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DE10060998C1 - Ventil für einen Aufbewahrungsbehälter für Nahrungsmittel - Google Patents

Ventil für einen Aufbewahrungsbehälter für Nahrungsmittel

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DE10060998C1
DE10060998C1 DE10060998A DE10060998A DE10060998C1 DE 10060998 C1 DE10060998 C1 DE 10060998C1 DE 10060998 A DE10060998 A DE 10060998A DE 10060998 A DE10060998 A DE 10060998A DE 10060998 C1 DE10060998 C1 DE 10060998C1
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DE
Germany
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storage container
valve
opening
container
vacuum pump
Prior art date
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Expired - Fee Related
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DE10060998A
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English (en)
Inventor
Montserrat Vilalta
Jose Millan
Juan Carlos Coronado
Mariano Penaranda
Antonio Rebordosa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Ventil (1) für einen Aufbewahrungsbehälter (15) für Nahrungsmittel, wobei dieser luftdicht verschließbar ist und das Ventil (1) eine Anschlußeinrichtung (9) für eine Vakuumpumpe zum Evakuieren des Innenraums (22) des Aufbewahrungsbehälters (15) aufweist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Anschlußeinrichtung (9) an einer Öffnungslasche (7) für das Ventil (1) ausgebildet ist, die eine oder mehrere Saugöffnungen (17) aufweist und wobei an der nach außen gerichteten Seite der Öffnungslasche (7) ein im wesentlichen glatter umlaufender Rand (18) zur Aufnahme einer Dichtlippe eines Sauganschlusses einer Vakuumpumpe vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Evakuieren eines Aufbewahrungsbehälters (15) für Nahrungsmittel, wobei an einem Stabmixer oder Handrührer ein Anbaugerät mit Vakuumpumpe angebracht ist und wobei am Aufbewahrungsbehälter (15) ein Ventil (1) angeordnet ist. Ein Zentrieren der Evakuierungsvorrichtung ist nicht erforderlich, da als Saugvorrichtung insbesondere eine Vorrichtung mit umlaufender Dichtlippe, die wie ein Saugnapf wirkt, zur Anwendung kommt. Eine derartige Saugvorrichtung benötigt eine im wesentlichen glatte Ansaugfläche, damit die Saugleistung möglichst vollständig der Evakuierung des Aufbewahrungsbehälters dienen kann.

Description

Die Erfindung betrifft einen Aufbewahrungsbehälter für Nahrungsmittel sowie ein Verfahren zum Evakuieren eines Aufbewahrungsbehälters für Nahrungsmittel.
Zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln sind bereits Systeme bekannt die eine Konservie­ rung unter besseren Randbedingungen erlauben, als wenn die Nahrungsmittel unbehandelt oder ohne verbesserte Lagerbedingungen aufbewahrt werden. Eine Möglichkeit zur verbes­ serten Aufbewahrung von Lebensmitteln betrifft die Aufbewahrung von Nahrungsmitteln in Behältern unter Vakuum. Es ist erwiesen, daß derartige Systeme sehr gute Ergebnisse bei der Vermeidung von einigen Mikroorganismen, Ungeziefer, Schimmel und Hefepilzwachs­ tum hervorbringen. Ferner wird hierdurch die Oxidation von Nahrungsmitteln vermieden, wodurch Veränderungen der Feuchtigkeit und des Aromas der Nahrungsmittel vermieden werden können.
Aus dem Stand der Technik sind bereits Deckel für Aufbewahrungsbehälter für Nahrungs­ mittel bekannt, bei denen zum Druckausgleich während des Aufwärmvorgangs in einem Mi­ krowellenofen ein Entlüftungs- bzw. Belüftungsventil im Behälterdeckel vorgesehen ist.
Einen derartigen Mechanismus beschreibt die EP 0 633 196 A2. Darin soll die Aufgabe ge­ löst werden, den Aufbau von Überdruck im Behälterinneren von Aufbewahrungsbehältern für Nahrungsmittel, die in einer Mikrowelle aufgewärmt werden, zu verhindern. Dies geschieht zumeist dann, wenn im Behälterinneren wäßrige Flüssigkeiten vorhanden sind, die beim Erwärmen verdampfen und dadurch einen Überdruck im Behälterinneren aufbauen. Dies ist insbesondere beim Öffnen des Behälterdeckels nachteilig, da hierdurch Soßen oder sonsti­ ge Nahrungsmittelbestandteile beim Öffnen des Deckels schlagartig herausspritzen. Zu die­ sem Zweck schlägt die EP 0 633 196 A2 ein Entlüftungsventil im Deckel des Aufbewah­ rungsbehälters für Nahrungsmittel vor, welches vor dem Einbringen des Behälters in den Mikrowellenofen geöffnet werden soll. Der dann während des Aufwärmvorgangs entstehen­ de Wasserdampf kann hierdurch ungehindert entweichen, ohne daß sich ein entsprechender Dampfdruck im Inneren des abgedichteten Behälters aufbaut.
Der EP 0 820 939 A1 liegt ebenfalls die Aufgabe zugrunde den Aufbau von Überdruck im Behälterinneren von Aufbewahrungsbehältern für Nahrungsmittel, die in einer Mikrowelle aufgewärmt werden, zu verhindern, d. h. hier soll eine Entlüftungsmöglichkeit für Aufbewah­ rungsbehälter für Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die darin aufbewahrten Nahrungsmittel bei geschlossenem Behälterdeckel gefahrlos in einem Mikrowellenofen auf­ wärmen zu können. Im Gegensatz zur EP 0 633 196 A2 wird allerdings ein Ventilmechanis­ mus beschrieben, der über ein Gelenk wie eine Wippe geöffnet werden kann. Somit ist le­ diglich das Eindrücken des Wippenhebels erforderlich, wodurch sich das Ventil einfach öff­ nen läßt.
Die WO 88/00560 A1 beschreibt einen Öffnungsmechanismus für eine Getränkedose aus Pla­ stik. Dabei soll zunächst durch das Öffnen eines Belüftungsventils ein Druckausgleich ge­ schaffen werden, wodurch anschließendes Öffnen bzw. Abziehen des gesamten Deckeis erleichtert werden soll. Dabei handelt es sich aufgabengemäß immer um Kunststoffdeckel, da gerade der Einsatz von Metalldeckeln verhindert werden soll. Insbesondere spielt dabei der Druckausgleich von Überdruck im Inneren des Behälters, der beispielsweise durch mit Kohlensäure versetzte Getränke entsteht, eine Rolle.
Ferner offenbart die US 3,737,066 einen Behälter, der vorzugsweise zum Aufbewahren von Flüssigkeiten gedacht ist, dessen Seitenwände aus beschichtetem Kartonmaterial hergestellt sind und dessen Boden- und Deckenelemente aus Kunststoffplatten bestehen, die mit den Kartonwänden flüssigkeitsdicht verbunden sind. Der obere Kunststoffdeckel weist dabei ei­ nen wiederverschließbaren Öffnungsmechanismus auf, der ebenfalls aus Kunststoff besteht und mit dem Deckel über Haltezapfen formschlüssig verbunden ist. Eine Belüftung vor dem Öffnen des Behälterdeckels bzw. eine Vorrichtung zum Druckausgleich ist nicht vorgesehen.
Die CH 304 374 offenbart einen Verschlußdeckel für ein Sterilisiergefäß aus Aluminium, der im wesentlichen kreisringförmig ausgebildet und auf einen zylindrischen Aluminiumbehälter aufgesetzt ist. Zwischen den Deckelrand und den oberen Behälterrand ist eine Gummidich­ tung aufgelegt. In der Mitte des Behälterdeckels ist eine zusätzliche Öffnung eingebracht, die von einer Gummikappe abgedeckt wird. Dabei dient die Gummikappe der Sichtkontrolle, um anzuzeigen, ob ein Vakuum im Inneren des Behälters vorhanden ist. Solange ein ent­ sprechender Unterdruck im Behälterinneren vorhanden ist, wölbt sich die Gummiabdeck­ kappe entsprechend nach innen. Bei nachlassendem Vakuum läßt diese Wölbung kontinuierlich nach. Daher ist es für den Beobachter schwer zu entscheiden, ob der im Inneren des Behälters vorhandene Unterdruck noch ausreichend ist, um die frische der Nahrungsmittel im Inneren des Behälters zu gewährleisten.
Die US 5,195,427 und die WO 97/17259 A1 beschreiben jeweils Vakuumpumpen zum Evakuie­ ren von Aufbewahrungsbehältern für Nahrungsmitteln. Dabei werden jeweils konisch zulau­ fende Saugspitzen in korrespondierende Ventilöffnungen am Behälterdeckel des Aufbewah­ rungsbehälters eingeführt.
Die EP 0 234 607 B1 beschreibt einen Flaschenverschluß der gleichzeitig als Entlüftungs­ ventil ausgebildet ist. Dabei wird eine Zylinderförmige Vakuumpumpe angesetzt, die den hervorstehenden zylinderfömigen Schaft des Flaschenverschlusses vollständig umfaßt.
Die EP 0 644 128 A1 beschreibt einen abdichtbaren Behälter, der durch eine Vakuumpumpe evakuiert werden kann. Darin ist ein Rückschlagventil offenbart, daß in einer zylinderförmi­ gen Vertiefung im Behälterdeckel aufgenommen ist und in das die Saugöffnung einer Vaku­ umpumpe eingeführt wird.
Aus der DE 74 09 380 U ist ein Aufbewahrungsbehälter für Nahrungsmittel bekannt, dessen Einfüllöffnung durch einen Deckel verschließbar ist. Der Deckel weist im Zentrum eine Lüf­ tungsöffnung auf, die von einem Ventilglied verschließbar ist. Das Ventilglied weist eine Öff­ nungslasche auf, über die das Ventilglied von der Entlüftungsöffnung abgehoben und somit das im Aufbewahrungsbehälter befindliche Vakuum abgebaut werden kann. Ein im Aufbe­ wahrungsbehälter auszubildendes Vakuum wird beigeschlossenem Ventil durch Abkühlung der Nahrungsmittel nach einem Kochvorgang erreicht.
Aus der DE 28 21 852 A1 ist weiterhin ein Aufbewahrungsbehälter der eingangs erwähnten Art bekannt, der von einem mit einem Ventil versehenen Deckel luftdicht verschließbar ist. Das Ventil ist im Deckel mittig angeordnet und wird von einer ringförmigen Anschlußeinrich­ tung umgeben, auf der eine Vakuumpumpe zum Entlüften des Nahrungsmittelraumes des Aufbewahrungsbehälters aufsetzbar ist. Um den Aufbewahrungsbehälter zu öffnen, muß der Ventilteller von der am Deckel ausgebildeten Dichtkante abgehoben werden, was dadurch erfolgen kann, daß eine Bedienungsperson mit einem Messer oder sonstigen spitzen Gegenstand unter den Ventilteller greift und diesen nach oben drückt. Ein derartiger Öffnungs­ mechanismus ist verhältnismäßig schwierig zu betätigen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Aufbewah­ rungsbehälter für Nahrungsmittel mit einer Anschlußeinrichtung zum Evakuieren des Aufbe­ wahrungsbehälters zur Verfügung zu stellen. Dabei soll das Evakuieren des Behälters und das anschließende Öffnen desselben einfach möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch einen Aufbewahrungsbehälter für Nahrungsmittel mit den Merk­ malen des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zum Evakuieren eines Aufbewahrungsbe­ hälters für Nahrungsmittel mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Der erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehälter mit einer Ventilvorrichtung gemäß Patentan­ spruch 1 hat den Vorteil, daß er einfach und kostengünstig herstellbar ist. Ferner ist auf­ grund der konstruktiven Ausgestaltung der Anschlußeinrichtung ein Zentrieren der Vakuum­ pumpe nicht erforderlich. Als Saugvorrichtung kann insbesondere eine Vorrichtung mit um­ laufender Dichtlippe, die wie ein Saugnapf wirkt, zur Anwendung kommen. Für derartige Saugvorrichtungen ist es wichtig, daß die Ansaugfläche der Dichtlippe keine Struktur auf­ weist, damit die Saugleistung vollständig der Evakuierung des Aufbewahrungsbehälters die­ nen kann. Außerdem kann die Saugöffnung innerhalb des glatten umlaufenden Randes ei­ nen beliebigen Querschnitt aufweisen. Auch kann sie im Kreis wellenförmig verlaufen, wich­ tig ist nur, daß dann auch die umlaufende Dichtlippe der Saugvorrichtung diesem Verlauf angepaßt ist, um eine dichte Verbindung herzustellen. Durch die Erfindung wird beim Vaku­ umisieren der zweiten Ausführungsform die Öffnungslasche von der motorbetriebenen Va­ kuumpumpe gegen den Fußabschnitt der Dichtzunge und eines Druckindikators gedrückt, so daß eine dichte Ventilvorrichtung entsteht und gleichzeitig der Druckindikator gut sichtbar ist. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel drückt die Öffnungslasche gegen das Halteglied, das wiederum die Dichtung sicher gegen den Behälterdeckel drückt. Auch hier wird die Druckan­ zeige gut lesbar.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht die Merkmale des Pa­ tentanspruchs 2 vor. Hierdurch wird ein integriertes Bauteil mit wenigen Einzelteilen zur Verfügung gestellt. Sobald der Aufbewahrungsbehälter evakuiert ist, erfolgt die Dichtwirkung automatisch dadurch, daß die Dichtzunge an die im Behälterdeckel angebrachte Entlüf­ tungsöffnung angesaugt wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht die Merkmale des Patentan­ spruchs 3 vor. Diese Ausführungsform stellt eine überraschend einfache konstruktive Lö­ sung zum leichten Öffnen des Behälterdeckels zur Verfügung, da zunächst beim Aufziehen der Öffnungslasche über den Mitnehmer die Dichtzunge von der Entlüftungsöffnung abge­ hoben wird. Hierdurch findet ein Druckausgleich zwischen dem Behälterinneren und der Umgebung statt. Der Behälterdeckel wird nun nicht mehr vom Unterdruck im Inneren des Aufbewahrungsbehälters angesaugt und läßt sich leicht von diesem abheben. Die Ventilvor­ richtung erfüllt dadurch mehrere Funktionen.
Noch eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Merkmale des Patentanspruchs 4 auf. Hierdurch wird der Evakuierungsvorgang vereinfacht, da für den Bediener sofort ersichtlich ist, wann ein ausreichender Unterdruck im Aufbewahrungsbehäl­ ter erreicht ist. Durch die Integration dieses Merkmals in die Ventilvorrichtung wird ein Bau­ teil mit Mehrfachfunktion geschaffen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform nach Anspruch 4 sieht die Merkmale des Patentanspruchs 5 vor. Die darin beschriebene Ausgestaltung stellt einen optisch und haptisch erfaßbaren Druckindikator zur Verfügung. Dabei läßt sich die optische Wirkung der beispielsweise aus elastomerem Kunststoffmaterial hergestellten Membran durch entspre­ chende Farbgestaltung in einer Signalfarbe noch steigern. Je nach dem, wie weit der Druc­ kindikator bei entsprechenden Druckverhältnissen über die Außenkontur der Ventilvorrich­ tung hervorsteht oder darin verschwindet, läßt sich eine entsprechende haptische Wirkung erzielen, die es auch sehbehinderten Benutzern gestattet den Druckzustand im Inneren des Aufbewahrungsbehälters zu erfassen.
Noch eine vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform nach Anspruch 5 sieht die Merk­ male des Patentanspruchs 6 vor. Hierdurch wird eine eindeutige Signalstellung des Druckin­ dikators erreicht. Bei Umgebungsdruck im Aufbewahrungsbehälter steht die Membran des Druckindikators deutlich nach außen hervor. Bei Erreichen eines vordefinierten Unterdrucks im Behälterinneren "schnappt" die Membran nach innen ein. Bei entsprechender Auswahl der Feder wird gewährleistet, daß die Membran bei Überschreiten eines Mindestunterdrucks im Aufbewahrungsbehälter wieder in ihre Ausgangsstellung zurückschnappt, d. h. es gibt nur zwei eindeutige Druckindikatorstellungen: Ausreichender Unterdruck im Aufbewahrungsbe­ hälter (Druckindikator ist eingeschnappt)/unzureichender Unterdruck oder Umgebungs­ druck (Druckindikator befindet sich in seiner Ausgangsstellung). Das Federelement kann dabei beispielsweise durch entsprechende Auswahl eines federelastischen Kunststoffmate­ rials für die Membran des Druckindikators oder durch Einlage eines Federmetalls in die Membran des Druckindikators gebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht die Merkmale des Patentan­ spruchs 7 vor. Hierdurch wird es möglich den Aufbewahrungsbehälter samt Inhalt in einer Tiefkühltruhe zu lagern und anschließend in einem Mikrowellenofen aufzutauen. Für den Aufwärmvorgang in dem Mikrowellenofen kann dabei die Entlüftungsöffnung wie bereits be­ schrieben über die Öffnungslasche geöffnet werden. Mögliche Materialien sind dabei Poly­ propylen und Polyamid sowie jedes andere thermisch beständige und geschmacksneutrale Kunststoffmaterial.
Noch eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht die Merkmale des Patentanspruchs 8 vor. Dabei wird vorzugsweise ein Material gewählt, das sowohl ausrei­ chende Steifigkeit als auch die erforderliche Dichtungseigenschaften aufweist. Dieses Bauteil kann kostengünstig als Spritzgußbauteil hergestellt und einfach am Aufbewahrungsbe­ hälter montiert werden.
Eine alternative Ausführungsform sieht die Merkmale des Patentanspruchs 9 vor. Hierdurch läßt sich der Behälterdeckel und die Öffnungslasche als ein gemeinsames Spritzgußteil her­ stellen. Für die Dichtzunge und die Membaran des Druckindikators kann ein elastisches ela­ stomeres Kunststoff- oder Gummimaterial verwendet werden, welches dann in das aus Be­ hälterdeckel und Öffnungslasche gebildete Bauteil eingelegt wird. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Öffnungslasche nicht nur dem Öffnen der Entlüftungsöffnung dient, sondern über das Filmscharnier auch der gesamte Behälterdeckel abgehoben werden kann.
Schließlich sieht eine weitere vorteilafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 10 vor. Vorteilhaft ist dabei die flexibele Anordnung und uni­ verselle Einsetzbarkeit der Ventilvorrichtung zusammen mit Aufbewahrungsbeältern für Nah­ rungsmittel.
Ein vorteilhaftes Verfahren zum Evakuieren eines Aufbewahrungsbehälters für Nahrungs­ mittel sieht die Merkmale des Patentanspruchs 11 vor. Dabei ist das beschriebene Verfahren einfach und schnell durchführbar. Durch die geringen Anforderungen, die das Verfahren an den Benutzer stellt, ist es besonders gut für den Haushaltsbereich geeignet. Insbesondere ist vorteilhaft, daß aufgrund der Kombination der Anschlußeinrichtung mit glattem Rand und des Sauganschlusses mit umlaufender Dichtlippe keine aufwendige Zentrierung vor dem Evakuierungsvorgang erforderlich ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Verfahrens wird in Patentanspruch 12 beschrieben.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung werden durch die Beschreibung der Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform eines Aufbe­ wahrungsbehälters für Nahrungsmittel mit einer ersten Ventileinrichtung in einem Behälterdeckel,
Fig. 2 eine schematische Schnittdarstellung der Ventileinrichtung mit dem Druckindikator nach Fig. 1, wobei sich ein ausreichendes Vakuum im Aufbewahrungsbehälter be­ findet,
Fig. 3 die Ventileinrichtung nach Fig. 1, jedoch nach Freigabe der Entlüftungsöffnung durch die Öffnungslasche, so daß sich im Aufbewahrungsbehälter wieder atmo­ sphärischer Druck befindet,
Fig. 4 eine teilweise geschnittene perspektivische Darstellung einer zweiten Ausfüh­ rungsform eines Aufbewahrungsbehälters für Nahrungsmittel mit einer zweiten Ventileinrichtung, bei der der Druckindikator diejenige Stellung eingenommen hat, in der kein ausreichendes Vakuum im Aufbewahrungsbehälter vorhanden ist,
Fig. 5 wie Fig. 4, jedoch mit nach oben geschwenkter Öffnungslasche zum Freigeben der Entlüftungsöffnung, so daß im Aufbewahrungsbehälter Druckausgleich hergestellt werden kann und
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung eines Aufbewahrungsbehälters für Nahrungsmittel mit einem Druckindikator gemäß Fig. 4.
Im folgenden sind der Einfachheit halber gleiche oder ähnliche Bauteile mit gleichen Be­ zugszeichen gekennzeichnet. Um Wiederholungen zu vermeiden, sind gleichen Positions­ nummern gleiche Funktionen und Wirkungsweisen zuzuordnen.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine schematische Schnittdarstellung einer ersten Ausführungs­ form eines Druckindikators 6 für einen Aufbewahrungsbehälter 15 (Fig. 4) für Nahrungsmit­ tel. Gemäß den Fig. 1 bis 6 ist der Druckindikator 6 mit einer Ventilvorrichtung 1 verbun­ den, die an einem Behälterdeckel 2 angebracht ist. Eine Öffnungslasche 7 ist über ein Film­ scharnier 32 einstückig mit dem Behälterdeckel 2 verbunden. Die Öffnungslasche 7 und der Behälterdeckel 2 sind als Spritzgußbauteil aus temperaturbeständigem thermoplastischem Kunststoff hergestellt. Die in Draufsicht im wesentlichen als ovale Platte ausgebildete Öff­ nungslasche 7 weist eine Anschlußeinrichtung 9 für einen Sauganschluß einer Vakuumpum­ pe auf, die im wesentlichen durch eine glatte Ringfläche 18 auf der Außenseite 24 der Öffnungslasche 7 und einer oder mehreren Saugöffnungen 17 innerhalb der Ringfläche 18 gebildet wird. Ein derartiges Gerät ist in der von der Anmelderin am gleichen Tag eingereichten Patentanmeldung beschrieben, die unter dem Titel "Vorrich­ tung zum Evakuieren von Aufbewahrungsbehältern für Nahrungsmittel" geführt ist und die das interne Firmenaktenzeichen 06499-PZ10/Ha trägt. Auf diesen Gegenstand wird hier voll Bezug genommen und es können auch Gegenstände dieser Anmeldung Gegenstand der hiesigen sein.
An der Unterseite der Öffnungslasche 7 ist in den Fig. 1 bis 6 unterhalb der Anschlußein­ richtung 9 eine Dichtzunge 3 aus elastomerem Kunststoff angeordnet. Die Dichtzunge 3 ist im ersten Ausführungsbeispiel in den Fig. 1 bis 3 über einen kreisringförmigen Steg 19 an der Öffnungslasche 7 befestigt und ist als eigenes Bauteil scheibenförmig ausgebildet. Der Steg 19 weist einen Luftdurchgang 30 auf.
Die Öffnungslasche 7 ist in den Fig. 1 bis 6 in eine entsprechend der Öffnungslasche 7 angepaßte, im wesentlichen rechteckförmige Vertiefung 20 im Behälterdeckel 2 des Aufbe­ wahrungsbehälters 15 eingefügt. Unter der Anschlußeinrichtung 9 der Öffnungslasche 7 und der Dichtzunge 3 ist im Behälterdeckel 2 eine Entlüftungsöffnung 4 vorgesehen. Im ge­ öffneten Zustand stellt die Entlüftungsöffnung 4 die Verbindung zwischen der Atmosphäre und dem Innenraum 22 des Aufbewahungsbehälters 15 her. Im geschlossenen Zustand wird die Entlüftungsöffnung 4 von der Dichtzunge 3 luftdicht verschlossen. Die Entlüftungsöffnung 4 bildet mit der Dichtzunge 3 ein in Richtung zum Aufbewahrungsbehälter 15 schließendes Rückschlagventil 40.
Neben der Entlüftungsöffnung 4 ist nach den Fig. 1 bis 6 eine Meßöffnung 5 im Behäl­ terdeckel 2 angeordnet. Die Meßöffnung 5 wird von der Umgebung durch eine Kunststoff­ membran 29 des Druckindikators 6 von oben her luftdicht abgedeckt. Der Druckindikator 6 erstreckt sich im wesentlichen senkrecht zur Ebene des Behälterdeckels 2 nach oben und weist nach den Fig. 1, 3, 4 und 5 im nicht ordnungsgemäß vakuumisierten Zustand eine im wesentlichen tassenförmige, nach außen leicht gewölbte Seitenwand 23 auf, die sich nach oben verjüngt und die mit einem horizontal verlaufenden kreisförmigen Boden 24 ab­ schließt. Der Durchmesser D des Bodens 24 ist kleiner als der Durchmesser d der Öffnung 25 am Fußabschnitt 25 des Druckindikators 6, wie dies insbesondere Fig. 4 zeigt. Durch die beschriebene Ausbildung des Druckindikators 6 wird bei Vakuumbeaufschlagung erreicht, daß sich die Seitenwand 23 des Druckindikators 6 ähnlich wie eine Rollmembran in seinen Hohlraum 26 hineinzieht, wie dies Fig. 2 zeigt.
In der Öffnungslasche 7 befindet sich nach den Fig. 1 bis 6 an der Stelle des Druckindi­ kators 6 eine Anzeigeöffnung 8, durch die sich der Druckindikator 6 senkrecht über die Au­ ßenseite 33 der Öffnungslasche 7 hervor erstreckt, wenn sich im Innenraum 22 des Aufbe­ wahrungsbehälters 15 unzureichender Unterdruck befindet. Der Druckindikator 6 ist aus ei­ nem elastomerem Kunststoff und vorzugsweise in einer Signalfarbe, im vorliegenden Fall in roter Farbe, hergestellt. An der Innenseite ist der Druckindikator 6 nach den Fig. 1 bis 3 durch ein Federelement 12 versteift, das vorzugsweise aus einem federelastischen Material, wie Federblech oder elastomerem Kunststoff, besteht und flächig an der Innenseite 34 des Druckindikators 6 anliegt.
An dem in den Fig. 1 bis 6 rechten freien Ende weist der randnähere Teil der Öffnungs­ lasche 7 eine Betätigungsfläche 10 auf. Dabei ist das Ende der Öffnungslasche 7, ausge­ hend von der Abnickkante 35, leicht nach oben abgeschrägt. Der Behälterdeckel 2 weist die Vertiefung 20 auf, so daß, da die Öffnungslasche 7 über Rippen 29, 36 vom Boden 37 der Vertiefung 20 beabstandet ist, die Betätigungsfläche 10 der Öffnungslasche 7 bequem zwi­ schen Finger und Daumen einer Benutzerhand (nicht dargestellt) gegriffen und nach oben aufgezogen werden kann.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Haltebügel 11 dargestellt, der das elastomere Kunststoffmate­ rial des flächigen Fußabschnitts 25 des Druckindikators 6 an den Behälterdeckel 2 anpreßt. Der Haltebügel 11 stützt sich dabei an in der Zeichnung nicht dargestellten Wänden des Behälterdeckels 2 ab. In den Fig. 1 bis 3 ist also der topfförmige Druckindikator 6 eintei­ lig mit dem Fußabschnitt 25 verbunden, damit in eingespanntem Zustand durch den Halte­ bügel 11 der Druckindikator 6 dichtend mit dem Behälterdeckel 2 verbunden ist.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine teilweise geschnittene perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Ventileinrichtung 1 mit dem erfindungsgemäßen Druckindi­ kator 6 für einen Aufbewahrungsbehälter 15 für Nahrungsmittel. Auch bei dieser Ausfüh­ rungsform ist die Öffnungslasche 7 einstückig mit dem Behälterdeckel 2 über das Filmschar­ nier 32 verbunden. Die unter der Anschlußeinrichtung 9 der Öffnungslasche 7 angeordnete Dichtzunge 3 ist über einen Mitnehmer 13 mit der Öffnungslasche 7 verbunden. Sowohl die Dichtzunge 3 wie der Mitnehmer 13, der Fußabschnitt 25 und der Druckindikator 6 sind aus einem einzigen elastomeren Kunststoffteil hergestellt, das als Einlage an einem Wulst 21 in der Vertiefung 20 des Behälterdeckels 2 befestigt ist. Das für den Druckindikator 6 verwen­ dete Kunststoffmaterial weist dabei Federeigenschaften auf, so daß auch hier der besagte Schnappeffekt am Druckindikator 6 eintritt, wenn entweder zu wenig oder ausreichend Va­ kuum vorhanden ist.
Der Unterschied der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 zu der zweiten Aus­ führungsform nach den Fig. 4 bis 6 besteht im wesentlichen darin, daß in den Fig. 1 bis 3 die Dichtzunge 3 gegenüber dem Druckindikator 6 ein eigenes Dichtteil bildet, während hingegen in der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 4 bis 6 diese Teile von einem einzigen elastomeren Bauteil gebildet werden, dessen Dichtzunge 3 aus dem Fußabschnitt 25 teilweise herausgeschnitten ist und so einen Spalt 28 bildet.
Ferner ist am Rand des Behälterdeckels 2 gemäß den Fig. 4 und 5 eine umlaufende Dichtung 14 vorgesehen, die ein luftdichtes Verschließen gegenüber dem Aufbewahrungs­ behälter 15 ermöglicht. Es ist aber auch denkbar, keine Dichtung 14 einzusetzen, so wie dies die Fig. 1 bis 3 zeigen, so daß der Deckel 2 selbst mit dem Aufbewahrungsbehälter 15 einen dichten Verschluß darstellt. Im geschlossenen Zustand der Ventilvorrichtung 1 wird das Fußteil 25 durch die umlaufende Rippe 29 gegen den Boden 37 des Behälterdeckels 2 gepreßt und so gedichtet.
In der Darstellung in den Fig. 1 und 3 bis 6 entspricht der Druck im Behälterinneren 22 des Aufbewahrungsbehälters 15 dem Umgebungsdruck. Der Druckindikator 6 steht daher aufgrund seiner Federvorspannung durch die Anzeigeöffnung 8 über die Öffnungslasche 7 nach außen hervor.
In der Darstellung gemäß Fig. 2 besteht ein ausreichender Unterdruck im Behälterinneren 22 des Aufbewahrungsbehälters 15. Der Druckindikator 6 wird daher in Richtung Behälterinnen­ raum 22 in seinen Hohlraum 26 hinein gesaugt; er befindet sich im gefalteten oder einge­ schnappten Zustand. In diesem Zustand steht der Druckindikator 6 nicht oder nur unwesent­ lich über die Außenkontur der Öffnungslasche 7 hervor. Der Druckindikator 6 faltet sich wie eine Rollmembran. Dabei ist das Verhältnis der Durchmesser D zu d in Abhängigkeit zur Wandstärke f und dem elastischen Material des Druckindikators 6 so gewählt, daß von einem bestimmten Unterdruck an sich der Druckindikator 6 schlagartig zusammenfaltet, wie dies Fig. 2 zeigt. Verringert sich das Vakuum im Behälterinneren 22, so wird auch hier ein Punkt erreicht, wo der Druckindikator 6 schlagartig nach außen fährt. Dies hat den Vorteil einer deutlichen Anzeige.
Die Arbeitsweise der beiden Ausführungsbeispiele ist folgende:
Bei der Benutzung in einem Haushalt kann sich der Benutzer zunächst anhand der Stellung des Druckindikators 6 bei geschlossenem Behälterdeckel 2 über den Druckzustand im Be­ hälterinneren 22 informieren. Steht der Boden des Druckindikators 6 durch die Anzeigeöff­ nung 8 nach außen hervor, bedeutet dies, daß der Druck im Behälterinneren 22 nicht aus­ reicht, um eine Lagerung von Nahrungsmitteln unter Vakuumbedingungen zu gewährleisten (siehe Fig. 1, 4 und 6).
Nun wird der Aufbewahrungsbehälter 15 nach den Fig. 1, 3 und 6 evakuiert. Beim Eva­ kuierungsvorgang wird ein Sauganschluß mit umlaufender Dichtlippe einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt) auf die Anschlußeinrichtung 9 der Ventilvorrichtung 1 aufgesetzt. Dann wird die Vakuumpumpe in Betrieb gesetzt. Hierdurch öffnet sich automatisch die Entlüf­ tungsöffnung 4 der Ventilvorrichtung 1, da die Saugwirkung die Dichtzunge 3 von der Ent­ lüftungsöffnung 4 abheben läßt und die im Aufbewahrungsbehälter 15 enthaltene Luft von der Vakuumpumpe abgesaugt wird. Nach Fig. 1 wird Luft über die Entlüftungsöffnung 4 am Dichtsitz 38 der Dichtzunge 3 seitlich vorbei, um die Dichtzunge 3 außen herum, durch den Luftdurchgang 30 und über die Anschlußeinrichtung 9 zur Vakuumpumpe hin abgesaugt. Bei Erreichen eines ausreichenden Unterdrucks im Raum 22 des Aufbewahrungsbehälters 15, schnappt der Druckindikator 6 schlagartig nach innen (Fig. 2). Hierdurch wird der Benutzer darüber informiert, daß er den Evakuierungsvorgang beenden kann. Nach Abheben der Va­ kuumpumpe von der Anschlußeinrichtung 9 wird die Dichtzunge auf den Rand der Entlüf­ tungsöffnung 3 gepreßt, wodurch diese automatisch luftdicht verschlossen wird. Dieser Vor­ gang tritt auch bei jedem Rückhub der Vakuumpumpe ein, damit ein Vakuum im Innenraum 22 aufgebaut werden kann. Das Vakuum im Innenraum 22 hält nun die dort befindlichen Nahrungsmittel auf lange Zeit frisch, da fehlender Sauerstoff eine Oxidation der Nahrungs­ mittel verhindert.
Um aus dem Aufbewahrungsbehälter 15 frische Nahrungsmittel entnehmen zu können, greift man mit zwei Fingern unter die Betätigungsfläche 10 und verschwenkt mit geringem Kraft­ aufwand die Öffnungslasche 7 in Fig. 5 entgegen dem Uhrzeigersinn. Dabei wird nach Fig. 3 durch die Öffnungslasche 7 die Dichtzunge 3 über die Stege 19 vom Dichtsitz 38 nach oben abgehoben und die Entlüftungsöffnung 4 freigegeben. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 schlägt zunächst die Oberseite der Öffnungslasche 7 an der Unterseite einer am Mitnehmer 13 angeformten Krempe 27 an und zieht den Mitnehmer 13 mit der Dichtzunge 3 so lange nach oben, bis sich die Dichtzunge 3 vom Dichtsitz 38 abhebt und entgegen dem Uhrzeiger­ sinn nach oben schwenkt (Fig. 5). Luft kann nun gemäß den Fig. 1 bis 5 über die Saug­ öffnung 17 der Anschlußeinrichtung 9 und die Entlüftungsöffnung 4 in das Behälterinnere 22 einströmen.
Der Behälterdeckel 2 kann nun ohne nennenswerten Kraftaufwand vom Aufbewahrungsbe­ hälter 15 entfernt werden. Da die Dichtzunge 3 nach den Fig. 4 und 5 vom übrigen flä­ chigen Fußteil 25 durch den im wesentlichen U-förmig verlaufenden Spalt 28 teilweise ge­ trennt ist, sie also nur im linken hinteren Bereich 39 mit dem Rest des Fußabschnitts 25 ver­ bunden ist, fällt sie aufgrund ihrer Schwerkraft als Rückschlagventil immer wieder auf die Entlüftungsöffnung 4, so daß ein Vakuumisieren kein Problem darstellt. Es ist aber auch denkbar, daß die Öffnungslasche 7 über Klipsverbindungen am Behälterdeckel 2 ein­ schnappbar ist, so daß im verschlossenen Zustand hierdurch die Dichtzunge 3 die Entlüf­ tungsöffnung 4 verschließt. In Fig. 3 wird beim Verschwenken der Öffnungslasche 7 um das Filmscharnier 32 die Dichtzunge 3 mit nach oben angehoben, weil sie an der Öffnungsla­ sche 7 zur Erfüllung der Rückschlagventilfunktion mit Spiel befestigt ist.
Fig. 6 zeigt eine perspektivische Darstellung eines aus thermoplastischem Kunststoff herge­ stellten Aufbewahrungsbehälter 15 für Nahrungsmittel mit einer Ventileinrichtung 1 gemäß Fig. 4. Der Aufbewahrungsbehälter 15 weist dabei einen quaderförmigen Behälterkörper 16 und einen in Draufsicht im wesentlichen rechteckig ausgebildeten Behälterdeckel 2 mit um­ laufender Krempe 27 auf. An einer der Schmalseiten des Behälterdeckels 2 ist die Ventilvor­ richtung 1 in einer Vertiefung 20 angeordnet. Dabei schließt die Betätigungsfläche 10 der Öffnungslasche 7 etwa mit der Außenfläche 33 des Behälterdeckels 2 ab. Lediglich der Druckindikator 6 ragt bei unzureichendem Vakuum aus der Anzeigeöffnung 8 der Öffnungs­ lasche 7 senkrecht nach oben hervor. In Richtung des Behälterdeckelinneren 22 ist neben dem Druckindikator 6 die kreisförmig ausgebildete Anschlußeinrichtung 9 mit der glatten Ringfläche 18 und der Saugöffnung 17 zu erkennen, aus der der Mitnehmer 13 mit seiner Krempe 27 herausragt. Die Krempe 27 dient zur besseren Mitnahme des Mitnehmers 13, wenn die Öffnungslasche 7 nach oben geschwenkt wird. Durch die Hebelwirkung, die durch die Abstände R und r (Fig. 5) gebildet wird, genügt an der Griffläche 10 eine verhältnismäßig geringe Handkraft F (Fig. 4), um die Dichtzunge 3 vom Dichtsitz 38 abzuheben, wenn noch Vakuum im Behälterinneren 22 vorhanden ist. Je kleiner der Abstand r und je größer dabei der Abstand R wird, um so leichter läßt sich die Ventileinrichtung 1 öffnen.

Claims (12)

1. Aufbewahrungsbehälter (15) für Nahrungsmittel mit einer mit einem Ventil (1) versehe­ nen Entlüftungsöffnung (4), wobei der Aufbewahrungsbehälter (15) luftdicht ver­ schließbar ist und im Bereich der Entlüftungsöffnung (4) eine Anschlußeinrichtung (9) für eine Vakuumpumpe zum Evakuieren seines Innenraums (22) aufweist, die an einer schwenkbar gelagerten Öffnungslasche (7) für das Ventil (1) ausgebildet ist, wobei die Öffnungslasche (7) im Bereich der Entlüftungsöffnung (4) eine Saugöffnung (17) und an der nach außen gerichteten Seite einen im wesentlichen glatten umlaufenden Rand (18) zur Aufnahme einer Dichtlippe eines Sauganschlusses für die Vakuumpumpe aufweist.
2. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Entlüftungsöffung (4) und der Öffnungslasche (7) eine Dichtzunge (3) vorgesehen ist, die als Rückschlagventil wirkt.
3. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungslasche (7) einen Mitnehmer (13, 19) aufweist, der beim Verschwen­ ken der Öffnungslasche (7) die Dichtzunge (3) von der Entlüftungsöffnung (4) abhebt.
4. Aufbewahrungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Ventil (1) ein Druckindikator (6) vorgesehen ist.
5. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckindikator (6) als kuppelförmige Membran ausgebildet ist.
6. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran des Druckindikators (6) ein Federelement (12) aufweist, so daß der Druckindikator (6) bei einem vorbestimmten Druck in seine Ausgangsstellung zurück­ schnappt.
7. Aufbewahrungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (1) aus Kunststoffmaterial hergestellt ist, das für einen Temperaturbe­ reich von -40°C bis +100°C geeignet sind.
8. Aufbewahrungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (1) als einstückiges Bauteil hergestellt ist.
9. Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungslasche (7) über ein Filmscharnier (32) einstückig mit dem Behälter­ deckel (2) des Aufbewahrungsbehälters (15) verbunden ist.
10. Aufbewahrungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (1) am Behälterdeckel (2) oder am Behälterkörper (16) des Aufbewah­ rungsbehälters (15) angeordnet ist.
11. Verfahren zum Evakuieren eines Aufbewahrungsbehälters für Nahrungsmittel, wobei an einem Stabmixer oder Handrührer ein Anbaugerät mit Vakuumpumpe und am Auf­ bewahrungsbehälter ein Ventil angebracht ist, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
  • - Aufsetzen des Anbaugerätes auf eine Anschlußeinrichtung des Ventils;
  • - Betätigen des Stabmixers oder Handrührers, so daß die Vakuumpumpe des Anbau­ gerätes in Betrieb gesetzt wird;
  • - Automatisches Öffnen des Ventils durch die Saugwirkung des Anbaugerätes, wo­ durch die im Aufbewahrungsbehälter enthaltene Luft abgesaugt wird;
  • - Automatisches Schließen des Ventils, nachdem die Vakuumpumpe abgeschaltet worden ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß vor den Verfahrensschritten zum Evakuieren die Vakuumpumpe als Anbaugerät an den Stabmixer oder Handrührer angebaut wird.
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