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DE10064735A1 - Fassade - Google Patents

Fassade

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Publication number
DE10064735A1
DE10064735A1 DE2000164735 DE10064735A DE10064735A1 DE 10064735 A1 DE10064735 A1 DE 10064735A1 DE 2000164735 DE2000164735 DE 2000164735 DE 10064735 A DE10064735 A DE 10064735A DE 10064735 A1 DE10064735 A1 DE 10064735A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plaster
profile
arrangement according
plaster profile
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000164735
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Rohlfs
Wolfgang Stahl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
XELLA TROCKENBAU - SYSTEME GMBH, 47119 DUISBURG, D
Original Assignee
Fels Werke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fels Werke GmbH filed Critical Fels Werke GmbH
Priority to DE2000164735 priority Critical patent/DE10064735A1/de
Publication of DE10064735A1 publication Critical patent/DE10064735A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/02Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings of plastic materials hardening after applying, e.g. plaster
    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/06Edge-protecting borders
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    • E04F13/04Bases for plaster
    • E04F13/06Edge-protecting borders
    • E04F2013/066Edge-protecting borders for expansion joints between two plaster layers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fassade (40), eine Putzprofilanordnung (46), Putzprofile (48, 50) sowie eine Putzträgerplattenanordnung. Um die Erstellung einer Fassade zu ermöglichen, die über die gesamte Gebrauchsdauer eines Gebäudes frei von Rissen und Verwerfungen bleibt, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß der Verputz (42) oder die Verputzschicht mindestens eine Trennfuge (44) aufweist, wobei im Bereich der Trennfuge (44) die Unterkonstruktion (14, 16, 30) mit einer Abdeckung versehen ist. Die Trennfuge (44) erlaubt es, daß sich Teile der Unterkonstruktion (14, 16) zueinander verlagern, ohne daß an dem Verputz (42) oder der Verputzschicht Risse oder Verwerfungen auftreten. Durch die im Bereich der Trennfuge (44) vorgesehene Abdeckung wird dabei erreicht, daß die Unterkonstruktion (14, 16, 30) nicht durch Wetter- oder Schädlingseinfluß geschädigt wird.

Description

Die Erfindung betrifft eine Fassade, eine Putzprofilanord­ nung, Putzprofile sowie eine Putzträgerplattenanordnung.
Im Baugewerbe werden zunehmend großflächige Fertigbauteile verwendet, um Gebäude zu errichten. Nach der Montage dieser Fertigbauteile werden die Fertigbauteile häufig mit Wetter­ schutzbauteilen verkleidet, welche zur Erzielung einer guten Optik der Fassade mit einem Putz überzogen werden.
Ein im Baugewerbe vergleichsweise neues Gebiet ist die Er­ richtung von Häusern mit Fertigbauteilen, insbesondere Fer­ tigbauwänden auf einer Unterkonstruktion und insbesondere auf der Basis einer Holzunterkonstruktion, wobei die Fer­ tigbauwände durchaus Teil der Holzunterkonstruktion sein können. Auch solche Häuser werden in der Regel mit einem Wetterschutz und einer Putzschicht versehen, wobei die Putzschicht auf Putzträgern angeordnet ist.
Insbesondere bei Häusern auf der Basis einer Holzunterkon­ struktion besteht das Problem, daß sich die Lage der Fer­ tigbauteile zueinander während der Gebrauchsdauer der Häu­ ser ändert, wobei bei Holzhäusern insbesondere die Feuch­ tigkeitsaufnahme und -abgabe der Holzunterkonstruktion so­ wie die auf die Holzunterkonstruktion wirkenden Lasten die Lageänderung hervorrufen. Die Lageänderungen der Fertigbau­ teile führen regelmäßig zu Rissen und Verwerfungen in der Fassade.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Erstellung einer Fassade zu ermöglichen, die über die gesamte Ge­ brauchsdauer eines Gebäudes frei von Rissen und Verwerfun­ gen bleibt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 2, 13 bzw. 15.
Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß der Verputz oder die Verputzschicht mindestens eine Trennfuge aufweist, wo­ bei im Bereich der Trennfuge die Unterkonstruktion mit ei­ ner Abdeckung versehen ist. Die Trennfuge erlaubt es, daß sich Teile der Unterkonstruktion zueinander verlagern, ohne daß an dem Verputz oder der Verputzschicht Risse oder Ver­ werfungen auftreten. Durch die im Bereich der Trennfuge vorgesehene Abdeckung wird dabei erreicht, daß die Unter­ konstruktion nicht durch Wetter- oder Schädlingseinfluß ge­ schädigt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird dabei eine Putzprofilanordnung verwendet, welche ein erstes Putzprofil und ein zweites Putzprofil aufweist. Das erste Putzprofil weist einen ersten Befestigungsabschnitt, einen ersten Übergangsabschnitt und eine von diesem unter einem stumpfen Winkel vorspringende erste Ablauf- und Anputz­ leiste auf. Das zweite Putzprofil weist einen zweiten Befe­ stigungsabschnitt, einen zweiten Übergangsabschnitt und eine von diesem unter einem stumpfen Winkel vorspringende zweite Ablauf- und Anputzleiste auf, wobei die erste Ab­ lauf- und Anputzleiste im montierten Zustand der Putzpro­ filanordnung in einer Projektion auf die Putzträger ober­ halb des zweiten Übergangsabschnittes liegt. Das erste und zweite Putzprofil, welche miteinander nicht verbunden sind, aber zusammenwirken, ermöglichen die Ausbildung einer Trennfuge im Verputz, wobei jedoch gleichzeitig die Unter­ konstruktion durch die Putzprofilanordnung abgedeckt ist. In der Putzprofilanordnung ist daher schon die Erfindung verwirklicht, so daß für die Putzprofilanordnung auch unab­ hängig von dem Anspruch 1 Schutz beansprucht wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform verläuft der Über­ gangsabschnitt des ersten Putzprofils zu dem Befestigungs­ abschnitt unter einem stumpfen Winkel. Dies, wie auch die weitere bevorzugte Ausführungsform, nach der der Übergangs­ abschnitt und der Befestigungsabschnitt des ersten Putz­ profils in parallelen, zueinander versetzten Ebenen ange­ ordnet sind, gewährleistet eine leichte Montage der Putz­ profile, ohne daß die Putzprofilanordnung im montierten Zu­ stand ein Klemmen verursacht und es damit zu Rissen in oder Verwerfungen der Verputzschicht kommen kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Neigungswinkel der ersten und/oder zweiten Ablauf- und Anputzleiste zu dem jeweiligen Befestigungsabschnitt 120° bis 150°, vorzugsweise 135°. Durch eine solche Ausführungs­ form wird sichergestellt, daß sich im Bereich der Ablauf- und Anputzleiste keine Staunässe bilden kann, wodurch ande­ renfalls die Putzprofilanordnung oder die Verputzschicht geschädigt werden könnte. Die Schrägstellung der Ablauf- und Anputzleisten verhindert auch das Eindringen von Kapil­ larfeuchtigkeit.
Um eine präzise Montage der Putzprofile der Putzprofil­ anordnung zu erleichtern, weisen das erste und/oder das zweite Putzprofil einen quer zu dem jeweiligen Befesti­ gungsabschnitt verlaufenden ersten bzw. zweiten Positionierabschnitt auf. Dieser Positionierabschnitt, der nach Art eines Anschlages funktioniert, ermöglicht es auch, Putzprofile nicht nur auf der Baustelle, sondern schon werkseitig an einem Putzträger, insbesondere einer Putzträ­ gerplatte anzuordnen. Eine besonders einfache Montage er­ gibt sich, wenn der erste und/oder der zweite Positionier­ abschnitt als Klemmprofil zur Umklammerung des Putzträgers ausgebildet sind.
Bei einer Fassade, bei der Teile der Unterkonstruktion und insbesondere benachbarte Putzträger relativ zueinander ver­ lagerbar sind, ist vorzugsweise auch zwischen den Putzträ­ gern eine Fuge vorzusehen. Um diese Fuge abzudichten, ist es vorteilhaft, eine Dichtung vorzusehen, welche an dem er­ sten oder an dem zweiten Putzprofil angeordnet sein sollte. Die werksseitige Anordnung einer Dichtung, insbesondere ei­ ner Hohlkammerdichtung erleichtert den Einsatz der Putzpro­ filanordnung auf der Baustelle, da weniger einzelne Teile zu handhaben sind, und es wird dadurch ferner ein verse­ hentliches Weglassen der Dichtung verhindert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind der erste und/oder der zweite Befestigungsabschnitt des ersten bzw. zweiten Putzprofils lochblechartig ausgebildet. Eine solche Ausbildung führt zu einem besseren Haften der Putzschicht, und es werden gleichzeitig damit auch die Putzprofile an ihrem Untergrund zusätzlich verankert.
Eine besonders gute Optik läßt sich erreichen, wenn das er­ ste und/oder das zweite Putzprofil mit einer farbigen Pul­ verbeschichtung versehen oder aus einem farbigen Kunststoff gefertigt sind. Die farbige Beschichtung bzw. der farbige Kunststoff erlauben es, die Putzprofilanordnung in der Farbe des Verputzes zu gestalten, so daß die Trennfuge aus einem Abstand betrachtet nicht mehr sichtbar ist.
Die Bauzeit eines Gebäudes kann verkürzt werden, wenn min­ destens eines der Putzprofile bereits mit einer Putzträger­ platte insbesondere eine Außenbeplankung eines Wandelemen­ tes vorkonfektioniert ist. Daher wird für eine solche Putz­ trägerplattenanordnung gemäß Anspruch 15 auch unabhängig von der Fassade gemäß Anspruch 1 Schutz begehrt.
Vorzugsweise ist das Putzprofil mit der Putzträgerplatte verklebt. Dadurch wird ein Springen oder Reißen der Putz­ trägerplatte, welches bei der Verwendung mechanischer Befe­ stigungsmittel in der Vorkonfektionierung auftreten könnte, ausgeschlossen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Schnitt durch einen Deckenanschlußbereich eines Hauses mit einer Unterkonstruktion aus Holz mit ei­ ner erfindungsgemäßen Fassade,
Fig. 2 die in der erfindungsgemäßen Fassade gemäß Fig. 1 verwendete Putzprofilanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform in vergrößerter Darstellung, und
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Putzprofilanordnung.
In Fig. 1 ist ein Schnitt durch einen Deckenanschlußbereich eines Hauses mit einer Unterkonstruktion aus Holz gezeigt. Dieses Haus weist vorgefertigte Wandelemente 10, 12 auf, welche als Teil der statischen Struktur die Außenwände des Hauses bilden. Die Wandelemente 10, 12 weisen ihrerseits Holzrahmen 14, 16 auf, welche an ihrer Außenseite mit einer Außenbeplankung 18, 20 und an ihrer Innenseite mit einer Innenbeplankung 22, 24 versehen sind. Zwischen der Außenbe­ plankung 18, 20 und der Innenbeplankung 22 bzw. 24 befinden sich Wärmedämmeinlagen 26, 28, welche beispielsweise aus Holzwolle oder Glaswolle bestehen können.
Die Außenbeplankungen 18, 20 bestehen aus hoch belastbaren Zement- oder Leichtbetonplatten, welche Zuschläge aus Bläh­ ton, geschäumtem Glas und/oder Glasfaser aufweisen können. Die Außenbeplankung 18, 20 erfüllt nicht nur statische Auf­ gaben, sondern sie dient gleichzeitig auch als Wetter­ schutz, Brandschutz und Putzträger.
Die Wandelemente 10, 12 dienen dazu, Decken- oder Dachbal­ ken 30 eines darüberliegenden Geschosses oder Daches zu tragen. Solche Balken 30, welche aus Holz gefertigt sind, können eine Dicke von 200 bis 300 mm aufweisen. Sie werden auch als Querholz bezeichnet. Die Decken- und Dachbalken 30 sowie die Holzrahmen 14, 16 bilden eine Holzunterkonstruk­ tion.
Der Übergangsbereich zwischen einem unteren Wandelement 12 und einem oberen Wandelement 10, in welchem sich die Dach­ balken 30 befinden, wird nach der Aufstellung der Wandele­ mente 10, 12 mit einer Übergangsplatte 32 verschlossen, welche lediglich an ihrem unteren Ende 34 mit dem Holzrah­ men 16 des unteren Wandelementes 12 verbunden ist. An ihrem oberen Ende 36 ist die Übergangsplatte 32 gegenüber dem oberen Wandelement 10 verschiebbar gelagert. Da zwischen der Übergangsplatte 32 und der Außenbeplankung 18 des obe­ ren Wandelementes 10 eine Fuge verbleibt, welche mit einem Kompriband 38 oder einer anderen Dichtung ausgefüllt sein kann, kann der Deckenbalken 30 sich aufgrund von Last oder Feuchtigkeitseinfluß ausdehnen oder zusammengedrückt wer­ den, ohne daß die Übergangsplatte 32 gegen die obere Außen­ beplankung 18 stößt. Dabei können Quell- und Schwindbewe­ gungen, die bei dem Deckenbalken 30 quer zur Faser auftre­ ten, durchaus im Bereich von 10 mm liegen.
Die Außenbeplankungen 18, 20 und die Übergangsplatte 32 bilden in dem in Fig. 1 gezeigten Abschnitt mit einem Ver­ putz 42 die Fassade 40 des Hauses. Der Verputz 42 weist eine Trennfuge 44 auf. Im Bereich der Trennfuge 44 ist eine Putzprofilanordnung 46 mit einem ersten Putzprofil 48 und einem zweiten Putzprofil 50 angeordnet. Die Putzpro­ filanordnung 46, die im Bereich der Trennfuge 44 die Unter­ konstruktion, im vorliegenden Falle den Dachbalken 30 und den Holzrahmen 14 des oberen Wandelementes 10 bereichsweise abdeckt, ist in der Fig. 2 im Detail gezeigt.
Das in Fig. 2 gezeigte, als Teil der Putzprofilanordnung 46 gemäß der ersten Ausführungsform vorgesehene erste Putzpro­ fil 48 weist einen lochblechartig ausgebildeten ersten Be­ festigungsabschnitt 52, einen ersten Übergangsabschnitt 54 und eine erste Ablauf- und Anputzleiste 56 auf. Ferner weist das erste Putzprofil 48 einen ersten Positionierab­ schnitt 58 auf, welcher das Anbringen des ersten Putzpro­ fils 48 an der Außenbeplankung 18, 20 eines Wandelementes 10 oder einer anderen als Putzträger vorgesehenen Konstruktion erleichtert. Der Positionierabschnitt 58 erstreckt sich dabei in einem Schnitt quer durch das erste Putzprofil 52 im wesentlichen senkrecht zu dem Befestigungsabschnitt 52. Der Übergangsabschnitt 54 des ersten Putzprofiles 48, welches durch Faltung und Biegung, Tiefziehen oder Walzen aus einem Edelstahlblech gefertigt ist, erstreckt sich im wesentlichen parallel zu dem Befestigungsabschnitt 52, wo­ bei die Ebenen des Befestigungsabschnittes 52 und des Über­ gangsabschnittes 54 allerdings zueinander versetzt sind, wodurch ein schräg verlaufender Anschluß 60 ausgeformt ist. Der Versatz der Ebenen des Befestigunsabschnittes 52 und des Übergangsabschnittes 54 sollte einige 0,1 mm, maximal 2,0 mm größer sein, als die Materialstärke des zweiten Putzprofils 50.
An seinem unteren Ende geht der Übergangsabschnitt 44 in die Ablauf- und Anputzleiste 56 über, welche sich zu der Ebene des Übergangsabschnittes 54 unter einem Winkel von 135° erstreckt. Im verbauten Zustand trägt der Übergangsab­ schnitt 54 den Verputz 42 ohne ein dahinterliegendes Bau­ teil, wobei sich der Verputz 42 (siehe Fig. 1) bis an die Ablauf- und Anputzleiste 56 erstreckt. Im Bereich des loch­ blechartig ausgebildeten Befestigungsabschnittes 52 durch­ dringt der Verputz 42 das erste Putzprofil 48 im Bereich von Durchbrechungen 62, wodurch der Verputz 42 auch an der im verbauten Zustand hinter dem Befestigungsabschnitt 52 liegenden Putzträger haftet.
Das zweite Putzprofil 50 der Putzprofilanordnung 46 gemäß der ersten Ausführungsform weist einen zweiten Befesti­ gungsabschnitt 64 auf, der wie der erste Befestigungsab­ schnitt 52 des ersten Putzprofils 48 lochblechartig ausge­ bildet und mit Durchbrechungen 66 für das Anhaften des Verputzes 48 ausgebildet ist. An diesen Befestigungsabschnitt 64 schließt sich die zweite Ablauf- und Anputzleiste 66 an, welche wie die erste Ablauf- und Anputzleiste 56 nach unten gerichtet ist, und zu einem oberhalb davon ausgebildeten zweiten Übergangsabschnitt 70 unter einem Winkel von 135° verläuft. An den Übergangsabschnitt 70 schließt sich ein dazu im wesentlichen senkrecht verlaufender Positionierab­ schnitt 72 an, welcher die Montage des zweiten Putzprofiles 50 erleichtert.
Der zweite Übergangsabschnitt 70 wirkt derart mit der er­ sten Ablauf- und Anputzleiste 56 und ggf. mit dem ersten Übergangsabschnitt 54 zusammen, daß ein Eindringen von Schädlingen praktisch ausgeschlossen ist. Darüber hinaus verhindert diese Ausgestaltung einen Durchblick durch die Trennfuge 44 auf die dahinter liegenden Teile der Unterkon­ struktion.
Die Erstellung eines Gebäudes unter Verwendung der erfin­ dungsgemäßen Putzprofile 48, 50 wird erleichtert, wenn das erste Putzprofil 48 bereits werksseitig mit der Außenbe­ plankung 18 eines Wandelementes 10 verklebt ist, wobei sich für eine solche Verklebung ein Polyurethanklebstoff als be­ sonders geeignet erwiesen hat. Darüber hinaus kann die Ver­ arbeitung dadurch erleichtert werden, daß das zweite Putz­ profil 50 mit einer Übergangsplatte 32 verklebt ist, wobei diese Übergangsplatte 32 auf der Baustelle an ihrer Unter­ kante auf das gewünschte Maß gebracht werden kann. Auch für diese Verklebung ist ein Polyurethanklebstoff gut geeignet.
Alternativ oder ergänzend zu einer Verklebung der Putzpro­ file 48, 50 kann eine Verklemmung vorgesehen sein, wobei dazu an dem ersten bzw. zweiten Putzprofil 48, 50 Klemmabschnitte 74, 76 auszubilden sind. Die Klemmabschnitte 74, 76 sind bei der Putzprofilanordnung 46 gemäß der ersten Ausführungsform nicht vorgesehen, so daß die Abschnitte le­ diglich gestrichelt dargestellt sind.
Wenn zugunsten einer Verklemmung der Putzprofile 48, 50 auf eine Verklebung verzichtet wird, hat dies den Vorteil, daß bei der späteren Anbringung des Verputzes, der sich von oben bis an die erste Ablauf- und Anputzleiste 56 und von unten bis an die zweite Ablauf- und Anputzleiste 66 er­ streckt, dieser unmittelbar an dem darunterliegenden Putz­ träger anhaften kann.
Die Putzprofilanordnung 146 gemäß der zweiten Ausführungs­ form in Fig. 3 entspricht im wesentlichen der Putzprofil­ anordnung 46 gemäß der ersten Ausführungsform in Fig. 2. Daher werden für Abschnitte der Putzprofilanordnung 146 ge­ mäß der zweiten Ausführungsform, die Abschnitten der Putz­ profilanordnung 46 gemäß der ersten Ausführungsform ent­ sprechen, Bezugszeichen verwendet, die gegenüber der ersten Ausführungsform um 100 erhöht sind. Auf die entsprechenden Beschreibungsteile wird hiermit verwiesen.
Im Gegensatz zu der ersten Ausführungsform sind bei der zweiten Ausführungsform an dem ersten Putzprofil 148 und an dem zweiten Putzprofil 150 Klemmabschnitte 174 bzw. 176 ausgebildet. Diese wirken mit dem jeweils zugehörigen Posi­ tionierabschnitt 158, 172 und Befestigungs- bzw. Übergangs­ abschnitt 152, 170 als Klemmprofil, wobei sie beim Anbrin­ gen an einer Außenbeplankung oder einer Übergangsplatte auf diese eine Klemmkraft ausüben.
Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist darüber hinaus der erste Übergangsabschnitt 154 nicht in einer Ebene ange­ ordnet, welche parallel zur Ebene des ersten Befestigungs­ abschnittes 152 verläuft, sondern der erste Übergangsab­ schnitt 154 verläuft insgesamt zu dem Befestigungsabschnitt 152 leicht geneigt, was die Fertigung des ersten Putzpro­ files 148 gemäß der zweiten Ausführungsform erleichtert. Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß sich die Putzprofile 48, 50, 148, 150 besonders vorteilhaft als Walzprofile herstel­ len lassen.
Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform weist die zweite Ausführungsform darüber hinaus ein aus Gummi oder einem Kunststoff gefertigtes Hohlkammerprofil 178 auf, welches als Dichtung vorgesehen ist und bereits werksseitig mit dem ersten Putzprofil 148 verklebt ist.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß es die erfin­ dungsgemäße Fassadengestaltung erstmals erlaubt, Bauplatten gleichzeitig als statisches Element, Wetterschutzplatte, Putzträgerplatte und Brandschutzplatte zu verwenden und di­ rekt auf der Unterkonstruktion zu befestigen, wobei auf eine Hinterlüftung verzichtet werden kann. Aufgrund der er­ findungsgemäßen Trennfugengestaltung kann dabei Wasser nicht eindringen, so daß die Erfindung insbesondere für Holzunterkonstruktionen aus unbehandelten Hölzern geeignet ist, wobei wie gesagt eine Hinterlüftung oder Fachwerksbe­ lüftung nicht erforderlich ist.
Die Putzprofilanordnungen 46, 146, die ein den gezeigten Ausführungsformen aus Edelstahlblech bestehen, sind mit ei­ ner Pulverbeschichtung (nicht gezeigt) in der Farbe des Verputzes 42 versehen. Dadurch ist die Trennfuge 44 optisch kaum wahrnehmbar.

Claims (21)

1. Fassade mit einer Anordnung mindestens zweier Putzträger (18, 20, 32), welche einen Verputz (42) oder eine Verputzschicht tragen und an einer mehrteiligen Unterkonstruktion (14, 16, 30) angeordnet sind, wobei Teile (14, 16) der Unterkonstruktion zueinander verlagerbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Verputz (42) oder die Verputzschicht mindestens eine Trennfuge (44) aufweist, wobei im Bereich der mindestens einer Trennfuge (44) die Unterkonstruktion (14. 16, 30) mit einer Abdeckung versehen ist.
2. Putzprofilanordnung zur Anbringung eines Verputzes (42) auf zueinander verlagerbaren Putzträgern (18, 32), mit einem ersten Putzprofil (48; 148) und einem zugehörigen zweiten Putzprofil (50; 150),
wobei das erste Putzprofil (48; 148) einen ersten Befestigungsabschnitt (52; 152), einen ersten Übergangsabschnitt (54; 154) und eine von diesem unter einem stumpfen Winkel vorspringende erste Ablauf- und Anputzleiste (56; 156) aufweist,
wobei das zweite Putzprofil (50; 150) einen zweiten Befestigungsabschnitt (64; 164), einen zweiten Übergangsabschnitt (70; 170) und eine von diesem unter einem stumpfen Winkel vorspringende zweite Ablauf- und Anputzleiste (68; 168) aufweist, und
wobei die erste Ablauf- und Anputzleiste (56, 68; 156, 168) im montiertem Zustand der Putzprofilanordnung (46; 146) in einer Projektion auf die Putzträger oberhalb des zweiten Übergangsabschnitts (70; 170) liegt.
3. Putzprofilanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Übergangsabschnitt (154) des ersten Putzprofils (148) zu dem ersten Befestigungsabschnitt (152) unter einem stumpfen Winkel verläuft.
4. Putzprofilanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Übergangsabschnitt (54) und der erste Befestigungsabschnitt (52) des ersten Putzprofils (48) in parallelen, zu einander versetzten Ebenen angeordnet sind.
5. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel der ersten und/oder zweiten Ablauf- und Anputzleiste (56, 68; 156, 168) zu dem jeweiligen Befestigungsabschnitt (52, 64; 152, 164) 120° bis 150°, vorzugsweise 135° beträgt.
6. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Putzprofil (48, 50; 148, 150) einen quer zu dem jeweiligen Befestigungsabschnitt (52, 64; 152, 164) verlaufenden ersten bzw. zweiten Positionierabschnitt (58, 72; 158, 172) aufweisen.
7. Putzprofilanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder der zweite Positionierabschnitt (158, 172) als Klemmprofil zur Umklammerung des Putzträgers ausgebildet sind.
8. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem ersten oder zweiten Putzprofil (148) eine Dichtung, insbesondere eine Hohlkammerdichtung (178) zur gegenseitigen Abdichtung benachbarter Putzträger angeordnet ist.
9. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder der zweite Befestigungsabschnitt (52, 64; 152, 164) lochblechartig ausgebildet sind.
10. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder der zweite Putzprofil (48, 50; 148, 150) aus Blech, vorzugsweise aus Edelstahlblech gefertigt sind.
11. Putzprofilanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Putzprofil (48, 50; 148, 150) mit einer farbigen Beschichtung, vorzugsweise einer farbigen Pulverbeschichtung versehen sind.
12. Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Putzprofil aus einem farbigen Kunststoff gefertigt sind.
13. Putzprofil zur Anbringung eines Verputzes (42) auf einem Putzträger, mit einen Befestigungsabschnitt (52, 64; 152, 164), einen Übergangsabschnitt und einer von diesem unter einem stumpfen Winkel vorspringenden Ablauf- und Anputzleiste (56, 68; 156, 168).
14. Putzprofil nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eines der kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 2 bis 11.
15. Putzträgerplattenanordnung, gekennzeichnet durch ein Putzprofil (48, 50; 148, 150) nach einem der Ansprüche 13 oder 14.
16. Putzträgerplattenanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Putzprofil (48, 50) mit einer Putzträgerplatte (18, 20, 32) verklebt ist.
17. Putzträgerplattenanordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Putzträgerplatte (18, 20, 32) aus Leichtbeton, insbesondere einem Leichtbeton mit Zuschlägen aus Blähton und/oder geschäumtem Glas besteht.
18. Putzträgerplattenanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Putzträgerplatte (18, 20, 32) glasfaserverstärkt ist.
19. Fassade nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Putzprofilanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Unterkonstruktion durch die Putzprofilanordnung (46; 146) abgedeckt ist.
20. Fassade nach Anspruch 1 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Putzträger (18, 20, 32) ohne Hinterlüftung direkt auf einer Unterkonstruktion aus Holz, insbesondere einem Holzfachwerk (14, 16, 30) montiert ist.
21. Fassade nach Anspruch einem der Ansprüche 1, 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Putzträger mindestens eine Putzträgerplattenanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 18 aufweist.
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