DE10058095A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten durch Chemilumineszenz - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten durch ChemilumineszenzInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten in einer Probe unter Einsatz von chemilumineszenten Markern. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die nachweisspezifischen Sonden auf einem planen Probenträger aufgebracht bzw. auf diesem bereitgestellt werden, auf den unmittelbar vor dem Zugeben des flüssigen Reagenz zur Auslösung der Chemilumineszenz und/oder unmittelbar vor dem Aufbringen der spezifischen Sonden ein Abdeckkörper zur Bildung einer Fluidikkammer dichtend aufgesetzt wird. Die Vorrichtung weist einen entsprechenden Abdeckkörper sowie eine Handhabungseinrichtung zum Aufsetzen des Abdeckkörpers auf. DOLLAR A Die Erfindung stellt eine universelle chemilumineszenz-basierte Detektionseinheit zur Verfügung, die für die Automatisierung bead-basierter wie auch herkömmlicher chip-basierter Detektionsverfahren mit Standardprobenträgern einsetzbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten in
einer Probe unter Einsatz von chemilumineszenten
Markern, bei denen für den Nachweis der Analyten
spezifische Sonden auf einen plattenförmigen Träger
aufgebracht oder auf einem planen plattenförmigen
Träger bereitgestellt werden, die zu analysierende
Probe sowie ein flüssiges Reagenz, das die Chemi
lumineszenz an markierten Bindungen zwischen Analyten
der Probe und den Sonden auslöst, zugegeben wird, und
die Lumineszenz ortsaufgelöst erfasst und den
jeweiligen Sonden auf dem Träger zugeordnet wird.
Das Verfahren und die Vorrichtung finden
beispielsweise Anwendung bei der Proteomanalyse, der
medizinischen Diagnostik basierend auf DNA oder auf
Antigen-Antikörperreaktionen, bei der DNA-Analyse sowie
in den Bereichen der Umweltanalytik, der Lebensmittel
analytik sowie der Veterinärdiagnostik.
Der Grundmechanismus zur Bestimmung von Analyten
in einer Probe basiert auf der Detektion biochemischer
Duplexbildungen, beispielsweise Protein-Protein
interaktion und/oder Hybridisierung zweier komplemen
tärer Nukleinsäurestränge, durch Erfassung der von
chemilumineszenten Markern ausgehenden Strahlung. Diese
chemilumineszenten Marker werden hierbei an einen der
Reaktionspartner der Duplexbindung, den nachzuweisenden
Analyten oder einem als Sonde eingesetzten Rezeptor,
gekoppelt. Durch eine ortsaufgelöste Erfassung der
Chemilumineszenz können bei Kenntnis der Spezifizität
und des Ortes der zugrundeliegenden Sonden die in der
Probe vorhandenen Analyten bestimmt werden.
Im Bereich der miniaturisierten DNA-Diagnostik
sowie der Immundiagnostik werden unterschiedliche
Techniken zur Bestimmung der Analyten eingesetzt.
Besondere Bedeutung haben hierbei zum einen die chip
basierten Systeme und zum anderen die bead-basierten
Systeme erlangt.
Bei den chip-basierten Systemen werden die
unterschiedlichen Sonden auf einem planen Probenträger
ausgebracht und immobilisiert. Die Spezifizität der
jeweiligen Sonde ist über die x/y-Koordinate auf dem
Probenträger bzw. Chip bekannt. Nach Zugabe der Probe
erfolgt die Analyse aufgrund der zwischen bestimmten
Sonden und Analyten auftretenden Bindungen, die über
entsprechende Marker kenntlich gemacht werden. Aus der
räumlichen Lage der auf diese Weise erfassten
Duplexbildungen lassen sich die Spezifizität der
zugrundeliegenden Sonden und somit die in der Probe
vorhandenen Analyten bestimmen.
Bei den so genannten beadbasierenden Systemen
werden Mikropartikel (Beads) eingesetzt, die mit
jeweils einer der eingesetzten unterschiedlichen Sonden
beschichtet sind. Die Kodierung der Sondenspezifizität
erfolgt in der Regel über unterschiedliche Farben der
Mikropartikel. Auch bei diesem System erfolgt die
Analyse nach der Zugabe der Probe über die Erfassung
der auftretenden Duplexbildungen mit Hilfe von Markern.
Die Mikropartikel sind hierbei in einer Schicht
nebeneinander auf einem Träger ausgebracht, so dass
durch ortsaufgelöste Erfassung der Markierung bei
gleichzeitiger Detektion der zugrundeliegenden Farbe
des jeweiligen Beads eine Bestimmung der Analyten
erfolgten kann.
Für die Markierung der jeweiligen Duplexbildungen
sind unterschiedliche Verfahren bekannt, von denen
Radioimmunoassays und fluoreszenz-basierte Marker
systeme weit verbreitet sind. Radioimmunoassays haben
im Gegensatz zu fluoreszierenden Markern eine sehr hohe
Sensitivität, stellen jedoch aufgrund der Radio
aktivität der Marker sehr hohe Anforderungen an das
Laborpersonal sowie die Laborumgebung.
Auf der anderen Seite lässt sich die Fluoreszenz
der fluoreszierenden Markersysteme mit einfachen
Detektionstechniken, beispielsweise CCD-Kameras,
Mikroskope, usw. erfassen. Es bestehen keine besonderen
Anforderungen an die Umgebung bzw. Laborräume. Ein
Nachteil beim Einsatz der Fluoreszenzmarker ist jedoch
ihre im Vergleich zu den radioaktiven Markern
reduzierte Sensitivität. Aufgrund ihrer einfachen
Nachweisbarkeit werden sie aber dennoch in großem
Umfang für die DNA-Diagnostik sowie die Immundiagnostik
eingesetzt.
Bei einer weiteren bekannten Nachweistechnik
werden chemilumineszente Marker zur Detektion der
Duplexbindungen eingesetzt. Chemilumineszente Marker
erreichen eine ähnliche Sensitivität wie radioaktive
Marker. Zur Auslösung der Lumineszenz muss bei dieser
Technik allerdings ein flüssiges Reagenz zugegeben
werden, das ein entsprechendes Liquid-Handling
erfordert.
Ein Einsatz der Technik der chemilumineszenten
Marker zur Bestimmung von Analyten in einer Probe ist
beispielsweise aus der DE 199 40 810 A1 bekannt. Diese
Druckschrift gibt einen Überblick über Anwendungs
bereiche sowie eingesetzte Stoffe und Materialien zur
Bestimmung der Analyten, wie sie auch dem vorliegenden
Verfahren und der zugehörigen Vorrichtung zugrunde
liegen können. Bei dem Verfahren dieser Druckschrift
werden bead-basierte Sonden bereitgestellt und in einer
Schicht nebeneinander auf einem Probenträger ausge
bracht. Der Probenträger ist in Form eines Aufnahme
behältnisses ausgestaltet und weist einen scheiben
förmigen, kapillaren Spalt oder Hohlraum auf, der durch
transparente Plattenabschnitte begrenzt ist. Die Spalt
höhe ist dabei so gewählt, dass sie in der Größen
ordnung des Durchmessers der Mikropartikel bzw. Beads
liegt. Das in Spritzgusstechnik gefertigte Aufnahme
behältnis weist eine Zugangsöffnung für die Zuführung
der Probe mit den Mikropartikeln sowie eine Abfluss
öffnung auf. Durch die kapillarförmige Ausbildung des
als Fluidikkammer dienenden Hohlraums verteilen sich
die Mikropartikel automatisch nebeneinander auf dem
Träger. Die Messung erfolgt anschließend über eine
entsprechende Detektionseinheit wie bereits erläutert
Ein weiteres bead-basiertes System zur Bestimmung
von Analyten in einer Probe unter Einsatz von chemi
lumineszenten Markern ist aus der EP 0 854 194 A2
bekannt. Bei diesem System wird ein als Durchflusszelle
ausgebildetes Aufnahmebehältnis mit einer Zu- und einer
Abflussöffnung bereitgestellt, das sich aus zwei
plattenförmigen Elementen zusammensetzt, die einen
kanalförmigen Hohlraum für den Durchfluss der Probe mit
den Mikropartikeln bilden. Bei dem eingesetzten
Verfahren werden magnetische Beads zur Erhöhung der
Sensitivität eingesetzt. Die Messung erfolgt unter
Beaufschlagung der vertikal angeordneten Durchfluss
zelle mit einem magnetischen Feld.
Aus der WO 99/45396 ist schließlich ein Test
streifen zur schnellen Durchführung einer Analyse unter
Einsatz von chemilumineszenten Markern bekannt. Der
Teststreifen setzt sich aus einem festen Teil mit einer
Öffnung zusammen, auf der ein poröses Reagenzpad
angeordnet ist. Der Teststreifen ist mit einem
beweglichen Element verbunden, der ein schwammartiges
absorbierendes Element trägt. Während der Messung wird
das absorbierende Element auf das Reagenzpad gedrückt
und saugt entsprechende Reagenzen aus der Öffnung in
das Reagenzpad oder aus dem Reagenzpad, so dass keine
Pumpe zum Einbringen oder Absaugen der Reagenzien
erforderlich ist.
Die bisher bekannten Systeme zur Bestimmung von
Analyten in einer Probe unter Einsatz von chemi
lumineszenten Markern sind aufgrund des erforderlichen
Liquid-Handling entweder auf den Einsatz bead-basierter
Systeme beschränkt oder lassen sich nicht automati
sieren. Gerade die vorteilhaft hohe Sensitivität der
chemilumineszenten Marker lässt sich daher bei chip
basierten Systemen mit dem häufig eingesetzten
Standardprobenträger mit einem flächigen hochdichten
Sonden-Array nicht einsetzen. Hierfür müsste als
Probenträger ein Behältnis mit einer Fluidikkammer
verwendet werden, das jedoch die Anwendung der
vorherrschenden Druck-Verfahren zum Aufbringen der
hochdichten Arrays ausschließen würde.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur
Bestimmung von Analyten unter Einsatz von chemi
lumineszenten Markern anzugeben, die die Verwendung
Einsatz von planen Standardobjekt- bzw. Standardproben
trägern sowie eine automatisierte Durchführung der
Messung ermöglichen.
Die Aufgabe wird mit dem Verfahren und mit der
Vorrichtung der Patentansprüche 1 bzw. 9 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sowie der
Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei dem Verfahren werden für den Nachweis der
Analyten spezifische Sonden auf einen plattenförmigen
(Proben-)Träger aufgebracht oder auf einem planen
plattenförmigen (Proben-)Träger bereitgestellt. Die zu
analysierende Probe sowie ein flüssiges Reagenz, das
die Chemilumineszenz an markierten Bindungen zwischen
Analyten der Probe und den Sonden auslöst, wird
zugegeben und die Lumineszenz über eine entsprechende
Detektionseinheit ortsaufgelöst erfasst. Die
ortsaufgelöst erfassten Lumineszenzsignale werden
schließlich den jeweiligen Sonden auf dem Träger in
bekannter Weise zugeordnet, um die in der Probe
vorhandenen Analyten zu bestimmen. Das Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, dass unmittelbar vor dem
Zugeben des flüssigen Reagenz und/oder dem Aufbringen
der spezifischen Sonden ein Abdeckkörper zur Bildung
einer Fluidikkammer mit zumindest einer Zu- und einer
Abflussöffnung dichtend auf den planen plattenförmigen
Träger aufgesetzt wird, wobei anschließend zumindest
das flüssige Reagenz über die Zuflussöffnung zugegeben
wird.
Die Zuflussöffnung dient auch der Zugabe anderer
flüssiger Stoffe, wie beispielsweise Spülflüssigkeit,
Waschflüssigkeit, Beadsuspension u. a.
Das vorliegende Verfahren ermöglicht in vorteil
hafter Weise den Einsatz üblicher Standardobjektträger
mit den darauf in arrayförmiger Anordnung immobili
sierten Sonden. Für die Anwendung des Verfahrens müssen
somit keine speziellen Probenbehältnisse bereitgestellt
werden. Der Abdeckkörper kann nach Durchführung der
Messung wieder vom Probenträger abgenommen und für
weitere Messungen eingesetzt werden. In gleicher Weise
lässt sich das vorliegende Verfahren auch mit den
bekannten Beads durchführen. In diesem Fall kann
ebenfalls ein Standardobjektträger eingesetzt werden,
wobei die Beads nach Aufsetzen des Abdeckkörpers durch
die Zuflussöffnung, gegebenenfalls zusammen mit der
Probe, in die entstehende Fluidikkammer eingebracht
werden. Die Fluidikkammer muss in diesem Fall
Dimensionen aufweisen, die eine einschichtige
Verteilung der Beads auf dem Träger herbeiführen. Die
Höhe der Kammer muss hierzu geringfügig größer gewählt
werden als der Durchmesser der eingesetzten Beads.
Die Erfassung der Lumineszenz erfolgt in beiden
Fällen in üblicher Weise mit Hilfe einer optischen
Detektionseinrichtung, die die Lumineszenz am
Probenträger ortsaufgelöst erfasst.
Die zugehörige Vorrichtung zur Bestimmung von
Analyten weist eine Halterung für die Aufnahme eines
plattenförmigen Trägers, eine optische Detektions
einheit zur ortsaufgelösten Erfassung einer am
plattenförmigen Träger ausgelösten Lumineszenz sowie
eine Auswerteeinrichtung für die Zuordnung der
erfassten Lumineszenz zu den jeweiligen Sonden auf dem
Träger und zur Angabe der aus der Zuordnung resul
tierenden Analyten auf. Die Vorrichtung zeichnet sich
durch ein Vorratsbehältnis mit zumindest einem
strukturierten und/oder mit einem separaten Dicht
element versehenen Abdeckkörper aus, der auf einen in
die Halterung eingesetzten plattenförmigen Träger zur
Bildung einer Fluidikkammer mit zumindest einer Zu- und
einer Abflussöffnung dichtend aufsetzbar ist, sowie
durch eine Handhabungseinrichtung zum automatischen
Aufsetzen des Abdeckkörpers auf einen in die Halterung
eingesetzten plattenförmigen Träger. Vorzugsweise ist
das Vorratsbehältnis als Magazin ausgebildet, in dem
mehrere Abdeckkörper vorliegen, welche vorzugsweise als
Einmalaritkel (Disposable) ausgelegt sind.
Mit dem Verfahren und der Vorrichtung lässt sich
die hohe Sensitivität der chemilumineszenten Marker
auch bei Verwendung von üblichen und einfach herstell
baren Standardobjektträgern von chip-basierten Systemen
einsetzen. Durch die Handhabungseinrichtung lässt sich
die Durchführung der Analyse problemlos automatisieren.
Der Bediener muss lediglich wie bisher den entsprechen
den planen Träger in die Halterung einsetzen. In
gleicher Weise lässt sich die Durchführung der Analyse
auch auf Basis von Beads durchführen. Auch in diesem
Fall ist lediglich ein Standardprobenträger für die
Messung erforderlich.
Die vorliegende Vorrichtung ist somit universell
sowohl für chip-basierte wie auch für bead-basierte
Systeme, insbesondere in automatisierter Form,
einsetzbar. Es sind keine speziellen Probenträger mehr
erforderlich.
Die Erfindung stellt somit ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung zur Verfügung, die sowohl für DNA-
Diagnostik als auch für Immundiagnostik eingesetzt
werden können und eine den radioaktiven Markern
vergleichbare Sensitivität aufweisen. Bestehende chip
basierte Analysesysteme sind ohne großen Aufwand zur
Anwendung des vorliegenden Verfahrens umrüstbar. Durch
den Einsatz von chemilumineszenten Markern werden nur
geringe Anforderungen an das Labor und das Bedien
personal gestellt.
Bei der vorliegenden Erfindung wird somit inner
halb des Systemumfangs der Detektionseinrichtung eine
Fluidikkammer erzeugt. Die Bildung dieser Fluidikkammer
unmittelbar vor der Messung ermöglicht den Einsatz der
weit verbreiteten Analyseträger (Objektträger mit
fluoreszierenden bespotteten Markern) auch für die
sensitivere chemilumineszente Detektion. Zusätzlich
erlaubt die Herstellung der Fluidikkammer im Gerät dem
Bediener auch die Möglichkeit, bead-basierte Festphasen
einzusetzen, so dass eine universelle Detektionseinheit
bereitgestellt wird, die für beide Anwendungen geeignet
ist.
Der Abdeckkörper zur Bildung der Fluidikkammer mit
dem planen Probenträger kann einerseits als ebenfalls
plattenförmiges Element ausgestaltet sein, das mit
einer umlaufenden Dichtung versehen wird. Die
Fluidikkammer wird dann durch den durch die Dichtung
hervorgerufenen Zwischenraum zwischen den beiden
plattenförmigen Trägern gebildet. Vorzugsweise ist der
Abdeckkörper jedoch zur Bildung einer Ausnehmung
strukturiert, durch die im Zusammenwirken mit dem
planen plattenförmigen Träger die Fluidikkammer erzeugt
wird.
Die Materialien für den Abdeckkörper sind hierbei
lediglich durch den Einsatz der jeweiligen Proben bzw.
Reagenzen begrenzt, die keine Wechselwirkung mit dem
Material des Abdeckkörpers eingehen dürfen. Bei einer
Detektion der auftretenden Lumineszenz durch den
Abdeckkörper hindurch muss dieser selbstverständlich
eine entsprechende Transparenz aufweisen. Die Zu- bzw.
Abflussöffnung(en) können durch entsprechende Öffnungen
im Abdeckkörper oder auch durch einen entsprechenden
lokalen Spalt zwischen plattenförmigem Träger und
Abdeckkörper gebildet werden.
Die für die Durchführung des vorliegenden
Verfahrens einsetzbaren Sonden und Reagenzen bzw.
chemilumineszenten Marker sind dem Fachmann bekannt.
Beispiele hierfür können der eingangs genannten
DE 199 40 810 A1 entnommen werden.
Es versteht sich von selbst, dass die dichtende
Verbindung zwischen dem Abdeckkörper und dem platten
förmigen Träger während der Messung aufrechterhalten
werden muss. Dies kann beispielsweise durch ein
entsprechendes Anpresselement oder eine Klemmschiene
erfolgen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von
Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Figuren
ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens
nochmals kurz erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 ein Beispiel für die Herstellung einer
Fluidikkammer mit Hilfe eines Abdeck
körpers bei Einsatz eines planen
Probenträgers;
Fig. 2 ein weiteres Beispiel für die Herstel
lung einer Fluidikkammer mit einem
entsprechenden Abdeckkörper, der
insbesondere für bead-basierte Systeme
ausgebildet ist; und
Fig. 3 ein Beispiel für eine optische
Detektionseinrichtung zur Erfassung der
Lumineszenz.
Fig. 1 zeigt ein Beispiel für die Ausgestaltung
eines Abdeckkörpers zur Bildung einer Fluidikkammer mit
einem planen Probenträger. Die Figur ist in Explosions
ansicht dargestellt und zeigt den planen Objektträger
1, auf dem (nicht dargestellt) ein hochdichtes Array
von immobilisierten Sonden aufgebracht ist. Zur Bildung
der Fluidikkammer wird in diesem Beispiel ein Abdeck
körper 2 mit einer Silikondichtung 7 auf den Objekt
träger 1 aufgesetzt. Hierdurch bildet sich zwischen dem
Objektträger 1 und dem Abdeckkörper 2 ein Hohlraum als
Fluidikkammer aus. Der Abdeckkörper 2 ist mit einer
seitlichen Öffnung 4 zur Zufuhr der Reagenzen und einem
Ablauf 5 zum Abfluss der Reagenzen ausgestaltet. Bei
der Durchführung des Verfahrens wird der mit
verschiedenen Sonden bespottete Probenträger 1 mit der
zu analysierenden Probe inkubiert. Durch eine Hand
habungseinrichtung wird der plane Probenträger 1 mit
dem Deckel bzw. Abdeckkörper 2 abgedeckt. Der Abdeck
körper 2 ist so gestaltet, dass er an der Auflagefläche
auf dem Probenträger 1 abdichtet und einen vorzugsweise
kapillaren Spalt als Fluidikkammer herstellt. Das
Reagenz zur Erzielung der Chemilumineszenz wird durch
die Zuflussöffnung 4 des Abdeckkörpers 2 in den
kapillaren Spalt dispensiert.
In einer weiteren nicht dargestellten Ausführungs
form kann das Reagenz jedoch auch in einem Reservoir
des Abdeckkörpers gespeichert und aus diesem in den
kapillaren Spalt gefördert werden.
Das Spülvolumen, das über das Spaltvolumen
hinausgeht, wird in einem weiteren (nicht gezeigten)
Reservoir aufgefangen.
Fig. 2 zeigt schließlich einen Abdeckkörper 2,
wie er zur Herstellung einer Fluidikkammer für ein
bead-basiertes System eingesetzt werden kann. Die Figur
zeigt wiederum den Abdeckkörper 2, der in diesem Fall
eine Ausnehmung zur Bildung der Fluidikkammer 3
aufweist. Die Ausnehmung hat eine Tiefe von 0,2 mm,
eine Breite von 9,6 mm sowie eine Länge von 12,7 mm. In
der Figur sind weiterhin die Einfüllöffnung 4 sowie der
Pufferauslauf 5 mit einer geringeren Tiefe von 0,1 mm
und einer Breite von 2 mm zu erkennen. Durch diese
unterschiedliche Tiefe wird erreicht, dass die
eingebrachten Mikropartikel nicht über den
Pufferauslauf 5 ausgespült werden. Der Abdeckkörper 2
hat in diesem Beispiel Aussenmaße von 35 × 23 × 5 mm
(Länge/Breite/Höhe) und ist aus PMMA gefertigt. Die in
der Figur erkennbaren Bohrungen 8 sind zur Verbindung
des Abdeckkörpers 2 mit dem plattenförmigen Träger
vorgesehen.
Im rechten Teil der Figur ist das montierte System
mit eingefüllten Beads in Draufsicht und Schrägansicht
nochmals zur Veranschaulichung dargestellt. Durch die
geringe Höhe der gebildeten Fluidikkammer 3 werden die
Beads aufgrund von Kapillarkräften planar ausgebracht.
Die Kodierung der Sonden, die auf die Beads gekoppelt
sind, wird mittels einer Färbung der Beads (durch
Chromophoren) realisiert. Die zufällige Anordnung der
farbigen Beads innerhalb der Fluidikkammer 3 wird mit
einer CCD-Kamera mit Makrooptik aufgenommen. Hierfür
ist eine Beleuchtung, beispielsweise diffuses Auflicht
oder diffuses Durchlicht oder diffuses Durch- und
Auflicht, erforderlich. Durch dieselbe Öffnung 4, durch
die die Beads in den kapillaren Spalt der Fluidikkammer
3 pipettiert oder dosiert werden, werden die Reagenzien
in die Fluidikkammer dispensiert. Das Chemilumines
zenzsignal wird ebenfalls über die CCD-Kamera mit
Makrooptik erfasst. Durch Superposition der beiden
Bilder und einer entsprechenden Bildauswertung erfolgt
die Zuordnung von Sonde und Chemiluminszenzsignal.
Die Fig. 3 zeigt schließlich ein Beispiel für
eine optische Detektionseinrichtung 6 zur Erfassung der
Lumineszenz an einem Probenträger 1.
Die dargestellte Detektionseinheit 6 ist eine CCD-
Kamera mit Makrooptik. Beim CCD-Chip 10 handelt es sich
um einen hochauflösenden Chip, der in einer Halterung 9
eingesetzt ist. Die Kamera ist entweder eine 3-
Chipkamera oder eine mit einem Farbchip versehene
Farbkamera. Die Optik 11 (Mikro Nikkor 1 : 2,8/105 mm)
erlaubt eine 1 : 1 Darstellung der Probenträgerfläche.
Für lange Belichtungszeiten und zur Erzielung eines
hohen Signal/Rauschverhältnisses ist es von Vorteil,
wenn die Kamera gekühlt ist.
In der Abbildung sind weiterhin ein Objekttisch 12
mit einer x/y-Verstellung 13, eine x/y-Verstellung 14
für eine Lichtquelle sowie ein zugehöriger Kollimator
15 zu erkennen. Der Objekttisch 12 ist um die z-Achse
16 verschiebbar. Die Detektionseinheit umfasst auch
einen Filterschieber 17.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist vorzugs
weise eine derartige Detektionseinheit 6 zur Erfassung
der Lumineszenzsignale der Marker auf sowie zur
Erfassung der Spezifizität der Sonden (im Falle des
Einsatzes von bead-basierten Sonden). Über ein nicht
dargestelltes Bilderfassungs- und -auswertesystem
werden die Lumineszenzsignale bewertet und die
zugehörigen Analyten bestimmt. Eine derartige
Detektionseinheit hat den weiteren Vorteil, dass
käufliche Konsumerartikel für den Aufbau dieser Einheit
eingesetzt werden können.
1
plattenförmiger Träger
2
Abdeckkörper
3
Fluidikkammer
4
Zuflussöffnung
5
Abflussöffnung
6
Detektionseinheit
7
Dichtung
8
Bohrung
9
CCD-Halterung
10
CCD-Chip
11
Makrooptik
12
Objekttisch
13
x/y-Verstellung
14
x/y-Verstellung der Lichtquelle
15
Kollimator
16
z-Achse
17
Filterschieber
Claims (19)
1. Verfahren zur Bestimmung von Analyten in einer
Probe unter Einsatz von chemilumineszenten
Markern, bei dem
für den Nachweis der Analyten spezifische Sonden auf einen plattenförmigen Träger (1) aufgebracht oder auf einem planen plattenförmigen Träger (1) bereitgestellt werden,
die zu analysierende Probe sowie ein flüssiges Reagenz, das die Chemilumineszenz an markierten Bindungen zwischen Analyten der Probe und den Sonden auslöst, zugegeben wird, und
die Lumineszenz ortsaufgelöst erfasst und den jeweiligen Sonden auf dem Träger zugeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Zugeben des flüssigen Reagenz und/oder dem Aufbringen der spezifischen Sonden ein Abdeckkörper (2) zur Bildung einer Fluidikkammer (3) mit zumindest einer Zu- (4) und einer Abflussöffnung (5) dichtend auf den plattenförmigen Träger (1) aufgesetzt wird, wobei anschließend zumindest das flüssige Reagenz über die Zuflussöffnung (4) zugegeben wird.
für den Nachweis der Analyten spezifische Sonden auf einen plattenförmigen Träger (1) aufgebracht oder auf einem planen plattenförmigen Träger (1) bereitgestellt werden,
die zu analysierende Probe sowie ein flüssiges Reagenz, das die Chemilumineszenz an markierten Bindungen zwischen Analyten der Probe und den Sonden auslöst, zugegeben wird, und
die Lumineszenz ortsaufgelöst erfasst und den jeweiligen Sonden auf dem Träger zugeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Zugeben des flüssigen Reagenz und/oder dem Aufbringen der spezifischen Sonden ein Abdeckkörper (2) zur Bildung einer Fluidikkammer (3) mit zumindest einer Zu- (4) und einer Abflussöffnung (5) dichtend auf den plattenförmigen Träger (1) aufgesetzt wird, wobei anschließend zumindest das flüssige Reagenz über die Zuflussöffnung (4) zugegeben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein ein Standardobjektträger als
plattenförmiger Träger (1) eingesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abdeckkörper (2) in einer optischen
Detektionseinheit (6) zur Erfassung der
Lumineszenz aufgesetzt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass der der Abdeckkörper (2) nach Erfassung der
Lumineszenz wieder vom plattenförmigen Träger (1)
abgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die für den Nachweis der Analyten
spezifischen Sonden in definierter arrayförmiger
Anordnung als Festphase auf dem plattenförmigen
Träger (1) bereitgestellt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die für den Nachweis der Analyten
spezifischen Sonden als farblich codierte
Mikropartikel bereitgestellt und nach dem
Aufsetzen des Abdeckkörpers (2) über die
Zuflussöffnung (4) in einer Schicht auf dem
plattenförmigen Träger (1) ausgebracht werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abdeckkörper (2) durch eine
Handhabungseinrichtung automatisch auf den
plattenförmigen Träger (1) aufgesetzt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass der der Abdeckkörper (2) über Klemmmittel mit
dem plattenförmigen Träger (1) verbunden wird.
9. Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten in einer
Probe unter Einsatz von chemilumineszenten
Markern, mit
einer Halterung für die Aufnahme eines plattenförmigen Trägers (1),
einer optischen Detektionseinheit (6) zur ortsaufgelösten Erfassung einer am plattenförmigen Träger (1) ausgelösten Lumineszenz, und
einer Auswerteeinrichtung zur Zuordnung der erfassten Lumineszenz zu den jeweiligen Sonden auf dem Träger (1) und Ausgabe der aus der Zuordnung resultierenden Analyten,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Vorratsbehältnis mit zumindest einem strukturierten und/oder mit einem Dichtelement versehenen Abdeckkörper (2), der auf einen in die Halterung eingesetzten platten förmigen Träger (1) zur Bildung einer Fluidikkammer (3) mit zumindest einer Zu- (4) und einer Abflussöffnung (5) dichtend aufsetzbar ist, und eine Handhabungseinrichtung zum automatischen Aufsetzen des Abdeckkörpers (2) auf einen in die Halterung eingesetzten plattenförmigen Träger (1) umfasst.
einer Halterung für die Aufnahme eines plattenförmigen Trägers (1),
einer optischen Detektionseinheit (6) zur ortsaufgelösten Erfassung einer am plattenförmigen Träger (1) ausgelösten Lumineszenz, und
einer Auswerteeinrichtung zur Zuordnung der erfassten Lumineszenz zu den jeweiligen Sonden auf dem Träger (1) und Ausgabe der aus der Zuordnung resultierenden Analyten,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Vorratsbehältnis mit zumindest einem strukturierten und/oder mit einem Dichtelement versehenen Abdeckkörper (2), der auf einen in die Halterung eingesetzten platten förmigen Träger (1) zur Bildung einer Fluidikkammer (3) mit zumindest einer Zu- (4) und einer Abflussöffnung (5) dichtend aufsetzbar ist, und eine Handhabungseinrichtung zum automatischen Aufsetzen des Abdeckkörpers (2) auf einen in die Halterung eingesetzten plattenförmigen Träger (1) umfasst.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Vorratsbehältnis als Magazin mit mehreren
Abdeckkörpern (2) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Vorratsbehältnis zumindest zwei
unterschiedlich ausgebildete Abdeckkörper (2)
umfasst, von denen einer zur Bestimmung der
Analyten unter Einsatz von chipbasierenden Sonden
und der andere zur Bestimmung der Analyten unter
Einsatz von beadbasierenden Sonden auf dem
plattenförmigen Träger (1) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abdeckkörper (2) eine Ausnehmung zur
Bildung der Fluidikkammer (3) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuflussöffnung (4) des Abdeckkörpers (2)
kapillarförmig ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Halterung für die Aufnahme und der
Abdeckkörper (2) für die Abdeckung eines
Standardobjektträgers (1) ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Dosiervorrichtung zum automatischen
Einfüllen einer flüssigen Reagenz über die
Zuflussöffnung (3) in die zwischen einem
eingesetzten Träger (1) und dem Abdeckkörper (2)
gebildete Fluidikkammer (3) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Dosiervorrichtung zum automatischen
Einfüllen der Probe über die Zuflussöffnung (3) in
die zwischen einem eingesetzten Träger (1) und dem
Abdeckkörper (2) gebildete Fluidikkammer (3)
vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass die optische Detektionseinheit (6) eine CCD-
Kamera mit einer vorgeschalteten Makrooptik
umfasst.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Klemmeinrichtung zur lösbaren Verbindung
des in die Halterung eingesetzten plattenförmigen
Trägers (1) mit dem aufgesetzten Abdeckkörper (2)
vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abdeckkörper (2) als Einmalartikel
ausgelegt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10058095A DE10058095C2 (de) | 2000-11-03 | 2000-11-23 | Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten durch Chemilumineszenz |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE10054456 | 2000-11-03 | ||
| DE10058095A DE10058095C2 (de) | 2000-11-03 | 2000-11-23 | Vorrichtung zur Bestimmung von Analyten durch Chemilumineszenz |
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|---|---|
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| DE10058095C2 DE10058095C2 (de) | 2003-12-18 |
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Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE10058095C2 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10058095C2 (de) | 2003-12-18 |
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