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DE10057042A1 - Mobilkommunikationsgerät mit Zeichenlesefunktion - Google Patents

Mobilkommunikationsgerät mit Zeichenlesefunktion

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Publication number
DE10057042A1
DE10057042A1 DE10057042A DE10057042A DE10057042A1 DE 10057042 A1 DE10057042 A1 DE 10057042A1 DE 10057042 A DE10057042 A DE 10057042A DE 10057042 A DE10057042 A DE 10057042A DE 10057042 A1 DE10057042 A1 DE 10057042A1
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DE
Germany
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character reading
data
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mobile telecommunication
telecommunications
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Withdrawn
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DE10057042A
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Inventor
Ludwig Lange
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Individual
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Publication date
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  • Signal Processing (AREA)
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Abstract

Ein mobiles Telekommunikationsgerät für die Sprach- und Datenkommunikation mit wenigstens einer Zentrale umfaßt eine Zeichenleseeinrichtung (14) und ist eingerichtet, um von der Zeichenleseeinrichtung (14) gelesenen Informationen an die Zentrale zu übermitteln. Die Zeichenleseeinrichtung (14) ist einsetzbar, um Daten von zu kaufenden Gegenständen schnell und zuverlässig zu erfassen und an einen Verkäufer zu übermitteln, oder um individuelle Daten eines zeitweiligen Benutzers des Telekommunikationsgeräts einzulesen.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kommunikati­ onsgerät für die mobile Kommunikation mit einer Zentrale. Derartige Kommunikationsgeräte sind in zahlreichen Ausgestaltungen bekannt, so z. B. in Form von Handys nach GSM-, UMTS-, WAP-Standard oder dergleichen für die Kommunikation mit einer Zentra­ le in Form eines öffentlichen Mobilfunksystems; oder in Form von schnurlosen Endgeräten nach DECT- Standard für die Kommunikation mit einer privaten Telekommunikationsanlage.
Derartige Telekommunikationsgeräte sind zur Zeit in ihrer Anwendung eng an ihre jeweiligen Benutzer ge­ bunden. So verfügt z. B. ein Handy üblicherweise über eine sogenannte SIM-Karte, auf der teilnehmer­ spezifische Daten gespeichert sind, die zur Legiti­ mation des Handys bei der Einbuchung ins Mobilfunk- Kommunikationsnetz übertragen werden und unter an­ derem für die Berechnung der auf einem Benutzer entfallenden Gebühren dienen. Falls ein Handy- Benutzer sein Gerät einer anderen Person zur Verfü­ gung stellt, der die SIM-Karte des Geräts nicht durch eine eigene ersetzen kann, hat der Benutzer nachträglich keine Möglichkeit, die von der Person verursachten Gebühren zu identifizieren. Personen, die jeweils nur vereinzelt und/oder kurzfristig Be­ darf für Mobilfunk-Kommunikation haben, jeweils ei­ ne eigene SIM-Karte zur Verfügung zu stellen, ist aber unverhältnismäßig aufwendig, da mit der Zutei­ lung einer SIM-Karte auch gleichzeitig die Vergabe einer Telefonnummer und deren Freischaltung durch den Mobilfunk-Netzbetreiber verbunden ist.
Gegenwärtige mobile Telekommunikationsgeräte der oben genannten Art werden im wesentlichen für Sprachkommunikation genutzt; in geringem Umfang auch für die schnurlose Datenübertragung eines über eine entsprechende Schnittstelle an das Gerät ange­ schlossenen Computers. Mit Hilfe eines WAP-Handys ist es auch möglich, Internet-Inhalte ohne Zuhilfe­ nahme eines Computers abzufragen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, die Anwen­ dungsmöglichkeiten mobiler Telekommunikationsgeräte zu erweitern.
Eine überraschende Vielzahl neuer Anwendungsmög­ lichkeiten ergibt sich erfindungsgemäß dadurch, daß zu dem mobilen Telekommunikationsgerät eine Zei­ chenleseeinrichtung hinzugefügt wird, und die Mög­ lichkeit geschaffen wird, von der Zeichenleseein­ richtung gelesene Information über das Telekommuni­ kationsgerät an dessen Zentrale zu übermitteln.
Daraus ergibt sich z. B. die Möglichkeit, mit Hilfe des erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräts Be­ stellungen aufzugeben oder allgemeiner gesagt Kauf­ geschäfte zu tätigen, indem ein Benutzer mit Hilfe der Zeichenleseeinrichtung einen für eine gewünsch­ te Ware oder Dienstleistung stehenden Code erfaßt und die so gelesene Information an die Zentrale übermittelt.
Bei der Zentrale kann es sich um eine private Tele­ kommunikationsanlage eines Anbieters der betreffen­ den Waren und/oder Dienstleistungen handeln; diese Variante ermöglicht insbesondere den Abschluß von Kaufgeschäften, indem Kunden beim Betreten der Ge­ schäftsräume eines Anbieters ein erfindungsgemäßes Telekommunikationsgerät ausgehändigt wird, worauf­ hin die Kunden angebotene Waren in den Geschäfts­ räumen frei in Augenschein nehmen können und bei Kaufwunsch die Zeichenleseeinrichtung an einen an der Ware oder in deren Nähe angebrachten Code hal­ ten können, um diesen zu erfassen und die so gele­ sene Information an die private Telekommunikations­ anlage des Geschäftsinhabers zu übermitteln, von wo sie z. B. an einen die Bestellung bearbeitenden Com­ puter weiter geleitet werden kann.
Denkbar ist ein ähnliches Verfahren auch unter Ein­ schaltung eines beliebigen öffentlichen Fernmelde­ netzes als Zentrale. In diesem Fall kann ein Ge­ schäftsinhaber seinen Kunden Kataloge zur Verfügung stellen, in denen angebotene Waren/Dienstleistungen in Verbindung mit einem Code abgebildet und/oder beschrieben sind, und ein Kunde kann eine Bestel­ lung aufgeben, in dem er die Codes gewünschter Wa­ ren oder Dienstleistungen mit Hilfe eines Zeichen­ lesegeräts erfaßt und die so gelesenen Informatio­ nen über das öffentliche Netz an den Betreiber des Geschäfts übermittelt.
Um dem Kunden vor dem definitiven Abschluß eines Geschäfts eine Übersicht über die erfaßten Informa­ tionen zu ermöglichen, verfügt das Telekommunikati­ onsgerät vorzugsweise über eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen von der Zeichenleseeinrichtung gelese­ ner Informationen.
Diese Anzeigeeinrichtung und die Zeichenleseein­ richtung sind zweckmäßigerweise an voneinander ab­ gewandten Oberflächen eines gleichen Gehäuses ange­ ordnet, so daß ein Benutzer gleichzeitig die Zei­ chenleseeinrichtung an einen zu lesenden Code füh­ ren und dabei die Anzeigeeinrichtung betrachten kann.
Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung umfaßt das Telekommunikationsgerät eine lokale Schnitt­ stelle zur Ausgabe der von der Zeichenleseeinrich­ tung gelesenen Information. Mit Hilfe dieser Schnittstelle kann sich der Kunde z. B. über einen daran angeschlossenen Drucker kurzfristig einen Be­ leg über die aufgegebene Bestellung verschaffen. Bei dieser Schnittstelle handelt es sich vorzugs­ weise um eine Infrarot-Schnittstelle.
Bei der Zeichenleseeinrichtung handelt es sich vor­ zugsweise um ein Barcode-Lesegerät. Mit einem sol­ chen Lesegerät können EAN-Codes erfaßt werden, wie sie heutzutage auf praktisch allen abgepackten Wa­ ren im Einzelhandel zu finden sind. Es ist aber denkbar, als Zeichenlesegerät ein Lesegerät für Ma­ gnetkarten-Streifen, Bänder oder dergleichen oder ein Erkennungsgerät für alphanumerische Zeichen einzusetzen.
Das Kommunikationsgerät verfügt über einen Speicher für Daten, anhand derer der Benutzer des Geräts identifizierbar ist. Ein solcher Speicher ist in Form der bereits erwähnten SIM-Karte an sich be­ kannt. Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Tele­ kommunikationsgeräts liegt darin, daß es eingerich­ tet ist, bei der Übermittlung der von der Zeichen­ leseeinrichtung gelesenen Informationen solche Identifizierungsdaten mit zu übertragen, die es dem Empfänger einer mit diesem Telekommunikationsgerät aufgegebenen Bestellung ermöglichen, Namen und An­ schrift bzw. Lieferadresse eines Bestellers zu er­ kennen.
Für eine weitere Anwendungsmöglichkeit des erfin­ dungsgemäßen Kommunikationsgeräts ist es vorteil­ haft, wenn dieses über die Möglichkeit verfügt, mit dem Zeichenlesegerät erfaßte Informationen in den Speicher für die Identifizierungsdaten zu übertra­ gen. Dies ermöglicht die kurzfristige Zuordnung ei­ nes Kommunikationsgeräts zu einem zeitweiligen Be­ nutzer lediglich dadurch, daß die Identifizierungs­ daten dieses Benutzers in das Gerät eingelesen wer­ den.
Weitere Merkmale, Vorteile, Besonderheiten und An­ wendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Tele­ kommunikationsgeräts ergeben sich aus der nachfol­ genden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Es zeigen
Fig. 1 und 2 jeweils ein erfindungsgemäßes Tele­ kommunikationsgerät in einer Ansicht von vorn und von der Seite; und
Fig. 3 ein Blockschaltbild des Telekommunikations­ geräts.
In der Vorderansicht der Fig. 1 unterscheidet sich das erfindungsgemäße Telekommunikationsgerät nicht wesentlich von einem herkömmlichen Handy. Es ver­ fügt über einen Lautsprecher 1, ein Mikrofon 2, ein Ziffern-Tastenfeld 3 zur Eingabe einer Rufnummer, diverse Funktionstasten 4 und eine Anzeigeeinrich­ tung 5, z. B. ein LCD-Display.
Der interne Aufbau des Kommunikationsgeräts ist in Fig. 3 als Blockschaltbild dargestellt. Der innere Aufbau der einzelnen Komponenten wird hier nicht im Detail beschrieben, da diese Komponenten im wesent­ lichen bekannt oder für die speziellen Funktionen des erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräts al­ lenfalls geringfügig angepaßt sind. Diese Anpassun­ gen sind für einen Fachmann in Kenntnis der zu rea­ lisierenden Funktionen ohne weiteres durchführbar.
Das Kommunikationsgerät besitzt eine Sender- Empfänger-Einheit mit Codern/Decodern 11, 12 für zwei Übertragungskanäle, einen für externe Gesprä­ che, die über ein öffentliches Netz, z. B. nach GSM- oder UMTS-Standard vermittelt werden, und einen für interne Gespräche, d. h. für Gespräche mit Endgerä­ ten, die zusammen mit dem hier gezeigten an eine private Telekommunikationsanlage als Nebenstellen angeschlossen sind. Die Kanäle können gleichzeitig und konkurrierend betrieben werden. Dies bedeutet, daß, sofern das Telekommunikationsgerät frei ist, sowohl auf dem externen als auf dem internen Kanal eintreffende Anrufe dem Benutzer signalisiert wer­ den; für eine Gesprächsverbindung wird jedoch immer nur ein Kanal benutzt, der andere ist im Warte- bzw. Bereitschaftszustand. Nach dem Einschalten des Kommunikationsgeräts ist der externe Kanal grund­ sätzlich bereit, d. h. das Kommunikationsgerät bucht sich in das öffentliche Kommunikationssystem selbsttätig ein. Der interne Kanal hingegen wird mit der Anmeldung des Geräts an eine Telekommunika­ tionsanlage in den Bereitschaftszustand versetzt und hält diesen Zustand bis eine Abmeldung oder die Abschaltung des Geräts erfolgt. Eine Telekommunika­ tionsanlage kann je nach Betriebs- und Besitzerei­ genheiten das Telekommunikationsgerät in seiner Ei­ genschaft als Nebenstelle dieser Anlage abschalten. Die Telekommunikationsanlage überträgt hierzu Aus­ tausch- und Identifizierungsdaten an das Telekommu­ nikationsgerät, das sich daraufhin gegenüber der Telekommunikationsanlage wie ein Schnurlostelefon verhält.
Die Sender-Empfänger-Einheit 10 ist über eine Steu­ ereinheit 15 mit einem Audioprozessor 16 verbunden, der digitalisierte Audiodaten von Mikrofon 2 lie­ fert und über den Lautsprecher 1 auszugebende Au­ diodaten empfängt.
An die Steuereinheit 15 ist ferner ein Speicher 13 angeschlossen, in dem Daten fest gespeichert sind, die einen Rückschluß auf den Benutzer des Telekom­ munikationsgeräts zulassen, und die bei der Einbu­ chung in das öffentliche Netz oder bei der Anmel­ dung an eine Telekommunikationsanlage von der Steu­ ereinheit 15 gelesen und übertragen werden. Der Aufbau von Datensätzen, die diese Funktion erfüllen und die z. B. nach GSM- oder UMTS-Norm für die Legi­ timation eines Endgeräts genutzt werden, ist be­ kannt und braucht hier nicht eigens beschrieben zu werden. Zusätzlich zu diesen bedingt durch die von dem Telekommunikationsgerät befolgte Norm vorhande­ nen Daten können Identifikationsmerkmale des Gerä­ teinhabers wie z. B. Iris- und/oder Fingerabdruck- Merkmale gespeichert sein. Diese Daten sind in ei­ ner geschützten Form gespeichert, so daß sie nur von einer autorisierten Stelle etwa einem Verkäufer oder Hersteller der Geräte erfaßt und geändert wer­ den können.
Bei der Nutzung des erfindungsgemäßen Telekommuni­ kationsgeräts zum Abschluß von Kaufgeschäften kön­ nen diese Daten auch wenigstens eine Adresse des Geräteinhabers umfassen, so daß an den Empfänger der Bestellung eine Adresse, an die bestellte Waren geliefert werden sollen, und, falls davon abwei­ chend, eine Rechnungsadresse, mit der Bestellung übermittelt werden können.
In der Seitenansicht der Fig. 2 erkennt man ein an der Rückseite des Gerätegehäuses angebrachtes, schräg nach oben orientiertes Fenster 6, hinter dem sich eine Zeichenleseeinrichtung, genauer gesagt ein Barcode-Lesegerät 14 (siehe Fig. 3) befindet. Das Barcode-Lesegerät 14 hat einen Eingangs- Erfassungswinkel zwischen ca. 15 und 90°. Dies er­ laubt es einem Benutzer, das Telekommunikationsge­ rät mit der gleichen Handhaltung gegen eine Fläche mit einem zu lesenden Code zu halten, die es auch beim Wählen einer Rufnummer innehat. So kann der Benutzer in Verbindung mit dem Lesen des Codes auf dem Zifferntastenfeld 3 die gewünschte Menge oder Stückzahl des Artikels bequem eingeben.
Das Barcode-Lesegerät 14 kann auch zum Lesen von Zeichen eingesetzt werden, die anschließend in dem Speicher 13 gespeichert werden. In einem solchen Fall ist es zweckmäßig, wenn der Speicher 13 zu­ sätzlich zu einem nichtflüchtigen Teil einen flüch­ tigen Teil für die Speicherung der so gelesenen Da­ ten aufweist.
Bei diesen Zeichen kann es sich um persönliche Da­ ten eines Benutzers des Geräts handeln.
Diese Möglichkeit ist insbesondere für die Kommuni­ kation innerhalb eines Unternehmens attraktiv. So ist es z. B. denkbar, alle Mitarbeiter eines Unter­ nehmens für ihren Telefonierbedarf mit den erfin­ dungsgemäßen Telekommunikationsgeräten auszustat­ ten, wobei es für die Individualisierung eines sol­ chen Geräts genügt, mit der Zeichenleseeinrichtung einen individuellen Code jedes einzelnen Mitarbei­ ters zu erfassen, der anschließend beim Anmelden des Kommunikationsgeräts an der privaten Telekommu­ nikationsanlage des Betriebs verwendet wird, um so z. B. über die Telekommunikationsanlage nach außen geführte Gespräche einzelnen Mitarbeitern, Projek­ ten oder dergleichen zuordnen zu können, die Amts­ zugangsberechtigung der einzelnen Mitarbeiter fest­ zulegen, etc..
Ein solcher mit der Zeichenleseeinrichtung zu er­ fassender Code kann z. B. auf einem Werksausweis an­ gebracht sein. Dies eröffnet die Möglichkeit, Mit­ arbeitern, die nicht ständig ein Telekommunikati­ onsgerät benötigen, ein erfindungsgemäßes Gerät nur zeitweilig auszuhändigen, das Gerät nach der Arbeit oder wenn der Bedarf nicht mehr besteht, wieder einzusammeln und das gleiche Gerät anschließend ei­ nem anderen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der es durch Einlesen seines persönlichen Codes für sich individualisiert. Genauso können auch Besucher eines Unternehmens ein solches Gerät zur Verfügung gestellt bekommen; Voraussetzung dafür ist ledig­ lich die Zuordnung eines Codes in einer von der Zeichenleseeinrichtung erfassbaren Form, z. B. auf einem gedruckten Besucherausweis.
Die Anmeldung eines solchen Telekommunikationsge­ räts bei der Telekommunikationsanlage des Unterneh­ mens kann vom Empfangspersonal des Unternehmens durchgeführt werden; es kann aber auch vorgesehen werden, daß eine Gebrauchsanweisung, gegebenenfalls in mehreren Sprachen, auf der Anzeigeeinrichtung 5 dargestellt oder von einer Voicebox des Telekommu­ nikationsgeräts ausgegeben wird, die es einem Besu­ cher ermöglicht, diese Anmeldung selbst vorzuneh­ men.
Ein solches Telekommunikationsgerät kann z. B. übli­ che Telefone in Hotelzimmern ersetzen; Hotelgäste können ein solches Gerät bei sich tragen und auf diese Weise ständig erreichbar sein, auch wenn sie sich nicht im Zimmer aufhalten.
Eine weitere wichtige Anwendung des erfindungsge­ mäßen Telekommunikationsgeräts ist die Erleichte­ rung von Kaufvorgängen aller Art. Ein solcher Kauf­ vorgang kann z. B. folgendermaßen ablaufen: Ein Kun­ de bekommt beim Betreten eines Einzelhandelsge­ schäfts ein erfindungsgemäßes Telekommunikationsge­ rät ausgehändigt. In dieses Endgerät gibt er indi­ vidualisierende Daten ein, z. B. seinen Namen, seine Wohn- oder Geschäftsadresse oder falls von ersteren abweichend, eine gewünschte Adresse, an die Waren geliefert werden sollen. Diese Eingabe kann, wie von SMS-Nachrichten bekannt, durch Eingabe von Hand am Zifferntastenfeld 3 erfolgen; wesentlich beque­ mer ist jedoch das Einlesen eines Codes mit Hilfe der Zeichenleseeinrichtung. Ein solcher Code kann z. B. auf einem Kundenausweis aufgedruckt sein. Die­ se individualisierenden Daten werden im flüchtigen Teil des Speichers 13 gespeichert. Im Laden wählt der Kunde aus dem angebotenen Warensortiment, indem er an der angebotenen Ware oder z. B. an einem Re­ galboden in der Nähe der Waren angebrachte Codes mit Hilfe des Zeichenlesegeräts 14 einscannt. Auf der Anzeigeeinrichtung 5 erscheint daraufhin die Bezeichnung des ausgewählten Gegenstandes, und der Kunde wird aufgefordert, die Stückzahl oder Menge des gewünschten Artikels über das Zifferntastenfeld 3 einzugeben. Wenn der Kunde alle benötigten Arti­ kel auf diese Weise in sein Kommunikationsgerät eingegeben hat, kann er die so erfaßten Informatio­ nen sich mit Hilfe der Funktionstasten 4 nochmals auf der Anzeigeeinrichtung 5 anzeigen lassen, um gegebenenfalls letzte Änderungen daran vorzunehmen oder sich die Gesamtkaufsumme anzeigen zu lassen, und schließlich die erfaßten Informationen durch Tastendruck an eine Telekommunikationsanlage des Geschäfts übertragen, woraufhin die gewünschten Ar­ tikel aus einem Lager herbeigeschafft werden und entweder dem Kunden ausgehändigt werden oder an ei­ ne von ihm angegebene Lieferadresse zugestellt wer­ den.
Da der Kunde für seinen Einkauf keinen Einkaufswa­ gen mehr benötigt, reduziert sich der Flächenbedarf des Geschäfts. Da außerdem die in dem Verkaufsbe­ reich des Geschäfts ausgestellten Artikel am Ort bleiben, erübrigt sich eine Kontrolle der Regalbe­ stände in den Verkaufsräumen, außerdem kann, da je­ weils nur ein Exemplar jedes Artikels ausgestellt werden muß, die Vielfalt des Sortiments, das auf einer begrenzten Ladenfläche angeboten werden kann, erheblich gesteigert werden. Die Beschaffung der bestellten Artikel aus einem Lager kann vollautoma­ tisch erfolgen.
In der gleichen Weise wie von Kunden für ihre Ein­ käufe kann das Gerät auch von den Mitarbeitern des Ladengeschäfts zur Erfassung von Lagerbeständen eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Kommunikationsgerät ist aber nicht nur für den Einkauf in einem Ladenlokal brauchbar, sondern es erleichtert auch Bestellungen per Katalog. In diesem Fall ist es lediglich erfor­ derlich, daß der verwendete Katalog für jeden ange­ botenen Artikel einen Code enthält, der mit der Zeichenleseeinrichtung erfaßt werden kann. Nachdem ein Kunde alle zu bestellenden Artikel in der glei­ chen Weise wie oben beschrieben erfaßt hat, über­ mittelt er die Bestelldaten an den Katalogversender über ein öffentliches Telekommunikationsnetz.
Auf diese Weise wird das Bestellen per Katalog für die Kunden einfacher und effizienter, da kein zeit­ raubendes und fehlerträchtiges Abschreiben von Be­ stellnummern aus einem Katalog auf einen Bestell­ zettel mehr erforderlich ist.
Um in einem solchen Fall dem Besteller ein schrift­ liches Dokument über seine Bestellung an die Hand geben zu können, ist an dem Telekommunikationsgerät eine lokale Schnittstelle 17, insbesondere eine In­ frarot-Schnittstelle, vorgesehen, deren an der oberseite des Gehäuses angeordnetes Fenster 7 in den Figuren gezeigt ist. Diese Infrarot- Schnittstelle 17 kann genutzt werden, um die über­ mittelten Bestellungsdaten an einen lokalen Drucker zu übertragen. Das einfachste ist es, direkt die vom Benutzer erfaßten Bestelldaten über die Infra­ rot-Schnittstelle 17 auszugeben. Zweckmäßiger oder ergänzend möglich ist es jedoch, nach der Übermitt­ lung der Bestelldaten an den Händler eine von des­ sen Computer umgehend erzeugte und noch während der gleichen Fernsprechverbindung übertragene Auftrags­ bestätigung zu drucken, deren Bestelldaten vom Com­ puter des Händlers an das Telekommunikationsgerät rückübertragen werden. Auf diese Weise hat der Kun­ de sofort einen Beleg darüber in der Hand, welche Daten tatsächlich beim Händler eingetroffen sind, und kann eventuelle Übermittlungsfehler sofort er­ kennen.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemä­ ßen Telekommunikationsgeräts ergeben sich z. B. im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs: Trifft ein Benutzer mit einem solchen Gerät an einem Flug­ hafen ein, so wird zunächst eine Anmeldung des Ge­ räts an einer Telekommunikationsanlage des Flugha­ fens durchgeführt. Anhand der dabei übermittelten Identifizierungsdaten des Benutzers wird geprüft, ob ein Flugticket gebucht ist. Wenn ja, wird eine Verkehrswegführung örtlich und zeitgerecht, bei­ spielsweise "Check-in im Bereich X melden Sie sich bis spätestens um xx : xx Uhr am Schalter xy" durch­ geführt. Wenn Meldungen oder Nachrichten, z. B. bei Gruppenbildungen vorliegen, werden diese übertra­ gen.
Alle eingewählten Telekommunikationsgeräte können untereinander kommunizieren. Bei Benutzung einer Freisprechfunktion des Telekommunikationsgeräts entsteht der Eindruck, daß alle Servicemaßnahmen nur für dessen Benutzer zuständig sind.
Wenn dem Benutzer kein Start eines Flugzeuges zuge­ ordnet werden kann, wird von der Telekommunikati­ onsanlage automatisch eine Anfrage übermittelt, ob er jemanden erwartet oder selber ein Ziel anfliegen will.
Erwartet der Benutzer einen Fluggast, wird die Flugnummer mit der Zeichenleseeinrichtung erfaßt oder über den Abflugort ermittelt. Voraussichtliche Ankunftszeiten und Verspätungen können auf das Te­ lekommunikationsgerät übertragen und auf der Anzei­ geeinrichtung 5 angezeigt werden.
Gibt der Besucher zu erkennen, daß er ein bestimm­ tes Ziel anfliegen will, ohne im Besitz eines Tik­ kets zu sein, wird an das Telekommunikationsgerät automatisch eine Nachricht übertragen, die z. B. ei­ nen Schalter einer Fluggesellschaft bezeichnet, wo der gewünschte Flug gebucht und der Check-in ausge­ führt werden kann.

Claims (14)

1. Mobiles Telekommunikationsgerät für die Sprach- und Datenkommunikation mit wenigstens einer Zentrale, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Zeichenleseeinrichtung (14) umfasst und eingerichtet ist, von der Zeichenleseein­ richtung (14) gelesene Informationen an die Zentrale zu übermitteln.
2. Mobiles Telekommunikationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es über einen Speicher (13) für Daten Verfügt, anhand derer sein Benutzer identifizierbar ist, und dass es eingerichtet ist, bei der Übermittlung der von der Zeichenleseeinrichtung (14) gelesenen In­ formationen an die Zentrale diese Daten mitzu­ übertragen.
3. Mobiles Telekommunikationsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es eingerich­ tet ist, von der Zeichenleseeinrichtung (14) gelesene Information in den Speicher (13) ein­ zutragen.
4. Mobiles Telekommunikationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass es über eine Anzeigeeinrichtung (5) zum Anzeigen von von der Zeichenleseeinrich­ tung (14) gelesener Information verfügt.
5. Mobiles Telekommunikationsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Anzeigeein­ richtung (5) und Zeichenleseeinrichtung (14) an voneinander abgewandten Oberflächen eines gleichen Gehäuses angeordnet sind.
6. Mobiles Telekommunikationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass es ein Mobiltelefon ist.
7. Mobiles Telekommunikationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass es eine lokale Schnittstelle (17) zur Ausgabe der von der Zeichenleseeinrichtung (14) gelesenen Information umfaßt.
8. Mobiles Telekommunikationsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die lokale Schnittstelle (17) eine Infrarot-Schnittstelle ist.
9. Mobiles Telekommunikationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass die Zeichenleseeinrichtung (14) ein Barcode-Lesegerät ist.
10. Mobiles Telekommunikationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass es für die Kommunikation mit zwei Zentralen ausgelegt ist.
11. Mobiles Telekommunikationsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Zen­ tralen ein öffentliches Fernmeldenetz und die andere eine private Nebenstellenanlage ist.
12. Anwendung eines mobilen Telekommunikationsge­ räts nach einem der vorhergehenden Ansprüche im Rahmen von Handelsgeschäften, bei der ein Käufer Daten eines gewünschten Gegenstandes mit der Zeichenleseeinrichtung (14) erfaßt und die Daten von dem Telekommunikationsgerät an die Zentrale übermittelt werden.
13. Anwendung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Daten an oder in der Nähe von zum Verkauf angebotenen Gegenständen ange­ brachte Codes sind.
14. Anwendung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Daten in einem Katalog in Verbindung mit einer Darstellung eines angebo­ tenen Gegenstandes angebrachte Codes sind.
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