DE10057587A1 - Radlagerung, insbesondere für Anhängerachsen - Google Patents
Radlagerung, insbesondere für AnhängerachsenInfo
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Abstract
Vorgeschlagen wird eine Radlagerung, insbesondere für Anhängerachsen, mit einer mittels eines inneren und eines äußeren Kegelrollenlagers drehbar auf einem Achsschenkel (4) gelagerten Nabe (1), an der das Fahrzeugrad befestigbar ist. Die Kegelrollen (2b, 3b) wälzen sich zwischen einer mit der Nabe (1) umlaufenden äußeren Lagerlauffläche und einer inneren Lagerlauffläche ab, die an einem drehfest auf dem Achsschenkel (4) aufsitzenden Lagerinnenring (2a, 3a) ausgebildet ist. Um eine Radlagerung zu schaffen, die eine Verringerung des Volumens und damit des Gewichtes der Nabe ermöglicht, ist in der Nabe (1) eine separate Laufschicht (15, 16) angeordnet. Die Außenseite der Laufschicht (15, 16) stützt sich an einer entsprechenden Innenfläche (13, 14) der Nabe (1) ab. Die zu der Außenseite im wesentlichen prallele Innenseite der Laufschicht bildet die äußere Lauffläche (17, 18) des Kegelrollenlagers (2, 3).
Description
Die Erfindung betrifft eine Radlagerung, insbesondere für Anhängerachsen, mit
einer mittels eines inneren und eines äußeren Wälzlagers drehbar auf einem
Achsschenkel gelagerten Nabe, an der das Fahrzeugrad befestigbar ist, wobei
sich die Wälzkörper zwischen einer mit der Nabe umlaufenden äußeren
Lagerlauffläche und einer inneren Lagerlauffläche abwälzen, die an einem auf
dem Achsschenkel aufsitzenden Lagerinnenring ausgebildet ist.
Eine solche Radlagerung ist z. B. aus der EP 0 407 719 B1 bekannt. Sie setzt
sich, was die verwendeten Wälzlager betrifft, aus einem inneren und einem
äußeren Kegelrollenlager zusammen, wobei die Lager ihrerseits wiederum aus
einem Innenring, einem Außenring und den kegelrollenförmigen Wälzkörpern
bestehen. Von Nachteil ist das relativ große Bauvolumen der Kegelrollenlager,
außerdem müssen bei dessen Herstellung nicht nur der Lagerinnenring, sondern
auch der Lageraußenring mit den daran ausgebildeten Paßflächen aufwendig
bearbeitet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Radlagerung mit einer
mittels eines inneren und eines äußeren Kegelrollenlagers drehbar auf einem
Achsschenkel gelagerten Nabe zu schaffen, die eine Verringerung des Volumens
und damit des Gewichtes der Nabeneinheit ermöglicht.
Zur Lösung ist die Radlagerung mit den eingangs genannten Merkmalen
gekennzeichnet durch eine in der Nabe angeordnete, separate Laufschicht, deren
Außenseite sich an einer entsprechenden Innenfläche der Nabe abstützt, und
deren zu der Außenseite im wesentlichen parallele Innenseite die äußere
Lauffläche des Wälzlagers bildet.
Bei einer solchen Radlagerung ist ein Lageraußenring im herkömmlichen Sinne
nicht mehr vorhanden bzw. ist dieser durch eine kleinvolumige Laufschicht mit
konusförmig gestalteter Außenseite und einer hierzu im wesentlichen parallelen
Innenseite ersetzt. Mit der vorzugsweise konusförmig gestalteten Außenseite
stützt sich die Laufschicht an einer schrägen Innenfläche ab, z. B. einem
Innenkonus, mit dem die Nabe auf ihrer Innenseite versehen ist. Die eigentliche
Lauffläche des Wälzlagers wird durch die vorzugsweise konische Innenseite der
so gestalteten flachen Laufschicht gebildet. Da es die einzige Aufgabe der
Laufschicht ist, eine glatte und verschleißarme Lauffläche für die Wälzkörper
bereitzustellen, hingegen eine weitergehende statische Funktion der Laufschicht
nicht erforderlich ist, läßt sich die Laufschicht im Vergleich zu einem
herkömmlichen Lageraußenring kleinvolumig gestalten. Die von den Wälzkörpern
ausgeübten Druckkräfte werden von der Laufschicht weitgehend unmittelbar auf
die entsprechend geformte Innenfläche der Nabe übertragen. Daher reduziert sich
die Funktion der Laufschicht darauf, der im Bereich der Wälzlager vorzugsweise
konisch geformten Innenseite der Nabe eine glatte und verschleißarme Oberfläche
zu verleihen.
Durch den Wegfall eines vergleichsweise voluminösen Lageraußenrings
ermöglicht diese Bauweise eine Verringerung des Volumens der Nabeneinheit und
damit einhergehend auch eine Verringerung von deren Gewicht. Im Fahrbetrieb
des mit einer solchen Radlagerung versehenen Fahrzeuges wiederum bedeutet
dies einen geringeren Anteil gefederter Massen und damit ein verbessertes
Fahrverhalten insbesondere bei kurzen Fahrbahnstößen.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Radlagerung ist für jedes Wälzlager jeweils
eine eigene Laufschicht in der Nabe angeordnet.
Gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Radlagerung ist für das innere und das
äußere Wälzlager eine einstückige, gemeinsame Laufschicht in der Nabe
angeordnet.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Radlagerung schließt sich zur
Fahrzeugmitte hin an die Laufschicht des inneren Wälzlagers ein zu der
Lagerfläche einstückiger Dichtabschnitt an, an dessen Dichtfläche sich ein
achsfester Dichtring schleifend abstützt. Auf diese Weise ist es möglich, die
Lauffläche für die z. B. kegelrollenförmigen Wälzkörper und die Dichtlauffläche für
den achsfest angeordneten Dichtring in einem einzigen Bauteil zu integrieren.
Vorzugsweise weist der Dichtabschnitt die Form einer kurzen axialen Hülse auf,
deren Innenseite die Dichtfläche bildet.
Die erfindungsgemäße Laufschicht läßt sich durch entsprechendes Umformen in
der Innenkontur der Nabe befestigen. Bevorzugt wird jedoch eine
Ausführungsform, bei der die Laufschicht in den entsprechenden Innenkonus der
Nabe eingepreßt oder durch Kaltwalzen eingerollt ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele einer Radlagerung
dargestellt sind. Auf der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Radlagerung mit
einer auf einem Achsschenkel drehbar montierten Nabe in einer ersten
Ausführungsform und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Radlagerung mit
einer auf einem Achsschenkel drehbar montierten Nabe in einer zweiten
Ausführungsform.
Bestandteile der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Radlagerung sind eine Nabe 1,
die mit einem Befestigungsflansch 1a für ein auf der Zeichnung nicht dargestelltes
Bremselement sowie für ein Fahrzeugrad versehen ist. Bei dem Bremselement
kann es sich um eine Bremstrommel oder um eine Bremsscheibe handeln.
Innerhalb der Nabe 1 sind zwei Wälzlager in Gestalt von Kegelrollenlagern 2 und 3
angeordnet, die beim Ausführungsbeispiel mit unterschiedlichen Durchmessern
ausgebildet sind. Das äußere Kegelrollenlager 2 hat einen kleineren Durchmesser
als das innere Kegelrollenlager 3. Beide Kegelrollenlager 2 und 3 bestehen jeweils
aus einem Innenring 2a bzw. 3a und Kegelrollen 2b bzw. 3b, die jeweils durch
einen Käfig 2c bzw. 3c gehalten sind. Die Innenringe 2a, 3a der beiden Wälzlager
sitzen jeweils auf einem zylindrischen Lagersitz 4a bzw. 4b eines Achsschenkels
4, der an seinem äußeren Ende mit einem Außengewindeabschnitt 4c versehen
ist.
Um die mit den Kegelrollenlagern 2 und 3 versehene Nabe 1 in axialer Richtung
definiert auf dem Achsschenkel 4 zu positionieren, ist an dem Achsschenkel 4 eine
Ringschulter 5 angeformt, die eine radial verlaufende, ringförmige Anschlagfläche
6 für den Innenring 3a des inneren Kegelrollenlagers 3 bildet.
Die Positionierung und Halterung der mit den beiden Kegelrollenlagern 2 und 3
versehenen Nabe auf dem Achsschenkel 4 geschieht bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel mit Hilfe einer Achsmutter 7, die auf dem
Außengewindeabschnitt 4c des Achsschenkels 4 aufgeschraubt ist. Beim
Ausführungsbeispiel ist zwischen der Achsmutter 7 und dem Innenring 2a des
äußeren Kegelrollenlagers 2 eine Druckscheibe 8 angeschraubt, die mit einer
Nase in eine Nut im Außengewindeabschnitt 4c des Achsschenkels 4 hineinragt
und auf diese Weise unverdrehbar und zugleich axial verschiebbar am
Achsschenkel 4 gehalten ist. Das Innere der Nabe 1 wird durch eine Kappe 9 aus
Kunststoff abgedeckt.
Bei der dargestellten Radnabe erfolgt das Aufschieben der Nabe 1 auf den
Achsschenkel 4 sowie das Abziehen vom Achsschenkel allein mit Hilfe der
Achsmutter 7. Hierzu ist es lediglich erforderlich, die Nabe 1 mit den vormontierten
Kegelrollenlagern 2 und 3 und der durch ein Verbindungselement 10 in der Nabe
gehaltenen Achsmutter 7 so weit auf den Achsschenkel 4 aufzuschieben, bis die
Achsmutter 7 in das Gewinde des Außengewindeabschnitts 4c eingreift. Durch
anschließendes Drehen der Mutter 7 im Uhrzeigersinn erfolgt ein zuverlässiges
Aufschieben der Kegelrollenlager 2 und 3 mit deren Innenringen auf die Lagersitze
4a, 4b des Achsschenkels 4, bis die Nabe 1 ihre exakte Position auf dem
Achsschenkel 4 erreicht hat, in der die hintere Stirnfläche des Innenrings 3a des
Kegelrollenlagers 3 an der Anschlagfläche 6 der Ringschulter 5 anliegt. Zwischen
dem Innenring 3a des inneren Kegelrollenlagers 3 und der Anschlagfläche 6 ist
noch ein Mitnahmering 11 angeordnet, der für das Abziehen der Nabe 1
einschließlich der Kegelrollenlager vom Achsschenkel 4 als komplette Einheit
erforderlich ist. Der Mitnahmering 11 wird hierbei von einem in der Nabe
montierten Sicherungsring 12 erfaßt, und erfaßt seinerseits den Innenring 3a des
inneren Kegelrollenlagers 3.
Im Bereich des äußeren Kegelrollenlagers 2 und des inneren Kegelrollenlagers 3
weist die Innenkontur der Nabe 1 eine schräge Innenfläche in Gestalt eines
Innenkonus 13, 14 auf. Der Innenkonus 13 befindet sich im Bereich des äußeren
Wälzlagers, und der Innenkonus 14 im Bereich des inneren Wälzlagers. Die
Anschrägung von Innenkonus 13 bzw. Innenkonus 14 ist dergestalt, daß sich der
Innenkonus 13 nach außen, d. h. in Richtung auf die Achsmutter 7 erweitert,
wohingegen sich der Innenkonus 14 nach innen in Richtung auf die Fahrzeugmitte
erweitert. Sowohl am Innenkonus 13 wie auch am Innenkonus 14 stützt sich
jeweils eine flache Laufschicht 15 bzw. 16 in Gestalt einer separaten konischen
Hülse ab. Die konusförmig gestaltete Außenseite der Laufschicht 15 liegt daher an
dem entsprechenden Innenkonus 13, und die ebenfalls konusförmig gestaltete
Außenseite der Laufschicht 16 an dem entsprechenden Innenkonus 14 der Nabe
an. Die konische Innenseite 17 der Laufschicht 13 bildet die äußere Lauffläche für
die Kegelrollen 2b, und die ebenfalls konische Innenseite 18 der Laufschicht 14
bildet die äußere Lauffläche für die Kegelrollen 3b.
Zur Fahrzeugmitte hin schließt sich an die Laufschicht 16 des inneren
Kegelrollenlagers 3 ein Dichtabschnitt 19 an, der einstückiger Bestandteil der
Laufschicht 16 ist. Der Dichtabschnitt 19 weist die Gestalt einer kurzen axialen
Hülse auf, deren Innenseite eine Dichtfläche bildet. An dieser Dichtfläche stützt
sich ein Dichtring 20 ab. Der Dichtring 20 sitzt in einem Absatz des Mitnahmerings
11, was zu einer achsfesten Befestigung des Dichtringes 20 führt. Im Betrieb der
Radlagerung kommt es daher zu einem schleifenden Abdichten des feststehenden
Dichtringes 20 gegenüber dem sich drehenden Dichtabschnitt 19 der Laufschicht
16.
Die Laufschicht 15 geht zur Fahrzeugmitte hin in eine daran einstückig
ausgebildete Ablaufsicherung 22 über, die nach innen gebogen geformt ist. Diese
verhindert im Defektfall ein Ablaufen des Wälzlagers.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind die beiden Laufschichten 15, 16
getrennte Bauteile, es ist also für jedes der beiden Kegelrollenlager 2, 3 eine
eigene Laufschicht 15 bzw. 16 vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist demgegenüber für das innere
Kegelrollenlager 3 und das äußere Kegelrollenlager 2 eine einstückige,
gemeinsame Laufschicht 21 in der Nabe 1 angeordnet. Fig. 2 läßt erkennen, daß
diese gemeinsame Laufschicht 21 exakt der Innenkontur der Nabe 1 folgt.
Wiederum ist am inneren Ende der Laufschicht 21 in Gestalt einer axialen Hülse
der Dichtabschnitt 19 einstückig angeformt, an dessen nach innen weisender
Dichtfläche sich der Dichtring 20 schleifend abstützt.
Die Befestigung der zweiteiligen Laufschicht 15, 16 gemäß Fig. 1 oder der
einteiligen Laufschicht 21 gemäß Fig. 2 an der Innenkontur der Nabe 1 und
insbesondere an dem Innenkonus 13 und dem Innenkonus 14 kann durch
entsprechendes Umformen der flachen Laufschicht erfolgen. Hierzu kann die
Laufschicht zunächst als im wesentlichen hülsenförmiges Teil in die Nabe 1
eingesetzt und dann durch geeignetes Aufweiten umgeformt werden, bis die
Laufschicht bündig an der entsprechenden Innenkontur der Nabe anliegt.
Ferner ist es möglich, die z. B. aus einem Stahlblech 100 Cr 6 V bestehende
Laufschicht 15, 16, 21 in den entsprechenden Innenkonus 13 bzw. 14 der Nabe 1
einzupressen, oder die Laufschicht in die entsprechenden Flächen der
Innenkontur der Nabe einzuwalzen, wodurch eine weitgehend materialschlüssige
Verbindung der Laufschicht mit der entsprechenden Innenkontur der Nabe erzielt
wird. Mit dem Einwalzen der metallischen Laufschicht wird zugleich eine Glättung
sowie eine Verfestigung und damit Härtung der als Laufschicht dienenden
Innenseiten 17, 18 erreicht, und damit eine erhöhte Verschleißfestigkeit der
Laufflächen. Hierbei ist es nicht erforderlich, die Oberfläche der Innenkonusse 13,
14 vor dem Einwalzen der Laufschicht/der Laufschichten auf ein exaktes Maß zu
bearbeiten.
1
Nabe
1
a Befestigungsflansch
2
äußeres Wälzlager bzw. Kegelrollenlager
2
a Innenring
2
b Kegelrolle, Wälzkörper
2
c Käfig
3
inneres Wälzlager bzw. Kegelrollenlager
3
a Innenring
3
b Kegelrolle, Wälzkörper
3
c Käfig
4
Achsschenkel
4
a Lagersitz
4
b Lagersitz
4
c Außengewindeabschnitt
5
Ringschulter
6
Anschlagfläche
7
Achsmutter
8
Druckscheibe
9
Kappe
10
Verbindungselement
11
Mitnahmering
12
Sicherungsring
13
Innenkonus
14
Innenkonus
15
Laufschicht
16
Laufschicht
17
Innenseite, Lauffläche
18
Innenseite, Lauffläche
19
Dichtabschnitt
20
Dichtring
21
Laufschicht
22
Ablaufsicherung
Claims (9)
1. Radlagerung, insbesondere für Anhängerachsen, mit einer mittels eines
inneren und eines äußeren Wälzlagers (3 bzw. 2) drehbar auf einem
Achsschenkel (4) gelagerten Nabe (1), an der das Fahrzeugrad befestigbar
ist, wobei sich die Wälzkörper (3b, 2b) zwischen einer mit der Nabe (1)
umlaufenden äußeren Lagerlauffläche (17, 18) und einer inneren
Lagerlauffläche abwälzen, die an einem auf dem Achsschenkel (4)
aufsitzenden Lagerinnenring (3a, 2a) ausgebildet ist,
gekennzeichnet durch
eine in der Nabe (1) angeordnete, separate Laufschicht (15, 16, 21), deren
Außenseite sich an einer entsprechenden Innenfläche der Nabe (1) abstützt,
und deren zu der Außenseite im wesentlichen parallele Innenseite die äußere
Lauffläche (17, 18) des Wälzlagers bildet.
2. Radlagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche
der Nabe (1) ein darin ausgebildeter Innenkonus (13, 14) ist.
3. Radlagerung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß für jedes Wälzlager (3, 2) jeweils eine eigene Laufschicht (16 bzw. 15) in
der Nabe (1) angeordnet ist.
4. Radlagerung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß für das innere und das äußere Wälzlager eine einstückige, gemeinsame
Laufschicht (21) in der Nabe (1) angeordnet ist.
5. Radlagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sich zur Fahrzeugmitte hin an die Laufschicht (16, 21) des inneren
Wälzlagers (3) ein zu der Laufschicht (16, 21) einstückiger Dichtabschnitt
(19) anschließt, an dessen Dichtfläche sich ein achsfester Dichtring (20)
schleifend abstützt.
6. Radlagerung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dichtabschnitt (19) die Form einer kurzen axialen Hülse aufweist, deren
Innenseite die Dichtfläche bildet.
7. Radlagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sich zur Fahrzeugmitte hin an die Laufschicht (15, 21) des äußeren
Wälzlagers (2) eine zu der Laufschicht (15, 21) einstückige Ablaufsicherung
(2) anschließt.
8. Radlagerung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Wälzlager ein Kegelrollenlager (3, 2) ist.
9. Radlagerung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Laufschicht (15, 16, 21) in die entsprechende
Innenfläche der Nabe (1) eingepreßt oder durch Kaltwalzen eingerollt ist.
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