DE10057822A1 - Drehelastische Kupplung - Google Patents
Drehelastische KupplungInfo
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Abstract
Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung, umfassend einen äußeren Ring (3) und einen inneren Ring (2), die einander in radialem Abstand umschließen, um einen Ringspalt (13) zu bilden und die um eine Rotationsachse (1) relativ zueinander drehbar gelagert sind, zumindest einen im Ringspalt an dem einen der Ringe festgelegten Anpresskörper (4) mit einer in Umfangsrichtung stetig vorspringenden Anschlagfläche (14), zumindest zwei, durch elastische, deformierbare Wände (7) begrenzte, mit einem Dämpfungsmedium gefüllte Arbeitskammern (5, 5'), die an dem anderen der Ringe festgelegt sind, die, jeweils in Umfangsrichtung gesehen, sich beiderseits des Anpresskörpers (4) im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer zugeordneten Ausgleichskammer (6, 6') durch zumindest eine Überströmöffnung (9) in einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt an dem anderen der Ringe festgelegten, zwischen Anpresskörper und Arbeitskammer angeordneten Federkörper (11), der bei einer Relativverdrehung der Ringe (2, 3) durch die Anschlagfläche (14) jeweils an die Wandfläche einer Arbeitskammer (5, 5') derart anpressbar ist, dass unter Deformierung der Wand (7) das Dämpfungsmedium durch die Überströmöffnung (9) in die zugeordnete Ausgleichskammer (6, 6') strömt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische
Kupplung.
Drehelastische Kupplungen sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen
bekannt. In Kraftfahrzeugen werden drehelastische Kupplungen eingesetzt
um bei der Drehmomentübertragung Torsionsschwingungen zu dämpfen,
bzw. von den, von der Kurbelwelle angetriebenen Nebenaggregaten zu
entkoppeln. Die Anfälligkeit für Schwingungen wird dabei durch lange
Riementriebe erhöht. Da in den letzten Jahren durch die zahlreichen Neben-
und Hilfsaggregate, wie Wasserpumpe, Lenkhilfepumpe, Klimakompressor
und Generator, die Riementriebe bei nahezu allen Motoren immer länger
geworden sind, sind diese Systeme für Resonanzen, die durch den Motor
angeregt werden, anfälliger geworden. Durch die Zwischenschaltung einer
drehelastischen Kupplung ist eine nahezu völlige schwingungstechnische
Entkopplung des Riementriebs von der Kurbelwelle möglich.
In den deutschen Patentschriften DE 40 18 596, DE 44 04 311 und DE 44 00 564
sind beispielsweise solche drehelastische Kupplungen beansprucht,
deren Dämpfungsvermögen im Wesentlichen durch ringförmig ausgebildete
Federkörper aus elastomerem Werkstoff vorgegeben wird. Diese
hochelastischen Elastomerteile verbinden die Kurbelwelle mit der
Riemenscheibe und bewirken im gesamten Drehzahlbereich eine
Entkopplung. Durch dieses "Abkoppeln" der Riemenscheibe von der
Kurbelwelle verschiebt sich die Resonanzdrehzahl des Riementriebs unter
die Leerlaufdrehzahl des Motors. Die Schwingungsamplituden der
Nebenaggregate werden kleiner. Um diese schwingungstechnische
Entkopplung zwischen Antriebs- und Abtriebsseite zu erzielen, werden diese
drehelastischen Kupplungen in der Regel überkritisch betrieben, d. h. zum
Erreichen des Betriebszustandes muss die Resonanzdrehzahl des
schwingungsfähigen Systems, gebildet aus Antrieb, Kupplung und
angetriebenem Aggregat durchfahren werden. Dabei treten vergleichsweise
große Schwingungsamplituden auf. Diese beeinträchtigen die Lebensdauer
der betroffenen Bauteile, insbesondere die Gebrauchsdauer des
Riementriebs, und verursachen ferner eine erhöhte Geräuschentwicklung
des Antriebs. Man ist daher bestrebt, insbesondere im Bereich der
Resonanzdrehzahl auftretende Schwingungsamplituden möglichst
wirkungsvoll zu dämpfen.
Aus der Technik hydraulisch dämpfender Motorlager, beispielsweise aus DE 31 40 783,
DE 32 44 296 sind Dämpfungseinrichtungen bekannt, deren
Wirkungsweise auf ein gedrosseltes Überströmen einer Dämpfungsflüssigkeit
zwischen einer Arbeitskammer und einer Ausgleichskammer beruht.
Niederfrequente, lineare Schwingungsbewegungen eines Motors können
durch das Hin- und Zurückströmen dieser Dämpfungsflüssigkeit wirkungsvoll
gedämpft werden. Die Überströmöffnung, d. h. Länge und Durchmesser der
Verbindungsrohrleitung und die fluidtechnischen Eigenschaften der
Dämpfungsflüssigkeit bilden die wesentlichen Abstimmungsparameter dieser
Zweikammermotorlager.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dämpfungseinrichtung für
eine drehelastische Kupplung so anzugeben, dass die
schwingungsdämpfenden Eigenschaften der Kupplung, insbesondere ihr
Vermögen große Schwingungsamplituden zu dämpfen, verbessert werden
und eine hohe Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit der Kupplung erhalten
bleiben. Die konstruktive Auslegung der Dämpfungseinrichtung soll möglichst
einfach in vorhandene drehelastische Kupplungen mit ringförmigen
Elastomerfederkörpern integriert werden können und sich durch geringe
Kosten auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Dämpfungseinrichtung für
eine drehelastische Kupplung mit den technischen Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
nehmen die Unteransprüche Bezug.
Die erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung wird gebildet durch einen
äußeren Ring und einen inneren Ring, die einander in radialem Abstand
umschließen um einen Ringspalt zu bilden und die um eine Rotationsachse
relativ zueinander drehbar gelagert sind, zumindest einen im Ringspalt an
dem einen der Ringe festgelegten Anpresskörper mit einer in
Umfangsrichtung stetig vorspringenden Anschlagfläche, zumindest zwei,
durch elastische, deformierbare Wände begrenzte, mit einem
Dämpfungsmedium gefüllte Arbeitskammern, die an dem anderen der Ringe
festgelegt sind, die jeweils in Umfangsrichtung gesehen sich beiderseits des
Anpresskörpers im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer
zugeordneten Ausgleichskammer durch zumindest eine Überströmöffnung in
einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt an dem anderen der Ringe
festgelegten, zwischen Anpresskörpern und Arbeitskammern angeordneten
Federkörper, der bei einer Relativverdrehung der Ringe durch die
Anschlagfläche jeweils an die Wandfläche einer Arbeitskammer derart
anpressbar ist, dass unter Deformierung der Wand das Dämpfungsmedium
durch die Überströmöffnung in die zugeordnete Ausgleichskammer strömt.
Ein der Erfindung zugrundeliegender Gedanke geht davon aus, dass aus der
Technik hydraulisch dämpfender Motorlager bekannte Wirkprinzip, bei dem
ein gedrosseltes Überströmen einer Dämpfungsflüssigkeit zwischen einer
Arbeitskammer und einer Ausgleichskammer dahingehend verwendet wird,
um eine lineare Schwingung zu dämpfen, bei drehelastischen Kupplungen
zur Dämpfung von Torsionsschwingungen anzuwenden. Die Erfindung
schlägt vor, zur Dämpfung großer Schwingungsamplituden bei einer
drehelastischen Kupplung eine zusätzliche Dämpfungseinrichtung zu
verwenden. Diese besteht im Wesentlichen aus zwei in einem Ringspalt
benachbart zu einem Anpresskörper angeordneten Arbeitskammern.
Zwischen Anpresskörper und Arbeitskammern ist gemäß der Erfindung ein
Federkörper angeordnet. Bei einer Relativverdrehung der Ringe drückt die
Anschlagfläche des Anpresskörpers auf den Federkörper und dieser
wiederum an die Wandfläche einer Arbeitskammer. Die elastische Wand der
Arbeitskammer erfährt durch das Anpressen eine Deformierung, die mit einer
Volumenverringerung einhergeht. Folge davon ist, dass das Wirk- oder
Dämpfungsmedium aus der Arbeitskammer durch die Überströmöffnung in
die zugeordnete Ausgleichskammer strömt.
Bei einer Torsionsschwingung werden benachbart zum Anpresskörper bzw.
Federkörper liegende Arbeitskammern alternierend betätigt. Die
Überströmöffnung bidet für das Dämfpungsmedium eine Drosselstrecke. Die
für das Überströmen aufgewendete Energie wird der Torsionsschwingung
entzogen. Die Amplitude dieser Drehschwingung gedämpft.
Im Ringspalt können natürlich mehrere Arbeitskammern und mehrere
Anpresskörper angeordnet sein. Entscheidend ist hierbei lediglich, dass jeder
Anpresskörper und die mit ihm zusammenwirkenden Arbeitskammern jeweils
an unterschiedlichen Ringen befestigt sind, so dass bei Einleitung einer
Drehschwingung wechselweise die zu einem Anpresskörper bzw.
Federkörper angeordneten Kammern eine Volumenänderung erfahren.
Drehelastische Kupplungen bestehen aus konzentrisch gelagerten Ringen,
so dass die im Ringspalt zweier Ringe angeordneten Bauteile der
Dämpfungseinrichtung auf einfach Weise in eine drehelastische Kupplung
integrierbar sind.
Die erfindungsgemäße Dämpfungeinrichtung bildet ein zusätzliches Bauteil
zu einer drehelastischen Kupplung. Die Betriebssicherheit und die
Verfügbarkeit der Kupplung wird durch die Dämpfungseinrichtung nicht
beeinträchtigt. In Richtung der Rotationsachse gesehen können je nach
gewünschter Dämpfungswirkung mehrere Dämpfungseinrichtungen parallel
geschaltet sein.
Die Begrenzung des Verdrehwinkels der Relativverdrehung kann durch die
drehelastische Kupplung oder durch Anschläge erfolgen.
Die Ausgleichskammer ist vorzugsweise so ausgebildet, dass im
Dämpfungsbetrieb das verdrängte Volumen des Wirkmediums drucklos
aufgenommen werden kann. Damit ist die Dämpfungswirkung im
Wesentlichen durch die Fluidführende Überströmstrecke vorgegeben, d. h.
durch Durchmesser, Länge und Rauhigkeit der Drosselstrecke. Für die
Herstellung der Dämpfungseinrichtung ist es günstig, wenn die Wand jeder
Ausgleichskammer bzw. Arbeitskammer durch einen im Ringspalt
umlaufenden Ringschlauch gebildet wird. Der Ringschlauch kann aus Metall
oder aus Kunststoff ausgeführt sein.
Sehr günstig hinsichtlich der Lebensdauer der Dämpfungseinrichtung ist es,
wenn der zwischen Anpresskörper und Ausgleichskammer
zwischengeschaltete Federkörper in Umfangsrichtung gesehen, nierenförmig
mit verdickten Endstücken ausgebildet ist, eine zum Anpresskörper liegende
konkav gewölbte Nockenfläche aufweist, und diese, jeweils in Richtung einer
Arbeitskammer gesehen stetig in eine Nockenflanke des jeweiligen
Endstückes übergehend ausgebildet ist. Auf diese Weise kann die
Relativverdrehung der Ringe mit stetig sich ändernder Übersetzung in eine
Anpressung eine der Arbeitskammern umgesetzt werden. Eine Gleitreibung
entsteht nur, zwischen der Anschlagfläche und der konkav gewölbten
Nockenfläche. Da der Federkörper und die Arbeitskammern jeweils am
selben Ring festgelegt sind, kommt es nur zu zu einem Anpressen des
Federkörpers an die elastische Wand nicht aber zu einer Gleitreibung. Die
Dämpfungswirkung kann als Funktion des Drehwinkels durch die Wölbung
der Nockenfläche vorgegeben werden.
Wenn die Wände der Arbeitskammern beziehungsweise der
Ausgleichskammern durch einen im Ringspalt umlaufenden Ringschlauch
gebildet werden, kann die Dämpfungseinrichtung mit geringen Kosten
hergestellt werden. Hierbei ist es günstig, wenn jede Arbeitskammer und die
ihr zugeordnete Ausgleichskammer durch eine starre Überströmplatte
getrennt sind. Die fluidtechnische Wirkverbindung zwischen Arbeitskammer
und zugeordneter angrenzender Ausgleichskammer wird durch einen oder
mehrere Überströmkanäle gebildet. Je nach Ausgestaltung und Größe dieser
Drosselstrecken kann das Dämpfungsverhalten in weiten Grenzen
vorgegeben werden. Die starre Überströmplatte lässt sich auf technisch
einfache Weise durch eine Klemmung von außen im Ringschlauch festlegen.
Je nach dem ob Torosionsschwingungen bereits um eine Ruhelage oder erst
nach Überschreiten einer Grenzamplitude gedämpft werden sollen ist es von
Vorteil, wenn in einem nichtdrehenden Zustand der Dämpfungseinrichtung
jede Nockenflanke mit der Anschlagfläche einen Umfangsabstand
einschließt, bzw. diese berührt. Bevorzugt ist der Anpresskörper als einfacher
Nocken ausgebildet. Hinsichtlich einer geringen Reibung zwischen
Anpresskörper und Federkörper ist von Vorteil, wenn der Anpresskörper
durch einen Wälzkörper gebildet wird.
Für die Herstellung und für die Wartung der Dämpfungseinrichtung ist es von
Vorteil, wenn die Arbeitskammer und/oder die Ausgleichskammer mit einer
verschließbaren Öffnung zum Befüllen oder Entlüften versehen sind.
Mit besonderem Vorteil ist die Wand jeder Arbeitskammer mit einer Elastizität
derart ausgebildet, dass das Dämpfungsmedium bei nicht angepresstem
Anpresskörper durch die elastische Rückbildung der Wand aus der
Ausgleichskammer durch die Überströmöffnung in die Arbeitskammer
rückförderbar ist.
Die Ausgleichskammer kann dadurch drucklos Volumen aufnehmend
ausgebildet werden und das Dämpfungsverhalten wird durch die
fluidtechnische Auslegung der Überströmöffnung vorgegeben.
Unter fertigungstechnischen Gesichtspunkten kann es günstig sein, wenn die
Wand der Arbeitskammer beispielsweise die Wand der Ausgleichskammer
zumindest abschnittsweise als Faltenbalg ausgebildet ist. Je nach der
gewünschten Dämpfungswirkung kann das Dämpfungsmedium aus
unterschiedichen Stoffen gebildet sein, beispielsweise aus einem Gas, einer
hydraulischen Flüssigkeit, einem Schmierstoff oder einem Schmierstoff, der
mit einem Feststoff feiner Körnung versehen ist, sein.
Mit Vorteil ist bei einer drehelastischen Kupplung zumindest eine
Dämpfungseinrichtung vorgesehen. Mit Vorteil ist die Dämpfungseinrichtung
in einer funktionstechnischen Parallelschaltung zu einem Federkörper der
Kupplung angeordnet. Insbesondere dann, wenn der Federkörper durch ein
Elastomer gebildet ist, kann die zusätzliche Dämpfungseinrichtung die im
Resonanzbereich auftretenden großen Schwingungsaplituden wirkungsvoll
dämpfen.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnungen Bezug
genommen, in deren Figuren verschiedene Ausführungsformen und die
Anordnung der Dämpfungseinrichtung in einer drehelastischen Kupplung
schematisch dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform in einer Teildarstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform in
einer Teildarstellung
Fig. 3 die Anordnung der erfindungsgemäßen Dämpfungseinrichtung in einer
drehelastischen Kupplung.
Eine Ausführungsform der Erfindung zeigt Fig. 1 in einer Teildarstellung. Die
Dämpfungseinrichtung umfasst einen äußeren Ring 3 und einen inneren Ring
2, die einander in einem radialen Abstand umschließen um einen Ringspalt
13 zu bilden. Die beiden konzentrisch angeordneten Ringe 2, 3 sind um eine
Rotationsachse 1 relativ zueinander drehbar. An dem einen der Ringe, in Fig.
1 Ring 3, ist ein Anpresskörper 4 festgelegt. Der Anpresskörper 4 weist eine
im Ringspalt 13 stetig vorspringende Anschlagfläche 14 auf. Dem
Anpresskörer 4, radial innenseitig gegenüberliegend ist ein Federkörper 11
angeordnet. Dieser Feder- oder Druckkörper 11 ist mit dem Ring 2 drehfest
verbunden und liegt an einer elastischen Wand 7 an. Die elastische Wand 7
umschließt den Innenraum eine Arbeitskammer 5, bzw 5' und einer
Ausgleichskammer 6, bzw 6'. Die Arbeitskammern 5, 5' und die
Ausgleichskammern 6, 6' sind mit einem Dämpfungsmedium gefüllt. Eine
starre Überströmplatte 8 trennt die Arbeitskammer 5 von der
Ausgleichskammer 6. Sie wird von einer Überströmöffnung 9 durchbrochen,
welche die beiden Kammern fluidleitend verbindet. Eine Relativverdrehung
der Ringe 2, 3, in einer der durch Pfeil 27 gezeigten Richtungen, bewirkt,
dass die Anschlagfläche 14 auf den waagebalkenartig gelagerten, mit dem
inneren der Ringe 2 drehfest verbundenen, Federkörper 11 drückt. Der
Federkörper leitet diese Anpresskraft weiter auf die elastische Wand 7 einer
der Arbeitskammern 5, 5'. Das Volumen dieser Arbeitskammer verringert sich
und verdrängt das Dämpfungsmedium in die zugeordnete
Ausgleichskammer. Die Überströmöffnung 9 bildet eine Drosselstrecke, die
dem Strömungsvorgang hydraulische Arbeit abverlangt. Die durch
Torsionsschwingungen eingebrachte Energie wird dadurch gedämpft. Die
Drosselstrecke kann wie in Fig. 1 dargestellt durch eine Bohrung in der
starren Überströmplatte 8 gebildet sein. Es ist natürlich auch möglich
Arbeitskammer und Ausgleichskammer durch mehrere Überströmplatten 8',
8" zu trennen. Auf diese Weise kann das Dämpfungsverhalten in weiten
Grenzen vorgegeben werden. Seitens der Herstellung ist es günstig, wenn
die Begrenzung der Arbeitskammern beziehungsweise der
Ausgleichskammern durch einen im Ringspalt 13 umlaufenden Ringschlauch
28, der mit einer Öffnung 22 versehen ist, gebildet wird. In dem die
Anpressfläche 14 nicht direkt sondern unter Zwischenschaltung eines
federnden Körpers 11 auf die Arbeitskammern 5, 5' wirkt, entsteht kein
abrasiver Verschleiß durch Gleitreibung. Die Dämpfungseinrichtung weist
eine hohe Lebensdauer auf. In Fig. 1 sind die Arbeitskammern und
Ausgleichskammern am inneren Ring 2 und der Anpresskörper 4 am
äußeren Ring 3 festgelegt. Eine funktionsgleiche Dämpfungswirkung lässt
sich natürlich auch durch eine Konstruktion erreichen, bei der die Kammern
am äußeren der Ringe und der Anpresskörper 4 am inneren der Ringe
festgelegt ist.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der
Anpresskörper 4 durch einen Wäzkörper 19 gebildet, der mit der
Nockenfläche 16 des Federkörpers 11 einen Umfangsabstand 15 einschließt.
Die Nockenfläche 16 ist konkav gewölbt und geht stetig in eine Nockenflanke
17 eines Endstückes 12 des Federkörpers über. Bei einer genügend großen
Relativverdrehung der Ringe 2, 3 kommt es je nach Schwingungsrichtung 27
zu einer Anpressung des Wälzkörpers an die Nockenflanke 17 und damit zu
einer Deformierung der elastischen Wand 7 einer Arbeitskammer 5, 5'. Wie in
Fig. 1 bereits erläutert, strömt das Dämpfungsfuid in diesem Wirkzustand der
Dämpfungseinrichtung in eine zugeordnete Ausgleichskammer und entzieht
beim Überströmen der Drehschwingung Energie. Aufgrund der Elastizität der
Wand 7 kommt es bei nichtangepresstem Federkörper zu einer
Rückformation. D. h. die der Kammerwand aufgezwungene Formänderung
bildet sich eigenständig zurück in ihre Ausgangsform und Dämpfungsfluid
strömt nun in umgekehrter Richtung von der Ausgleichskammer zurück in
die Arbeitskammer.
In Fig. 3 ist die Anordnung der Dämpfungseinrichtung 10 in einer
drehelastischen Kupplung 20 dargestellt. Bei dieser drehelastischen
Kupplung 20 erfolgt die schwingungstechnische Abkopplung der
Riemenscheibe 24 vom innenliegenden Nabenring 25 durch die elastischen
Federkörper 21 und 21'. Die drehelastische Kupplung 20 besteht im
wesentlichen aus konzentrisch um die Drehachse 1 angeordneten Ringen,
wodurch die Integration der Dämpfungseinrichtung 10 sehr einfach möglich
ist. Wie Fig. 3 zeigt, ist die Dämpfungseinrichtung 10 zwischen einem Z-
förmigen Mittelring und der Riemenscheibe 24 angeordnet. Der Z-förmige
Mittelring stützt die Riemenscheibe 24 durch ein Gleitlager und bildet die
Trägheitsmasse des Dämpfungssystems. Die erfindungsgemäße
Dämpfungseinrichtung wirkt also bei der in Fig. 3 dargestellten
drehelastischen Kupplung zusätzlich zu einem elastomeren
Dämpfungskörper 21. Im Resonanzbereich des Antriebssystems auftretende
große Torsionsschwingungsamplituden können dadurch wirkungsvoll
gedämpft werden. Die Drehmomentenübertragung wird durch den Ausfall der
parallel geschalteten Dämpfungseinrichtung in ihrer Funktion nicht
beeinträchtigt.
Claims (18)
1. Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung, umfassend
einen äußeren Ring (3) und einen inneren Ring (2), die einander in
radialem Abstand umschließen um einen Ringspalt (13) zu bilden und
die um eine Rotationsachse (1) relativ zueinander drehbar gelagert sind,
zumindest einen im Ringspalt an dem einen der Ringe festgelegten
Anpresskörper (4) mit einer in Umfangsrichtung stetig vorspringenden
Anschlagfläche (14), zumindest zwei, durch elastische, deformierbare
Wände (7) begrenzte, mit einem Dämpfungsmedium gefüllte
Arbeitskammern (5, 5'), die an dem anderen der Ringe festgelegt sind,
die jeweils in Umfangsrichtung gesehen sich beiderseits des
Anpresskörpers (4) im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer
zugeordneten Ausgleichskammer (6, 6') durch zumindest eine
Überströmöffnung (9) in einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt
an dem anderen der Ringe festgelegten, zwischen Anpresskörper und
Arbeitskammern angeordneten Federkörper (11), der bei einer
Relativverdrehung der Ringe (2, 3) durch die Anschlagfläche (14) jeweils
an die Wandfläche einer Arbeitskammer (5, 5') derart anpressbar ist,
dass unter Deformierung der Wand (7) das Dämpfungsmedium durch die
Überströmöffnung (9) in die zugeordnete Ausgleichskammer (6, 6')
strömt.
2. Dämpfungseinrichtung nach Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Federkörper (11), in Umfangsrichtung gesehen, nierenförmig
mit verdickten Endstücken (12) ausgebildet ist, eine zum Anpresskörper
liegende konkav gewölbte Nockenfläche (16) aufweist, welche, jeweils in
Richtung einer Arbeitskammer (5, 5')) gesehen, stetig in eine
Nockenflanke (17) des jeweiligen Endstücks (12) übergehend
ausgebildet ist, so dass die Relativverdrehung der Ringe (2, 3) mit stetig
sich ändernder Übersetzung in eine Anpressung eine der
Arbeitskammern (5, 5') umgesetzt wird.
3. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wände (7) der Arbeitskammern (5, 5') bzw.
Ausgleichskammern (6, 6') durch einen Ringschlauch (28) gebildet sind.
4. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
jede Arbeitskammer (5, 5') und die ihr zugeordnete Ausgleichskammer
(6, 6') durch zumindest eine im Ringschlauch (28) festgelegte starre
Überströmplatte (8, 8', 8") getrennt sind welche zumindest einen
Überströmkanal (9) aufweist.
5. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass in einem nicht drehenden Zustand der
Dämpfungseinrichtung jede Nockenflanke (17) mit der Anschlagfläche
(14) einen Umfangsabstand (15) einschließt.
6. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass in einem nicht drehenden Zustand der
Dämpfungseinrichtung jede Nockenflanken (17) die Anschlagfläche (14)
berührt.
7. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Anpresskörper (4) als Nocken (18)
ausgebildet ist.
8. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Anpresskörper (4) durch einen
Wälzkörper (19) gebildet ist.
9. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitskammer (5, 5') und/oder die
Ausgleichskammer (6, 6') mit einer verschließbare Öffnung (22) zum
Befüllen oder Entlüften versehen ist.
10. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (7) jeder Arbeitskammer (5, 5')
mit einer Elastizität derart ausgebildet ist, dass das Dämpfungsmedium
bei nichtangepresstem Anpresskörper (4) durch die elastische
Rückbildung der Wand (7) aus der Ausgleichskammer (6, 6') durch die
Überströmöffnung (9) in die Arbeitskammer (5, 5') rückförderbar ist.
11. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (7) der Arbeitskammer (5, 5')
bzw. der Ausgleichskammer (6, 6') zumindest abschnittsweise als
Faltenbalg ausgebildet ist.
12. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium ein Gas ist.
13. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium eine hydraulische
Flüssigkeit ist.
14. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium ein
Schmierstoff, bevorzugt ein Hydrauliköl ist.
15. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schmierstoff Feststoffe feiner Körnung enthält.
16. Drehelastische Kupplung bei der zumindest eine Dämpfungseinrichtung
(10) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche vorgesehen ist.
17. Drehelastische Kupplung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest eine Dämpfungseinrichtung (10) in einer
funktionstechnischen Parallelschaltung zu einem Federkörper (21)
angeordnet ist.
18. Drehelastische Kupplung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Federkörper (21) durch ein Elastomer gebildet ist.
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| DE2000157822 DE10057822C2 (de) | 2000-11-21 | 2000-11-21 | Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung |
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