DE10056336A1 - Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an aufnehmbaren Containern - Google Patents
Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an aufnehmbaren ContainernInfo
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Abstract
Die Erfindungsaufgabe, ein kinematisches Getriebe, das einsetzbar ist als Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren zu entwickeln, wurde dadurch gelöst, daß zum Verriegeln von schwenkbar gelagerten Flügeltüren eine dieser mit mindestens einem Verriegelungsgegenstück versehen ist, das aus zwei sich parallel erstreckenden und je eine hakenförmige Ausnehmung aufweisenden Spannklauen besteht, die an der den Türscharnieren abgewandten Seite des Türflügels angeordnet sind und ein in diese hakenförmigen Ausnehmungen eingreifender Spann- und Verriegelungsbolzen vorgesehen ist, der mit einem Spannhebel verbunden ist und sich zu diesem senkrecht erstreckt, der mit einer senkrecht angeordneten Verriegelungsstange über einen vorgesehenen, als Exzenterhebel ausgebildeten Lagerbock kraftschlüssig verbunden ist, wobei diese Verriegelungsstange in einer anderen mit einem Anschlag versehenen Flügeltür, die mit der ersteren Flügeltür den Container abschließt, schwenkbar gelagert ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spann- und Schließeinrichtung zum
Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten
Flügeltüren an aufnehmbaren Containern.
Es sind aufnehmbare Container bekannt, die mit an ihren
Seitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren ausgestattet
sind, die durch Einschwenken in ihre Schließstellung gebracht
und dann mittels einer entsprechend angebrachten, bekannten
Verriegelungsstange in dieser Stellung gehalten werden. Diese
Flügeltüren schließen jedoch nur dann ausreichend dicht, wenn
die Containerseitenwände, an denen sie schwenkbar gelagert
sind, beim Beladen des Containers nicht deformiert, d. h. aus
ihrer senkrechten Stellung herausgedrückt werden. Letzteres
tritt vor allem beim Beladen der Container mit verdichtungs
fähigem Ladegut, z. B. Altmetallsorten verschiedener Art,
Recyclingmaterial und anderen schüttfähigen Transportgütern
auf, wobei es üblich ist, nach dem Beladen das Ladegut mittels
des Baggerkorbes noch etwas zu verdichten. Dieses Verdichten
erhöht den auf die Flügeltüren der Hecktür über das Ladegut
ausgeübten Druck erheblich, vielfach sogar so stark, daß sie
in ihrem oberen Bereich deformiert werden und ein erheblicher
Druck auf der Türverriegelung lastet, der wiederum ein er
schwertes Lösen dieser Verriegelung zwecks Öffnens der
Flügeltüren zur Folge hat und die Unfallgefahr für die
Personen erhöht, die diese Container vor dem Entladen öffnen
müssen.
Die Flügeltüren des Containers unterliegen auch dadurch der
Gefahr, daß sie beschädigt werden können, wenn im Container
Stückgut transportiert wird. Dieses Stückgut bzw. diese Stück
güter können im Container gegen ein Verrutschen nicht
gesichert werden. Es besteht zwar die Notwendigkeit, vor
Aufnahme des Containers das Ladegut zu inspizieren und
entsprechend des Inhaltes desselben mit der notwendigen
Sorgfalt den Container aufzunehmen. In der täglichen Praxis
wird jedoch nicht mit der angewiesenen Sorgfalt verfahren. Die
Folgen sind das Verrutschen des Stückgutes während der Auf
nahme desselben in Richtung der Flügeltüren des Containers. Es
ist dann unausbleiblich, daß diese beschädigt werden oder
durch die beim Verrutschen entstehende Aufschlaggewalt des
Stückgutes auf die Flügeltüren diese sich öffnen und die
Schließeinrichtung beschädigt wird. Hierdurch entsteht eine
große Unfallquelle. Sofern die Flügeltüren nicht aufge
schlagen werden, besteht aber auch noch die Gefahr einer
Beschädigung derselben durch die Aufschlaggewalt des Stück
gutes beim Verrutschen auf die Flügeltüren. Hierdurch entsteht
noch eine zusätzliche Unfallgefahr während des Öffnens der
selben, da die Flügeltüren hiernach unter Spannung stehen.
Außer vorgenannten Nachteilen hat dieses sowohl beim Beladen
wie auch beim Aufnehmen auftretende Deformieren der
Flügeltüren der Container zur Folge, daß diese nach ihrem
Öffnen nicht ohne Probleme wieder geschlossen werden können
bzw. zumindest nicht mehr dicht schließen. Das Bedienpersonal,
hier der Kraftfahrer des mit dem Container beladenen
Lastfahrzeuges, muß eine Notreparatur zumindest der Flügel
türen bzw. ihrer Lagerung und/oder der aufgetretenen
Deformierung der Verriegelungsstange vornehmen. Hierzu muß er
den Container vom Fahrzeug herunterlassen, um diese Reparatur
mit dem mitgeführten, einfachen Werkzeug (Hammer und Brech
stange) ausführen, beispielsweise die Verriegelungsstange und
die zugehörigen Aufnahmeteile am Container richten zu können.
Sobald jedoch die Flügeltüren stärker deformiert sind und so
keine Notreparatur derselben möglich ist, muß er den Container
zur Reparatur in eine Werkstatt bringen. Hierdurch entstehen
zusätzliche Kosten durch diese Reparaturen und Ausfallzeiten
für die Nutzung der Container. Außerdem wird der Kraftfahrer
durch diese ihm aufgezwungenen Arbeiten zusätzlich belastet
und demotiviert.
Die Erfindung zielt darauf ab, einerseits die Reparatur
anfälligkeit der Flügeltüren und ihrer Verriegelungsvor
richtungen an Containern und andererseits die Unfallgefahr,
die beim Öffnen und Schließen von beschädigten Flügeltüren an
Containern ausgeht, zu verringern.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde, ein mit
einer Zuhalterung versehenes kinematisches Getriebe, das ein
setzbar ist als Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln
von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren
zu entwickeln, das in seinem Aufbau einfach und robust aus
geführt und am Container so angebracht ist, daß es von dem das
Beladen desselben vornehmenden Baggerkorb nicht oder nur in
Ausnahmesituationen beschädigt werden kann.
Diese Aufgabe wurde erfindungsgemäß durch die im kenn
zeichnenden Teil des Anspruches 1 genannten technischen Mittel
gelöst. Die weiteren Ansprüche enthalten Ausführungen der
erfinderischen Lösung nach Anspruch 1.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Ein kinematisches Getriebe, das als Spann- und
Schließeinrichtung eingesetzt ist,
Fig. 2 eine Teilansicht des rechten Containertürflügels
im geschlossenen Zustand
Fig. 3 einen linken und rechten Containertürflügel im
geöffneten Zustand in Ansicht
Fig. 4 einen linken und rechten Containertürflügel im
geschlossenen Zustand
Fig. 5 eine hakenförmige Verriegelungseinrichtung für
die Verriegelungsstange
Fig. 6 eine Zugstange mit Spann- und Schließbolzen
Fig. 7 eine Ansicht der Zugstange nach Fig. 6
Ein nicht dargestellter aufnehmbarer Container ist einseitig
mit zwei schwenkbaren Türflügeln 1 und 2 versehen. Diese sind
über nicht dargestellte Scharniere mit je einer der Seiten
wände 3 des Containers verbunden. An der den Türscharnieren
abgewandten Seite des Türflügels 2 sind mit Abstand zueinander
und übereinander angeordnet zwei Spannklauen 4 mit je einer
hakenförmigen Ausnehmung 5 angebracht. An dem Türflügel 1 ist
im Bereich der den Türscharnieren abgewandten Seite eine
senkrecht angeordnete Verriegelungsstange 6 in mehreren Füh
rungsbuchsen 7 schwenkbar gelagert, die mit dem Türflügel 1
beispielsweise durch Schweißung fest verbunden sind. Das
untere Ende 8 dieser Verriegelungsstange 6 überragt die
Unterkante 9 des Türflügels 1 und trägt eine Türver
riegelungseinrichtung, die aus einer Türverriegelungskulisse
10 und einer nasenförmigen Scheibe 11, die mit der
Verriegelungsstange 6 verbunden ist, besteht, wobei die
nasenförmigen Scheibe 11 in die am Unterboden 12 des
Containers befestigte Türverriegelungskulisse 10 eingreift und
zwischen der Türverriegelungskulisse 10 und der nasenförmigen
Scheibe 11 eine formschlüssige Verbindung im verriegelten
Zustand besteht. Die Verriegelungsstange 6 trägt einen
Lagerbock 13, in dem ein Ende eines Verriegelungshebels 14 in
einem Gelenk 15 exzentrisch bezogen auf die senkrechte Achse
der Verriegelungsstange 6 gelagert ist. In das freie Ende des
Verriegelungshebels 14 ist ein beidseitig aus demselben
herausragender Verriegelungsbolzen 16 eingesetzt. Dabei ist
der Verriegelungshebel 14 in Bezug auf die an dem Türflügel 2
angebrachten Spannklauen 4 so angebracht, daß er beim
Schließen der Türflügel 1, 2 durch den Zwischenraum, der durch
den zwischen den beiden Spannklauen 4 bestehenden Abstand
gebildet ist, hindurchgreift und die beiden Enden des Ver
riegelungsbolzens 16 sich in der Stellung befinden, in der sie
in die Öffnung der hakenförmigen Ausnehmungen 5 der Spann
klauen 4 eingreifen können, sobald der Verriegelungshebel 14
in die hierzu erforderliche Stellung gebracht wird.
Der Verriegelungshebel 14 ist für eine Schwenkbewegung über
den Totpunkt des kinematischen Getriebes hinaus ausgebildet
und verfügt deshalb über eine halbkreisförmige Ausnehmung 17,
die sich auf dem der Flügeltür 1 zugewandten Teil befindet und
einen Durchmesser 18 aufweist, der geringfügig größer ist als
der der Verriegelungsstange 6.
Mit der Verriegelungsstange 6 ist ein Ende eines Handhebels 19
fest verbunden, über den die Verriegelungsstange 6 geschwenkt
werden kann. Das freie Ende des Handhebels 19 ist in seiner
Endlage, d. h. nach Verriegelung der Türflügel 1, 2, durch eine
Arretiervorrichtung, die an dem Türflügel 1 angebracht ist,
fixierbar. Diese Arretiervorrichtung besteht aus einem
handelsüblichen, u-förmig ausgebildeten Halteblech 20 für den
Handhebel 19 und aus einem Verriegelungsstecker 21 für das
Arretieren des Handhebels 19 in der Endlage.
Durch Betätigen des Handhebels 19 wird die Verriegelungsstange
6 mit Lagerbock 13 um die senkrechte Achse der Verriegelungs
stange 6 geschwenkt, wobei der Verriegelungshebel 14 eine
horizontal verlaufende Bewegung ausführt. Je nach der Richtung
dieser durch das Schwenken der Verriegelungsstange 6 bewirkten
Horizontalbewegung des Verriegelungshebels 14 kommen die
beiden Enden des Verriegelungsbolzens 16 in Eingriff mit den
hakenförmigen Ausnehmungen 5 der Spannklauen 4, bringen die
beiden Türflügel 1, 2 dabei gleichzeitig in ihre Schließstellung
und verriegeln sie miteinander, oder sie treten aus
ihrer Ein-griffstellung mit den hakenförmigen Ausnehmungen 5
der Spann-klauen 4 heraus, wobei die Türflügel 1, 2 entriegelt
werden.
Gleichzeitig mit vorgenanntem Verriegeln oder Entriegeln der
Türflügel 1, 2 wird eine durch Schwenken der Verriegelungs
stange 6 die an deren unterem Ende 8 angebrachte nasenförmige
Scheibe 11 in Eingriff bzw. außer Eingriff mit der Ver
riegelungskulisse 10 gebracht, wodurch die beiden Türflügel 1,
2 in ihrem unteren Bereich in ihrer Schließstellung zusätzlich
gesichert werden.
Weiterhin verfügt der aufnehmbare Container über eine Tür
zentralveriegelung im Bereich der Türflügel 1, 2. Diese
besteht aus einem seitlich am Container im Bereich des
Türflügels 1 angeordneten Betätigungshebel 22, der mit einer
Schwenkachse 23 verbunden ist, die am Unterboden 12 des
Containers im Bereich unterhalb des Türflügels 1 schwenkbar
gelagert ist. Diese Schwenkachse 23 trägt an ihrem, dem
Betätigungshebel 22 entgegengesetzten Ende einen Arretierhaken
24, der in eine nicht dargestellte Ausnehmung im Türflügel 1
eingreift.
Weiterhin ist zur Sicherung der Funktion der erfindnungsgemäß
ausgebildeten Spann- und Schließeinrichtung zur Führung des
Verriegelungshebels 14 eine Zwangsführung vorgesehen, die aus
einem u-förmig ausgebildeten Führungsbügel 24 besteht, der den
Verriegelungshebel 14 überspannt und mit dem Türflügel 1 fest
verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Lösung bewirkt, daß bei Verformungen der
Container-Außenwände und/oder Türflügel 1, 2 die verformten
und verspannten Türflügel 1, 2 in Schließstellung gebracht und
anschließend verschlossen werden können, wobei die bei dem
Schließvorgang von solchen verspannten Türflügeln möglicher
weise auftretende Unfallgefahr verringert oder gänzlich be
seitigt worden ist. Gleichzeitig tritt ein Nebeneffekt auf,
der darin besteht, daß mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
verformte Türflügel gerichtet und die Verspannungen beseitigt
werden können, ohne eine Werkstattleistung hierfür in Anspruch
nehmen zu müssen.
1
Türflügel
2
Türflügel
3
Seitenwand
4
Spannklaue
5
hakenförmige Ausnehmung
6
Verriegelungsstange
7
Führungsbuchse
8
unteres Ende
9
Unterkante
10
Türverriegelungskulisse
11
nasenförmige Scheibe
12
Unterboden
13
Lagerbock
14
Verriegelungshebel
15
Gelenk
16
Verriegelungsbolzen
17
Ausnehmung
18
Durchmesser
19
Handhebel
20
Halteblech
21
Verriegelungsstecker
22
Betätigungshebel
23
Schwenkachse
24
Arretierhaken
25
Führungsbügel
Claims (6)
1. Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an
Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügel
türen an aufnehmbaren Containern, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine als Geradschubkurbelgetriebe ausge
bildete offene kinematische Kette mit einer eine Schwenk
bewegung ausführenden Stirnkurbel zum Verschließen und
Verriegeln der Flügeltüren (1; 2) vorgesehen ist, wobei
die Stirnkurbel als Lagerbock (13) ausgebildet ist und
ein Kurbelwellenlager aus einer mehrfach gelagerten
schwenkbar, senkrecht angeordneten Verriegelungsstange
(6), mit der der Lagerbock (13) kraftschlüssig verbunden
ist, besteht, deren als Lagerstellen ausgebildete Füh
rungsbuchsen (7) mit einer der Flügeltüren (1; 2) fest
verbunden sind und die Koppelstange des Geradschubkurbel
getriebes als ein mit einem Spann- und Verriegelungs
bolzen (16) versehener Verriegelungs- und Spannhebel (14)
ausgebildet und in einem Gelenk (15) mit der als Lager
bock (13) ausgebildeten Stirnkurbel drehbar verbunden
ist, wobei das Gleitlager des Geradschubkurbelgetriebes
aus dem Spann- und Verriegelungsbolzen (16) und zwei
parallel zueinander verlaufenden und je ein als hakenförmige
Ausnehmung (5) ausgebildeten Gleitlager für den
Spann- und Verriegelungsbolzen (16) mit einer Einhänge
öffnung für denselben besteht und die mehrfach gelagerte
schwenkbar angeordnete Verriegelungsstange (6) mit einem
als Betätigungsmittel für die als Lagerbock (13) ausge
bildete Stirnkurbel dienenden Handhebel (19) kraft
schlüssig verbunden ist.
2. Spann- und Schließeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Verriegeln von an Container
seitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an auf
nehmbaren Containern eine der Flügeltüren (1; 2) mit
mindestens einem Verriegelungsgegenstück (4; 5) versehen
ist, das aus zwei sich parallel erstreckenden und je
eine hakenförmige Ausnehmung (4) aufweisenden Spann
klauen (5) besteht, die an der den Türscharnieren abge
wandten Seite des Türflügels (2) angeordnet sind und ein
in diese hakenförmigen Ausnehmungen (4) eingreifender
Spann- und Verriegelungsbolzen (16) vorgesehen ist, der
mit einem Verriegelungs- und Spannhebel (14) verbunden
ist und sich zu diesem senkrecht erstreckt, der mit
einer senkrecht angeordneten Verriegelungsstange/Betäti
gungswelle (6) über einen vorgesehenen, als Exzenter
hebel ausgebildeten Lagerbock (13) kraftschlüssig ver
bunden ist, wobei diese Verriegelungsstange (6) in einer
anderen mit einem Anschlag versehenen Flügeltür (2), die
mit der ersteren Flügeltür (1) den Container abschließt,
schwenkbar gelagert ist.
3. Spann- und Schließeinrichtung nach Anspruch 1 und 2, da
durch gekennzeichnet, daß der Verriegelungs- und Spann
hebel (14) mit einer diesen über die Totlage hinaus
schwenkbar ausführenden Ausnehmung (17) versehen ist,
wobei diese in einem Abstand von dem Gelenk (15) zwischen
dem Lagerbock (13) und dem Verriegelungs- und Spannhebel
(14) angeordnet ist, der einem Schwenkradius der als
Lagerbock (13) ausgebildeten Stirnkurbel entspricht, wo
bei diese Ausnehmung (17) in der Dimensionierung auf
einen Durchmesser der Verriegelungsstange (6) abgestimmt
ist.
4. Spann- und Schließeinrichtung nach Anspruch 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß zwischem dem als Betätigungs
mittel für die als Lagerbock (13) ausgebildete Stirn
kurbel dienenden Handhebel (19) und dem Lagerbock (13)
ein Übersetzungsverhältnis besteht und als einarmiges
Hebelsystem ausgebildet ist, dessen Hebel, der Lagerbock
(13) und der Handhebel (19) über die Verriegelungsstange
(6) miteinander verbunden sind.
5. Spann- und Schließeinrichtung nach Anspruch 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß an der Flügeltür (1), an der
die Führungsbuchsen (7) der Verriegelungsstange (6) ange
ordnet sind, in der horizontalen Ebene der kinematischen
Kette eine den Verriegelungs- und Spannhebel (14) über
spannende Führung (24) als Zwangsführung für denselben
vorgesehen ist, die U-förmig ausgebildet und mit dem Tür
flügel (1) kraftschlüssig verbunden ist.
6. Spann- und Schließeinrichtung nach Anspruch 1 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsstange (6) an
einem den Türflügel (1) überragenden unteren Ende (8)
mit einer nasenförmigen Scheibe (11) kraftschlüssig ver
bunden ist, die in eine mit einem Unterboden (12) des
Containers verbundene Türverriegelungskulisse (10) ein
greifend angeordnet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE10056336A DE10056336A1 (de) | 2000-11-14 | 2000-11-14 | Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an aufnehmbaren Containern |
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| DE10056336A DE10056336A1 (de) | 2000-11-14 | 2000-11-14 | Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an aufnehmbaren Containern |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE10056336A1 true DE10056336A1 (de) | 2002-05-29 |
Family
ID=7663221
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| DE10056336A Withdrawn DE10056336A1 (de) | 2000-11-14 | 2000-11-14 | Spann- und Schließeinrichtung zum Verriegeln von an Containerseitenwänden schwenkbar gelagerten Flügeltüren an aufnehmbaren Containern |
Country Status (2)
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