DE10058675A1 - Spannvorrichtung zum Spannen von Läuferschaufeln - Google Patents
Spannvorrichtung zum Spannen von LäuferschaufelnInfo
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einer Spannvorrichtung zum Spannen von Läuferschaufeln, die einen vorzugsweise weitgehend quaderförmigen Grundkörper und einen an dem Grundkörper angeordneten, ungleichmäßig gekrümmten Schaufelabschnitt aufweisen, mit vorzugsweise zwei gegenüberliegenden Spanngrundkörpern, wobei wenigstens ein Spanngrundkörper axial verschiebbare Stößeln aufweist, über die der Schaufelabschnitt zwischen den Spanngrundkörpern gehaltert werden kann. DOLLAR A Die Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass vorzugsweise beide Spanngrundkörper mindestens einen, vorzugsweise unabhängig von den Stößeln verfahrbaren Spannfinger aufweisen und dass über die Spannfinger die Läuferschaufel am Grundkörper gespannt werden kann, wobei eine Bearbeitung des Grundkörpers der Läuferschaufel trotz der Spannfinger wenigstens abschnittsweise möglich ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung zum Spannen von
Läuferschaufeln, die einen vorzugsweise weitgehend
quaderförmigen Grundkörper und einen an dem Grundkörper
angeordneten, ungleichmäßig gekrümmten Schaufelabschnitt
aufweisen, mit vorzugsweise zwei gegenüberliegenden
Spanngrundkörpern, wobei wenigstens ein Spanngrundkörper axial
verschiebbare Stößel aufweist, über die der Schaufelabschnitt
zwischen den Spanngrundkörpern gehaltert werden kann. Die
Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Spannen von
derartigen Läuferschaufeln.
Derartige Spannvorrichtungen sind in vielfältiger Art und
Weise bekannt. So beschreibt bspw. die EP 0 899 061 A2 eine
Spannvorrichtung, die wengistens zwei Spanngrundkörper
vorsieht, an denen jeweils eine Vielzahl von Spannstößeln
angeordnet sind. Zwischen den Spannstößeln können Werkstücke
beliebiger Kontur funktionsgerecht gespannt werden.
Derartige Spannvorrichtungen weisen allerdings das Problem
auf, dass es nicht möglich ist, Werkstücke mit ungleichmäßig
gekrümmten Oberflächen definiert positionsgenau so zu spannen,
dass sie einer entsprechend hochgenauen Bearbeitung,
insbesondere im Rahmen einer Serienfertigung, unterzogen
werden können. Ein solch definiertes und positionsgenaues
Spannen ist bei Läuferschaufeln von Strömungsmaschinen
erforderlich, um eine hochgenaue und exakte Bearbeitung des
Werkstücks zu ermöglichen.
Deshalb werden in der Praxis die eingangs genannten
Läuferschaufeln mit einem aushärtenden Werkstoff,
beispielsweise mit einem Kunststoffkitt oder Gips, so
umgossen, dass nach Aushärten des Werkstoffs zwei parallel
zueinander angeordnete Oberflächen vorhanden sind. Diese
Oberflächen können auf bekannte Art und Weise mittels einer
spannstockartigen Spanneinrichtung gespannt werden. Hierdurch
ist insbesondere eine Bearbeitung des der Welle einer
Strömungsmaschine zugewandten Abschnitts, nämlich des
Grundkörpers der Läuferschaufel, möglich. Nach der Bearbeitung
wird der ausgehärtete Werkstoff von der Läuferschaufel bspw.
durch Abmeiseln entfernt. Ein derartiges Spannen ist sehr
Zeit- und materialaufwendig und folglich kostenintensiv.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
eine Spannvorrichtung und ein Verfahren zum Spannen von
Läuferschaufeln vorzuschlagen, bei denen ein funktionssicheres
und positionsgenaues Spannen kostengünstig und auf einfache
Art und Weise möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Spannvorrichtung der
eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, die erfindungsgemäß
vorsieht, dass die Spanngrundkörper jeweils mindestens einen,
unabhängig von den Stößeln verfahrenbaren Spannfinger
umfassen, über welche die Läuferschaufel am Grundkörper
gespannt werden kann, wobei eine Bearbeitung des Grundkörpers
der Läuferschaufel trotz der Spannfinger wenigstens
abschnittsweise möglich ist.
Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht, dass die
Läuferschaufel optimal gespannt wird. Insbesondere durch die
Spannung über die Spannfinger, die die Läuferschaufel am
Grundkörper spannen, erfolgt eine Spannung sehr nahe an der zu
bearbeiteten Stelle der Läuferschaufel, nämlich am
Grundkörper. Dabei ist darauf zu achten, dass trotz der
Spannung der Läuferschaufel am Grundkörper eine Bearbeitung
des Grundkörpers wenigstens abschnittsweise möglich ist.
Dadurch, dass die Stößel unabhängig von den Spannfingern
verfahren und auch festgestellt werden können, kann die
Läuferschaufel zunächst über die Stößel zwischen den
Spanngrundkörpern positionsgenau fixiert bzw. gespannt werden
Erst in einem nächsten Arbeitsschritt erfolgt die eigentliche
Spannung über die Spannfinger.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, dass die Spannfinger nicht an den einander
zugewandten Seiten der Spanngrundkörper, sondern an den dem
Grundkörper der Läuferschaufel zugewandten Seiten der
Spanngrundkörper angeordnet sind. Eine derartige Ausgestaltung
der Erfindung hat den Vorteil, dass die Spanngrundkörper
multifunktional genutzt werden. Zum einen weisen sie die den
Schaufelabschnitt beaufschlagenden Stößel auf. Zum anderen
sind an ihnen außerdem die den Grundkörper spannenden
Spannfinger angeordnet.
Zur optimalen Spannung des Grundkörpers kann erfindungsgemäß
vorgesehen sein, dass an wenigstens einem der Spannfinger in
Richtung des Grundkörpers der Läuferschaufel verfahrbare
Spanneinsätze angeordnet sind, die zur Spannung der
Läuferschaufel an dem Grundkörper anliegen. Derartige
Spanneinsätze werden also zur Spannung der Läuferschaufel mit
einem Spanndruck beaufschlagt und vorteilhafterweise
festgestellt. Hierdurch läßt sich die erfindungsgemäße
Spannvorrichtung flexibler einsetzen. Außerdem sind definierte
Spannkräfte leichter zu organisieren.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind wenigstens vier und vorzugsweise sechs Spannfinger und
ggf. Spanneinsätze vorhanden, die abwechselnd oder zeitgleich
an den Längs- und/oder Stirnseiten des Grundkörpers angreifen.
Bei einer derartigen Spannvorrichtung sind erfindungsgemäß
lediglich diejenigen Spannfinger im Einsatz, welche ein
Bearbeiten des Grundkörpers nicht beeinträchtigen oder
behindern. Bspw. können Spannfinger und ggf. Spanneinsätze
ausschließlich an den Längsseiten des Grundkörpers angreifen.
Dabei können dann die Stirnseiten des Grundkörpers bearbeitet
werden. Sollen die Längsseiten des Grundkörpers bearbeitet
werden, so ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass bspw. die
Spannfinger den Grundkörper lediglich an den Stirnseiten
beaufschlagen. Um die Läuferschaufel zusätzlich abzustützen,
ist denkbar, dass die der Bearbeitungsseite abgewandten
Spannfinger den Grundkörper bzw. die Läuferschaufel stützen.
Um ein entsprechend flexibles Anliegen bzw. Spannen der
Spannfinger zu ermöglichen, kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass die Spannfinger zu dem jeweiligen Spanngrundkörper
axial verschiebbar und feststellbar angeordnet sind.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass die Spannfinger mit ggf. Spanneinsätzen in den
jeweiligen Spanngrundkörpern weitgehend versenkbar sind.
Hierdurch wird vorteilhafterweise erreicht, dass die
Spannfinger, die für die Bearbeitung des Grundkörpers an einem
bestimmten Abschnitt benötigt werden, den Bearbeitungsvorgang
nicht stören oder beeinträchtigen. Durch ein Versenken der
Spannfinger sind die Spannfinger nicht im Weg und können auch
nicht beschädigt werden.
Um ein symmetrisches und gleichmäßiges Spannen der
Läuferschaufel zu ermöglichen, kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass die Spannfinger mit ggf. Spanneinsätzen
spiegelsymmetrisch angeordnet sind.
Weiterhin kann erfindungsgemäß vorteilhafterweise vorgesehen
sein, dass die Läuferschaufel über wenigstens jeweils zwei
gegenüberliegende Spannfinger mit ggf. Spanneinsätzen gespannt
wird, wobei die den Grundkörper nicht spannenden Spannfinger
in zurückgezogener Position sind. Gerade hierdurch können
einzelne Abschnitte oder auch ganze Seiten des Grundkörpers
der Läuferschaufel bearbeitet werden, ohne das nicht benötigte
Spannfinger die Bearbeitung behindern.
Erfindungsgemäß kann außerdem vorgesehen sein, dass die Stößel
Spann- und/oder Fixierstößel sind. Fixierstößel fixieren
lediglich die Läuferschaufel positionsgenau zwischen den
Spanngrundkörpern. Die eigentliche Spannung erfolgt hierbei
über die Spannfinger mit ggf. Spanneinsätzen. Bei den
Spannstößeln wird die Läuferschaufel zwischen den
Spanngrundkörpern nicht nur fixiert, sondern auch gespannt.
Eine weitere, besonders bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Spannvorrichtung
als Spannkassette ausgebildet ist, wobei zwischen den
Spanngrundkörpern ein Läuferschaufelaufnahmeschlitz vorhanden
ist, in den der Schaufelabschnitt einführbar ist. Gerade eine
derartige Spannkassette kann gewährleisten, dass die
Läuferschaufeln definiert fixiert und gespannt werden.
Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass an der
Oberseite der Spannvorrichtung, insbesondere im Bereich um den
Aufnahmeschlitz, mehrere Spannfinger vorhanden sind. Eine
besonders günstige Anordnung ergibt sich dadurch, dass zwei
gegenüberliegende Spanngrundkörper mit jeweils drei
Spannstößeln und zwei Spannfingern vorhanden sind. Die zwei
gegenüberliegenden Spanngrundkörper werden über weitere zwei
Spanngrundkörper quer zur Schaufellängsachse miteinander
verbunden. Diese Querspanngrundkörper weisen keine Spannstößel
auf, sondern lediglich jeweils einen Spannfinger, über welche
die Stirnseiten des Grundkörpers gespannt werden können.
Um ein möglichst geringes Verfahren der Stößel zur Fixierung
oder auch zur Spannung des Schaufelabschnitts zu erreichen,
kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die
Oberflächenkonturen der einander zugewandten Seiten der
Spanngrundkörper weitgehend der ungleichmäßig gekrümmten
Oberflächenkontur des Schaufelabschnitts entsprechen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann
vorgesehen sein, dass lediglich ein Spanngrundkörper
vorzugsweise drei Stößel aufweist, wobei axial zu den Stößeln
an dem anderen Spanngrundkörper Auflageüberstände angeordnet
sind. Bei Beaufschlagen der Stößel mit Fixier- oder Spanndruck
wird demnach der Schaufelabschnitt zwischen den Stößeln und
den Auflageüberständen gespannt.
Erfindungsgemäß ist außerdem denkbar, dass wenigstens ein
Spanngrundkörper mehrere Spannstößel in den freien
Randbereichen und insbesondere im Bereich des dem Grundkörper
abgewandten freien Endes des Schaufelabschnitts aufweist. Über
derartige Spannstößel können beim Bearbeiten auftretende
Schwingungen des Schaufelabschnitt unterbunden werden.
Hierdurch erhöht sich die Bearbeitungsqualität der
Läuferschaufel.
Um ein positionsgenaues und definiertes Anlegen bzw. Einlegen
der Läuferschaufel in die Spannvorrichtung bzw. die
Spannkassette gewährleisten, kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass an wenigstens einem Spanngrundkörper ein
Anschlagpunkt und/oder eine Anschlagkante vorhanden ist.
Weiterhin ist denkbar, dass wenigsten einer der Stößel
und/oder der Anschlagpunkte und/oder die Anschlagkante einen
Berührungssensor aufweist. Bei einem derartigen
Berührungssensor kann eine zentrale Steuereinheit bspw.
erfassen, ob eine Läuferschaufel in der Spannvorrichtung
vorhanden ist und ob die Läuferschaufel positionsgenau
gespannt ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass die Spannvorrichtung verschwenkbar auf insbesondere
einem Maschinenbett gelagert ist. Durch eine derartige
Lagerung kann die gesamte Spannvorrichtung bzw. die
Spannkassette verschwenkt werden, wodurch eine größere
Flexibilität und Freiheit der Bearbeitung des Grundkörpers
möglich ist.
Weiterhin ist erfindungsgemäß denkbar, dass eine Steuereinheit
vorhanden ist, die die axiale Verschiebbarkeit und
Arretierbarkeit der Spannfinger und ggf. Spanneinsätze sowie
der Stößel steuert. Dies hat den Vorteil, dass der gesamte
Spannvorgang voll automatisiert werden kann.
Der eingangs genannten Aufgabe wird auch ein Verfahren zum
Spannen von Läuferschaufeln in eine im Vorhergehenden
beschriebene Spannvorrichtung gelöst, die folgende
Verfahrensschritte vorsieht:
- a) Führen des Schaufelabschnitts in den Bereich zwischen die Spanngrundkörper,
- b) Anlegen der Läuferschaufel an wengistens einen Anschlagpunkt und/oder die wenigstens eine Anschlagkante,
- c) Anlegen der Stößel an den Schaufelabschnitt zum Fixieren und/oder Spannen der Läuferschaufel,
- d) Verfahren der Spannfinger und ggf. Spanneinsätze in die Spannstellung und Rückfahren der beim Bearbeitungsvorgang der Läuferschaufel nicht benötigten Spannfinger und ggf. Spannsätze.
Vorteilhafterweise kann das Verfahren dahingehend
erfindungsgemäß weitergebildet werden, dass bei Wechsel des
Bearbeitungsvorgangs bisher nicht benötigte Spannfinger und
ggf. Spanneinsätze in Spannstellung verfahren werden und dass
beim neuen Bearbeitungsvorgang nichtbenötigte Spannfinger und
ggf. Spanneinsätze rückgefahren und vorzugsweise in dem
jeweiligen Spanngrundkörper versenkt werden.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht
außerdem vor, dass die positionsgenaue Anlage der
Läuferschaufel an die Anlagepunkte und/oder die wenigstens
eine Anlagekante vor und/oder während der Verfahrensabschnitte
b)-d) überprüft wird und dass bei nicht positionsgenauem
Anliegen der Läuferschaufel die Verfahrensschritte a)-d)
wiederholt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der
Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der
die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Spannvorrichtung in
perspektivischer Ansicht mit zwei ausgefahrenen
Spannfingern,
Fig. 2 die Spannvorrichtung gemäß Fig. 1 mit vier
ausgefahrenen Spannfingern,
Fig. 3 die Seitenansicht der Spannvorrichtung gemäß Fig. 2
mit einer Läuferschaufel in Spannposition I,
Fig. 4 die Vorderansicht der Spannvorrichtung gemäß Fig. 1
mit einer Läuferschaufel in Spannposition II,
Fig. 5 ein Spanngrundkörper der erfindungsgemäßen
Spannvorrichtung in Einzelteildarstellung und
Fig. 6 ein dem in Fig. 5 dargestellten Spanngrundkörper
gegenüberliegender Spanngrundkörper in
Einzelteildarstellung.
In Fig. 1 ist eine Spannvorrichtung 1 zum Spannen von
Läuferschaufeln, die einen vorzugsweise weitgehend
quaderförmigen Grundkörper und einen an den Grundkörper
angeordneten, ungleichmäßig gekrümmten Schaufelschnitt
aufweisen, gezeigt. Die Spannvorrichtung 1 weist vier
Spanngrundkörper 3, 5, 7, 9 auf. Die Spanngrundkörper 3 und 7
sind als Längsspanngrundkörper ausgebildet und die
GrundSpanngrundkörper 5 und 9 als Querspanngrundkörper. Die
vier miteinander verschraubten Spanngrundkörper 3, 5, 7, 9
bilden eine Spannkassette mit einem
Läuferschaufelaufnahmeschlitz 11. In den Schlitz 11 wird zur
Spannung der Läuferschaufel deren ungleichmäßig gekrümmter
Schaufelabschnitt eingeführt.
Die Spanngrundkörper 3, 5, 7, 9 weisen an ihrer in Fig. 1
versehenen Oberseite Spannfinger 13, 15, 17, 19, 21, 23 auf.
An den Längsspanngrundkörper 3 und 7 sind jeweils zwei in
Fig. 1 komplett versenkt dargestellte Spannfinger 13, 15 bzw.
19, 21 vorhanden. An den Querspanngrundkörper 5 und 9 ist
jeweils ein Spannfinger 17 und 23 in ausgefahrenem Zustand
dargestellt. Die Spannfinger 13-23 sind im wesentlichen
zylindrisch aufgebaut und axial relativ zum jeweiligen
Spanngrundkörper 3-9 axial verschiebbar und feststellbar.
Rechts und links neben den beiden Längsspanngrundkörper 3 und
7 weist die Spannvorrichtung 1 je eine Kommunikations- und
Anschlußeinheit 25 auf. Über entsprechende, nicht dargestellte
Verbindungskanäle können die Spannfinger 15-23 über die
Kommunikationsanschlußeinheit 25 bewegt und festgestellt
werden.
Fig. 2 zeigt im Unterschied zu Fig. 1 die vier Spannfinger
13 und 15 sowie 19 und 21 in ausgefahrenem Zustand.
Demgegenüber sind die beiden Spannfinger 17 und 23 in den
jeweiligen Spanngrundkörper 5 und 9 vollständig versenkt.
In der in Fig. 3 dargestellten Seitenansicht ist eine
Läuferschaufel 27 gestrichelt darstellt. Die Läuferschaufel 27
weist einen weitgehend quaderförmigen Grundkörper 29 und einen
an dem Grundkörper 29 angeordneten, ungleichmäßig gekrümmten
Schaufelabschnitt 31 auf. Der Schaufelabschnitt 31 ist in dem
Schlitz 11 angeordnet, wobei das freie Ende des
Schaufelabschnitts 31, das dem Grundkörper 29 abgewandt ist,
auf der den Spannfingern 13-23 abgewandten Unterseite der
Spannvorrichtung 1 herausragt.
In der in Fig. 3 darstellten Spannposition I wird die
Läuferschaufel 27 über die vier Spannfinger 13 und 15 sowie 19
und 21 gespannt. Die Spannung der Läuferschaufel 27 erfolgt
hierbei entlang den beiden Längsseiten 33 des Grundkörpers 29.
Wie aus Fig. 3 deutlich hervorgeht, sind an den Spannfingern
13, 15 und 19, 21 in Richtung des Grundkörpers 29 gerichtete
Spanneinsätze 35 angeordnet. Bei der in den Figuren
dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die
Spanneinsätze 35 in Richtung den Längsseiten 33 des
Grundkörpers 29 verfahrbar und feststellbar. Die Richtung der
Verschiebbarkeit der Spannfinger 19, 21 und 13, 15 ist durch
den Doppelpfeil 37 angedeutet. Die Richtung der
Verschiebbarkeit der Spanneinsätze 35 ist durch den
Doppelpfeil 39 angedeutet.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, liegen zur Spannung der
Läuferschaufel 27 die Spanneinsätze 35 an den Längsseiten des
Grundkörpers 29 an.
Wird die Läuferschaufel 27 gemäß der in Fig. 3 dargestellten
Spannposition I gespannt, so können die freien Stirnseiten 41
des Grundkörpers 29 bearbeitet werden. Dadurch, dass die an
den Stirnseiten 41 angeordneten Spannfinger 17 und 23
vollständig in den zugehörigen Spanngrundkörpern 5 und 9
versenkt sind, kann eine Berarbeitung des Grundkörpers 29 an
den Stirnseiten 41 problemlos durchgeführt werden.
Wie aus Fig. 3 weiterhin deutlich hervorgeht ist das freie
Ende des Schaufelabschnitts 31 der Läuferschaufel 27
zugänglich. Dieser Bereich kann, falls es erforderlich ist,
ebenfalls einer Bearbeitung unterzogen werden.
Fig. 4 zeigt eine zweite Spannposition II, bei welcher der
Grundkörper 29 der Läuferschaufel 27 über die beiden
Stirnseiten 41 gespannt wird. Hierzu sind die beiden
Spannfinger 17 und 23 in ausgefahrener Position dargestellt.
An den Spannfingern 17, 23 sind in Richtung der Stirnseiten 41
des Grundkörpers 29 weisende Spanneinsätze 43 vorhanden. Über
die Spanneinsätze 43 werden die Stirnseiten 41 mit dem
entsprechenden Spanndruck beaufschlagt. Die Spanneinsätze 43
der beiden Spannfinger 17 und 23 sind entsprechend den
Spanneinsätzen 35 der Spannfinger 13, 15 und 19, 21
verschiebbar und feststellbar.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Spannposition II sind die an
den Spanngrundkörpern 3 und 7 vorhandenen Spannfinger 13, 15
und 19, 21 vollständig in den entsprechenden Spanngrundkörpern
3 und 7 versenkt. Hierdurch können bei der Spannposition II
die Längsseiten 33 des Grundkörpers 29 der Läuferschaufel 27
bearbeitet werden. Um eine optimale Bewegungsfreiheit der den
Grundkörper 29 bearbeitenden Werkzeuge zu ermöglichen, sind
die beiden Spannfinger 17 und 23 vorteilhafterweise schmaler
ausgebildet, als der Grundkörper 29 bzw. die Stirnflächen 41
breit ist bzw. sind. Die Werkzeuge können damit auch über die
Längsseiten des Grundkörpers 29 herausgeführt werden, ohne auf
die beiden Spannfinger 17 und 23 zu stoßen.
Bei einer Spannung der Läuferschaufel 27 gemäß der
Spannposition I nach Fig. 3, also auch gemäß der
Spannposition II nach Fig. 4 kann die dem Schaufelabschnitt
31 abgewandte Oberseite 45 des Grundkörpers 29 bearbeitet
werden. Dabei ist auch denkbar, dass sämtliche Spannfinger
13-23 den Grundkörper 41 während einer Bearbeitung der
Oberseite 45 der Läuferschraube 27 spannen.
Bei der Bearbeitung von lediglich einer Längsseite 33 des
Grundkörpers 29 ist denkbar, dass die der Bearbeitungsseite
abgewandten Spannfinger 19, 21 bzw. 13, 15 auf der
Bearbeitungsseite abgewandten Längsseite 33 des Grundkörpers
29 zur Abstützung der Läuferschaufel 27 an dem Grundkörper 29
anliegen. Ein derartiges Anliegen bzw. Abstützen des
Grundkörpers 29 ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der
Grundkörper 29 mit quer zur Längsachse des Grundkörpers 29
verlaufenden Bearbeitungskräften beaufschlagt wird.
Wie aus Fig. 3 und 4 deutlich hervorgeht, sind die
Spannfinger 13-23 nicht senkrecht zur Oberseite der
Spannvorrichtung verfahrbar, sondern schräg in Richtung des
Grundkörpers 29 der Läuferschaufel 27. Aufgrund einer
Bearbeitung der Längsseiten 33 als auch der Stirnseiten 41
kann der Abstand vor und nach einer Bearbeitung zwischen dem
Grundkörper 29 der Läuferschaufel 27 und den entsprechenden
Spannfingern 13-23 variieren. Um einen derartigen Abstand
auszugleichen, sind die Spannfinger 13-23 vorteilhafterweise
schräg in Richtung des Grundkörpers 29 der Läuferschaufel 27
verfahrbar. Damit kann insbesondere der Verfahrweg der
Spanneinsätze 35 und 43 relativ gering gehalten werden.
Fig. 5 zeigt den Spanngrundkörper 3 in Einzelteildarstellung.
Dabei ist deutlich zu erkennen, dass die Oberflächenkontur der
dem Schlitz 11 bzw. der des Schaufelabschnitts 31 der
Läuferschaufel 27 zugewandten Seite 47 weitgehend der
ungleichmäßig gekrümmten Oberflächenkontur des
Schaufelabschnitts 31 entspricht. Auf der dem
Schaufelabschnitt 31 zugewandten Seite 47 sieht der
Spanngrundkörper 3 weiterhin drei in Richtung des
Schaufelabschnitts 31 gerichtete Stößel 49 vor. Weiterhin sind
in dem Bereich, der dem freien Ende des Schaufelabschnitts 31
zugewandt ist, an der Seite 47 des Spanngrundkörpers 3 vier
Spannstößel 51 vorhanden.
Fig. 5 zeigt weiterhin zwei Anschlagkanten 53 und 55, gegen
welche die freien Kanten des Schaufelabschnitts 31 beim
Einsetzen in die Spannvorrichtung 1 angeschlagen werden.
Außerdem ist ein Anschlagpunkt 57 in Form eines Auflagestößels
an der Oberseite des Spanngrundkörpers 3 angeordnet. Beim
Einsetzen der Läuferschaufel 27 in die Spannvorrichtung 1
liegt der Grundkörper 29 zur positionsgenauen Fixierung und
Spannung der Läuferschaufel 27 auf dem Auflagepunkt 57 auf,
wie in Fig. 4 deutlich zu erkennen ist.
Entsprechend des in Fig. 5 dargestellten Spanngrundkörpers 3
weist der in Fig. 6 dargestellte Spanngrundkörper 7 auf der
dem Schaufelabschnitt zugewandten Seite 59 drei Auflageflächen
61 auf. Weiterhin ist an der Oberseite des Spanngrundkörpers 7
ein Auflagepunkt 63 vorhanden, welcher zur positiongenauen
Auflage des Grundkörpers 29 der Läuferschaufel 27 dient. Ein
derartiges Aufliegen des Grundkörpers 29 auf dem Auflagepunkt
63 ist bspw. in Fig. 4 zu erkennen.
Zur Spannung der Läuferschaufel 27 wird zunächst der
Schaufelabschnitt 31 in den Läuferschaufelaufnahmeschlitz 11
der Spannvorrichtung 1 geführt. Zur positionsgenauen Anordnung
der Läuferschaufel 27 wird die Läuferschaufel 27 gegen die
Anschlagkanten 53 und 55 sowie gegen die Anschlagpunkte 57 und
63 geführt. Dabei ist denkbar, dass an den Anschlagkanten 53,
55 und/oder an den Anschlagpunkten 57, 63 Kontrollsensoren
angeordnet sind, mittels welchen ein korrektes Anliegen der
Läuferschaufel 27 kontrollierbar ist.
In einem nächsten Arbeitsschritt werden die Stößel 49 zur
Fixierung der Läuferschaufel 27 beaufschlagt, wodurch die
Läuferschaufel 27 gegen die Anlageflächen 61 gedrückt wird.
Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass an jedem der
beiden Spanngrundkörper 3 und 7 eine Vielzahl von Stößeln 49
Verwendung findet. Anstelle des Beaufschlagens der Stößel 49
mit einem Fixierdruck ist erfindungsgemäß denkbar, die Stößel
mit einem höheren Spanndruck zu beaufschlagen.
Nachdem die Läuferschaufel über die Stößel 49 fixiert ist,
erfolgt die eigentliche Spannung gemäß der Spannposition I
nach Fig. 3 oder gemäß der Spannposition II nach Fig. 4.
Um unerwünschte und dem Bearbeitungsvorgang nachteilig
beeinflussende Schwingungen des Schaufelabschnitt 31 zu
unterbinden, wird der Schaufelabschnitt 31 mit den
Spannstößeln 51 beaufschlagt. Hierdurch kann die
Bearbeitungsqualität erheblich verbessert werden.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln, als
auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (21)
1. Spannvorrichtung (1) zum Spannen von Läuferschaufeln
(27), die einen vorzugweise weitgehend quaderförmigen
Grundkörper (29) und einen an dem Grundkörper (29)
angeordneten, ungleichmäßig gekrümmten Schaufelabschnitt
(31) aufweisen, mit vorzugsweise zwei gegenüberliegenden
Spanngrundkörpern (3, 5, 7, 9), wobei wenigstens ein
Spanngrundkörper (3, 7) axial verschiebbare Stößel (49)
aufweist, über die der Schaufelabschnitt (31) zwischen
den Spanngrundkörpern (3, 7) gehaltert werden kann,
dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise beide
Spanngrundkörper (3, 5, 7, 9) mindestens einen,
vorzugsweise unabhängig von den Stößeln (49) verfahrbaren
Spannfinger (13-23) aufweisen und dass über die
Spannfinger die Läuferschaufel (27) am Grundkörper (29)
gespannt werden kann, wobei eine Bearbeitung des
Grundkörpers (29) der Läuferschaufel (27) trotz der
Spannfinger (13-23) wenigstens abschnittsweise möglich
ist.
2. Spannvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Spannfinger (13-23) nicht an
den einander zugewandten Seiten der Spanngrundkörper (3-
9) sondern an den dem Grundkörper (29) der Läuferschaufel
(27) zugewandten Seiten der Spanngrundkörper (3-9)
angeordnet sind.
3. Spannvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass an wenigstens einem der Spannfinger
(13-23) in Richtung des Grundkörpers (29) der
Läuferschaufel (27) verfahrbare Spanneinsätze (35, 43)
angeordnet sind, die zur Spannung der Läuferschaufel (27)
an dem Grundkörper (29) anliegen.
4. Spannvorrichtung (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens zwei und vorzugsweise
sechs Spannfinger (13-23) und ggf. Spanneinsätze (35,
43) vorhanden sind, die abwechselnd oder zeitgleich an
den Längs- und/oder Stirnseiten (33, 41) des Grundkörpers
(29) angreifen.
5. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfinger
(13-23) zu dem jeweiligen Spanngrundkörper (3-9)
axial verschiebbar und feststellbar angeordnet sind.
6. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfinger
(13-23) mit ggf. Spanneinsätzen (35, 43) in dem
jeweiligen Spanngrundkörper (13-23) wenigstens
weitgehend versenkbar sind.
7. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfinger
(13-23) mit ggf. Spanneinsätzen (35, 43)
spiegelsymmetrisch angeordnet sind.
8. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Läuferschaufel (27) über wenigstens jeweils zwei
gegenüberliegende Spannfinger (17, 23 bzw. 13, 21 bzw.
15, 29) mit ggf. Spanneinsätzen (35, 43) spannbar ist,
wobei die den Grundkörper (29) nicht spannenden
Spannfinger (17-23) in zurückgezogender Position sind.
9. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stößel (49)
Spann- und/oder Fixierstößel sind.
10. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spannvorrichtung (1) als Spannkassette ausgebildet ist,
wobei zwischen den Spanngrundkörpern (3-9) ein
Läuferschaufelaufnahmeschlitz (11) vorhanden ist, in den
der Schaufelabschnitt (31) einführbar ist.
11. Spannvorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass an der Oberseite der
Spannvorrichtung (1), insbesondere im Bereich um den
Aufnahmeschlitz (11), mehrere Spannfinger (13-23)
vorhanden sind.
12. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Oberflächenkonturen der einander zugewandten Seiten (47,
59) der Spanngrundkörper (3, 7) weitgehend der
ungleichmäßig gekrümmten Oberflächenkontur des
Schaufelabschnitts (31) entsprechen.
13. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dass ledigleiche ein Spanngrundkörper (3, 7)
vorzugsweise drei Stößel (49) aufweist, wobei axial zu
den Stößeln (49) des einen Spanngrundkörpers (3, 7) an
dem anderen Spanngrundkörper (3, 7) Auflageüberstände
(61) angeordnet sind.
14. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dass wenigstens eine Spannpacke (3) mehrere
Spannstößel (51) in den freien Randbereichen und
insbesondere im Bereich des freien Endes des
Schaufelabschnitts (31) aufweist.
15. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens
einem Spanngrundkörper (3, 7) ein Anschlagpunkt (57, 63)
und/oder eine Anschlagkante (53, 55) vorhanden ist.
16. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer
der Stößel (49, 51, 61) und/oder der Anschlagpunkt (57,
63) und/oder die Anschlagkante (53, 55) einen
Berührungssensor aufweist.
17. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spannvorrichtung (1) verschwenkbar auf insbesondere einem
Maschinenbett gelagert ist.
18. Spannvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Steuereinheit vorhanden ist, die die axiale
Verschiebbarkeit und die Arretierbarkeit der Spannfinger
(13-23) und ggf. Spanneinsätze (35, 43), sowie der
Stößel (49, 51) steuert.
19. Verfahren zum Spannen von Läuferschaufeln (27), die einen
vorzugweise weitgehend quaderförmigen Grundkörper (29)
und einen an dem Grundkörper (29) angeordneten,
ungleichmäßig gekrümmten Schaufelabschnitt (31)
aufweisen, in eine Spannvorrichtung (1) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
- a) Führen des Schaufelabschnitts (31) in den Bereich zwischen die Spanngrundkörper (3, 5, 7, 9),
- b) Anlegen der Läuferschaufel (27) an den wenigstens einen Anlagepunkt (57, 63) und/oder die wenigstens eine Anlagekante (53, 55),
- c) Anlegen der Stößel (49) an den Schaufelabschnitt (31) zum Fixieren und/oder Spannen der Läuferschaufel (27),
- d) Verfahren der Spannfinger (13-23) und ggf. Spanneinsätze (35, 43) in die Spannstellung und Rückfahren der beim Bearbeitungsvorgang der Läuferschaufel (27) nicht benötigten Spannfinger (13 -23) und ggf. Spanneinsätze (35, 43).
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass
bei Wechsel des Bearbeitungsvorgangs bisher nicht
benötigte Spannfinger (13-23) und ggf. Spanneinsätze
(35, 43) in Spannstellung verfahren werden und dass beim
neuen Bearbeitungsvorgang nicht benötigte Spannfinger (13
-23) und ggf. Spanneinsätze (35, 43) rückgefahren und
vorzugsweise in dem jeweiligen Spanngrundkörper (3-9)
versenkt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die positionsgenaue Anlage der
Läuferschaufel (27) an die Anlagepunkt (57, 63) und/oder
die wenigstens eine Anlagekante (53, 55) vor und/oder
während den Verfahrensschritten b)-d) überprüft wird
und dass bei nicht positionsgenauem Anliegen der
Läuferschaufel (27) die Verfahrensschritte a)-d)
wiederholt werden.
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| DE2000158675 DE10058675B4 (de) | 2000-11-25 | 2000-11-25 | Spannvorrichtung zum Spannen von Läuferschaufeln |
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| DE2000158675 DE10058675B4 (de) | 2000-11-25 | 2000-11-25 | Spannvorrichtung zum Spannen von Läuferschaufeln |
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