DE10056224A1 - Zitzengummi mit Luftführung - Google Patents
Zitzengummi mit LuftführungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zitzengummi (1) mit einem Zitzengummikopf (2) und einem Schaft (3) zum Melken, wobei der Schaft (3) einen Schafteinlass (4) und einen Schaftauslass (5) aufweist. Das Zitzengummi (1) hat zumindest ein Belüftungsloch (20) im Zitzengummikopf (2) und zumindest eine Lufteinlass- (7) und eine Luftauslassöffnung (9), die zumindest einen Luftführungskanal (8) entlang des Schaftes (3) verbinden. Der Luftführungskanal (8) ist luftdurchlässig, wenn sich eine Zitze (16) im Zitzengummi (1) befindet.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zitzengummi mit einem Zitzengummikopf und
einem Schaft zum Melken, wobei der Schaft einen Schafteinlaß und einen Schaftauslaß
aufweist.
Ein Zitzengummi wird beispielsweise im Falle des Melkens einer Kuh im Innern jeweils
eines Melkbechers angeordnet, so dass der Melkbecher mit dem Zitzengummi über die
Zitzenöffnung gestülpt werden kann und sich die Zitze dann an ihrem Außenumfang in
Anlage zu dem Zitzengummi befindet. Es sind Zitzengummis bekannt, die ein weiches
Material aufweisen, um ein enges Anliegen eines Schaftes des Zitzengummis an einer
Zitze zu gewährleisten. Der Schaft kann luftdicht mit der Zitze abschließen. Dieses
ermöglicht einen pulsierenden Melkvorgang.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Zitzengummi sowie ein Verfahren zur
Verfügung zustellen, welche einen gerichteten Melkstrahlabfluß ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit einem Zitzengummi mit den Merkmalen des Anspruches 1, mit
einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 5, mit einer Melkanlage mit den
Merkmalen des Anspruches 8, einem System mit den Merkmalen des Anspruches 10 und
einem Sammelstück mit den Merkmalen des Anspruches 11 gelöst. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Ein erfindungsgemäßes Zitzengummi weist einen Zitzengummikopf und einen Schaft zum
Melken auf, wobei der Schaft einen Schafteinlaß und einen Schaftauslaß aufweist. Das
Zitzengummi hat zumindest ein Belüftungsloch im Zitzengummikopf und zumindest eine
Lufteinlaß- und eine Luftauslassöffnung, die zumindest einen Luftführungskanal entlang
des Schaftes verbinden, wobei der Luftführungskanal luftdurchlässig ist, wenn sich eine
Zitze im Zitzengummi befindet. Dieses ermöglicht bei einem Melkvorgang, dass aus der
Zitze austretende Milch durch Luft, die durch den Luftführungskanal geführt wird,
zumindest teilweise entlang ihrer Austrittsrichtung aus der Zitze umströmt wird. Die
Umströmung erzeugt vorzugsweise zum einen eine Ausrichtung der Milch in Richtung
einer Abflussrichtung. Zum anderen wird eine Rückströmung von schon aus der Zitze
ausgetretener Milch zurück in Richtung der Zitze zumindest weitgehendst vermieden. Auf
diese Weise wird verhindert, dass die Milch mit der Zitze nach Austritt aus dieser
nochmals mit der Zitze in Berührung kommt. Dadurch ist es möglich, dass eine bakterielle
oder sonstige Verunreinigung dei Milch erheblich abgesenkt wird.
Gemäß einer Ausgestaltung des Zitzengummis ist der Luftführungskanal zumindest
teilweise eine Rinne. Diese Rinne hat eine offene Seite, die zu einem Inneren des Schaftes
weist. Wird das Zitzengummi auf eine Zitze aufgesteckt, so verschließt die Oberfläche der
Zitze eventuell die Rinne an ihrer offenen Seite, ohne aber die Rinne vollständig
zusammenzudrücken. Vielmehr ermöglicht dieser Luftzuführungskanal eine Ansaugung
von Luft aus der Umgebung über die Öffnung im Zitzengummikopf entlang des Schaftes
bis zu einem Milchsammelraum. Aus fertigungstechnischer Sicht hat eine Rinne den
Vorteil, dass eine Form, insbesondere eine Spritzgussform, diese Rinne als Negativform
aufweist und ein nachträgliches Einarbeiten der Rinne entfällt.
Vorzugsweise wird ein zyklisch arbeitendes Melkverfahren eingesetzt. Gemäß einer
Ausgestaltung unterteilt dafür das Zitzengummi den Melkbecher in einen inneren und
einen äußeren Teilraum. Der äußere Teilraum dient der Steuerung des Melkvorganges,
indem der äußere Teilraum zyklisch abwechselnd evakuiert und wieder belüftet wird. Im
inneren Teilraum ist die Rinne angeordnet. Wird ein zumindest zu einer gewissen Länge an
allen Seiten geschlossener Luftführungskanal verwendet, so kann dieser im Material der
die Teilräume bildenden Wände des Schaftes angeordnet sein. Beispielsweise kann eine
Wand eine Materialverstärkung aufweisen, in der der Kanal oder auch eine Rinne
untergebracht ist.
Vorzugsweise weist das Zitzengummi einen Luftführungskanal auf, der eine annähernd
direkte Verbindung zwischen der Lufteinlaß- und der Luftauslassöffnung ist. Weiterhin ist
es möglich, dass ein Querschnitt des Luftführungskanals sich ändert. Dadurch kann eine
Beschleunigung der Luft, beispielsweise in Form eines Düseneffektes, verursacht werden
wie auch eine Verlangsamung der durch den Luftführungskanal durchströmenden Luft.
Der Querschnitt kann zum Teil gebogen sein, polygonal, dreieckförmig oder Mischungen
verschiedener Geometrien aufweisen. Eine Luftführung kann jedoch auch entlang des
Schaftes gewunden, zum Beispiel spiralförmig sein. Auch können ein oder mehr Kanäle
beziehungsweise Rinnen sich miteinander vereinen oder umgekehrt. Der oder die
Luftführungskanäle werden gemäß einer Weiterbildung durch eine Wellung und/oder
Riffelung der Innenfläche des Schaftes gebildet. Weiterhin kann die Anzahl an
Luftführungskanälen entlang des Umfanges des Schaftes gleichmäßig oder ungleichmäßig
verteilt sein, ebenso die Anzahl von Belüftungslöchern im Zitzengummikopf.
Gemäß einer Weiterbildung der Rinne hat diese einen ersten und eine zweiten Rand, die
sich bei Druck annähern. Vorzugsweise berühren sich die beiden Ränder bei
Druckausübung durch eine Zitze und verschließen dadurch die Finne an der ansonsten zur
Zitze hinweisenden offenen Seite. Dadurch gelingt es, dass eine Kontaminierung der den
Schaft entlanggeführten Luft und nachfolgend der Milch mit von der Zitze stammenden
Bakterien, Teilchen oder anderem vermieden wird.
Weiterhin stellt die Erfindung ein Verfahren zum Melken zur Verfügung, wobei ein
Zitzengummi mit einem Zitzengummikopf verwendet wird. Über ein Belüftungsloch im
Zitzengummikopf wird Luft in das Zitzengummi angesaugt, wobei die Luft über zumindest
eine Lufteinlaß- und eine Luftauslassöffnung entlang eines Luftführungskanals geführt
wird, wenn das Zitzengummi auf einer Zitze aufsitzt. Die Luft umströmt zumindest
teilweise die aus der Zitze austretende Milch und führt die Milch in Richtung des
Sammelbechers. Vorzugsweise wird die Luft in das Innere des Schaftes so eingeleitet, dass
ein Anströmen oder Ansprühen der Milch an eine Wand vermieden wird. Weiterhin ist es
bevorzugt, dass die Luft so gerichtet aus der Luftauslassöffnung in den Schaft einströmt,
dass ein Rückströmen der Milch zurück zur Zitze vermieden wird. Der Luftführungskanal
bleibt vorzugsweise während eines ganzen Melkzyklus geöffnet.
Jedem Belüftungsloch kann ein Luftführungskanal zugeordnet sein. Ebenfalls besteht die
Möglichkeit, dass ein Belüftungsloch mehrere Luftführungskanäle versorgt und
umgekehrt. Gleiches gilt für die Anzahl der Lufteinlaß- wie auch Luftauslassöffnungen.
Vorzugsweise sind ein Belüftungsloch und eine Lufteinlassöffnung in kürzestem Abstand
zueinander liegend. Gemäß einer anderen Ausgestaltung liegen beide in Bezug zu einer
Mittelachse durch das Zitzengummi um zumindest einige Bogengrade versetzt,
vorzugsweise zwischen 10° und 45°, insbesondere zwischen 15° und 30°.
Vorzugsweise wird ein zyklischen Melkverfahren angewandt. Eine ein derartiges
Melkverfahren anwendende Melkanlage hat vorzugsweise einen justierbaren
Melkvakuummittelwert, der zumindest in einem Bereich zwischen etwa 20 kPa und etwa
45 kPa variabel einstellbar ist. Die Melkanlage ist im Betrieb insbesondere auf einen
Bereich des Melkvakuummittelwertes zwischen 22 kPa und 38 kPa eingestellt,
vorzugsweise zwischen 22 kPa und unterhalb 34 kPa und insbesondere unterhalb von 32 kPa,
vorzugsweise unterhalb von 30 kPa.
Des weiteren stellt die Erfindung ein System mit einem oben beschriebenen Zitzengummi
mit zumindest einem Melkbecher und mindestens einem ersten und einem zweiten
Zitzengummi für eine Zitze zur Verfügung. Das erste Zitzengummi hat eine geringere
Elastizität als das zweite Zitzengummi. Das erste Zitzengummi ist für eine erste
Anwendungsperiode an der Zitze bestimmt. Das zweite Zitzengummi ist für eine
nachfolgende Anwendungsperiode an der gleichen Zitze bestimmt. Durch die Anwendung
des Systems werden angeschwollene, mit Verhärtungen wie beispielsweise Hornhaut
versehene Zitzen wie auch erkrankte Zitzen wieder auf einen gesunden Zustand
zurückgeführt. Die Haut der Zitze regeneriert und wird dadurch empfindlicher,
insbesondere auf Druck. Dem wird dadurch begegnet, dass ein elastischeres Material für
den Schaft des zweiten Zitzengummis verwendet wird. Weiterhin kann eine Innenfläche
des Schaftes des zweiten Zitzengummis durch Verwendung anderer bzw. zusätzlicher
Materialien weicher sein gegenüber einer Innenfläche des ersten Zitzengummis.
Vorzugsweise wird das System mit einer Melkanlage verwendet, die ein zyklisches
Melken durchführt, insbesondere mit einem Melkvakuummittelwert wie oben angegeben.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des Systems weist das zweite Zitzengummi
gegenüber dem ersten Zitzengummi einen geringeren Schaftinnendurchmesser auf. Eine
Anwendung des Systems kann aufgrund der Gesundung der Zitze auch zu einer
Verringerung eines Zitzendurchmessers führen. Wird ein gewisser Zitzendurchmesser
unterschritten, ist eine Verwendung des ersten Zitzengummis nicht mehr möglich.
Vielmehr wird nun das zweite Zitzengummi geringeren Innendurchmessers und mit
eventuell elastischerem und weicherem Material benötigt.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass ein Sammelstück mit einem Luftloch und
mit einer Luftaustrittsöffnung verwendet wird. Das Luftloch steht mit der
Luftaustrittsöffnung in Verbindung. Über das Luftloch wird Luft in das Sammelstück
geführt, die aus der Luftaustrittsöffnung austretend in das Sammelstück gelangt. Das
Sammelstück steht in Verbindung mit einem oben erfindungsgemäßen Zitzengummi. Die
Luftaustrittsöffnung mündet in einen Hohlraumbereich des Sammelstückes. Der
Hohlraumbereich ist zumindest unmittelbar benachbart zu einer insbesondere
anschließbaren Sammelleitung, in das Sammelstück mündet. Aus diese Weise gelingt es,
ein Aufschäumen der Milch im Sammelstück zu vermeiden. Vorzugsweise mündet das
Luftloch in die Sammelleitung.
Vorteilhafterweise wird die Erfindung eingesetzt, um eine melkbedingte Krankheit,
insbesondere Hyperkeratose zu heilen. Die Ausrichtung der Milch durch die die Milch
umströmende Luft sowie durch eine Sogwirkung der einströmenden Luft vermindert
einerseits, dass Milch kontaminiert wird. Ein bei Vermengung verschiedener Melkungen
untereinander verursachende Kontaminierung wird vermieden. Auch wird erreicht, dass
eine Infektion von einem Euter nicht zu einem anderen Euter übertragen wird.
Weiterhin wird die Erfindung bevorzugt zu einer dauerhaften Verringerung eines
Zitzendurchmessers bei einem zu melkenden Tier eingesetzt.
Weitere Merkmale bezüglich des Zitzengummis, der Melkanlage, des Sammelstückes, des
Systems, des angewendeten Melkverfahrens und der Anwendungen sind aus der
Beschreibung und den Figuren der PCT/EP 00/03942 (amtliches Aktenzeichen der
Anmeldung der Anmelder beim EPA) zu entnehmen. Die in der PCT/EP 00/03942
diesbezüglich offenbarten Merkmale werden hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung
mitaufgenommen. Die Erfindung eignet sich besonders zur Anwendung zur Senkung der
freien Fettsäure in der Milch.
Gemäß einer Weiterbildung wird die Erfindung mit einem Meßsystem und Messverfahren
kombiniert, wie es in der PCT/EP 00/00881 (amtliches Aktenzeichen der Anmeldung der
Anmelder beim EPA) offenbart ist. Die in der PCT/EP 00/00881 diesbezüglich offenbarten
Merkmale aus der Beschreibung wie aus den Figuren werden hiermit vollinhaltlich in die
Offenbarung mitaufgenommen. Dadurch gelingt es, eine dauerhafte Überwachung des
Melkens wie auch ein Eingreifen bei nicht gewünschten Abweichungen aus vorgebbaren
Toleranzfeldern zu ermöglichen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale sind in der nachfolgenden Zeichnung
und der Figurenbeschreibung offenbart. Diese lassen sich mit den oben beschriebenen
Merkmalen zu weiteren Ausgestaltungen kombinieren. Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Zitzengummi in einer Schrägansicht,
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen Luftführungskanal in schematischer Ansicht
und
Fig. 3 eine Melkanlage mit einem Sammelbecher sowie daran angeschlossenen
Zitzenbecher, in denen Zitzengummis angeordnet sind.
Fig. 1 zeigt ein erstes Zitzengummi 1 mit einem Zitzengummikopf 2. Das erste
Zitzengummi 1 hat einen Schaft 3. Der Schaft weist einen Schafteinlaß 4 und einen
Schaftauslaß 5 auf. Im Zitzengummikopf ist zumindest ein Belüftungsloch 6 angeordnet.
Über das Belüftungsloch 6 kann Luft in das Zitzengummi 1 einströmen. Vom
Zitzengummikopf 2 strömt die Luft weiter in den Schaft 3. Dazu gelangt die Luft über eine
Lufteinlassöffnung 7 entlang eines ersten Luftführungskanals 8 zu einer
Luftauslassöffnung 9. Der erste Luftführungskanal 8 hat gemäß der dargestellten
Ausführung die Form einer Rinne 10. Befindet sich eine nicht dargestellte Zitze in dem
Zitzengummi, verschließt diese mit ihrem Querschnitt den Schaft zumindest in einem
Bereich. Die Luft strömt dann ungehindert durch den ersten Luftführungskanal 8.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch einen zweiten Luftführungskanal 11. Dieser weist
einen ersten Rand 12 und einen zweiten Rand 13 auf. Ein Grund 14 des
Luftführungskanals 11 ist gebogen, vorzugsweise teilweise rund. Die Ränder 12, 13
bewegen sich bei Druck aufeinander zu und verschließen vorzugsweise den
Luftführungskanal 11. Zur Ausführung einer Schließbewegung stehen die Ränder 12, 13
zumindest teilweise etwas hervor. Ein Vorteil des Luftführungskanals 11 ist die
Zugänglichkeit zum Reinigen.
Fig. 3 zeigt eine Melkanlage 15, wie sie schon in ihrer Betriebsweise, Anlagenteilen und
Besonderheiten in der PCT/EP 00/03942 der Anmelder beschrieben ist und auf deren Inhalt
diesbezüglich nochmals vollinhaltlich im Rahmen der Offenbarung dieser Erfindung
hingewiesen wird. Eine erste Zitze 16 sitzt in einem zweiten Zitzengummi 17 und eine
zweite Zitze 18 befindet sich in einem dritten Zitzengummi 19. Aufgrund eines zyklischen
Melkverfahrens werden die Zitzen 16, 18 geschlossen und geöffnet. Über Belüftungslöcher
20 in Zitzengummiköpfen 21 der Zitzengummis 17, 19 wird Luft eingesogen und strömt
entlang der Schäfte. Luftauslassöffnungen 22, 23 sind so angeordnet, dass ein aus einer
Zitzenöffnung 24 austretender Milchstrahl zumindest teilweise mit Luft umströmt wird.
Die Luftauslassöffnungen 22, 23 sind bevorzugt in einem unteren Drittel der Schaftlänge
angeordnet, insbesondere so, dass sie wirksam sind, wenn die Zitze 16, 18 nicht weiter in
den Schaft hineinragt. Beispielsweise erfolgt dieses über Öffnungen, die eine Verbindung
zwischen einem Zitzengummiinnenraum 25 und einem hier nicht näher dargestellten
Luftführungskanal schaffen. Weiterhin zeigt Fig. 3 ein Sammelstück 26 mit einem
Luftloch 27 und mit einer Luftaustrittsöffnung, die mit dem Luftloch 27 in Verbindung
steht. Die Luftaustrittsöffnung mündet in einem Hohlraumbereich 28, der zumindest
unmittelbar benachbart zu einer insbesondere anschließbaren Sammelleitung 29 ist, in das
Sammelstück 26 mündet.
Claims (14)
1. Zitzengummi (1; 17, 19) mit einem Zitzengummikopf (2; 21) und einem Schaft (3) zum
Melken, wobei der Schaft (3) einen Schafteinlaß (4) und einen Schaftauslaß (5) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Zitzengummi (1; 17, 19) zumindest ein Belüftungsloch (20) im Zitzengummikopf (2; 21)
und zumindest eine Lufteinlaß- (7) und eine Luftauslassöffnung (9) hat, die zumindest einen
Luftführungskanal (8; 11) entlang des Schaftes (3) verbinden, wobei der Luftführungskanal
(8; 11) luftdurchlässig ist, wenn sich eine Zitze (16, 18) im Zitzengummi (1; 17, 19) befindet.
2. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Luftführungskanal (8; 11) eine Rinne ist (10).
3. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rinne (10)
einen ersten (12) und eine zweiten (13) Rand hat, die sich bei Druck annähern.
4. Zitzengummi (1; 17, 19) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Luftführungskanal (8; 11) eine annähernd direkte Verbindung zwischen der Lufteinlaß- (7)
und der Luftauslassöffnung (9) ist.
5. Verfahren zum Melken, wobei ein Zitzengummi (1; 17, 19) mit einem Zitzengummikopf
(2; 21) verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass über ein Belüftungsloch (6) im
Zitzengummikopf (2; 21) Luft in das Zitzengummi (1; 17, 19) angesaugt wird, wobei die Luft
über zumindest eine Lufteinlaß- (7) und eine Luftauslassöffnung (9) entlang eines
Luftführungskanals (8; 11) geführt wird, wenn das Zitzengummi (1; 17, 19) auf einer Zitze
(16, 18) aufsitzt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftführungskanal (8; 11)
während eines ganzen Melkzyklus geöffnet bleibt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft gerichtet aus der
Luftauslassöffnung (9) in den Schaft (3) geführt wird, um ein Rückströmen von aus der Zitze
(16, 18) ausströmender Milch zu vermeiden.
8. Melkanlage (15) für ein Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Melkvakuummittelwert zumindest in einem Bereich zwischen etwa 20 kPa und etwa 45 kPa
variabel einstellbar ist.
9. Melkanlage (15) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Melkanlage (15) im
Betrieb auf einen Bereich des Melkvakuummittelwertes zwischen 22 kPa und 38 kPa
eingestellt ist, vorzugsweise zwischen 22 kPa und unterhalb 34 kPa und insbesondere
unterhalb von 32 kPa, vorzugsweise unterhalb von 30 kPa.
10. System mit einem Zitzengummi (1; 17, 19) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit
zumindest einem Melkbecher und mindestens einem ersten und einem zweiten Zitzengummi
(1; 17, 19) für eine Zitze (16, 18), dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zitzengummi (1;
17, 19) eine geringere Elastizität hat als das zweite Zitzengummi (1; 17, 19), wobei das erste
Zitzengummi (1; 17, 19) für eine erste Anwendungsperiode an der Zitze (16, 18) bestimmt ist
und das zweite Zitzengummi (1; 17, 19) für eine nachfolgende Anwendungsperiode an der
gleichen Zitze (16, 18) bestimmt ist.
11. Sammelstück (26) mit einem Luftloch (27) und mit einer Luftaustrittsöffnung, die mit
dem Luftloch (27) in Verbindung steht, das in Verbindung mit einem Zitzengummi (1; 17, 19)
nach Anspruch 1 steht, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung in einem
Hohlraumbereich (28), der zumindest unmittelbar benachbart zu einer insbesondere
anschließbaren Sammelleitung (29) ist, in das Sammelstück (26) mündet.
12. Sammelstück (26) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftloch (27) in
die Sammelleitung (29) mündet.
13. Anwendung des Zitzengummis (1; 17, 19) nach Anspruch 1, des Verfahrens nach
Anspruch 5, des Systems nach Anspruch 10, des Sammelstückes (26) nach Anspruch 11,
und/oder der Melkanlage (15) nach Anspruch 8 zum Heilen einer melkbedingten Krankheit,
insbesondere von Hyperkeratose.
14. Anwendung des Zitzengummis (1; 17, 19) nach Anspruch 9, des Verfahrens nach
Anspruch 5, des Systems nach Anspruch 14, des Sammelstückes (26) nach Anspruch 11,
und/oder der Melkanlage (15) nach Anspruch 8 bei einem zu melkenden Tier zum
dauerhaften Verringern eines Zitzendurchmessers des Tieres.
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| DE (1) | DE10056224A1 (de) |
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