DE10054105A1 - Echtzeitanzeige von Ultraschall in Zeitlupe - Google Patents
Echtzeitanzeige von Ultraschall in ZeitlupeInfo
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Abstract
Es wird ein System (10) und Verfahren (100) zur Erfassung von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz (12, 18, 19) und zur Anzeige (26) zumindest eines Teils der erfaßten Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist, offenbart. Die Ultraschallinformationen können mit einer Bildfrequenz, die größer als die Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges ist, kontinuierlich erfaßt und gespeichert (28) werden. Zumindest ein Teil der erfaßten Ultraschallinformationen wird mit einer Bildfrequenz angezeigt (26), die eine menschliche Wahrnehmung ermöglicht. Die Erfassung und die Anzeige werden von Zeit zu Zeit bei Erfüllung einer Synchronisationsbedingung synchronisiert. Die Synchronisationsbedingung kann auf ein vorbestimmtes Zeitintervall (30) oder auf ein Triggerereignis (29) bezogen sein, das durch z. B. ein physiologisches Ereignis, das beispielsweise in einer EKG-Aufzeichnung erfaßt wird, erzeugt wird oder durch eine durch z. B. ein physiologisches Ereignis, das beispielsweise in einer EKG-Aufzeichnung erfaßt wird, erzeugte Triggerung erzeugt wird. Die erfaßten Ultraschallinformationen werden somit in einer Art von Echtzeitzeitlupe angezeigt (26), die die Echtzeitsynchronität erhählt und dennoch eine Anzeigefrequenz bereitstellt, die geringer als die Erfassungsfrequenz und vorzugsweise geringer als die maximale Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Ultraschallsysteme, die
anatomische Strukturen und deren Bewegung abbilden.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Anzeige eines
Zeitlupenultraschallbilds in Echtzeit.
Jüngste Fortschritte bei der Ultraschalltechnologie haben
es ermöglicht, Ultraschallbilder mit Bildfrequenzen zu
erfassen, die über die durch das menschliche Auge und
derzeitige Videostandards wie beispielsweise PAL und NTSC
bestimmten Beschränkungen hinausgehen. Das menschliche Auge
erkennt etwa 30-50 Bilder pro Sekunde, aber mit derzeitigen
Hochleistungsultraschallsystemen können jede Sekunde 100-
300 Bilder erfaßt werden.
Die Steigerung der Bildfrequenz bietet wichtige neue
klinische Informationen, da physiologische Ereignisse z. B.
bei der Herzkunde extrem schnell sein können und mit
geringeren Bildfrequenzen als 30 Bildern pro Sekunde nicht
aufgelöst werden können. Eine Herzklappenbewegung stellt
ein Beispiel für ein physiologisches Ereignis dar, das zur
Auflösung eine hohe Bildfrequenz erfordert. Bei 30 Bildern
pro Sekunde sind nur wenige Bilder bzw. Bildeinstellungen
für ein Studium des Öffnens einer Klappe verfügbar. Bei 300
Bildern pro Sekunde können Einzelheiten bei dem
Bewegungsmuster der Klappe während des Öffnens studiert
werden. Entsprechend können mit 30 Bildern pro Sekunde eine
Herzmuskelbewegung und eine Herzmuskelkontraktion nicht
zufriedenstellend aufgelöst werden. Eine
Gewebegeschwindigkeitsabbildung und eine
Dehnungsratenabbildung sind durch die schnellen Änderungen
bei der Farbanzeige schwer in Echtzeit zu erfassen. In
jüngster Zeit zur Blutbewegungsabbildung entwickelte
Techniken sind zur Erzeugung eines 2D-Bewegungsmusters des
Blutflusses mit z. B. 200 Bildern pro Sekunde, weit oberhalb
der maximalen Wahrnehmungsrate bzw. Wahrnehmungsfrequenz
des menschlichen Auges in der Lage. Diese neuen Techniken
ziehen daher Nutzen aus einer Zeitlupe.
Es stellt eine Einschränkung derzeitiger Ultraschallsysteme
dar, daß die durch hohe Bildfrequenzen bereitgestellten
zusätzlichen Informationen während einer Liveabtastung
nicht zufriedenstellend durch das menschliche Auge
wahrgenommen oder auf Video aufgezeichnet werden können.
Eine derzeitige Prozedur zur bildlichen Darstellung von
Ultraschall mit einer hohen Bildfrequenz umfaßt die
Schritte: Ultraschallinformationen erfassen und digital
speichern, die Erfassung stoppen und eine gespeicherte
Periode von Ultraschallinformationen in Zeitlupe
wiederholen. Die Länge der gespeicherten Periode kann mit
einem physischen Ereignis wie beispielsweise einem
Herzschlag zusammenfallen. Ein Videorecorder kann zur
Aufzeichnung der Zeitlupenwiedergabe verwendet werden.
Ein weiteres Problem, dem sich das Gebiet gegenübersieht,
ist die Liveanzeige von Ultraschalldiagnosemodalitäten, die
zu rechenaufwendig sind, als daß es der Anzeige möglich
wäre, mit der Erfassungsrate bzw. Erfassungsfrequenz
Schritt zu halten. Mit derzeitigen Technologien muß eine
derartige Situation gehandhabt werden, indem entweder die
Erfassungsbildfrequenz gesenkt wird, wobei bei der Anzeige
Bilder ausgelassen werden, oder die Betrachtung auf eine
Wiedergabe von Daten beschränkt wird, die langsamer als in
Echtzeit offline verarbeitet werden.
Noch ein weiteres Problem, dem sich das Gebiet
gegenübersieht, ist das Erfordernis, zusätzliche
Ultraschallinformationen zu erfassen, ohne während der
Liveabtastung die Anzeige zu ändern. Beispielsweise ist es
während einer Belastungsechoanalyse wünschenswert, während
der Liveabtastung eine kontinuierliche Liveanzeige
hochwertiger 2D-Bilder zu haben, aber gleichzeitig
zusätzliche Informationen wie eine
Gewebegeschwindigkeitsabbildung und eine
Dehnungsratenabbildung zu erfassen. Es ist ferner
wünschenswert, eine kontinuierliche Liveanzeige zu bieten,
während zur quantitativen Bestimmung einer Wandbewegung und
einer Wandverdickung Gewebegeschwindigkeits- und
Dehnungsratenabbildungen wiedergewonnen werden und auf
diese zugegriffen wird.
Das Thomenious und anderen erteilte US-Patent Nr. 4,572,202
beschreibt einen Weg, zwischen einer periodischen Erfassung
von Ultraschallinformationen mit einer Frequenz, die größer
als die Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges ist,
einer Aufzeichnung der erfaßten Informationen über eine
kurze Zeitspanne und einer Anzeige der aufgezeichneten
Informationen mit einer geringeren Frequenz als der
Erfassungsfrequenz in einer Offlinebetriebsart (im
Gegensatz zu einer Liveanzeige) zu wechseln. Die Periode,
über die Ultraschallinformationen erfaßt und aufgezeichnet
werden, wird beispielsweise basierend auf der auf einem
nachstehend als EKG bezeichneten Elektrokardiogramm
erzeugten Aufzeichnung getriggert bzw. ausgelöst, so daß
ein Teil des Herzzyklus studiert werden kann. Die
Abspielrate bzw. Abspielfrequenz während der Anzeige kann
manuell oder automatisch eingestellt werden. Obwohl das in
dem Patent von Thomenious beschriebene System klinisch
verwendbare Informationen bereitstellt, weist es eine
Anzahl von Beschränkungen auf wie beispielsweise
Schwierigkeiten bei der Anzeige vollständiger Herzzyklen.
Ferner werden bei dem System gemäß dem Patent von
Thomenious die Ultraschallinformationen lediglich während
kurzer Zeitintervalle periodisch aufgezeichnet, es sind
relativ große Verzögerungen zwischen der Erfassung und der
Anzeige vorhanden, Schwankungen bei der Herzfrequenz von
Schlag zu Schlag können ein "Flimmern" bei der Anzeige
verursachen, und während der Zeit zwischen den
Aufzeichnungsinformationen werden keine
Ultraschallinformationen erfaßt, aufgezeichnet oder
angezeigt.
Es verbleibt ein Bedarf an einem verbesserten
Ultraschallsystem zur Bewältigung der vorstehend
identifizierten Schwierigkeiten und Beschränkungen.
Daher wird erfindungsgemäß ein System und Verfahren zur
Erfassung von Ultraschallinformationen mit einer
Erfassungsfrequenz und zur Anzeige zumindest eines Teils
der erfaßten Ultraschallinformationen mit einer
Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz
ist, bereitgestellt. Die Ultraschallinformationen können
mit einer Bildfrequenz, die größer als die
Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges ist,
kontinuierlich erfaßt und gespeichert werden. Zumindest ein
Teil der erfaßten Ultraschallinformationen wird mit einer
Bildfrequenz angezeigt, die eine menschliche Wahrnehmung
ermöglicht. Die Erfassung und die Anzeige werden von Zeit
zu Zeit bei Erfüllung einer Synchronisationsbedingung
synchronisiert. Die Synchronisationsbedingung kann auf ein
vorbestimmtes Zeitintervall oder auf ein Triggerereignis
bezogen sein, das durch z. B. ein physiologisches Ereignis,
das beispielsweise in einer EKG-Aufzeichnung erfaßt wird,
erzeugt wird oder durch eine durch z. B. ein physiologisches
Ereignis, das beispielsweise in einer EKG-Aufzeichnung
erfaßt wird, erzeugte Triggerung erzeugt wird. Die erfaßten
Ultraschallinformationen werden somit in einer Art von
Echtzeitzeitlupe angezeigt, die die Echtzeitsynchronität
erhält und dennoch eine Anzeigefrequenz bereitstellt, die
geringer als die Erfassungsfrequenz und vorzugsweise
geringer als die maximale Wahrnehmungsfrequenz des
menschlichen Auges ist.
Die Echtzeitzeitlupenanzeige der Ultraschallinformationen
kann alleine oder gleichzeitig mit einer Anzeige der
Ultraschallinformationen, die eine der Erfassungsfrequenz
gleiche Anzeigefrequenz aufweist, angezeigt werden. Die
Echtzeitzeitlupenanzeige kann auch mit einer getriggerten
M-Modus-Anzeige kombiniert werden, die es einem Benutzer
ermöglicht, Triggerereignisse oder Zeitintervalle manuell
auszuwählen.
Gemäß einer Ausgestaltung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung kann die
Erfassung von Ultraschallinformationen während einer ersten
Erfassungsperiode gemäß einem ersten Erfassungsmodus und
während einer zweiten Erfassungsperiode gemäß einem zweiten
unterschiedlichen Modus ausgeführt werden. Die während der
ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen
können mit einer Bildfrequenz angezeigt werden, die
geringer als die Erfassungsfrequenz ist, derart daß ein
Teil der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten
Ultraschallinformationen während der ersten
Erfassungsperiode angezeigt wird und ein Teil der während
der ersten Erfassungsperiode erfaßten
Ultraschallinformationen während der zweiten
Erfassungsperiode angezeigt wird. Die während der ersten
Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen können
getrennt angezeigt oder zur Offlineanzeige gespeichert
werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung werden
Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz
erfaßt und mit einer Verarbeitungsrate bzw.
Verarbeitungsfrequenz verarbeitet, die geringer als die
Erfassungsfrequenz ist, und mit einer Anzeigefrequenz
angezeigt, die gleich der Verarbeitungsfrequenz oder
geringer als die Verarbeitungsfrequenz ist, während die
Erfassung von Ultraschallinformationen fortschreitet. Die
Erfassung und die Verarbeitung werden von Zeit zu Zeit in
der vorstehend beschriebenen Art und Weise synchronisiert.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung sind aus der beiliegenden Zeichnung und aus der
nachstehenden ausführlichen Beschreibung ersichtlich. Es
veranschaulichen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines
Ultraschallabbildungssystems gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 2 ein Zeitablaufdiagramm einer Prozedur zur
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 3 ein Flußdiagramm einer Prozedur zur getriggerten
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 4 ein Flußdiagramm einer Prozedur zur nicht
getriggerten Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige
von Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung
von Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 5 ein Zeitablaufdiagramm einer Prozedur zur
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 6 ein Flußdiagramm einer Prozedur zur getriggerten
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 7 ein Flußdiagramm einer Prozedur zur getriggerten
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 8 ein Flußdiagramm einer Prozedur zur getriggerten
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 9 eine Anzeige mit einem Bereich der
Echtzeitzeitlupenanzeige und einem Bereich des getriggerten
M-Modus gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
Fig. 10 eine Anzeige mit einem Bereich der
Echtzeitzeitlupenanzeige und einem Bereich der Liveanzeige
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
und
Fig. 11 ein Zeitablaufdiagramm einer Prozedur zur
Synchronisation einer Echtzeitzeitlupenanzeige von
Ultraschalldaten mit einer fortschreitenden Erfassung von
Ultraschallinformationen in einem unterschiedlichen
Erfassungsmodus oder mehreren unterschiedlichen
Erfassungsmodi gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
Nachstehend sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
kontinuierlichen Erfassung von Ultraschallinformationen mit
einer hohen Bildfrequenz und zur Anzeige aller erfaßten
Ultraschallinformationen oder eines Teils der erfaßten
Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die
geringer als die Erfassungsfrequenz ist, während die
Echtzeitsynchronität erhalten wird, beschrieben. In der
nachstehenden Beschreibung sind zur Sicherstellung eines
gründlichen Verständnisses der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der Erfindung zahlreiche spezifische
Einzelheiten dargestellt. Für Fachleute ist jedoch
offensichtlich, daß die Erfindung ohne diese spezifischen
Einzelheiten realisiert werden kann.
Die Erfindung kann auf jede 2D-
Ultraschalldiagnoseabbildungsmodalität angewendet werden.
Die Ausdrücke Einstellung/Bild werden zur Bezeichnung jedes
zeitlichen Moments der Ultraschallinformationen wie
beispielsweise eines Gewebebilds, eines Farbflußbilds,
eines Gewebegeschwindigkeitsbilds usw. verwendet. Die
Einstellung/das Bild kann auch eine Anzeige von in Echtzeit
aus den Ultraschalldaten berechneten Informationen wie
beispielsweise eine Bildsegmentierung oder eine aus dem
Dopplereffekt abgeleitete Größe umfassen.
In Fig. 1 ist ein Blockschaltbild für ein Ultraschallsystem
(allgemein mit 10 bezeichnet) gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Das
Ultraschallsystem 10 kann Ultraschallinformationen gemäß
jedem bekannten Schema erfassen. Das Ultraschallsystem 10
umfaßt eine Sendeeinrichtung 12, die zur Abstrahlung
gepulster Ultraschallsignale in einen Körper Wandler 14 in
einem Schallkopf 16 ansteuert. Die Ultraschallsignale
werden zur Erzeugung von Echos, die zu den Wandlern 14
zurückkehren, von Strukturen in dem Körper wie Blutzellen
oder Muskelgewebe rückgestreut. Die Echos werden von einer
Empfangseinrichtung 18 erfaßt. Die empfangenen Echos werden
durch einen Strahlformer 19 geleitet, der eine
Strahlformung ausführt und ein HF-Signal ausgibt. Das HF-
Signal geht daraufhin durch eine HF-
Verarbeitungseinrichtung 20. Die HF-Signaldaten können
daraufhin direkt zu einem Zwischenspeicher 22 zur
vorübergehenden Speicherung geleitet werden. Alternativ
kann die HF-Verarbeitungseinrichtung 20 eine (nicht
gezeigte) komplizierte Demodulationseinrichtung umfassen,
die das HF-Signal vor der vorübergehenden Speicherung in
dem Zwischenspeicher 22 zur Erzeugung von die Echosignale
darstellenden I, Q-Datenpaaren demoduliert.
Das Ultraschallsystem 10 umfaßt auch eine
Signalverarbeitungseinrichtung 24 zur Verarbeitung der
erfaßten Ultraschallinformationen (d. h. HF-Signaldaten oder
I, Q-Datenpaare) und Vorbereitung von Bildern von
Ultraschallinformationen zur Anzeige auf einer Anzeige 26.
Die Signalverarbeitungseinrichtung 24 ist zur Ausführung
einer Verarbeitungsoperation oder mehrerer
Verarbeitungsoperationen bei den erfaßten
Ultraschallinformationen gemäß einer Vielzahl von wählbaren
Ultraschallmodalitäten eingerichtet. Erfaßte
Ultraschallinformationen können während einer Abtastsitzung
in Echtzeit verarbeitet werden, während die Echosignale
empfangen werden. Zusätzlich oder alternativ können die
Ultraschallinformationen während einer Abtastsitzung
vorübergehend in dem Zwischenspeicher 22 gespeichert werden
und in kürzerer Zeit als Echtzeit in einem Live- oder
Offlinebetrieb verarbeitet werden, wie es nachstehend
ausführlicher beschrieben ist.
Das Ultraschallsystem 10 erfaßt mit einer Bildfrequenz, die
30-50 Bilder pro Sekunde - die maximale
Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges - übersteigt,
kontinuierlich Ultraschallinformationen. Die erfaßten
Ultraschallinformationen werden mit einer geringeren
Bildfrequenz auf der Anzeige 26 angezeigt. Die
Signalverarbeitungseinrichtung 24 umfaßt eine
Echtzeitzeitlupensteuerungseinrichtung (RTSM-
Steuerungseinrichtung) 27, die steuert, welche Bilder von
erfaßten Ultraschallinformationen anzuzeigen sind, und die
Bildfrequenz der Anzeige oder Anzeigefrequenz steuert. Ein
Speicher 28 ist zur Speicherung verarbeiteter Bilder von
erfaßten Ultraschallinformationen enthalten, die nicht zur
unmittelbaren Anzeige vorgesehen sind. Die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 steuert, welche Bilder zur Anzeige
wiedergewonnen werden. Der Speicher 28 weist vorzugsweise
eine ausreichende Kapazität zur Speicherung mehrerer
Sekunden von Bildern von Ultraschallinformationen auf. Die
Bilder von Ultraschallinformationen werden in einer Art und
Weise zur Erleichterung ihrer Wiedergewinnung gemäß ihrer
Ordnung oder Zeit der Erfassung gespeichert. Der Speicher
28 kann jeden bekannten Datenspeicherträger umfassen. Wenn
die erfaßten Ultraschallinformationen in kürzerer Zeit als
Echtzeit zu verarbeiten sind, kann die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 auch steuern, welche
Ultraschallinformationen zur Verarbeitung aus dem
Zwischenspeicher 22 wiedergewonnen werden.
Damit es der Echtzeitzeitlupenanzeige ermöglicht wird, die
Liveerfassung einzuholen, die fortschreitet und mit einer
höheren Bildfrequenz als die Anzeige läuft, synchronisiert
die RTSM-Verarbeitungseinrichtung 27 die Anzeige periodisch
mit der fortschreitenden Erfassung. Ohne Synchronisation
würde die Anzeige 26, die Ultraschallinformationen mit
einer Anzeigefrequenz mit einer geringeren Bildfrequenz als
der Erfassungsfrequenz darstellt, länger und länger hinter
der Erfassung nacheilen und die Möglichkeit einer
Liverückmeldung während der Zeitlupenanzeige ginge
verloren. Die Synchronisation zwischen der Erfassung und
der Anzeige kann in einer getriggerten oder nicht
getriggerten Art und Weise ausgeführt werden. Entsprechend
kann das Ultraschallsystem 10 eine
Triggererzeugungseinrichtung 29 und/oder einen Zeitgeber 30
umfassen, die ein Synchronisationssignal zu der RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 senden. Die Arbeitsweisen der
Triggererzeugungseinrichtung 29 und des Zeitgebers 30 sind
nachstehend beschrieben.
Fig. 2 veranschaulicht eine getriggerte Realisierung der
Echtzeitzeitlupe. Triggerereignisse werden von der (in Fig.
1 gezeigten) Triggererzeugungseinrichtung 29 bei den
zeitlichen Momenten t1, t2, t3, t4 und so weiter erzeugt.
Lediglich beispielhaft kann ein Triggerereignis durch eine
QRS-Erfassung in einer EKG-Aufzeichnung erzeugt werden, wie
es in Fig. 2 gezeigt ist. Es können auch andere
Triggerungsquellen wie beispielsweise Schallaufzeichnungen,
physiologische Parameter wie beispielsweise den Druck
messende externe Aufzeichnungen oder aus den
Ultraschallinformationen abgeleitete Parameter verwendet
werden. Ein Benutzer kann einen Zeitlupenfaktor bestimmen,
der als ein Verhältnis zwischen der Erfassungsbildfrequenz
und der Anzeigebildfrequenz definiert werden kann. Der
Zeitlupenfaktor kann jeden Wert größer Eins aufweisen.
Alternativ kann der Zeitlupenfaktor zum Erhalten einer
gewünschten Anzeigebildfrequenz wie beispielsweise der
Bildfrequenz eines speziellen Videostandards automatisch
berechnet werden. Fig. 2 veranschaulicht ein Beispiel, bei
dem der Zeitlupenfaktor gleich 3 ist.
Wie es in Fig. 2 veranschaulicht ist, werden die Erfassung
und die Anzeige bei dem ersten Triggerereignis t1
synchronisiert. Die bei t1 erfaßte Bildeinstellung
(Bildeinstellung 31) wird unmittelbar angezeigt.
Nachfolgende Bilder 32, 33, 34, 35, 36, 37 und 38 usw.
werden bei ihrer Erfassung nicht unmittelbar angezeigt,
sondern statt dessen mit einem Zeitlupenfaktor von 3
angezeigt. Wie es in Fig. 2 gezeigt ist, wird somit bei der
Erfassungszeit t_Erfassung das entsprechende erfaßte Bild
53 in dem Speicher 28 gespeichert, aber nicht unmittelbar
angezeigt. Statt dessen wird eine entsprechende Zeit
t_Zeitlupe wie folgt berechnet:
t_Zeitlupe = t1 + ((t_Erfassung -
t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor),
wobei t_Erfassungsstart die Erfassungszeit (t_Erfassung)
bezeichnet, zu der das derzeitige Zeitlupensegment
gestartet wurde. Die t_Zeitlupe entsprechende
Bildeinstellung 38 wird somit zu der Zeit t_Erfassung
angezeigt. Dies wird so lange wiederholt, wie t_Zeitlupe
kleiner als t2 ist. Mit einem Zeitlupenfaktor von 3 bewirkt
dies, daß der Herzschlag zwischen t1 und t2 in einer
dreimal längeren Zeitspanne angezeigt wird, was eine
bessere visuelle Einschätzung von z. B. schnellen Bewegungen
oder Gewebegeschwindigkeiten bei der Bildsequenz
ermöglicht.
Die Synchronisation, die es der Anzeige ermöglicht, die
Erfassung einzuholen, kann auf eine Anzahl von
unterschiedlichen Weisen realisiert werden. Eine Technik
besteht darin, zu erfassen, wenn t_Zeitlupe größer oder
gleich t2 ist (t_Zeitlupe ≧ t2) und daraufhin an diesem
Punkt t1 auf das letzte erfaßte Triggerereignis
rückzusetzen, t_Erfassungsstart auf die derzeitige
Erfassungszeit (t_Erfassung) rückzusetzen und t_Zeitlupe
unter Verwendung der aktualisierten Werte neu zu berechnen.
Diese Schritte werden daraufhin jedesmal wiederholt, wenn
t_Zeitlupe zwischen t2 und t3 (oder größer oder gleich t2)
ist. Diese Synchronisationstechnik stellt sicher, daß die
Zeitlupenanzeige in einer glatten zyklischen Weise läuft
und daß die Anzeige der Erfassung nie mehr als etwa die mit
dem Zeitlupenfaktor multiplizierte Dauer eines Herzzyklus
nacheilt.
Fig. 3 veranschaulicht ein Flußdiagramm einer möglichen
Realisierung eines getriggerten Synchronisationsschemas. Es
ist selbstverständlich, daß für jedes der beschriebenen
Synchronisationsschemen die Erfassung von
Ultraschallinformationen vorzugsweise fortschreitet. Bei
100 aktiviert der Systembenutzer den
Echtzeitzeitlupenanzeigemodus. Bei 102 wartet die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 auf ein von der
Triggererzeugungseinrichtung 29 erzeugtes Triggerereignis.
Bei 104 wird das zu diesem Zeitpunkt erfaßte Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert und
unmittelbar auf der Anzeige 26 angezeigt. Bei 106 wird t1
auf die Zeit des letzten Triggerereignisses (bei dem es
sich um das bei 102 bei dem ersten Durchgang erfaßte
Triggerereignis handelt) eingestellt. Bei 108 wird
t_Erfassungsstart gleich der derzeitigen Erfassungszeit
t_Erfassung eingestellt. Bei 110 wird das nächste Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert.
Bei 112 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, welches
gespeicherte Bild von Ultraschallinformationen angezeigt
werden soll, indem sie t_Zeitlupe gemäß dem programmierten
Zeitlupenfaktor unter Verwendung der vorstehend
beschriebenen Gleichung berechnet: t_Zeitlupe = t1 +
((t_Erfassung - t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor). Bei
114 wird der Status der Triggerereignisse aktualisiert. Bei
116 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, ob das
Triggerereignis t2 aufgetreten ist. Wenn t2 noch nicht
aufgetreten ist, dann wird bei 118 das dem berechneten
t_Zeitlupe entsprechende Bild aus dem Speicher 28
wiedergewonnen und auf der Anzeige 26 angezeigt (und das
Unterprogramm kehrt zur Erfassung und Speicherung des
nächsten Bilds zu 110 zurück). Wenn t2 aufgetreten ist,
dann bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27 bei 120, ob
das berechnete t_Zeitlupe größer oder gleich t2 ist. Wenn
t_Zeitlupe kleiner als (d. h. vor) t2 ist, dann wird bei 118
das dem berechneten t_Zeitlupe entsprechende Bild aus dem
Speicher 28 wiedergewonnen und auf der Anzeige 26 angezeigt
(und das Unterprogramm kehrt zur Erfassung und Speicherung
des nächsten Bilds zu 110 zurück). Wenn t_Zeitlupe größer
oder gleich t2 ist (d. h. auf oder nach t2 fällt), dann
kehrt das Unterprogramm zu 104 zurück, wo t1 auf das letzte
erfaßte Triggerereignis eingestellt wird, und das
Unterprogramm geht weiter.
Eine nicht getriggerte Synchronisation der
Echtzeitzeitlupenanzeige kann auf ähnliche Weise realisiert
werden, indem einfach die Triggerungsereignisse durch eine
automatisch erzeugte Sequenz von Ereignissen t1, t2, t3,
t4, . . . ersetzt werden. Bei der automatisch erzeugten Sequenz
von Ereignissen kann es sich um von dem (in Fig. 1
gezeigten) Zeitgeber 30 erzeugte vorgewählte
Zeitablaufsteuerungsintervalle handeln. Eine Wahl eines
Intervalls zwischen t1, t2, t3, t4 usw. von z. B. 100 ms
(t(i) = i . (100 ms)) und eines Zeitlupenfaktors von 10 würde
eine Zeitlupenanzeige einer Periode von 100 ms für jede
volle Sekunde der Erfassung bereitstellen.
Fig. 4 veranschaulicht ein Flußdiagramm einer möglichen
Realisierung eines nicht getriggerten
Synchronisationsschemas. Bei 122 aktiviert der
Systembenutzer den Echtzeitzeitlupenanzeigemodus. Bei 124
wird eine Anzahl vorgewählter
Zeitablaufsteuerungsereignisse t1, t2, t3, t4 usw. gemäß
den von dem Benutzer programmierten Intervallen
eingestellt. Alternativ könnte der Benutzer ein einzelnes
Zeitablaufsteuerungsintervall wählen und der Zeitgeber 30
würde zur Einstellung und Aktualisierung der
Zeitablaufsteuerungsereignisse verwendet werden, während
das Unterprogramm weitergeht. Bei 126 wird das zu diesem
Zeitpunkt erfaßte Bild von Ultraschallinformationen in dem
Speicher 28 gespeichert und unmittelbar auf der Anzeige 26
angezeigt. Bei 128 wird t1 auf die Zeit des letzten
Zeitablaufsteuerungsereignisses (die etwa dem Start des
Unterprogramms bei dem ersten Durchgang entspricht)
eingestellt. Bei 130 wird t_Erfassungsstart gleich der
derzeitigen Erfassungszeit t_Erfassung eingestellt. Bei 132
wird das nächste Bild von Ultraschallinformationen in dem
Speicher 28 gespeichert. Bei 134 bestimmt die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27, welches gespeicherte Bild von
Ultraschallinformationen angezeigt werden soll, indem sie
t_Zeitlupe gemäß dem programmierten Zeitlupenfaktor unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen Gleichung
berechnet: t_Zeitlupe = t1 + ((t_Erfassung -
t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor). Bei 136 wird der
Status der Zeitablaufsteuerungsereignisse aktualisiert. Bei
138 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung, ob das
Zeitablaufsteuerungsereignis t2 aufgetreten ist. Wenn t2
noch nicht aufgetreten ist, dann wird bei 140 das dem
berechneten t_Zeitlupe entsprechende Bild aus dem Speicher
28 wiedergewonnen und auf der Anzeige 26 angezeigt (und das
Unterprogramm kehrt zur Erfassung und Speicherung des
nächsten Bilds zu 132 zurück). Wenn t2 aufgetreten ist,
dann bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27 bei 142, ob
das berechnete t_Zeitlupe größer oder gleich t2 ist. Wenn
t_Zeitlupe kleiner als (d. h. vor) t2 ist, dann wird bei 140
das dem berechneten t_Zeitlupe entsprechende Bild aus dem
Speicher 28 wiedergewonnen und auf der Anzeige 26 angezeigt
(und das Unterprogramm kehrt zur Erfassung und Speicherung
des nächsten Bilds zu 132 zurück). Wenn t_Zeitlupe größer
oder gleich t2 ist (d. h. auf oder nach t2 fällt), dann
kehrt das Unterprogramm zu 128 zurück, wo t1 auf das letzte
Zeitablaufsteuerungsereignis eingestellt wird, und das
Unterprogramm geht weiter.
Fig. 5 veranschaulicht einen unterschiedlichen
Synchronisationsmechanismus für die Echtzeitzeitlupe.
Allgemein können statt der durch die Intervalle zwischen
den Triggerungsereignissen t1 und t2, t2 und t3 usw.
definierten vollständigen Zeitintervalle ein Zeitintervall
oder mehrere Zeitintervalle relativ zu den
Triggerungspunkten bestimmt und zur Definition der Dauer
jedes Segments der Echtzeitzeitlupenanzeige verwendet
werden. Fig. 5 stellt ein Beispiel einer Intervallwahl
bereit, das z. B. bei der Herzabbildung verwendbar wäre, bei
der es oft wünschenswert ist, sich auf den systolischen
Teil des Herzschlags zu konzentrieren. Intervalle 60, 61
und 62 gemäß Fig. 5 entsprechen dem systolischen Teil des
Herzschlags. Die Dauer der Systole beträgt etwa 300 ms, und
sie stellt etwa ein Drittel des gesamten Herzschlagzyklus
dar. Das systolische Fragment des Herzschlags hängt von der
Herzfrequenz ab, aber die Dauer ist relativ unabhängig von
der Herzfrequenz. Ähnlich können Gefäßabbildungsanwendungen
die Systole zur Konzentration auf den Schlagfluß und zur
Auslassung der diastolischen Perioden mit verringertem Fluß
verwenden. Der mit Bezug auf Fig. 2 und 3 beschriebene
getriggerte Zeitlupenanzeigealgorithmus kann angepaßt
werden, wie es in Fig. 5 und 6 gezeigt ist, um die
systolische Zeitlupe durch Ersetzung des Tests:
t_Zeitlupe ≧ t2
durch:
t_Zeitlupe ≧ (t1 + Systolendauer)
anzuzeigen.
Die Systolendauer ist in Fig. 5 als die Intervalle 60, 61
und 62 dargestellt. Jeder Zeitlupenfaktor kann verwendet
werden, aber es kann von speziellem Interesse sein, gemäß:
Zeitlupenfaktor = (t2 - t1)/Systolendauer
zu rechnen und kontinuierlich zu aktualisieren.
Dieser spezifische Zeitlupenfaktor ermöglicht es, die
Systole während des vollständigen Herzzyklus kontinuierlich
anzuzeigen.
Fig. 6 veranschaulicht ein Flußdiagramm einer möglichen
Realisierung eines getriggerten Synchronisationsschemas,
das zur Anzeige des systolischen Teils eines Herzschlags
eingerichtet ist. Es ist selbstverständlich, daß dieses
Schema zur Anzeige anderen physiologischen Ereignissen
entsprechender anderer Intervalle modifiziert werden kann.
Bei 144 aktiviert der Systembenutzer den
Echtzeitzeitlupenanzeigemodus. Bei 146 wartet die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 auf ein von der
Triggererzeugungseinrichtung 29 erzeugtes Triggerereignis.
Bei 148 wird das zu diesem Zeitpunkt erfaßte Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert und
unmittelbar auf der Anzeige 26 angezeigt. Bei 150 wird t1
auf die Zeit des letzten Triggerereignisses (bei dem es
sich um das bei 146 bei dem ersten Durchgang erfaßte
Triggerereignis handelt) eingestellt. Bei 152 wird
t_Erfassungsstart gleich der derzeitigen Erfassungszeit
t_Erfassung eingestellt. Bei 154 wird das nächste Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert.
Bei 156 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, welches
gespeicherte Bild von Ultraschallinformationen angezeigt
werden soll, indem sie t_Zeitlupe unter Verwendung der
vorstehend beschriebenen Gleichung berechnet: t_Zeitlupe =
t1 + ((t_Erfassung - t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor).
Der Zeitlupenfaktor kann Voreingestellt sein, oder der
Zeitlupenfaktor kann alternativ, wie es vorstehend
beschrieben ist, gemäß einer dynamischen Systolendauer
berechnet und kontinuierlich aktualisiert werden, wie sie
z. B. von einer EKG-Aufzeichnung oder Schallaufzeichnung
erfaßt wird. Bei 158 wird der Status der Triggerereignisse
aktualisiert. Bei 160 wird die Systolendauer berechnet und
aktualisiert oder bei Voreinstellung wiedergewonnen. Bei
162 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, ob das
berechnete t_Zeitlupe größer oder gleich t1 plus der bei
160 bestimmten Systolendauer ist. Wenn t_Zeitlupe kleiner
als (d. h. vor) t1 plus der bei 160 bestimmten Systolendauer
ist, dann wird bei 164 das dem berechneten t_Zeitlupe
entsprechende Bild aus dem Speicher 28 wiedergewonnen und
auf der Anzeige 26 angezeigt (und das Unterprogramm kehrt
zur Erfassung und Speicherung des nächsten Bilds zu 154
zurück). Wenn t_Zeitlupe größer oder gleich t1 plus der
Systolendauer ist (d. h. auf oder nach t1 plus der
Systolendauer fällt), dann kehrt das Unterprogramm zu 150
zurück, wo t1 auf das letzte erfaßte Triggerereignis
eingestellt wird, und das Unterprogramm geht weiter.
Es kann ebenfalls vorteilhaft sein, ein
Synchronisationsschema zu bestimmen, das garantiert, daß
zumindest ein Teil aller Herzschläge angezeigt wird. Ein
Weg, dies zu erreichen, besteht darin, t_Erfassung ≧ t2 als
das Kriterium für ein neues Starten der
Synchronisationsprozedur zu verwenden. Wenn t_Erfassung
größer oder gleich t2 ist, wird t1 auf das letzte erfaßte
Triggerereignis rückgesetzt, t_Erfassungsstart wird auf die
derzeitige Erfassungszeit (t_Erfassung) eingestellt, und
t_Zeitlupe wird unter Verwendung der aktualisierten Werte
neu berechnet. Diese Schritte werden daraufhin jedesmal
wiederholt, wenn t_Erfassung größer oder gleich t2 ist.
Fig. 7 veranschaulicht ein Flußdiagramm einer möglichen
Realisierung eines getriggerten Synchronisationsschemas,
das garantiert, daß zumindest ein Teil aller Herzschläge
angezeigt wird. Bei 166 aktiviert der Systembenutzer den
Echtzeitzeitlupenanzeigemodus. Bei 168 wartet die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 auf ein von der
Triggererzeugungseinrichtung 29 erzeugtes Triggerereignis.
Bei 170 wird das zu diesem Zeitpunkt erfaßte Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert und
unmittelbar auf der Anzeige 26 angezeigt. Bei 172 wird t1
auf die Zeit des letzten Triggerereignisses (bei dem es
sich um das bei 168 bei dem ersten Durchgang erfaßte
Triggerereignis handelt) eingestellt. Bei 174 wird
t_Erfassungsstart gleich der derzeitigen Erfassungszeit
t_Erfassung eingestellt. Bei 176 wird das nächste Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert.
Bei 178 bestimmt die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, welches
gespeicherte Bild von Ultraschallinformationen angezeigt
werden soll, indem sie t_Zeitlupe gemäß dem programmierten
Zeitlupenfaktor unter Verwendung der vorstehend
beschriebenen Gleichung berechnet: t_Zeitlupe = t1 +
((t_Erfassung - t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor). Der
Zeitlupenfaktor kann voreingestellt sein, oder der
Zeitlupenfaktor kann alternativ, wie es vorstehend
beschrieben ist, gemäß einer dynamischen Systolendauer
berechnet und kontinuierlich aktualisiert werden, wie sie
z. B. von einer EKG-Aufzeichnung oder Schallaufzeichnung
erfaßt wird. Bei 180 wird der Status der Triggerereignisse
aktualisiert. Bei 182 bestimmt die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27, ob das Triggerereignis t2
aufgetreten ist. Wenn t2 noch nicht aufgetreten ist, dann
wird bei 184 das dem berechneten t_Zeitlupe entsprechende
Bild aus dem Speicher 28 wiedergewonnen und auf der Anzeige
26 angezeigt (und das Unterprogramm kehrt zur Erfassung und
Speicherung des nächsten Bilds zu 176 zurück). Wenn t2
aufgetreten ist, dann bestimmt die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 bei 186, ob das t_Erfassung größer
oder gleich t2 ist. Wenn t_Erfassung kleiner als (d. h. vor)
t2 ist, dann wird bei 184 das dem berechneten t_Zeitlupe
entsprechende Bild aus dem Speicher 28 wiedergewonnen und
auf der Anzeige 26 angezeigt (und das Unterprogramm kehrt
zur Erfassung und Speicherung des nächsten Bilds zu 176
zurück). Wenn t_Erfassung größer oder gleich t2 ist (d. h.
auf oder nach t2 fällt), dann kehrt das Unterprogramm zu
172 zurück, wo t1 auf das letzte erfaßte Triggerereignis
eingestellt wird, und das Unterprogramm geht weiter.
Es kann ebenfalls zweckdienlich sein, eine
Echtzeitzeitlupenanzeige von Zeitintervallen zu haben, die
sich über ein Triggerereignis erstrecken. Typischerweise
sind bei der EKG-Triggerung die 50-100 ms vor dem R-
Ereignis zusätzlich zu einem Zeitintervall wie der Systole,
die bei dem R-Ereignis startet, von Interesse. Eine
Zeitlupenanzeige eines sich über ein Triggerereignis
erstreckenden Intervalls kann mit der nachstehenden
angepaßten Formel zur Umsetzung von der Erfassungszeit auf
die entsprechende Zeitlupenzeit (t_Zeitlupe) erreicht
werden:
t_Zeitlupe = t1 + t_delta + ((t_Erfassung -
t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor).
Indem ein t_delta gleich -100 ms bestimmt wird, kann z. B.
die Vorhofkontraktion in eine Echtzeitzeitlupenanzeige der
Systole einbezogen werden. Der Parameter t_delta kann auch
adaptiv berechnet werden, um "t1 + t_delta" derart
auszubilden, daß es dem P-Ereignis in dem P-Q-R-S-T-EKG-
Komplex entspricht. Diese Möglichkeit ist zum Erhalten
einer "flimmerfreien" Echtzeitzeitlupenanzeige
vollständiger Herzzyklen besonders vorteilhaft. Das P-
Ereignis tritt in der ruhigsten diastolischen Periode auf,
und daher vermeidet der Wechsel zu einem zukünftigen
Herzzyklus während einer neuen Synchronisation
voraussichtlich ein lästiges Synchronisationsflimmern.
Fig. 8 veranschaulicht ein Flußdiagramm einer möglichen
Realisierung eines getriggerten Synchronisationsschemas,
das eine Anzeige von Zeitintervallen ermöglicht, die sich
über ein Triggerereignis erstrecken. Bei 188 aktiviert der
Systembenutzer den Echtzeitzeitlupenanzeigemodus. Bei 190
wartet die RTSM-Steuerungseinrichtung 27 auf ein von der
Triggererzeugungseinrichtung 29 erzeugtes Triggerereignis.
Für dieses Beispiel ist es vorzuziehen, aber nicht
notwendig, daß die Erfassung und Speicherung von
Ultraschallinformationen unmittelbar vor der Aktivierung
des Echtzeitzeitlupenmodus für eine kurze Zeitspanne
(zumindest einen Herzzyklus) fortgeschritten ist, um die
Anzeige von Bildern zu ermöglichen, die vor dem bei 190
erfaßten Triggerereignis aufgetreten sind. Bei 192 wird t1
auf die Zeit des letzten Triggerereignisses (bei dem es
sich um das bei 190 bei dem ersten Durchgang erfaßte
Triggerereignis handelt) eingestellt. Bei 194 wird
t_Erfassungsstart gleich der derzeitigen Erfassungszeit
t_Erfassung eingestellt. Bei 196 wird das nächste Bild von
Ultraschallinformationen in dem Speicher 28 gespeichert.
Bei 198 wird t_delta berechnet und aktualisiert oder bei
Voreinstellung wiedergewonnen. Bei 200 bestimmt die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27, welches gespeicherte Bild von
Ultraschallinformationen angezeigt werden soll, indem sie
t_Zeitlupe gemäß dem programmierten Zeitlupenfaktor unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen Gleichung
berechnet: t_Zeitlupe = t1 + t_delta + ((t_Erfassung -
t_Erfassungsstart)/Zeitlupenfaktor). Bei 202 wird der
Status der Triggerereignisse aktualisiert. Bei 204 bestimmt
die RTSM-Steuerungseinrichtung 27, ob das Triggerereignis
t2 aufgetreten ist. Wenn t2 noch nicht aufgetreten ist,
dann wird bei 206 das dem berechneten t_Zeitlupe
entsprechende Bild aus dem Speicher 28 wiedergewonnen und
auf der Anzeige 26 angezeigt (und das Unterprogramm kehrt
zur Erfassung und Speicherung des nächsten Bilds zu 196
zurück). Wenn t2 aufgetreten ist, dann bestimmt die RTSM-
Steuerungseinrichtung 27 bei 208, ob das berechnete
t_Zeitlupe größer oder gleich t2 ist. Wenn t_Zeitlupe
kleiner als (d. h. vor) t2 ist, dann wird bei 206 das dem
berechneten t_Zeitlupe entsprechende Bild aus dem Speicher
28 wiedergewonnen und auf der Anzeige 26 angezeigt (und das
Unterprogramm kehrt zur Erfassung und Speicherung des
nächsten Bilds zu 196 zurück). Wenn t_Zeitlupe größer oder
gleich t2 ist (d. h. auf oder nach t2 fällt), dann kehrt das
Unterprogramm zu 192 zurück, wo t1 auf das letzte erfaßte
Triggerereignis eingestellt wird, und das Unterprogramm
geht weiter. Alternativ kann für eine Anwendung, bei der es
wünschenswert ist, lediglich den P-Q-R-S-T-Komplex zu
betrachten, der Schritt 204 durch einen Schritt ersetzt
werden, der das Intervall zwischen R und T in dem EKG-
Komplex berechnet und aktualisiert oder ein
voreingestelltes R-T-Intervall wiedergewinnt, und die
Synchronisationsbedingung t_Zeitlupe ≧ t2 bei dem Schritt
208 kann zu t_Zeitlupe ≧ t1 + R-T-Intervall modifiziert
werden. Weitere ähnliche Modifikationen bei den mit Bezug
auf Fig. 2-8 beschriebenen Realisierungen sollten für den
Fachmann offensichtlich sein.
Zusätzlich zu der Anzeige der Echtzeitzeitlupenbilder kann
ein getriggertes M-Modus-Bild verwendet werden, um eine
visuelle Rückmeldung der gewählten Zeitintervalle und
Triggerereignisse bereitzustellen und als
Benutzerschnittstelle zur Bestimmung des Zeitintervalls zu
dienen. Fig. 9 veranschaulicht eine mögliche grafische
Realisierung einer getriggerten M-Modus-Anzeige. Wie es in
Fig. 9 gezeigt ist, umfaßt eine Ultraschallanzeige 209
einen Echtzeitzeitlupenanzeigebereich 210 und einen Bereich
der getriggerten M-Modus-Anzeige 220. Vertikale Linien 222
und 223 in dem Bereich der getriggerten M-Modus-Anzeige 220
geben eine visuelle Rückmeldung der gewählten
Zeitintervalle an und stellen eine Möglichkeit für manuelle
Benutzereinstellungen bereit. Der gewählte Zeitlupenfaktor
ist in der oberen linken Ecke bei 224 angezeigt.
Eine Echtzeitanzeige von Ultraschall in Zeitlupe kann auch
in Kombination mit einer rechenaufwendigen Bildverarbeitung
verwendet werden. Die den erfaßten Ultraschallinformationen
zugeordnete Verarbeitung (Dopplerverarbeitung,
Hüllkurvenerfassung, räumliche Filterung, zeitliche
Filterung, Abtastwandlung, Berechnung abgeleiteter
Informationen wie eines Bilds mit einer Blut-
/Gewebesegmentierung usw.) kann abhängig von der Modalität
und Hardware verglichen mit der Bildfrequenz, die von der
Erfassungseinheit erreicht werden kann, zu anspruchsvoll
sein. Die Erfindung kann in diesen rechenaufwendigen
Situationen eine volle Echtzeitbetrachtung bereitstellen.
Zur Realisierung einer vollen Echtzeitbetrachtung von in
einer rechenaufwendigen Weise verarbeiteten
Ultraschallinformationen können die vorstehend
beschriebenen Synchronisationsprozeduren verwendet werden,
mit Ausnahme davon, daß die Gleichung für t_Zeitlupe derart
modifiziert werden muß, daß es der der letzten
Bildeinstellung, die die Verarbeitungspipeline beendet hat
und zur Anzeige bereit ist, zugeordneten Zeit gleich ist.
Die Echtzeitzeitlupenanzeige macht es üblicherweise
erforderlich, einige Herzzyklen auszulassen, die während
der Zeitlupenanzeige eines vorherigen Zyklus erfaßt werden.
Fig. 10 veranschaulicht es, wie ein Echtzeitzeitlupenbild
241 und ein echtes Livebild 242 auf einer einzelnen Anzeige
240 kombiniert werden können. Das Zeitlupenbild 241 kann
von dem Benutzer als ein vergrößerter Bereich in dem
Livebild gewählt werden. Eine vergrößerte Zeitlupenanzeige
kann z. B. zur Erzeugung einer optimalen Anzeige von
Herzklappen in dem Bild zweckdienlich sein.
Fig. 11 veranschaulicht es, wie die
Echtzeitzeitlupenanzeigetechniken zur gleichzeitigen
Erfassung mehrerer Modalitäten verwendet werden können.
Fig. 11 stellt ein Beispiel der Echtzeitzeitlupenanzeige
vollständiger Herzzyklen bereit. Ein Zeitlupenfaktor von 3
ist gewählt. Dies bedeutet, daß jeder dritte Herzschlag in
Zeitlupe angezeigt wird. Wie es in Fig. 11 gezeigt ist,
werden somit die Bilder eines ersten Herzschlags, die
während einer Periode Erfassung A (300) zwischen
Triggerereignissen t1 und t2 erfaßt werden, über eine
Periode 301 zwischen Triggerereignissen t1 und t4 in
Zeitlupe angezeigt. Die während Perioden Erfassung B (310)
und Erfassung C (320) erfaßten Bildeinstellungen werden
nicht in Zeitlupe angezeigt (obwohl sie in einer getrennten
Liveanzeige wie in Fig. 10 angezeigt werden können). Die
Erfassung geht jedoch während den zwei den Perioden
Erfassung B (310) und Erfassung C (320) entsprechenden
nicht angezeigten Herzschläge weiter. Die erfaßten nicht
angezeigten Bilder können in einem Speicher gespeichert
werden und zur nachfolgenden Wiederholungsbetrachtung
bereitgestellt werden.
Der Erfassungsmodus und der Typ der erfaßten Informationen
während den Perioden Erfassung B (310) und Erfassung C
(320) können die gleichen wie für die Periode Erfassung A
(300) sein. Alternativ können der Erfassungsmodus und der
Typ der erfaßten Informationen während den Perioden
Erfassung B (310) und Erfassung C (320) geändert werden. Da
zu der Zeit, zu der t_Erfassung ein Triggerereignis
passiert, bestimmt werden kann, ob der nächste Herzzyklus
in der Zeitlupenanzeige enthalten sein wird, ist es daher
der Abtasteinrichtung möglich, den Erfassungsmodus für von
der Zeitlupenanzeige ausgeschlossene Herzzyklen zu ändern.
Beispielsweise kann gemäß Fig. 11 der Erfassungsmodus
während der Periode Erfassung A (300) während der Periode
Erfassung B (310) zu einer unterschiedlichen Modalität
geändert werden und während der Periode Erfassung C (320)
möglicherweise zu einer dritten Modalität geändert werden.
Nachstehend sind einige Beispiele zweckdienlicher
Modalitätenkombinationen angegeben: hohe 2D-Bildfrequenz
für Echtzeitzeitlupe kombiniert mit maximaler 2D-
Bildqualität; 2D-Gewebe kombiniert mit Farbflußmodalitäten
(Blutfluß, B-Fluß, Gewebegeschwindigkeit, Dehnung,
Blutbewegungsabbildung usw.); beliebige 2D-Modalität und
spektraler Doppler; oder beliebige 2D-Modalität und M-
Modus. Gemäß den unterschiedlichen Modalitäten erfaßte
Informationen können während der Liveabtastung in einer
einzigen Anzeige kombiniert werden und z. B. in der in Fig.
9 und 10 veranschaulichten Weise für den Benutzer
dargestellt werden. Alternativ können die während nicht in
der Echtzeitzeitlupenanzeige enthaltenen Erfassungsperioden
erfaßten Informationen gespeichert und während einer
Wiederholung zur Betrachtung und Analyse bereitgestellt
werden.
Ein Belastungsecho stellt ein Beispiel einer Situation dar,
in der es von speziellem Interesse ist,
Erfassungsmodalitäten zu kombinieren. Der Benutzer zieht
typischerweise sowohl während der tatsächlichen Erfassung
als auch der Wiederholungsbetrachtung qualitativ
hochwertiges Gewebe-2D als die Betrachtungsmodalität vor.
Dennoch ist es vorteilhaft, falls Modalitäten wie
beispielsweise eine Gewebegeschwindigkeitsabbildung und
eine Dehnungsabbildung noch erfaßt und zur Betrachtung und
Quantifizierung von Wandbewegung und Wandverdickung
bereitgestellt werden können. Die vorstehend beschriebene
Mehrfachmodalitätenerfassungstechnik kann zur Erreichung
diese Ziels verwendet werden. Ein Beispiel einer möglichen
Erfassungs- und Anzeigetechnik, die für ein Belastungsecho
verwendet werden kann, ist mit Bezug auf Fig. 11 angegeben.
Der Benutzer kann noch an der Betrachtung von qualitativ
hochwertigem 2D mit der Originalbildfrequenz interessiert
sein, während zusätzliche Informationsquellen wie eine
Gewebegeschwindigkeitsabbildung und eine Dehnungsabbildung
im Hintergrund erfaßt werden. Dieses Ziel kann realisiert
werden, indem die Anzeigebildfrequenz der
Erfassungsbildfrequenz gleichgesetzt wird (d. h. der
Zeitlupenfaktor ist gleich 1) und daraufhin bei jedem
Synchronisationsschritt das Abspielen des qualitativ
hochwertigen Gewebe-2D wiederholt wird, solange die
Erfassung der anderen Modalitäten nicht abgeschlossen ist.
Der Synchronisationsschritt wird, wie es für die
Echtzeitzeitlupe bestimmt ist, bei dem ersten
Triggerereignis nach Beendung aller bestimmten
Erfassungseinstellungen ausgeführt. Folglich erfährt der
Benutzer eine kontinuierliche flimmerfreie Gewebe-2D-
Abbildung. Die Anzeige wechselt zwischen einer Liveanzeige
und einer Liveabspielung, während andere Modalitäten erfaßt
werden.
In der vorstehenden Beschreibung ist die Erfindung mit
Bezug auf spezifische beispielhafte Ausführungsbeispiele
von ihr beschrieben. Es ist jedoch selbstverständlich, daß
bei der Erfindung verschiedene Modifikationen im Rahmen des
Inhalts und Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche
möglich sind. Die Beschreibung und die Zeichnung sind
entsprechend eher in einem veranschaulichenden als in einem
einschränkenden Sinn zu betrachten.
Es wird ein System (10) und Verfahren (100) zur Erfassung
von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz
(12, 18, 19) und zur Anzeige (26) zumindest eines Teils der
erfaßten Ultraschallinformationen mit einer
Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz
ist, offenbart. Die Ultraschallinformationen können mit
einer Bildfrequenz, die größer als die Wahrnehmungsfrequenz
des menschlichen Auges ist, kontinuierlich erfaßt und
gespeichert (28) werden. Zumindest ein Teil der erfaßten
Ultraschallinformationen wird mit einer Bildfrequenz
angezeigt (26), die eine menschliche Wahrnehmung
ermöglicht. Die Erfassung und die Anzeige werden von Zeit
zu Zeit bei Erfüllung einer Synchronisationsbedingung
synchronisiert. Die Synchronisationsbedingung kann auf ein
vorbestimmtes Zeitintervall (30) oder auf ein
Triggerereignis (29) bezogen sein, das durch z. B. ein
physiologisches Ereignis, das beispielsweise in einer EKG-
Aufzeichnung erfaßt wird, erzeugt wird oder durch eine
durch z. B. ein physiologisches Ereignis, das beispielsweise
in einer EKG-Aufzeichnung erfaßt wird, erzeugte Triggerung
erzeugt wird. Die erfaßten Ultraschallinformationen werden
somit in einer Art von Echtzeitzeitlupe angezeigt (26), die
die Echtzeitsynchronität erhält und dennoch eine
Anzeigefrequenz bereitstellt, die geringer als die
Erfassungsfrequenz und vorzugsweise geringer als die
maximale Wahrnehmungsfrequenz des menschlichen Auges ist.
Claims (38)
1. Verfahren zur Anzeige von Ultraschallinformationen mit:
Erfassen (12, 18, 19) von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz;
Anzeigen (26) zumindest eines Teils der Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist, während die Ultraschallinformationen kontinuierlich erfaßt werden; und
Synchronisieren (27) der Anzeige von Ultraschallinformationen mit der Erfassung von Ultraschallinformationen.
Erfassen (12, 18, 19) von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz;
Anzeigen (26) zumindest eines Teils der Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist, während die Ultraschallinformationen kontinuierlich erfaßt werden; und
Synchronisieren (27) der Anzeige von Ultraschallinformationen mit der Erfassung von Ultraschallinformationen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Anzeige von
Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer
Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von
Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die
Synchronisationsbedingung sich auf ein physiologisches
Ereignis (29) bezieht.
4. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die
Synchronisationsbedingung sich auf ein zeitlich
festgelegtes Ereignis (30) bezieht.
5. Verfahren nach Anspruch 1, ferner mit:
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (102);
wobei die Anzeige (106) von Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer einem Triggerereignis zugeordneten Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (102);
wobei die Anzeige (106) von Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer einem Triggerereignis zugeordneten Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die
Synchronisationsbedingung (120) erfüllt ist, wenn die
derzeit angezeigten Ultraschallinformationen bei oder nach
einem Triggerereignis erfaßt wurden.
7. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die
Synchronisationsbedingung erfüllt ist, wenn die derzeit
angezeigten Ultraschallinformationen bei oder nach einem
Triggerereignis plus einem Intervall von Interesse erfaßt
wurden (162).
8. Verfahren nach Anspruch 1, ferner mit:
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (168, 180);
wobei die Anzeige von Ultraschallinformationen bei dem Auftreten jedes Triggerereignisses (186) mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (168, 180);
wobei die Anzeige von Ultraschallinformationen bei dem Auftreten jedes Triggerereignisses (186) mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei das physiologische
Ereignis ein vordefinierter Teil eines Herzzyklus ist.
10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Erfassungsfrequenz
höher ist als die maximale Wahrnehmungsfrequenz des
menschlichen Auges und die Anzeigefrequenz geringer als die
maximale Wahrnehmungsfrequenz oder gleich der maximalen
Wahrnehmungsfrequenz ist.
11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Erfassungsfrequenz
höher ist als eine Standardvideobildfrequenz und die
Anzeigefrequenz geringer als die Standardvideobildfrequenz
oder gleich der Standardvideobildfrequenz ist.
12. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Erfassungsfrequenz
durch einen programmierbaren Zeitlupenfaktor bestimmt wird,
der als ein Verhältnis der Erfassungsfrequenz zu der
Anzeigefrequenz definiert ist.
13. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Anzeigefrequenz
durch einen als ein Verhältnis der Erfassungsfrequenz zu
der Anzeigefrequenz definierten Zeitlupenfaktor adaptiv
bestimmt wird, ferner mit:
Bestimmen einer Dauer eines physiologischen Intervalls;
Bestimmen einer Dauer eines Intervalls von Interesse in dem physiologischen Intervall; und
Berechnen des Zeitlupenfaktors durch Teilung der Dauer des physiologischen Intervalls durch die Dauer des Intervalls von Interesse.
Bestimmen einer Dauer eines physiologischen Intervalls;
Bestimmen einer Dauer eines Intervalls von Interesse in dem physiologischen Intervall; und
Berechnen des Zeitlupenfaktors durch Teilung der Dauer des physiologischen Intervalls durch die Dauer des Intervalls von Interesse.
14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das physiologische
Intervall ein R-bis-R-Intervall eines Herzzyklus ist und
das Intervall von Interesse ein systolischer Teil eines
Herzzyklus ist.
15. Verfahren nach Anspruch 1, ferner mit:
Gleichzeitigem Anzeigen (242) der erfaßten
Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz gleich
der Erfassungsfrequenz.
16. Verfahren nach Anspruch 3, ferner mit:
Bereitstellen einer gleichzeitigen Anzeige (220) eines getriggerten M-Modus; und
Wählen eines physiologischen Ereignisses aus einer Vielzahl von auf der getriggerten M-Modus-Anzeige (220) angezeigten physiologischen Ereignissen.
Bereitstellen einer gleichzeitigen Anzeige (220) eines getriggerten M-Modus; und
Wählen eines physiologischen Ereignisses aus einer Vielzahl von auf der getriggerten M-Modus-Anzeige (220) angezeigten physiologischen Ereignissen.
17. Verfahren zur Darstellung von Ultraschallinformationen
mit:
Erfassen eines Triggerereignisses (102) und Definieren einer entsprechenden ersten Triggerzeit (106);
Erfassen und unmittelbares Anzeigen eines ersten Bilds von Ultraschallinformationen bei dem Triggerereignis (104);
Erfassen eines zweiten Bilds von Ultraschallinformationen zu einer nachfolgenden Erfassungszeit (110);
Speichern des zweiten Bilds gemäß seiner Erfassungszeit (110); und
Anzeigen (118) des zweiten Bilds, wenn die zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierte erste Triggerzeit gleich der Erfassungszeit des zweiten Bilds ist.
Erfassen eines Triggerereignisses (102) und Definieren einer entsprechenden ersten Triggerzeit (106);
Erfassen und unmittelbares Anzeigen eines ersten Bilds von Ultraschallinformationen bei dem Triggerereignis (104);
Erfassen eines zweiten Bilds von Ultraschallinformationen zu einer nachfolgenden Erfassungszeit (110);
Speichern des zweiten Bilds gemäß seiner Erfassungszeit (110); und
Anzeigen (118) des zweiten Bilds, wenn die zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierte erste Triggerzeit gleich der Erfassungszeit des zweiten Bilds ist.
18. Verfahren nach Anspruch 17, ferner mit:
- a) Erfassen nachfolgender Bilder von Ultraschallinformationen (110);
- b) Anzeigen (118) eines nachfolgenden Bilds, wenn die zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierte erste Triggerzeit gleich der jeweiligen Erfassungszeit des nachfolgenden Bilds ist;
- c) Wiederholen der Schritte (a) und (b) während eines Wartens auf die Erfassung eines zweiten Triggerereignisses (114);
- d) Neu Definieren der ersten Triggerzeit als die Zeit des zweiten Triggerereignisses bei Erfassung des zweiten Triggerereignisses (106);
- e) Erfassen und unmittelbares Anzeigen eines Bilds von Ultraschallinformationen; und
- f) Wiederholen der Schritte (a) bis (f).
19. Verfahren nach Anspruch 17, ferner mit:
- a) Erfassen nachfolgender Triggerereignisse (114);
- b) Erfassen nachfolgender Bilder von Ultraschallinformationen (110);
- c) Anzeigen eines nachfolgenden Bilds, wenn die zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierte erste Triggerzeit gleich der jeweiligen Erfassungszeit des nachfolgenden Bilds ist (118);
- d) Definieren einer zweiten Triggerzeit basierend auf der Erfassung eines zweiten Triggerereignisses (114);
- e) Vergleichen der zweiten Triggerzeit mit der jeweiligen Erfassungszeit des derzeit angezeigten nachfolgenden Bilds (120);
- f) Wiederholen der Schritte (a) bis (e) bis zur Erfüllung einer Synchronisationsbedingung, die erfüllt ist, wenn die jeweilige Erfassungszeit des derzeit angezeigten nachfolgenden Bilds größer oder gleich der zweiten Triggerzeit ist (120);
- g) Neu Definieren der ersten Triggerzeit als die Zeit eines zuletzt erfaßten Triggerereignisses bei Erfüllung der Synchronisationsbedingung (106);
- h) Erfassen und unmittelbares Anzeigen eines Bilds von Ultraschallinformationen; und
- i) Wiederholen der Schritte (a) bis (h).
20. Verfahren nach Anspruch 17, ferner mit:
- a) Erfassen nachfolgender Triggerereignisse (158);
- b) Erfassen nachfolgender Bilder von Ultraschallinformationen (154);
- c) Anzeigen eines nachfolgenden Bilds, wenn die zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierte erste Triggerzeit gleich der jeweiligen Erfassungszeit des nachfolgenden Bilds ist (164);
- d) Definieren eines Intervalls von Interesse (160);
- e) Vergleichen der Summe der ersten Triggerzeit und des Intervalls von Interesse mit der jeweiligen Erfassungszeit des derzeit angezeigten nachfolgenden Bilds (162);
- f) Wiederholen der Schritte (a) bis (e) bis zur Erfüllung einer Synchronisationsbedingung, die erfüllt ist, wenn die jeweilige Erfassungszeit des derzeit angezeigten nachfolgenden Bilds größer oder gleich der Summe der ersten Triggerzeit und des Intervalls von Interesse ist (162);
- g) Neu Definieren der ersten Triggerzeit als die Zeit eines zuletzt erfaßten Triggerereignisses bei Erfüllung der Synchronisationsbedingung (150);
- h) Erfassen und unmittelbares Anzeigen eines Bilds von Ultraschallinformationen; und
- i) Wiederholen der Schritte (a) bis (h).
21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Intervall von
Interesse sich auf eine Dauer eines systolischen
Ereignisses in einem Herzzyklus bezieht.
22. Verfahren zur Darstellung von Ultraschallinformationen
mit:
- a) Warten auf die Erfassung von Triggerereignissen (100, 114);
- b) Erfassen von Bildern von Ultraschallinformationen (104, 110);
- c) Speichern der Bilder zusammen mit ihren jeweiligen Erfassungszeiten (104, 110);
- d) Definieren einer ersten Triggerzeit bei Erfassung eines ersten Triggerereignisses (106);
- e) Anzeigen von Bildern, die einer Erfassungszeit entsprechen, die gleich der zu einem Quotient einer seit dem Triggerereignis verstrichenen Zeit geteilt durch einen Zeitlupenfaktor addierten ersten Triggerzeit minus einem vorbestimmten Deltaintervall ist (118);
- f) Definieren einer zweiten Triggerzeit basierend auf der Erfassung eines zweiten Triggerereignisses (114);
- g) Vergleichen der zweiten Triggerzeit mit der jeweiligen Erfassungszeit des derzeit angezeigten Bilds (120);
- h) Wiederholen der Schritte (a) bis (g) bis zur Erfüllung einer Synchronisationsbedingung;
- i) Neu Definieren der ersten Triggerzeit als die Zeit eines zuletzt erfaßten Triggerereignisses bei Erfüllung der Synchronisationsbedingung (106); und
- j) Wiederholen der Schritte (a) bis (i).
23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die
Synchronisationsbedingung erfüllt ist, wenn die jeweilige
Erfassungszeit des derzeit angezeigten Bilds größer oder
gleich der zweiten Triggerzeit ist (120).
24. Verfahren nach Anspruch 22, wobei die
Synchronisationsbedingung erfüllt ist, wenn die jeweilige
Erfassungszeit des derzeit angezeigten Bilds größer oder
1 gleich der ersten Triggerzeit plus einem Intervall von
Interesse ist (162).
25. Verfahren nach Anspruch 24, wobei das Intervall von
Interesse adaptiv bestimmt wird (160).
26. Verfahren nach Anspruch 22, wobei das Triggerereignis
einer R-Welle entspricht und das Deltaintervall dem P-bis-
R-Intervall eines Herzzyklus entspricht.
27. Verfahren zur Erfassung und Anzeige von
Ultraschallinformationen:
Erfassen von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz gemäß einem ersten Modus (300) während einer ersten Erfassungsperiode;
Erfassen von Ultraschallinformationen gemäß einem zweiten Modus (310), der sich von dem ersten Modus unterscheidet, während einer zweiten Erfassungsperiode; und
Anzeigen (301) der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist, derart daß zumindest ein Teil der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen während der ersten Erfassungsperiode angezeigt wird und zumindest ein Teil der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen während der zweiten Erfassungsperiode angezeigt wird.
Erfassen von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz gemäß einem ersten Modus (300) während einer ersten Erfassungsperiode;
Erfassen von Ultraschallinformationen gemäß einem zweiten Modus (310), der sich von dem ersten Modus unterscheidet, während einer zweiten Erfassungsperiode; und
Anzeigen (301) der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist, derart daß zumindest ein Teil der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen während der ersten Erfassungsperiode angezeigt wird und zumindest ein Teil der während der ersten Erfassungsperiode erfaßten Ultraschallinformationen während der zweiten Erfassungsperiode angezeigt wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27, ferner mit:
Speichern der während der zweiten Erfassungsperiode
erfaßten Ultraschallinformationen.
29. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die erste und die
zweite Erfassungsperiode einem Intervall zwischen
physiologischen Ereignissen entsprechen.
30. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die erste und die
zweite Erfassungsperiode einem vorbestimmten Zeitintervall
entsprechen.
31. Verfahren nach Anspruch 27, wobei zumindest ein während
der ersten Erfassungsperiode erfaßtes Bild von
Ultraschallinformationen unmittelbar nach seiner Erfassung
angezeigt wird.
32. Verfahren zur Erfassung, Verarbeitung und Anzeige von
Ultraschallinformationen mit:
Erfassen (12, 18, 19) von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz;
Verarbeiten (24) der Ultraschallinformationen mit einer Verarbeitungsfrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist;
Anzeigen (26) der Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die gleich der Verarbeitungsfrequenz oder geringer als die Verarbeitungsfrequenz ist, während die Ultraschallinformationen kontinuierlich erfaßt werden; und
Synchronisieren (27) der Verarbeitung von Ultraschallinformationen mit der Erfassung von Ultraschallinformationen.
Erfassen (12, 18, 19) von Ultraschallinformationen mit einer Erfassungsfrequenz;
Verarbeiten (24) der Ultraschallinformationen mit einer Verarbeitungsfrequenz, die geringer als die Erfassungsfrequenz ist;
Anzeigen (26) der Ultraschallinformationen mit einer Anzeigefrequenz, die gleich der Verarbeitungsfrequenz oder geringer als die Verarbeitungsfrequenz ist, während die Ultraschallinformationen kontinuierlich erfaßt werden; und
Synchronisieren (27) der Verarbeitung von Ultraschallinformationen mit der Erfassung von Ultraschallinformationen.
33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei die Verarbeitung von
Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer
Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von
Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
34. Verfahren nach Anspruch 33, wobei die
Synchronisationsbedingung sich auf ein physiologisches
Ereignis (29) bezieht.
35. Verfahren nach Anspruch 33, wobei die
Synchronisationsbedingung sich auf ein zeitlich
festgelegtes Ereignis (30) bezieht.
36. Verfahren nach Anspruch 32, ferner mit:
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (102);
wobei die Verarbeitung von Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer einem Triggerereignis zugeordneten Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
Erfassen eines physiologischen Ereignisses; und
Erzeugen eines Triggerereignisses bei jeder Erfassung eines physiologischen Ereignisses (102);
wobei die Verarbeitung von Ultraschallinformationen bei Erfüllung einer einem Triggerereignis zugeordneten Synchronisationsbedingung mit der Erfassung von Ultraschallinformationen synchronisiert wird.
37. Verfahren nach Anspruch 36, wobei die
Synchronisationsbedingung erfüllt ist, wenn die derzeit
verarbeiteten Ultraschallinformationen bei oder nach einem
Triggerereignis erfaßt wurden.
38. Verfahren nach Anspruch 36, wobei die
Synchronisationsbedingung erfüllt ist, wenn die derzeit
verarbeiteten Ultraschallinformationen bei oder nach einem
Triggerereignis plus einem Intervall von Interesse erfaßt
wurden.
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|---|---|---|---|
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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