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DE10056224A1 - Zitzengummi mit Luftführung - Google Patents

Zitzengummi mit Luftführung

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Publication number
DE10056224A1
DE10056224A1 DE2000156224 DE10056224A DE10056224A1 DE 10056224 A1 DE10056224 A1 DE 10056224A1 DE 2000156224 DE2000156224 DE 2000156224 DE 10056224 A DE10056224 A DE 10056224A DE 10056224 A1 DE10056224 A1 DE 10056224A1
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DE
Germany
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teat
air
teat rubber
milking
rubber
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Withdrawn
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DE2000156224
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English (en)
Inventor
Christian Ahrweiler
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01JMANUFACTURE OF DAIRY PRODUCTS
    • A01J5/00Milking machines or devices
    • A01J5/007Monitoring milking processes; Control or regulation of milking machines
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01JMANUFACTURE OF DAIRY PRODUCTS
    • A01J5/00Milking machines or devices
    • A01J5/04Milking machines or devices with pneumatic manipulation of teats
    • A01J5/08Teat-cups with two chambers

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • External Artificial Organs (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zitzengummi (1) mit einem Zitzengummikopf (2) und einem Schaft (3) zum Melken, wobei der Schaft (3) einen Schafteinlass (4) und einen Schaftauslass (5) aufweist. Das Zitzengummi (1) hat zumindest ein Belüftungsloch (20) im Zitzengummikopf (2) und zumindest eine Lufteinlass- (7) und eine Luftauslassöffnung (9), die zumindest einen Luftführungskanal (8) entlang des Schaftes (3) verbinden. Der Luftführungskanal (8) ist luftdurchlässig, wenn sich eine Zitze (16) im Zitzengummi (1) befindet.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zitzengummi mit einem Zitzengummikopf und einem Schaft zum Melken, wobei der Schaft einen Schafteinlaß und einen Schaftauslaß aufweist.
Ein Zitzengummi wird beispielsweise im Falle des Melkens einer Kuh im Innern jeweils eines Melkbechers angeordnet, so dass der Melkbecher mit dem Zitzengummi über die Zitzenöffnung gestülpt werden kann und sich die Zitze dann an ihrem Außenumfang in Anlage zu dem Zitzengummi befindet. Es sind Zitzengummis bekannt, die ein weiches Material aufweisen, um ein enges Anliegen eines Schaftes des Zitzengummis an einer Zitze zu gewährleisten. Der Schaft kann luftdicht mit der Zitze abschließen. Dieses ermöglicht einen pulsierenden Melkvorgang.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Zitzengummi sowie ein Verfahren zur Verfügung zustellen, welche einen gerichteten Melkstrahlabfluß ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit einem Zitzengummi mit den Merkmalen des Anspruches 1, mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 5, mit einer Melkanlage mit den Merkmalen des Anspruches 8, einem System mit den Merkmalen des Anspruches 10 und einem Sammelstück mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Ein erfindungsgemäßes Zitzengummi weist einen Zitzengummikopf und einen Schaft zum Melken auf, wobei der Schaft einen Schafteinlaß und einen Schaftauslaß aufweist. Das Zitzengummi hat zumindest ein Belüftungsloch im Zitzengummikopf und zumindest eine Lufteinlaß- und eine Luftauslassöffnung, die zumindest einen Luftführungskanal entlang des Schaftes verbinden, wobei der Luftführungskanal luftdurchlässig ist, wenn sich eine Zitze im Zitzengummi befindet. Dieses ermöglicht bei einem Melkvorgang, dass aus der Zitze austretende Milch durch Luft, die durch den Luftführungskanal geführt wird, zumindest teilweise entlang ihrer Austrittsrichtung aus der Zitze umströmt wird. Die Umströmung erzeugt vorzugsweise zum einen eine Ausrichtung der Milch in Richtung einer Abflussrichtung. Zum anderen wird eine Rückströmung von schon aus der Zitze ausgetretener Milch zurück in Richtung der Zitze zumindest weitgehendst vermieden. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Milch mit der Zitze nach Austritt aus dieser nochmals mit der Zitze in Berührung kommt. Dadurch ist es möglich, dass eine bakterielle oder sonstige Verunreinigung dei Milch erheblich abgesenkt wird.
Gemäß einer Ausgestaltung des Zitzengummis ist der Luftführungskanal zumindest teilweise eine Rinne. Diese Rinne hat eine offene Seite, die zu einem Inneren des Schaftes weist. Wird das Zitzengummi auf eine Zitze aufgesteckt, so verschließt die Oberfläche der Zitze eventuell die Rinne an ihrer offenen Seite, ohne aber die Rinne vollständig zusammenzudrücken. Vielmehr ermöglicht dieser Luftzuführungskanal eine Ansaugung von Luft aus der Umgebung über die Öffnung im Zitzengummikopf entlang des Schaftes bis zu einem Milchsammelraum. Aus fertigungstechnischer Sicht hat eine Rinne den Vorteil, dass eine Form, insbesondere eine Spritzgussform, diese Rinne als Negativform aufweist und ein nachträgliches Einarbeiten der Rinne entfällt.
Vorzugsweise wird ein zyklisch arbeitendes Melkverfahren eingesetzt. Gemäß einer Ausgestaltung unterteilt dafür das Zitzengummi den Melkbecher in einen inneren und einen äußeren Teilraum. Der äußere Teilraum dient der Steuerung des Melkvorganges, indem der äußere Teilraum zyklisch abwechselnd evakuiert und wieder belüftet wird. Im inneren Teilraum ist die Rinne angeordnet. Wird ein zumindest zu einer gewissen Länge an allen Seiten geschlossener Luftführungskanal verwendet, so kann dieser im Material der die Teilräume bildenden Wände des Schaftes angeordnet sein. Beispielsweise kann eine Wand eine Materialverstärkung aufweisen, in der der Kanal oder auch eine Rinne untergebracht ist.
Vorzugsweise weist das Zitzengummi einen Luftführungskanal auf, der eine annähernd direkte Verbindung zwischen der Lufteinlaß- und der Luftauslassöffnung ist. Weiterhin ist es möglich, dass ein Querschnitt des Luftführungskanals sich ändert. Dadurch kann eine Beschleunigung der Luft, beispielsweise in Form eines Düseneffektes, verursacht werden wie auch eine Verlangsamung der durch den Luftführungskanal durchströmenden Luft. Der Querschnitt kann zum Teil gebogen sein, polygonal, dreieckförmig oder Mischungen verschiedener Geometrien aufweisen. Eine Luftführung kann jedoch auch entlang des Schaftes gewunden, zum Beispiel spiralförmig sein. Auch können ein oder mehr Kanäle beziehungsweise Rinnen sich miteinander vereinen oder umgekehrt. Der oder die Luftführungskanäle werden gemäß einer Weiterbildung durch eine Wellung und/oder Riffelung der Innenfläche des Schaftes gebildet. Weiterhin kann die Anzahl an Luftführungskanälen entlang des Umfanges des Schaftes gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt sein, ebenso die Anzahl von Belüftungslöchern im Zitzengummikopf.
Gemäß einer Weiterbildung der Rinne hat diese einen ersten und eine zweiten Rand, die sich bei Druck annähern. Vorzugsweise berühren sich die beiden Ränder bei Druckausübung durch eine Zitze und verschließen dadurch die Finne an der ansonsten zur Zitze hinweisenden offenen Seite. Dadurch gelingt es, dass eine Kontaminierung der den Schaft entlanggeführten Luft und nachfolgend der Milch mit von der Zitze stammenden Bakterien, Teilchen oder anderem vermieden wird.
Weiterhin stellt die Erfindung ein Verfahren zum Melken zur Verfügung, wobei ein Zitzengummi mit einem Zitzengummikopf verwendet wird. Über ein Belüftungsloch im Zitzengummikopf wird Luft in das Zitzengummi angesaugt, wobei die Luft über zumindest eine Lufteinlaß- und eine Luftauslassöffnung entlang eines Luftführungskanals geführt wird, wenn das Zitzengummi auf einer Zitze aufsitzt. Die Luft umströmt zumindest teilweise die aus der Zitze austretende Milch und führt die Milch in Richtung des Sammelbechers. Vorzugsweise wird die Luft in das Innere des Schaftes so eingeleitet, dass ein Anströmen oder Ansprühen der Milch an eine Wand vermieden wird. Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Luft so gerichtet aus der Luftauslassöffnung in den Schaft einströmt, dass ein Rückströmen der Milch zurück zur Zitze vermieden wird. Der Luftführungskanal bleibt vorzugsweise während eines ganzen Melkzyklus geöffnet.
Jedem Belüftungsloch kann ein Luftführungskanal zugeordnet sein. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass ein Belüftungsloch mehrere Luftführungskanäle versorgt und umgekehrt. Gleiches gilt für die Anzahl der Lufteinlaß- wie auch Luftauslassöffnungen. Vorzugsweise sind ein Belüftungsloch und eine Lufteinlassöffnung in kürzestem Abstand zueinander liegend. Gemäß einer anderen Ausgestaltung liegen beide in Bezug zu einer Mittelachse durch das Zitzengummi um zumindest einige Bogengrade versetzt, vorzugsweise zwischen 10° und 45°, insbesondere zwischen 15° und 30°.
Vorzugsweise wird ein zyklischen Melkverfahren angewandt. Eine ein derartiges Melkverfahren anwendende Melkanlage hat vorzugsweise einen justierbaren Melkvakuummittelwert, der zumindest in einem Bereich zwischen etwa 20 kPa und etwa 45 kPa variabel einstellbar ist. Die Melkanlage ist im Betrieb insbesondere auf einen Bereich des Melkvakuummittelwertes zwischen 22 kPa und 38 kPa eingestellt, vorzugsweise zwischen 22 kPa und unterhalb 34 kPa und insbesondere unterhalb von 32 kPa, vorzugsweise unterhalb von 30 kPa.
Des weiteren stellt die Erfindung ein System mit einem oben beschriebenen Zitzengummi mit zumindest einem Melkbecher und mindestens einem ersten und einem zweiten Zitzengummi für eine Zitze zur Verfügung. Das erste Zitzengummi hat eine geringere Elastizität als das zweite Zitzengummi. Das erste Zitzengummi ist für eine erste Anwendungsperiode an der Zitze bestimmt. Das zweite Zitzengummi ist für eine nachfolgende Anwendungsperiode an der gleichen Zitze bestimmt. Durch die Anwendung des Systems werden angeschwollene, mit Verhärtungen wie beispielsweise Hornhaut versehene Zitzen wie auch erkrankte Zitzen wieder auf einen gesunden Zustand zurückgeführt. Die Haut der Zitze regeneriert und wird dadurch empfindlicher, insbesondere auf Druck. Dem wird dadurch begegnet, dass ein elastischeres Material für den Schaft des zweiten Zitzengummis verwendet wird. Weiterhin kann eine Innenfläche des Schaftes des zweiten Zitzengummis durch Verwendung anderer bzw. zusätzlicher Materialien weicher sein gegenüber einer Innenfläche des ersten Zitzengummis. Vorzugsweise wird das System mit einer Melkanlage verwendet, die ein zyklisches Melken durchführt, insbesondere mit einem Melkvakuummittelwert wie oben angegeben.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des Systems weist das zweite Zitzengummi gegenüber dem ersten Zitzengummi einen geringeren Schaftinnendurchmesser auf. Eine Anwendung des Systems kann aufgrund der Gesundung der Zitze auch zu einer Verringerung eines Zitzendurchmessers führen. Wird ein gewisser Zitzendurchmesser unterschritten, ist eine Verwendung des ersten Zitzengummis nicht mehr möglich. Vielmehr wird nun das zweite Zitzengummi geringeren Innendurchmessers und mit eventuell elastischerem und weicherem Material benötigt.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass ein Sammelstück mit einem Luftloch und mit einer Luftaustrittsöffnung verwendet wird. Das Luftloch steht mit der Luftaustrittsöffnung in Verbindung. Über das Luftloch wird Luft in das Sammelstück geführt, die aus der Luftaustrittsöffnung austretend in das Sammelstück gelangt. Das Sammelstück steht in Verbindung mit einem oben erfindungsgemäßen Zitzengummi. Die Luftaustrittsöffnung mündet in einen Hohlraumbereich des Sammelstückes. Der Hohlraumbereich ist zumindest unmittelbar benachbart zu einer insbesondere anschließbaren Sammelleitung, in das Sammelstück mündet. Aus diese Weise gelingt es, ein Aufschäumen der Milch im Sammelstück zu vermeiden. Vorzugsweise mündet das Luftloch in die Sammelleitung.
Vorteilhafterweise wird die Erfindung eingesetzt, um eine melkbedingte Krankheit, insbesondere Hyperkeratose zu heilen. Die Ausrichtung der Milch durch die die Milch umströmende Luft sowie durch eine Sogwirkung der einströmenden Luft vermindert einerseits, dass Milch kontaminiert wird. Ein bei Vermengung verschiedener Melkungen untereinander verursachende Kontaminierung wird vermieden. Auch wird erreicht, dass eine Infektion von einem Euter nicht zu einem anderen Euter übertragen wird.
Weiterhin wird die Erfindung bevorzugt zu einer dauerhaften Verringerung eines Zitzendurchmessers bei einem zu melkenden Tier eingesetzt.
Weitere Merkmale bezüglich des Zitzengummis, der Melkanlage, des Sammelstückes, des Systems, des angewendeten Melkverfahrens und der Anwendungen sind aus der Beschreibung und den Figuren der PCT/EP 00/03942 (amtliches Aktenzeichen der Anmeldung der Anmelder beim EPA) zu entnehmen. Die in der PCT/EP 00/03942 diesbezüglich offenbarten Merkmale werden hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung mitaufgenommen. Die Erfindung eignet sich besonders zur Anwendung zur Senkung der freien Fettsäure in der Milch.
Gemäß einer Weiterbildung wird die Erfindung mit einem Meßsystem und Messverfahren kombiniert, wie es in der PCT/EP 00/00881 (amtliches Aktenzeichen der Anmeldung der Anmelder beim EPA) offenbart ist. Die in der PCT/EP 00/00881 diesbezüglich offenbarten Merkmale aus der Beschreibung wie aus den Figuren werden hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung mitaufgenommen. Dadurch gelingt es, eine dauerhafte Überwachung des Melkens wie auch ein Eingreifen bei nicht gewünschten Abweichungen aus vorgebbaren Toleranzfeldern zu ermöglichen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale sind in der nachfolgenden Zeichnung und der Figurenbeschreibung offenbart. Diese lassen sich mit den oben beschriebenen Merkmalen zu weiteren Ausgestaltungen kombinieren. Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Zitzengummi in einer Schrägansicht,
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Luftführungskanal in schematischer Ansicht und
Fig. 3 eine Melkanlage mit einem Sammelbecher sowie daran angeschlossenen Zitzenbecher, in denen Zitzengummis angeordnet sind.
Fig. 1 zeigt ein erstes Zitzengummi 1 mit einem Zitzengummikopf 2. Das erste Zitzengummi 1 hat einen Schaft 3. Der Schaft weist einen Schafteinlaß 4 und einen Schaftauslaß 5 auf. Im Zitzengummikopf ist zumindest ein Belüftungsloch 6 angeordnet. Über das Belüftungsloch 6 kann Luft in das Zitzengummi 1 einströmen. Vom Zitzengummikopf 2 strömt die Luft weiter in den Schaft 3. Dazu gelangt die Luft über eine Lufteinlassöffnung 7 entlang eines ersten Luftführungskanals 8 zu einer Luftauslassöffnung 9. Der erste Luftführungskanal 8 hat gemäß der dargestellten Ausführung die Form einer Rinne 10. Befindet sich eine nicht dargestellte Zitze in dem Zitzengummi, verschließt diese mit ihrem Querschnitt den Schaft zumindest in einem Bereich. Die Luft strömt dann ungehindert durch den ersten Luftführungskanal 8.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch einen zweiten Luftführungskanal 11. Dieser weist einen ersten Rand 12 und einen zweiten Rand 13 auf. Ein Grund 14 des Luftführungskanals 11 ist gebogen, vorzugsweise teilweise rund. Die Ränder 12, 13 bewegen sich bei Druck aufeinander zu und verschließen vorzugsweise den Luftführungskanal 11. Zur Ausführung einer Schließbewegung stehen die Ränder 12, 13 zumindest teilweise etwas hervor. Ein Vorteil des Luftführungskanals 11 ist die Zugänglichkeit zum Reinigen.
Fig. 3 zeigt eine Melkanlage 15, wie sie schon in ihrer Betriebsweise, Anlagenteilen und Besonderheiten in der PCT/EP 00/03942 der Anmelder beschrieben ist und auf deren Inhalt diesbezüglich nochmals vollinhaltlich im Rahmen der Offenbarung dieser Erfindung hingewiesen wird. Eine erste Zitze 16 sitzt in einem zweiten Zitzengummi 17 und eine zweite Zitze 18 befindet sich in einem dritten Zitzengummi 19. Aufgrund eines zyklischen Melkverfahrens werden die Zitzen 16, 18 geschlossen und geöffnet. Über Belüftungslöcher 20 in Zitzengummiköpfen 21 der Zitzengummis 17, 19 wird Luft eingesogen und strömt entlang der Schäfte. Luftauslassöffnungen 22, 23 sind so angeordnet, dass ein aus einer Zitzenöffnung 24 austretender Milchstrahl zumindest teilweise mit Luft umströmt wird. Die Luftauslassöffnungen 22, 23 sind bevorzugt in einem unteren Drittel der Schaftlänge angeordnet, insbesondere so, dass sie wirksam sind, wenn die Zitze 16, 18 nicht weiter in den Schaft hineinragt. Beispielsweise erfolgt dieses über Öffnungen, die eine Verbindung zwischen einem Zitzengummiinnenraum 25 und einem hier nicht näher dargestellten Luftführungskanal schaffen. Weiterhin zeigt Fig. 3 ein Sammelstück 26 mit einem Luftloch 27 und mit einer Luftaustrittsöffnung, die mit dem Luftloch 27 in Verbindung steht. Die Luftaustrittsöffnung mündet in einem Hohlraumbereich 28, der zumindest unmittelbar benachbart zu einer insbesondere anschließbaren Sammelleitung 29 ist, in das Sammelstück 26 mündet.

Claims (14)

1. Zitzengummi (1; 17, 19) mit einem Zitzengummikopf (2; 21) und einem Schaft (3) zum Melken, wobei der Schaft (3) einen Schafteinlaß (4) und einen Schaftauslaß (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Zitzengummi (1; 17, 19) zumindest ein Belüftungsloch (20) im Zitzengummikopf (2; 21) und zumindest eine Lufteinlaß- (7) und eine Luftauslassöffnung (9) hat, die zumindest einen Luftführungskanal (8; 11) entlang des Schaftes (3) verbinden, wobei der Luftführungskanal (8; 11) luftdurchlässig ist, wenn sich eine Zitze (16, 18) im Zitzengummi (1; 17, 19) befindet.
2. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (8; 11) eine Rinne ist (10).
3. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rinne (10) einen ersten (12) und eine zweiten (13) Rand hat, die sich bei Druck annähern.
4. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (8; 11) eine annähernd direkte Verbindung zwischen der Lufteinlaß- (7) und der Luftauslassöffnung (9) ist.
5. Verfahren zum Melken, wobei ein Zitzengummi (1; 17, 19) mit einem Zitzengummikopf (2; 21) verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass über ein Belüftungsloch (6) im Zitzengummikopf (2; 21) Luft in das Zitzengummi (1; 17, 19) angesaugt wird, wobei die Luft über zumindest eine Lufteinlaß- (7) und eine Luftauslassöffnung (9) entlang eines Luftführungskanals (8; 11) geführt wird, wenn das Zitzengummi (1; 17, 19) auf einer Zitze (16, 18) aufsitzt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (8; 11) während eines ganzen Melkzyklus geöffnet bleibt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft gerichtet aus der Luftauslassöffnung (9) in den Schaft (3) geführt wird, um ein Rückströmen von aus der Zitze (16, 18) ausströmender Milch zu vermeiden.
8. Melkanlage (15) für ein Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Melkvakuummittelwert zumindest in einem Bereich zwischen etwa 20 kPa und etwa 45 kPa variabel einstellbar ist.
9. Melkanlage (15) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Melkanlage (15) im Betrieb auf einen Bereich des Melkvakuummittelwertes zwischen 22 kPa und 38 kPa eingestellt ist, vorzugsweise zwischen 22 kPa und unterhalb 34 kPa und insbesondere unterhalb von 32 kPa, vorzugsweise unterhalb von 30 kPa.
10. System mit einem Zitzengummi (1; 17, 19) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit zumindest einem Melkbecher und mindestens einem ersten und einem zweiten Zitzengummi (1; 17, 19) für eine Zitze (16, 18), dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zitzengummi (1; 17, 19) eine geringere Elastizität hat als das zweite Zitzengummi (1; 17, 19), wobei das erste Zitzengummi (1; 17, 19) für eine erste Anwendungsperiode an der Zitze (16, 18) bestimmt ist und das zweite Zitzengummi (1; 17, 19) für eine nachfolgende Anwendungsperiode an der gleichen Zitze (16, 18) bestimmt ist.
11. Sammelstück (26) mit einem Luftloch (27) und mit einer Luftaustrittsöffnung, die mit dem Luftloch (27) in Verbindung steht, das in Verbindung mit einem Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 1 steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung in einem Hohlraumbereich (28), der zumindest unmittelbar benachbart zu einer insbesondere anschließbaren Sammelleitung (29) ist, in das Sammelstück (26) mündet.
12. Sammelstück (26) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftloch (27) in die Sammelleitung (29) mündet.
13. Anwendung des Zitzengummis (1; 17, 19) nach Anspruch 1, des Verfahrens nach Anspruch 5, des Systems nach Anspruch 10, des Sammelstückes (26) nach Anspruch 11, und/oder der Melkanlage (15) nach Anspruch 8 zum Heilen einer melkbedingten Krankheit, insbesondere von Hyperkeratose.
14. Anwendung des Zitzengummis (1; 17, 19) nach Anspruch 9, des Verfahrens nach Anspruch 5, des Systems nach Anspruch 14, des Sammelstückes (26) nach Anspruch 11, und/oder der Melkanlage (15) nach Anspruch 8 bei einem zu melkenden Tier zum dauerhaften Verringern eines Zitzendurchmessers des Tieres.
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