbesondere durch ein die Deck­ fläche zur Grundfläche hin fortsetzendes Trennflächenelement.
Die erste und/oder die zweite Position der Teilvolumina kann durch Elemente des Behälters wie z. B. in Schlitze einsteckbare Laschen, ineinander verhakba­ re Laschen, welche in der Ausformung eines ebenen Zuschnitts bereits berück­ sichtigt sein können, aber auch Zusatzelemente wie Klettverschlüsse, Ösen und Bänder usw. stabilisiert sein.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß Stecklaschen in Fortsetzung der Teilflächen der Deckfläche entlang der Trennfläche zur Grundfläche hin durch einen Schlitz in der Grundfläche hindurch gesteckt werden können und als Griffe über die Grundfläche hinausragen, wobei die über die Grundfläche hinausragenden Teile insbesondere als Bügel mit einer Aussparung ausgeführt sein können. Der quaderförmige Körper kann dann mit nach oben weisender Grundfläche an den Griffabschnitten der Stecklaschen getragen werden.
In der zweiten relativen Position der Teilvolumina kann der Behälter beispiels­ weise mit den der Trennfläche entfernten Ecken der Seitenwände auf einer Standfläche aufgestellt sein und mit der Trennfläche nach oben weisen. Bei abgedeckten Teilvolumina kann die Trennfläche als Ablagefläche dienen, bei­ spielsweise zur Präsentation von Schuhen. Der Abstand der auf der Standflä­ che aufstehenden Ecken in einer zur Falzlinie parallelen Richtung beträgt vor­ zugsweise wenigstens 40% der Länge der Trennfläche in Richtung der Falzli­ nie, so daß eine ausreichende Standfestigkeit des Behälters in dieser Position gegeben ist. Die Ecken können abgeplattet oder gerundet ausgeführt sein.
In der zweiten relativen Position der Teilvolumina kann der Behälter auch mit der Standfläche zugewandter Trennfläche aufgestellt sein und mit den Ecken der Seitenflächen nach oben weisen. Die nach oben weisenden Seitenflächen, insbesondere die weniger steil ausgerichteten Seitenflächen können als Ab­ stellfläche beispielsweise für Schuhe dienen.
Die dekorative Form des Behälters in der zweiten Position macht diesen attrak­ tiv zur Verwendung über die Funktion als Lagerbehälter und Transportbehälter hinaus, so daß eine längere Nutzungsdauer bis zur Entsorgung erreicht und/oder der Behälter zusätzlich als Raum-Gestaltungselement und Präsenta­ tionsobjekt eingesetzt werden kann.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand vorteilhafter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Schrägansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Behäl­ ters,,
Fig. 2 eine Ansicht zu Fig. 1 parallel zur Trennfläche,
Fig. 3 eine Zwischenposition,
Fig. 4 eine zweite Endposition,
Fig. 5 eine Aufstellposition in Seitenansicht zu Fig. 4,
Fig. 6 eine alternative Aufstellposition,
Fig. 7 eine Draufsicht auf Fig. 1,
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen Behälter mit winkelversetzter Trennfläche,
Fig. 9 den Behälter nach Fig. 8 in zweiter Position der Teilvolumina,
Fig. 10 einen Behälter mit gestufter Trennlinie,
Fig. 11 einen Behälter mit integriertem Tragegriff,
Fig. 12 den Behälter nach Fig. 11 in Blickrichtung parallel zur Falzlinie,
Fig. 13 einen ebenen Zuschnitt zu einem Behälter nach Fig. 1.
Die Fig. 1 zeigt in Schrägansicht eine einfache und bevorzugte Grundausfüh­ rung eines erfindungsgemäßen Behälters, der in der skizzierten ersten Position einen quaderförmigen Körper mit einer Grundfläche, einer dazu parallelen Deckfläche und vier Seitenwänden bildet und dessen Behältervolumen durch eine bezüglich Deckfläche und Grundfläche zwischen Eckkanten ET diagonal verlaufende ebene Trennfläche TF in zwei Teilvolumina TV1 und TV2 aufgeteilt ist, welche in der Ansicht nach Fig. 2 mit Blickrichtung parallel zur Trennfläche TF anschaulich getrennt erscheinen. Die Ebene der Trennfläche bildet mit der Deckfläche eine Trennlinie TL zwischen Teilflächen DF1 und DF2 der Deckflä­ che und mit der Grundfläche eine Falzlinie FL zwischen zwei Teilflächen GF1 und GF2 der Grundfläche.
Die Teilvolumina TV1, TV2 können vorteilhafterweise durch jeweils eigene Trennflächenelemente TF1, TF2, welche vorzugsweise entlang von Knicklinien an der Trennlinie TL die Deckflächen DF1 bzw. DF2 zur Grundfläche hinfortset­ zen, separat abgeschlossen sein. Die Trennflächenelemente können sich, wie in Fig. 2 skizziert, wiederum in Laschen LA fortsetzen, welche im gegebenen Beispiel parallel zur Grundfläche eingesteckt sind.
Die beiden Teilvolumina TV1 und TV2 sind entlang der Trennlinie TL und den Eckkanten ET trennbar und entlang der Falzlinie relativ zueinander aus der in Fig. 1 und Fig. 2 skizzierten ersten Position heraus schwenkbar, wobei, wie in Fig. 3 anhand einer Zwischenposition veranschaulicht, die Trennflächenele­ mente TF1 und TF2 auseinanderrücken und die Teilflächen GF1 und GF2 sich aufeinander zu bewegen, bis sie sich in einer zweiten Position als Endposition wie in Fig. 4 skizziert unmittelbar gegenüberstehen. Die Teilvolumina sind über die Trennflächenelemente TF1, TF2 separat von oben zugänglich oder schließbar, wobei sich im geschlossenen Zustand die Trennflächenelemente über die Laschen LA gegen weiteres Eindrücken in die Teilvolumina an den jetzt zur Vertikalen geneigten Seitenflächen abstützen können. Die relative La­ ge der beiden Teilvolumina des Behälters in der ersten Position nach Fig. 1 und Fig. 2 und/oder in der zweiten Position nach Fig. 4 kann durch nicht im einzel­ nen eingetragene Elemente des Behälters formschlüssig und/oder kraftschlüs­ sig stabilisiert sein.
Die Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht eines Behälters nach Art der Fig. 4 mit ande­ ren Seitenverhältnissen in der zweiten Position mit Blickrichtung parallel zu den Flächennormalen der Teilflächen von Grundfläche und Deckfläche und veran­ schaulicht die teilweise Überlappung der einander zugewandten Teilflächen GF1, GF2 der Grundfläche. Der Behälter steht mit den der Trennfläche TF ab­ gewandten Eckkanten E1 und E2 auf einer Standfläche ST auf und weist mit der Trennfläche nach oben. Bei geschlossenen Teilvolumina können die Trennflächenelemente TF1, TF2 als Ablagefläche für Gegenstände genutzt werden. Insbesondere können bei der bevorzugten Verwendung des Behälters als Schuhbehälter die Schuhe auf den Trennflächen präsentiert werden, wobei die auffällige Behälterform als zusätzlicher Blickfang wirkt. Für eine hohe Standfestigkeit ist es von Vorteil, wenn der Längsabstand DE der aufstehenden Eckkanten E1, E2 wenigstens 40% der Länge LF der nach oben weisenden Trennfläche, jeweils parallel zur Richtung der Falzlinie FL beträgt.
Der in der zweiten Position der Teilvolumina gebildete Behälter kann, wie in Fig. 6 skizziert, auch in anderer Aufstellung mit einer Standfläche ST zuweisender Trennfläche aufgestellt sein und mit den der Trennfläche entfernten Eckkanten E1, E2 nach oben weisen. Auch hier ergibt sich eine auffallende Behälterform als Blickfang, die sich durch die veränderte Ausrichtung dem Betrachter als von Fig. 5 scheinbar völlig andere Form präsentiert, so daß gleiche Behälter in ver­ schiedener Position und Ausrichtung eine Mehrzahl unterschiedlicher Gestal­ tungselemente bieten. Insbesondere die weniger gegen die Horizontale ge­ neigten der nach oben weisenden Seitenflächen können als Aufstellfläche bei­ spielsweise für Schuhe verwandt werden.
Die Fig. 7 zeigt zum Vergleich mit nachfolgend beschriebenen Varianten noch eine Draufsicht auf den Behälter nach Fig. 1 mit parallel zueinander und exakt diagonal bezüglich Grundfläche und Deckfläche verlaufender Trennlinie TL und Falzlinie FL.
Davon abweichend sind in Fig. 8 die Trennlinie TLD und zu dieser parallel die Falzlinie FLD (verdeckt) gegen die Diagonale DI von Grundfläche bzw. Deckflä­ che um einen Winkel DW, welcher vorzugsweise weniger als 25°, insbesondere weniger als 15° beträgt, versetzt. Die Falzlinie trifft aber in einem Winkel WS auf die Seitenkante, welcher höchstens 75° beträgt. In der zweiten Position der Teilvolumina ergibt sich eine Behälterform der in Fig. 9 in einer ersten Aufstell­ position skizzierten Art. Die nach oben weisenden langen Seitenflächen können gegenüber Fig. 6 geringer gegen die Horizontale geneigt sein. Die Grundfläche und Deckfläche können in der in Fig. 8 skizzierten Position dabei auch quadra­ tisch sein. Der in Fig. 9 skizzierte Behälter in der zweiten Position der Teilvolu­ mina kann auch ähnlich der Fig. 5 mit den der Trennfläche entfernten Eckkan­ ten auf einer Standfläche aufstehen und mit der Trennfläche nach oben wei­ sen. Im übrigen sind die Ausführungen zu dem Behälter nach Fig. 1 bis Fig. 7 weitgehend auf den Behälter nach Fig. 8 und Fig. 9 übertragbar, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortigen Erläuterungen weiterer Ei­ genschaften und Merkmale verwiesen wird.
Falzlinie und Trennlinie sind nicht notwendigerweise parallel und die Trennlinie ist insbesondere nicht zwingend gerade, wie die Fig. 10 mit einer gestuften Trennlinie TLS zeigt. Die Falzlinie FL ist hier wieder in der Diagonale der Grundfläche angenommen. Die Trennfläche ist in diesem Beispiel im Regelfall nicht eben.
Die Trennlinie TLS ist vorzugsweise achssymmetrisch zu einer durch die Flä­ chenmitte von Grundfläche und Deckfläche gehenden Mittelachse MA des Be­ hälters in der skizzierten ersten Position der Teilvolumina.
Der in Fig. 11 in Schrägansicht skizzierte Behälter in erster Position der Teilvo­ lumina ist weitgehend ähnlich aufgebaut wie der in Fig. 1 bis Fig. 7 skizzierte Behälter, weist aber als Besonderheit in der hier nach oben weisenden Grund­ fläche einen zentralen Einschnitt SS entlang der Falzlinie FLS auf, durch wel­ chen Stecklaschen in Form von Bügeln BU mit Aussparungen AU als Verlänge­ rungen der die Teilvolumina abschließenden Trennflächenelemente TFS1 und TFS2, welche in der in Fig. 12 skizzierten Ansicht in Richtung der Trennfläche anschaulich werden, hindurchgesteckt sind und die Grundfläche nach außen überragen. Die Bügel BU können dann vorteilhaft als Tragegriffe zum Transport des Behälters, insbesondere nach einem Kauf durch den Kunden dienen, so daß eine ansonsten übliche Umverpackung in Form z. B. einer Kunststoff- oder Papier-Tragetasche nicht erforderlich ist und die sichtbare Behälteroberfläche als Werbeträger dienen kann.
Die Fig. 13 zeigt einen ebenen Zuschnitt, aus welchem ein Behälter der in Fig. 1 dargestellten Art auffaltbar ist.
Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie die den Abbil­ dungen entnehmbaren Merkmaie sind sowohl einzeln als auch in verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebe­ nen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen Könnens in mancherlei Weise abwandelbar. Insbesondere sind weitere von den Beispielen abweichende Verläufe der Falzlinie, der Trennlinie und der Trennfläche einer großen Variationsbreite im Rahmen der Erfindung zugäng­ lich.

Claims (16)

1. Behälter, dessen Behältervolumen aus zwei Teilvolumina (TV1, TV2) zu­ sammengesetzt ist,
welche in einer ersten relativen Position entlang einer Trennfläche zu­ sammenstoßen und gemeinsam einen im wesentlichen quaderförmigen Körper mit einer Deckfläche, einer dazu parallelen Grundfläche sowie Deckfläche und Grundfläche verbindenden Seitenwänden bilden, wobei die Trennfläche (TL) die Grundfläche entlang einer Falzlinie (FL) und die Deckfläche entlang einer Trennlinie zumindest annähernd diagonal schneidet und in jeweils zwei Teilflächen (GF1, GF2 bzw. DF1, DF2) un­ terteilt, und welche entlang der Trennlinie trennbar und entlang der Falzli­ nie gelenkig schwenkbar zueinander verbunden sind
und welche durch Schwenken um die Falzlinie in eine zweite Position mit einander gegenüberliegenden Teilflächen der Grundfläche bringbar sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilvolumina gleich geformt und in der ersten Position achssymmetrisch zueinander bezüglich einer Mittelachse (MA) des Körpers angeordnet sind.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite Position der Teilvolumina durch Elemente des Be­ hälters stabilisiert ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Teilflächen der Deckfläche in die Trennfläche fortsetzen (TF1, TF2) und die Teilvolumina separat abdecken.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Teilflächen (DF1, DF2) der Deckfläche in Form von Stecklaschen (TFS1, TFS2) zur Grundfläche hin fortsetzen und die Stecklaschen durch die Grundfläche hindurchragen.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Grundfläche hindurchragenden Abschnitte der Laschen als Griffbügel (BU) ausgeformt sind.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Position der Abstand der der Trennfläche entfernten Ecken der Teilvolumina wenigstens 40% der Länge der Trennfläche in Richtung der Falzlinie beträgt.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinie in einem Winkel (WS) von höchstens 75°, insbesondere höchstens 60° auf die Seitenkanten der Grundfläche stößt.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung der Falzlinie um höchstens 15° gegen die Richtung der Flä­ chendiagonalen der Grundfläche winkelversetzt ist.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der Trennfläche entfernten Ecken (E1, E2) parallel zur Richtung der Falzlinie angeschrägt sind.
11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er durch Faltung aus einem ebenen Zuschnitt aufbaubar ist.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch Kar­ ton als Material.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß er in der zweiten Position der Teilvolumina eine stabile Standposition mit den der Trennfläche entfernten Ecken (E1, E2) auf einer Standfläche (ST) einnimmt.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er in der zweiten Position der Teilvolumina eine stabile Standposition mit einer Standfläche zugewandter Trennfläche einnimmt.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der der Trennfläche abgewandten Seitenflächen als Stellfläche für einen Gegenstand verwendet wird.
16. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine Verwendung als Schuhbehälter.
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