DE10054697A1 - Auflösewalze für eine Offenend-Spinnvorrichtung - Google Patents
Auflösewalze für eine Offenend-SpinnvorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Auflösewalze (1) für eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem lösbar festgelegten Garniturring (2). DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Garniturring (2) mittels einer drehmomentfreien Schnellspannvorrichtung (7) leicht auswechselbar an einem rotierbar gelagerten Bauteil einer durch einen Auflösewalzenantrieb (4) beaufschlagbaren Auflösewalze (1) festlegbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Auflösewalze für eine Offenend-
Spinnvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Auflösewalzen für Offenend-Spinnvorrichtungen sind
in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und beispielsweise
in der DE 197 12 880 A1 beschrieben.
Durch die DE 40 36 017 A1 ist des weiteren eine Auflösewalze
bekannt, deren Garniturring direkt auf dem Außenläufer eines
Elektroantrieb angeordnet ist.
Das heißt, auf dem rotierbar gelagerten Außenläufer eines
Auflösewalzenantriebes ist mittels eines sogenannten
Spannsatzes ein Garniturring festgelegt.
Ein solcher, im Maschinenbau durchaus bewährter Spannsatz
ermöglicht zwar ein sicheres und bei Bedarf lösbares Festlegen
eines Garniturringes auf einem frei rotierbar gelagerten
Bauteil, das heißt, auf einem Bauteil, das während der Montage
des Garniturringes nicht gegen Rotation gesichert werden kann,
jedoch stellt ein solcher Spannsatz ein relativ aufwendiges
und kostspieliges Konstruktionselement dar.
Außerdem gestaltet sich beim Einsatz eines Spannsatzes das
Wechseln eines Garniturringes verhältnismäßig mühsam und
zeitaufwendig, da in einem solchen Fall zunächst mittels eines
entsprechenden Werkzeuges die einzelnen Spannschrauben des
Spannsatzes gelöst werden müssen, die nach dem Einbau eines
neuen Garniturringes dann wieder erneut angezogen werden
müssen.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Auflösewalze zu schaffen,
bei der der Garniturring problemlos und schnell auf einem frei
rotierbar gelagerten Bauteil der Auflösewalze festlegbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße, drehmomentlose Schnellspanneinrichtung
hat insbesondere den Vorteil, daß sie ein problemloses
Auswechseln eines Garniturringes auch dann ermöglicht, wenn
das den Garniturring aufnehmende Bauteil frei rotierbar
gelagert, das heißt, nicht gegen Rotation festgelegt werden
kann. Die erfindungsgemäße Schnellspanneinrichtung stellt
außerdem ein sehr kostengünstiges und sicheres
Befestigungsmittel darstellt, das ohne daß der Einsatz
irgendeines Werkzeuges notwendig wird, eingesetzt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist eine solche drehmomentlose
Schnellspanneinrichtung zum Beispiel einsetzbar, wenn, wie im
Anspruch 2 dargelegt, als Auflösewalzenantrieb ein sogenannter
Außenläufer zum Einsatz kommt. Das heißt, wenn der
Garniturring direkt auf dem als Außenläufer ausgebildeten
Rotor eines Auflösewalzenantriebes festgelegt werden soll und
der frei drehbar gelagerte Rotor dabei nicht fixierbar ist.
In bevorzugter Ausführungsform verfügt die
Schnellspannvorrichtung dabei, wie im Anspruch 3 beschrieben,
über zwei Exzenterklemmen, die ein Federelement, vorzugsweise
eine Tellerfeder, beaufschlagen.
Über die Tellerfeder, die sich an einer Bordscheibe der
Auflösewalze abstützt, wird eine axiale Kraftkomponente auf
die Bordscheibe übertragen, die sicherstellt, daß der
Garniturring zuverlässig zwischen der Bordscheibe und einem
ringförmigen Ansatz am Außenläufer des Auflösewalzenantriebes
fixiert wird.
Vorzugsweise weisen die Exzenterklemmen dabei, wie im
Anspruch 4 dargelegt, jeweils eine manuell bedienbare
Betätigungslasche sowie wenigstens einen exzentrisch
gelagerten Klemmkörper auf.
Derartig ausgebildete Exzenterklemmen können, wie vorstehend
bereits angedeutet, ohne den Einsatz eines speziellen
Werkzeuges bedient werden und üben aufgrund ihrer Übersetzung
in ihrer Arbeitsposition einen solchen Druck auf die
Tellerfeder aus, daß diese mechanisch verformt wird.
Wie im Anspruch 5 ausgeführt, sind die Exzenterklemmen über
eine Schwenkachse mit einem Bolzen verbunden, der seinerseits
über einen Bajonettverschluß am Außenläufer des
Elektroantriebes festlegbar ist.
Ein solcher Bajonettverschluß stellt, insbesondere, wenn er
die im Anspruch 6 oder die im Anspruch 7 beschriebene
Ausführungsform aufweist, ein einfaches, während des Betriebes
jedoch zuverlässiges Befestigungsmittel dar, das im
Bedarfsfall jederzeit problemlos gelöst werden kann.
Die an den Exzenterklemmen angeordneten Betätigungslaschen
liegen im Betriebszustand der Auflösewalze geschützt in einer
zentralen Aussparung der Bordscheibe (Anspruch 8).
Eine solche Ausbildung der Exzenterklemmen gewährleistet nicht
nur einen optimalen Schutz des Bedienpersonals, insbesondere,
wenn die zentrale Aussparung, was im vorliegenden
Ausführungsbeispiel nicht dargestellt ist, mit einer
Abdeckkappe verschlossen wird, sondern die Betätigungslaschen
der Exzenterklemmen sind im Bedarfsfall auch problemlos
zugängig.
Das heißt, zum Lösen der Schnellspanneinrichtung müssen
lediglich die Betätigungslaschen aufgeklappt und der mittels
Bajonettverschluß fixierte Bolzen der Schnellspanneinrichtung
um beispielsweise 45° im Gegenuhrzeigersinn gedreht werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend
anhand der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Auflösewalze, deren
Garniturring auf dem Außenläufer eines Elektroantriebes
angeordnet und durch die erfindungsgemäße
Schnellspanneinrichtung fixiert ist, im Schnitt,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Bordscheibe der Auflösewalze
gemäß Pfeil X der Fig. 1,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Schnellspanneinrichtung gemäß
Schnitt III-III der Fig. 2,
Fig. 4 die erfindungsgemäße Schnellspanneinrichtung in
gelöstem Zustand,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Bajonettverschluß der
Schnellspanneinrichtung gemäß Schnitt V-V der Fig. 4.
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform
des in Fig. 5 dargestellten Bajonettverschlusses.
Die Fig. 1 zeigt einen Auflösewalzenantrieb 4, der als
sogenannter Außenläufer ausgebildet ist. Das heißt, der
Stator 9, der über entsprechende Befestigungsmittel,
beispielsweise Schraubenbolzen 10, an ein
Auflösewalzengehäuse 11 angeschlossen ist, wird von einem
Rotor umfaßt, der in einem solchen Fall als Außenläufer 4
bezeichnet wird.
Die Statorwicklung 12 des Auflösewalzenantriebes 4 ist dabei
über eine Energieleitung 13 mit einer (nicht dargestellten)
Energiequelle verbunden. Auf dem Außenumfang 27 des, wie
vorstehend angedeutet, als Außenläufer 3 ausgebildeten Rotors
des elektrischen Antriebes 4 ist außerdem, auswechselbar, ein
Garniturring 2 einer Auflösewalze 1 festgelegt.
Das heißt, zwischen einer Bordscheibe 5 und einem ringförmigen
Ansatz 6 des Außenläufers 3 ist, durch die Bordscheibe 5 in
axialer Richtung beaufschlagt, ein Garniturring 2 fixiert.
Die Bordscheibe 5 ist dabei über eine drehmomentfreie
Schnellspanneinrichtung 7, die auf eine Tellerfeder 8 wirkt,
an den Außenläufer 3 angeschlossen.
Bordscheibe 5 und Garniturring 2 können dabei auch als
Montageeinheit ausgebildet sein. Das bedeutet, der
Zentrieransatz 28 der Bordscheibe 5 und der Innendurchmesser
29 des Garniturringes 2 sind so aufeinander abgestimmt, daß
sie miteinander eine festsitzende Passung bilden, die
gewährleistet, daß diese Bauteile gemeinsam ein- und ausgebaut
werden können. Der Garniturring 2 und die Bordscheibe 5 können
dabei bereits in einem vorgeschalteten Arbeitsgang miteinander
verbunden werden.
Wie insbesondere aus den Fig. 2 bis 4 ersichtlich, besteht
die drehmomentfreie Schnellspanneinrichtung 7 beispielsweise
aus einem Bolzen 14, der radiale Ansätze 15 für einen
Bajonettverschluß 16 sowie eine Schwenkachse 17 aufweist.
Am Bolzen 14 sind zwei Betätigungslaschen 18 schwenkbar
gelagert.
Die Betätigungslaschen 18 sind dabei über exzentrisch
gelagerte Bohrungen in den Klemmkörpern 19 sowie die
Schwenkachse 17 mit dem Bolzen 14 verbunden.
Der Bolzen 14 ist seinerseits mit seinem zylindrischen
Körper 20 in einer entsprechenden Bohrung 21 eines
kragenförmigen Ansatzes 22 des Außenläufers 3, begrenzt
drehbar, gelagert.
Das heißt, in den kragenartigen Ansatz 22 sind entweder, wie
insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich, axiale Nuten 23 sowie
schraubenförmige Nuten 24 eingelassen, in denen die radialen
Ansätze 15 des Bolzens 14 geführt sind, oder der Bolzen 14
weist, wie in Fig. 6 angedeutet, seinerseits radiale und
schraubenförmige Nuten 23' bzw. 24' auf, in die dann
entsprechende radiale Ansätze 15' des kragenartigen Ansatzes
22 einfassen.
Das heißt, die Nuten 23, 24 bzw. 23', 24' bilden zusammen mit
den radialen Ansätzen 15 bzw. 15' jeweils einen
Bajonettverschluß 16 der Bestandteil der drehmomentfreien
Schnellspanneinrichtung 7 ist.
Im Betriebszustand der Auflösewalze, der beispielsweise in den
Fig. 1, 2 und 3 angedeutet ist, sind die
Betätigungslaschen 18 nach außen verschwenkt und liegen dabei
geschützt in einer zentralen Aufnahmebohrung 25 der
Bordscheibe 5. Diese zentrale Aufnahmebohrung 25 kann dabei
zusätzlich durch eine (nicht dargestellte) Schutzkappe
verschlossen sein.
In dieser Lage beaufschlagen die exzentrisch gelagerten
Klemmkörper 19 der Exzenterklemmen 26 die Tellerfeder 8, die
dadurch ihrerseits mit einer radialen Kraftkomponente auf die
Bordscheibe 5 wirkt. Unter der Einwirkung dieser axialen
Kraftkomponente wird der Garniturring 2 gegen den ringförmigen
Anschlag 6 am Außenläufer 3 des Elektroantriebes 4 gedrückt
und dabei kraftschlüssig fixiert.
Zum Wechseln des Garniturringes 2 wird zunächst der
Elektroantrieb 4 gestoppt, das heißt, der Stator 12 wird
stromlos geschaltet.
Sobald die Auflösewalze 1 in den Stillstand ausgelaufen ist,
werden die Betätigungslaschen 18 der Exzenterklemmen 26 der
Schnellspanneinrichtung 7 in die in Fig. 4 angedeutete
Stellung verschwenkt, in der die exzentrisch gelagerten
Klemmkörper 19 der Exzenterklemmen 26 außer Anlage mit der
Tellerfeder 8 sind.
Die Exzenterklemmen 26 werden anschließend über die
Betätigungslaschen 18, zum Beispiel im Gegenuhrzeigersinn, so
weit gedreht, bis die radialen Ansätze 15 am Bolzen 14 der
Schnellspanneinrichtung 7 mit den axialen Nuten 23 im
kragenförmigen Ansatz 22 des Außenläufers 3 korrespondieren.
Die Schnellspanneinrichtung 7 kann dann aus der Bohrung 21 des
kragenförmigen Ansatzes 22 des Außenläufers 3 gezogen und die
Bordscheibe 5 sowie der Garniturring 2 ausgebaut werden.
Zur Durchführung der vorbeschriebenen Tätigkeiten ist dabei
keinerlei Einsatz von Werkzeug notwendig.
Der Wiedereinbau eines neuen Garniturringes 2 erfolgt in
umgekehrter Reihenfolge.
Das heißt, nach dem Aufschieben eines neuen Garniturringes 2
auf den Außenumfang 27 des Außenläufer 3 des
Elektroantriebes 4 wird die Bordscheibe 5 positioniert und die
Tellerfeder 8 in die zentrale Aussparung 25 der Bordscheibe 5
eingelegt. Anschließend wird die Schnellspanneinrichtung 7
montiert.
Das bedeutet, der zylindrische Körper 20 des Bolzens 14 mit
seinen radialen Ansätzen 15 wird so in die Bohrung 21 des
kragenförmigen Ansatzes 22 des Außenläufers 3 eingeführt, daß
die Ansätze 15 in die axialen Nuten 23 gleiten. Der Bolzen 14
wird dann mittels der Betätigungslaschen 18 im Uhrzeigersinn
gedreht, was zu einer Fixierung der Schnellspanneinrichtung 7
am Außenläufer 3 des Elektroantriebes 4 führt.
Im Anschluß daran werden die Betätigungslaschen 18 um die
Schwenkachse 17 nach außen geschwenkt. Bei dieser
Verschwenkung beaufschlagen die exzentrisch gelagerten
Klemmkörper 19 der Exzenterklemmen 26 die Tellerfeder 8, die
ihrerseits die Bordscheibe 5 gegen den Garniturring 2 drückt
und diesen dabei kraftschlüssig arretiert.
Die vorbeschriebene, drehmomentlose Schnellspanneinrichtung 7
ermöglicht nicht nur ein problemloses und schnelles
Austauschen von Garniturringen 2, sondern stellt auch eine
sehr kostengünstige und sichere Befestigungseinrichtung dar.
Die Erfindung ist nicht auf das in den Zeichnungen
beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt.
Es sind durchaus Modifikationen einzelner Bauteile möglich,
ohne daß dadurch der allgemeine Erfindungsgedanke verlassen
wird.
Es ist beispielsweise möglich, daß die Exzenterklemmen 26
nicht, wie im Ausführungsbeispiel dargelegt, jeweils zwei
Klemmkörper 19 aufweisen, sondern daß jeweils pro
Exzenterklemme 26 nur ein Klemmkörper 19 zum Beaufschlagen der
Tellerfeder 8 vorgesehen ist.
Des weiteren ist es zum Beispiel denkbar, anstelle einer
Tellerfeder 8 ein vergleichbares Federelement, z. B. eine
Schraubenfeder oder dgl., zum Einsatz kommt.
Claims (9)
1. Auflösewalze für eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem
lösbar festgelegten Garniturring,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Garniturring (2) mittels einer drehmomentfreien Schnellspannvorrichtung (7) leicht auswechselbar an einem frei rotierbar gelagerten Bauteil einer durch einen Auflösewalzenantrieb (4) beaufschlagbaren Auflösewalze (1) festlegbar ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß der Garniturring (2) mittels einer drehmomentfreien Schnellspannvorrichtung (7) leicht auswechselbar an einem frei rotierbar gelagerten Bauteil einer durch einen Auflösewalzenantrieb (4) beaufschlagbaren Auflösewalze (1) festlegbar ist.
2. Auflösewalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auflösewalzenantrieb (4) als sogenannter
Außenläufer ausgebildet ist, wobei der Garniturring (2)
mittels der Schnellspannvorrichtung (7) am frei rotierbar
gelagerten Außenläufer (3) des Auflösewalzenantriebes (4)
arretierbar ist.
3. Auflösewalze nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellspanneinrichtung (7) zwei
Exzenterklemmen (26) aufweist, die über ein Federelement,
vorzugsweise eine Tellerfeder (8), auf eine Bordscheibe (5)
der Auflösewalze (1) wirken und dabei den Garniturring (2)
kraftschlüssig fixieren.
4. Auflösewalze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Exzenterklemmen (26) jeweils wenigstens einen
exzentrisch gelagerten Klemmkörper (19) sowie eine manuell
bedienbare Betätigungslasche (18) aufweisen.
5. Auflösewalze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Exzenterklemmen (26) über eine Schwenkachse (17) mit
einem Bolzen (14) der Schnellspanneinrichtung (7) verbunden
sind, der seinerseits über einen Bajonettverschluß (16) am
Außenläufer (3) des Elektroantriebes (4) festlegbar ist.
6. Auflösewalze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bolzen (14) radial abstehende Anschlußmittel (15)
aufweist, die mit axialen Nuten (23) sowie schraubenförmig
angeordneten Nuten (24) in einem hohlzylindrischen
Ansatz (22) des Außenläufers (3) korrespondieren.
7. Auflösewalze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bolzen (14) axial angeordnete Nuten (23') sowie
schraubenförmig angeordnete Nuten (24') aufweist, die mit
radial abstehenden Anschlußmitteln (15') am
hohlzylindrischen Ansatz (22) des Außenläufers (3)
korrespondieren.
8. Auflösewalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Betätigungslaschen (18) der Exzenterklemmen (26) im
Betriebszustand der Auflösewalze (1) geschützt in einer
zentralen Aussparung (25) der Bordscheibe (5) angeordnet
sind.
9. Auflösewalze nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Garniturring (2) und die Bordscheibe (5) als
Montageeinheit ausgebildet sind.
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