DE10064490C1 - Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereinigung - Google Patents
Transportwagen für die gewerbliche GebäudereinigungInfo
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Abstract
Der Transportwagen weist zumindest eine Ablageschale (4, 5) auf, die im Abstand oberhalb der Räder des Transportwagens angebracht ist. Im Zwischenraum zwischen den Rädern (2) und der untersten Ablageschale (5) ist mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter (11) vorgesehen. Der Transportwagen hat eine leicht zugängliche zusätzliche Ablagemöglichkeit, ohne dass eine Änderung bzw. Vergrößerung der äußeren Abmessungen des Transportwagens erforderlich ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereini
gung, mit mindestens einer Ablageschale, die zum Fahrgestell des Trans
portwagens beabstandet ist.
Eine Vielzahl derartiger Transportwagen ist aus dem Stand der Technik bekannt.
Es sei hier nur auf die deutsche Offenlegungsschrift DE 43 20 454 A1 (Henkel-
Ecolab GmbH & Co. OHG) und die DE 39 37 189 A1 (Henkel KGaA) hinge
wiesen. Bei dem Transportwagen nach der zuerst genannten Schrift sind Ablage
schalen zwischen zwei vertikalen Standholmen befestigt. Bei dem Krankenhaus-
Desinfektionswagen nach der zuletzt genannten Schrift sind Ablageschalen sowie
ein Tank zur Aufnahme und Abgabe einer Desinfektionslösung an nur einem
Standholm in dem einen Ausführungsbeispiel angebracht.
Bei der gewerblichen Gebäudereinigung werden eine Vielzahl von Reinigungs
utensilien verwendet. Da die zu reinigenden Objekte weitläufig sind, werden je
nach der Art des Einsatzes unterschiedliche Transportwagen verwendet, um an
jedem der verschiedenen Reinigungsorte über die dort erforderlichen jeweils
häufig unterschiedlichen Hilfsmittel gleichzeitig verfügen zu können.
Die zu reinigenden Gebäude setzen wegen der Türabmessungen, der Abmes
sungen der Abstellkammer und der Körpergrößen des Reinigungspersonals, usw.
den äußeren Maßen der Transportwagen enge Grenzen. Außerdem ist zu
beachten, dass Hilfsmittel, die während des gesamten Arbeitsablaufs ständig ent
nommen und wieder abgelegt werden müssen, einen leicht zugänglichen Ablage
platz benötigen.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Transportwagen mit mindestens
einer Ablageschale findet sich zwar unterhalb dieser Ablageschale ein Ablageplatz,
welcher jedoch nur schlecht zugänglich ist. Dieser Raum bleibt daher in der
Praxis meistens ungenutzt. Bei Transportwagen mit einer Breite von 40 cm bis 55 cm
beträgt das Volumen des genannten, unzugänglichen Ablageraumes etwa 38
Liter bis 45 Liter.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Transportwagen der
eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, so dass er eine leicht zugängliche
zusätzliche Ablagemöglichkeit hat, ohne dass eine Änderung bzw. Vergrößerung
der äußeren Abmessungen des Transportwagens erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Transportwagen erfindungs
gemäß dadurch gelöst, dass im Raum zwischen dem Fahrgestell und der Ablage
schale mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter vorgesehen
ist.
Durch das Abklappen kann das Reinigungspersonal einfach von oben in die
Aufnahmebehälter eingreifen, um die jeweiligen Hilfsmittel herauszuholen oder
dort abzustellen. Es ist nicht mehr erforderlich, sich zu bücken, um an die unter
halb der Ablageschale abgestellten Utensilien zu gelangen.
Vorzugsweise ist der Aufnahmebehälter in Längsrichtung gesehen seitlich am
Transportwagen vorgesehen, und die Klappachse liegt in Längsrichtung und ins
besondere im Bereich der unteren Außenkante. Die Anordnung der Aufnahme
behälter seitlich am Transportwagen stört nicht die häufig zusätzlich vorge
sehenen Müllsäcke, Eimer mit Vertikalpressen, usw. welche in der Regel am
vorderen oder hinteren Ende des langgestreckten Transportwagens ihren Platz
finden. Wenn die Klappachse im Bereich der unteren Außenkante liegt, dann hat
der gefüllte Aufnahmebehälter nur zwei stabile Positionen. Entweder ist der
Aufnahmebehälter vollständig eingeklappt oder vollständig aufgeklappt. Wenn er
sich in Zwischenbereichen befindet, klappt er von selber in die geschlossene oder
offene Position. Diese Anordnung erleichtert damit die Handhabung durch das
Reinigungspersonal.
Außerdem ist es günstig, wenn die äußere Seitenwand des Aufnahmebehälters,
welche auch Deckklappe genannt werden kann, länger als die anderen Seiten
wände ist und im eingeklappten Zustand des Aufnahmebehälters über die Unterseite
der untersten Ablageschale hinausragt. Auf diese Weise bildet die Ablage
schale einen Anschlag für den Aufnahmebehälter.
Wenn außerdem Mittel zur Verriegelung zwischen der äußeren Seitenwand und
der untersten Ablageschale vorgesehen sind, können die Aufnahmebehälter ver
schlossen werden, so dass der Inhalt nicht von jedermann erreichbar auf dem
Transportwagen transportiert werden kann. Diese Ausgestaltung ermöglicht auch
den Einsatz der Transportwagen in Landeskrankenanstalten, in denen geistig
behinderte Personen untergebracht sind und in denen Reinigungsmittel daher aus
Sicherheitsgründen nicht frei erreichbar sein dürfen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, dass der Abklappwinkel des Aufnahmebehälters,
welcher im allgemeinen bis zu 180° betragen kann, auf 45° bis 60° nach außen
begrenzt ist. Beim Abklappen des Aufnahmebehälters nimmt dieser also selbst
tätig die für die Entnahme der Utensilien optimale Position ein.
Um die Gesamtbreite des Transportwagens nicht zu erweitern und dennoch ein
einfaches Ergreifen der äußeren Seitenwand zu ermöglichen, wird vorgeschlagen,
dass nach innen gerichtete Griffmulden in die äußere Seitenwand eingeformt sind.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeich
nungen näher beschrieben, wobei auch der Stand der Technik noch einmal zeich
nerisch dargestellt ist. Es zeigen
Fig. 1 einen Transportwagen nach dem Stand der Technik, in schema
tischer perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 einen erfindungsgemäß in den Transportwagen eingebauten
Aufnahmebehälter, ebenfalls in schematischer perspektivischer
Darstellung,
Fig. 3 einen erfindungsgemäß verbesserten Transportwagen mit geöff
neten Aufnahmebehältern, ebenfalls in schematischer perspek
tivischer Darstellung und
Fig. 4 eine Darstellung gemäß Fig. 3, aber mit geschlossenen Aufnahme
behältern.
In allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und
werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
Der in Fig. 1 dargestellte Transportwagen für Reinigungsutensilien nach dem
Stand der Technik hat ein Fahrgestell mit einer Grundplatte 1 und daran
festgelegten Lenkrollen 2, von denen nur zwei in der Zeichnung sichtbar sind. Auf
der Grundplatte 1 sind zwei Standholme 3 befestigt, an denen eine obere
Ablageschale 4 und eine untere Ablageschale 5 befestigt sind. Zwischen dem
Boden 6 der unteren Ablageschale 5 und der Grundplatte 1 befindet sich der im
allgemeinen nur schlecht zugängliche Stauraum für Reinigungsutensilien, wie
bereits oben erläutert worden ist. Neben den Ablageschalen 4, 5 ist in der Regel
noch Platz auf der Grundplatte 1 zum Abstellen vorhanden. So steht auf dem
Transportwagen nach Fig. 1 ein Eimer 7 mit einer aufgesetzten Vertikalpresse 8.
Aus der schematischen Zeichnung in Fig. 1 geht nicht besonders deutlich
hervor, dass die Grundplatte im wesentlichen rechteckig mit einer längeren und
einer kürzeren Seite ist. Die durch die Längsachse definierte Längsrichtung ist
daher in Fig. 1 mit einem Pfeil 9 gekennzeichnet. Die Lenkrollen 2 erlauben aller
dings die Bewegung des Transportwagens in jeder Richtung.
Bei dem Transportwagen im vorliegenden Beispiel wird der nur schlecht zugäng
liche Stauraum an der rechten und an der linken Seite durch die Standholme 3,
von unten durch die Grundplatte 1 und von oben durch den Boden 6 der unteren
Ablageschale 5 begrenzt.
Im vorliegenden Beispiel wird dieser nur schlecht zugängliche Stauraum zwischen
der Grundplatte 1 und der Ablageschale 5 im Bereich der Standholme 3 mit
jeweils einer Platte 10 (Fig. 3 und 4) nach beiden Seiten hin, also nach links
und nach rechts, abgeschlossen, so dass dadurch ein Tunnel mit einem recht
eckigen Querschnitt entsteht. Diese Platten 10 sind im Rahmen der Erfindung von
Vorteil, aber die Erfindung ist nicht auf Ausführungen mit solchen Platten 10 ein
geschränkt.
Erfindungsgemäß werden Aufnahmebehälter 11 entsprechend Fig. 2 in den
Transportwagen eingebaut. Diese Aufnahmebehälter sind im wesentlichen als
rechtwinklige Kästen mit einer offenen Seite und einer verlängerten Seite auf
gebaut, wobei die letztere Seite die äußere Seitenwand 12 bildet, welche nach
oben hin verlängert ist. Diese Aufnahmebehälter 11 werden in den genannten
Tunnel eingesetzt. Um eine im unteren Bereich und außen angeordnete Klapp
achse 13 ist jeder der beiden Aufnahmebehälter 11 nach außen klappbar, so dass
das Innere des Kastens leicht zugänglich ist. Der Abklappwinkel kann dabei maxi
mal 180° betragen. Von Vorteil ist es jedoch, das Herausklappen auf einen
Bereich von 45° bis 60° zu begrenzen.
In den äußeren verlängerten Seitenwänden 12, welche auch Deckklappen
genannt werden können, sind nach innen gerichtete Griffmulden 14 eingelassen,
um die Gesamtbreite des Transportwagens nicht zu vergrößern. Außen auf
gesetzte und nach außen ragende Griffe wären im Gegensatz dazu nachteilig.
Das obere Ende der äußeren Seitenwand 12 schlägt gegen den Rand der unteren
Ablageschale 5 an. An diesem Anschlag kann eine in den Figuren nicht dar
gestellte Verriegelung der äußeren Seitenwand 12 mit der Seitenwand der
unteren Ablageschale 5 angebracht sein.
In Fig. 3 ist der Transportwagen mit nach außen aufgeklappten Aufnahme
behälter 11 dargestellt, in denen zum einen Flaschen 15 mit Reinigungsmitteln
und zum anderen Tücher oder andere Textilien 16 gelagert und frei zugänglich
sind. Das Transportgut hält durch sein Gewicht den jeweiligen Aufnahmebehälter
11 in der geschlossenen Position. Erst durch den Zug an der Griffmulde 14 neigt
sich der Aufnahmebehälter 11 um die Drehachse 13. Er kommt in eine schiefe
Position und gibt seine Öffnung frei. Jetzt kann die Entnahme oder die Rückgabe
von Reinigungsutensilien erfolgen. Anschließend läßt sich der Aufnahmebehälter
11 durch einen leichten Stoß zuklappen.
Zusammenfassend sollen noch einmal die Vorteile der Erfindung genannt werden.
Erstens bleiben die äußeren Abmessungen des Transportwagens erhalten, so
dass das Durchfahren enger Durchlässe weiterhin möglich ist.
Zweitens wird ein bisher nur schlecht zugänglicher Stauraum von typischerweise
etwa 40 Litern nutzbar gemacht, welcher erfindungsgemäß frei zugänglich und
problemlos erreichbar ist.
Drittens ist der genannte Stauraum vor Spritzwasser geschützt.
Viertens ist eine Verschließung, z. B. durch eine Verriegelung der äußeren Seiten
wand 12, möglich, so dass Reinigungsmittel in den Transportwagen einge
schlossen werden können. Dies ermöglicht den Einsatz des Transportwagens
auch in Landeskrankenanstalten, in denen Reinigungsmittel aus Sicherheits
gründen nicht frei erreichbar sein dürfen.
Fünftens bleibt der freie Zugang zu den oberen und unteren Ablageschalen
erhalten.
Sechstens erfolgt das Öffnen und Schließen der Aufnahmebehälter durch Klapp
bewegungen störungsfrei und auch auf eine denkbar einfache Weise.
1
Grundplatte
2
Lenkrolle, Rad
3
Standholm
4
obere Ablageschale
5
untere Ablageschale
6
Boden
7
Eimer
8
Vertikalpresse
9
Pfeil (Längsachse, Längsrichtung)
10
Platten
11
Aufnahmebehälter
12
äußere (verlängerte) Seitenwand
13
Klappachse
14
Griffmulde
15
Flasche
16
Tücher
Claims (6)
1. Transportwagen für die gewerbliche Gebäudereinigung, mit mindestens
einer Ablageschale (4, 5), die zum Fahrgestell des Transportwagens
beabstandet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Raum zwischen dem Fahrgestell und der Ablageschale (5)
mindestens ein nach außen abklappbarer Aufnahmebehälter (11)
vorgesehen ist.
2. Transportwagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufnahmebehälter (11) in Längsrichtung gesehen seitlich am
Transportwagen vorgesehen ist und die Klappachse (13) in Längsrichtung
und insbesondere im Bereich der unteren Außenkante liegt.
3. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die äußere Seitenwand (12) des Aufnahmebehälters (11) länger als
die anderen Seitenwände ist und im eingeklappten Zustand des Aufnahme
behälters (11) über die Unterseite der untersten Ablageschale (5) hinaus
ragt.
4. Transportwagen nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass Mittel zur Verriegelung zwischen der äußeren Seitenwand (12) und
der untersten Ablageschale (5) vorgesehen sind.
5. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abklappwinkel des Aufnahmebehälters (11) auf 45° bis 60° nach
außen begrenzt ist.
6. Transportwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass nach innen gerichtete Griffmulden (14) in die äußere Seitenwand (12)
eingeformt sind.
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