DE10058998C1 - Stoßfängereinheit eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Stoßfängereinheit eines KraftfahrzeugesInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine U-förmige Stoßfängereinheit eines Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens, die an ihren U-Schenkeln jeweils einen Haltekragen aufweist, der mehrere Ausnehmungen enthält und an einer Stufe eines Trägers des Fahrzeuges flächig anliegt, wobei eine Befestigungsschiene vorgesehen ist, die an einer von der Stufe abgewandten Seite flächig am Haltekragen anliegt und die mit stiftförmigen Befestigungsmitteln durch wenigstens eine der Ausnehmungen hindurch an der Stufe befestigt ist. DOLLAR A Um im Crashfall die Übertragung von Deformationskräften von der Stoßfängereinheit auf den Träger zu reduzieren, ist der Haltekragen an der Befestigungsschiene befestigt, wobei die Befestigungen zwischen dem Haltekragen und der Befestigungsschiene jeweils mit einer Sollbruchstelle ausgestattet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine U-förmige Stoßfängereinheit eines
Kraftfahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens, mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine derartige Stoßfängereinheit ist aus der JP 10029478 A
bekannt und weist an ihren U-Schenkeln jeweils einen zur U-
Schenkel-Innenseite hin abgewinkelten Haltekragen auf, der
mehrere Ausnehmungen enthält und an einer Stufe eines Trägers
des Fahrzeugs, der beispielsweise an einem Kotflügel
ausgebildet ist, flächig anliegt. Zur Anbindung der
Stoßfängereinheit an den Träger ist eine Befestigungsschiene
vorgesehen, die an einer von der Stufe abgewandten Seite
flächig am Haltekragen anliegt und mit Schrauben durch die
Ausnehmungen hindurch an der Stufe befestigt ist. Des weiteren
ist diese Befestigungsschiene auch am Haltekragen befestigt.
Aus der DE 42 02 585 A1 und aus der DE 25 48 398 A1 sind
Befestigungen zwischen Karosseriebauteilen eines Fahrzeugs
bekannt, die mit einer Sollbruchstelle ausgestattet sind.
Aus der DE 197 14 118 C1 ist eine weitere Stoßfängereinheit
bekannt, bei der diejenige Ausnehmung, die von einer die U-
Schenkel miteinander verbindenden U-Basis am weitesten
angeordnet ist, umfangsmäßig geschlossen ausgebildet ist. Im
Unterschied dazu sind alle anderen Ausnehmungen zur U-Schenkel-
Innenseite hin offen ausgebildet, wobei diese Öffnungen durch
Nuten gebildet sind, die einen V-förmigen Öffnungsquerschnitt
besitzen. Durch diese Bauweise wird erreicht, daß die
Stoßfängereinheit lediglich an demjenigen Ende, das dem einem
möglichen Aufprall ausgesetzten Ende gegenüberliegt, unlösbar
an einem Trägerteil des Kraftfahrzeuges angebunden ist, während
der übrige Bereich gegenüber dem Träger an dem Kraftfahrzeug
ausklinkbar sein soll. Dabei soll sich der ausklinkende Bereich
bogenartig verformen und hierbei möglichst viel
Verformungsenergie zum Abbau von Aufprallenergie aufnehmen.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine Stoßfängereinheit der eingangs genannten Art eine
andere Ausführungsform anzugeben, die bei einer
aufprallbedingten Krafteinleitung in die Stoßfängereinheit ein
Verformen der Kraftfahrzeugteile, an denen die
Stoßfängereinheit angebunden ist, bis zu einem möglichst hohen
Maß an Aufprallenergie zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine
Stoßfängereinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den
Haltekragen über relativ leicht trennbare Befestigungen an der
Befestigungsschiene anzubinden und die Befestigungsschiene
über relativ untrennbare Befestigungen an der Stufe
anzubinden. Im Falle eines Aufpralls ergibt sich dadurch die
Möglichkeit, daß sich der Haltekragen zumindest bereichsweise
von der Befestigungsschiene löst, während diese an der Stufe
verbleibt. Durch diesen Aufbau wird die Übertragung von
Deformationskräften auf die Stufe und somit auf den
fahrzeugseitigen Träger reduziert. Durch die Anbindung der
Befestigungsschiene am Haltekragen wird diese ein Bestandteil
der Stoßfängereinheit, wodurch sich die Montierbarkeit der
Stoßfängereinheit verbessert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die Befestigung der
Befestigungsschiene an der Stufe durch die von einer die U-
Schenkel miteinander verbindenden U-Basis am weitesten
entfernte Ausnehmung hindurch und durch eine in der Nähe
dieser U-Basis liegende Ausnehmung hindurch erfolgen, wobei
dann die von der U-Basis am weitesten entfernte Ausnehmung
umfangsmäßig geschlossen ausgebildet ist, während die nahe der
U-Basis liegende Ausnehmung zur U-Schenkel-Innenseite hin
umfangsmäßig offen ausgebildet ist, wobei in dieser
umfangsmäßig offenen Ausnehmung ein Distanzelement angeordnet
ist, über das sich die Befestigungsschiene an der Stufe
abstützt. Durch diese Bauweise wird im Bereich der Ausnehmung,
die von der U-Basis am weitesten entfernt ist, eine
Schwenkachse ausgebildet, um die der zugehörige U-Schenkel im
Crashfall schwenken kann, während er sich verformt. Die auf
die Stoßfängereinheit einwirkenden Deformationskräfte werden
dadurch zur U-Schenkel-Außenseite hin weggedrängt.
Bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei welcher der
Haltekragen mit stiftförmigen Befestigungsmitteln, z. B. Niete,
durch wenigstens eine der Ausnehmungen hindurch an der
Befestigungsschiene befestigt ist. Bei einer Weiterbildung
können diese Ausnehmungen umfangsmäßig geschlossen ausgebildet
sein, jedoch zur U-Schenkel-Innenseite hin einen geschwächten
Randbereich aufweisen, der jeweils eine Sollbruchstelle
bildet. Durch diese Bauweise kann für den Normalzustand eine
hochwertige Anbindung zwischen Haltekragen und
Befestigungsschiene gewährleistet werden, die für den
Crashfall eine hinreichende Nachgiebigkeit aufweist.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Stoßfängereinheit ist
bei Fahrzeugen von besonderem Vorteil, die aufgrund ihrer
Formgebung im Anschlußbereich der Stoßfängereinheit für den
Haltekragen, die Befestigungsschiene und die Stufe entlang des
U-Schenkels einen rampenförmigen Verlauf aufweisen. Selbst bei
einer derartigen Formgebung wird durch die Erfindung erreicht,
daß die Deformationskräfte weitestgehend vom Träger
weggerichtet werden, um Beschädigungen am Träger zu vermeiden.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der
zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Seitenansicht auf einen Heckbereich eines mit
einer erfindungsgemäßen Stoßfängereinheit
ausgestatteten Personenkraftwagens,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf einen U-Schenkel der
Stoßfängereinheit und einer zugehörigen
Befestigungsschiene in einer auseinandergezogenen
Darstellung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Bereich der Anbindung der
Stoßfängereinheit an den Personenkraftwagen
entsprechend den Schnittlinien III in Fig. 1,
Fig. 4 eine Schnittansicht wie in Fig. 3, jedoch entsprechend
den Schnittlinien IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine Schnittansicht wie in Fig. 3, jedoch entsprechend
den Schnittlinien V in Fig. 1.
Entsprechend Fig. 1 bildet eine erfindungsgemäße
Stoßfängereinheit 1 bei der hier dargestellten Ausführungsform
einen Heckstoßfänger eines Personenkraftwagens 2, von dem nur
ein Heckabschnitt teilweise dargestellt ist. Beachtenswert ist
hierbei, daß ein fahrzeugseitiger Anschlußbereich oder Träger
3 und ein daran anliegender, komplementärer Anschlußbereich 4
der Stoßfängereinheit 1 an den Fahrzeugseiten jeweils eine
Rampe bilden, die in Fahrzeuglängsrichtung von hinten nach
vorne abfällt. Bei einer derartigen Formgebung der
Anschlußbereiche 3 und 4 würde bei einer herkömmlich
ausgestalteten Stoßfängereinheit 1 ein Heckcrash auch bei
relativ niedrigen Geschwindigkeiten, sogenannter
"Heckreparaturcrash" eine direkte Kraftübertragung zwischen
den Anschlußbereichen 3 und 4 bewirken. Dementsprechend kann
es bei herkömmlichen Stoßfängereinheiten 1 dann zu einer
relativ schwerwiegenden Beschädigung des fahrzeugseitigen
Anschlußbereichs oder Trägers 3 kommen, der beispielsweise
einen Bestandteil eines Heckkotflügels bildet. Die
Reparaturkosten sind dann sehr hoch.
Die Stoßfängereinheit 1 ist von oben betrachtet U-förmig
ausgebildet, wobei U-Schenkel 5 die Heckpartie des Fahrzeugs 2
seitlich übergreifen. Eine die U-Schenkel 5 miteinander
verbindende U-Basis 6 bildet das hintere Ende des
Heckstoßfängers 1.
Entsprechend Fig. 2 besitzt jeder der U-Schenkel 5, von denen
in Fig. 2 lediglich einer ausschnittsweise dargestellt ist, im
Anschlußbereich 4 (vgl. Fig. 1) einen zur U-Schenkel-
Innenseite hin abgewinkelten Haltekragen 7, der sich entlang
der obengenannten Rampe erstreckt. Der Haltekragen 7 enthält
mehrere Ausnehmungen 8a bis 8g, die bis auf die Ausnehmung 8f
umfangsmäßig geschlossen ausgebildet sind. Im Unterschied dazu
ist die Ausnehmung 8f zur U-Schenkel-Innenseite hin offen
ausgebildet.
Entsprechend Fig. 2 ist diesem Haltekragen 7 eine
Befestigungsschiene 9 zugeordnet, mit deren Hilfe der
Haltekragen 7 und somit die Stoßfängereinheit 1 an einem durch
den Anschlußbereich 3 (vgl. Fig. 1) gebildeten Träger des
Fahrzeugs, z. B. Kotflügel, befestigt werden kann. Die Raumform
der Befestigungsschiene 9 ist ebenfalls an den Verlauf der
Rampe (vgl. Fig. 1) angepaßt. Diese Befestigungsschiene 9
besitzt beispielsweise ein U-förmiges Profil und enthält
mehrere Öffnungen 10a bis 10g, von denen zumindest die
Öffnungen 10a bis 10e und 10g umfangsmäßig geschlossen
ausgebildet sind.
Erfindungsgemäß ist diese Befestigungsschiene 9 zur Montage
der Stoßfängereinheit 1 am Fahrzeug 2 am Haltekragen 7
befestigt. Zu diesem Zweck wird die Befestigungsschiene 9 auf
die Unterseite des Haltekragens 7 flächig aufgelegt und so
positioniert, daß die Öffnungen 10a bis 10g mit den
korrespondierenden Ausnehmungen 8a bis 8g fluchten. Dann wird
die Befestigungsschiene 9 an dem Haltekragen 7 befestigt, was
mit stiftförmigen Befestigungsmitteln, vorzugsweise mit Nieten
durchgeführt wird, die die Öffnungen 10b bis 10e und 10g sowie
die zugehörigen Ausnehmungen 8b bis 8e und 8g durchdringen.
Die Anbindung der Stoßfängereinheit 1 an das Fahrzeug erfolgt
im Bereich der U-Schenkel 5 dadurch, daß die Halteschiene 9
durch die Ausnehmungen 8a und 8f hindurch mit dem
fahrzeugseitigen Träger 3 verbunden wird. Die dabei
verwendeten stiftförmigen Befestigungsmittel sind vorzugsweise
Schrauben.
Die Befestigungen der Befestigungsschiene 9 am Haltekragen 7
sind mit Sollbruchstellen ausgestattet, die hier dadurch
ausgebildet sind, daß die Ausnehmungen 8b bis 8e und 8g zur U-
Schenkel-Innenseite hin jeweils einen geschwächten
Randbereiche 11b bis 11e und 11g aufweisen. Die Schwächung
dieser Randbereich 11b bis 11e und 11g kann beispielsweise
durch eine reduzierte Materialstärke des Haltekragens 7
realisiert werden.
In Fig. 3 ist ein Schnitt durch eine der Verbindungen zwischen
der Befestigungsschiene 9 und dem Haltekragen 7 dargestellt.
Beispielhaft ist hier die Verbindungsstelle c herausgegriffen.
Entsprechendes gilt für die Verbindungsstellen b, d, e und g.
Entsprechend Fig. 3 besitzt der fahrzeugseitige Träger 3 eine
nach innen abgewinkelte Stufe 12, die ebenfalls dem Verlauf
der Rampe (vgl. Fig. 1) angepaßt ist.
Bei montierter Stoßfängereinheit 1 kommt der Haltekragen 7 an
dieser Stufe 12 zur Anlage. Die Befestigungsschiene 9 ist hier
mit einem Niet 14c am Haltekragen 7 befestigt, wobei der Niet
14c die Öffnung 10c, die Ausnehmung 8c sowie ein weiteres
Bauteil 13 durchdringt, das hier nicht näher beschrieben
werden muß. Wie aus Fig. 3 deutlich hervorgeht, besitzt der
Randbereich 11e einen gegenüber der sonstigen Materialstärke
des Haltekragens 7 stark reduzierte Materialstärke. Die
Materialstärke nimmt in den Randbereichen 11 hier zweistufig
ab; eine erste Stufe ist ringförmig ausgebildet und schließt
die zugehörige Ausnehmung 8 ein; eine zweite Stufe ist gemäß
Fig. 2 zur U-Schenkel-Innenseite hin V-förmig ausgebildet.
Hierdurch wird die Scher- und Ausreißfestigkeit des
Randbereichs 11 gegenüber dem übrigen Bereich des Haltekragens
11 deutlich reduziert. Die bei einem Heckaufprall in dem
Stoßfänger 1 eingeleiteten Kräfte bewirken dann ein Ausbrechen
des Niets 14c aus dem Randbereich 11c. In diesem Bereich kann
sich dann der Haltekragen 7 von der Befestigungsschiene 9 und
somit von der Stufe 12 entfernen.
Während die Befestigungsschiene 9 üblicherweise aus Metall
besteht, wird für das Bauteil 15 der Stoßfängereinheit 1 an
dem der Haltekragen 7 ausgebildet ist, Kunststoff bevorzugt.
In Fig. 4 ist ein Schnitt durch die Verbindung zwischen der
Befestigungsschiene 9 und der Stufe 12 in einem von der U-
Basis 6 (vgl. Fig. 1) entfernten Bereich wiedergegeben, in dem
die Ausnehmung 8a angeordnet ist. Die Befestigung der
Befestigungsschiene 9 an der Stufe 12 erfolgt mit Hilfe einer
Schraube 16, welche die Öffnung 10a der Befestigungsschiene 9,
die Ausnehmung 8a im Haltekragen 7 sowie eine Öffnung 17 in
der Stufe 12 durchdringt. In diesem Bereich ist auf die Stufe
12 eine Klemmmutter 18 aufgesteckt, deren Gewindeabschnitt 19
mit den Öffnungen bzw. Ausnehmungen 8a, 10a und 17 fluchtet.
Damit der Haltekragen 7 in diesem Bereich flächig an der Stufe
12 anliegen kann, ist dieser im Bereich der Klemmmutter 18
abgestuft, wobei die gebildete Stufe mit 20 bezeichnet ist. Da
hier zur Anbindung der Befestigungsschiene 9 an der Stufe 12
ein stiftförmiges Befestigungsmittel, nämlich die Schraube 16,
verwendet wird und da diese Schraube 16 den Haltekragen 7 in
einer umfangsmäßig geschlossenen Ausnehmung 8a durchdringt,
wird hier eine Schwenkachse 21 ausgebildet, um die der U-
Schenkel verschwenken kann, wenn seine anderen Anbindungen an
die Befestigungsschiene 9 im Crashfall getrennt sind.
Für Fig. 5 ist der Schnitt durch einen nahe an der U-Basis 6
(vgl. Fig. 1) angeordneten Bereich gelegt, in dem die
Ausnehmung 8f bzw. die Öffnung 10f angeordnet ist. Auch in
diesem Bereich ist die Befestigungsschiene 9 an der Stufe 12
befestigt. Als Befestigungsmittel dient auch hier eine
Schraube 22, die eine weitere Öffnung 23 in der Stufe 12 sowie
die Ausnehmung 8f und die Öffnung 10f durchdringt. Die
Schraube 22 wirkt mit einer Klemmmutter 24 zusammen, die auf
die Befestigungsschiene 9 aufgesteckt ist. Diese Klemmmutter
24 ist in besonderer Weise ausgebildet, da sie gleichzeitig
als Distanzelement wirksam ist, so daß sich die
Befestigungsschiene 9 im Bereich der Ausnehmung 8f über diese
Klemmmutter 24 an der Stufe 12 abstützt.
Im Crashfall kann sich der an der Stufe 12 anliegende
Restbereich des Haltekragens 7 ohne weiteres von der
Befestigungsschiene 9 und von der Stufe 12 lösen, wodurch die
Übertragung von Deformationskräften vom Stoßfänger 1 auf die
Stufe 12 und somit auf den Träger 3 reduziert ist.
Claims (10)
1. U-förmige Stoßfängereinheit eines Kraftfahrzeuges,
insbesondere eines Personenkraftwagens, die an ihren U-
Schenkeln (5) jeweils einen Haltekragen (7) aufweist, der
mehrere Ausnehmungen (8a bis 8g) enthält und an einer Stufe
(12) eines Trägers (3) des Fahrzeuges flächig anliegt, wobei
eine Befestigungsschiene (9) vorgesehen ist, die an einer von
der Stufe (12) abgewandten Seite flächig am Haltekragen (7)
anliegt und die mit stiftförmigen Befestigungsmitteln (16, 22)
durch wenigstens eine der Ausnehmungen (8a, 8f) hindurch an der
Stufe (12) befestigt ist, wobei der Haltekragen (7) an der
Befestigungsschiene (9) befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungen zwischen dem Haltekragen (7) und der
Befestigungsschiene (9) jeweils mit einer Sollbruchstelle (11b
bis 11e, 11g) ausgestattet sind.
2. Stoßfängereinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die U-Schenkel (5) über eine U-Basis (6) miteinander
verbunden sind und daß die Befestigung der Befestigungsschiene
(9) an der Stufe (12) durch die von der U-Basis (6) am
weitesten entfernte Ausnehmung (8a) hindurch und durch eine
nahe der U-Basis (6) angeordnete Ausnehmung (8f) hindurch
erfolgt, wobei die von der U-Basis (6) am weitesten entfernte
Ausnehmung (8a) umfangsmäßig geschlossen ausgebildet ist,
während die nahe der U-Basis (6) angeordnete Ausnehmung (8f)
zur U-Schenkel-Innenseite hin umfangsmäßig offen ausgebildet
ist, wobei in der umfangsmäßig offenen Ausnehmung (8f) ein
Distanzelement (24) angeordnet ist, über das sich die
Befestigungsschiene (9) an der Stufe (12) abstützt.
3. Stoßfängereinheit nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekragen (7) mit stiftförmigen Befestigungsmitteln
(14b bis 14e, 14g) durch wenigstens eine der Ausnehmungen (8b
bis 8e, 8g) hindurch an der Befestigungsschiene (9) befestigt
ist.
4. Stoßfängereinheit nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmungen (8b bis 8e, 8g), durch die hindurch der
Haltekragen (7) an der Befestigungsschiene (9) befestigt ist,
umfangsmäßig geschlossen ausgebildet sind, jedoch zur U-
Schenkel-Innenseite hin einen geschwächten Randbereich (11b
bis 11e, 11g) aufweisen, der die jeweilige Sollbruchstelle
bildet.
5. Stoßfängereinheit nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der geschwächte Randbereich (11b bis 11e, 11g) durch eine
reduzierte Materialstärke ausgebildet ist.
6. Stoßfängereinheit nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich der geschwächte Randbereich (11b bis 11e, 11g) von
der zugehörigen Ausnehmung (8b bis 8e, 8g) zur U-Schenkel-
Innenseite hin V-förmig erweitert.
7. Stoßfängereinheit zumindest nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die stiftförmigen Befestigungsmittel, mit denen der
Haltekragen (7) an der Befestigungsschiene (9) befestigt ist,
durch Niete (14b bis 14e, 14g) gebildet sind.
8. Stoßfängereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die stiftförmigen Befestigungsmittel, mit denen die
Befestigungsschiene (9) an der Stufe (12) befestigt ist, durch
Schrauben (16, 22) gebildet sind.
9. Stoßfängereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß Haltekragen (7), Befestigungsschiene (9) und Stufe (12)
entlang des U-Schenkels (5) einen rampenförmigen Verlauf
besitzen.
10. Stoßfängereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsschiene (9) aus Metall besteht, während
der Haltekragen (7) aus Kunststoff besteht.
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