DE10062492A1 - Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen - Google Patents
Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichenInfo
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Abstract
Der Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen, z. B. einem Behältnis, besteht aus einem blattförmigen Kennzeichnungsschild, welches zum Zwecke einerseits eines besseren Schutzes gegen Beschädigung und andererseits zum Zwecke einer problemlosen Umsetzbarkeit des Informationsträgers an einem Regal mit versetzbaren Auflagern für Behältnisse oder Lagergutträger auswechselbar in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung nacheinander mit unterschielichen Kennzeichnungsschildern ausstattbar und über eine als Schnellbefestigungsmittel ausgestaltete Befestigungseinrichtung in unterschiedlichen Lagen am Regal festlegbar ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Informationsträger für ein Regal gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder
dergleichen.
Bei solchen Regalen in denen unterschiedlichste Einrichtungen oder Bauteile und dergl.
mittels Lagergutträger oder Behälter eingelagert und bei Bedarf gezielt entnommen
werden, ist es erforderlich, die Lagerstellen der verschiedenen Einrichtungen oder
Bauteile mittels Beschriftung oder sonstiger Zeichen zu kennzeichnen, um jeweils einen
möglichst raschen Zugriff auf das gerade benötigte Teil bzw. die gerade benötigte
Einrichtung zu gewährleisten. Sofern die Einrichtungen oder Bauteile in Behältnissen mit
aufragenden Umfangswandungen eingelagert werden kann die Kennzeichnung der
Lagerstelle entweder durch entsprechend beschriftete Aufkleber oder Anhänger am
Behälter selbst oder aber durch eine entsprechende Anbringung von in geeigneter Weise
beschrifteten Aufklebern an den aufragenden Regalpfosten bewerkstelligt werden. Da
schwere und sperrige Einrichtungen bzw. Bauteile zweckmäßigerweise nicht in Behältern
sondern auf plattenartigen Lagergutträgern eingelagert werden erweist sich die
Anbringung von Aufklebern an den Lagergutträgern als schwierig. Zum Anderen werden
zwecks möglichst optimaler Raumausnutzung in Regalen die gegenseitigen Abstände der
Abstützungen für die Behälter oder Lagergutträger an den aufragenden Pfosten eines
Regals häufig verändert, je nach den Abmessungen der gerade einzulagernden
Einrichtungen, Bauteile oder dergl., was dann naturgemäß eine entsprechend veränderte
Anbringung der beschrifteten auf das jeweils gelagerte Bauteil bzw. die jeweils gelagerte
Einrichtung hinweisenden Aufkleber erfordert. Unglücklicherweise sind Aufkleber, wenn
sie dem rauhen Betrieb eines Lagerregals in einem Fertigungsbetrieb standhalten sollen
nur äußerst schwer ablösbar, so dass die bisherige Praxis der Kennzeichnung der
Lagerstellen bestimmter Einrichtungen oder Bauteile und dergl. in den Regalen mittels
Aufkleber an den Regalpfosten zu Problemen beim umsetzen der Aufkleber bzw. bei einer
Bestückung mit neuen Aufklebern führt.
Initiiert durch die Probleme mit dieser bisherigen Praxis liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde einen Informationsträger zur Kennzeichnung der Lagerstellen der
unterschiedlichen Einrichtungen oder Bauteile und dergl. in Regalen zu schaffen, welcher
einen problemlosen Wechsel der Kennzeichnung einzelner Lagerstellen in einem Regal
und insbesondere auch in einem Regal mit verstellbaren Abstützungen für Behälter oder
Lagergutträger ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungsformen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Anwendung einer Aufnahmeeinrichtung für ein auswechselbares, beispielsweise
mittels Beschriftung oder aber auch mittels Barcode als Informationsträger gestaltetes
Kennzeichnungsschild zur Kennzeichnung der im jeweiligen Behälter oder Lagergutträger
enthaltenen Einrichtungen, Bauteile oder dergl. schließt das bisherige Problem der
schwierigen Umsetzung der Aufkleber an den Pfosten des Regals aus. Darüber hinaus
eröffnet die Anwendung einer besonderen Befestigungseinrichtung zur Festlegung des
besagten Informationsträgers am Regal die Möglichkeit zu einer problemlosen
Umsetzung der Informationsträger entsprechend den möglicherweise veränderten
Abständen zwischen Auflagern übereinanderliegend angeordneter Behälter oder
Lagergutträger. Schließlich bringt die Verwendung einer Schnellbefestigungsmittel
umfassenden Befestigungseinrichtung einen erheblichen Vorteil hinsichtlich des
erforderlichen Zeit- und Geschicklichkeitsaufwandes für die Anbringung oder Umsetzung
eines Informationsträgers mit sich.
Die Aufnahmeeinrichtung ist vorteilhaft nach Art einer ein Vorderteil und ein Rückteil
aufweisenden Tasche gestaltet, in welche ein bspw. blattförmiges Kennzeichnungsschild
auswechselbar eingesetzt ist, wozu das Vorderteil der Tasche gegenüber deren Rückteil
um eine bspw. am unteren Ende der Tasche angebrachte Drehachse, insbesondere ein
Filmscharnier, schwenkbeweglich ausgebildet ist.
Das Rückteil der Tasche ist zweckmäßigerweise mit einer deren Vorderteil nach oben
überragenden Verlängerung versehen, in welcher das wenigstens einen eine erste
Bohrung in der Verlängerung und eine zweite Bohrung im Regal durchdringen Zapfen
umfassende Schnellbefestigungsmittel ausgebildet bzw. aufgenommen ist. Der bzw. die
das Schnellbefestigungsmittel bildenden Zapfen bestehen zweckmäßigerweise aus einem
Kunststoffmaterial und sind mit einer Art Verzahnung bzw. einer ein asymmetrisches
Querschnittsprofil aufweisenden Verrippung versehen, deren Außendurchmesser mit
Übermaß in die zweite Bohrung eingreift bzw. die zweite Bohrung hintergreift, derart,
dass die Verrippung einerseits keilförmig ansteigende und entgegen der Einsteckrichtung
senkrecht zur Zapfenachse ausgerichtete Widerlagerflanken aufweist. Vorteilhafterweise
weist der Informationsträger grundsätzlich eine quadratische oder rechteckige
Grundrissform mit aufrechten, entlang oder parallel zu den Begrenzungen bzw.
Längsrändern eines aufragenden Pfostens des Regals verlaufenden Begrenzungen auf
und besteht der Informationsträger im Weiteren aus einem transparenten
Kunststoffmaterial.
In der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, das nachstehend
näher erläutert ist.
Es zeigen
Fig. 1 eine ausschnittsweise schaubildliche Darstellung eines mit einem
erfindungsgemäßen Informationsträger ausgestatteten Regals in Stirnansicht;
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers im
vergrößerten Maßstab;
Fig. 3 einen Teilschnitt durch eine Befestigungseinrichtung für einen Informationsträger
entlang der Linie III-III in Fig. 2.
Ein in der Zeichnung nur ausschnittsweise dargestelltes Regal 1 zur Einlagerung von
Einrichtungen, Bauteilen oder dergl. besteht in der Hauptsache aus einer Vielzahl vertikal
aufragender Pfosten 2, die ihrerseits mittels eines Verstrebungswerkes 3 wenigstens
paarweise untereinander verbunden und in der aufrechten Ausrichtung gehalten sind
sowie einer Vielzahl von Auflagern 4 für durch Behältnisse 5 mit aufragenden
Umfangswandungen 6 oder plattenförmige Lagergutträger 7 gebildete Aufnahmen für
Lagergut. Die Auflager 4 sind mit balkenförmigen Auflagerschienen 8 zur Abstützung der
Behältnisse 5 bzw. der Lagergutträger 7 ausgestattet und über Konsolen 8, welche in
Höhenrichtung umsetzbar in Ausnehmungen 9 in den aufragenden Pfosten 2 einhängbar
sind, an den aufragenden Pfosten 2 festlegbar sind, derart dass der gegenseitige
vertikale Abstand der Auflager 4 den Abmessungen der jeweils einzulagernden, im
Einzelnen jedoch nicht dargestellten Einrichtungen, Bauteile oder dergl. anpassbar und
damit das Fassungsvermögen des Regals 1 optimal nutzbar ist.
An der der Bedienungsseite des Regals 1 zugewandten Stirnseite 10 der vertikal
aufragenden Pfosten 2 sind Kennzeichnungsschilder 11 angeordnet. Diese
Kennzeichnungsschilder 11 sind in Informationsträgern untergebracht, von denen in der
Zeichnung jeweils nur einer dargestellt ist, die jedoch in einer Vielzahl und jeweils einzeln
in Zuordnung zur jeweils momentanen Lage jedes der Behältnisse 5 bzw. der
Lagergutträger 7 an den aufragenden Pfosten 2 des Regals 1 angeordnet sind. Die im
Ausführungsbeispiel dargestellten Kennzeichnungsschilder 11 bestehen jeweils aus einem
blattförmigen Material und sind vorzugsweise maschinell erstellt und tragen jeweils eine
Gegenstandsbezeichnung 12 und eine Artikelnummer 13 sowie gegebenenfalls eine
Lagerstellennummer 14, wobei selbstverständlich auch weitere organisatorische
Bezeichnungen auf dem Kennzeichnungsschild 11 vorgesehen sein können. Den
Kennzeichnungsschildern 11 sind Aufnahmeeinrichtungen 15 zugeordnet, welche in der
gezeigten Ausführungsform, wie dies insbesondere aus der Darstellung der Fig. 2
ersichtlich ist, taschenförmig ausgebildet sind und ein bestimmungsgemäß am vertikal
aufragenden Pfosten 2 anliegendes Rückenteil 16 und ein das Kennzeichnungsschild 11
vorderseitig übergreifendes Vorderteil 17 umfassen, wobei das Vorderteil 17 aus einem
transparenten Material besteht und, wie dies in der Darstellung der Fig. 2 in
gestrichelten Linien angedeutet ist, mittels eines Filmscharniers um eine entlang seines
unteren Endes verlaufende Achse 18 klappbar mit dem Rückenteil 16 verbunden ist,
derart, dass das Vorderteil 17 zwar einteilig mit dem Rückenteil 16 verbunden ist, aber
zum Zwecke des Einlegens eines Kennzeichnungsschildes 11 vorübergehend nach vorne
abgeklappt werden kann. Zum Zwecke der Befestigung der Aufnahmeeinrichtung 15 an
einem vertikal aufragenden Pfosten 2 ist das Rückenteil 16 mit einer bezüglich seiner
Anordnung am vertikal aufragenden Pfosten 2 nach oben gerichteten Verlängerung 19
versehen. Im Bereich dieser Verlängerung 19 ist die Befestigungseinrichtung zur
Festlegung des Informationsträgers am vertikal aufragenden Pfosten 2 angeordnet. Die in
der gezeigten Ausführungsform, insbesondere in der Fig. 3 dargestellte und als
Schnellbefestigungsmittel 20 ausgestaltete Befestigungseinrichtung besteht aus einer
ersten in der Verlängerung 19 vorgesehenen Bohrung 21 und einer in der Wandung des
aufragenden Pfostens 2 vorgesehenen zweiten Bohrung 22 sowie einem Zapfen 23,
dessen Schaft 24 mit einer Art Verzahnung 25 versehen ist, wobei die Verzahnung 25
des Schaftes 24 des Zapfens 23 ein Übermaß zur zweiten Bohrung 22 aufweist und
gemäß der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise dahingehend ausgebildet ist,
dass die Verzahnung 25 nach Art einer ein asymmetrisches Querschnittsprofil
aufweisenden Verzahnung ausgebildet ist. Diese Verzahnungsform zeichnet sich in
diesem Falle dadurch aus, dass deren Außendurchmesser mit Übermaß die zweite
Bohrung 22 hintergreift bzw. in der Einführungsphase mit einer keilförmig ansteigenden
Flanke 26 durch die zweite Bohrung 22 hindurchgleitet und dass die Verrippung entgegen
der Einsteckrichtung mit senkrecht zur Zapfenachse ausgerichteten Widerlagerflanken 27
ausgestattet ist, über welche sie in Auszugseinrichtung sperrend an der zweiten Bohrung
22 anliegt.
Claims (11)
1. Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergl.,
z. B. in einem Behältnis, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger eine
Aufnahmeeinrichtung für ein Kennzeichnungsschild (11) der jeweiligen Einrichtungen,
Bauteile oder dergl. und eine Befestigungseinrichtung zu Festlegung des besagten
Informationsträgers am Regal (1) besitzt, wobei die Befestigungseinrichtung ein
Schnellbefestigungsmittel (20) umfasst.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufnahmeeinrichtung (15) ein Art Tasche ist, in die das Kennzeichnungsschild (11)
herausnehmbar eingesetzt ist.
3. Informationsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Tasche ein Vorderteil (17) und ein Rückenteil (16) aufweist, die das bspw. blattartige
Kennzeichnungsschild (11) begrenzen.
4. Informationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil
(17) gegenüber dem Rückenteil (16) um eine bspw. am unteren Ende der Tasche
angebrachte Drehachse (18) schwenkbeweglich ausgebildet ist.
5. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Vorderteil (17) und das Rückenteil (16) einstückig miteinander
verbunden sind und eine Einheit bilden.
6. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Rückenteil (16) entfernt von der Drehachse (18) mit einer
Verlängerung (19) versehen ist, die zur Aufnahme des Schnellbefestigungsmittels (20)
ausgebildet ist.
7. Informationsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Schnellbefestigungsmittel (20) wenigstens einen Zapfen (23) umfasst, der eine erste
Bohrung (21) in der Verlängerung und eine zweite Bohrung (22) im Regal (1) durchdringt.
8. Informationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnell
befestigungsmittel (20) zwei beabstandete Zapfen (23) aufweist.
9. Informationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder bspw. aus
Kunststoff bestehende Zapfen (23) mit einer Art Verzahnung (25) versehen ist, deren
Außendurchmesser mit Übermaß in die zweite Bohrung (22) eingreift.
10. Informationsträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die
Aufnahmeeinrichtung (15) bildende Einheit aus einem Kunststoffmaterial bspw.
transparenter Gattung besteht.
11. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger eine quadratische oder rechteckige
Form aufweist und mit aufrechten Begrenzungen entlang von Pfostenbegrenzungen eines
Pfostens des Regals (1) verläuft.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000162492 DE10062492B4 (de) | 2000-12-14 | 2000-12-14 | Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen |
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Publications (2)
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| DE10062492B4 DE10062492B4 (de) | 2009-06-04 |
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|---|---|---|---|
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Country Status (1)
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|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Family Cites Families (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE1853899U (de) * | 1962-03-21 | 1962-06-20 | Otto Kind G M B H | Blechboden mit preisschildschiene oder kantenprofilschiene fuer regale u. dgl. |
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| DE29713663U1 (de) * | 1997-07-31 | 1998-11-26 | Tegometall (International) AG, Tägerwilen | Halterung für eine Auszeichnungsschiene |
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2000
- 2000-12-14 DE DE2000162492 patent/DE10062492B4/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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