DE10052822A1 - Klappbares Zweiradfahrzeug und Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges - Google Patents
Klappbares Zweiradfahrzeug und Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren ZweiradfahrzeugesInfo
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Abstract
Bei einem klappbaren Zweiradfahrzeug (1), umfassend ein Vorderrad (2), ein Hinterrad (3), einen Rahmen (4), eine Lenkeinheit (5), eine Sitzeinheit (6) und Radführungen (14, 24), welche die Räder (2, 3) mit dem Rahmen (4) verbinden, werden als Mittel zum Anklappen der Radführung (14, 24) an den Rahmen (4) Drehgelenke (36, 42) verwendet, deren Drehachsen (40, 41) gegenüber der Hinterradachse des aufgeklappten Zweirades (1) räumlich um (alpha¶H¶, beta¶H¶, alpha¶V¶, beta¶V¶) verkippt sind und die Räder (2, 3) liegen im zusammengeklappten Zustand parallel zueinander, wobei die äußerste seitliche Begrenzung durch die Außenseite des Vorderrades (2) bzw. des Hinterrades (3) erfolgt und die Räder (2, 3) nur auf einer Seite an den Radführungen (14, 24) angebracht sind und die Radführungen (14, 24), die Lenkeinheit (5), die Sitzeinheit (6) und der Rahmen (4) liegen im zusammengeklappten Zustand im Bereich zwischen den Radaußenseiten, wobei die seitliche Umrandung im wesentlichen durch eines der Räder (2, 3) erfolgt. Das Patent betrifft auch ein Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges (1).
Description
Die Erfindung betrifft ein klappbares Zweiradfahrzeug nach dem Oberbegriff des
ersten Anspruches. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zum
Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges nach dem Oberbegriff
des unabhängigen Verfahrensanspruches.
Derartige klappbare Zweiradfahrzeuge sind beispielsweise bekannt aus der
DE 197 47 293 A, US 3 990 717 A, US 4 440 414 A und DE 202 044 C und US 2 708 587 A.
Klappbare Zweiradfahrzeug dienen dem Personentransport und sind im
zusammengeklappten Zustand wegen den kompakten Aussenabmessungen leicht
zu transportieren (in Auto, Boot, Campingwagen usw.) und der Raumbedarf für die
Lagerung ist gering.
Von Nachteil sind oftmals die im Verhältnis zur Gesamthöhe kleinen Räder, die
wenig Fahrstabilität und Komfort bieten und in gewissen Ländern in Kombination
mit den tiefliegenden Scheinwerfern die gesetzlichen Vorschriften für Mofas und
Mopeds nicht erfüllen. Im zusammengeklappten Zustand können hervorstehende
heisse oder ölige Teile wie Scharniere, Rahmenteile, Gabel- und Rahmenteile,
Naben, Ketten, Motor, leicht Schäden an der Umgebung verursachen. Ferner ist
die Form im zusammengeklappten Zustand wegen der sperrigen Abmessungen
unhandlich zum Verladen und Lagern aufgrund der grossen Aufstellfläche/ Länge
im Vergleich zur Höhe/Volumen.
Ferner ist bei der Verwendung grosser Räder insbes. bei klappbaren Fahrrädern
nur eine geringe Packungsdichte bei sperriger Transportabmessungen möglich.
Der Klappvorgang erfolgt meist manuell durch eine Serie verschiedener Klapp- und
Verriegelungsvorgänge und ist nicht automatisierbar.
Aus der DE 197 47 293 ist ein klappbares Zweirad bekannt, das diese Probleme
löst, wobei der Rahmen und die Räder im aufgeklappten Zustand weitgehend in
einer Ebene liegen und durch mindestens ein Scharnier/Drehgelenk pro Rad das
Anklappen der Räder an den Rahmen ermöglichen, wobei die Räder aus der
Rahmeneben geschwenkt werden und die Drehachsen zur Federbewegung
parallel zur Hinterradachse verlaufen. Ein Problem des dort beschriebenen
Gegenstandes sind die Scharniere, die für die Fahrt arretiert werden müssen, da
sie auch in die Klapprichtung belastet werden und die Scharniere nebst dem
Zusammenklappen keine weitere Funktion erfüllen und dadurch den
Konstruktionsaufwand und das Gewicht erhöhen, die Steifigkeit reduzieren und
mehr Schritte für den Klappvorgang erfordern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein klappbares Zweiradfahrzeug zu
schaffen, das den Einsatz von im Verhältnis zur Grösse im aufgeklappten Zustand
grossen Rädern erlaubt und im zusammengeklappten Zustand die Umgebung vor
öligen, scharfkantigen oder heissen Komponenten abschirmt und empfindliche
Fahrzeugteile vor der Umgebung schützt und durch die Reduktion der Gelenke
und eine selbststabilisierende Konfiguration der klappbaren Kompenenten den
Konstruktionsaufwand verringert, das Gewicht reduziert die Stabilität erhöht, und
durch Minimierung der lösbaren und arretierbare Verbindungen den Klappvorgang
vereinfacht.
Erfindungsgemäss wird dies durch die Merkmale des ersten Anspruches erreicht.
Kern der Erfindung ist es also, dass im zusammengeklappten Zustand die
äusserste seitliche Begrenzung des klappbaren Zweiradfahrzeuges auf der einen
Seite durch das Hinterrad und auf der anderen Seite durch das Vorderrad erfolgt,
wobei beide Räder nur auf der einen Seite an einer Radführung befestigt sind und
die Radführungen im zusammengeklappten Zustand auf der Innenseite liegen und
dass sich im zusammengeklappten Zustand die Lenkeinheit und Sitzeinheit und
der Rahmen zwischen den Radaussenseiten liegen und dass in der Seitenansicht
des zusammengeklappten Zweiradfahrzeuges im wesentlichen keine
Komponenten aus den Radumrissen hervorstehen und dass die für den
Klappvorgang erforderlichen Scharniere zwischen den Radführungen und dem
Rahmen im oder nahe dem Überlappungsbereich des Radumrisse und der den
Rahmen umschreibenden Kreisscheibe liegen und die Drehachsen der Scharniere
gegenüber der den Rahmen umschreibenden Kreisscheibe räumlich verkippt sind
und die Räder durch einen einzigen Klappvorgang in etwa parallel zum Rahmen
zu liegen kommen.
Die Achsen der Scharniere zwischen Radführung und dem Rahmen zum
Anklappen der Räder an den Rahmen sind gegenüber der den Rahmen
umschreibenden Kreisscheibe um die horizontale und die vertikale Achse verkippt
und der Rahmen ist im aufgeklappten Zustand von oben betrachtet gegenüber der
Längsachse des Zweirades ebenfalls verkippt, wobei die Winkelverkippung
möglichst gering gehalten wird um die Räder gerade noch parallel zum Rahmen
im zusammengeklappten Zustand durch eine einzige Drehbewegung.
auszurichten wodurch die Anzahl der zusätzlichen Komponenten zum
Zusammenklappen des Zweirades reduziert wird und somit auch ein Arretierungs-
und Lösevorgang dieser Verbindungen in diesem Bereich zum Aufklappen und
Zusammenklappen überflüssig wird und dieselben Scharniere zudem zum
einfedern im aufgeklappten Zustand benützt werden können.
Die Vorteile der Erfindung sind unter anderem darin zu sehen, dass die
verhältnismässig grossen Räder und die verhältnismässig grosse Länge im
aufgeklappten Zustand und die hohe Bodenfreiheit eine grössere Fahrstabilität
und Komfort als bei bisher bekannten Klapprädern, insbesondere
Klappmotorrädern, ermöglichen. Die Kombination aus festem Rahmen in
vergleichbarer Grösse wie ein Rad mit klapp- oder ausziehbarem Sattel und
Lenkstange erlaubt andererseits Räder, die kleiner sind als bei vielen klappbaren
Fahrrädern mit vergleichbarer Sitzposition und daher eine sehr hohe
Packungsdichte aller Komponenten im zusammengeklappten Zustand
ermöglichen, insbesondere in Kombination mit den einseitig geführten Rädern.
Der starre zentrale Rahmen, mit verhältnismässig grosser Bauhöhe und hoher
Biegefestigkeit und Steifigkeit, ohne lösbare Verbindungen ermöglicht eine stabile
Konstruktion. Die klappbaren Verbindungen von Komponenten wie Radführung,
Fussraste, Lenkstange und Sitz sind so ausgelegt, dass sie bei Belastungsspitzen
(Bodenwelle, schwere Beladung, Vollbremsung) verstärkt in die aufgeklappte
Position gezwungen werden und so einem unerwünschten Zusammenklappen
entgegenwirken und eine Deformation derselben keinen Einfluss auf die Stabilität
von Chassis/Fahrwerk ausüben.
Im zusammengeklappten Zustand ist das Umfeld vor allen heissen, öligen oder
scharfkantigen Komponenten geschützt und umgekehrt werden empfindliche Teile
des Fahrzeuges vor Ausseneinwirkungen abgeschirmt. Die aussenliegende
Oberfläche der Felgen, die dämpfenden Reifen und die Vermeidung von harten,
hervorstehenden Teilen verhindern eine Schädigung der Fahrzeugkomponenten
und des Umfeldes, in dem das Zweirad transportiert wird, ohne dass eine
zusätzliche Schutzhülle benötigt wird. Es können auch mehrere
zusammengeklappte Zweiräder gestapelt werden. Eine Seite der Felge wird
vorteilhafterweise scheibenähnlich ausgebildet oder zusätzlich noch auf einer
Seite gegen aussen ausgebuchtet, um auch den Radinnenraum zur Unterbringung
verschiedener Komponenten besser zu nutzen.
Die Kraftübertragung (durch Riemen oder Kette, Zahnräder) vom Motor zum Rad
kann beim Zusammenklappen unverändert bleiben. Die von der Aufhängung zu
übertragene Spannungen werden reduziert, da das Gewicht von gesamten Antrieb
direkt auf das Hinterrad erfolgt und nicht durch den Rahmen und die Scharniere
zum Rad übertragen werden muss ebenso wie die Momente, die vom Antrieb auf
das Antriebsrad übertragen werden müssen. Die Last vom Sattel muss nur über
eine geringe Strecke vom Rahmen übertragen werden. wo die Last auf die
Hinterradaufhängung übertragen wird.
Die Scheinwerfer befinden sich im aufgeklappten Zustand in verhältnismässig
grosser Höhe, wodurch die Sicht und die Sichtbarkeit verbessert wird. Die
Sitzfläche ist im zusammengeklappten Zustand vor Verschmutzung und
Wettereinflüssen geschützt. Durch die Möglichkeit des Versenkens von Lenker
und Sitz wird der Schutz vor Diebstahl erhöht.
Das Zusammenklappen, das im wesentlichen als Rotation und Kontraktion der
einzelnen, beweglichen Komponenten zum Rahmen hin umschrieben werden
kann, erlaubt einen automatischen/halbautomatischen Klappvorgang durch min.
einen zentralen Antrieb (Motor, Kurbelantrieb). Der Schwerpunkt des Zweirades
bleibt während des gesamten Klappvorganges stets zwischen den beiden
Radachsen und ein Kippen um die Längsachse ist dadurch ausgeschlossen.
Dadurch ist auch ein automatischer Klappvorgang realisierbar indem
beispielsweise durch aufbringen eines Momentes eine Radführung gegenüber
dem Boden gedreht wird und sich in der Folge der Rahmen und auch die zweite
Radführung unter dem zusätzlichen Einfluss der Schwerkraft förmlich um den
Drehpunkt aufgewickelt werden. Da die Drehachsen der Klappbewegungen von
Sitzeinheit und Lenkeinheit ebenfalls nur geringfügig gegenüber der den Rahmen
umschreibenden Kreisscheibe verkippt sind und somit nahezu in derselben Ebene
wie die Klappbewegung der Radführungen erfolgen, kann die Klappbewegung der
Komponenten durch eine geeignete Anordnung der Verbindungsstellen
synchronisiert werden; seitwärts erfolgt kaum eine Gewichtsverlagerung, die ein
Kippen des aufgebockten Zweirades während des Klappvorganges verursachen
könnte. Das Auslösen des Klappantriebes kann beispielsweise durch den
Zündschlüssel oder durch eine Fernbedienung erfolgen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1A eine Seitenansicht des auf Räder und Rahmen reduzierten
Zweiradfahrzeuges;
Fig. 1B eine Draufsicht des auf Räder, Rahmen und Radführungen reduzierten,
aufgeklappten Zweiradfahrzeuges mit der horizontalen Verkippung der
Drehachsen;
Fig. 1C eine Frontansicht des auf Räder und Rahmen und Radführungen
reduzierten, aufgeklappten Zweiradfahrzeuges aus Fig. 1A mit der
vertikalen Verkippung der Drehachsen;
Fig. 1D eine Draufsicht des auf Räder und Rahmen reduzierten
Zweiradfahrzeuges aus Fig. 1B, mit eingeklappten Rädern;
Fig. 2A das auf Räder und Rahmen reduzierte zusammengeklappte
Zweiradfahrzeug aus Fig. 1A bzw. 1B in der Seitenansicht;
Fig. 2B das auf Räder und Rahmen reduzierte zusammengeklappte
Zweiradfahrzeug aus Fig. 1A bzw. 1B in der Draufsicht;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispieles eines
Zweiradfahrzeuges;
Fig. 4A Draufsicht des auf Räder und Rahmen, und Radführungen reduzierten
Zweiradfahrzeuges aus Fig. 1A mit der Winkelabweichung der Räder
beim Einfedern und der Korrekturbewegung der Drehgelenke;
Fig. 4B Draufsicht des auf Räder und Rahmen, Sitzeinheit und Radführungen
reduzierten Zweiradfahrzeuges aus Fig. 1A und Aufklappen der
Sitzeinheit;
Fig. 4C Draufsicht des auf Räder und Rahmen, Radführungen und Lenkeinheit
reduzierten Zweiradfahrzeuges aus Fig. 1A mit Aufklappen der
Lenkeinheit;
Fig. 5 Draufsicht auf Antriebseinheit im Schnittbild des Antriebrades.
Fig. 6.1 bis 6.5 Aufklapp- und Zuklappvorgang
Es sind nur die für das Verständnis der Erfindung wesentlichen Elemente gezeigt.
Fig. 1A zeigt ein klappbares Zweiradfahrzeug 1 im aufgeklappten Zustand, im
wesentlichen bestehend aus einem Vorderrad 2, einem Hinterrad 3 und einem
Rahmen 4, den Radführungen 14, 24 und den Drehachsen 40, 41 der
Radführungen 14, 24. Das Vorderrad 2 ist über eine Radführung 14 und das
Hinterrad 3 über eine Radführung 24 mit dem Rahmen 4 verbunden, wobei für die
folgenden Beschreibungen der Begriff Rahmen auch das drehbare Gabelelement
16 miteinbezieht. Die drei Komponenten, Vorderrad 2, Hinterrad 3 und Rahmen 4,
können durch drei Kreisscheiben vergleichbarer Grösse räumlich begrenzt
werden. Für den Rahmen 4 bedeutet dies, dass er im wesentlichen durch die
Kreisscheibe umschrieben wird, wobei Teile des Rahmens geringfügig über die
den Rahmen umschreibende Kreisscheibe hinausragen können. Die drei
Kreisscheiben können in der Seitenansicht durch eine Drehung um die
Drehgelenke 36, 42 der Radführungen 14, 24 im Uebergangsbereich der
Radführungen 14, 24 zum Rahmen 4 ungefähr zur Deckung gebracht werden.
Dabei wird für die den Rahmen 4 umschreibende Kreisscheibe vorzugsweise ein
geringfügig kleinerer Durchmesser gewählt als für die die Räder 2, 3
umschreibenden Kreisscheiben.
Nach Fig. 1A und 1B und 1C erfolgt die Deckung durch Umklappen der Räder 2, 3
um die Drehgelenke 36, 42 mit den Drehachsen 40, 41 deren Lage ungefähr durch
die Schnittpunkte der die Komponenten 2 und 4, bzw. 3 und 4 umschreibenden
Kreisscheiben in der seitlichen Projektion festgelegt ist. In derselben Projektion
liegen die Drehachsen 40, 41 geringfügig verkippt zur Senkrechten der
benachbarten Kreisscheibenmittelpunkte. Die den Rahmen 4 umschreibende
Kreisscheibe ist nach Fig. 1A und 1B geringfügig gegenüber durch die Räder 2, 3
aufgespannten Mitteleben E verkippt. Die Verkippung der Normalen der den
Rahmen 4 umschreibenden Kreisscheibe erfolgt hauptsächlich in der Ebene, die
durch die Normalen zu den die Räder 2, 3 umschreibenden Kreisscheiben bei
Geradeausfahrt aufgespannt wird. Die Drehachse 40 ist gemäss Fig. 1B um einen
horizontalen Winkel αH und gemäss Fig. 1C um einen vertikalen Winkel αV
gegenüber der Radachse bei Geradeausfahrt verkippt. Analog ist die Drehachse
41 gemäss Fig. 1B um einen horizontalen Winkel βH und gemäss Fig. 1C um einen
vertikalen Winkel βV gegenüber der Radachse bei Geradeausfahrt verkippt, wobei
gemäss Fig. 1B die Komponenten des Hinterrades auf der gegenüberliegenden
Seite der Mittelebene angeordnet sind und die Anordnung ist somit in der
Projektion von oben in etwa punktsymmetrisch bezüglich dem Mittelpunkt S der
den Rahmen 4 umschreiben Kreisscheibe aus Fig. 1B. Beim Anklappen
umschreibt die Längsachse der Radführung 14, 24 also die Oberfläche eines
Kegels gegenüber dem Rahmen 4 wobei die Räder 2, 3 im aufgeklappten Zustand
in einer Ebene zu liegen kommen und im zusammengeklappten Zustand möglichst
parallel zum Rahmen 4 verlaufen (Fig. 1D). Da zum Anklappen der Räder an den
Rahmen meist ein Winkel 18, 29 grösser als 180 Grad erforderlich ist, ist die
vertikale Verkippung der Drehachsen 40, 41 um die vertikalen Winkel αV, βV
erforderlich damit die Räder im zusammengeklappten Zustand in etwa parallel zu
der den Rahmen umschreibenden Kreisscheibe zu liegen kommen. Werden die
Drehgelenke 36, 42 zusätlich zum Klappen auch zum Einfedern während der Fahrt
benutzt bleibt die Winkelabweichung der Radführungen 14, 24 beim Einfedern
gegenüber Radführungen, die exakt senkrecht zur Fahrrichtung einfedern, relativ
klein, da die Einfederwinkel 17, 28 der Radführungen 14, 24 im allgemeinen sehr
viel kleiner sind als die Einklappwinkel 18, 29 der Radführungen 14, 24. Durch die
aus der Draufsicht in Fig. 1B ersichtliche Puntsymmetrie bezüglich dem Punkt S
der Anordnung von den Radführungen 14, 24 und den Drehachsen 40, 41 wird der
Einfluss der Winkelabweichung beim Einfedern weitgehend kompensiert, da die
Räder 2, 3 bei gleich starkem Einfedern bei Geradeausfahrt weitgehend parallel
bleiben. Zudem kann der Winkelabweichung beim Einfedern einer Radführung 14,
24 durch die vertikalen Verkippung αV, βV der Drehachsen 40, 41 entgegengewirkt
werden Die Achsen 40, 41 werden bei einer gefederten Ausführung vorteilhaft so
gewählt, dass die Räder bei Geradeausfahrt unter dem Gewicht des Fahrzeuges
und des Fahrers auf einer Linie in Fahrrichtung liegen. Die Rahmenbreite wird
vorteilhaft möglichst schmal gewählt, um die notwendigen Verkippung αH, βH, αV, βV
möglichst klein zu halten. Falls die Radführungen 14, 24 gemäs Fig. 1A nach
unten eingefahren werden, wird die untere Seite des Rahmens 4 vorteilhaft
schmaler ausgeführt und stärker gegenüber der Fahrtrichtung verkippt als die
obere Seite, wodurch die Radführungen 14, 24 im zusammengeklappten Zustand
gemäss Fig. 1D dichter beieinander zu liegen kommen und die erforderliche
Verkippungen αH, βH, αV, βV der Drehachsen 40, 41 weiter reduziert werden
können.
Fig. 2A und 2B zeigen die gegenseitige Lage der die Komponenten 2, 3, 4
umschreibenden Kreisscheiben des Zweiradfahrzeuges 1 nach Fig. 1A bzw. 1B im
zusammengeklappten Zustand. Geringfügig über die umschreibenden
Kreisscheiben des Zweiradfahrzeuges 1 hinausragende Teile sind nicht
dargestellt.
In Fig. 4A ist die Winkelabweichung der Räder 2, 3 beim Enfedern gegenüber der
Geradeausfahrt dargestellt, wobei eine Korrektur der Drehachsen 40, 41 um die
Räder exakt in Fahrtrichtung einfedern zu lassen durch eine exzentrische
Bewegung oder eine arretierbare Verstellung der Drehgelenke 36, 42 erreicht
werden kann.
Fig. 3, Fig. 4A, Fig. 4B, Fig. 4C zeigen ein klappbares Zweiradfahrzeug 1 im
aufgeklappten Zustand. Das klappbare Zweiradfahrzeug 1 besteht im
wesentlichen aus einem Vorderrad 2, einem Hinterrad 3, einem Rahmen 4, einer
Lenkereinheit 5, einer Sitzeinheit 6 und einer Antriebseinheit 7. Das Vorder- und
Hinterrad bestehen jeweils aus einem Pneu 8, 9, einer Nabe 10, 11 und einer
Felge 12, 13 wobei Trommelbremsen 22, 23 in die Naben integriert sein können.
Der starre Rahmen 4 besteht vorteilhafterweise weitgehend aus kreisförmig
gebogenen Profilen. Dies zur optimalen Raumausnützung innerhalb des Rahmens
und zur geeigneten Anordnung der Drehachsen 40, 41 zum Umklappen der Räder
2, 3. Es sind jedoch grundsätzlich beliebige Rahmengeometrien innerhalb der
begrenzenden Kreisscheibe möglich, beispielsweise zur Erhöhung der Stabilität.
Der Durchmesser der den Rahmen 4 umschreibenden Kreisscheibe ist geringfügig
kleiner als der Aussendurchmesser der die Räder 2, 3 umschreibenden
Kreisscheibe. Zur optimalen Platzausnützung sind eine Lenkstange 21 der
Lenkeinheit 5 und die Sitzeinheit 6 mit einem Sattel 26 ebenfalls kreisbogenförmig
ausgebildet. Die Sitzeinheit 6 kommt nach dem Einklappen mit der Sitzfläche
gegen unten zu liegen, wie das strichpunktiert in der Fig. 3 dargestellt ist. Die
Begriffe Klappen und klappbar werden nicht nur auf rotierende
Scharnierverbindungen beschränkt sondern beinhalten auch z. B. ein- und
ausfahrbare Verbindungen, die eine translatorische Bewegung machen. Nach dem
Einklappen der Sitzeinheit 6 wird die Lenkstange 21 mit zurückgeklappten
Lenkergriffen 30 auf die bereits eingeklappte Sitzeinheit eingeklappt (nicht
dargestellt) und kann mit einem ebenfalls nicht dargestellten Schloss
abgeschlossen werden. Dieses Schloss kann zum Unterbrechen der Zündung und
zum Verschliessen des zusammengeklappten Zweiradfahrzeuges verwendet
werden. Zudem können durch dasselbe Schloss vor dem Zusammenklappen die
Lenkergriffe 61 entriegeln werden. Die Drehachsen 46, 47 aus Fig. 4B der
Sitzeinheit 6 sind so gewählt, dass die Sitzeinheit 6 beim Einklappen auf dem
Rahmen 4 zu liegen kommt und dass im aufgeklappten Zustand der Sattel 26 in
Fahrtrichtung zeigt und sich über dem Rad 3 befindet. Nach Fig. 4C ist die
Drehachse der Lenkeinheit 5 so gewählt, dass die Lenkeinheit 5 beim Einklappen
auf dem Rahmen zu liegen kommen und dass im aufgeklappten Zustand die
Lenkergriffe 30 durch eine leichte Verkippung gegenüber der Lenkstange 21 auf
einer Linie senkrecht zur Fahrtrichtung liegen und symmetrisch bezüglich der
Aufstandslinie der Räder liegt.
Nach Fig. 3 ist ein Frontscheinwerfer 34 möglichst hoch in der Lenkstange 21 und
eine Heckleuchte 35 im hinteren Ende des Sattels 26 integriert. Der Rahmen 4
oder ein Abschnitt des Rahmens kann beispielsweise zum Unterbringen der
Batterie genutzt werden, oder der Freiraum im Rahmen 4 wird dazu genutzt.
Eine Vorderradaufhängung wird durch eine Langarmschwinge 14 und ein
Verbindungselement 15, das als Feder-Dämpfereinheit wirkt, gebildet, die an ihren
Befestigungspunkt 37 an einem Gabelelement 16/Lenkeinheit 5 beweglich
gelagert ist. Die Langarmschwinge 14 ist als einarmige und geschobene Schwinge
ausgebildet, wobei das Rad 2 nur auf einer Seite gehalten wird. Das Vorderrad 2
ist im Bereich der Nabe 10 mittels der Langarmschwinge 14 über das
Gabelelement 16 mit der Lenkeinheit 5 verbunden. Das Verbindungselement 15
ist an der Einarmschwinge 14 an einer Verbindungsstelle 38 drehbar und am
Gabelelement 16 am Befestigungspunkt 37 drehbar gelagert, beispielsweise mit
einem Gelenkkopf.
Eine Hinterradaufhängung wird durch eine gezogene Langarmschwinge 24 und
ein Vebindungselement 25, das als Feder-Dämpfereinheit wirkt, gebildet, die an
ihren Befestigungspunkt 43 am Rahmen 4/Sitzeinheit 6 beweglich gelagert ist.
Die Langarmschwinge 24 ist als Einarmschwinge ausgebildet, wobei das Rad 3
nur auf einer Seite gehalten wird.
Das Hinterrad 3 ist im Bereich der Nabe 11 mittels der Langarmschwinge 24 mit
dem Rahmen 4 verbunden. Das Verbindungselement 25 ist an der
Einarmschwinge 24 an einer Verbindungsstelle 44 drehbar drehbar um
mindestens zwei Achsen gelagert, beispielsweise mit einem Gelenkkopf.
Eine Lenkachse 19 verläuft in der Seitenansicht teilweise durch die Projektion der
den Rahmen 4 umschreibenden Kreisscheibe und bildet einen notwendigen,
positiven Nachlauf N.
Die Lenkstange 21 ist drehbar um die Achse 48 mit einem Lenkkopf 39 verbunden
und wird nach dem Aufklappen durch das Verbindungselement 25 fixiert. Der
Lenkkopf 39 ist in Lagern 20 axial und radial gelagert und mit dem Gabelelement
16 und damit mit der Vorderradaufhängung 14, 15 verbunden. Der Lenkkopf ist
gegenüber dem Rahmen 4 verkippt und ragt seitlich heraus, damit die Lenkachse
19 durch die Mittelebene des Vorderrades 2 verläuft. Der Aufklappvorgang (Fig.
6.1 bis 6.5) erfolgt dadurch, dass über die Antriebseinheit 7 oder einen nicht
dargestellten Hilfsmotor eine Drehung der Radführung erzwungen wird, wobei das
erforderliche Moment über einen Ständer 45 auf den Boden übertragen wird. Der
Rahmen 4 und danach die Radführung 14 wickeln sich um den Drehpunkt auf. Die
Drehung der Radführungen 14, 24 werden durch einen Anschlag in Richtung des
Zusammenklappen und Aufklappens begrenzt, der durch die
Vebindungselemente 15, 25 gebildet wird. Der Aufklappvorgang erfolgt durch
Umkehrung gemäss Fig. 6.5 bis 6.1.
Die Klappbewegung der Komponenten 14, 24, 6, 5 kann durch eine gegenseitige
Verbindung koordiniert werden. Dies kann gemäss Fig. 3 beispielsweise dadurch
erfolgen, dass der Verbindungspunkt 37 vom Verbindungselement 15 direkt an der
Lenkeinheit 5 und der Verbindungspunkt 43 des Verbindungselementes 25 direkt
an der Sitzeinheit 6 angebracht wird, derart, dass unter Belastung im
aufgeklappten Zustand die Komponenten 5, 6 in ihre aufgeklappte Position
gezwungen werden und somit auch die Arretierung der Lenkeinheit 5 und der
Sitzeinheit 6 entlastet oder überflüssig werden. Dadurch wird beim
Zusammenklappen (Fig. 6.1 bis 6.5) zuerst die Sitzeinheit und danach die
Lenkeinheit angeklappt.
Die Räder können auch in der anderen Richtung als in Fig. 1A dargestellt auf-
bzw. eingeklappt werden, wobei eine geeignete Arretierung (nicht dargestellt) ein
Zusammenklappen verhindert
Gemäss Fig. 5 ist die Antriebseinheit 7 im Bereich des Hinterrades 3 angeordnet.
Die Motor-Getriebeeinheit 31 und die Kraftübertragung 33 sind möglichst weit in
der Felge 13 des Hinterrades 3 versenkt und mit der Einarmschwinge 24 (nicht
dargestellt) der Hinterradaufhängung verbunden. Beim Einklappen des
Hinterrades 3 schwenkt die Antriebseinheit 7 zusammen mit der Schwinge 24 und
dem Rad 3 zum Rahmen 4 hin. Die Antriebseinheit 7 besteht im wesentlichen aus
einem Elektromotor-Getriebeeinheit 31, einer nicht dargestellten Batterie und einer
Kraftübertragung 33 aufs Hinterrad. Die nicht dargestellte Batterie ist im Bereich
des hinteren Rades angebracht und ist der Radrundung des Hinterrades 3
angepasst, um den Raum innerhalb des Rades möglichst gut zu nutzen. Durch
einen Handgriff 32, der besipielsweise an der Aussenseite der Lenkeinheit 5
befestigt ist, kann nach dem Zusammenklappen das klappbare Zweirad 1 gemäss
Fig. 2A ohne Anzuheben im aufrechten Gang durch eine Person transportiert
werden, da die Achsen der Räder 2, 3 ungefähr koaxial verlaufen und der
abgestellte Antrieb 31 ausgekuppelt wird und somit keinen Widerstand verursacht.
Zusätzlich kann das Rollen des zusammengeklappten Zweirades 1 durch den
Antrieb erleichtert werden, wobei der Motor über einen im Handgriff 32 integrierten
Druckknopf aktiviert wird.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf den gezeigten und beschriebenen
Elektroantrieb beschränkt und es können auch andere Antriebe verwendet werden.
1
Zweiradfahrzeug
2
Vorderrad
3
Hinterrad
4
Rahmen/Kreisscheibe
5
Lenkeinheit
6
Sitzeinheit
7
Antriebseinheit
8
Pneu von
2
9
Pneu von
3
10
Nabe von
2
, Mittelpunkt
11
Nabe von
3
, Mittelpunkt
12
Felge von
2
13
Feige von
3
14
Radführung/Langarmschwinge zu
2
αH
Horizontale Verkippung der Drehachse
40
βH
Horizontale Verkippung der Drehachse
41
αV
Vertikale Verkippung der Drehachse
40
βV
Vertikale Verkippung der Drehachse
41
E Mittelebene vom aufgeklappten Zweirad
S Mittelpunkt der den Rahmen
S Mittelpunkt der den Rahmen
4
umschreibenden Kreisscheibe
15
Verbindungselement zu
2
16
Gabelelement
17
Einfederwinkel von
14
18
Einklappwinkel von
14
19
Lenkachse
20
Lager im Lenkkopf
39
21
Lenkstange
22
Trommelbremse zu
2
23
Trommelbremse zu
3
24
Radführung/Langarmschwinge zu
3
25
Verbindungselement zu
3
26
Sattel
27
Drehachse zwischen
6
und
4
28
Einfederwinkel von
24
29
Einklappwinkel von
24
30
Lenkergriffe
31
Motor-Getriebeeinheit
32
Handgriff
33
Kraftübertragung
34
Frontscheinwerfer
35
Heckleuchte
36
Drehgelenk zwischen
14
und
16
Befestigungspunkt
14
an
16
37
Befestigungspunkt
15
an
16
38
Verbindungsstelle
14
zu
15
39
Lenkkopf
40
Drehachse von
36
von
14
um
4
41
Drehachse von
42
von
24
um
4
42
Drehgelenk zwischen
24
und
4
Befestigungspunkt
24
an
4
43
Befestigungspunkt
25
an
4
44
Verbindungsstelle
25
zu
24
45
Ständer
46
Drehachse zwischen
6
und
4
47
Drehachse von
26
innerhalb von
6
48
Drehachse von
5
um
4
/
39
N Nachlauf
Claims (15)
1. Klappbares Zweiradfahrzeug (1), umfassend ein Vorderrad (2), ein
Hinterrad (3) einen Rahmen (4), eine Lenkeinheit (5), eine Sitzeinheit (6)
und Radführungen (14, 24), welche die Räder (2, 3) mit dem Rahmen (4)
verbinden,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Mittel zum Anklappen der Radführung (14, 24) an den Rahmen (4)
Drehgelenke (36, 42) genutzt werden, deren Drehachsen (40, 41)
gegenüber der Hinterradachse des aufgeklappten Zweirades (1) räumlich
um (αH, βH, αV, βV) verkippt sind dass im zusammengeklappten Zustand die
Räder (2, 3) im wesentlichen parallel zueinander zu liegen kommen und die
äusserste seitliche Begrenzung des klappbaren Zweiradfahrzeuges (1) auf
der einen Seite durch die Aussenseite des Hinterrades (3) und auf der
anderen Seite durch die Aussenseite des Vorderrades (2) erfolgt wobei
beide Räder nur auf der einen Seite an der Radführung (14, 24) befestigt
sind und die Radführungen (14, 24) im zusammengeklappten Zustand auf
der Innenseite liegen, dass im zusammengeklappten Zustand die
Lenkeinheit (5) und Sitzeinheit (6) und der Rahmen (4) im Bereich zwischen
den Radaussenseiten liegen und dass im zusammengeklappten Zustand in
der Projektion der Seitenansicht die seitliche Umrandung im wesentlichen
durch eines der Räder (2, 3) oder ein mit ihm verbundenes Schutzblech
erfolgt.
2. Klappbares Zweiradfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass im aufgeklappten Zustand die den Rahmen (4) umschreibende
Kreisscheibe von oben betrachtet gegenüber der Mittelebene (E) vom
Zweirad (1) verkippt ist
3. Klappbares Zweiradfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass im aufgeklappten Zustand die Drehachsen (40, 41), die Drehgelenke
(36, 42) und die Radführungen (14, 24) in der Projektion von oben im
wesentlichen punktsymmetrisch bezüglich dem Mittelpunkt S der den
Rahmen (4) umschreibenden Kreisscheibe angeordnet sind.
4. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3
dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehgelenke (36, 42) zusätzlich zur Ausführung einer
Federbewegung um die Einfederwinkel (17, 28) genutzt werden können,
wobei die Verbindungselemente (15, 25) als Feder-Dämpfer-Einheit
ausgebildet sind.
5. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abweichung von der Geradeausfahrt der Räder (2), (3) beim
Einfedern durch Drehgelenke (36, 42) korrigiert wird, die im aufgeklappten
Zustand senkrecht zur Fahrtrichtung einfedern und zum Einklappen durch
Lösen einer Arretierung die notwendige räumliche Verkippung der
Drehachsen (40, 41) gegenüber dem Rahmen einstellt.
6. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abweichung der Räder (2), (3) von der Geradeausfahrt beim
Einfedern durch Drehgelenke (36, 42) korrigiert wird, die im aufgeklappten
Zustand senkrecht zur Fahrtrichtung um die Winkel (17, 28) einfedern und
beim Einklappen um die Winkel (18, 29) durch eine exzentrische Drehung
um (40, 41) die notwendige Verkippung gegenüber dem Rahmen (4)
erreichen.
7. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Radführungen (14, 24) als Einarmschwingen ausgebildet sind.
8. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Antriebseinheit (7) im Bereich des Hinterrades (3) angeordnet ist.
9. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Achsen Räder (2, 3) im zusammengeklappten Zustand weitgehend
koaxial verlaufen und das zusammengeklappte Zweiradfahrzeug (1) rollend
an einem Handgriff (32) transportiert werden kann wobei der Antrieb
ausgekuppelt ist.
10. Klappbares Zweiradfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Achsen der Räder (2, 3) im zusammengeklappten Zustand
weitgehend koaxial verlaufen und das zusammengeklappte
Zweiradfahrzeug (1) rollend an einem Handgriff (32) transportiert werden
kann, wobei der Vorschub durch den Antrieb 7 erfolgt, der von aussen
aktiviert werden kann.
11. Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges
(1), umfassend ein Vorderrad (2), ein Hinterrad (3), einen Rahmen (4), eine
Lenkeinheit (5), eine Sitzeinheit (6) und Radführungen (14, 24), welche die
Räder (2, 3) mit dem Rahmen (4) verbinden,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Radführung (14, 24) zum Anklappen an den Rahmen (4) um
Drehgelenke (36, 42) gedreht werden, deren Achsen (40, 41) gegenüber
der Hinterradachse des aufgeklappten Zweirades (1) räumlich um (αH, βH,
αV, βV) verkippt sind dass ein einseitig an der Radführung (14) befestigtes
Rad (2) in Richtung des Rahmens (4) geklappt wird und dass das andere
einseitig an der Radführung (24) befestigte Rad (3) auf die andere Seite
des Rahmens (4) geklappt wird, so dass die Räder (2, 3) im wesentlichen
parallel zueinander zu liegen kommen und dass die Lenkeinheit (5) und die
Sitzeinheit (6) zum Rahmen (4) hin eingeklappt werden, so dass die
Radführungen (14, 24) auf der Radinnenseite liegen und dass im
zusammengeklappten Zustand die Lenkeinheit (5) und Sitzeinheit (6) und
der Rahmen (4) im Bereich zwischen den Radaussenseiten liegen und die
äussere seitliche räumliche Begrenzung des zusammengeklappten
Zweiradfahrzeuges durch die Räder (2, 3) erfolgt und so dass im
zusammengeklappten Zustand in der Projektion der Seitenansicht die
seitliche Umrandung im wesentlichen durch eines der Räder (2, 3) oder
ein mit ihm verbundenes Schutzblech erfolgt.
12. Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges
nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sitzeinheit (6) durch drehen um die Achsen (46, 47) aufgeklappt
wird und dass die Lenkeinheit (5) durch drehen um eine Drehachse (48)
aufgeklappt wird, so dass der Sattel (26) und die Lenkergriffe (30)
symmetrisch zur Längsachse des aufgeklappten Zweirades (1) zu liegen
kommen.
13. Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges
nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass zuerst die Sitzeinheit (6) an den Rahmen (4) geklappt wird und dass
danach die Lenkeinheit (5) auf die Sitzeinheit (6) geklappt wird.
14. Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeug nach
Anspruch 11, 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorgang des Zusammenklappens und des Aufklappens der
Radführungen (14, 24), der Lenkeinheit (5) und der Satteleinheit (6) durch
gegenseitige Verbindung der Komponenten (15), (25), (5), (6)
synchronisiert wird.
15. Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeug nach
einem der Ansprüche 11, 12, 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Vorgang des Zusammenklappens und des Aufklappens der
Radführungen (14, 24), der Lenkeinheit (5) und der Satteleinheit (6) durch
den Antrieb (7) oder einen zusätzlichen Antrieb erfolgt, der bei mindestens
eine der Komponenten (14, 24, 4) eine Drehung bewirkt und die damit
verbundenen Komponenten durch diese Drehung ein- bzw. -aufgeklappt
werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000152822 DE10052822A1 (de) | 2000-10-24 | 2000-10-24 | Klappbares Zweiradfahrzeug und Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000152822 DE10052822A1 (de) | 2000-10-24 | 2000-10-24 | Klappbares Zweiradfahrzeug und Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10052822A1 true DE10052822A1 (de) | 2002-05-08 |
Family
ID=7660972
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000152822 Ceased DE10052822A1 (de) | 2000-10-24 | 2000-10-24 | Klappbares Zweiradfahrzeug und Verfahren zum Zusammenklappen eines klappbaren Zweiradfahrzeuges |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8131 | Rejection |