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DE10057312A1 - Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids in ein Toilettenbecken - Google Patents

Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids in ein Toilettenbecken

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DE10057312A1
DE10057312A1 DE10057312A DE10057312A DE10057312A1 DE 10057312 A1 DE10057312 A1 DE 10057312A1 DE 10057312 A DE10057312 A DE 10057312A DE 10057312 A DE10057312 A DE 10057312A DE 10057312 A1 DE10057312 A1 DE 10057312A1
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DE
Germany
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actuating element
dispensing device
holder
sealing element
sealing
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DE10057312A
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English (en)
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DE10057312C2 (de
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Ralph Butter-Jentsch
Ronald Menke
Hans-Georg Muehlhausen
Frank Pessel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
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Priority to AU2001289720A priority patent/AU2001289720A1/en
Priority to ES01969468T priority patent/ES2252290T3/es
Priority to DE50108110T priority patent/DE50108110D1/de
Priority to AT01969468T priority patent/ATE310131T1/de
Priority to EP01969468A priority patent/EP1334241B1/de
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    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells
    • E03D9/02Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing
    • E03D9/03Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing consisting of a separate container with an outlet through which the agent is introduced into the flushing water, e.g. by suction ; Devices for agents in direct contact with flushing water
    • E03D9/032Devices connected to or dispensing into the bowl

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids (5) in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken (1) mit einem am Rand des Toilettenbeckens (1) aufhängbaren Halter (2) und einem im Halter (2) auswechselbar angebrachten bzw. anbringbaren Vorratsbehälter (4) für das Wirkstofffluid (5), wobei der Vorratsbehälter (4) eine bei am Halter (2) angebrachtem Vorratsbehälter (4) bodenseitig angeordnete Auslaßöffnung (6) aufweist, die mittels eines Dichtungselementes (7) geschlossen ist, wobei das Dichtungselement (7) in die die Auslaßöffnung (6) verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung (6) ein wenig freigebende Freigabestellung verstellbar ist, wobei zur Verstellung des Dichtungselementes (7) ein mit dem Dichtungselement (7) zusammenwirkendes Betätigungselement (8) vorgesehen ist, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement (7) entgegen der Vorspannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt, und wobei sich dazu am Betätigungselement (8) ein beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beaufschlagter Beaufschlagungsbereich (9) befindet. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) als einarmiger, einenends am Halter (2) angelenkter Hebel ausgeführt ist, daß das Dichtungselement (7) am Betätigungselement (8) zwischen dem am Halter (2) angelenkten Ende und dem ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung zur Abgabe eines insbeson­ dere reinigenden, desinfizierenden und/oder desodorierenden Wirkstofffluids in die Spülflüssigkeit in einem Toilettenbecken mit den Merkmalen des Ober­ begriffs von Anspruch 1.
Der Begriff Wirkstofffluid meint fließfähige, also flüssige bis zähflüssige, ge­ gebenenfalls auch gelartige oder gar pastenförmige Wirkstoffzubereitungen (insbesondere beschrieben in der nicht vorveröffentlichten DE 199 30 362 A1 sowie der EP 0 775 741 A1 und der EP 0 960 984 A2).
Abgabevorrichtungen der in Rede stehenden Art sind unter dem Stichwort "WC-Körbchen" in verschiedenen Ausführungen bekannt.
Bekannt ist zunächst eine Abgabevorrichtung, bei der das Wirkstofffluid über ein damit tränkbares, mit der Spülflüssigkeit dauernd oder mit Unterbre­ chungen beaufschlagbares Betätigungselement (z. B. aus einem offenporigen Schaumstoff) zugegeben wird (EP 0 785 315 A1). Hier wird die Auslaßöff­ nung des Vorratsbehälters nach Herausstoßen eines Verschlußteils des Vor­ ratsbehälters vom am Halter ortsfest angeordneten Dichtungselement groß­ teilig verschlossen, so daß nur noch ein Strömungsweg mit geringem Quer­ schnitt zum Heraussickern des Wirkstofffluids zur Verfügung steht. Die Vor­ richtung funktioniert unter Nutzung der Kapillarwirkung des offenporigen Schaumstoffs. Die Kapillarwege, die das Wirkstofffluid zurücklegen muß, sind aber relativ lang, so daß sie zur Verstopfung neigen. Überdies wird es gele­ gentlich als nicht optimal empfunden, daß die Auslaßöffnung im Grundsatz dauernd geöffnet ist.
Bekannt sind auch Abgabevorrichtungen der in Rede stehenden Art, die auf einer Art Siphoneffekt beruhen (DE 198 23 338 A1).
Die Abgabevorrichtung der in Rede stehenden Art, von der die Erfindung ausgeht (DE 299 02 066 U1), realisiert am Vorratsbehälter ein ventilartig arbeitendes Dichtungselement, das normalerweise eine positiv geschlossene Schließstellung einnimmt, in der die Auslaßöffnung verschlossen ist. Dies ge­ schieht unter Wirkung einer Vorspannkraft, dort der Gewichtskraft einer als Dichtungselement wirkenden Ventilkugel. Dieses Dichtungselement kann entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung ein wenig freigebende Freigabestellung verstellt werden. Dazu dient ein als kippbare Wippe aus­ gebildetes, auf einer Schwenkachse am Halter schwenkbar gelagertes Betäti­ gungselement. An einer Seite der Achse hat das Betätigungselement einen eine wannenartige Aufnahme für Spülflüssigkeit aufweisenden Beaufschla­ gungsbereich, auf den die Spülflüssigkeit bei einem Spülvorgang auftrifft. Der auf der anderen Seite der Achse liegende Arm des Betätigungselements liegt von unten her am als Ventilkugel ausgeführten Dichtungselement an. Trifft die Spülflüssigkeit auf den Beeinflussungsbereich, so wird über das Be­ tätigungselement das als Ventilkugel ausgeführte Dichtungselement vom Ventilsitz an der Auslaßöffnung abgehoben und gibt die Auslaßöffnung ein wenig frei. Das Wirkstofffluid kann am Dichtungselement vorbei aus der Auslaßöffnung in den vorbeiströmenden Strom der Spülflüssigkeit einsickern bzw. wird von der Spülflüssigkeit mitgerissen.
Die Aufnahme im Beaufschlagungsbereich des Betätigungselementes weist mindestens eine kleine Ablauföffnung auf. Dadurch entleert sich diese Auf­ nahme nach dem Ende des Spülvorgangs langsam, so daß der Strömungs­ querschnitt der Auslaßöffnung kontinuierlich verkleinert wird und die Aus­ laßöffnung schließlich ganz geschlossen wird, wenn das Dichtungselement die Schließstellung erreicht hat.
Die zuvor erläuterte Funktion des Betätigungselementes kann durch eine zu­ sätzliche, das Dichtungselement in Richtung der Schließstellung vorspan­ nende Feder unterstützt werden. Durch einen Anschlag wird die Bewegung des Betätigungselementes in Richtung der Freigabestellung begrenzt.
Bei der zuvor erläuterten, bekannten Abgabevorrichtung, von der die Erfin­ dung ausgeht, wird das Dichtungselement in Richtung des Inneren des Vor­ ratsbehälters bewegt, um die Auslaßöffnung freizugeben. Das Dichtungsele­ ment ist demnach zwingend Teil des Vorratsbehälters. Das gilt auch dann, wenn das Dichtungselement, wie dort vorgeschlagen, in einer Variante am entsprechenden Arm des Betätigungselementes angelenkt ist. Das macht es erforderlich, den Vorratsbehälter dauerhaft mit dem Halter zu verbinden und seinerseits dann mittels einer Klappe nachfüllbar zu gestalten (so in diesem Stand der Technik vorgesehen) oder bei auswechselbar anbringbarem Vor­ ratsbehälter das Dichtungselement in den Vorratsbehälter zu integrieren. Damit muß das Dichtungselement als Teil des Vorratsbehälters bei einem Aus­ wechseln stets mit ausgewechselt werden, was unnötige Kosten verursacht.
Aus der eingangs bereits angesprochenen, nicht vorveröffentlichten DE 199 30 362 A1 ist eine Abgabevorrichtung der in Rede stehenden Art bekannt, bei der das Betätigungselement nicht als Wippe gelagert, sondern als einar­ miger, einenends am Halter angelenkter Hebel ausgeführt ist. Dort befindet sich das Dichtungselement am Betätigungselement zwischen dem am Halter angelenkten Ende des Betätigungselementes und dem Beaufschlagungsbe­ reich, der beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beaufschlagt wird. Um den Beaufschlagungsbereich zu bilden, ist das diesbezügliche Ende des Betäti­ gungselementes bogenartig neben dem Vorratsbehälter hochgezogen, befin­ det sich also erheblich oberhalb des Dichtungselementes. Bei dieser in nicht vorveröffentlichtem Stand der Technik beschriebenen Abgabevorrichtung ist bereits in zweckmäßiger Weise verwirklicht, daß der Vorratsbehälter ohne weiteres auswechselbar ist, weil das Dichtungselement am Halter verbleiben kann, wenn der Vorratsbehälter ausgewechselt wird.
Der Lehre liegt die Problemstellung zugrunde, die weiter oben erläuterte, aus vorveröffentlichtem Stand der Technik bekannte Abgabevorrichtung mit ei­ nem ventilartig schließenden Dichtungselement insbesondere unter Berück­ sichtigung der Notwendigkeiten eines auswechselbaren Vorratsbehälters konzeptionell zu optimieren.
Die zuvor aufgezeigte Problemstellung ist bei einer Abgabevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist das Betätigungselement als einarmiger Hebel ausge­ führt. Damit liegen sowohl der auf das Dichtungselement wirkende Teil des Betätigungselementes als auch der Beaufschlagungsbereich auf derselben Seite des Anlenkpunktes am Halter. Da das Betätigungselement bei einem Spülvorgang unter der von der Spülflüssigkeit ausgeübten Kraft nach unten gedrückt wird, erfolgt auch die Verstellung des Dichtungselementes in Rich­ tung der Freigabestellung nach unten gerichtet. Das Dichtungselement ent­ fernt sich also vom Inneren des Vorratsbehälters und hebt dabei von dem Ventilsitz an der Auslaßöffnung des Vorratsbehälters ab. Dieser funktionale Zusammenhang erlaubt es, den Vorratsbehälter ohne weiteres auswechselbar zu gestalten, weil das Dichtungselement am Halter verbleiben kann, wenn der Vorratsbehälter ausgewechselt wird. Dabei ist jedoch die Konstruktion der Dichtung auch dann mit Vorteil zu realisieren, wenn man den Vorratsbehälter nicht auswechselbar vorsieht und eine Nachfüllung ggf. über eine Klappe oder ein Ventil ermöglicht.
Aufgrund der Tatsache, daß das Dichtungselement zwischen dem am Halter angelenkten Ende des Betätigungselementes und dem Beaufschlagungsbe­ reich angeordnet ist und daß sich das Betätigungselement vom Dichtungs­ element zum Beaufschlagungsbereich hin gerade oder abfallend erstreckt, wird das Wirkstofffluid am Betätigungselement in Richtung des Beaufschla­ gungsbereiches geleitet, wo es sich mit der Spülflüssigkeit vermischt. Das Wirkstofffluid tritt so bevorzugt am Beckenrand und der Wandung des Toi­ lettenbeckens in das Toilettenbecken ein.
Im übrigen sind der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung alle Vorteile ei­ gen, die einer Abgabevorrichtung mit positiv schließendem Dichtungselement eigen sind. Insbesondere erfolgt eine Ausbringung des Wirkstofffluids nur dann, wenn tatsächlich ein Spülvorgang erfolgt.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre sind Gegen­ stand der Unteransprüche.
Besondere Bedeutung kommt der Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung dergestalt zu, daß das Dichtungselement am Betäti­ gungselement einstückig ausgebildet ist. Insbesondere empfiehlt sich eine Ausbildung aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff Weiter empfiehlt es sich, das Betätigungselement am Halter ebenfalls ein­ stückig auszuformen. Dadurch wird eine zusätzliche Vorspannfeder einge­ spart, weil die Vorspannkraft durch die Eigenelastizität des Betätigungsele­ mentes erzeugt werden kann, insbesondere wenn man einen entsprechend federelastischen Kunststoff verwendet. Hier sind im Stand der Technik Kunststoffe ermittelbar, die auch in einem begrenzten, für die Federkraft rele­ vanten Bereich eine hinreichende Standfestigkeit aufweisen, auch bei erheb­ licher Gebrauchsdauer also nicht oder kaum ermüden.
Weiter bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
Im übrigen wird die Lehre der Erfindung nachfolgend im Zusammenhang mit der Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer Schnittansicht ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung angebracht am Rand eines Toilettenbeckens, die Vorrichtung insgesamt in Schließstellung,
Fig. 2 in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung die Abgabevorrich­ tung während eines Spülvorgangs,
Fig. 3 in perspektivischer Ansicht eine rahmenartige Bodenplatte eines Halters bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel einer Abga­ bevorrichtung,
Fig. 4 in einer Draufsicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Hal­ ters ähnlich dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3,
Fig. 5 in einem Fig. 1 ähnlichen Schnitt ein weiteres Ausführungsbei­ spiel einer erfindungsgemäße Abgabevorrichtung.
Die in Fig. 1 und 2 der Zeichnung dargestellte Abgabevorrichtung dient zur Abgabe eines insbesondere reinigenden, desinfizierenden und/oder desodorierenden Wirkstofffluids in die Spülflüssigkeit, mit der in einem Toilet­ tenbecken 1 abgespült wird. Die Abgabevorrichtung zeigt zunächst einen am Rand des Toilettenbeckens 1 aufhängbaren Halter 2 mit einem üblichen, in Kunststoff einstückig ausgeformten Haltebügel 3, der über den Rand des Toilettenbeckens 1 gespannt ist.
Im Halter 2 ist, hier auswechselbar, angebracht ein Vorratsbehälter 4 für das Wirkstofffluid 5, das darin angedeutet ist. Bei dem Wirkstofffluid 5 kann es sich um eine übliche Wirkstoffzusammensetzung handeln. Dazu ist oben schon eine Zitatstelle genannt worden, deren Offenbarungsgehalt durch die­ sen Verweis in die Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung über­ nommen wird.
Der Vorratsbehälter 4 weist eine Auslaßöffnung 6 auf, die bei am Halter 2 an­ gebrachtem Vorratsbehälter 4 bodenseitig angeordnet ist. Diese Auslaßöff­ nung 6 kann mittels eines Dichtungselementes 7 geschlossen werden. Sie ist in Fig. 1 geschlossen. Das Dichtungselement 7 ist in die die Auslaßöffnung 6 verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung 6 ein wenig freigebende Freigabestellung verstell­ bar. Die Freigabestellung zeigt Fig. 2.
Zur Verstellung des Dichtungselementes 7 ist ein mit dem Dichtungselement 7 zusammenwirkendes Betätigungselement 8 vorgesehen, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement 7 entgegen der Vor­ spannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt. Dazu befindet sich am Betätigungselement 8 ein beim Spülvorgang von Spülflüssigkeit beauf­ schlagter Beaufschlagungsbereich 9, auf den also die Spülflüssigkeit beim Spülvorgang auftrifft. Das Betätigungselement 8 ist als einarmiger, einenends am Halter 2 angelenkter Hebel ausgeführt. Das Dichtungselement 7 ist am Betätigungselement 8 in einem bestimmten Abstand vom Beaufschlagungs­ bereich 9 angeordnet.
Durch die einarmige Ausführung des das Betätigungselement 8 bildenden Hebels ist die Wirkungsrichtung der von der Spülflüssigkeit ausgeübten Kraft gleichgerichtet mit der Öffnungsrichtung des Dichtungselementes 7.
Dadurch kann das Dichtungselement 7 nach unten von der Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 abheben. Dadurch ist es ohne weiteres möglich, den Vorratsbehälter 4 ohne besondere konstruktive Besonderheiten auswechsel­ bar anzubringen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß das Dichtungsele­ ment 7 zwischen dem am Halter 2 angelenkten Ende des Betätigungselemen­ tes 8 und dem Beaufschlagungsbereich 9 angeordnet ist. Diese Ausführungs­ form zeigt die Zeichnung. Dadurch hat der Beaufschlagungsbereich 9 den längeren Hebelarm und das Dichtungselement 7 den kürzeren Hebelarm des als Hebel ausgeführten Betätigungselementes 8. Der Öffnungsweg des Dich­ tungselementes 7 ist also vergleichsweise gering, die Öffnung erfolgt wie gewünscht nur mit einem ganz geringen Spalt. Überdies ist dieser Spalt bei entsprechender Gestaltung des Dichtungselementes 7 asymmetrisch geöffnet, nämlich stärker öffnend in Richtung des Beaufschlagungsbereichs 9, so daß Wirkstofffluid 5 in dieser Richtung bevorzugt austritt. Das ist die Richtung zur Spülflüssigkeit, mit der sich das Wirkstofffluid 5 dann entsprechend ver­ mischt. Das Wirkstofffluid 5 kann also auf der Oberseite des Betätigungsele­ mentes 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereichs 9 laufen und vermischt sich auf dieser Strecke bereits mit der überströmenden Spülflüssigkeit. Aus diesem Grunde verläuft das Betätigungselement 8 vom Dichtungselement 7 zum Beaufschlagungsbereich 9 hin gerade oder, wie Fig. 2 zeigt, abfallend. Die Aussage gilt im übrigen für die Normalposition der Abgabevorrichtung, die diese bestimmungsgemäß in einem Toilettenbecken angebracht einnimmt.
Die im dargestellten Ausführungsbeispiel realisierte plattenartige Erstreckung des Betätigungselementes 8 bis zum Beaufschlagungsbereich 9 ergibt die gewünschte Fließfläche für das Wirkstofffluid 5.
Während in dem den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik das Wirk­ stofffluid 5 aus der Auslaßöffnung 6 direkt abläuft, ist beim Ausführungsbei­ spiel vorgesehen, daß sich das Betätigungselement 8 vom Halter 2 ausgehend schräg abfallend unter der Auslaßöffnung 6 hindurch bis zum Beaufschla­ gungsbereich 9 erstreckt. Das Wirkstofffluid 5 läuft also nicht einfach nach unten unkontrolliert in das Toilettenbecken 1, sondern läuft auf dem Betäti­ gungselement 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereiches 9 und wird so gezielt in den Vermischungsbereich mit der Spülflüssigkeit gelenkt. Das trägt zu einer Optimierung der Wirkstoffverteilung im Toilettenbecken 1 bei.
Weiter ist hier vorgesehen, daß das Dichtungselement 7 am Betätigungsele­ ment 8 einstückig ausgeformt ist. Das empfiehlt sich insbesondere bei Gestal­ tung des Betätigungselementes 8 aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere aus spritzfähigem Kunststoff.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner, daß es sich hier beim Vor­ ratsbehälter 4 um ein Einwegteil handelt. Der Vorratsbehälter 4 ist also aus­ wechselbar und wird nach Entleerung weggeworfen. Dazu ist vorgesehen, daß das Dichtungselement 7 eine Aufstechspitze 10 für ein nach innen her­ ausstoßbares Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 aufweist. Im dargestell­ ten Ausführungsbeispiel ist das Verschlußteil 11 ein reibschlüssig in der Aus­ laßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 sitzender Stopfen. Das Verschlußteil 11 kann auch an einer Kappe einstückig ausgeformt und über eine Sollbruch­ stelle, insbesondere eine ringförmige Sollbruchstelle mit dem Rand in Verbin­ dung stehen, wobei die Sollbruchstelle durch das Einstechen der Aufsteck­ spitze 10 aufgebrochen wird (EP 0 785 315 A1).
Auch der Halter 2 kann in besonders bevorzugter Weise aus Kunststoff, ins­ besondere aus spritzfähigem Kunststoff, vorzugsweise thermoplastischem Kunststoff bestehen. Insgesamt kann man vorsehen, daß das Betätigungs­ element 8 am Halter 2 einstückig ausgeformt ist.
Fig. 3 zeigt eine bevorzugte Ausführung eines einstückig am Halter 2 ausge­ führten Betätigungselementes 8. Man erkennt nämlich, daß hier der Halter 2 eine rahmenartige Bodenplatte 12 aufweist, angedeutet durch das Bezugs­ zeichen 12(2), in der das Betätigungselement 8 ausgebildet ist. Dabei ist die Bodenplatte 12 mitsamt dem Betätigungselement 8 hier als Kunststoff- Spritzgußteil ausgeführt.
Man kann nun vorsehen, daß die Vorspannkraft für das Schließen des Dich­ tungselementes 7 durch die Eigenelastizität des Betätigungselementes 8 er­ zeugt wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das weiter dadurch kon­ kretisiert, daß der Anschlußbereich 8' des Betätigungselementes 8 am Halter 2 als Vorspannfeder gestaltet und ausgelegt ist. Die elastische Federwirkung wird also insoweit zunächst durch den Anschlußbereich 8' erzeugt. Der er­ hebliche Hebelarm, mit dem die auf den Beaufschlagungsbereich 9 des Betä­ tigungselementes 8 treffende Spülflüssigkeit einwirkt, führt so zu einem ela­ stischen Herunterdrücken des Betätigungselementes 8 wie in Fig. 2 angedeu­ tet. Dadurch tritt das Wirkstofffluid 5 in geringer Menge genau dosiert aus dem freigegebenen Spalt aus und läuft auf dem Betätigungselement 8 in Richtung des Beaufschlagungsbereiches 9. Auf diesem Weg vermischt es sich bereits mit der Spülflüssigkeit und tritt am Beckenrand in das Toiletten­ becken 1 ein.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt dabei, daß es be­ sonders vorteilhaft ist, die Anlenkung des Betätigungselementes 8 am Halter 2 zwischen dessen zum Inneren des Toilettenbeckens 1 gerichteter Außen­ seite und der Auslaßöffnung 6 anzuordnen. Dadurch erstreckt sich das Betä­ tigungselement 8 weiter radial nach außen in Richtung des Außenrandes des Toilettenbeckens 1 bis unter den Spalt, aus dem am Rand des Toiletten­ beckens 1 bei Spülung die Spülflüssigkeit austritt. Dadurch wird das Wirk­ stofffluid 5 an der höchstmöglichen Position in das Toilettenbecken 1 einge­ bracht und entfaltet seine Wirkung auf der gesamten Wandung des Toilet­ tenbeckens 1.
Nicht dargestellt ist zunächst eine Variante, bei der zwischen dem Halter 2 und dem Betätigungselement 8 zur Realisierung der Vorspannkraft eine zu­ sätzliche Vorspannfeder aus Kunststoff oder Metall vorgesehen ist. Diese kann auch wiederum zusätzlich zu der vom Anschlußbereich des Betäti­ gungselementes 8 am Halter 2 gebildeten Vorspannfeder vorhanden sein.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt hingegen, daß hier zwei zusätzliche, zwischen dem Halter 2 und dem Betätigungselement 8 wirkende Vorspannfedern 13, 14 vorgesehen sind. Der Anschlußbereich 8' des Betäti­ gungselementes 8 am Halter 2 wirkt hier eher als eine Art Scharnier, wenn auch mit einer gewissen eigenen Federelastizität, während die eigentliche Fe­ derkraftwirkung durch die zusätzlichen Vorspannfedern 13, 14 realisiert ist. In der dort dargestellten Ausführung als einstückiges Bauteil aus Kunststoff ist das so realisiert, daß das Betätigungselement 8 mit dem Halter 2 einerseits im Anschlußbereich 8', andererseits an zwei vom Anschlußbereich 8' deutlich beabstandeten Stellen mittels eines langgestreckten, als Vorspannfeder wir­ kenden Federabschnittes 13 bzw. 14 verbunden ist. Die beiden Federab­ schnitte 13, 14, die die beiden zusätzlichen Vorspannfedern bilden, sind hier seitlich und symmetrisch zum Anschlußbereich 8' ausgebildet. Es handelt sich hier um etwa S-förmige, teils auf Biegung, teils auf Torsion beanspruchte, im Kunststoffmaterial einstückig ausgeformte Federabschnitte.
Das in Fig. 4 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ebenfalls eine rahmenar­ tige Bodenplatte 12 des Halters 2, in der das Betätigungselement 8 ausgebil­ det ist. Auch hier ist der Anschlußbereich 8' des Betätigungselementes 8 am Halter 2 mittig angeordnet. Die auch hier vorgesehenen, als Vorspannfedern wirkenden zwei seitlich symmetrisch angeordneten Federabschnitte 13, 14 wirken hier als langgestreckte Biegefedern.
Für die Federkraft, die für die Vorspannung zweckmäßig realisiert werden sollte, gibt es bevorzugt den Bereich 0,01 N bis 0,5 N, vorzugsweise etwa 0,05 N.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner eine Ausgestaltung, die da­ durch gekennzeichnet ist, daß die Bewegung des Betätigungselementes 8 in Richtung der Freigabestellung durch einen Anschlag 15 begrenzt ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Abgabemenge an Wirkstofffluid 5 un­ abhängig davon konstant ist, mit welchem Druck die Spülflüssigkeit auf den Beaufschlagungsbereich 9 des Betätigungselement 8 auftrifft. Für diesen An­ schlag 15 gilt, daß dieser im dargestellten Ausführungsbeispiel unmittelbar unter dem Dichtungselement 7 am Betätigungselement 8 angeordnet ist, also dort die unmittelbare Begrenzungswirkung erfüllt. Man kann im übrigen auch vorsehen, den Anschlag 15 einstellbar zu gestalten, um unterschiedliche Dosiermengen des Wirkstofffluids 5 realisieren zu können.
Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel in besonders be­ vorzugter Weise realisierbar ist eine Version, bei der der Anschlag 15 am Hal­ ter 2, und zwar insbesondere an dessen rahmenartiger Bodenplatte 12, ein­ stückig ausgeformt ist. Setzt man im Spritzwerkzeug seitliche Kernzüge ein, so läßt sich das beispielsweise am freien Rand des Betätigungselementes 8 nahe dem Beaufschlagungsbereich 9 verwirklichen. Als Alternative kann man den Anschlag auch als Zusatzteil am Halter 2 anbringen, insbesondere einrasten.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner eine besondere Ausgestal­ tung des Betätigungselementes 8, die wesentliche Bedeutung hat. Man könnte das Betätigungselement 8 im Beaufschlagungsbereich 9 einfach als glatte Platte ausführen. Im Stand der Technik ist hier eine wannenartige Auf­ nahme realisiert. Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ebenfalls in die­ sem Bereich eine wannenartige Aufnahme 16 für Spülflüssigkeit. Angedeutet sind die Spülflüssigkeitseinheiten als dicke Tropfen. Durch diese wannenar­ tige Aufnahme 16 wird auch nach Beendigung eines Spülvorgangs das Ende des Betätigungselementes 8 noch eine Weile heruntergedrückt, so daß wei­ terhin Wirkstofffluid 5, möglicherweise in geringerem Maße, aus der Auslaß­ öffnung 6 austritt. Dies gilt so lange bis die rückstellend wirkende Vorspann­ kraft größer als die vom Vorrat an Spülflüssigkeit ausgeübte, nach unten ge­ richtete Kraft ist. Insoweit ist hier weiter vorgesehen, daß das Betätigungs­ element 8 im Beaufschlagungsbereich 9, insbesondere in der Aufnahme 16, mit mindestens einer kleinen Ablauföffnung 17 versehen ist. Eine entspre­ chende Lösung ist bereits auch im den Ausgangspunkt bildenden Stand der Technik vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 sind zwei Ablauföffnungen 17 vorgesehen.
Anzahl und Querschnitt der Ablauföffnungen 17 bestimmen die Zeit, die der "Nachlauf" nach Abschluß eines Spülvorgangs einnimmt. Dieser liegt zweck­ mäßigerweise zwischen 1 und 60 Sekunden, vorzugsweise zwischen 5 und 10 Sekunden.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt nicht, daß das Betätigungselement 8 eine Mehrzahl von kleinen Vertiefungen aufweisen kann, in denen kleine Mengen der Spülflüssigkeit mit Wirkstofffluid zurückgehalten werden. In diesem Fall wird nach Beendigung des Spülvorgangs ein Rest an Mischung aus Spülflüssigkeit und Wirkstofffluid 5 auf der Oberfläche des Betätigungs­ elementes 8 festgehalten, so daß auch in der Folgezeit eine Raumbeduftung erfolgt. Außerdem besteht der Vorteil, daß bei dem nächsten Spülvorgang unmittelbar Wirkstofffluid 5 von dem Betätigungselement 8 aus zur Verfü­ gung steht, also nicht erst das Heraussickern des Wirkstofffluids 5 aus dem Vorratsbehälter 4 nach Öffnen des Dichtungselements 7 abgewartet werden muß.
Man kann im übrigen auf dem Betätigungselement 8 Spritzschutzausbildun­ gen vorsehen, die verhindern, daß Spülflüssigkeit an den Vorratsbehälter 4 heranspritzt und gegebenenfalls sogar in das im Vorratsbehälter 4 bevorratete Wirkstofffluid 5 eintritt.
Fig. 5 zeigt ein besonderes Beispiel einer Abgabevorrichtung in einer Fig. 1 ähnlichen Darstellung. Der hier dargestellte Schnitt läßt weitere Besonderhei­ ten dieses Ausführungsbeispiels erkennen. Vorgesehen ist, daß der Halter 2 einen Ventilsitz 18 für das am Betätigungselement 8 angeordnete Dich­ tungselement 7 und einen einen Fluiddurchlaß 19 bildenden Stutzen 20 auf­ weist. Der Stutzen 20 ist am vom Ventilsitz 18 abgewandten Ende bei am Halter 2 angebrachtem Vorratsbehälter 4 mit der Auslaßöffnung 6 verbunden. Das Dichtungselement 7 verschließt die Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehäl­ ters 4 dadurch, daß es am Ventilsitz 18 abdichtend zur Anlage kommt. Durch diese Konstruktion wird die Dichtwirkung des Dichtelementes 7 mittels des Ventilsitzes 18 an einen Punkt gelegt, der durch das Anbringen des Vorrats­ behälters 4, insbesondere das Aufstecken des Vorratsbehälters 4, kräftemäßig nicht oder praktisch nicht beeinflußt wird. Die Dichtwirkung des Dichtele­ mentes 7 wird also aufrechterhalten ohne die Notwendigkeit, das Betäti­ gungselement 8 gegenzuhalten.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel tritt der Stutzen 20 abdichtend in die Auslaßöffnung 6 des Vorratsbehälters 4 ein. Man erkennt die Auslaßöffnung 6 an einer auf den Vorratsbehälter 4 aufgerasteten Kappe 21.
Weiter oben ist bereits erläutert worden, daß eine Aufstechspitze 10 für ein nach innen herausstoßbares Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 vorgese­ hen sein kann. Besondere Bedeutung gewinnt die zuvor erläuterte Kon­ struktion, die in Fig. 5 dargestellt ist nun dadurch, daß der Rand des Stutzens 20 zugleich die Aufstechspitze für das nach innen herausstoßbare Verschlußteil 11 des Vorratsbehälters 4 bildet. Im in Fig. 5 dargestellten Ausfürungs­ beispiel ist dieses Verschlußteil 11 schon herausgestoßen und nicht mehr dar­ gestellt. Der Rand des Stutzens 20 ist als ringförmige Aufstechspitze ausge­ führt und drückt das Verschlußteil 11 an einer entsprechenden ringförmigen Sollbruchstelle heraus. Der Fluiddurchlaß 19 im Stutzen 20 stellt sodann die Verbindung des Inneren des Vorratsbehälters 4 mit dem Dichtungsbereich am Ventilsitz 18 her. Das Aufstechen des Vorratsbehälters 4 beim Aufstecken auf den Halter 2 belastet also anders als beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2 das Dichtungselement 7 nicht, da die Aufstechspitze eben nicht am Dich­ tungselement 7 angeordnet ist. Die Aufstechspitze ist vielmehr hier an einem am Halter 2 fest angebrachten Stutzen 20 realisiert.
Als Alternative könnte auch vorgesehen sein, die Aufstechspitze im Stutzen 20 separat auszubilden, beispielsweise im Inneren mittig sternförmig auszu­ formen. Wesentlich ist, daß die Krafteinwirkung nicht unmittelbar gegen das Dichtungselement 7, sondern gegen den Halter 2 wirkt.
Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt aus herstellungs­ technischen Gründen eine besondere Ausführung, die dadurch gekenn­ zeichnet ist, daß am Halter 2, und zwar insbesondere an der rahmenartigen Bodenplatte 12, ein Zwischenelement 22 fest angebracht ist, das den Stutzen 20 aufweist. Bodenplatte 12 und Betätigungselement 8 sind dabei ein Spritz­ gußteil aus Kunststoff, das Zwischenelement 22, das den Ventilsitz 18 und den Stutzen 20 bildet, wird daran befestigt, insbesondere angeclipst. Entspre­ chende Verbindungselemente 23 an der Bodenplatte 12 erkennt man in Fig. 3.

Claims (27)

1. Abgabevorrichtung zur Abgabe eines Wirkstofffluids (5) in die Spülflüs­ sigkeit in einem Toilettenbecken (1)
mit einem am Rand des Toilettenbeckens (1) aufhängbaren Halter (2) und ei­ nem im Halter (2) vorgesehenen, insbesondere auswechselbar angebrachten bzw. anbringbaren Vorratsbehälter (4) für das Wirkstofffluid (5),
wobei der Vorratsbehälter (4) eine bei am Halter (2) angebrachtem Vorratsbe­ hälter (4) bodenseitig angeordnete Auslaßöffnung (6) aufweist, die mittels ei­ nes Dichtungselementes (7) geschlossen ist,
wobei das Dichtungselement (7) in die die Auslaßöffnung (6) verschließende Schließstellung vorgespannt und entgegen der Vorspannkraft in eine die Auslaßöffnung (6) ein wenig freigebende Freigabestellung verstellbar ist, wobei zur Verstellung des Dichtungselementes (7) ein mit dem Dichtungs­ element (7) zusammenwirkendes Betätigungselement (8) vorgesehen ist, das bei jedem Spülvorgang durch die Spülflüssigkeit vorübergehend dergestalt mit einer Kraft beaufschlagbar ist, daß das Dichtungselement (7) entgegen der Vorspannkraft vorübergehend die Freigabestellung einnimmt, und
wobei sich dazu am Betätigungselement (8) ein beim Spülvorgang von Spül­ flüssigkeit beaufschlagter Beaufschlagungsbereich (9) befindet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungselement (8) als einarmiger, einenends am Halter (2) ange­ lenkter Hebel ausgeführt ist,
daß das Dichtungselement (7) am Betätigungselement (8) zwischen dem am Halter (2) angelenkten Ende und dem Beaufschlagungsbereich (9) angeord­ net ist und
daß das Betätigungselement (8) sich vom Dichtungselement (7) zum Beauf­ schlagungsbereich (9) hin gerade oder abfallend erstreckt.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) sich unter dem Dichtungselement (7) bis zum Beauf­ schlagungsbereich (9) plattenartig erstreckt.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (7) am Betätigungselement (8) einstückig ausge­ formt ist.
4. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Dichtungselement (7) eine Aufstechspitze (10) für ein nach innen herausstoßbares Verschlußteil (11) des Vorratsbehälters (4) aufweist.
5. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Halter (2) und/oder das Betätigungselement (8) aus insbe­ sondere thermoplastischem Kunststoff besteht.
6. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Betätigungselement (8) am Halter (2) einstückig ausgeformt ist.
7. Abgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (2) eine rahmenartige Bodenplatte (12) aufweist, in der das Betäti­ gungselement (8) ausgebildet ist.
8. Abgabevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (12) mitsamt dem Betätigungselement (8) als Kunststoff-Spritz­ gußteil ausgeführt ist.
9. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vorspannkraft durch die Eigenelastizität des Betätigungs­ elementes (8) erzeugt wird.
10. Abgabevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich (8') des Betätigungselementes (8) am Halter (2) als Vor­ spannfeder gestaltet und ausgelegt ist.
11. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mindestens eine zusätzliche, zwischen Halter (2) und Be­ tätigungselement (8) wirkende Vorspannfeder (13, 14) vorgesehen ist.
12. Abgabevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) mit dem Halter (2) einerseits im Anschlußbereich (8') verbunden ist, andererseits an mindestens einer vom Anschlußbereich (8') deutlich beabstandeten Stelle mittels eines vorzugsweise langgestreckten, als Vorspannfeder wirkenden Federabschnittes (13, 14) verbunden ist.
13. Abgabevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich und vorzugsweise symmetrisch zum Anschlußbereich zwei Federab­ schnitte (13, 14) ausgebildet sind.
14. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorspannkraft zwischen 0,01 N und 0,5 N vorzugswei­ se bei etwa 0,05 N liegt.
15. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Bewegung des Betätigungselementes (8) in Richtung der Freigabestellung durch einen Anschlag (15) begrenzt ist.
16. Abgabevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (15) einstellbar ist.
17. Abgabevorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (15) an dem Dichtungselement (7) oder in unmittelbarer Nähe des Dichtungselementes (7) angeordnet ist.
18. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Anschlag (15) am Halter (2), insbesondere an der rah­ menartigen Bodenplatte (12), einstückig ausgeformt ist.
19. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Anschlag (15) am Halter (2), insbesondere an der rah­ menartigen Bodenplatte (12), als Zusatzteil angebracht, insbesondere einge­ rastet ist.
20. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) im Beaufschlagungsbereich (9) eine wannenartige Aufnahme (16) für Spülflüssigkeit aufweist.
21. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) im Beaufschlagungsbereich (9), insbesondere in der Aufnahme (16), mit mindestens einer kleinen Ablauf­ öffnung (17) versehen ist.
22. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (8) eine Mehrzahl von kleinen Vertiefungen aufweist, in denen kleine Mengen der Spülflüssigkeit mit Wirk­ stofffluid (5) zurückgehalten werden.
23. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf dem Betätigungselement (8) Spritzschutzausbildungen vorgesehen sind, die verhindern, daß Spülflüssigkeit an den Vorratsbehälter (4) im Bereich der Auslaßöffnung (6) heranspritzt.
24. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Halter (2) einen Ventilsitz (18) für das am Betäti­ gungselement (8) angeordnete Dichtungselement (7) und einen einen Fluid­ durchlaß (19) bildenden Stutzen (20) aufweist, daß der Stutzen (20) am vom Ventilsitz (18) abgewandten Ende bei am Halter (2) angebrachtem Vorratsbe­ hälter (4) abdichtend mit der Auslaßöffnung (6) verbunden ist und daß das Dichtungselement (7) die Auslaßöffnung (6) dadurch verschließt, daß es am Ventilsitz (18) abdichtend zur Anlage kommt.
25. Abgabevorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Stutzen (20) abdichtend in die Anschlußöffnung (6) des Vorratsbehälters (4) eintritt.
26. Abgabevorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand des Stutzens (20) zugleich eine Aufstechspitze für das nach in­ nen herausstoßbare Verschlußteil (11) des Vorratsbehälters (4) bildet.
27. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Halter (2), insbesondere an der rahmenartigen Boden­ platte (12), ein Zwischenelement (21) fest angebracht oder ausgebildet ist und das Zwischenelement (21) den Stutzen (20) aufweist.
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