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DE10057822A1 - Drehelastische Kupplung - Google Patents

Drehelastische Kupplung

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DE10057822A1
DE10057822A1 DE2000157822 DE10057822A DE10057822A1 DE 10057822 A1 DE10057822 A1 DE 10057822A1 DE 2000157822 DE2000157822 DE 2000157822 DE 10057822 A DE10057822 A DE 10057822A DE 10057822 A1 DE10057822 A1 DE 10057822A1
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DE
Germany
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damping device
damping
rings
chamber
flexible coupling
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Application number
DE2000157822
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English (en)
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Winfried Ochs
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Vibracoustic SE
Original Assignee
Carl Freudenberg KG
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Publication date
Application filed by Carl Freudenberg KG filed Critical Carl Freudenberg KG
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Publication of DE10057822A1 publication Critical patent/DE10057822A1/de
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Publication of DE10057822C2 publication Critical patent/DE10057822C2/de
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Abstract

Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung, umfassend einen äußeren Ring (3) und einen inneren Ring (2), die einander in radialem Abstand umschließen, um einen Ringspalt (13) zu bilden und die um eine Rotationsachse (1) relativ zueinander drehbar gelagert sind, zumindest einen im Ringspalt an dem einen der Ringe festgelegten Anpresskörper (4) mit einer in Umfangsrichtung stetig vorspringenden Anschlagfläche (14), zumindest zwei, durch elastische, deformierbare Wände (7) begrenzte, mit einem Dämpfungsmedium gefüllte Arbeitskammern (5, 5'), die an dem anderen der Ringe festgelegt sind, die, jeweils in Umfangsrichtung gesehen, sich beiderseits des Anpresskörpers (4) im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer zugeordneten Ausgleichskammer (6, 6') durch zumindest eine Überströmöffnung (9) in einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt an dem anderen der Ringe festgelegten, zwischen Anpresskörper und Arbeitskammer angeordneten Federkörper (11), der bei einer Relativverdrehung der Ringe (2, 3) durch die Anschlagfläche (14) jeweils an die Wandfläche einer Arbeitskammer (5, 5') derart anpressbar ist, dass unter Deformierung der Wand (7) das Dämpfungsmedium durch die Überströmöffnung (9) in die zugeordnete Ausgleichskammer (6, 6') strömt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung.
Stand der Technik
Drehelastische Kupplungen sind in einer Vielzahl von Ausführungsformen bekannt. In Kraftfahrzeugen werden drehelastische Kupplungen eingesetzt um bei der Drehmomentübertragung Torsionsschwingungen zu dämpfen, bzw. von den, von der Kurbelwelle angetriebenen Nebenaggregaten zu entkoppeln. Die Anfälligkeit für Schwingungen wird dabei durch lange Riementriebe erhöht. Da in den letzten Jahren durch die zahlreichen Neben- und Hilfsaggregate, wie Wasserpumpe, Lenkhilfepumpe, Klimakompressor und Generator, die Riementriebe bei nahezu allen Motoren immer länger geworden sind, sind diese Systeme für Resonanzen, die durch den Motor angeregt werden, anfälliger geworden. Durch die Zwischenschaltung einer drehelastischen Kupplung ist eine nahezu völlige schwingungstechnische Entkopplung des Riementriebs von der Kurbelwelle möglich.
In den deutschen Patentschriften DE 40 18 596, DE 44 04 311 und DE 44 00 564 sind beispielsweise solche drehelastische Kupplungen beansprucht, deren Dämpfungsvermögen im Wesentlichen durch ringförmig ausgebildete Federkörper aus elastomerem Werkstoff vorgegeben wird. Diese hochelastischen Elastomerteile verbinden die Kurbelwelle mit der Riemenscheibe und bewirken im gesamten Drehzahlbereich eine Entkopplung. Durch dieses "Abkoppeln" der Riemenscheibe von der Kurbelwelle verschiebt sich die Resonanzdrehzahl des Riementriebs unter die Leerlaufdrehzahl des Motors. Die Schwingungsamplituden der Nebenaggregate werden kleiner. Um diese schwingungstechnische Entkopplung zwischen Antriebs- und Abtriebsseite zu erzielen, werden diese drehelastischen Kupplungen in der Regel überkritisch betrieben, d. h. zum Erreichen des Betriebszustandes muss die Resonanzdrehzahl des schwingungsfähigen Systems, gebildet aus Antrieb, Kupplung und angetriebenem Aggregat durchfahren werden. Dabei treten vergleichsweise große Schwingungsamplituden auf. Diese beeinträchtigen die Lebensdauer der betroffenen Bauteile, insbesondere die Gebrauchsdauer des Riementriebs, und verursachen ferner eine erhöhte Geräuschentwicklung des Antriebs. Man ist daher bestrebt, insbesondere im Bereich der Resonanzdrehzahl auftretende Schwingungsamplituden möglichst wirkungsvoll zu dämpfen.
Aus der Technik hydraulisch dämpfender Motorlager, beispielsweise aus DE 31 40 783, DE 32 44 296 sind Dämpfungseinrichtungen bekannt, deren Wirkungsweise auf ein gedrosseltes Überströmen einer Dämpfungsflüssigkeit zwischen einer Arbeitskammer und einer Ausgleichskammer beruht. Niederfrequente, lineare Schwingungsbewegungen eines Motors können durch das Hin- und Zurückströmen dieser Dämpfungsflüssigkeit wirkungsvoll gedämpft werden. Die Überströmöffnung, d. h. Länge und Durchmesser der Verbindungsrohrleitung und die fluidtechnischen Eigenschaften der Dämpfungsflüssigkeit bilden die wesentlichen Abstimmungsparameter dieser Zweikammermotorlager.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung so anzugeben, dass die schwingungsdämpfenden Eigenschaften der Kupplung, insbesondere ihr Vermögen große Schwingungsamplituden zu dämpfen, verbessert werden und eine hohe Betriebssicherheit sowie Verfügbarkeit der Kupplung erhalten bleiben. Die konstruktive Auslegung der Dämpfungseinrichtung soll möglichst einfach in vorhandene drehelastische Kupplungen mit ringförmigen Elastomerfederkörpern integriert werden können und sich durch geringe Kosten auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung mit den technischen Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung nehmen die Unteransprüche Bezug.
Die erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung wird gebildet durch einen äußeren Ring und einen inneren Ring, die einander in radialem Abstand umschließen um einen Ringspalt zu bilden und die um eine Rotationsachse relativ zueinander drehbar gelagert sind, zumindest einen im Ringspalt an dem einen der Ringe festgelegten Anpresskörper mit einer in Umfangsrichtung stetig vorspringenden Anschlagfläche, zumindest zwei, durch elastische, deformierbare Wände begrenzte, mit einem Dämpfungsmedium gefüllte Arbeitskammern, die an dem anderen der Ringe festgelegt sind, die jeweils in Umfangsrichtung gesehen sich beiderseits des Anpresskörpers im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer zugeordneten Ausgleichskammer durch zumindest eine Überströmöffnung in einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt an dem anderen der Ringe festgelegten, zwischen Anpresskörpern und Arbeitskammern angeordneten Federkörper, der bei einer Relativverdrehung der Ringe durch die Anschlagfläche jeweils an die Wandfläche einer Arbeitskammer derart anpressbar ist, dass unter Deformierung der Wand das Dämpfungsmedium durch die Überströmöffnung in die zugeordnete Ausgleichskammer strömt.
Ein der Erfindung zugrundeliegender Gedanke geht davon aus, dass aus der Technik hydraulisch dämpfender Motorlager bekannte Wirkprinzip, bei dem ein gedrosseltes Überströmen einer Dämpfungsflüssigkeit zwischen einer Arbeitskammer und einer Ausgleichskammer dahingehend verwendet wird, um eine lineare Schwingung zu dämpfen, bei drehelastischen Kupplungen zur Dämpfung von Torsionsschwingungen anzuwenden. Die Erfindung schlägt vor, zur Dämpfung großer Schwingungsamplituden bei einer drehelastischen Kupplung eine zusätzliche Dämpfungseinrichtung zu verwenden. Diese besteht im Wesentlichen aus zwei in einem Ringspalt benachbart zu einem Anpresskörper angeordneten Arbeitskammern. Zwischen Anpresskörper und Arbeitskammern ist gemäß der Erfindung ein Federkörper angeordnet. Bei einer Relativverdrehung der Ringe drückt die Anschlagfläche des Anpresskörpers auf den Federkörper und dieser wiederum an die Wandfläche einer Arbeitskammer. Die elastische Wand der Arbeitskammer erfährt durch das Anpressen eine Deformierung, die mit einer Volumenverringerung einhergeht. Folge davon ist, dass das Wirk- oder Dämpfungsmedium aus der Arbeitskammer durch die Überströmöffnung in die zugeordnete Ausgleichskammer strömt.
Bei einer Torsionsschwingung werden benachbart zum Anpresskörper bzw. Federkörper liegende Arbeitskammern alternierend betätigt. Die Überströmöffnung bidet für das Dämfpungsmedium eine Drosselstrecke. Die für das Überströmen aufgewendete Energie wird der Torsionsschwingung entzogen. Die Amplitude dieser Drehschwingung gedämpft.
Im Ringspalt können natürlich mehrere Arbeitskammern und mehrere Anpresskörper angeordnet sein. Entscheidend ist hierbei lediglich, dass jeder Anpresskörper und die mit ihm zusammenwirkenden Arbeitskammern jeweils an unterschiedlichen Ringen befestigt sind, so dass bei Einleitung einer Drehschwingung wechselweise die zu einem Anpresskörper bzw. Federkörper angeordneten Kammern eine Volumenänderung erfahren.
Drehelastische Kupplungen bestehen aus konzentrisch gelagerten Ringen, so dass die im Ringspalt zweier Ringe angeordneten Bauteile der Dämpfungseinrichtung auf einfach Weise in eine drehelastische Kupplung integrierbar sind.
Die erfindungsgemäße Dämpfungeinrichtung bildet ein zusätzliches Bauteil zu einer drehelastischen Kupplung. Die Betriebssicherheit und die Verfügbarkeit der Kupplung wird durch die Dämpfungseinrichtung nicht beeinträchtigt. In Richtung der Rotationsachse gesehen können je nach gewünschter Dämpfungswirkung mehrere Dämpfungseinrichtungen parallel geschaltet sein.
Die Begrenzung des Verdrehwinkels der Relativverdrehung kann durch die drehelastische Kupplung oder durch Anschläge erfolgen.
Die Ausgleichskammer ist vorzugsweise so ausgebildet, dass im Dämpfungsbetrieb das verdrängte Volumen des Wirkmediums drucklos aufgenommen werden kann. Damit ist die Dämpfungswirkung im Wesentlichen durch die Fluidführende Überströmstrecke vorgegeben, d. h. durch Durchmesser, Länge und Rauhigkeit der Drosselstrecke. Für die Herstellung der Dämpfungseinrichtung ist es günstig, wenn die Wand jeder Ausgleichskammer bzw. Arbeitskammer durch einen im Ringspalt umlaufenden Ringschlauch gebildet wird. Der Ringschlauch kann aus Metall oder aus Kunststoff ausgeführt sein.
Sehr günstig hinsichtlich der Lebensdauer der Dämpfungseinrichtung ist es, wenn der zwischen Anpresskörper und Ausgleichskammer zwischengeschaltete Federkörper in Umfangsrichtung gesehen, nierenförmig mit verdickten Endstücken ausgebildet ist, eine zum Anpresskörper liegende konkav gewölbte Nockenfläche aufweist, und diese, jeweils in Richtung einer Arbeitskammer gesehen stetig in eine Nockenflanke des jeweiligen Endstückes übergehend ausgebildet ist. Auf diese Weise kann die Relativverdrehung der Ringe mit stetig sich ändernder Übersetzung in eine Anpressung eine der Arbeitskammern umgesetzt werden. Eine Gleitreibung entsteht nur, zwischen der Anschlagfläche und der konkav gewölbten Nockenfläche. Da der Federkörper und die Arbeitskammern jeweils am selben Ring festgelegt sind, kommt es nur zu zu einem Anpressen des Federkörpers an die elastische Wand nicht aber zu einer Gleitreibung. Die Dämpfungswirkung kann als Funktion des Drehwinkels durch die Wölbung der Nockenfläche vorgegeben werden.
Wenn die Wände der Arbeitskammern beziehungsweise der Ausgleichskammern durch einen im Ringspalt umlaufenden Ringschlauch gebildet werden, kann die Dämpfungseinrichtung mit geringen Kosten hergestellt werden. Hierbei ist es günstig, wenn jede Arbeitskammer und die ihr zugeordnete Ausgleichskammer durch eine starre Überströmplatte getrennt sind. Die fluidtechnische Wirkverbindung zwischen Arbeitskammer und zugeordneter angrenzender Ausgleichskammer wird durch einen oder mehrere Überströmkanäle gebildet. Je nach Ausgestaltung und Größe dieser Drosselstrecken kann das Dämpfungsverhalten in weiten Grenzen vorgegeben werden. Die starre Überströmplatte lässt sich auf technisch einfache Weise durch eine Klemmung von außen im Ringschlauch festlegen.
Je nach dem ob Torosionsschwingungen bereits um eine Ruhelage oder erst nach Überschreiten einer Grenzamplitude gedämpft werden sollen ist es von Vorteil, wenn in einem nichtdrehenden Zustand der Dämpfungseinrichtung jede Nockenflanke mit der Anschlagfläche einen Umfangsabstand einschließt, bzw. diese berührt. Bevorzugt ist der Anpresskörper als einfacher Nocken ausgebildet. Hinsichtlich einer geringen Reibung zwischen Anpresskörper und Federkörper ist von Vorteil, wenn der Anpresskörper durch einen Wälzkörper gebildet wird.
Für die Herstellung und für die Wartung der Dämpfungseinrichtung ist es von Vorteil, wenn die Arbeitskammer und/oder die Ausgleichskammer mit einer verschließbaren Öffnung zum Befüllen oder Entlüften versehen sind.
Mit besonderem Vorteil ist die Wand jeder Arbeitskammer mit einer Elastizität derart ausgebildet, dass das Dämpfungsmedium bei nicht angepresstem Anpresskörper durch die elastische Rückbildung der Wand aus der Ausgleichskammer durch die Überströmöffnung in die Arbeitskammer rückförderbar ist.
Die Ausgleichskammer kann dadurch drucklos Volumen aufnehmend ausgebildet werden und das Dämpfungsverhalten wird durch die fluidtechnische Auslegung der Überströmöffnung vorgegeben.
Unter fertigungstechnischen Gesichtspunkten kann es günstig sein, wenn die Wand der Arbeitskammer beispielsweise die Wand der Ausgleichskammer zumindest abschnittsweise als Faltenbalg ausgebildet ist. Je nach der gewünschten Dämpfungswirkung kann das Dämpfungsmedium aus unterschiedichen Stoffen gebildet sein, beispielsweise aus einem Gas, einer hydraulischen Flüssigkeit, einem Schmierstoff oder einem Schmierstoff, der mit einem Feststoff feiner Körnung versehen ist, sein.
Mit Vorteil ist bei einer drehelastischen Kupplung zumindest eine Dämpfungseinrichtung vorgesehen. Mit Vorteil ist die Dämpfungseinrichtung in einer funktionstechnischen Parallelschaltung zu einem Federkörper der Kupplung angeordnet. Insbesondere dann, wenn der Federkörper durch ein Elastomer gebildet ist, kann die zusätzliche Dämpfungseinrichtung die im Resonanzbereich auftretenden großen Schwingungsaplituden wirkungsvoll dämpfen.
Kurzbeschreibung der Zeichnung
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnungen Bezug genommen, in deren Figuren verschiedene Ausführungsformen und die Anordnung der Dämpfungseinrichtung in einer drehelastischen Kupplung schematisch dargestellt sind. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform in einer Teildarstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform in einer Teildarstellung
Fig. 3 die Anordnung der erfindungsgemäßen Dämpfungseinrichtung in einer drehelastischen Kupplung.
Ausführung der Erfindung
Eine Ausführungsform der Erfindung zeigt Fig. 1 in einer Teildarstellung. Die Dämpfungseinrichtung umfasst einen äußeren Ring 3 und einen inneren Ring 2, die einander in einem radialen Abstand umschließen um einen Ringspalt 13 zu bilden. Die beiden konzentrisch angeordneten Ringe 2, 3 sind um eine Rotationsachse 1 relativ zueinander drehbar. An dem einen der Ringe, in Fig. 1 Ring 3, ist ein Anpresskörper 4 festgelegt. Der Anpresskörper 4 weist eine im Ringspalt 13 stetig vorspringende Anschlagfläche 14 auf. Dem Anpresskörer 4, radial innenseitig gegenüberliegend ist ein Federkörper 11 angeordnet. Dieser Feder- oder Druckkörper 11 ist mit dem Ring 2 drehfest verbunden und liegt an einer elastischen Wand 7 an. Die elastische Wand 7 umschließt den Innenraum eine Arbeitskammer 5, bzw 5' und einer Ausgleichskammer 6, bzw 6'. Die Arbeitskammern 5, 5' und die Ausgleichskammern 6, 6' sind mit einem Dämpfungsmedium gefüllt. Eine starre Überströmplatte 8 trennt die Arbeitskammer 5 von der Ausgleichskammer 6. Sie wird von einer Überströmöffnung 9 durchbrochen, welche die beiden Kammern fluidleitend verbindet. Eine Relativverdrehung der Ringe 2, 3, in einer der durch Pfeil 27 gezeigten Richtungen, bewirkt, dass die Anschlagfläche 14 auf den waagebalkenartig gelagerten, mit dem inneren der Ringe 2 drehfest verbundenen, Federkörper 11 drückt. Der Federkörper leitet diese Anpresskraft weiter auf die elastische Wand 7 einer der Arbeitskammern 5, 5'. Das Volumen dieser Arbeitskammer verringert sich und verdrängt das Dämpfungsmedium in die zugeordnete Ausgleichskammer. Die Überströmöffnung 9 bildet eine Drosselstrecke, die dem Strömungsvorgang hydraulische Arbeit abverlangt. Die durch Torsionsschwingungen eingebrachte Energie wird dadurch gedämpft. Die Drosselstrecke kann wie in Fig. 1 dargestellt durch eine Bohrung in der starren Überströmplatte 8 gebildet sein. Es ist natürlich auch möglich Arbeitskammer und Ausgleichskammer durch mehrere Überströmplatten 8', 8" zu trennen. Auf diese Weise kann das Dämpfungsverhalten in weiten Grenzen vorgegeben werden. Seitens der Herstellung ist es günstig, wenn die Begrenzung der Arbeitskammern beziehungsweise der Ausgleichskammern durch einen im Ringspalt 13 umlaufenden Ringschlauch 28, der mit einer Öffnung 22 versehen ist, gebildet wird. In dem die Anpressfläche 14 nicht direkt sondern unter Zwischenschaltung eines federnden Körpers 11 auf die Arbeitskammern 5, 5' wirkt, entsteht kein abrasiver Verschleiß durch Gleitreibung. Die Dämpfungseinrichtung weist eine hohe Lebensdauer auf. In Fig. 1 sind die Arbeitskammern und Ausgleichskammern am inneren Ring 2 und der Anpresskörper 4 am äußeren Ring 3 festgelegt. Eine funktionsgleiche Dämpfungswirkung lässt sich natürlich auch durch eine Konstruktion erreichen, bei der die Kammern am äußeren der Ringe und der Anpresskörper 4 am inneren der Ringe festgelegt ist.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Anpresskörper 4 durch einen Wäzkörper 19 gebildet, der mit der Nockenfläche 16 des Federkörpers 11 einen Umfangsabstand 15 einschließt. Die Nockenfläche 16 ist konkav gewölbt und geht stetig in eine Nockenflanke 17 eines Endstückes 12 des Federkörpers über. Bei einer genügend großen Relativverdrehung der Ringe 2, 3 kommt es je nach Schwingungsrichtung 27 zu einer Anpressung des Wälzkörpers an die Nockenflanke 17 und damit zu einer Deformierung der elastischen Wand 7 einer Arbeitskammer 5, 5'. Wie in Fig. 1 bereits erläutert, strömt das Dämpfungsfuid in diesem Wirkzustand der Dämpfungseinrichtung in eine zugeordnete Ausgleichskammer und entzieht beim Überströmen der Drehschwingung Energie. Aufgrund der Elastizität der Wand 7 kommt es bei nichtangepresstem Federkörper zu einer Rückformation. D. h. die der Kammerwand aufgezwungene Formänderung bildet sich eigenständig zurück in ihre Ausgangsform und Dämpfungsfluid strömt nun in umgekehrter Richtung von der Ausgleichskammer zurück in die Arbeitskammer.
In Fig. 3 ist die Anordnung der Dämpfungseinrichtung 10 in einer drehelastischen Kupplung 20 dargestellt. Bei dieser drehelastischen Kupplung 20 erfolgt die schwingungstechnische Abkopplung der Riemenscheibe 24 vom innenliegenden Nabenring 25 durch die elastischen Federkörper 21 und 21'. Die drehelastische Kupplung 20 besteht im wesentlichen aus konzentrisch um die Drehachse 1 angeordneten Ringen, wodurch die Integration der Dämpfungseinrichtung 10 sehr einfach möglich ist. Wie Fig. 3 zeigt, ist die Dämpfungseinrichtung 10 zwischen einem Z- förmigen Mittelring und der Riemenscheibe 24 angeordnet. Der Z-förmige Mittelring stützt die Riemenscheibe 24 durch ein Gleitlager und bildet die Trägheitsmasse des Dämpfungssystems. Die erfindungsgemäße Dämpfungseinrichtung wirkt also bei der in Fig. 3 dargestellten drehelastischen Kupplung zusätzlich zu einem elastomeren Dämpfungskörper 21. Im Resonanzbereich des Antriebssystems auftretende große Torsionsschwingungsamplituden können dadurch wirkungsvoll gedämpft werden. Die Drehmomentenübertragung wird durch den Ausfall der parallel geschalteten Dämpfungseinrichtung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt.

Claims (18)

1. Dämpfungseinrichtung für eine drehelastische Kupplung, umfassend einen äußeren Ring (3) und einen inneren Ring (2), die einander in radialem Abstand umschließen um einen Ringspalt (13) zu bilden und die um eine Rotationsachse (1) relativ zueinander drehbar gelagert sind, zumindest einen im Ringspalt an dem einen der Ringe festgelegten Anpresskörper (4) mit einer in Umfangsrichtung stetig vorspringenden Anschlagfläche (14), zumindest zwei, durch elastische, deformierbare Wände (7) begrenzte, mit einem Dämpfungsmedium gefüllte Arbeitskammern (5, 5'), die an dem anderen der Ringe festgelegt sind, die jeweils in Umfangsrichtung gesehen sich beiderseits des Anpresskörpers (4) im Ringspalt erstrecken und die jeweils mit einer zugeordneten Ausgleichskammer (6, 6') durch zumindest eine Überströmöffnung (9) in einer Wirkverbindung stehen, einen im Ringspalt an dem anderen der Ringe festgelegten, zwischen Anpresskörper und Arbeitskammern angeordneten Federkörper (11), der bei einer Relativverdrehung der Ringe (2, 3) durch die Anschlagfläche (14) jeweils an die Wandfläche einer Arbeitskammer (5, 5') derart anpressbar ist, dass unter Deformierung der Wand (7) das Dämpfungsmedium durch die Überströmöffnung (9) in die zugeordnete Ausgleichskammer (6, 6') strömt.
2. Dämpfungseinrichtung nach Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkörper (11), in Umfangsrichtung gesehen, nierenförmig mit verdickten Endstücken (12) ausgebildet ist, eine zum Anpresskörper liegende konkav gewölbte Nockenfläche (16) aufweist, welche, jeweils in Richtung einer Arbeitskammer (5, 5')) gesehen, stetig in eine Nockenflanke (17) des jeweiligen Endstücks (12) übergehend ausgebildet ist, so dass die Relativverdrehung der Ringe (2, 3) mit stetig sich ändernder Übersetzung in eine Anpressung eine der Arbeitskammern (5, 5') umgesetzt wird.
3. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (7) der Arbeitskammern (5, 5') bzw. Ausgleichskammern (6, 6') durch einen Ringschlauch (28) gebildet sind.
4. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jede Arbeitskammer (5, 5') und die ihr zugeordnete Ausgleichskammer (6, 6') durch zumindest eine im Ringschlauch (28) festgelegte starre Überströmplatte (8, 8', 8") getrennt sind welche zumindest einen Überströmkanal (9) aufweist.
5. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem nicht drehenden Zustand der Dämpfungseinrichtung jede Nockenflanke (17) mit der Anschlagfläche (14) einen Umfangsabstand (15) einschließt.
6. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem nicht drehenden Zustand der Dämpfungseinrichtung jede Nockenflanken (17) die Anschlagfläche (14) berührt.
7. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anpresskörper (4) als Nocken (18) ausgebildet ist.
8. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anpresskörper (4) durch einen Wälzkörper (19) gebildet ist.
9. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitskammer (5, 5') und/oder die Ausgleichskammer (6, 6') mit einer verschließbare Öffnung (22) zum Befüllen oder Entlüften versehen ist.
10. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (7) jeder Arbeitskammer (5, 5') mit einer Elastizität derart ausgebildet ist, dass das Dämpfungsmedium bei nichtangepresstem Anpresskörper (4) durch die elastische Rückbildung der Wand (7) aus der Ausgleichskammer (6, 6') durch die Überströmöffnung (9) in die Arbeitskammer (5, 5') rückförderbar ist.
11. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (7) der Arbeitskammer (5, 5') bzw. der Ausgleichskammer (6, 6') zumindest abschnittsweise als Faltenbalg ausgebildet ist.
12. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium ein Gas ist.
13. Dämpfungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium eine hydraulische Flüssigkeit ist.
14. Dämpfungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungsmedium ein Schmierstoff, bevorzugt ein Hydrauliköl ist.
15. Dämpfungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schmierstoff Feststoffe feiner Körnung enthält.
16. Drehelastische Kupplung bei der zumindest eine Dämpfungseinrichtung (10) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche vorgesehen ist.
17. Drehelastische Kupplung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Dämpfungseinrichtung (10) in einer funktionstechnischen Parallelschaltung zu einem Federkörper (21) angeordnet ist.
18. Drehelastische Kupplung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkörper (21) durch ein Elastomer gebildet ist.
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