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DE10063725C1 - Laderaumschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Laderaumschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug

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DE10063725C1
DE10063725C1 DE2000163725 DE10063725A DE10063725C1 DE 10063725 C1 DE10063725 C1 DE 10063725C1 DE 2000163725 DE2000163725 DE 2000163725 DE 10063725 A DE10063725 A DE 10063725A DE 10063725 C1 DE10063725 C1 DE 10063725C1
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Germany
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Marina Ehrenberger
Holger Seel
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BOS GmbH and Co KG
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BOS GmbH and Co KG
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Abstract

Eine Laderaumschutzvorrichtung mit wenigstens einer sich zwischen zwei becherartigen Seitenteilen erstreckenden Lagerwelle für ein auf- und abrollbares Flächengebilde, wobei die Seitenteile lösbar in fahrzeugseitigen Halterungen festlegbar sind, indem wenigstens eines der beiden Seitenteile federbelastet koaxial zu einer Lagerachse der Lagerwelle zwischen zwei Positionsanschlägen beweglich angeordnet ist, die eine die fahrzeugseitigen Halterungen freigebende Entnahmeposition einerseits und eine in den fahrzeugseitigen Halterungen fixierbare Rastposition andererseits definieren, ist bekannt. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind die fahrzeugseitigen Halterungen an einem gemeinsamen fahrzeugseitigen Wandungsabschnitt, insbesondere einer Rückenlehnenanordnung, angeordnet. DOLLAR A Einsatz für Kombi-Personenkraftwagen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Laderaumschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer sich zwischen zwei becher­ artigen Seitenteilen erstreckenden Lagerwelle für ein auf- und abrollbares Flächengebilde, wobei die Seitenteile lösbar in fahrzeugseitigen Halterungen festlegbar sind, indem we­ nigstens eines der beiden Seitenteile federbelastet koaxial zu einer Lagerachse der Lagerwelle zwischen zwei Positionsan­ schlägen beweglich angeordnet ist, die eine die fahrzeugsei­ tigen Halterungen freigebende Entnahmeposition einerseits und eine in den fahrzeugseitigen Halterungen fixierbare Rastposi­ tion andererseits definieren.
Aus der DE 44 41 260 C2 ist eine Laderaumabdeckung für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei der eine Lagerwelle für eine auf- und abrollbare Abdeckplane zwischen zwei becherartigen Sei­ tenteilen drehbar gelagert ist. Eines der beiden becherarti­ gen Seitenteile ist federbelastet koaxial zur Drehachse der Lagerwelle begrenzt beweglich, so dass die gesamte Breite der Laderaumabdeckung für eine Montage oder Demontage bezüglich fahrzeugfester Halterungen veränderbar ist. Durch ein Zusam­ menschieben des becherartigen Seitenteiles in Richtung zum gegenüberliegenden Seitenteil kann somit die Laderaumabde­ ckung im montierten Zustand aus den fahrzeugfesten Halterungen entnommen und entsprechend umgekehrt für eine Montage zwischen die fahrzeugfesten Halterungen gebracht und nach Freigabe des beweglichen Seitenteiles durch die federbelaste­ te Verschiebung des Seitenteiles nach außen in den fahrzeug­ festen Halterungen fixiert werden. Zudem ist dem beweglichen Seitenteil eine Blockiereinrichtung zugeordnet, die das Sei­ tenteil in der nach innen verschobenen Freigabeposition blo­ ckiert und durch einen Betätigungsknopf die Bewegung des Sei­ tenteiles nach außen freigibt, so dass das Seitenteil von selbst nach außen schnappen kann. Durch die Blockiereinrich­ tung für die schmälere Freigabeposition der Laderaumabdeckung ist es nicht notwendig, während der Montage ständig manuell einen entsprechenden Gegendruck gegen die nach außen wirkende Federkraft des Seitenteiles aufzubringen. Vielmehr wird diese Gegenkraft durch die eingerastete Blockiereinrichtung über­ nommen. Die fahrzeugfesten Halterungen befinden sich in den gegenüberliegenden Seitenwänden des Laderaumes. Falls das Kraftfahrzeug mit einer umklappbaren Rückenlehne im Anschluss an den Laderaum zur Vergrößerung des Laderaumes versehen ist, muss die Laderaumabdeckung entfernt werden, um kein Hindernis für die Be- oder Entladung des vergrößerten Laderaumes bei umgeklappter Rückenlehne darzustellen.
Es ist auch eine Laderaumschutzvorrichtung bekannt (DE 197 11 868 C1), bei der ein vertikal aufspannbares Trennnetz auf ei­ ner Lagerwelle auf- und abwickelbar gehalten ist. Die Lager­ welle ist in einem Gehäuse drehbar gelagert, das für eine Montage in fahrzeugseitige Aufnahmen von oben her einlegbar ist, ohne dass eine Fixierung direkt in diesen Aufnahmen er­ folgt. An der Unterseite des Gehäuses sind Spannmittel in Form von Spanngurten vorgesehen, die das in die Aufnahmen eingesetzte Gehäuse nach unten mit am Fahrzeugboden befindli­ chen fahrzeugseitigen Halteösen verbinden. Durch ein Spannen der Spanngurte wird das Gehäuse in die Aufnahmen eingepresst, wodurch der sichere, formschlüssige Rückhalt des Gehäuses in den fahrzeugseitigen Aufnahmen, die in den gegenüberliegenden Seitenwänden des Laderaumes vorgesehen sind, erzielt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Laderaumschutzvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine vereinfachte Montage und Demontage gewährleistet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die fahrzeugseitigen Halterungen an einem gemeinsamen fahrzeugseitigen Wandungs­ abschnitt, inbesondere einer Rückenlehnenanordnung, angeord­ net sind. Dadurch ist eine vereinfachte Montage und Demontage der Seitenteile und damit der Laderaumschutzvorrichtung er­ zielbar, da nicht mehr - wie beim Stand der Technik - die Ausrichtung relativ zu gegenüberliegenden Seitenwänden erfol­ gen muss. Der gemeinsame Wandungsabschnitt kann durch eine Seitenwand, aber auch durch einen Abschnitt des Laderaumbo­ dens oder der Laderaumdecke oder schließlich in besonders be­ vorzugter Weise durch eine Rückenlehnenanordnung gebildet sein. Die Rückenlehnenanordnung muss nicht notwendigerweise durch eine einteilige Rückenlehne gebildet sein, sondern kann sich auch aus zwei oder mehr in Fahrzeugquerrichtung aneinan­ der anschließenden Rückenlehnenteilen zusammensetzen, wobei diese für die Befestigung der Laderaumschutzvorrichtung dann vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sein soll­ ten. Die Laderaumschutzvorrichtung kann Seitenteile aufwei­ sen, die gemäß der DE 29 41 711 A1 federbelastet beweglich sind, ohne Blockiervorrichtungen aufzuweisen. In gleicher Weise kann die Laderaumschutzvorrichtung bezüglich ihrer Sei­ tenteile auch gemäß der DE 44 41 260 C2 ausgeführt sein, in­ dem wenigstens eines der Seitenteile in einer Freigabepositi­ on fixierbar ist. Der gemeinsame Wandungsabschnitt, an dem die Seitenteile und damit die Laderaumschutzvorrichtung fi­ xierbar sind, kann mit einer sich über die Breite der Lade­ raumschutzvorrichtung erstreckenden Aussparung versehen sein, so dass die becherartigen Seitenteile samt der Lagerwelle und gegebenenfalls dem aufgerollten Flächengebilde im montierten Zustand teilweise in diese Aussparung eingebettet sind. Die Laderaumschutzvorrichtung kann auch außen - d. h. ohne teil­ weise Integration - auf dem Wandungsabschnitt montiert sein.
In allen Fällen sind die fahrzeugseitigen Halterungen entwe­ der jeweils stirnseitig der becherartigen Seitenteile oder aber seitlich auf der dem Wandungsabschnitt zugewandten Seite der Seitenteile angeordnet. Die becherartigen Seitenteile können die Lagerwelle entweder offen lagern, so dass das auf- und abrollbare Flächengebilde sichtbar ist, oder aber seit­ lich an ein Kassettengehäuse angesetzt sein, indem die Lager­ welle und auch der aufgerollte Teil des Flächengebildes ge­ schützt untergebracht sind. Je nach Wahl des geeigneten Wan­ dungsabschnittes ist das jeweilige Flächengebilde quer oder längs zur Fahrtrichtung oder vertikal von oben nach unten oder von unten nach oben ausziehbar.
In Ausgestaltung der Erfindung sind die Seitenteile mit - im fixierten Zustand - zu dem Wandungsabschnitt hin abragenden Auslegern versehen, die in der fixierten Rastposition in kor­ respondierende Aufnahmen der fahrzeugseitigen Halterungen einsetzbar sind. Die Aufnahmen sind in dem fahrzeugseitigen Wandungsabschnitt integriert, so dass sie bei demontierter und entfernter Laderaumschutzvorrichtung lediglich als Öff­ nungen oder Aussparungen erkennbar sind und die Laderaumkapa­ zität nicht platzraubend beeinträchtigen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist jeder Ausleger einen parallel zur Lagerachse der Lagerwelle abragenden Steg­ fortsatz auf, der im montierten Zustand einen korrespondie­ renden Randsteg der zugeordneten Aufnahme des Wandungs­ abschnittes formschlüssig hintergreift. Hierdurch wird die sichere Fixierung der Laderaumschutzvorrichtung im montierten Zustand erzielt, wobei die Federkraft, die auf wenigstens ei­ nes der beiden Seitenteile wirkt, den Stegfortsatz hinter den Randsteg drückt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die Ausleger derart dimensioniert, dass im montierten Zustand die becher­ artigen Seitenteile in Abstand zu dem Wandungsabschnitt posi­ tioniert sind. Dies schafft die Möglichkeit, zwischen dem Wandungsabschnitt und den becherartigen Seitenteilen, d. h. der Laderaumschutzvorrichtung, eine weitere Funktionseinheit zu positionieren. Falls die Laderaumschutzvorrichtung als ho­ rizontale Laderaumabdeckung mit einer entsprechend horizontal ausziehbaren Abdeckplane gestaltet ist, kann zwischen den be­ cherartigen. Seitenteilen und dem Wandungsabschnitt auch noch ein vertikal aufspannbares Trennnetz als Funktionseinheit vorgesehen sein, das unabhängig von der Laderaumabdeckung eingesetzt werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind das Kassettenge­ häuse oder die becherartigen Seitenteile mit einer Auflage­ fläche zum Abstützen eines Lagergehäuses für ein weiteres ausziehbares Flächengebilde, insbesondere ein vertikal auf­ spannbares Trennnetz, versehen, wobei das Lagergehäuse durch Spannmittel mit entgegengesetzt zu dem Ausziehbereich des Flächengebildes beabstandeten, fahrzeugfesten Befestigungs­ punkten verbindbar ist. Dadurch ist es möglich, ein Trenn­ netz, wie es aus der DE 197 11 868 C1 bekannt ist, an dem Kassettengehäuse oder den becherartigen Seitenteilen abzu­ stützen, so dass eine zusätzliche fahrzeugseitige Abstützung dieses Lagergehäuses nicht mehr erforderlich ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Laderaumschutz­ vorrichtung vor einer Montage an einer Rückenlehne einer Rücksitzbank in einem Fahrzeuginnenraum,
Fig. 2 die Laderaumschutzvorrichtung nach Fig. 1 im mon­ tierten Zustand,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemä­ ßen Laderaumschutzvorrichtung in einer nicht mon­ tierten Lage,
Fig. 4 in einem Ausschnitt die Befestigung eines Auslegers eines becherartigen Seitenteiles der Laderaum­ schutzvorrichtung nach den Fig. 1 und 2 oder 3 in der montierten Endposition und
Fig. 5 die Laderaumschutzvorrichtung nach Fig. 3 in ihrer montierten Endposition.
In einem Kraftfahrzeug in Form eines Kombi-Personen­ kraftwagens oder einer Großraumlimousine ist gemäß den Fig. 1 bis 3 und 5 heckseitig ein Laderaum vorgesehen, der auf gege­ nüberliegenden Fahrzeugseiten durch zwei Seitenwände, in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne durch eine Rückenlehne 4 ei­ ner Rücksitzbank und nach unten durch einen Laderaumboden 13 begrenzt ist. Rückseitig ist in nicht näher dargestellter, aber bekannter Weise ein bewegliches Karosserieteil in Form einer Heckklappe oder einer Hecktür vorgesehen. Sowohl die Seitenwände als auch der Laderaumboden 13 oder eine Rückseite der Rückenlehne 4 stellen Wandungsabschnitte im Sinne der Er­ findung dar.
Dem Laderaum ist gemäß den Fig. 1 und 2 sowie 4 eine Lade­ raumschutzvorrichtung 1 zugeordnet, die ein Kassettengehäuse aufweist, in dem ein ausziehbares Flächengebilde in Form ei­ ner horizontal ausziehbaren Abdeckplane 8 untergebracht ist. Die Abdeckplane 8 ist auf einer nicht näher dargestellten La­ gerwelle gehalten, die drehbar zwischen zwei becherartigen Seitenteilen 2, 3 gelagert ist und sich längs durch das Kas­ settengehäuse erstreckt. Die beiden becherartigen Seitenteile 2, 3 übergreifen das Hohlprofil des Kassettengehäuses auf ge­ genüberliegenden Seiten jeweils stirnseitig. Das in Fahrt­ richtung gesehen linke Seitenteil 2 ist fest mit dem Hohlpro­ fil des Kassettengehäuses verbunden. Das rechte Seitenteil 3 ist koaxial zur Lagerwelle relativ zu dem Hohlprofil zwischen zwei Positionsanschlägen verschiebbar gelagert, wodurch die Laderaumschutzvorrichtung 1 je nach Stellung des rechten Sei­ tenteiles 3 unterschiedliche Breiten aufweist. In der nach innen geschobenen Freigabeposition des Seitenteiles 3 ist die durch den Betätigungsknopf 9 dargestellte Blockiervorrichtung wirksam, die der in der DE 44 41 260 C2 beschriebenen Blo­ ckiervorrichtung entspricht. Die becherartigen Seitenteile 2, 3 und das Kassettengehäuse werden an der Rückseite der Rü­ ckenlehne 4 befestigt. Hierzu weisen die beiden Seitenteile 2 jeweils einen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne zu der Rü­ ckenlehne 4 hin abragenden Ausleger 10 auf, die als einstü­ ckige Fortsätze der becherartigen Seitenteile 2 gestaltet sind und sich fluchtend zu den gegenüberliegenden Stirnseiten der becherartigen Seitenteile 3 erstrecken.
Bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung sind die Ausleger weiter innen an den Seitenteilen, d. h. zur Mitte der Laderaumschutzvorrichtung hin verschoben, ange­ ordnet.
An der Rückseite der Rückenlehne 4 sind korrespondierende Aufnahmen 12 vorgesehen, die in der Rückenlehne 4 integriert sind. Die beiden rückenlehnenseitigen Aufnahmen 12 sind in einem Abstand zueinander positioniert, der dem Abstand der beiden Ausleger 10 der Seitenteile 2 und 3 in der nach innen verschobenen (siehe Pfeilrichtung) Freigabeposition des Sei­ tenteiles 3 entspricht. Dadurch können die Ausleger 10 zum Montieren der Laderaumschutzvorrichtung 1 in Fahrzeuglängs­ richtung in die Aufnahmen 12 eingesetzt werden, wobei die Hö­ he der Ausleger 10 der Höhe eines Einsetzbereiches 12a jeder Aufnahme 12 entspricht, so dass jeder Ausleger 10 nach oben und nach unten durch die Ränder des Einsetzbereiches 12a formschlüssig gestützt ist.
Nach der Freigabe des Seitenteiles 3 durch die Entriegelung der Blockiervorrichtung mittels des Betätigungsknopfes 9 wird das Seitenteil 3 durch die entsprechende Federkraft koaxial zur Lagerwelle der Abdeckplane 8, d. h. in Fahrzeugquerrich­ tung, nach außen gedrückt, wodurch jeweils ein von dem jewei­ ligen Ausleger 10 an seinem vorderen Ende seitlich nach außen ragender Stegfortsatz 11 in einen Eintauchraum 12b der Auf­ nahme 12a eintaucht. Der Eintauchraum 12b ist nach außen durch einen Randsteg 12c der Aufnahme 12 verschlossen, so dass der Stegfortsatz 11, 11a den Randsteg 12c hintergreift. Innenseitig, d. h. auf der dem Eintauchraum 12b zugewandten Innenseite, weist der Randsteg 12c eine Anlaufschräge auf, der am Stegfortsatz 11 eine korrespondierende Anlaufschräge zugeordnet ist. Dadurch wird der Ausleger und der Stegfort­ satz 11 durch die Federkraft, die auf das Seitenteil 3 wirkt, so weit in den Eintauchraum 12b eingeschoben, bis der Steg­ fortsatz 11 spielfrei gegen die Innenseite des Randsteges 12c gedrückt ist. Die Federkraft, die auf das bewegliche Seiten­ teil 3 wirkt, drückt in gleicher Weise auch das gegenüberlie­ gende, mit dem Kassettengehäuse fest verbundene Seitenteil 2 zur gegenüberliegenden Fahrzeugseite hin nach außen, so dass auch der gegenüberliegende Stegfortsatz 11 des gegenüberlie­ genden Auslegers 10 des Seitenteiles 2 in den korrespondie­ rend außenseitig zum Einsetzbereich 12a benachbarten Ein­ tauchraum 12b der in Fahrtrichtung gesehen linken Aufnahme 12 eintaucht.
Wie anhand der Fig. 2 und 4 erkennbar ist, sind die becherar­ tigen Seitenteile 3 und das Kassettengehäuse der Laderaum­ schutzvorrichtung 1 im montierten Zustand in Abstand zur Rü­ ckenlehne positioniert. Hierdurch ist es möglich, eine weite­ re Funktionseinheit in Form eines vertikal aufspannbaren Trennnetzes 5 zwischen der Rückenlehne 4 und der Laderaum­ schutzvorrichtung 1 hindurchzuführen. Beim Ausführungsbei­ spiel nach den Fig. 1 und 2 ist das Trennnetz 5 relativ ein­ fach gestaltet, indem es neben einer oberen Einhängeleiste eine untere Halteleiste 6 aufweist, an der Spanngurte 7 an­ greifen, die mit nicht näher dargestellten, laderaumbodenseitigen Ösen fest verbunden sind und das Trennnetz 5 in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Position aufspannen.
Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 3, 4 und 5 entspricht im wesentlichen dem zuvor anhand der Fig. 1, 2 und 4 be­ schriebenen Ausführungsbeispiel, so dass nachfolgend ledig­ lich noch auf die gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1, 2 und 4 verbleibenden Unterschiede eingegangen wird. Die becherartigen Seitenteile 2a, 3a der Laderaumschutzvor­ richtung 1a nach den Fig. 3 und 5 sind mit einer Zusatzfunk­ tion versehen, indem sie mit verlängerten Auslegern 10a ver­ sehen sind, die zusätzlich jeweils mit einer muldenartigen Vertiefung 15 zum Einbetten eines Gehäuses 6a versehen sind. Das Gehäuse 6a dient zur Lagerung einer Lagerwelle, auf der das ausziehbare Trennnetz 5a gehalten ist. Das Trennnetz 5a wie auch das Gehäuse 6a entsprechen - auf ihre Funktion bezo­ gen - der Sicherungsvorrichtung, wie sie aus der DE 197 11 868 C1 bekannt ist. Allerdings wird das Gehäuse 6a beim vor­ liegenden Ausführungsbeispiel in die muldenartigen Vertiefun­ gen 15 eingelegt, um sich dort abzustützen und die Verspan­ nung mittels der Spanngurte 7a zu ermöglichen. Gestaltung und Funktion der Ausleger 10a und der Stegfortsätze 11a wie auch der Aufnahmen 12 entsprechen im übrigen dem schematisch dar­ gestellten Ausschnitt nach Fig. 4.
Durch die Befestigung der Laderaumschutzvorrichtungen 1, 1a nach den Fig. 1 bis 5 an der Rückenlehne 4 ist es möglich, die Laderaumschutzvorrichtungen gemeinsam mit der Rückenlehne 4 nach vorne umzuklappen. Je nach Gestaltung des in dem Kas­ settengehäuse untergebrachten flexiblen Flächengebildes kann dieses somit sowohl zur horizontalen Laderaumabdeckung oder - sicherung als auch - in der nach vorne umgeklappten Liegepo­ sition der Rückenlehne - zur vertikalen Laderaumsicherung he­ rangezogen werden, indem das Flächengebilde dann in dachhim­ melseitigen Halterungen eingehängt wird. In gleicher Weise ist es gemäß anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung auch möglich, in dem Kassettengehäuse und damit zwischen den becherartigen Seitenteilen nicht lediglich ein Flächengebilde, sondern zwei Flächengebilde anzuordnen, wobei dann das eine zur horizontalen Laderaumabdeckung und das andere zur verti­ kalen Laderaumsicherung herangezogen werden kann. Durch die Anordnung der Laderaumschutzvorrichtungen 1, 1a an der Rü­ ckenlehne 4 ist bei einem Seitenaufprall des Kraftfahrzeugs ein höherer Schutz gegen Lösen der Laderaumschutzvorrichtung aus seinen fahrzeugseitigen Halterungen geboten, da bei einer Halterung der Laderaumschutzvorrichtung in den gegenüberlie­ genden Seitenwänden der Karosserie - wie es beim Stand der Technik der Fall ist - ein frühzeitiges Herausdrücken der La­ deraumschutzvorrichtung aus ihren fahrzeugseitigen Halterun­ gen bei einem entsprechenden Seitenaufprall erfolgen kann. Die spezielle Gestaltung der erfindungsgemäßen Laderaum­ schutzvorrichtungen 1, 1a gewährleistet zudem die Möglichkeit einer Montage und Demontage in aufrechter Funktionsposition der Rückenlehne 4, da der Zugang der Aufnahmen 12 von hinten aus in Fahrtrichtung nach vorne erfolgt. Die Montage erfolgt somit durch eine Einsetzbewegung der becherartigen Seitentei­ le 2, 3; 2a, 3a etwa rechtwinklig zu dem Wandungsabschnitt und damit bei den vorliegenden Ausführungsbeispielen in Fahr­ zeuglängsrichtung nach vorne, wobei das Kassettengehäuse in seiner horizontalen Position ausgerichtet ist.

Claims (8)

1. Laderaumschutzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit we­ nigstens einer sich zwischen zwei becherartigen Seitenteilen erstreckenden Lagerwelle für ein auf- und abrollbares Flä­ chengebilde, wobei die Seitenteile lösbar in fahrzeugseitigen Halterungen festlegbar sind, indem wenigstens eines der bei­ den Seitenteile federbelastet koaxial zu einer Lagerachse der Lagerwelle zwischen zwei Positionsanschlägen beweglich ange­ ordnet ist, die eine die fahrzeugseitigen Halterungen freige­ bende Entnahmeposition einerseits und eine in den fahrzeug­ seitigen Halterungen fixierbare Rastposition andererseits de­ finieren, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrzeugseitigen Halterungen (12) an einem gemeinsamen fahrzeugseitigen Wandungsabschnitt (4), insbesondere einer Rückenlehnenanordnung, angeordnet sind.
2. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Seitenteile (2, 3; 2a, 3a) mit - im fixierten Zustand - zu dem Wandungsabschnitt (4) hin abragen­ den Auslegern (10, 10a) versehen sind, die in der fixierten Rastposition in korrespondierende Aufnahmen (12) der fahr­ zeugseitigen Halterungen eingesetzt sind.
3. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Aufnahmen (12) in dem Wandungs­ abschnitt (4) integriert sind.
4. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass jeder Ausleger (10, 10a) einen parallel zur Lagerachse der Lagerwelle abragenden Stegfortsatz (11, 11a) aufweist, der im montierten Zustand einen korrespondie­ renden Randsteg (12c) der zugeordneten Aufnahme (12) des Wan­ dungsabschnittes (4) formschlüssig hintergreift.
5. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass jede Aufnahme (12) einen nach außen offe­ nen Einsetzbereich (12a) sowie einen seitlich an den Einsetz­ bereich (12a) anschließenden, nach außen durch den Randsteg (12c) begrenzten Eintauchraum (12b) aufweist, in den der kor­ respondierende Stegfortsatz (11, 11a) des Auslegers (10, 10a) bei der Montage eintaucht.
6. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Ausleger (10, 10a) derart dimensio­ niert sind, dass im montierten Zustand die becherartigen Sei­ tenteile (2, 3; 2a, 3a) in Abstand zu dem Wandungsabschnitt (4) positioniert sind.
7. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die becherartigen Seitenteile (2, 3; 2a, 3a) einem Kassettengehäuse zugeordnet sind, in dem die Lager­ welle gelagert ist.
8. Laderaumschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, da­ durch gekennzeichnet, dass das Kassettengehäuse oder die be­ cherartigen Seitenteile (2, 3; 2a, 3a) mit einer Auflageflä­ che (15) zum Abstützen eines Lagergehäuses (6a) für ein wei­ teres ausziehbares Flächengebilde, insbesondere ein vertikal aufspannbares Trennnetz (5a), versehen sind, wobei das Lager­ gehäuse (6a) durch Spannmittel (7a) mit zu dem Ausziehbereich des Flächengebildes (5a) beabstandeten, fahrzeugfesten Befes­ tigungspunkten (14) verbindbar ist.
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