DE10063051C2 - Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken - Google Patents
Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von SchlauchstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von
Schlauchstücken, insbesondere von armierten Schlauchstücken für den Hoch- oder
Höchstdruckbereich, auf Spulen einer Spuleneinrichtung zur Herstellung definierter
Schlauchbunde.
Bei den armierten Schlauchstücken handelt es sich beispielsweise um stahl- oder
gewebearmierte Kautschukschläuche. Anwendungsgebiet für derartige Schläuche
sind öl- oder wasserdruckbetriebene Maschinen und Aggregate. Solche armierte
Schläuche werden auf einem sogenannten Setzdorn hergestellt. Ein derartiger
Setzdorn besitzt üblicherweise eine Länge von bis zu 200 m. Der produzierte
Schlauch wird während der Produktion bis zum Ausvulkanisieren des
Schlauchmaterials auf dem Setzdorn belassen und erst nach Abschluß der
Vulkanisation vom Setzdorn entfernt. Da bei der Produktion solcher Längen von bis
zu 200 m Fehler bzw. Störungen nicht vermeidbar sind, erfolgt nach dem Entfernen
des Schlauches vom Setzdorn in einem nachgeschalteten Arbeitsprozeß eine
Schlauchkontrolle, bei der Fehlstellen aus dem Schlauch herausgeschnitten werden.
Die solchermaßen produzierten Schlauchstücke unterschiedlichster Längen werden
dann beispielsweise mit Hilfe geeigneter Kunststoff-Verbindungselemente
miteinander verbunden und auf Trommeln aufgespult. Die Trommeln können bis zu
5.000 m miteinander verbundene Schlauchstücke aufweisen. Die fertigen Trommeln
werden in einem weiteren Arbeitsgang auf die vom jeweiligen Endkunden
gewünschte Länge herunterkonfektoniert. Bei diesem Herunterkonfektionieren ist
entweder darauf zu achten, daß keine Verbindungselemente mitgewickelt werden,
oder daß die Verbindungselemente zwar mitgewickelt werden, daß es jedoch keine
Mindestlängenunterschreitung gibt. Die Rohrstück-Mindestlänge wird hierbei vom
jeweiligen Endkunden vorgegeben.
Werden vom Endkunden beispielsweise Schlauchbunde mit einer Länge von 50 m
bestellt, wobei die Mindestlänge der einzelnen Schlauchstücke jedoch 5 m nicht
unterschreiten darf, werden beispielsweise die einzelnen Schlauchstücke jeweils zu
einem Bund gewickelt. Transportbedingt bzw. infolge der Verpackung der einzelnen
Bunde beispielsweise auf Paletten, ist dabei dafür Sorge zu tragen, daß der Innen-
und der Außendurchmesser jedes Bundes - unabhängig davon, welche
Schlauchlänge gewickelt wird - konstant ist.
Während des Aufwickelns der einzelnen, miteinander verbundenen Schlauchstücke
auf eine Trommel, wird bekanntermaßen eine Liste geführt, in der die einzelnen
Schlauchstücke d. h. deren Schlauchlängen protokolliert werden. Diese Liste wird mit
der zugehörigen Trommel zur Konfektionierungsanlage transportiert. An einer
solchen bekannten Anlage wird der Schlauch manuell über eine Wickelvorrichtung
einfacher Bauart aufgespult, wobei die die Anlage bedienende Person, welche
sowohl die Materialzuführung als auch die Verlegung bedient, entscheidet, wie der
Schlauch geführt wird. Außerdem wird von der besagten Bedienperson manuell
entschieden, ob die geforderte Mindestlänge (von beispielsweise 5 m), die sich aus
dem Überhang des zu wickelnden Schlauches ergibt, kleiner als diese 5 m ist. Bei
dieser bekannten Vorgehensweise ist es nicht möglich, Schlauchstücke, d. h.
Kurzlängen, welche die besagte Mindestlänge unterschreiten, zu vermeiden. Diese
Kurzlängen werden entweder separat noch einmal miteinander verbunden und zu
einem Bund mit Kurzlängen gewickelt, oder sie werden als Abfall vernichtet.
Insbesondere die Vernichtung als Abfall stellt einen Mangel dar, den es zu
vermeiden gilt.
Die DE 87 11 560 U1 beschreibt eine Vorrichtung zum Ablängen, Wickeln und
Abbinden von Wickelgut, das aus einem kabelförmigen Material o. dgl. besteht. Die
Vorrichtung weist eine Seitenverlegeeinrichtung für die Zufuhr des Wickelguts, eine
Wickeleinrichtung und eine Abbindeeinrichtung auf. Die Wickeleinrichtung weist zwei
nebeneinander angeordnete Wickelköpfe auf, die während des Wickelvorgangs von
einem gemeinsamen Wickelmotor wahlweise antreibbar sind. Den beiden
Wickelköpfen kann ein gemeinsamer Positionsantrieb zugeordnet sein. Der
Wickelmotor und/oder der Positionsantrieb sind über den Wickelköpfen zugeordnete
Kupplungen zuschaltbar. Über den beiden Wickelköpfen kann eine gemeinsame
Seitenverlegeeinrichtung mit einem nach unten gerichteten Verlegerohr angeordnet
sein. Im Bereich des Verlegerohres ist eine Schneideinrichtung zum Ablängen des
Wickelguts vorgesehen. Jedem Wickelkopf können zwei Abbindeeinrichtungen
zugeordnet sein.
Aus der DE 32 09 021 A1 ist ein Drahtspuler zum Aufwickeln von Draht bekannt, mit
einer drehangetriebenen Spule, bestehend aus einem losen und einem festen
Flansch an einer Nabe, aus einer die Spule aufnehmenden Zentralspindel und aus
einer auf den Losflansch einwirkenden und diesen in einem definierten Abstand zum
Festflansch haltenden Spanneinrichtung. Der Losflansch steht mit dem Festflansch
über eine Schraubverbindung mit nicht selbsthemmendem Gewinde an der
Zentralspindel in Eingriff. Der Losflansch ist durch eine selbsttätig wirkende
Bremseinrichtung gegen unbeabsichtigtes Lösen gehalten und kontrolliert lösbar. Der
Losflansch kann sich axial an einem Bund der Spindel abstützen und mit einem
Bremsteller versehen sein, der mit einem auf der Spindel drehfest angeordneten,
jedoch axial verschiebbaren Bremsring in Wirkverbindung steht. Ein auf dem
Spindelende verstellbares Spannelement übt über eine Feder eine Anpreßkraft auf
den Bremsring aus und hält diesen in Anlage an dem Bremsteller
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anlage der eingangs genannten Art
zu schaffen, die ein automatisches optimiertes Aufwickeln von Schlauchstücken
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Anlage sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Anlage ist derartig ausgebildet, daß sie die zu erwartende
Breitenabmessung des jeweiligen Bundes, das heißt seine axiale Dimension, in
Abhängigkeit von der Schlauchlänge automatisch einstellt und folglich jeweils Bunde
mit stets gleichem Innen- und Außendurchmesser wickelt. Desgleichen ist es
möglich, daß in Abhängigkeit von der jeweils vorgegebenen Konfektionslänge
entschieden wird, ob am Ende des Wickelvorgangs ein Überhang verbleibt, der
kleiner als die Mindestlänge ist. Ist das der Fall, so wird bereits vor dem Start des
Wickelvorgangs mit Hilfe des Rechners entschieden, daß ein entsprechendes
Schlauchstück auf eine separate Spule aufgewickelt wird, wodurch sichergestellt
wird, daß der besagte Überhang größer ist als die jeweils vorgegebene Mindestlänge
der Schlauchstücke. Um sicherzustellen, daß der Überhang größer als die
vorgegebene Mindestlänge ist, wird erfindungsgemäß beim Aufwickeln der
vorkontrollierten Schlauchstücke ein Protokoll erstellt, das am Rechner der
erfindungsgemäßen Anlage mit der jeweiligen Trommel-Nummer gespeichert wird.
An der erfindungsgemäßen Anlage wird vorzugsweise über einen Barcode, der sich
an der jeweiligen Trommel befindet, das Protokoll aufgerufen und in die
Steuerungseinrichtung der erfindungsgemäßen Anlage übertragen. Die
erfindungsgemäße Anlage arbeitet selbständig und automatisch, ein manuelles
Eingreifen durch eine Bedienperson ist in vorteilhafter Weise nicht erforderlich.
Das jeweilige Schlauchstück bzw. der Schlauch wird am Wickelkern der jeweiligen
Spule automatisch angelegt und auf die besagte Spule aufgewickelt. Ist das Ende
des jeweiligen Schlauchstückes oder ein Verbindungselement zwischen
benachbarten Schlauchstücken erreicht, erfolgt eine Trennung von der
entsprechenden Spule. Anschließend wird der nachfolgende Schlauchanfang zur
zweiten Spule gelenkt, an die genannte zweite Spule angelegt und diese zweite
Spule bewickelt. Gleichzeitig wird die vorher bewickelte Spule mit Hilfe des
zugehörigen Bindegerätes abgebunden. Das Abbinden des jeweiligen Bundes erfolgt
beispielsweise mit einem PP-Band, das beispielsweise mehrfach um den besagten
Bund herumgewickelt wird. Zuletzt wird das Kernelement aus dem abgebundenen
Bund herausgezogen und dieser Bund mit Hilfe eines Auswerfers an eine
Abtransporteinrichtung übergeben.
Die erfindungsgemäße Anlage weist die folgenden Vorteile auf, daß die
unterschiedlichen Schlauchlängen, die der Anlage aufeinanderfolgend,
aneinandergereiht zugeführt werden, derartig aufgespult werden, daß die vom
Endkunden jeweils vorgegebenen Mindestlänge eingehalten wird, so daß kein Abfall
durch Reststücke entsteht, daß die Wickelbreite des jeweiligen Bundes automatisch
in Abhängigkeit von der zu wickelnden Stücklänge eingestellt wird, wobei der
vorgegebene Innen- und Außendurchmesser jeder Spule konstant ist, und die
Wickellängen sich von Spule zu Spule unterscheiden können, und daß die Anlage
derartig geregelt wird, daß keine Reststücke entstehen, die unter der vom
Endkunden geforderten Mindestlänge liegen. Die jeweilige Wickelstelle befindet sich
in der Horizontalen. Der Spulenkern der jeweiligen Spule wird mittels einer mit der
ersten Antriebseinrichtung verbundenen Auszugeinrichtung in vertikaler Richtung aus
dem jeweiligen Bund herausgezogen. Die Breiteneinstellung, das heißt die axiale
Abmessung des jeweiligen Bundes wird automatisch nach einer Berechnung mit
Hilfe des Rechners der erfindungsgemäßen Anlage durchgeführt. Zur
Breiteneinstellung kann ein elektrischer Servoantrieb vorgesehen sein. Die obere
und die untere Spulenbegrenzung der jeweiligen Wickelstelle sind vorzugsweise
mechanisch getrennt aufgebaut und elektrisch synchronisiert. Das Kernelement ist
vorzugsweise in seinem Durchmesser derartig veränderbar, daß sich der
Durchmesser des Wickelkerns beim Herabbewegen auf die untere
Spulenbegrenzung vergrößert.
Zur weiteren Verdeutlichung dient die nachfolgende Beschreibung eines Ergebnisses
einer herkömmlichen Wickelmethode im Vergleich zu einer mit der
erfindungsgemäßen Anlage durchgeführten Wickelmethode sowie wesentlicher
Einzelheiten der erfindungsgemäßen Anlage zum automatischen optimierten
Aufwickeln von Schlauchstücken auf eine Spuleneinrichtung zur Herstellung
definierter Schlauchbunde. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Diagrammdarstellung ein Beispiel von auf eine Trommel
aufgewickelten Schlauchstücken bestimmter Längen und eine
Gegenüberstellung des Ergebnisses einer herkömmlichen
Wickelmethode im Vergleich mit der erfindungsgemäßen modifizierten
Wickelmethode mit den beispielhaften Vorgaben: Bundlänge = 50 m,
Mindestlänge = 5 m,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausbildung der
erfindungsgemäßen Anlage,
Fig. 3 eine Ansicht der Anlage gemäß Fig. 2 in Blickrichtung von oben,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Wickelstelle im geöffneten Zustand und
Fig. 5 die Wickelstelle gemäß Fig. 4 im geschlossenen Zustand.
Fig. 1 zeigt in einer Diagrammdarstellung ein Beispiel zur Verdeutlichung der
Erfindung, wobei auf eine Trommel - entsprechend der obersten Linie -
Schlauchstücke der folgenden Längen aufeinanderfolgend aufgewickelt sind: 17 m,
25 m, 11 m, 55 m, 32 m, 38 m, 15 m, 58 m, 17 m, . . .
Entsprechend der Kundenvorgabe soll die Länge eines Bundes beispielsweise 50 m
und die Mindestlänge eines Schlauchstückes zum Beispiel 5 m betragen. Entlang der
mittleren Linie gemäß Fig. 1 ist das Ergebnis einer normalen herkömmlichen
Wickelmethode verdeutlicht, das heißt es werden die 17 m und die 25 m und von
dem 11 m-Stück werden noch 8 m auf eine Spule aufgewickelt, so daß von dem 11 m-Schlauchstück
3 m als Abfall übrig bleiben, weil dieses 3 m-Stück das
Mindestlängenerfordernis nicht erfüllt. Von dem 55 m langen Schlauchstück werden
dann 50 m abgeschnitten. Die verbleibenden 5 m erfüllen das
Mindestlängenerfordernis. Anschließend wird das 32 m-Schlauchstück mit 13 m des
anschließenden Schlauchstückes wieder zu einer 50 m Bundlänge kombiniert. Die
verbleibenden 25 m werden mit dem 15 m-Schlauchstück und mit einem 10 m-
Schlauchstück des 58 m langen Schlauches kombiniert. Hier verbleiben dann 48 m
als Fehllänge.
Die unterste Linie in Fig. 1 verdeutlicht demgegenüber das Ergebnis der
erfindungsgemäßen Wickelmethode, das heißt das Ergebnis bei Anwendung der
erfindungsgemäßen Anlage. Hierbei wird das 17 m lange Schlauchstück wie folgt
gehandhabt. 12 m dieses Schlauchstückes werden der Wickelstelle I zugeführt. Die
restlichen 5 m sowie das 25 m-Stück und das 11 m-Stück werden gemeinsam mit 9 m
des 55 m langen Schlauchstückes der Wickelstelle II zugeführt, um an der
Wickelstelle II einen Bund mit 50 m Schlauchlänge zu realisieren. 38 m des 55 m
langen Schlauchstückes werden dann wieder der Wickelstelle I zugeführt, um an der
Wickelstelle I einen Bund mit 50 m Schlauchlänge zu realisieren. Die restlichen 8 m
des 55 m langen Schlauchstückes werden mit dem 32 m langen Schlauchstück dann
wieder gemeinsam mit 10 m des 38 m langen Schlauchstückes der Wickelstelle II
zugeführt, um hier einen Bund mit 50 m Schlauchlänge herzustellen. Die
verbleibenden 28 m des 38 m langen Schlauchstückes und das 15 m lange
Schlauchstück werden mit 7 m des 58 m langen Schlauchstückes an der Wickelstelle
I zu einem 50 m langen Bund kombiniert. Die anschließenden 10 m werden der
Wickelstelle II zugeführt. Die restlichen 41 m des 58 m langen Schlauchstückes und
9 m des 17 m langen Schlauchstückes werden an der Wickelstelle I zu einem 50 m
langen Bund zusammengewickelt. Die restlichen 8 m des 17 m langen
Schlauchstückes werden dann wieder der Wickelstelle II zugeführt usw. Fehllängen
bzw. die Mindestlänge unterschreitender Abfall werden erfindungsgemäß also in
vorteilhafter Weise vermieden.
Fig. 2 zeigt in einer Vorderansicht eine Ausbildung der Anlage 10 zum automatischen
optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken, insbesondere von stahl- oder
gewebearmierten Schlauchstücken für den Hoch- oder Höchstdruckbereich auf eine
Spuleneinrichtung 12 zur Herstellung definierter Schlauchbunde, das heißt zur
Herstellung von Schlauchbunden einer definierten Gesamtlänge, wobei die einzelnen
Schlauchstücke eine definierte Mindestlänge besitzen. Die Spuleneinrichtung 12
weist zwei nebeneinander angeordnete Spulen 14 auf, die Wickelstellen bilden, wie
sie oben in Verbindung mit Fig. 1 als Wickelstelle I und als Wickelstelle II bezeichnet
sind.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist den beiden Spulen 14 eine Schlauchführungseinheit
16 zugeordnet. Die Schlauchführungseinheit 16 dient zum Zuführen des jeweiligen
Schlauchabschnittes des jeweiligen Schlauchstückes zur einen oder anderen Spule
14, das heißt abwechselnd zur Wickelstelle I und zur Wickelstelle II. Die Spulen 14,
die Schlauchführungseinheit 16 und eine Schneideinrichtung 18 zum definierten
Durchtrennen des jeweiligen Schlauchstückes sind an einem Anlagengestell 20
vorgesehen.
Die Anlage 10 weist einen nicht gezeichneten Rechner auf, in dem ein Protokoll der
auf eine ebenfalls nicht dargestellte Trommel aufgewickelten, vorkontrollierten
Schlauchstücke gespeichert ist. Der Rechner ist mit einer nicht dargestellten
Steuerungseinrichtung der Anlage 10 verbunden. Jede Spule 14 weist einen vertikal
orientierten Wickelkern 22 sowie eine untere Spulenbegrenzung 24 und eine obere
Spulenbegrenzung 26 auf. Die jeweilige untere Spulenbegrenzung 24 ist ortsfest,
das heißt in der Höhe nicht verstellbar vorgesehen. Die jeweilige obere
Spulenbegrenzung 26 ist durch die oben erwähnte Steuerungseinrichtung gesteuert
in der Höhe definiert verstellbar, um bei konstantem Innendurchmesser und
konstantem Außendurchmesser des jeweiligen zu wickelnden Bundes den axialen
Abstand zwischen der unteren und der oberen Spulenbegrenzung 24 und 26 der
jeweiligen Gesamtschlauchlänge entsprechend einzustellen. Diese Verstellbarkeit ist
in Fig. 2 durch den Doppelpfeil 28 verdeutlicht.
Der Wickelkern 22 der jeweiligen Spule 14 ist mit einer ersten Antriebseinrichtung 30
verbunden. Die axial verstellbare obere Spulenbegrenzung 26 der jeweiligen Spule
14 ist mit einer zugehörigen zweiten Antriebseinrichtung 32 verbunden. Die beiden
zweiten Antriebseinrichtungen 32 der beiden Spulen 14 sind - wie die erste
Antriebseinrichtung 30 - mit der erwähnten Steuerungseinrichtung
zusammengeschaltet.
Seitlich neben dem Anlagengestell 20 der Anlage 10 sind Bandspeicher 34 für
Bindematerial vorgesehen, mit dem der jeweilige Bund auf der entsprechenden
Spule 14 abgebunden wird. Jeder Spule 14 sind außerdem Bindegeräte 36
zugeordnet, die ebenfalls mit der nicht gezeichneten Steuerungseinrichtung
zusammengeschaltet sind.
Die Fig. 3 verdeutlicht abschnittsweise eine der Spuleneinrichtung 12 zugeordnete
Abtransporteinrichtung 38, an die die Schlauchbunde definierter Bundlänge und
definierter Schlauchstück-Mindestlängen von den Spulen 14, das heißtvon den
Wickelstellen I und II übergeben und von der Anlage 10 abtransportiert werden.
Fig. 4 zeigt eine der Spulen 14 und die entsprechende Wickelstelle im geöffneten
Zustand und die Fig. 5 zeigt die entsprechende Spule bzw. Wickelstelle im
geschlossenen Zustand. Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 4 und 5 mit denselben
Bezugsziffern wie in den Fig. 2 und 3 bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in
Verbindung mit den Fig. 4 und 5 alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu
beschreiben. Aus den Figuren ist ersichtlich, daß die jeweilige Wickelstelle in der
Horizontalen liegt. Der jeweilige Wickelkern 22 ist über eine die erste
Antriebseinrichtung 30 aufweisende Auszugeinrichtung in vertikaler Richtung aus
dem jeweiligen Schlauchbund herausziehbar. Die Breiteneinstellung der jeweiligen
Spule, das heißt der axiale Abstand zwischen der ortsfesten unteren
Spulenbegrenzung 24 und der verstellbaren oberen Spulenbegrenzung 26 erfolgt
zweckmäßigerweise elektrisch über einen die zweite Antriebseinrichtung bildenden
Servoantrieb automatisch entsprechend der mit dem Rechner durchgeführten
Berechnung. Die Anlage 10 wird dabei derartig geregelt, daß Schlauchreststücke, die
kürzer als die vom Kunden vorgegebene Mindestschlauchlänge sind, vermieden
werden.
Der Wickelkern 22 der jeweiligen Spule 14 ist derartig ausgebildet, daß sich sein
Durchmesser beim Absenken des Wickelkernes 22 zur unteren Spulenbegrenzung
24 hin vergrößert und somit beim Herausziehen des Wickelkernes aus dem
gewickelten Bund definierter Gesamtschlauchlänge wieder reduziert, so daß der
Wickelkern 22 problemlos aus dem besagten Bund herausgezogen und der Bund an
die Abtransporteinrichtung 38 übergeben werden kann. Die untere und die obere
Spulenbegrenzung 24 und 26 der jeweiligen Wickelstelle sind voneinander
mechanisch getrennt aufgebaut und werden elektrisch synchronisiert.
10
Anlage
12
Spuleneinrichtung (von
10
)
14
Spulen (von
12
)
16
Schlauchführungseinheit (von
10
)
18
Schneideinrichtung (von
10
)
20
Anlagengestell (von
10
)
22
Wickelkern (von
14
)
24
untere Spulenbegrenzung (von
14
)
26
obere Spulenbegrenzung (von
14
)
28
Doppelpfeil
30
erste Antriebseinrichtung (für
22
)
32
zweite Antriebseinrichtung (für
26
)
34
Bandspeicher (von
10
)
36
Bindegeräte (von
10
)
38
Abtransporteinrichtung (von
10
)
Claims (7)
1. Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken,
insbesondere von armierten Schlauchstücken für den Hoch- oder
Höchstdruckbereich, auf Spulen (14) einer Spuleneinrichtung (12) zur
Herstellung von Schlauchbunden definierter Schlauchgesamtlänge,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spuleneinrichtung (12) mindestens zwei nebeneinander angeordnete
Spulen (14) aufweist, welchen eine Schlauchführungseinheit (16) zugeordnet
ist, daß die Anlage (10) einen Rechner aufweist, in dem ein Protokoll über die
Länge von auf eine Trommel aufgewickelten, vorkontrollierten
Schlauchstücken gespeichert ist und daß der Rechner mit einer
Steuerungseinrichtung der Anlage (10) verbunden ist, wobei jede Spule (14),
die einen vertikal orientierten Wickelkern (22) mit einer oberen und einer
unteren Spulenbegrenzung (24, 26) aufweist, mit einer ersten
Antriebseinrichtung (30) zum axialen Verstellen des Wickelkernes (22) und
eine der Spulenbegrenzungen (26) mit einer zweiten Antriebseinrichtung (32)
zur definierten Einstellung des axialen Abstandes zwischen den beiden
Spulenbegrenzungen (24, 26) verbunden ist, wobei die Steuerungseinrichtung
mit der ersten und der zweiten Antriebseinrichtung (30 und 32), mit der
Schlauchführungseinheit (16) und mit einer Schneideinrichtung (18)
zusammengeschaltet ist.
2. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der jeweiligen Spule (14) ein Bindegerät (36) zum Abbinden des an der
entsprechenden Spule (14) gewickelten Schlauchbundes zugeordnet ist, das
mit der Steuerungseinrichtung zusammengeschaltet ist.
3. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spuleneinrichtung (12) eine Abtransporteinrichtung (38) für die
Schlauchbunde definierter Schlauchgesamtlänge und definierter
Schlauchstück-Mindestlänge zugeordnet ist.
4. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die untere Spulenbegrenzung (24) der jeweiligen Spule (14) ortsfest
vorgesehen ist und daß die zugehörige obere Spulenbegrenzung (26) mit der
zweiten Antriebseinrichtung (32) verbunden ist.
5. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rechner mit einem Barcodeleser verbunden ist, der zum Lesen eines
an der jeweiligen Trommel angeordneten Barcodes vorgesehen ist.
6. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wickelkern (22) in seinem Durchmesser veränderbar ist.
7. Anlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der jeweiligen Spule (14) eine Anlageeinrichtung zugeordnet ist, die zum
automatischen Anlegen des jeweiligen Schlauchstückes an den zugehörigen
Wickelkern (22) vorgesehen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000163051 DE10063051C2 (de) | 2000-12-18 | 2000-12-18 | Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken |
| EP01129696A EP1215153A3 (de) | 2000-12-18 | 2001-12-13 | Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000163051 DE10063051C2 (de) | 2000-12-18 | 2000-12-18 | Anlage zum automatischen optimierten Aufwickeln von Schlauchstücken |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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