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DE10057108A1 - Abwickelvorrichtung für Papierrollen - Google Patents

Abwickelvorrichtung für Papierrollen

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DE10057108A1
DE10057108A1 DE2000157108 DE10057108A DE10057108A1 DE 10057108 A1 DE10057108 A1 DE 10057108A1 DE 2000157108 DE2000157108 DE 2000157108 DE 10057108 A DE10057108 A DE 10057108A DE 10057108 A1 DE10057108 A1 DE 10057108A1
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Germany
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paper roll
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DE2000157108
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OSKAR HAF SANITAER APP TECHNIK
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    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
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    • A47K10/32Dispensers for paper towels or toilet paper
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abwickelvorrichtung (1) für Papierrollen (16) mit einem Gehäuse (2) und einer Verschlußtür (11). Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aabwickelvorrichtung vorzuschlagen, bei der der Einbau erleichtert ist. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an einer Gehäusewand (5) ein Papierrollenhaltearm (9) mit einem Schwenklager (10) vorgesehen ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Abwickelvorrichtung für Papierrollen mit einem Gehäuse und einer Verschlußtür.
Toilettenpapierrollen werden üblicherweise an herkömmlichen Toilettenpapierhaltern an der Wand in Reichweite der Toilette aufbewahrt. Dabei besteht der Toilettenpapierhalter meist aus einem über Befestigungselemente an der Wand befestigten Stab, auf den die Toilettenpapierrolle aufgeschoben werden kann. Toilettenpapier wird dabei oft unsauber abgerissen, was einen unschönen optischen Eindruck hinterläßt.
Eine Möglichkeit, diese Problematik zu beseitigen, besteht darin, die Toilettenpapierrolle in einem Gehäuse mit einer Verschlußtür aufzubewahren. Dabei ist es auch möglich, das Gehäuse in der Wand zu versenken.
Dabei entsteht beim Einbau des Gehäuses in die Wand die Problematik, daß die Schwenkrichtung der Verschlußtür durch bauliche Maßnahmen vorgegeben ist. Es müßten daher je nach Schwenkrichtung der Verschlußtür unterschiedliche Gehäusetypen verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Verschlußtürgelenk durch komplizierte Maßnahmen auf der einen Gehäuseseite zu lösen und an der anderen Gehäuseseite wieder anzubringen. Dies verlangt jedoch einen erheblichen Zeitaufwand.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, den Einbau des Gehäuses mit Abwickelvorrichtung wesentlich zu erleichtern.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß an einer an einer Gehäusewand ein Papierrollenhaltearm mit einem Schwenklager vorgesehen ist. Üblicherweise befindet sich die Toilettenpapierrolle im oberen Drittel des Gehäuse. Wird nun die Toilettenpapierrolle mit Hilfe des Papierrollenhaltearm um 180° verschwenkt, so befindet sie sich an der gegenüberliegenden Seite. Die Abwickelvorrichtung mit Gehäuse kann nun um 180° verdreht werden und so in eine Wand eingelassen werden. Es ist nicht mehr notwendig, handwerkliche Veränderungen am Gehäuse vorzunehmen. Die Zeitersparnis hierbei ist enorm.
Damit der Papierrollenhaltearm mit Papierrolle fest in der Papierabrißposition gehalten wird, ist eine Arretiervorrichtung für den Papierrollenhaltearm vorgesehen ist. Hierdurch wird es möglich, Papier von der Papierrolle abzureißen, ohne daß es zu einer Verschwenkung des Papierrollenhaltearms kommt.
Es ist mit Vorteil vorgesehen, daß der Papierrollenhaltearm aus einem Schwenkarm und einer Rollenhalterung besteht. Dabei ist der Schwenkarm mittels eines Schwenklagers an einer Gehäusewand verschwenkbar befestigt. Die Papierrolle befindet sich auf der Papierrollenhalterung, wobei Papierrollenhalterung und Schwenkarm mit Vorteil einen Winkel von 90° aufspannen. Diese konstruktiv sehr einfache Bauart weist eine hohe Stabilität und einen geringen Verschleiß auf.
Um das Abreißen von Papier von der Papierrolle zu erleichtern, ist mit Vorteil eine Abrissvorrichtung mit zwei Abrisskanten mit einem Schwenklager am Papierrollenhaltearm vorgesehen. Die Abrissvorrichtung liegt dabei auf der oberen vorderen Rollenhälfte auf. Der Abriss von Papier wird durch die Abrisskante wesentlich erleichtert. Soll das Gehäuse um 180° verdreht in die Wand eingebaut werden, so wird die Papierrolle durch Verschwenken des Papierrollenhaltearms wieder in das obere Drittel des Gehäuses befördert. Mit Hilfe des Schwenklagers für die Abrissvorrichtung kann diese in die vorgesehene Abrissposition verschwenkt werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß jeweils oberhalb und unterhalb des Schwenkgelenks am Gehäuse ein Bolzen als Arretiervorrichtung vorgesehen ist, der in eine Aussparung im Schwenkarm einrastbar ist. Um die Papierrollenhalterung mit Schwenkarm zu verschwenken, muß diese soweit angehoben werden, daß sich der Bolzen nicht mehr in der Aussparung des Schwenkarms befindet. Nun kann der Papierrollenhaltearm mit Hilfe des Schwenklagers um 180° verschwenkt werden und muß dann wieder durch Einführen des Bolzens in die Aussparung arretiert werden.
Es ist mit Vorteil vorgesehen, daß als Arretiervorrichtung Magnete an Gehäuse und Schwenkarm vorgesehen sind. Dabei sind die Magnete jeweils oberhalb und unterhalb des Schwenkgelenks am Schwenkarm und am Gehäuse gegenüberliegend anzuordnen. Diese Bauweise ist konstruktiv sehr einfach und kostengünstig.
Es ist mit Vorteil vorgesehen, daß die Verschlusstür verriegelbar ausgebildet ist. Dies ermöglicht den Einsatz der Abwickelvorrichtung in öffentlichen Toiletten. Die Verriegelung kann beispielsweise durch Einwurf von Münzen entriegelt werden. Hierdurch wird die Abwickelvorrichtung vor Vandalismus geschützt. Auch kann gewährleistet werden, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für die Benutzung der Toilette auf die beschriebene Art gezahlt wird.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht mit Vorteil vor, daß in einem Gehäuseboden und in einer Gehäusedecke Öffnungen zur Aufnahme einer Bürstenschale vorgesehen sind. Wie bereits erläutert kann die Papierrolle durch Verschwenken des Papierrollenhaltearms in das jeweils obere Drittel ungeachtet der Einbauposition des Gehäuses verschwenkt werden. Der freie Raum unterhalb der Papierrolle kann nun durch Aufnahme einer Bürstenschale mit Toilettenbürste sinnvoll genutzt werden. Da Öffnungen in Gehäuseboden und Gehäusedecke vorgesehen sind, ist die Einbauposition des Gehäuses unerheblich. Somit wird mit der Erfindung auch erreicht, daß die oftmals unansehnliche Toilettenbürste aus dem Blickfeld entfernt wird.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Wandgehäuse mit Befestigungsmitteln zur Aufnahme der Abwickelvorrichtung mit Gehäuse vorgesehen ist. Das Gehäuse wird dabei mit dem Wandgehäuse insbesondere durch Schrauben verbunden. Das Wandgehäuse eignet sich zum direkten Einbau in eine Wand und zum Anbau an weitere Wandgehäuse. Solche Wandgehäuse werden unter anderem zur Aufnahme des Spülkastens in der Wand verwendet.
Die Erfindung betrifft neben der Abwickelvorrichtung auch ein Verfahren zum Einbau einer Abwickelvorrichtung. Dieses Verfahren besteht darin, daß das Wandgehäuse in eine Wand eingebaut und vorzugsweise mittels Schrauben befestigt wird und der Papierrollenhaltearm je nach Verschlusstürschwenkrichtung verschwenkt und arretiert wird und das Gehäuse im Wandgehäuse befestigt wird.
Das Wandgehäuse weist zur Befestigung in Trockenmauern seitliche umklappbare Laschen auf, die zur Aufnahme von Befestigungsschrauben dienen. Es sind weiterhin Laschen zur Befestigung des Wandgehäuses an den anderen Wandgehäusen vorgesehen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine perspektivische Ansicht der Abwickelvorrichtung mit Gehäuse und Wandgehäuse.
Fig. 2 Eine Frontansicht des Papierrollenhaltearms mit Schwenklager.
Fig. 3 Eine Seitenansicht des Papierrollenhaltearms mit Schwenklager.
In Fig. 1 ist die Abwickelvorrichtung 1 für Papierrollen dargestellt. Das Gehäuse 2 der Abwickelvorrichtung 1 weist einen Gehäuseboden 3, eine Gehäusedecke 4, zwei Seitenwände 5 und eine Rückwand auf in der Gehäusedecke 4 und im Gehäuseboden 3 ist jeweils eine Öffnung 6, 7 zur Aufnahme einer Bürstenschale 8 vorgesehen. An der Gehäusewand 5 ist ein Papierrollenhaltearm 9 über ein Schwenklager 10 befestigt. Auf der Vorderseite des Gehäuses 2 befindet sich eine Verschlußtür 11. Der Papierrollenhaltearm 9 ist mittels einer Arretiervorrichtung 12 arretiert. Die Arretiervorrichtung 12 besteht aus einem Bolzen 13 und einer Aussparung 14 in einem Schwenkarm 15 des Papierrollenhaltearms 9. Wird nun der Papierrollenhaltearm 9 leicht angehoben, so befindet sich der Bolzen 13 nicht mehr in der Aussparung 14. Hierdurch kann nun der Papierrollenhaltearm 9 um 180° verschwenkt werden. Danach wird der Papierrollenhaltearm 9 mittels der Aussparung 14 wieder in einem nicht dargestellten, auf der gegenüberliegenden Seite des Schwenkgelenks 10 befindlichen Bolzens arretiert. Soll nur eine Papierrolle 16 ausgetauscht werden, so muß die Arretierung 12 wie beschrieben gelöst werden, wodurch sich der Papierrollenhaltearm 9 nach vorne verschwenken läßt. Nun kann die alte Papierrolle entfernt und eine neue Papierrolle 16 seitlich auf eine Papierrollenhalterung 17 des Papierrollenhaltearms 9 aufgeschoben werden. Diese Tatsache ermöglicht mit Vorteil die schmale Ausführungsform des Gehäuses 2, da die Papierrolle 16 außerhalb des Gehäuses gewechselt werden kann. Das Gehäuse 2 kann in ein Wandgehäuse 18 geschoben werden. Das Wandgehäuse 18 selbst wird mit Hilfe von nicht dargestellten Befestigungsmitteln in der Wand verankert. Dafür sind Laschen 19 seitlich des Wandgehäuses 18 vorgesehen. Diese Laschen 19 lassen sich leicht umbiegen. Weiterhin sind seitlich des Wandgehäuses 18 Stecklaschen 20 vorgesehen. Diese dienen zur Befestigung des Wandgehäuses 18 an weiteren Wandgehäusen, bspw. an Wandgehäusen zur Aufnahme der Toilettenspülung in der Wand.
In Fig. 2 ist die Abwickelvorrichtung 1 für Papierrollen ohne Gehäuse dargestellt. Hier ist zu erkennen, daß der Papierrollenhaltearm aus einem Schwenkarm 15 und einer dazu im 90° Winkel angeordneten Papierrollenhalterung 17 besteht. Die Papierrollenhalterung 17 ist mit Vorteil drehbar am Schwenkarm 15 angebracht. Oberhalb der Papierrollenhalterung 17 ist eine Abrissvorrichtung 21 mittels eines Schwenklagers 22 am Schwenkarm 15 befestigt.
In Fig. 3 ist die Abwickelvorrichtung 1 in der Seitenansicht dargestellt. Hierbei steht der Schwenkarm 15 des Papierrollenhaltearms 9 im Vordergrund. Auf der Papierrollenhalterung 17 ist eine Papierrolle 16 aufgesteckt. Oberhalb der Papierrollenhalterung 17 ist die Abrissvorrichtung 21 zu erkennen. Diese ist mittels des Schwenklagers 22 am Schwenkarm 15 befestigt. In Fig. 3 sind die beiden Positionen 23 und 24 der Abrissvorrichtung zu erkennen. Diese müssen je nach Einbauposition des Gehäuses durch Verschwenken der Abrissvorrichtung 21 um das Schwenklager 22 gewählt werden. Am unteren Ende des Schwenkarms 15 ist die Aussparung 14 zu erkennen, die zur Aufnahme des in Fig. 3 nicht dargestellten Bolzens dient. Das Schwenklager 10 ist in diesem Ausführungsbeispiel schlitzförmig ausgebildet.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Abwickelvorrichtung
2
Gehäuse
3
Gehäuseboden
4
Gehäusedecke
5
Gehäusewand
6
Öffnung
7
Öffnung
8
Bürstenschale
9
Papierrollenhaltearm
10
Schwenklager
11
Verschlußtür
12
Arretiervorrichtung
13
Bolzen
14
Aussparung
15
Schwenkarm
16
Papierrolle
17
Papierrollenhalterung
18
Wandgehäuse
19
Laschen
20
Stecklaschen
21
Abrissvorrichtung
22
Schwenklager
23
Abrissposition
1
24
Abrissposition
2
.

Claims (10)

1. Abwickelvorrichtung für Papierrollen mit einem Gehäuse und einer Verschlußtür, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Gehäusewand ein Papierrollenhaltearm mit einem Schwenklager vorgesehen ist.
2. Abwickelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Arretiervorrichtung für den Papierrollenhaltearm vorgesehen ist.
3. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierrollenhaltearm aus einem Schwenkarm und einer Rollenhalterung besteht.
4. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abrissvorrichtung mit zwei Abrisskanten mit einem Schwenklager am Papierrollenhaltearm vorgesehen ist.
5. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils oberhalb und unterhalb des Schwenkgelenks am Gehäuse ein Bolzen als Arretiervorrichtung vorgesehen ist, der in eine Aussparung im Schwenkarm einrastbar ist.
6. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Arretiervorrichtung Magnete an Gehäuse und Schwenkarm vorgesehen sind.
7. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlusstür verriegelbar ausgebildet ist.
8. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Gehäuseboden und in einer Gehäusedecke Öffnungen zur Aufnahme einer Bürstenschale vorgesehen sind.
9. Abwickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wandgehäuse mit Befestigungsmitteln zur Aufnahme der Abwickelvorrichtung mit Gehäuse vorgesehen ist.
10. Verfahren zum Einbau einer Abwickelvorrichtung gemäß den Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Wandgehäuse in eine Wand eingebaut und vorzugsweise mittels Schrauben befestigt wird,
der Papierrollenhaltearm je nach Verschlusstürschwenkrichtung verschwenkt und arretiert wird,
das Gehäuse im Wandgehäuse befestigt wird.
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