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DE10062492A1 - Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen - Google Patents

Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen

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DE10062492A1
DE10062492A1 DE2000162492 DE10062492A DE10062492A1 DE 10062492 A1 DE10062492 A1 DE 10062492A1 DE 2000162492 DE2000162492 DE 2000162492 DE 10062492 A DE10062492 A DE 10062492A DE 10062492 A1 DE10062492 A1 DE 10062492A1
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Dr Ing HCF Porsche AG
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    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
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Abstract

Der Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen, z. B. einem Behältnis, besteht aus einem blattförmigen Kennzeichnungsschild, welches zum Zwecke einerseits eines besseren Schutzes gegen Beschädigung und andererseits zum Zwecke einer problemlosen Umsetzbarkeit des Informationsträgers an einem Regal mit versetzbaren Auflagern für Behältnisse oder Lagergutträger auswechselbar in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung nacheinander mit unterschielichen Kennzeichnungsschildern ausstattbar und über eine als Schnellbefestigungsmittel ausgestaltete Befestigungseinrichtung in unterschiedlichen Lagen am Regal festlegbar ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Informationsträger für ein Regal gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergleichen.
Bei solchen Regalen in denen unterschiedlichste Einrichtungen oder Bauteile und dergl. mittels Lagergutträger oder Behälter eingelagert und bei Bedarf gezielt entnommen werden, ist es erforderlich, die Lagerstellen der verschiedenen Einrichtungen oder Bauteile mittels Beschriftung oder sonstiger Zeichen zu kennzeichnen, um jeweils einen möglichst raschen Zugriff auf das gerade benötigte Teil bzw. die gerade benötigte Einrichtung zu gewährleisten. Sofern die Einrichtungen oder Bauteile in Behältnissen mit aufragenden Umfangswandungen eingelagert werden kann die Kennzeichnung der Lagerstelle entweder durch entsprechend beschriftete Aufkleber oder Anhänger am Behälter selbst oder aber durch eine entsprechende Anbringung von in geeigneter Weise beschrifteten Aufklebern an den aufragenden Regalpfosten bewerkstelligt werden. Da schwere und sperrige Einrichtungen bzw. Bauteile zweckmäßigerweise nicht in Behältern sondern auf plattenartigen Lagergutträgern eingelagert werden erweist sich die Anbringung von Aufklebern an den Lagergutträgern als schwierig. Zum Anderen werden zwecks möglichst optimaler Raumausnutzung in Regalen die gegenseitigen Abstände der Abstützungen für die Behälter oder Lagergutträger an den aufragenden Pfosten eines Regals häufig verändert, je nach den Abmessungen der gerade einzulagernden Einrichtungen, Bauteile oder dergl., was dann naturgemäß eine entsprechend veränderte Anbringung der beschrifteten auf das jeweils gelagerte Bauteil bzw. die jeweils gelagerte Einrichtung hinweisenden Aufkleber erfordert. Unglücklicherweise sind Aufkleber, wenn sie dem rauhen Betrieb eines Lagerregals in einem Fertigungsbetrieb standhalten sollen nur äußerst schwer ablösbar, so dass die bisherige Praxis der Kennzeichnung der Lagerstellen bestimmter Einrichtungen oder Bauteile und dergl. in den Regalen mittels Aufkleber an den Regalpfosten zu Problemen beim umsetzen der Aufkleber bzw. bei einer Bestückung mit neuen Aufklebern führt.
Initiiert durch die Probleme mit dieser bisherigen Praxis liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde einen Informationsträger zur Kennzeichnung der Lagerstellen der unterschiedlichen Einrichtungen oder Bauteile und dergl. in Regalen zu schaffen, welcher einen problemlosen Wechsel der Kennzeichnung einzelner Lagerstellen in einem Regal und insbesondere auch in einem Regal mit verstellbaren Abstützungen für Behälter oder Lagergutträger ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und zweckmäßige Ausgestaltungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Anwendung einer Aufnahmeeinrichtung für ein auswechselbares, beispielsweise mittels Beschriftung oder aber auch mittels Barcode als Informationsträger gestaltetes Kennzeichnungsschild zur Kennzeichnung der im jeweiligen Behälter oder Lagergutträger enthaltenen Einrichtungen, Bauteile oder dergl. schließt das bisherige Problem der schwierigen Umsetzung der Aufkleber an den Pfosten des Regals aus. Darüber hinaus eröffnet die Anwendung einer besonderen Befestigungseinrichtung zur Festlegung des besagten Informationsträgers am Regal die Möglichkeit zu einer problemlosen Umsetzung der Informationsträger entsprechend den möglicherweise veränderten Abständen zwischen Auflagern übereinanderliegend angeordneter Behälter oder Lagergutträger. Schließlich bringt die Verwendung einer Schnellbefestigungsmittel umfassenden Befestigungseinrichtung einen erheblichen Vorteil hinsichtlich des erforderlichen Zeit- und Geschicklichkeitsaufwandes für die Anbringung oder Umsetzung eines Informationsträgers mit sich.
Die Aufnahmeeinrichtung ist vorteilhaft nach Art einer ein Vorderteil und ein Rückteil aufweisenden Tasche gestaltet, in welche ein bspw. blattförmiges Kennzeichnungsschild auswechselbar eingesetzt ist, wozu das Vorderteil der Tasche gegenüber deren Rückteil um eine bspw. am unteren Ende der Tasche angebrachte Drehachse, insbesondere ein Filmscharnier, schwenkbeweglich ausgebildet ist.
Das Rückteil der Tasche ist zweckmäßigerweise mit einer deren Vorderteil nach oben überragenden Verlängerung versehen, in welcher das wenigstens einen eine erste Bohrung in der Verlängerung und eine zweite Bohrung im Regal durchdringen Zapfen umfassende Schnellbefestigungsmittel ausgebildet bzw. aufgenommen ist. Der bzw. die das Schnellbefestigungsmittel bildenden Zapfen bestehen zweckmäßigerweise aus einem Kunststoffmaterial und sind mit einer Art Verzahnung bzw. einer ein asymmetrisches Querschnittsprofil aufweisenden Verrippung versehen, deren Außendurchmesser mit Übermaß in die zweite Bohrung eingreift bzw. die zweite Bohrung hintergreift, derart, dass die Verrippung einerseits keilförmig ansteigende und entgegen der Einsteckrichtung senkrecht zur Zapfenachse ausgerichtete Widerlagerflanken aufweist. Vorteilhafterweise weist der Informationsträger grundsätzlich eine quadratische oder rechteckige Grundrissform mit aufrechten, entlang oder parallel zu den Begrenzungen bzw. Längsrändern eines aufragenden Pfostens des Regals verlaufenden Begrenzungen auf und besteht der Informationsträger im Weiteren aus einem transparenten Kunststoffmaterial.
In der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, das nachstehend näher erläutert ist.
Es zeigen
Fig. 1 eine ausschnittsweise schaubildliche Darstellung eines mit einem erfindungsgemäßen Informationsträger ausgestatteten Regals in Stirnansicht;
Fig. 2 eine schaubildliche Darstellung eines erfindungsgemäßen Informationsträgers im vergrößerten Maßstab;
Fig. 3 einen Teilschnitt durch eine Befestigungseinrichtung für einen Informationsträger entlang der Linie III-III in Fig. 2.
Ein in der Zeichnung nur ausschnittsweise dargestelltes Regal 1 zur Einlagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergl. besteht in der Hauptsache aus einer Vielzahl vertikal aufragender Pfosten 2, die ihrerseits mittels eines Verstrebungswerkes 3 wenigstens paarweise untereinander verbunden und in der aufrechten Ausrichtung gehalten sind sowie einer Vielzahl von Auflagern 4 für durch Behältnisse 5 mit aufragenden Umfangswandungen 6 oder plattenförmige Lagergutträger 7 gebildete Aufnahmen für Lagergut. Die Auflager 4 sind mit balkenförmigen Auflagerschienen 8 zur Abstützung der Behältnisse 5 bzw. der Lagergutträger 7 ausgestattet und über Konsolen 8, welche in Höhenrichtung umsetzbar in Ausnehmungen 9 in den aufragenden Pfosten 2 einhängbar sind, an den aufragenden Pfosten 2 festlegbar sind, derart dass der gegenseitige vertikale Abstand der Auflager 4 den Abmessungen der jeweils einzulagernden, im Einzelnen jedoch nicht dargestellten Einrichtungen, Bauteile oder dergl. anpassbar und damit das Fassungsvermögen des Regals 1 optimal nutzbar ist.
An der der Bedienungsseite des Regals 1 zugewandten Stirnseite 10 der vertikal aufragenden Pfosten 2 sind Kennzeichnungsschilder 11 angeordnet. Diese Kennzeichnungsschilder 11 sind in Informationsträgern untergebracht, von denen in der Zeichnung jeweils nur einer dargestellt ist, die jedoch in einer Vielzahl und jeweils einzeln in Zuordnung zur jeweils momentanen Lage jedes der Behältnisse 5 bzw. der Lagergutträger 7 an den aufragenden Pfosten 2 des Regals 1 angeordnet sind. Die im Ausführungsbeispiel dargestellten Kennzeichnungsschilder 11 bestehen jeweils aus einem blattförmigen Material und sind vorzugsweise maschinell erstellt und tragen jeweils eine Gegenstandsbezeichnung 12 und eine Artikelnummer 13 sowie gegebenenfalls eine Lagerstellennummer 14, wobei selbstverständlich auch weitere organisatorische Bezeichnungen auf dem Kennzeichnungsschild 11 vorgesehen sein können. Den Kennzeichnungsschildern 11 sind Aufnahmeeinrichtungen 15 zugeordnet, welche in der gezeigten Ausführungsform, wie dies insbesondere aus der Darstellung der Fig. 2 ersichtlich ist, taschenförmig ausgebildet sind und ein bestimmungsgemäß am vertikal aufragenden Pfosten 2 anliegendes Rückenteil 16 und ein das Kennzeichnungsschild 11 vorderseitig übergreifendes Vorderteil 17 umfassen, wobei das Vorderteil 17 aus einem transparenten Material besteht und, wie dies in der Darstellung der Fig. 2 in gestrichelten Linien angedeutet ist, mittels eines Filmscharniers um eine entlang seines unteren Endes verlaufende Achse 18 klappbar mit dem Rückenteil 16 verbunden ist, derart, dass das Vorderteil 17 zwar einteilig mit dem Rückenteil 16 verbunden ist, aber zum Zwecke des Einlegens eines Kennzeichnungsschildes 11 vorübergehend nach vorne abgeklappt werden kann. Zum Zwecke der Befestigung der Aufnahmeeinrichtung 15 an einem vertikal aufragenden Pfosten 2 ist das Rückenteil 16 mit einer bezüglich seiner Anordnung am vertikal aufragenden Pfosten 2 nach oben gerichteten Verlängerung 19 versehen. Im Bereich dieser Verlängerung 19 ist die Befestigungseinrichtung zur Festlegung des Informationsträgers am vertikal aufragenden Pfosten 2 angeordnet. Die in der gezeigten Ausführungsform, insbesondere in der Fig. 3 dargestellte und als Schnellbefestigungsmittel 20 ausgestaltete Befestigungseinrichtung besteht aus einer ersten in der Verlängerung 19 vorgesehenen Bohrung 21 und einer in der Wandung des aufragenden Pfostens 2 vorgesehenen zweiten Bohrung 22 sowie einem Zapfen 23, dessen Schaft 24 mit einer Art Verzahnung 25 versehen ist, wobei die Verzahnung 25 des Schaftes 24 des Zapfens 23 ein Übermaß zur zweiten Bohrung 22 aufweist und gemäß der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise dahingehend ausgebildet ist, dass die Verzahnung 25 nach Art einer ein asymmetrisches Querschnittsprofil aufweisenden Verzahnung ausgebildet ist. Diese Verzahnungsform zeichnet sich in diesem Falle dadurch aus, dass deren Außendurchmesser mit Übermaß die zweite Bohrung 22 hintergreift bzw. in der Einführungsphase mit einer keilförmig ansteigenden Flanke 26 durch die zweite Bohrung 22 hindurchgleitet und dass die Verrippung entgegen der Einsteckrichtung mit senkrecht zur Zapfenachse ausgerichteten Widerlagerflanken 27 ausgestattet ist, über welche sie in Auszugseinrichtung sperrend an der zweiten Bohrung 22 anliegt.

Claims (11)

1. Informationsträger für ein Regal zur Lagerung von Einrichtungen, Bauteilen oder dergl., z. B. in einem Behältnis, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger eine Aufnahmeeinrichtung für ein Kennzeichnungsschild (11) der jeweiligen Einrichtungen, Bauteile oder dergl. und eine Befestigungseinrichtung zu Festlegung des besagten Informationsträgers am Regal (1) besitzt, wobei die Befestigungseinrichtung ein Schnellbefestigungsmittel (20) umfasst.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (15) ein Art Tasche ist, in die das Kennzeichnungsschild (11) herausnehmbar eingesetzt ist.
3. Informationsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche ein Vorderteil (17) und ein Rückenteil (16) aufweist, die das bspw. blattartige Kennzeichnungsschild (11) begrenzen.
4. Informationsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil (17) gegenüber dem Rückenteil (16) um eine bspw. am unteren Ende der Tasche angebrachte Drehachse (18) schwenkbeweglich ausgebildet ist.
5. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderteil (17) und das Rückenteil (16) einstückig miteinander verbunden sind und eine Einheit bilden.
6. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenteil (16) entfernt von der Drehachse (18) mit einer Verlängerung (19) versehen ist, die zur Aufnahme des Schnellbefestigungsmittels (20) ausgebildet ist.
7. Informationsträger nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnellbefestigungsmittel (20) wenigstens einen Zapfen (23) umfasst, der eine erste Bohrung (21) in der Verlängerung und eine zweite Bohrung (22) im Regal (1) durchdringt.
8. Informationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnell­ befestigungsmittel (20) zwei beabstandete Zapfen (23) aufweist.
9. Informationsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder bspw. aus Kunststoff bestehende Zapfen (23) mit einer Art Verzahnung (25) versehen ist, deren Außendurchmesser mit Übermaß in die zweite Bohrung (22) eingreift.
10. Informationsträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die Aufnahmeeinrichtung (15) bildende Einheit aus einem Kunststoffmaterial bspw. transparenter Gattung besteht.
11. Informationsträger nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger eine quadratische oder rechteckige Form aufweist und mit aufrechten Begrenzungen entlang von Pfostenbegrenzungen eines Pfostens des Regals (1) verläuft.
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