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Grabenfräse Die Erfindung betrifft eine Grabenfräse mit einer um eine
horizontale Achse umlaufenden, in vertikaler Richtung einstellbaren, horizontal
fortbewegten und gegen die Fortbewegungsrichtung unter einem Winkel angestellten,
mit radialen Fräsmessern oder Schaufeln versehenen Frässcheibe.
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Bei bestimmten Arbeitsbedingungen ist es erforderlich, die Frässcheibe
hinter dem Fahrzeug oder seitlich an ihm anzuordnen. Hierbei muß aus Zweckmäßigkeitsgründen,
z. B. um ein Verschmutzen des Fahrzeuges zu vermeiden, die Drehrichtung so gewählt
werden, daß der Aushub nach hinten, also entgegen der Fahrtrichtung ausgeworfen
wird. Dabei zeigt es sich aber, daß ein Teil der abgefrästen Erdmengen im Graben
liegenbleibt, weil sich diese infolge der hohen Zentrifugalkraft schon innerhalb
des Grabens an den äußeren Rand der Frässcheibe bewegen und an der Auswurfseite
des Grabens zwischen den infolge der Schrägstellung der Frässcheibe in seitlicher
Richtung vorstehenden Schaufeln und dem Scheibenumfang hindurchgepreßt werden. Dabei
finden sie in dem stumpfen Winkel zwischen der Scheibe und dem Grabenprofil keinen
Widerstand mehr und fließen an dem Scheibenrand vorbei in den Graben zurück. Hierdurch
wird der Wirkungsgrad der Grabenfräseinrichtung erheblich beeinträchtigt.
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Gemäß der Erfindung wird bei einer seitlich oder hinter dem Fahrzeug
angeordneten Frässcheibe durch eine im Bereich des äußeren Umfanges dieser Frässcheibe
feststehend angeordneten Leitschaufel, die den unteren, hinteren Quadrant der Frässcheibe
an ihrer Stirnseite umschließt, verhindert, daß der abgefräste Aushub in den fertiggestellten
Graben zurückfällt. Diese Leitschaufel kann z. B. an dem Ausleger befestigt sein,
durch Drehung um die Drehachse des Fräsrades gegenüber der Grabensohle eingestellt
und außerdem durch geeignete gerade oder gekrümmte Ansatzstücke verkürzt oder verlängert
werden. Auf diese Weise werden die Stellung, die Länge und die Form der Leitschaufel
der jeweiligen Grabentiefe und der geforderten Wurfweite für den Aushub angepaßt.
Zweckmäßig wird die Leitschaufel so ausgebildet, daß sie auch den äußeren Teil der
von der Grabenwand abgewandten Seitenfläche der Frässcheibe abdeckt.
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Grabenfräsen, bei denen die Frässcheibe teilweise von einem Leitblech
umgeben ist, sind bekannt. Hier dient dieses Blech aber einmal dem Zweck, das Fördergut
nach beiden Seiten hin abzuführen, und zum anderen soll durch dieses Blech die Verschmutzung
des Fahrzeuges durch die sich hier entgegengesetzt zur Fahrtrichtung bewegende Frässcheibe
verhindert werden.
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Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag wird erstmalig eine Grabenfräse
geschaffen, welche die Vorteile, die ein Gerät mit vor dem Fahrzeug angeordneter
Frässcheibe hinsichtlich des Materialauswurfes aufweist, mit den Vorteilen verbindet,
die eine seitlich oder hinter dem Fahrzeug angeordnete Frässcheibe mit sich bringt.
Die Vorteile einer solchen Anordnung wirken sich vor allem dann aus, wenn das Gerät
auf nachgiebigem Boden verwendet wird. Dann würde bei Anwendung eines Gerätes mit
vorlaufendem Fräsrad die Gefahr bestehen, daß der Graben von dem diesen überspannenden
Gerät eingedrückt wird.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung, in welcher an Hand der schematischen Zeichnungen eine Ausführungsform
der Erfindung dargestellt ist. Es zeigt Abb. 1 eine Frässcheibe in Ansicht von hinten,
Abb.2 eine Draufsicht nach Abb. 1, Abb. 3 eine Seitenansicht der Frässcheibe in
Pfeilrichtung A gemäß der Abb. 2, Abb.4 eine Ansicht der Frässcheibe in Pfeilrichtung
B gemäß der Abb. 3, Abb. 5 eine Seitenansicht einer Grabenfräse, Abb.6 eine Draufsicht
einer Grabenfräse gemäß Abb. 5.
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Wie aus den Abb. 1, 2, 4 und 6 zu ersehen ist, läuft die Achse 2 der
Frässcheibe 1 in den Lagern 3, die an dem schwenkbaren Ausleger 4 des Trägerfahrzeuges
15 befestigt sind. Die Ebene der Frässcheibe ist gemäß Abb. 2 gegen die Fahrtrichtung
C unter dem spitzen Winkel a angestellt. Sie bildet daher mit der einen Grabenkante
12 den stumpfen Winkel Þ.
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Die Drehrichtung D der Frässcheibe 1 ist so gewählt, daß die abgefrästen
Erdmassen im Winkel Þ entgegen der Fahrtrichtung herausgeschleudert werden.
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Auf dem Weg, den die Fräsmesser 5 und 6 entsprechend dem Drehsinn
D von der Grabensohle bis zur oberen Grabenkante 12 zurücklegen, liegt der äußere
Rand der Frässcheibe 1 nicht mehr an dem Grabenprofil an (s. Abb. 1). Es entsteht
hier ein sich
nach der oberen Grabenkante 12 hin immer mehr erweiternder
Zwischenraum. Dieser wird durch die feststehende Leitschaufel 20 verschlossen, die
den Teil des von den Außenkanten 8 und 9 der Fräsmesser 5 und 6 bestimmten Zylindermantels
von der Grabensohle bis zur oberen Grabenkante 12 abdeckt. Die in Fahrtrichtung
vordere Kante dieser Leitschaufel 20 liegt nach Abb. 1 an dem Grabenprofil an, während
die in Fahrtrichtung hintere Kante mit einer in der Drehebene liegenden Führungswand
22 versehen ist. Der Aushub wird durch diese Leitschaufel 20 von der Grabensohle
nach oben zur Grabenkante 12 geführt und an der Stelle, an der die Fräsmesser 5
und 6 von der Leitschaufel nicht mehr abgedeckt werden, in der Richtung E tangential
fortgeschleudert. Diese Schleuderrichtung E kann durch Anbringen von verschiedenen
Verlängerungsstücken 21, die gekrümmt oder gerade sein können, geändert werden.
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Die Eintrittskante 23 der Leitschaufel 20 ist in radialer Richtung
nach außen hin abgeschrägt. Ferner wird die Leitschaufel 20 mittels einer geeigneten
Tragkonstruktion an dem Ausleger 4 so befestigt, daß sie bei Einwirkung von seitlichen
Kräften in der Pfeilrichtung F ausweichen kann. Dies wird z. B. in der Weise erreicht,
daß die Tragkonstruktion 24 in dem am Ausleger 4 befestigten Drehpunkt 25 gelagert
und durch eine Feder 26 in ihrer normalen Lage gehalten wird. Auf diese Weise kann
verhindert werden, daß sich irgendwelche Fremdkörper, z. B. Steine, zwischen der
Frässcheibe 1 bzw. den Schneidkanten der Fräsmesser 5 und 6 und der Leitschaufel
20 festklemmen und die Frässcheibe blockieren. Der Fremdkörper gleitet an der schrägen
Kante 23 ab, oder die ganze Leitschaufel 20 schwenkt um den Drehpunkt 25 um eine
zur Ebene der Frässcheibe 1 parallel liegende Achse und weicht in der Pfeilrichtung
F aus. Die Leitschaufel 20 wird außerdem so angeordnet, daß sie entsprechend der
veränderlichen Neigung des Auslegers 4 gegen die Horizontale (s. Abb. 4) durch Verdrehen
um die Achse 2 der Frässcheibe 1 nach beiden Richtungen gemäß Pfeil G verstellt
werden kann (s. Abb. 3).