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DE10060375B4 - Aufnahmevorrichtung für ein Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung für Arzneimitteldosen in Tabletten- und Drageeform - Google Patents

Aufnahmevorrichtung für ein Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung für Arzneimitteldosen in Tabletten- und Drageeform Download PDF

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DE10060375B4
DE10060375B4 DE2000160375 DE10060375A DE10060375B4 DE 10060375 B4 DE10060375 B4 DE 10060375B4 DE 2000160375 DE2000160375 DE 2000160375 DE 10060375 A DE10060375 A DE 10060375A DE 10060375 B4 DE10060375 B4 DE 10060375B4
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Abstract

Aufnahmevorrichtung (1) für ein Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung (2) für Arzneimitteldosen in Form von Tabletten (3) oder Dragees, mit
a) wenigstens einer Betätigungsvorrichtung (4), die ein Bestätigungselement (5) aufweist oder dieses bildet, die durch Verdrehen und/oder Verschieben über der Oberfläche des Arzneimittelbehältnisses (Blisterpackung 2) und gegen diese bewegbar ist, um die unter dem Betätigungselement (5) liegende Arzneimitteldosis aus dem Arzneimittelbehältnis herauszudrücken,
b) einer mit der Betätigungsvorrichtung (4) zusammenwirkende Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen der Position des Betätigungselementes (5) der Betätigungsvorrichtung (4) im Falle ihrer Betätigung und
c) mit der Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen verbundenen Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmitteln (23) zum Erzeugen, Abgeben, Abspeichern und/oder Anzeigen von entsprechenden, die Position des Betätigungselementes der Betätigungsvorrichtung kennzeichnenden Positionssignalen und zugeordneten Zeitsignalen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung einen mit dem Betätigungselement (5) verbundenen Bewegungskontakt aufweist, der über die Position der herauszudrückenden Arzneimitteldosis (Tablette 3) bringbar ist und beim Ausdrückvorgang ein Kontaktpaar (12) überbrückt, das im Bereich einer jeden herausdrückbaren Arzneimitteldosis (Tablette 3) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Aufnahmevorrichtung für ein Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung für Arzneimitteldosen in Tabletten- und Drageeform mit den weiteren Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
  • Eine derartige Aufnahmevorrichtung ist beispielsweise aus DE 40 01 645C2 bekannt, die eine Betätigungsvorrichtung mit einem Betätigungselement aufweist, das über der Oberfläche des Arzneimittelbehältnisses und gegen diese bewegbar ist, um die unter dem Betätigungselement liegenden Arzneimitteldosen aus dem Arzneimittelbehältnis herauszudrücken. Weiterhin ist eine mit der Betätigungsvorrichtung zusammenwirkende Einrichtung zum Abfragen oder Erfassen der Position des Betätigungselementes im Falle ihrer Betätigung vorgesehen. Mit der Einrichtung zum Fragen oder Erfassen sind Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel verbunden, die Positionssignale und zugeordnete Zeitsignale erzeugen können, die abgespeichert oder zur Anzeige gebracht werden können. Die mit der Betätigungsvorrichtung beim Stand der Technik zusammenwirkende Einrichtung zum Abfragen oder Erfassen der Position des Betätigungselementes über der Blisterpackung ist beim Stand der Technik relativ kompliziert, da sie in den nach Art eines Gelenkes ausgebildeten Befestigungsbereich der Betätigungsvorrichtung integriert ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufnahmevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 derart auszubilden, daß sie einfacher herstellbar ist, robust aufgebaut ist, nur eine geringe Bauhöhe hat und leicht an die Gegebenheiten eines Blisters anpassbar ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus dem Unteransprüchen 2–29.
  • Als Kern der Erfindung wird es im vorliegenden Falle angesehen, die Einrichtung mit nur einem Bewegungskontakt auszustatten, der mit dem Betätigungselement verbunden ist und mit diesem über die Position des herauszudrückenden Arzneimitteldosis gebracht werden kann. Dieser Bewegungskontakt wirkt als Kontaktbrücke und überbrückt beim Ausdrückvorgang ein Festkontaktpaar, das im Bereich einer jeden herauszudrückenden Arzneimitteldosis angeordnet ist. Vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist damit insbesondere, daß die gelenkige Befestigung der Betätigungsvorrichtung nicht mit einem komplizierten Druck- oder Linearpositionsgeber ausgestattet werden muß. Die Betätigungsvorrichtung besteht ausschließlich aus einem schwenkbaren Arm und einem daran befestigten fingerartigen Element, das entweder mit dem Bewegungskontakt versehen ist oder selbst als Bewegungskontakt wirkt. Das Festkontaktpaar, das beim Ausdrückvorgang durch den manuell heranzuführenden Bewegungskontakt überbrückt wird, muß im Bereich einer jeden herausdrückbaren Arzneimitteldosis angeordnet sein. Dies kann entweder dadurch erfolgen, daß beispielsweise zwei Festkontaktfederelemente in den Bereich der Durchdrückausnehmung hineinstehen, der beim Durchdrückvorgang vom Betätigungselement durchsetzt wird. Die beiden Festkontaktelemente werden vom Bewegungskontakt überbrückt, wodurch ein Signal ausgelöst wird, daß hinsichtlich Ausdrückort und Ausdrückzeit ausgewertet werden kann.
  • Es kann auch besonders vorteilhaft sein, wenn das Kontaktpaar zusammen mit den Leiterbahnen auf einer Leiterbahnplatine angeordnet ist. Die Kontaktpaare können in diesen Fall Kontaktflächen sein, die in entsprechende Leiterbahnen übergehen. Der Bewegungskontakt berührt beim Durchdrückvorgang die Kontaktflächen und löst damit das entsprechende Signal aus. Die Verschaltung der Festkontakte kann so geschehen, dass jeweils einer der beiden zusammenwirkenden Festkontakte eines Kontaktpaares mit einem Sammelleiter verbunden ist, der zweite Kontakt des Kontaktpaares ist über eine gesonderte Leitung mit dem Eingang eines elektronischen Chips verbunden, der die elektrische Überbrückung der beiden Kontakte registrieren kann. Die Anordnung der Kontaktpaare im Form von flächigen Leiterbahnelementen auf der Leiterbahnplatine ist besonders leicht herzustellen, robust und damit wenig störanfällig, was für die in Frage stehenden Aufnahmevorrichtungen sehr bedeutungsvoll ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Leiterbahnplatine in der Ebene der Arzneimitteldosen angeordnet ist, die die Ausnehmungen der Leiterbahnplatine durchgreifen oder zumindest in diese eingreifen. Durch diese Maßnahme wird auf besonders vorteilhafte Weise die Lage des Blisters bezogen auf die zugehörigen Kontaktpaare besonders gut fixiert, so daß der Leiterbahnplatine eine Mehrfachfunktion zuzumessen ist, nämlich Lagepositionierung des Blisters, Träger für die Kontakte, Träger für die Leiterbahnen und gegebenenfalls Träger für darauf angebrachte Elektronik- und Anzeigeelemente.
  • Falls ein Gehäuseboden, der unter dem mit den Ausnehmungen versehenen Abschnitt der Leiterbahnplatine angeordnet ist, nach Art eines Klappdeckels ausgebildet ist, kann ein Blister von unten in die Leiterbahnplatine eingelegt werden, wobei dann die Ausnehmungen der Leiterbahnplatine die Tablettennäpfe des Blisters umgreifen. Eine derartige Anordnung ist nicht nur einfach zu bedienen, sondern es wird auch durch das Einlegen des Blisters von unten in die Leiterbahnebene eine sehr flache Bauweise der Aufnahmevorrichtung im Bereich des Blisters erreicht.
  • Falls der Klappdeckel mit einem Verschlusselement versehen ist, das nur nach oder durch Betätigen zweier gesonderter Handhaben entriegelbar ist, ist eine Sicherung dafür geschaffen, daß Unbefugte, insbesondere Kinder die Arzneimittelverpackung nicht aus der Ausnahmevorrichtung entnehmen können.
  • Die Festkontakte sind beidseitig der Arzneimitteldosen sich gegenüberliegend auf der Leiterbahnplatine angeordnet. Ein relativ großflächiger Bewegungskontakt kann in Kontaktschließstellung die Leiterbahnplatine im wesentlichen flächig beaufschlagen, wodurch eine hohe Konaktsicherheit gewährleistet ist.
  • Ist der Bewegungskontakt ringförmig ausgebildet, so ist in jeder Drehstellung des Bewegungskontaktes bzw. des Betätigungselementes eine sichere Überbrückung der beiden Festkontakte sichergestellt.
  • Wenn das Betätigungselement fingerartig ausgebildet ist und der Bewegungskontakt den vom Abstehende abgewandten oberen Bereich des Betätigungselementes umgreift, ist sichergestellt, daß es zu einer Kontaktgabe nur dann kommt, wenn die jeweilige Arzneimitteldosis auch wirklich durch die perforierbare Folie hindurchgepreßt wird. Fehlkontaktierungen werden dadurch automatisch verhindert.
  • Die Ausbildung des Abstehendes des Betätigungselementes aus elastischem, verformbarem Material stellt sicher, daß Tabletten und Kapseln beim Ausdrücken durch ein zu hartes Ausdrückelement nicht zerstört, insbesondere aufgerissen werden. Ein Betätigungston, der beim Schließen der Kontaktanordnung, d. h. nach dem Durchdrücken einer Arzneimitteldosis durch die Signalverarbeitungsmittel erzeugt wird, gibt dem Anwender eine Sicherheit, daß die Entnahme des Arzneimittels aus der Aufnahmevorrichtung auch tatsächlich registriert worden ist.
  • Die Ansprüche 13 und 14 betreffen vorteilhafte Ausbildungen der Leiterbahnplatine bzw. deren Anordnung und Einbringung in Gehäuseelemente. Anspruch 15 stellt eine hohe Lebensdauer der Batterie der Aufnahmevorrichtung sicher, die dabei verwendete Schaltvorrichtung kann ein elektromechanisches Schaltelement umfassen, das die elektronischen Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel abschaltet, sobald die Betätigungsvorrichtung in eine Parkstellung überführt ist. Parkstellung bedeutet, daß der die Betätigungsvorrichtung bildende Arm mit dem Betätigungselement in eine Ausnehmung eines Gehäuses eingeführt und dort verrastet wird. Es sind aber auch andere Arten einer „Parkstellung" denkbar. Zur Überführung der Vorrichtung in einen Stand-by-Modus kann auch ein Bewegungssensor dienen, der die elektronischen Bauteile der Vorrichtung abschaltet, wenn die Betätigungsvorrichtung über einen vorgebbaren Zeitraum nicht bewegt wird. Genauso ist es möglich, einen Bewegungssensor heranzuziehen, der die Elektronik der Aufnahmevorrichtung ab- oder zurückschaltet, wenn die Vorrichtung insgesamt nicht bewegt wird.
  • Die Ansprüche 19–29 betreffen die Ausbildung, Anordnung und Funktion eines Verschlußelementes sowie weiterer Sicherungseinrichtungen, die z. B. als Kindersicherung dienen können. Insbesondere kann ein Verschlußelement vorgesehen werden, das die über den Arzneimitteldosen liegenden Durchdrückausnehmungen des Gehäuses verschließt. Dieses Verschlußelement kann beispielsweise durch die Betätigungsvorrichtung von einer Öffnungsstellung in ein Schließstellung und umgekehrt überführt werden, beispielsweise durch eine Schwenk- oder durch eine Schiebebewegung der Betätigungsvorrichtung. Es ist aber auch möglich, das Verschlußelement in die Schließstellung zu überführen, wenn die Betätigungsvorrichtung in eine Parkstellung gebracht wird. Dies läßt sich z. B. dadurch erreichen, daß das Betätigungselement der Betätigungsvorrichtung im Gehäuseinnenbereich in Parkstellung eine Keilfläche beaufschlagt, die eine Schiebe- oder Drehbewegung des Verschlußelementes verursacht, welches dann die Durchdrückausnehmung verschließt. Dabei ist es möglich, daß das Betätigungselement eine Ausnehmung des Verschlußelementes in Schließstellung durchgreift, wodurch das Verschlußelement in seiner Schließstellung sicher fixiert ist. Weitere Sperr- oder Rastelemente für das Verschlußelement sind natürlich denkbar.
  • Wenn das Verschlußelement nur während eines vorgebbaren Zeitfensters in seine Öffnungsstellung überführbar ist, ist sichergestellt, daß eine unbeachtet herumliegende Aufnahmevorrichtung außerhalb des Zeitfensters nicht durch Unbefugte geöffnet werden kann.
  • Das Verschlußelement ist vorteilhafterweise als flächiger, unter der Oberfläche des Gehäuses angeordneter, mit in Öffnungsstellung mit den Durchdrücköffnungen fluchtenden Öffnungen versehener Schieber ausgebildet.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung;
  • 2 einen Schnitt durch ein mit einem Bewegungskontakt versehenes Betätigungselement, eingeführt in eine Ausnehmung der Aufnahmevorrichtung;
  • 3 eine erste Art eines Kontaktpaares, das eine Ausnehmung umgibt;
  • 4 eine Draufsicht auf eine Leiterbahnplatine mit Kontaktpaaren (Oberseite);
  • 5 eine Ansicht der Leiterbahnplatine gemäß 4 von unten;
  • 6 eine mit Kontaktpaaren versehene Leiterbahnplatine zum Einsatz in eine Aufnahmevorrichtung gemäß 1;
  • 7 eine weitere Ausführungsform einer Aufnahmevorrichtung mit
    • a) Betätigungsvorrichtung in Durchdrückstellung
    • b) Betätigungsvorrichtung in Parkposition
    • c) Schematische Darstellung einer Kindersicherung zur Fixierung der Betätigungsvorrichtung in der Parkposition
    • d) Eine Seitenansicht der Aufnahmevorrichtung mit eingeführtem Betätigungselement und
    • e) Eine Seitenansicht der Aufnahmevorrichtung mit frei schwenkbarem Betätigungselement
  • 8 eine weitere schematische Schnittdarstellung einer Betätigungsvorrichtung mit einem Verschlußelement.
  • Die Aufnahmevorrichtung 1 dient für eine Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung 2, in der Arzneimitteldosen in Form von Tabletten 3 enthalten sind. Die Aufnahmevorrichtung 1 umfaßt eine Betätigungsvorrichtung 4 mit einem Betätigungselement 5, das fingerartig ausgebildet ist und an einem verschwenk- und verschiebbaren Arm 6 der Betätigungsvorrichtung 4 befestigt ist. Das Betätigungselement 5 kann über die Oberfläche der Blisterpackung 2 und gegen diese bewegt werden, um die dann unter dem Betätigungselement liegende Arzneimitteldosis in Form einer Tablette 3 aus der Blisterpackung 2 herauszudrücken. Die Blisterpackung 2 ist dabei in einem Gehäuse 7 angeordnet, das aus einem Oberteil und einem Unterteil besteht. Ein Abschnitt des Unterteils 9 ist als Klappdeckel 10 ausgebildet, der gelenkig am Unterteil 9 befestigt ist.
  • In dem Gehäuse 7 ist eine mit der Betätigungsvorrichtung 4 zusammenwirkende Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen der Position des Betätigungselementes 5 der Betätigungsvorrichtung 4 im Falle ihrer Betätigung vorhanden, mit der Einrichtung sind elektronische Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel zum Erzeugen, Abgeben, Abspeichern und/oder Anzeigen von entsprechenden die Position des Betätigungselementes der Betätigungsvorrichtung kennzeichnenden Positionssignale und zugeordneten Zeitsignalen vorhanden.
  • Die Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen der Position des Betätigungselementes 5 weist einen mit dem Betätigungselement 5 verbundenen Bewegungskontakt 11 auf, der zusammen mit dem Betätigungselement über die Position der herauszudrückenden Tablette 3 gebracht werden kann und beim Ausdrückvorgang, d. h. beim Eintauchen in das Gehäuse 7 ein Konktaktpaar 12 überbrückt, das im Bereich einer jeden herausdrückbaren Arzneimitteldosis bzw. Tablette 3 angeordnet ist. Jedes Kontaktpaar 12 weist mindestens zwei Einzelkontakte, bevorzugt in Form von Kontaktflächen 13 auf, die zusammen mit den zu den Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmitteln führenden Leiterbahnen 14 auf einer Leiterbahnplatine 15 angeordnet sind. Die Leiterbahnplatine ist in der Ebene der Arzneimitteldosen bzw. Tabletten angeordnet und mit Ausnehmungen versehen, die zur Anordnung der Tabletten 3 der Blisterpackung 2 passen. Die Blisterpackung kann von unten mit ihren Tabletten 3 in die Ausnehmungen 16 der Leiterbahnplatine 15 eingelegt werden. Dazu kann der Klappdeckel 10 geöffnet werden, so daß die Unterseite der Leitberbahnplatine freiliegt. Nach Schließen des Klappdeckel 10 ist die Blisterpackung durch die Ausnehmungen 16 der Leiterbahnplatine sicher gehalten und in ihrer Sollage fixiert.
  • Der Klappdeckel 10 ist mit einem nicht näher dargestellten Verschlußelement 17 versehen, da nach oder durch Betätigen zweier gesonderter Handhaben 18, 19 beispielsweise in Form von Druckknöpfen am Gehäuse 7 entriegelbar ist. Dadurch ist eine Sicherung gegen unbefugtes Herausnehmen und Austauschen von Tabletten geschaffen.
  • Die Festkontakte bildenden Kontaktflächen 13 liegen sich beidseitig der Tabletten 3 gegenüber, der Bewegungskontakt 11 beaufschlagt in Kontaktschließstellung die Leiterbahnplatine 15 und damit die Kontaktflächen 13 im wesentlichen flächig. Der Bewegungskontakt 11 ist ringförmig ausgebildet und umgreift das in bekannter Weise fingerartig ausgebildete Betätigungselement 5 in dem von Abstehende des Betätigungselementes abgewandten Bereich. Dadurch kann das Abstehende des Betätigungselementes die Ausdrückfunktion übernehmen, das obere Befestigungsende des Betätigungselementes dient zur Kontaktgabe, wodurch eine Doppelfunktion des Betätigungselementes gewährleistet ist.
  • Das Abstehende 20 des Betätigungselementes 5 kann aus elastischem, verformbarem Material sein.
  • Wie sich aus Zeichnungsfigur 4 und 5 ergibt, kann die Leiterbahnplatine 15 beidseitig mit Leiterbahnen versehen sein, d. h. die Leiterbahnen 14 einer ersten Tablettenreihe können beispielsweise auf der Seite 21, die Leiterbahnen 14 einer anderen Tablettenreihe können beispielsweise auf der Rückseite 22 der Leiterbahnplatine 15 angeordnet sein.
  • Die Leiterbahnplatine 15 trägt auch die Signalverarbeitungsmittel 23, die in 8 lediglich angedeutet sind. Die Signalverarbeitungsmittel umfassen neben anderen akustischen und optischen Elementen auch Speicher 24, ein Display 25 und weitere notwendige elektronische Bausteine, um die Speicher oder Erinnerungsfunktion der Aufnahmevorrichtung zu besorgen.
  • Sobald die Betätigungsvorrichtung 4 in die in Zeichnungsfigur 8 dargestellte Parkposition überführt wird, wird eine Schaltvorrichtung 26 auf der Leiterbahnplatine 15 betätigt und die Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel abgeschaltet. Sobald die Betätigungsvorrichtung 4 wieder aus ihrer Parkposition herausgeführt wird, schalten sich die elektronischen Komponenten der Aufnahmevorrichtung wieder ein. Die Vorrichtung kann weitere Entnahmeereignisse speichern und dergleichen mehr.
  • Die Schaltvorrichtung 26 kann aber auch ein Bewegungssensor sein, der die elektronischen Komponenten der Signalverarbeitungsmittel abschaltet, wenn die Betätigungsvorrichtung über einen vorgebbaren Zeitraum nicht bewegt wird.
  • Aus Zeichnungsfigur 8 geht ein Verschlußelement 30 hervor, durch welches über den Tabletten 3 liegende Durchdrückausnehmungen 31 des Oberteils 8 des Gehäuses 7 verschließbar sind. Das Verschlußelement 30 ist ein flächiger, unter dem Oberteil 8 des Gehäuse 7 angeordneter, mit in Öffnungsstellung mit den Durchdrückausnehmungen fluchtenden Öffnungen versehener Verschlußschieber 32, der durch eine Feder 33 in Öffnungsstellung federvorgespannt ist. In 8 die Schließstellung dargestellt, die dadurch eingenommen wird, daß das Betätigungselement 5 beim Einschieben in die dargestellte Parkposition auf einer Schrägfläche 34 des Verschlußschiebers 32 aufgleitet und dieses gegen die Kraft der Feder 33 nach links verschiebt, so daß die Tabletten von oben her weitgehend unzugänglich sind.
  • Natürlich sind auch andere Arten einer Überführung des Verschlußschiebers 32 von der Öffnungs- in die Verschließstellung und umgekehrt technisch realisierbar. Insbesondere kann es möglich sein, mit den Signalverarbeitungsmitteln ein elektromechanisches Sperrelement 35 vorzusehen, daß mit einem Sperriegel 36 das Verschlußelement 30 in Schließstellung hält, auch wenn das Betätigungselement 5 aus der Parkposition entfernt ist.
  • Ebenso wäre es denkbar, das Entfernen des Betätigungselementes aus seiner Parkposition durch ein ähnliches, z. B. zeitgesteuertes Sperrelement zu verhindern.
  • 1
    Aufnahmevorrichtung
    2
    Blisterpackung
    3
    Tabletten
    4
    Betätigungsvorrichtung
    5
    Betätigungselement
    6
    Arm der Betätigungsvorrichtung
    7
    Gehäuse
    8
    Oberteil des Gehäuses
    9
    Unterteil des Gehäuses
    10
    Klappdeckel
    11
    Bewegungskontakt
    12
    Kontaktpaar
    13
    Kontaktfläche
    14
    Leiterbahn
    15
    Leiterbahnplatine
    16
    Ausnehmung der Leiterbahnplatine
    17
    Verschlußelement
    18
    Handhabe
    19
    Handhabe
    20
    Abstehende
    21
    Vorderseite
    22
    Rückseite
    23
    Signalverarbeitungsmittel
    24
    Speicher
    25
    Display
    26
    Schaltvorrichtung
    30
    Verschlußelement
    31
    Durchdrückausnehmung
    32
    Verschlußschieber
    33
    Feder
    34
    Schrägfläche
    35
    Sperrelement
    36
    Sperriegel

Claims (29)

  1. Aufnahmevorrichtung (1) für ein Arzneimittelbehältnis in Form einer Blisterpackung (2) für Arzneimitteldosen in Form von Tabletten (3) oder Dragees, mit a) wenigstens einer Betätigungsvorrichtung (4), die ein Bestätigungselement (5) aufweist oder dieses bildet, die durch Verdrehen und/oder Verschieben über der Oberfläche des Arzneimittelbehältnisses (Blisterpackung 2) und gegen diese bewegbar ist, um die unter dem Betätigungselement (5) liegende Arzneimitteldosis aus dem Arzneimittelbehältnis herauszudrücken, b) einer mit der Betätigungsvorrichtung (4) zusammenwirkende Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen der Position des Betätigungselementes (5) der Betätigungsvorrichtung (4) im Falle ihrer Betätigung und c) mit der Einrichtung zum Abfragen und/oder Erfassen verbundenen Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmitteln (23) zum Erzeugen, Abgeben, Abspeichern und/oder Anzeigen von entsprechenden, die Position des Betätigungselementes der Betätigungsvorrichtung kennzeichnenden Positionssignalen und zugeordneten Zeitsignalen, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung einen mit dem Betätigungselement (5) verbundenen Bewegungskontakt aufweist, der über die Position der herauszudrückenden Arzneimitteldosis (Tablette 3) bringbar ist und beim Ausdrückvorgang ein Kontaktpaar (12) überbrückt, das im Bereich einer jeden herausdrückbaren Arzneimitteldosis (Tablette 3) angeordnet ist.
  2. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktpaar (12) zusammen mit zu den Signalverarbeitungsmitteln (23) führenden Leiterbahnen (14) auf einer Leiterbahnplatine (15) angeordnet sind.
  3. Aufnahmevorrichtung nach den Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnplatine (15) in der Ebene der Arzneimitteldosen (Tabletten 3) angeordnet ist, welche in Ausnehmungen (16) der Leiterbahnplatine (15) eingreifen.
  4. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein unter dem mit den Ausnehmungen (16) versehenen Abschnitt der Leiterbahnplatine (15) angeordnetes Unterteil eines Gehäuses (7) als Klappdeckel (10) ausgebildet ist.
  5. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Klappdeckel (10) mit einem Verschlußelement (17) versehen ist, das nur nach oder durch Betätigen zweier gesonderter Handhaben (18, 19) entriegelbar ist.
  6. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Kontaktflächen (13) der Kontaktpaare (12) beidseitig der Arzneimitteldosen (Tablette) sich gegenüberliegend auf der Leiterbahnplatine (15) angeordnet sind.
  7. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungskontakt (11) in Kontaktschließstellung die Leiterbahnplatine (15) im wesentlichen flächig beaufschlagt.
  8. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungskontakt (11) ringförmig ausgebildet ist.
  9. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (5) in an sich bekannter Weise fingerartig ausgebildet ist und der Bewegungskontakt (11) den vom Abstehende abgewandten Bereich des Betätigungselementes (5) umgreift.
  10. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstehende (20) des Betätigungselementes (5) aus elastischem, verformbaren Material ist.
  11. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnplatine (15) beidseitig mit Leiterbahnen (14) versehen ist.
  12. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalverarbeitungsmittel (23) beim Schließen der Kontaktstrecke eines Kontaktpaares einen Bestätigungston erzeugen
  13. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnplatine (15) sowie die Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel (23) in einem Gehäuse (7) angeordnet sind, das die Blisterpackung (2) vollständig umgreift.
  14. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnplatine (15) als austauschbares, der Ausbildung der Blisterpackung (2) angepaßtes Element ausgebildet ist und mit einer Anschlusskontaktordnung versehen ist, die mit entsprechend angeordneten Gegenkontakten der als gesonderte Einheit ausgebildeten Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel (23) zusammenwirkt.
  15. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehender Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Betätigungsvorrichtung (4) eine Schaltvorrichtung (26) zum Abschalten der Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel (23) verbunden ist.
  16. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (26) als elektromechanisches Schaltelement ausgebildet ist, das die elektronischen Signalerzeugungs- und Signalverarbeitungsmittel (23) abschaltet, sobald die Betätigungsvorrichtung (4) in eine Parkstellung überführt ist.
  17. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (26) ein Bewegungssensor ist, der die elektronischen Bauteile der Signalverarbeitungsmittel (23) abschaltet, wenn die Aufnahmevorrichtung (1) über einen vorgebbaren Zeitraum nicht bewegt wird.
  18. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 15 – 17, dadurch gekennzeichnet, daß über die Schaltvorrichtung (26) ein Display (25) der Aufnahmevorrichtung (1) zeitweise abschaltbar ist.
  19. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über den Arzneimitteldosen (Tabletten 3) liegende Durchdrückausnehmungen (31) durch mindestens ein Verschlusselement (30) verschließbar sind.
  20. Aufnahmevorrichtung nach Ansprüche 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (30) als flächiger, unter dem Oberteil (8) des Gehäuses (7) angeordneter, mit in Öffnungsstellung mit den Durchdrückausnehmungen (31) fluchtenden Öffnungen versehener Verschlußschieber (32) ausgebildet ist.
  21. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verschlußelement (30) in die Schließstellung überführbar ist, wenn die Betätigungsvorrichtung (4) in die Parkstellung überführt wird.
  22. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19–21, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (5) der Betätigungsvorrichtung (4) eine Ausnehmung des Verschlußelementes (30) in Schließstellung durchgreift.
  23. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19–22, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (30) durch mindestens ein Sperrelement (35) in Schließstellung gehalten wird.
  24. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19–23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (30) durch eine Feder (33) in Öffnungsstellung vorgespannt ist und durch eine Handhabe in die Schließstellung überführbar ist.
  25. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19–24, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (30) nur während eines vorgebbaren Zeitfensters in seine Öffnungsstellung überführbar ist.
  26. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19–25, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verschlußelement (30) durch die Betätigungsvorrichtung (4) von einer Öffnungsstellung in eine Schließstellung und umgekehrt überführbar ist.
  27. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (4) nur dann aus der Parkstellung entnehmbar ist, wenn gleichzeitig ein Entriegelungselement betätigt wird.
  28. Aufnahmevorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (4) das Sperrelement für das Verschlußelement (30) bildet.
  29. Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (5) nur zu voreinstellbaren Zeiten aus seiner Parkposition entfernbar ist.
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