DE10054829C2 - Vorrichtung zum Transport von Werkstücken - Google Patents
Vorrichtung zum Transport von WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von
Werkstücken, insbesondere von hängenden, tafelförmigen
Werkstücken wie Blechen oder Platten, mit zumindest einem
umlaufend angetriebenen Fördergurt für die hieran
anzulegenden Werkstücke, und mit einer Haltevorrichtung, an
welcher der Fördergurt vorbeigeführt wird, wobei die
Haltevorrichtung die Werkstücke durch Erzeugen von
Unterdruck an neben dem Fördergurt angeordneten
Ansaugöffnungen und/oder mittels eines den Fördergurt
durchdringenden Magnetfeldes am Fördergurt festhält.
Bei der Förderung von Werkstücken, insbesondere beim
hängenden Transport von Blechen oder Platten, wird
allgemein so vorgegangen, dass das Blech nach seinem
Abwickeln von einem Coil mittels einer Blechschere in
weiterzuverarbeitenden Tafeln geschnitten wird. Diese
Tafeln werden zumeist einem Zuführförderer übergeben, von
welchem sie mittels der eingangs beschriebenen Vorrichtung
übernommen werden. Bei diesem Zuführförderer kann es sich
beispielsweise um eine Übergaberampe handeln, von welcher
die betreffenden Bleche oder Platten an einer Übergabe
stelle aufgenommen werden (vgl. EP 0 827 919 A2).
Nach dem Transport werden die Bleche oder Platten an
gewünschten Stellen abgeworfen und bilden Stapel oder
Pakete auf Hebetischen. Anschließend erfolgt eine
Weiterverarbeitung beispielsweise in Biegevorrichtungen
oder Formpressen. Es versteht sich, dass mehrere Vorrich
tungen der eingangs beschriebenen Gestaltung kombiniert
werden können und sich gegeneinander zur Anpassung an
unterschiedliche Werkstückbreiten verschieben lassen, wie
dies in der US 3 802 699 oder auch der DE 299 15 611 U1 im
Detail beschrieben wird.
Beim Stand der Technik, von dem die vorliegende Erfindung
ausgeht, läuft der jeweilige Fördergurt hauptsächlich in
einer Nut, die werkstückseitig der Haltevorrichtung
vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang schlägt die DE 299 20 893 U1
stegartige Vorsprünge vor, welche in ihren
angepassten Nuten in den zugehörigen Transportriemen
eingreifen. Daneben ist es bekannt, spezielle Nuten in eine
als Fördertisch dienende obere Deckplatte eines Saugkastens
einzubringen. (vgl. DE 197 27 361 A1, DE 43 42 753 A1).
Im Übrigen schlägt der Stand der Technik eine gegenseitige
Ausrichtung und Führung einzelner Fördergurte mit Hilfe
eines Netzes vor (vgl. EP 0 465 666 A1). Daneben hat sich
der gattungsbildende Stand der Technik nach der EP 0 893 372 A1
bewährt (vgl. dort insbesondere die Fig. 4 und 5),
erfordert jedoch einen zusätzlichen Unterdruckfördergurt.
Abgesehen davon, dass der Stand der Technik konstruktiv
besondere Ausgestaltungen fordert, fällt auf, dass eine
Anpassung an unterschiedliche Transportbedingungen nicht
vorgenommen wird. Zwar verfolgt die DE 196 53 381 C2 das
Ziel, Werkstücke ohne ein erwähnenswertes Andrücken an das
zugehörige Förderband bei langer Lebensdauer dortiger
Saugnäpfe während des Betriebes transportieren zu können.
Hierzu wird jedoch vorgeschlagen, das die Saugnäpfe mit
einem magnetisierbaren Material versehen sind, so dass sich
die Höhe der Saugnäpfe mittels Magnetsystemen verändern
lässt. Derartige Maßnahmen können kaum auf neben oder zwi
schen Fördergurten angeordnete Ansaugöffnungen übertragen
werden.
Schließlich wird im Rahmen der DE 196 14 742 C2 eine Vor
richtung zum aufliegenden Transport von flachen, insbeson
dere plattenförmigen Gegenständen beschrieben, bei welcher
das als Zahnriemen ausgeführte Transportband auf Polleisten
eines Magnetsystems gleitet sowie in Nuten der Polleisten
seitlich geführt wird.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine
gattungsgemäße Vorrichtung zum Transport von Werkstücken so
weiterzubilden, dass unterschiedlichen Transportbedingungen
bei konstruktiv einfachem Aufbau Rechnung getragen wird.
Zur Lösung dieses technischen Problems schlägt die Erfin
dung bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung vor, dass die
Ansaugöffnungen hinsichtlich ihres Abstandes von den Werk
stücken verstellbar und jeweils endseitig von trompetenar
tigen Ansaugdüsen ausgebildet sind.
Dabei greift die Erfindung regelmäßig auf zwei parallel
laufenden Fördergurte mit dazwischen befindlichen Ansaug
öffnungen zurück, so dass Saugverluste jeweils nur stirnseitig
entstehen. Es hat sich als günstig erwiesen, wenn
die Ansaugöffnungen
auswechselbar gestaltet sind. Selbstverständlich sind auch
andere Querschnittsformen der Ansaugdüsen denkbar.
In diesem Zusammenhang schlägt eine Ausbildung der Erfindung weiter vor,
die Ansaugöffnungen in einem verschiebbaren Verschlussstück
für eine Unterdruckkammer anzuordnen. Hierdurch lässt sich
bei einfachem und kompakten Aufbau der Abstand der
Ansaugöffnungen von den Werkstücken variieren und somit
unterschiedlichen Transportbedingungen Rechnung tragen. So
ist es naturgemäß bei besonders schweren Werkstücken nicht
nur erforderlich, den Unterdruck zu erhöhen, sondern die
darüber hinaus bei der vorliegenden Erfindung unvermeid
baren Saugverluste so gering wie möglich einzustellen. Das
gelingt dadurch, dass die Ansaugöffnungen bzw. trompeten
artigen Ansaugdüsen so nah als möglich an die an den
Fördergurten anliegenden Werkstücke heranfahren. Dabei
umfasst die Erfindung selbstverständlich auch Ausgestal
tungen derart, dass nicht die Ansaudüsen verstellt werden,
sondern demgegenüber die Fördergurte mit den daran
anliegenden Werkstücken. Das ist technologisch äquivalent
und wird vom Erfindungsgedanken umfasst.
Hierbei müssen natürlich etwaige Welligkeiten oder andere
Unregelmäßigkeiten der zumeist plattenartigen Werkstücke
berücksichtigt werden, so dass die gegenüber den Förder
gurten feststehenden Ansaugöffnungen bzw. Ansaugdüsen beim
Transport der betreffenden Werkstücke nicht beschädigt
werden. Selbstverständlich ist es denkbar, diese Abstands
variation nicht statisch zu belassen, sondern im Sinne
eines Regelkreises dynamisch an die jeweiligen Verhältnisse
anzupassen. Hier schlägt die Erfindung vor, beispielsweise
die Welligkeit einzelner plattenartiger Werkstücke ein
gangsseitig der beschriebenen Vorrichtung messtechnisch, z. B.
mittels eines optischen Laserscanners, zu erfassen und
dann die jeweiligen Ansaugdüsen abstandsmäßig anzupassen.
Vorteilhaft verfügt die Haltevorrichtung zur Längsführung
des anliegenden Fördergurtes über eine erhabene Führungs
einrichtung, an deren Längsrändern vorrichtungsseitige
Fördergurtauflagen beidseitig anliegen.
Die vorgenannten Längsränder der Führungseinrichtung über
nehmen also in Verbindung mit den Fördergurtauflagen des
Fördergurtes die Führungsfunktion. Diese Fördergurtauflagen
sind vorrichtungsseitig des Fördergurtes vorgesehen, er
strecken sich also in Richtung auf die Haltevorrichtung und
sind infolgedessen zumeist unterseitig an einen Gurtkörper
angeformt, welcher auf seiner Oberseite die betreffenden
Werkstücke hängend oder aufliegend trägt.
In der Regel handelt es sich bei der Führungseinrichtung um
einen im Querschnitt rechteckförmigen Führungssteg, wenn
gleich natürlich auch andere Querschnittsgestaltungen, wie
z. B. eine Trapezform, denkbar sind. Daneben kann die
Führungseinrichtung bzw. der Führungssteg durchgängig
gestaltet sein oder aus einzelnen Segmenten mit Unter
brechung bestehen.
Da es sich bei dem Fördergurt größtenteils um einen Zahn
riemengurt handelt, fungieren als Fördergurtauflagen
vorzugsweise dessen zugehörige Zähne. Folglich sind die
Fördergurtauflagen bzw. Zähne zumeist im Querschnitt
größtenteils rechteckförmig ausgebildet. Sie können darüber
hinaus eine an die Fördergurtbreite angepasste Auflagen
breite sowie zu den Längsrändern der Führungseinrichtung
korrespondierende Anlageflächen besitzen.
Jedenfalls wird durch diese weiterbildende Maßnahmen der Erfindung eine
einwandfreie Führung des jeweiligen Fördergurtes erreicht,
und zwar bei deutlich verringertem Aufwand im Vergleich zum
Stand der Technik. Denn in die Haltevorrichtung aufwendig
eingefräste Führungsnuten entfallen. Die demgegenüber
eingesetzte Führungseinrichtung bzw. der Führungssteg lässt
sich entscheidend einfacher realisieren. So ist es denkbar,
diesen einfach an die Haltevorrichtung anzuschrauben.
Daneben kann die Führungseinrichtung auch als Bestandteil
eines magnetisch leitenden Steges ausgebildet sein und so
ebenfalls als Leiter für magnetische Feldlinien fungieren.
In diesem Fall sind zumeist zwei Führungseinrichtungen bzw.
Führungsstege verwirklicht, die einerseits einen Nordpol
und andererseits einen Südpol formen.
Selbstverständlich kann es sich bei dem Steg mit der
Führungseinrichtung auch um einen solchen handeln, der
nicht magnetisch leitend ausgeführt ist und beispielsweise
aus Messing besteht. Das ist dann der Normalfall, wenn in
Bezug auf den jeweiligen Fördergurt nur eine einzige
mittige erhabene Führungseinrichtung an der Haltevor
richtung vorgesehen ist.
Zumeist ist die Vorrichtung mit einer
regelmäßig schaltbaren Magnetvorrichtung mit wenigstens
einem Permanentmagnet und zugehörigen Kompensationsspule
ausgerüstet. Sofern die Führungseinrichtung und/oder der
zugehörige Steg jeweils magnetisch leitend ausgeführt sind,
wirkt die Führungsrichtung gleichsam wie ein von der
Haltevorrichtung vorstehender, die Magnetfeldlinien kanali
sierender, Steg. Das ist dann der Fall, wenn zwei Führungs
vorrichtungen bzw. Führungsstege jeweils randseitig für die
beschriebene Längsführung des jeweiligen Fördergurtes
sorgen. Jedenfalls hat eine solche Vorgehensweise zur
Folge, dass insbesondere magnetisierbare (ferromagnetische)
Werkstücke besonders intensiv von dem solchermaßen
geführten Magnetfeld durchdrungen werden und einwandfrei
zur Anlage an den Gurtkörper gelangen. Hierzu trägt zusätz
lich der Umstand bei, dass der Führungssteg bzw. die
Führungseinrichtung üblicherweise einen (geringen) Abstand
von den jeweils zu transportierenden Werkstücken aufweist,
welcher letztlich nur durch die Stärke des Gurtkörpers
vorgegeben wird.
Insgesamt sorgt die Führungsvorrichtung vorteilhaft also
nicht nur für eine einwandfreie Längsführung des Förder
gurtes, sondern kann bei Verwirklichung von zwei Führungs
einrichtungen bzw. Führungsstegen jeweils randseitig des
zugehörigen Fördergurtes und eine gleichzeitig magnetisch
leitende Auslegung durch die hierin konzentrierten Magnet
feldlinien insbesondere einen einwandfreien Transport
ferromagnetischer Werkstücke bewirken.
Die Führung des Fördergurtes gelingt insofern einfach und
mit äußerst geringem Aufwand, weil die bei einem Zahnriemen
ohnehin obligatorischen Zähne als Fördergurtauflagen eben
falls eine zweifache Funktion übernehmen. So sorgen sie zum
einen für den erforderlichen Antrieb des Fördergurtes in
Kombination mit entsprechend gestalteten Zahnrädern und
zugleich für eine einwandfreie Axial- bzw. Längsführung des
Fördergurtes durch die jeweils aneinander angepassten
Längsränder der Führungseinrichtung und die hierzu korres
pondierenden Anlageflächen der Fördergurtauflagen bzw.
Zähne.
Mit anderen Worten kann ein äußerst einfach aufgebauter
Flachriemen mit unterseitigen Zähnen Verwendung finden,
ohne dass besondere Maßnahmen zu dessen Führung ergriffen
werden müssen. Daneben kann durch das beschriebene
Konstruktionsprinzip auf spezielle Einzelsauger am Förder
gurt verzichtet werden, wie sie beispielsweise in der
DE 299 15 602 U1 oder der DE 196 53 381 A1 beschrieben
werden. Denn bei einem Unterdrucktransport der Werkstücke
sorgen die jeweils neben dem Fördergurt in der Haltevor
richtung angeordneten Ansaugöffnungen für den hierzu
erforderlichen Unterdruck.
Sofern magnetisierbare bzw. ferromagnetische Werkstücke
transportiert werden sollen, greift die Erfindung auf die
bereits beschriebene schaltbare Magnetvorrichtung mit
wenigstens einem Permanentmagnet und einer zugehörigen
Kompensationsspule zurück. Dabei kann der Permanentmagnet
von einer Kompensationsspule umschlossen werden, wobei
seitliche, magnetisch leitende T-Stege werkstückseitig
unterschiedliche Magnetpole bilden und zusammen mit den
magnetisierbaren bzw. ferromagnetischen Werkstücken jeweils
geschlossene Magnetfeldlinien formen.
Alternativ hierzu kann auch eine im Querschnitt doppelt U-
förmige Magnetvorrichtung mit äußerem U-Anker und innerem
U-Anker sowie zwischen den jeweiligen Ankerbasen angeord
netem, wenigstens einen Permanentmagnet und zwischen den
jeweiligen Ankerschenkeln befindlicher zumindest einer
Kompensationsspule realisiert werden.
Die Funktionsweise einer solchen schaltbaren Magnetvor
richtung beruht im Kern darauf, dass das Magnetfeld des
Permanentmagneten ganz oder teilweise durch das mittels der
Kompensationsspule erzeugte Temporärmagnetfeld (Gegenfeld)
kompensiert wird. Das führt aufgrund der Schwerkraft zu
einem Abfallen der geförderten plattenartigen Werkstücke,
wenn ein hängender Transport realisiert wird, was meistens
der Fall ist.
Selbstverständlich lässt sich das Permanentmagnetfeld mit
Hilfe der Kompensationsspulen auch überkompensieren, so
dass es nicht nur zum schwerkraftbedingten Abfallen der
plattenartigen Werkstücke von den Fördergurten kommt,
sondern diese zusätzlich noch abgestoßen werden. Weitere
Einzelheiten der Funktionsweise einer solchen Magnetvor
richtung sind in der DE 197 24 634 C1 beschrieben, auf die
ausdrücklich hingewiesen wird.
Schließlich sollte betont werden, dass es sich bei einem
Fördergurt im Rahmen der beschriebenen Ausgestaltung um
jedwedes längserstreckte und umlaufend anzutreibende
Fördermittel handeln kann. So ist an dieser Stelle neben
einem üblicherweise eingesetzten Zahnriemengurt auf PUR
(Polyurethan)-Basis selbstverständlich auch eine Kette mit
beispielsweise Gummibelag denkbar. Daneben lassen sich
grundsätzlich auch andere Fördermittel, wie z. B. gummi
ummantelte Stahllitzen verwenden, solange sich diese nur
umlaufend antreiben lassen und eine schonende Anlage sowie
gewisse Haftung der zu transportierenden plattenartigen
Werkstücke gewährleisten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher er
läutert; es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine
Haltevorrichtung nach einer ersten Ausgestaltung,
und
Fig. 2 eine abgewandelte Version der Ausführungsform
nach Fig. 1.
In den Figuren ist eine Vorrichtung zum Transport von
Werkstücken W dargestellt, bei denen es sich um hängende,
tafelförmige Bleche oder Platten handelt. Diese Bleche oder
Platten können grundsätzlich aus beliebigem Material
gefertigt sein. So eignet sich die beschriebene Vorrichtung
nicht nur zum Transport von ferromagnetischen bzw.
magnetisierbaren Werkstücken W bzw. Blechen, sondern auch
für die Weiterbeförderung von Aluminiumplatten. Daneben
können selbstverständlich auch Glasplatten, Kunststoff
platten oder sogar Holzwerkstoffplatten transportiert
werden. Außerdem ist natürlich auch ein aufliegender
Transport möglich und denkbar, wie er beispielsweise in der
WO 97/38927, dort die Fig. 3, im Detail beschrieben wird.
Es versteht sich, dass regelmäßig mehrere der dargestellten
Vorrichtungen kombiniert werden und sich gegebenenfalls an
unterschiedlichen Plattengrößen anpassen lassen, und zwar
beispielsweise so, wie die DE 299 15 611 U1, die
DE 43 42 753 A1 oder die US 5 557 387 beschreiben.
Man erkennt, dass im Rahmen der Ausführungsbeispiele die
betreffende Vorrichtung mit zwei parallel laufenden
Fördergurten 1 ausgerüstet ist, die umlaufend mittels nicht
dargestellter Zahnräder angetrieben werden. Denn bei den
Fördergurten 1 handelt es sich im Rahmen der gezeigten
Variante um Zahnriemengurte 1, welche mit zugehörigen
Zähnen 2 in entsprechende Ausnehmungen an den Zahnrädern
für deren Antrieb eingreifen. Die beiden Fördergurte bzw.
Zahnriemengurte 1 werden an einer Haltevorrichtung 3
vorbeigeführt.
Diese Haltevorrichtung 3 ist im Wesentlichen als Hohl
profilleiste ausgestaltet und weist mehrere Kammern 4, 5
auf. Dabei fungiert die Kammer 4 als Druckluftkammer 4,
während es sich bei der Kammer 5 um eine Unterdruckkammer
bzw. einen Vakuumkanal 5 handelt. Mithin sorgt die Druck
luftkammer bzw. der Druckluftkanal 4 für die Zuführung von
Druckluft, die von einer hieran angeschlossenen Unterdruck
quelle 6 in Unterdruck umgewandelt wird. Bei dieser
Unterdruckquelle 6 handelt es sich im Rahmen des
Ausführungsbeispiels um einen sogenannten Ejektor, welcher
druckseitig mit der betreffenden Druckluft beaufschlagt
wird und saugseitig den gewünschten Unterdruck an einer
oder mehreren Ansaugöffnungen 7 erzeugt. Zu diesem Zweck
ist die Unterdruckquelle 6 an die zugehörige Ansaugöffnung
7 über eine Verbindungsleitung 8 angeschlossen. Selbstver
ständlich kann auch eine übliche Vakuumpumpe oder ein
Vakuumgebläse als Unterdruckquelle 6 Verwendung finden.
Grundsätzlich lässt die Erfindung auch Varianten dergestalt
zu, dass sowohl die Kammer 4 als auch die Kammer 5 mit
Unterdruck beaufschlagt werden. Auch eine gleichzeitige
Führung von Überdruck durch die Kammern 4, 5 ist denkbar.
Die wechselweise Beaufschlagung, einerseits mit Überdruck,
andererseits mit Unterdruck wird jedoch im Rahmen des
Ausführungsbeispiels primär verfolgt, wo die Kammer 4 als
(unter Überdruck stehende) Druckluftkammer 4 ausgebildet
ist, während die Kammer 5 eine Unterdruckkammer formt.
Die gesamte dargestellte Haltevorrichtung 3 lässt sich über
einen zentralen kopfseitigen Anker 9 an einem Gestell, an
einer Decke oder dergleichen Festpunkt verankern. Dieser
Anker 9 ist mittig zwischen den beiden umlaufenden
Fördergurten 1 angeordnet und ermöglicht auf diese Weise
einen Wechsel bzw. einen Austausch der betreffenden
handelsüblichen Fördergurte 1, ohne dass überhaupt
irgendwelche Bestandteile der Haltevorrichtung 3 entfernt
werden müssen. - Daneben versteht sich, dass einzelne
Ansaugöffnungen 7 mit jeweiligen Segmenten der
Haltevorrichtung 3 zu Transportmodulen vereinigt werden
können, die sich jeweils unabhängig voneinander schalten
lassen. Dies ist erforderlich, um die transportierten
Werkstücke W punktgenau abwerfen zu können (vgl. hierzu
auch die EP 0 893 372 A1).
Die Haltevorrichtung 3 hält die Werkstücke W durch Erzeugen
von Unterdruck an den beschriebenen Ansaugöffnungen 7 an
den jeweiligen Fördergurten 1 fest. Alternativ hierzu oder
zusätzlich können die Werkstücke W auch mittels eines den
jeweiligen Fördergurt 1 durchdringenden Magnetfeldes am
Fördergurt 1 festgehalten werden. Zur Erzeugung des
entsprechenden Magnetfeldes wird auf eine schaltbare
Magnetvorrichtung 10 zurückgegriffen, die mit wenigstens
einem Permanentmagnet 11 und einer zugehörigen Kompensa
tionsspule 12 ausgerüstet ist.
Für den erforderlichen Unterdruck an der jeweiligen
Ansaugöffnung 7 sorgt - wie bereits beschrieben - die
Unterdruckquelle 6, welche über die Verbindungsleitung 8
mit der Ansaugöffnung 7 saugend und/oder abstoßend in
Verbindung steht. Dabei ist es grundsätzlich auch denkbar,
die Verbindungsleitung 8 einerseits an die Unterdruckkammer
5, andererseits an die Druckluftkammer 4 anzuschließen, um
die entsprechenden Saug- oder Abstoßungskräfte darstellen
zu können. Das wird dann zumeist über einen Druckumschalter
bewerkstelligt.
Die angesprochene Magnetvorrichtung 10 erzeugt in
Verbindung mit magnetisierbaren bzw. ferromagnetischen
Werkstücken W geschlossene Magnetfeldlinien, so dass nach
außen keine störenden Magnetfelder abgestrahlt werden. Das
lässt sich im Kern auf die sich einstellenden wechselnden
Magnetpole (N = Nordpol und S = Südpol) und die Tatsache
zurückführen, dass randseitig der Magnetvorrichtung 10
jeweils gleiche Pole (jeweils ein Nordpol N im Rahmen der
Ausführungsbeispiele) gebildet werden.
Zur Längsführung des jeweils anliegenden Fördergurtes 1 ist
die Haltevorrichtung 3 mit einer erhabenen Führungs
einrichtung 13 ausgerüstet, an deren Längsrändern 14
vorrichtungsseitige Fördergurtauflagen 2 beidseitig
anliegen. Bei diesen Fördergurtauflagen 2 handelt es sich
um die bereits angesprochenen Zähne 2 des Zahnriemengurtes
bzw. Fördergurtes 1.
Die Führungseinrichtung 13 ist als im Querschnitt
rechteckförmiger Führungssteg 13 ausgebildet, wie die Fig.
1 unmittelbar deutlich macht. Grundsätzlich sind natürlich
auch abweichende Querschnittsausbildungen, beispielsweise
in Gestalt eines Trapezes, denkbar, wie dies die Fig. 2
andeutet. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels ist die
jeweilige Führungseinrichtung 13 mittig im Vergleich zum
zugehörigen Fördergurt 1 angeordnet. Daneben sind natürlich
auch Variationen dergestalt denkbar, dass zwei
Führungseinrichtungen 13 je Fördergurt 1 realisiert werden.
Dann geht man zumeist so vor, dass die entsprechenden
Führungseinrichtungen bzw. Führungsstege 13 jeweils im
Randbereich des Fördergurtes 1 angeordnet sind. Dabei
empfiehlt es sich ferner, die Führungseinrichtungen 13
jeweils magnetisch leitend auszugestalten, so dass sich
jeweils ein Nordpol und ein Südpol in der zugehörigen
Führungseinrichtung 13 bildet.
So oder so sind die Fördergurtauflagen bzw. Zähne 2 des
Fördergurtes 1 mit zu den Längsrändern 14 der Führungsein
richtung 13 korrespondierenden Anlageflächen 15 ausge
rüstet. Hierdurch wird eine einwandfreie axiale Führung des
jeweiligen Fördergurtes 1 erreicht. Das gilt erst recht,
wenn zwei (oder auch mehr) Führungseinrichtungen 13 je
Fördergurt 1 verwirklicht werden.
Daneben ist die jeweilige Fördergurtauflage 2 bzw. der Zahn
2 im Querschnitt größtenteils rechteckförmig mit an die
Fördergurtbreite angepasster Auflagenbreite ausgebildet, so
dass der Fördergurt 1 bis auf die zwischen den Längsrändern
14 der vorrichtungsseitigen Fördergurtauflagen 2 gebildete
(rechteckige oder trapezförmige) Aussparung einen recht
eckigen Querschnitt besitzt.
In diese Aussparung taucht die Führungseinrichtung 13 bzw.
der rechteckförmige Führungssteg 13 ein, welcher als
Bestandteil eines Steges 16 ausgebildet sein kann. Dieser
Steg 16 lässt sich magnetisch leitend ausführen, so dass
bei Realisierung von zwei Führungseinrichtungen 13 je
Fördergurt 1 die beschriebenen Pole (N, S) endseitig
zwangsläufig entstehen.
Stahllitzen 17 im Fördergurt 1 sorgen dafür, dass bei
zugeschalteter Magnetvorrichtung 10 ein einwandfreies
Anliegen des Fördergurtes 1 an der Haltevorrichtung 3
gewährleistet ist. Insbesondere stellen die Stahllitzen 10
sicher, dass kein Durchhängen des Fördergurtes 1 beobachtet
wird.
Die jeweils zwischen den parallel laufenden Fördergurten 1
befindlichen Ansaugöffnungen 7 bilden sich endseitig von
trompetenartigen Ansaugdüsen 18 aus. Diese Ansaugdüsen 18
bzw. die Ansaugöffnungen 7 lassen sich in ihrem Abstand A
gegenüber den Werkstücken W verstellen. Das ist durch einen
Doppelpfeil in den Figuren angedeutet und wird im Detail so
realisiert, dass die Ansaugdüsen 18 mit der Verbindungs
leitung 8 über ein Gewinde verbunden sind. Jedenfalls
können die Ansaugdüsen 18 bzw. Ansaugöffnungen 7 in
Vertikalrichtung wahlweise verschoben werden, so dass der
Abstand A der Ansaugöffnung 7 vom jeweiligen Werkstück W
variierbar ist.
Daneben deuten die Ausführungsbeispiele auch eine Variation
dergestalt an, dass die Verbindungsleitung 8 in eine
(Unterdruck-)Kammer U mündet, die mit Hilfe eines ver
schiebbaren Verschlussstückes 19 abgeschottet wird. Dabei
sind die Ansaugdüsen 18 bzw. die Ansaugöffnungen 7 im
Rahmen dieser Variante insgesamt in dem betreffenden
Verschlussstück 19 für die (Unterdruck-)Kammer U ange
ordnet. Das Verschlussstück 19 lässt sich wiederum in
Richtung des Doppelpfeiles verstellen, so dass die
gewünschte Variation des Abstandes A der Ansaugöffnung 7
vom jeweiligen Werkstück W - wie zuvor beschrieben -
gelingt.
Der Aufbau der Magnetvorrichtung 10 wird im folgenden
beschrieben. Wie bereits ausgeführt, greift die Magnetvor
richtung 10 im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der
Fig. 1 auf einen Permanentmagneten 11 und eine zugehörige
Kompensationsspule 12 zurück. Daneben sind ein äußerer U-
Anker 20 mit einer U-Basis 20a und U-Schenkeln 20b
realisiert. Neben diesem äußeren U-Anker 20 findet sich ein
innerer U-Anker 21, welcher in gleicher Weise eine U-Basis
21a und U-Schenkel 21b besitzt.
Zwischen den beiden jeweiligen Ankerbasen 20a und 21a ist
der Permanentmagnet 11 angeordnet, bei welchem es sich um
einen Ringmagneten oder auch zwei oder mehrere Stabmagneten
aus Strontium-Ferrit oder Neodym-Eisen-Bor handelt.
Als Kompensationsspule 12 kommt eine übliche (Oval- oder
Rund-)Wickelspule zum Einsatz, welche horizontal angeordnet
und von ihrer Länge her an ein jeweiliges Transportmodul
angepasst ist. Sowohl der innere Anker 21 als auch der
äußere Anker 20 sind als jeweilige Stahlpole unter
Berücksichtigung des oder der Permanentmagneten 11
ausgeführt und bilden einen magnetischen Rückschluss, wie
dies durch die sich jeweils formenden magnetischen Pole
(S = Südpol; N = Nordpol) angedeutet und im Detail in der
DE 197 24 634 beschrieben wird. Auch auf die
DE 34 23 482 C1 sei hingewiesen. Infolgedessen entstehen an
den beiden U-Schenkeln 21b des inneren U-Ankers 21 und auch
den beiden U-Schenkeln 20b des äußeren U-Ankers 20 jeweils
gleiche und zueinander entgegengesetzte Magnetpole.
Gleiches gilt für die Variante nach Fig. 2. Allerdings
greift diese auf einen (oder zwei) Permanentmagneten 11
zurück, welche(r) jeweils von einer vertikal verlaufenden
Kompensationsspule 12 umschlossen wird (werden). Dabei
sorgen jeweils seitliche, magnetisch leitende T-Stege 22
(Stahlpole) dafür, dass sich nicht nur werkstückseitig die
bereits beschriebenen welchselweise unterschiedlichen
Magnetpole N bzw. S bilden, sondern zusammen mit den
magnetisierbaren bzw. ferromagnetischen Werkstücken W
jeweils geschlossene Magnetfeldlinien entstehen. Das ist
natürlich auch bei der Variante nach Fig. 1 der Fall.
Magnetische Stör- und Steuerfelder treten also praktisch
nicht auf.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Transport von Werkstücken (W), insbe
sondere von hängenden, tafelförmigen Werkstücken (W) wie
Blechen oder Platten, mit
zumindest einem umlaufend angetriebenen Förder gurt (1) für die hieran anzulegenden Werkstücke (W), und mit
einer Haltevorrichtung (3), an welcher der Fördergurt (1) vorbeigeführt wird,
wobei die Haltevorrichtung (3) die Werkstücke (W) durch Erzeugen von Unterdruck an neben dem Fördergurt (1) angeordneten Ansaugöffnungen (7) und/oder mittels eines den Fördergurt (1) durchdringenden Magnetfeldes am Fördergurt (1) festhält, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugöffnungen (7) hinsichtlich ihres Abstandes (A) von den Werkstücken (W) verstellbar und jeweils endseitig von trompetenartigen Ansaugdüsen 18 ausgebildet sind.
zumindest einem umlaufend angetriebenen Förder gurt (1) für die hieran anzulegenden Werkstücke (W), und mit
einer Haltevorrichtung (3), an welcher der Fördergurt (1) vorbeigeführt wird,
wobei die Haltevorrichtung (3) die Werkstücke (W) durch Erzeugen von Unterdruck an neben dem Fördergurt (1) angeordneten Ansaugöffnungen (7) und/oder mittels eines den Fördergurt (1) durchdringenden Magnetfeldes am Fördergurt (1) festhält, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugöffnungen (7) hinsichtlich ihres Abstandes (A) von den Werkstücken (W) verstellbar und jeweils endseitig von trompetenartigen Ansaugdüsen 18 ausgebildet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Haltevorrichtung (3) zur Längsführung des anlie
genden Fördergurtes (1) eine erhabene Führungseinrichtung
(13) auffasst, an deren Längsrändern (14) vorrichtungssei
tige Fördergurtauflagen (2) beidseitig anliegen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Führungseinrichtung (13) als im Quer
schnitt rechteckförmiger Führungssteg (13) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fördergurtauflagen (13) als Be
standteil eines magnetisch leitenden Steges (16) ausgebil
det ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fördergurt (1) als Zahnriemengurt
(1) und die Fördergurtauflagen (2) als zugehörige Zähne (2)
ausgeführt sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Fördergurtauflagen (2) im Quer
schnitt rechteckförmig mit seitlich über die Fördergurt
breite nicht überstehender Auflagenbreite ausgebildet sind
und an den Längsrändern (14) der Führungseinrichtung (13)
mit Anlageflächen (15) geführt werden.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass zwei parallel laufende Fördergurte (1)
mit dazwischen befindlichen Ansaugöffnungen (7) vorgesehen
sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Magnetvorrichtung (10)
mit zumindest einem Permanentmagneten (11) und einer oder
mehrerer Kompensationsspulen (12) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Permanentmagnet (11) von einer Kompensationsspule
(12) umschlossen wird, wobei seitliche, magnetisch leitende
T-Stege (22) werkstückseitig unterschiedliche Magnetpole
(N, S) bilden und zusammen mit magnetisierbaren bzw. ferro
magnetischen Werkstücken (W) jeweils geschlossene Magnet
feldlinien formen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Magnetvorrichtung (10) im Querschnitt doppelt U-
förmig mit äußerem U-Anker (20) und innerem U-Anker (21)
ausgebildet ist, wobei zwischen den jeweiligen Ankerbasen
(20a, 21a) der wenigstens eine Permanentmagnet (11) und
zwischen den jeweiligen Ankerschenkeln (20b, 21b) die zu
mindest eine Kompensationsspule (12) angeordnet sind.
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