DE10058665A1 - Aufschnittschneidemaschine - Google Patents
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Abstract
Aufschnittschneidemaschine, insbesondere für das Schneiden von Käse aus runden Laiben, umfassend ein rotierbares Messer (2), das eine Schneideebene definiert, weiterhin umfassend eine Anschlagplatte (3) die eine Anlageebene definiert, wobei durch den Abstand der im wesentlichen parallel zueinander ausgerichteten Schneideebene und Anlageebene die Dicke der abgeschnittenen Schneidgutscheiben bestimmt werden kann, DOLLAR A sowie weiterhin umfassend einen hin und her verschiebbaren Schlitten (4), auf dem das Schneidgut aufliegen und dem Messer (2) zugeführt werden kann, wobei die Aufschnittschneidemaschine mit der Anschlagplatte (3) und dem Schlitten (4) zusammenwirkende Führungsmittel umfasst, die eine Änderung des Abstandes der Schneideebene zur Anlageebene in Abhängigkeit von der Position des Schlittens (4) während dessen Verschiebung bewirken können, so dass das Abschneiden von keilförmigen Schneidgutscheiben ermöglicht wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Aufschnittschneidemaschine, insbesondere für das Schneiden
von Käse aus runden Laiben, umfassend ein rotierbares Messer,
das eine Schneideebene definiert, weiterhin umfassend eine
Anschlagplatte, die eine Anlageebene definiert, wobei durch
den Abstand der im wesentlichen parallel zueinander
ausgerichteten Schneideebene und Anlageebene die Dicke der
abgeschnittenen Schneidgutscheiben bestimmt werden kann,
sowie weiterhin umfassend einen hin und her verschiebbaren
Schlitten, auf dem das Schneidgut aufliegen und dem Messer
zugeführt werden kann.
Aufschnittschneidemaschinen der vorgenannten Art sind
allgemein bekannt. Es erweist sich in der Regel als
problematisch, mit derartigen Aufschnittschneidemaschinen von
aus runden Laiben von Käse herausgeschnittenen Tortenstücken
Scheiben abzuschneiden. Es zeigt sich nämlich, dass
Aufschnittschneidemaschinen gemäß dem Stand der Technik
Scheiben abschneiden, die über ihre Ausdehnung eine konstante
Dicke aufweisen. Dadurch werden von diesen Tortenstücken
derart Scheiben gleicher Dicke abgeschnitten, dass ein
Reststück verbleibt, das auf vier Seiten von Rinde umgeben
ist. Derartige Reststücke erweisen sich in der Regel als
unverkäuflich.
Es wäre vielmehr wünschenswert, von derartigen Tortenstücken
keilförmige Schneidgutscheiben abschneiden zu können. Durch
das Abschneiden derartiger keilförmiger Schneidgutscheiben
verbleibt kein unverkaufbares Reststück, so dass das
Tortenstück problemlos ganz verkauft werden kann.
Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist
die Schaffung einer Aufschnittschneidemaschine der eingangs
genannten Art, vermittels der keilförmige Schneidgutscheiben
abgeschnitten werden können.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die
Aufschnittschneidemaschine mit der Anschlagplatte und dem
Schlitten zusammenwirkende Führungsmittel umfasst, die eine
Änderung des Abstands der Schneideebene zur Anlageebene in
Abhängigkeit von der Position des Schlittens während dessen
Verschiebung bewirken können, so dass das Abschneiden von
keilförmigen Schneidgutscheiben ermöglicht wird. Dadurch wird
auf einfache Art gewährleistet, dass vermittels einer
erfindungsgemäßen Aufschnittschneidemaschine keilförmige
Schneidgutscheiben abgeschnitten werden können.
Vorzugsweise können die Führungsmittel derart ausgestaltet
sein, dass bei einer Vorschubbewegung des Schlittens zum
Abschneiden einer Schneidgutscheibe der Abstand zwischen der
Schneideebene und der Anlageebene im wesentlichen
kontinuierlich vergrößert wird. Eine derartige Ausgestaltung
weist den Vorteil auf, dass es zu keinen unerwünschten
Stockungen bei der Vorschubbewegung des Schlittens kommen
kann. Falls bei der Vorschubbewegung des Schlittens der
Abstand zwischen Schneideebene und Anlageebene verkleinert
würde, könnten Materialquetschungen und Anhäufungen des
Schneidgutes im Schneidbereich auftreten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfassen die Führungsmittel ein Führungselement
sowie ein längs dieses Führungselementes geführt bewegbares
Teil, wobei entweder das Führungselement mit dem Schlitten
und das geführt bewegbare Teil mit der Anschlagplatte
verbunden sind oder das Führungselement mit der
Anschlagplatte und das geführt bewegbare Teil mit dem
Schlitten verbunden sind. Durch diese Anbringung je eines der
Führungsmittel an dem Schlitten bzw. der Anschlagplatte wird
eine relativ einfache Ausgestaltung des für die Bewegung der
Anlageebene bzw. der Anschlagplatte verantwortlichen
Führungsmechanismus erreicht.
Hierbei kann das Führungselement mit der Schneideebene des
Messers einen Winkel einschließen. Durch diese Weise wird das
mit dem Führungselement zusammenwirkende geführt bewegte Teil
bei Bewegung des Schlittens gegenüber der Anschlagplatte von
der Schneideebene weg bewegt oder zu dieser hin bewegt, so
dass auf diese Weise eine Bewegung der Anschlagplatte erzielt
werden kann.
Hierbei kann vorgesehen sein, dass das Führungselement aus
einer ersten Stellung in der es einen Winkel mit der
Schneideebene des Messers einschließt, so dass keilförmige
Schneidgutscheiben abgeschnitten werden können, in eine
zweite Stellung überführbar ist, in der das Führungselement
etwa parallel zur Schneideebene verläuft, so dass keine
keilförmigen Schneidgutscheiben abgeschnitten werden können.
Auf diese Weise kann bei einer erfindungsgemäßen
Aufschnittschneidemaschine zwischen einer Betriebsposition,
in der beispielsweise runde Käselaibe geschnitten werden
können, und einer zweiten Betriebsposition, in der
beispielsweise rechteckige Käselaibe oder auch Schinken oder
dergleichen geschnitten werden können, gewählt werden.
Dazu kann vorgesehen sein, dass die Verschwenkung des
Führungselements aus der ersten Stellung in die zweite
Stellung vermittels eines Verstellhebels erfolgt, der
insbesondere exzentrisch gelagert ist. Ein derartiger
Verstellhebel stellt eine einfache Möglichkeit dar, zwischen
den beiden vorgenannten Betriebspositionen hin und her zu
schalten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist das Führungselement eine Führungsschiene mit
einer darin eingebrachten Nut, wobei das geführt bewegte Teil
ein Kulissenstein ist, der in die Nut eingreift. Hierbei kann
die Führungsschiene an der Unterseite des Schlittens
angebracht sein. In diesem Falle wäre der Kulissenstein mit
der Anschlagplatte verbunden. Eine derartige Führung mittels
einer Führungsschiene oder eines Kulissensteins stellt eine
sehr einfache und trotzdem ausgesprochene wirksame
Realisierung der erfindungsgemäßen Führungsmittel dar.
Vorteilhafterweise umfassen die Führungsmittel einen Hebel
mit zwei winklig zueinander ausgerichteten Schenkeln, wobei
an dem Ende eines ersten der Schenkel das mit dem
Führungselement zusammenwirkende geführt bewegliche Teil
angebracht ist. Hierbei kann vorgesehen sein, dass der
Verbindungsbereich der beiden Schenkel des Hebels an der
Anschlagplatte angelenkt ist, wobei der zweite Schenkel
derart mit einem Abschnitt mit der Anschlagplatte verbunden
ist, dass der Abstand dieses Abschnittes zu der
Anschlagplatte zur Einstellung der Dicke der abgeschnittenen
Schneidgutscheiben verändert werden kann. Hierbei kann die
abstandsveränderliche Anbringung des entsprechenden
Abschnitts des zweiten Schenkels des Hebels durch eine an der
Anschlagplatte von dieser in Richtung auf den Schenkel
wegragende Befestigungslasche erzielt werden, die ein sich in
Richtung auf den Schlitten erstreckendes Langloch aufweist,
durch das sich ein den zweiten Schenkel des Hebels halterndes
Befestigungselement hindurch erstrecken kann. Eine derartige
Ausführungsform gewährleistet zum einen einen relativ
einfachen Aufbau der Führungsmittel, beispielsweise mit einer
Führungsschiene unter dem Schlitten, einem Kulissenstein am
Ende des ersten Schenkels des Hebels und einer Anbringung des
Verbindungsbereichs beider Schenkel an der Anschlagplatte, so
dass durch Bewegung des Kulissensteins in der Führungsschiene
die Anschlagplatte gegenüber der Schneideebene verschiebbar
ist. Zum anderen bietet die gelenkige Halterung des
Verbindungsbereichs der beiden Schenkel und die von der
Anschlagplatte und zu der Anschlagplatte hin bewegliche
Halterung des zweiten Schenkels vermittels des durch das
Langloch hindurchgreifenden Befestigungselements eine
einfache Möglichkeit, trotz der Bewegung der Anschlagplatte
während der Schlittenbewegung ein generelles Verstellen der
Dicke auch der keilförmig abgeschnittenen Schneidgutscheiben
zu gewährleisten.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Schneidemaschine;
Fig. 2 eine vergrößerte Detailansicht gemäß Fig. 1 mit
einem in eine messerseitige Endstellung geschobenen
Schlitten;
Fig. 3 eine vergrößerte Fig. 1 entsprechende Detailansicht,
bei der der erfindungsgemäße Führungsmechanismus so
eingestellt ist, dass keilförmige Scheiben eines
Schneidgutes abschneidbar sind;
Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Ansicht, bei der der
erfindungsgemäße Führungsmechanismus so eingestellt
ist, dass keine keilförmigen Scheiben eines
Schneidgutes abschneidbar sind;
Fig. 5 eine Schnittansicht gemäß VI-VI in Fig. 4.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, umfasst eine erfindungsgemäße
Schneidemaschine ein Gehäuse 1 mit einem daran angebrachten
Messer 2, das geeignet in Drehung versetzt werden kann, um
damit Schneidgut in Scheiben zu schneiden. Weiterhin umfasst
die abgebildete Schneidemaschine eine Anschlagplatte 3 und
einen vor dieser und dem Messer 2 hin und her bewegbaren
Schlitten 4, auf den das Schneidgut aufgelegt werden kann.
Weiterhin ist in Fig. 1 ein Restehalter 5 abgebildet, mittels
dem das Schneidgut gegen die Anschlagplatte 3 gedrückt werden
kann.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Anschlagplatte 3
längs des Pfeiles 6 bewegt wird, wenn der Schlitten 4 längs
des Pfeiles 7 bewegt wird. Dazu sind Führungsmittel
vorgesehen, die im Folgenden näher beschrieben werden. Die
Führungsmittel umfassen einen Hebel 8, der zwei in einem
stumpfen Winkel zueinander stehende Schenkel 12, 13 aufweist.
Der längere Schenkel 12 des Hebels 8 ist an der von dem
Messer 2 abgewandten Seite der Anschlagplatte 3 untenseitig
über eine Befestigungslasche 9 befestigt, die ein sich
senkrecht zur Anschlagplatte 3 erstreckendes Langloch 10
aufweist. Durch dieses Langloch 10 kann eine Schraube 11
hindurchgreifen, die den langen Schenkel 12 an der Lasche 9
festlegt. Durch Lösen der Schraube 11 und Verschieben der
Schraube 11 in Längsrichtung des Langloches 10 kann die
Scheibendicke des abgeschnittenen Schneidgutes variiert
werden, wie dies im Folgenden noch deutlicher ersichtlich
wird.
Der Übergangsbereich von dem langen Schenkel 12 zu dem kurzen
Schenkel 13 ist kurz vor dem messerseitigen Ende der
Anschlagplatte 3 an dieser an einem Anlenkpunkt 14 gelenkig
angebracht. Um den Punkt 14 beziehungsweise um die durch den
Punkt 14 vertikal verlaufende Schwenkachse kann der Hebel 8
beziehungsweise können die beiden starr miteinander
verbundenen Schenkel 12, 13 geschwenkt werden. An dem von dem
Anlenkpunkt 14 abgewandten Ende des kurzen Schenkels 13 ist
ein nach oben von dem kurzen Schenkel 13 wegragender
Kulissenstein 15 angebracht, der in eine Nut 17 einer
Führungsschiene 16 eingreifen kann, die an der Unterseite des
Schlittens 4 angebracht ist. Die Führungsschiene 16 ist an
der in Fig. 1, Fig. 3 und Fig. 4 oberen Seite des Schlittens
4, die der Seite des Schlittens 4 entspricht, die bei dem
Abschneiden einer Schneidgutscheibe in Verschieberichtung
vorne ist, an einem Anlenkpunkt 18 schwenkbar angebracht. An
der in den Fig. 1 bis Fig. 5 unteren beziehungsweise der in
Verschieberichtung hinteren Seite des Schlittens 4 ist die
Führungsschiene 16 in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel
über zwei miteinander verbundene L-Laschen 20, 22 an dem
Schlitten 4 angebracht. Dabei ist die L-Lasche 20 mit einem
Schenkel an der hinteren vertikalen Wand des Schlittens
befestigt und weist einen sich von dieser in Fig. 3 und Fig.
4 nach unten beziehungsweise in Verschieberichtung des
Schlittens nach hinten erstreckenden Schenkel auf, an dem ein
sich in Richtung auf die Anschlagplatte 3 erstreckender
Schenkel der L-Lasche 22 befestigt ist. Der zu diesem
Schenkel senkrechte Schenkel der L-Lasche 22 erstreckt sich
an dem anschlagplattenseitigen Ende der L-Lasche 22 nach
unten und ist mit der Führungsschiene 16 verbunden. In dem
Verbindungsbereich der horizontal verlaufenden Schenkel der
Laschen 20, 22 ist ein um eine Drehachse 21 exzentrisch
drehbarer Hebel 19 vorgesehen. Mittels des Hebels 19 kann die
Führungsschiene 16 aus einer in Fig. 4 abgebildeten Stellung,
in der die Führungsschiene 16 parallel zur Anschlagplatte 3
verläuft, in eine in Fig. 3 ersichtliche Stellung überführt
werden, in der die Führungsschiene 16 mit der Anschlagplatte
3 eine Winkel α einschließt. Zur besseren Übersichtlichkeit
ist der Hebel 19 in Fig. 3 nicht in seiner gegen den
Uhrzeigersinn geschwenkten Endstellung gezeigt, sondern in
einer Stellung, die einem etwas geringeren Winkel α als dem
mit dem abgebildeten Ausführungsbeispiel maximal erzielbaren
Winkel α entspricht.
Bei einer Stellung gemäß Fig. 3 oder einer Stellung mit einem
noch etwas größeren Winkel α wird erfindungsgemäß
gewährleistet, dass von einem Schneidgut keilförmige Scheiben
abgeschnitten werden können. Aus Fig. 3 ist ersichtlich, dass
bei Bewegung des Schlittens 4 in seiner für das Abschneiden
erforderlichen Vorschubrichtung, das heißt bei Bewegung des
Schlittens 4 nach oben in Fig. 3, der Kulissenstein 15 in der
Nut 17 der Führungsschiene 16 in Fig. 3 nach unten bewegt
wird. Bei der Bewegung des Kulissensteins 15 in der Nut 16
nach unten ändert sich der Abstand des Kulissensteins 15 zu
der durch das Kreismesser 2 gegebenen Messerebene aufgrund
des Winkels α zwischen Anschlagplatte 3 und Führungsschiene
16 beziehungsweise aufgrund des Winkels α zwischen
Messerebene 2 und Führungsschiene 16. Durch diese Bewegung
des Kulissensteins 15 nach unten in Fig. 3 wird somit der
Kulissenstein 3 auch nach links in Fig. 3 bewegt. Dies führt
aufgrund der festen Anbringung des Hebels 8 an der
Anschlagplatte 3 zu einer Bewegung der Anschlagplatte 3 in
Richtung des Pfeiles 6 in Fig. 1 beziehungsweise nach links
in Fig. 3, wie dies durch den kleinen nach links gerichteten
Pfeil im unteren Bereich der Fig. 3 angedeutet wird.
Bei der Vorschubbewegung des Schlittens 4 wird somit
gleichzeitig die Anschlagplatte etwas von dem Messer
wegbewegt, so dass sich die Schnittstärke während des
Vorschubs des Schlittens leicht aber kontinuierlich
vergrößert. Dadurch können von dem Schneidgut keilförmige
Scheiben abgeschnitten werden. Der Keilwinkel dieser
keilförmigen Scheiben lässt sich letztlich durch die Stellung
des Hebels 19 vorgeben.
Gleichzeitig ist aus Fig. 2 ersichtlich, dass eine Bewegung
der Schraube 11 in dem Langloch 10 zu einer Veränderung der
Dicke der abgeschnittenen Schneidgutscheiben führt.
Claims (11)
1. Aufschnittschneidemaschine, insbesondere für das
Schneiden von Käse aus runden Laiben, umfassend ein
rotierbares Messer (2), das eine Schneideebene definiert,
weiterhin umfassend eine Anschlagplatte (3), die eine Anlageebene definiert, wobei durch den Abstand der im wesentlichen parallel zueinander ausgerichteten Schneideebene und Anlageebene die Dicke der abgeschnittenen Schneidgutscheiben bestimmt werden kann,
sowie weiterhin umfassend einen hin und her verschiebbaren Schlitten (4), auf dem das Schneidgut aufliegen und dem Messer (2) zugeführt werden kann,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufschnittscheidemaschine mit der Anschlagplatte (3) und dem Schlitten (4) zusammenwirkende Führungsmittel umfasst, die eine Änderung des Abstandes der Schneideebene zur Anlageebene in Abhängigkeit von der Position des Schlittens (4) während dessen Verschiebung bewirken können, so dass das Abschneiden von keilförmigen Schneidgutscheiben ermöglicht wird.
weiterhin umfassend eine Anschlagplatte (3), die eine Anlageebene definiert, wobei durch den Abstand der im wesentlichen parallel zueinander ausgerichteten Schneideebene und Anlageebene die Dicke der abgeschnittenen Schneidgutscheiben bestimmt werden kann,
sowie weiterhin umfassend einen hin und her verschiebbaren Schlitten (4), auf dem das Schneidgut aufliegen und dem Messer (2) zugeführt werden kann,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufschnittscheidemaschine mit der Anschlagplatte (3) und dem Schlitten (4) zusammenwirkende Führungsmittel umfasst, die eine Änderung des Abstandes der Schneideebene zur Anlageebene in Abhängigkeit von der Position des Schlittens (4) während dessen Verschiebung bewirken können, so dass das Abschneiden von keilförmigen Schneidgutscheiben ermöglicht wird.
2. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsmittel derart gestaltet
sind, dass bei einer Vorschubbewegung des Schlittens (4)
zum Abschneiden einer Schneidgutscheibe der Abstand
zwischen der Schneideebene und der Anlageebene im
wesentlichen kontinuierlich vergrößert wird.
3. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel ein
Führungselement (Führungsschiene 16) sowie ein längs
dieses Führungselementes (Führungsschiene 16) geführt
bewegbares Teil (Kulissenstein 15) umfassen, wobei
entweder das Führungselement (Führungsschiene 16) mit dem
Schlitten (4) und das geführt bewegte Teil (Kulissenstein
15) mit der Anschlagplatte (3) verbunden sind oder das
Führungselement (Führungsschiene 16) mit der
Anschlagplatte (3) und das geführt bewegte Teil
(Kulissenstein 15) mit dem Schlitten (4) verbunden sind.
4. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Führungselement (Führungsschiene
16) mit der Schneideebene des Messers (2) einen Winkel α
einschließen kann.
5. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das Führungselement (Führungsschiene
16) aus einer ersten Stellung, in der es einen Winkel α
mit der Schneideebene einschließt, so dass das
Abschneiden von keilförmigen Scheiben ermöglicht wird, in
eine zweite Stellung überführbar ist, in der es im
wesentlichen parallel zur Schneideebene verläuft, so dass
keine keilförmigen Schneidgutscheiben abgeschnitten
werden können.
6. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verschwenkung des
Führungselementes (Führungsschiene 16) aus der ersten
Stellung in die zweite Stellung vermittels eines
Verstellhebels (19) erfolgt, der insbesondere exzentrisch
gelagert ist.
7. Aufschnittschneidemaschine nach einem Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement eine
Führungsschiene (16) mit einer darin eingebrachten Nut
(17) ist und dass das geführt bewegliche Teil ein
Kulissenstein (15) ist, der in die Nut (17) eingreift.
8. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (16) an der
Unterseite des Schlittens (4) angebracht ist.
9. Aufschnittschneidemaschine nach einem der Ansprüche 3 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel einen
Hebel (8) mit zwei winklig zueinander ausgerichteten
Schenkeln (12, 13) umfassen, wobei an dem Ende eines
ersten der beiden Schenkel (12, 13) das mit dem
Führungselement (Führungsschiene 16) zusammenwirkende
geführt bewegliche Teil (Kulissenstein 15) angebracht
ist.
10. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich der beiden
Schenkel (12, 13) des Hebels (8) an der Anschlagplatte
(3) angelenkt ist, wobei der zweite Schenkel (12) derart
mit einem Abschnitt mit der Anschlagplatte verbunden ist,
dass der Abstand dieses Abschnittes zu der Anschlagplatte
zur Einstellung der Dicke der abgeschnittenen
Schneidgutscheiben verändert werden kann.
11. Aufschnittschneidemaschine nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die abstandsveränderliche Anbringung
des entsprechenden Abschnitts des zweiten Schenkels (12)
des Hebels (8) durch eine an der Anschlagplatte (3) von
dieser in Richtung auf den Schlitten (4) wegragende
Befestigungslasche (9) erzielt wird, die ein sich in
Richtung auf den Schlitten (4) erstreckendes Langloch
(10) aufweist, durch das sich ein den zweiten Schenkel
(12) des Hebels (8) halterndes Befestigungselement
(Schraube 11) hindurch erstrecken kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000158665 DE10058665A1 (de) | 2000-11-25 | 2000-11-25 | Aufschnittschneidemaschine |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000158665 DE10058665A1 (de) | 2000-11-25 | 2000-11-25 | Aufschnittschneidemaschine |
Publications (1)
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|---|---|
| DE10058665A1 true DE10058665A1 (de) | 2002-06-06 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10058665A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102013216321B3 (de) * | 2013-08-16 | 2015-02-19 | Hermann Scharfen | Schneidvorrichtung und Verfahren zum Schneiden von Scheiben veränderbarer Dicke |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2749652C2 (de) * | 1977-11-05 | 1985-10-03 | Fa. Hermann Scharfen, 5810 Witten | Scheibenschneidemaschine für Fleischwaren, Käse, Brot o.dgl. |
| DE19635782C1 (de) * | 1996-09-04 | 1997-10-30 | Bizerba Gmbh & Co Kg | Aufschnittschneidemaschine |
| DE29821135U1 (de) * | 1998-11-25 | 1999-02-04 | Ritterwerk GmbH, 82194 Gröbenzell | Freischneider |
-
2000
- 2000-11-25 DE DE2000158665 patent/DE10058665A1/de not_active Withdrawn
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