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DE10064490C1 - Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereinigung - Google Patents

Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereinigung

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DE10064490C1
DE10064490C1 DE2000164490 DE10064490A DE10064490C1 DE 10064490 C1 DE10064490 C1 DE 10064490C1 DE 2000164490 DE2000164490 DE 2000164490 DE 10064490 A DE10064490 A DE 10064490A DE 10064490 C1 DE10064490 C1 DE 10064490C1
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DE
Germany
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transport trolley
receptacle
trolley
space
tray
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DE2000164490
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English (en)
Inventor
Franz Kresse
Heiko Faubel
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Ecolab GmbH and Co OHG
Original Assignee
Henkel Ecolab GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2001/014640 priority patent/WO2002051686A1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/08Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor involving tiltably-mounted containers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/50Auxiliary implements
    • A47L13/51Storing of cleaning tools, e.g. containers therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B2202/00Indexing codes relating to type or characteristics of transported articles
    • B62B2202/50Cleaning or gardening articles

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Abstract

Der Transportwagen weist zumindest eine Ablageschale (4, 5) auf, die im Abstand oberhalb der Räder des Transportwagens angebracht ist. Im Zwischenraum zwischen den Rädern (2) und der untersten Ablageschale (5) ist mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter (11) vorgesehen. Der Transportwagen hat eine leicht zugängliche zusätzliche Ablagemöglichkeit, ohne dass eine Änderung bzw. Vergrößerung der äußeren Abmessungen des Transportwagens erforderlich ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereini­ gung, mit mindestens einer Ablageschale, die zum Fahrgestell des Trans­ portwagens beabstandet ist.
Eine Vielzahl derartiger Transportwagen ist aus dem Stand der Technik bekannt. Es sei hier nur auf die deutsche Offenlegungsschrift DE 43 20 454 A1 (Henkel- Ecolab GmbH & Co. OHG) und die DE 39 37 189 A1 (Henkel KGaA) hinge­ wiesen. Bei dem Transportwagen nach der zuerst genannten Schrift sind Ablage­ schalen zwischen zwei vertikalen Standholmen befestigt. Bei dem Krankenhaus- Desinfektionswagen nach der zuletzt genannten Schrift sind Ablageschalen sowie ein Tank zur Aufnahme und Abgabe einer Desinfektionslösung an nur einem Standholm in dem einen Ausführungsbeispiel angebracht.
Bei der gewerblichen Gebäudereinigung werden eine Vielzahl von Reinigungs­ utensilien verwendet. Da die zu reinigenden Objekte weitläufig sind, werden je nach der Art des Einsatzes unterschiedliche Transportwagen verwendet, um an jedem der verschiedenen Reinigungsorte über die dort erforderlichen jeweils häufig unterschiedlichen Hilfsmittel gleichzeitig verfügen zu können.
Die zu reinigenden Gebäude setzen wegen der Türabmessungen, der Abmes­ sungen der Abstellkammer und der Körpergrößen des Reinigungspersonals, usw. den äußeren Maßen der Transportwagen enge Grenzen. Außerdem ist zu beachten, dass Hilfsmittel, die während des gesamten Arbeitsablaufs ständig ent­ nommen und wieder abgelegt werden müssen, einen leicht zugänglichen Ablage­ platz benötigen.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Transportwagen mit mindestens einer Ablageschale findet sich zwar unterhalb dieser Ablageschale ein Ablageplatz, welcher jedoch nur schlecht zugänglich ist. Dieser Raum bleibt daher in der Praxis meistens ungenutzt. Bei Transportwagen mit einer Breite von 40 cm bis 55 cm beträgt das Volumen des genannten, unzugänglichen Ablageraumes etwa 38 Liter bis 45 Liter.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Transportwagen der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, so dass er eine leicht zugängliche zusätzliche Ablagemöglichkeit hat, ohne dass eine Änderung bzw. Vergrößerung der äußeren Abmessungen des Transportwagens erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Transportwagen erfindungs­ gemäß dadurch gelöst, dass im Raum zwischen dem Fahrgestell und der Ablage­ schale mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter vorgesehen ist.
Durch das Abklappen kann das Reinigungspersonal einfach von oben in die Aufnahmebehälter eingreifen, um die jeweiligen Hilfsmittel herauszuholen oder dort abzustellen. Es ist nicht mehr erforderlich, sich zu bücken, um an die unter­ halb der Ablageschale abgestellten Utensilien zu gelangen.
Vorzugsweise ist der Aufnahmebehälter in Längsrichtung gesehen seitlich am Transportwagen vorgesehen, und die Klappachse liegt in Längsrichtung und ins­ besondere im Bereich der unteren Außenkante. Die Anordnung der Aufnahme­ behälter seitlich am Transportwagen stört nicht die häufig zusätzlich vorge­ sehenen Müllsäcke, Eimer mit Vertikalpressen, usw. welche in der Regel am vorderen oder hinteren Ende des langgestreckten Transportwagens ihren Platz finden. Wenn die Klappachse im Bereich der unteren Außenkante liegt, dann hat der gefüllte Aufnahmebehälter nur zwei stabile Positionen. Entweder ist der Aufnahmebehälter vollständig eingeklappt oder vollständig aufgeklappt. Wenn er sich in Zwischenbereichen befindet, klappt er von selber in die geschlossene oder offene Position. Diese Anordnung erleichtert damit die Handhabung durch das Reinigungspersonal.
Außerdem ist es günstig, wenn die äußere Seitenwand des Aufnahmebehälters, welche auch Deckklappe genannt werden kann, länger als die anderen Seiten­ wände ist und im eingeklappten Zustand des Aufnahmebehälters über die Unterseite der untersten Ablageschale hinausragt. Auf diese Weise bildet die Ablage­ schale einen Anschlag für den Aufnahmebehälter.
Wenn außerdem Mittel zur Verriegelung zwischen der äußeren Seitenwand und der untersten Ablageschale vorgesehen sind, können die Aufnahmebehälter ver­ schlossen werden, so dass der Inhalt nicht von jedermann erreichbar auf dem Transportwagen transportiert werden kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht auch den Einsatz der Transportwagen in Landeskrankenanstalten, in denen geistig behinderte Personen untergebracht sind und in denen Reinigungsmittel daher aus Sicherheitsgründen nicht frei erreichbar sein dürfen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, dass der Abklappwinkel des Aufnahmebehälters, welcher im allgemeinen bis zu 180° betragen kann, auf 45° bis 60° nach außen begrenzt ist. Beim Abklappen des Aufnahmebehälters nimmt dieser also selbst­ tätig die für die Entnahme der Utensilien optimale Position ein.
Um die Gesamtbreite des Transportwagens nicht zu erweitern und dennoch ein einfaches Ergreifen der äußeren Seitenwand zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass nach innen gerichtete Griffmulden in die äußere Seitenwand eingeformt sind.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeich­ nungen näher beschrieben, wobei auch der Stand der Technik noch einmal zeich­ nerisch dargestellt ist. Es zeigen
Fig. 1 einen Transportwagen nach dem Stand der Technik, in schema­ tischer perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 einen erfindungsgemäß in den Transportwagen eingebauten Aufnahmebehälter, ebenfalls in schematischer perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 einen erfindungsgemäß verbesserten Transportwagen mit geöff­ neten Aufnahmebehältern, ebenfalls in schematischer perspek­ tivischer Darstellung und
Fig. 4 eine Darstellung gemäß Fig. 3, aber mit geschlossenen Aufnahme­ behältern.
In allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
Der in Fig. 1 dargestellte Transportwagen für Reinigungsutensilien nach dem Stand der Technik hat ein Fahrgestell mit einer Grundplatte 1 und daran festgelegten Lenkrollen 2, von denen nur zwei in der Zeichnung sichtbar sind. Auf der Grundplatte 1 sind zwei Standholme 3 befestigt, an denen eine obere Ablageschale 4 und eine untere Ablageschale 5 befestigt sind. Zwischen dem Boden 6 der unteren Ablageschale 5 und der Grundplatte 1 befindet sich der im allgemeinen nur schlecht zugängliche Stauraum für Reinigungsutensilien, wie bereits oben erläutert worden ist. Neben den Ablageschalen 4, 5 ist in der Regel noch Platz auf der Grundplatte 1 zum Abstellen vorhanden. So steht auf dem Transportwagen nach Fig. 1 ein Eimer 7 mit einer aufgesetzten Vertikalpresse 8.
Aus der schematischen Zeichnung in Fig. 1 geht nicht besonders deutlich hervor, dass die Grundplatte im wesentlichen rechteckig mit einer längeren und einer kürzeren Seite ist. Die durch die Längsachse definierte Längsrichtung ist daher in Fig. 1 mit einem Pfeil 9 gekennzeichnet. Die Lenkrollen 2 erlauben aller­ dings die Bewegung des Transportwagens in jeder Richtung.
Bei dem Transportwagen im vorliegenden Beispiel wird der nur schlecht zugäng­ liche Stauraum an der rechten und an der linken Seite durch die Standholme 3, von unten durch die Grundplatte 1 und von oben durch den Boden 6 der unteren Ablageschale 5 begrenzt.
Im vorliegenden Beispiel wird dieser nur schlecht zugängliche Stauraum zwischen der Grundplatte 1 und der Ablageschale 5 im Bereich der Standholme 3 mit jeweils einer Platte 10 (Fig. 3 und 4) nach beiden Seiten hin, also nach links und nach rechts, abgeschlossen, so dass dadurch ein Tunnel mit einem recht­ eckigen Querschnitt entsteht. Diese Platten 10 sind im Rahmen der Erfindung von Vorteil, aber die Erfindung ist nicht auf Ausführungen mit solchen Platten 10 ein­ geschränkt.
Erfindungsgemäß werden Aufnahmebehälter 11 entsprechend Fig. 2 in den Transportwagen eingebaut. Diese Aufnahmebehälter sind im wesentlichen als rechtwinklige Kästen mit einer offenen Seite und einer verlängerten Seite auf­ gebaut, wobei die letztere Seite die äußere Seitenwand 12 bildet, welche nach oben hin verlängert ist. Diese Aufnahmebehälter 11 werden in den genannten Tunnel eingesetzt. Um eine im unteren Bereich und außen angeordnete Klapp­ achse 13 ist jeder der beiden Aufnahmebehälter 11 nach außen klappbar, so dass das Innere des Kastens leicht zugänglich ist. Der Abklappwinkel kann dabei maxi­ mal 180° betragen. Von Vorteil ist es jedoch, das Herausklappen auf einen Bereich von 45° bis 60° zu begrenzen.
In den äußeren verlängerten Seitenwänden 12, welche auch Deckklappen genannt werden können, sind nach innen gerichtete Griffmulden 14 eingelassen, um die Gesamtbreite des Transportwagens nicht zu vergrößern. Außen auf­ gesetzte und nach außen ragende Griffe wären im Gegensatz dazu nachteilig.
Das obere Ende der äußeren Seitenwand 12 schlägt gegen den Rand der unteren Ablageschale 5 an. An diesem Anschlag kann eine in den Figuren nicht dar­ gestellte Verriegelung der äußeren Seitenwand 12 mit der Seitenwand der unteren Ablageschale 5 angebracht sein.
In Fig. 3 ist der Transportwagen mit nach außen aufgeklappten Aufnahme­ behälter 11 dargestellt, in denen zum einen Flaschen 15 mit Reinigungsmitteln und zum anderen Tücher oder andere Textilien 16 gelagert und frei zugänglich sind. Das Transportgut hält durch sein Gewicht den jeweiligen Aufnahmebehälter 11 in der geschlossenen Position. Erst durch den Zug an der Griffmulde 14 neigt sich der Aufnahmebehälter 11 um die Drehachse 13. Er kommt in eine schiefe Position und gibt seine Öffnung frei. Jetzt kann die Entnahme oder die Rückgabe von Reinigungsutensilien erfolgen. Anschließend läßt sich der Aufnahmebehälter 11 durch einen leichten Stoß zuklappen.
Zusammenfassend sollen noch einmal die Vorteile der Erfindung genannt werden.
Erstens bleiben die äußeren Abmessungen des Transportwagens erhalten, so dass das Durchfahren enger Durchlässe weiterhin möglich ist.
Zweitens wird ein bisher nur schlecht zugänglicher Stauraum von typischerweise etwa 40 Litern nutzbar gemacht, welcher erfindungsgemäß frei zugänglich und problemlos erreichbar ist.
Drittens ist der genannte Stauraum vor Spritzwasser geschützt.
Viertens ist eine Verschließung, z. B. durch eine Verriegelung der äußeren Seiten­ wand 12, möglich, so dass Reinigungsmittel in den Transportwagen einge­ schlossen werden können. Dies ermöglicht den Einsatz des Transportwagens auch in Landeskrankenanstalten, in denen Reinigungsmittel aus Sicherheits­ gründen nicht frei erreichbar sein dürfen.
Fünftens bleibt der freie Zugang zu den oberen und unteren Ablageschalen erhalten.
Sechstens erfolgt das Öffnen und Schließen der Aufnahmebehälter durch Klapp­ bewegungen störungsfrei und auch auf eine denkbar einfache Weise.
Bezugszeichenliste
1
Grundplatte
2
Lenkrolle, Rad
3
Standholm
4
obere Ablageschale
5
untere Ablageschale
6
Boden
7
Eimer
8
Vertikalpresse
9
Pfeil (Längsachse, Längsrichtung)
10
Platten
11
Aufnahmebehälter
12
äußere (verlängerte) Seitenwand
13
Klappachse
14
Griffmulde
15
Flasche
16
Tücher

Claims (6)

1. Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereinigung, mit mindestens einer Ablageschale (4, 5), die zum Fahrgestell des Transportwagens beabstandet ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Raum zwischen dem Fahrgestell und der Ablageschale (5) mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter (11) vorgesehen ist.
2. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebehälter (11) in Längsrichtung gesehen seitlich am Transportwagen vorgesehen ist und die Klappachse (13) in Längsrichtung und insbesondere im Bereich der unteren Außenkante liegt.
3. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Seitenwand (12) des Aufnahmebehälters (11) länger als die anderen Seitenwände ist und im eingeklappten Zustand des Aufnahme­ behälters (11) über die Unterseite der untersten Ablageschale (5) hinaus­ ragt.
4. Transportwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Verriegelung zwischen der äußeren Seitenwand (12) und der untersten Ablageschale (5) vorgesehen sind.
5. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abklappwinkel des Aufnahmebehälters (11) auf 45° bis 60° nach außen begrenzt ist.
6. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach innen gerichtete Griffmulden (14) in die äußere Seitenwand (12) eingeformt sind.
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