DE10048077A1 - Einschlagentferner für Golfballschäden auf dem Grün - Google Patents
Einschlagentferner für Golfballschäden auf dem GrünInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Ausbesserung von Schäden auf Gras- oder Rasenflächen, insbesondere zur Ausbesserung von Einschlagstellen von Golfbällen auf dem Grün, vorgeschlagen, mit einem Zentralteil (10), einem mit dem Zentralteil (10) verbundenen Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50), das in den auszubessernden Boden eingreift, einem Anlenkungsmittel (86, 90) zur Anlenkung der Bewegungskraft für die Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) beim Eingriff in den Boden und einem Bedienungsmittel (200) zur Auslösung des Eingreifvorgangs. Die Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) sind messerartig ausgebildet und weisen am distalen Ende eine Verdickung oder eine Auskragung (52, 54, 56, 58, 60, 62) zum Anheben des komprimierten Bodens auf.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einschlagentferner für
Golfballschäden auf dem Grün, in der Sprache der
Golfspieler zumeist "Green" genannt. Grün ist die Rasen-
bzw. Grasfläche auf einem Golfsplatz, die ein Loch herum
angeordnet und normalerweise sehr eben gehalten und kurz
geschnitten oder gemäht wird. Allerdings treffen auf den
Grüns eines Golfplatzes die Golfbälle häufig unter steilem
Winkel oder sogar nahezu senkrecht auf und hinterlassen
eingedrückte Vertiefungen, in der Sprache der Golfspieler
zumeist "Pitchmarken" genannt. An den Stellen solcher
Vertiefungen kommt es, wenn das Gras nicht innerhalb
kürzerer Zeit von ca. einem Tag nicht wieder angehoben
wird, zu Fäulnisbildung und/oder braunen Verfärbungen. Dies
beeinträchtigt die Qualität des Grüns, die nachfolgenden
Spieler finden zudem unebene Flächen vor, was das Einlochen
erheblich erschwert. Die Folgen dieser Mängel sind, daß die
Grüns öfter mechanisch belüftet und gesandet werden müssen.
Nach diesen Arbeiten ist das Grün meistens für zwei bis
drei Tage nur erschwert bespielbar.
Zur Behebung der Schäden sind sogenannte Pitchgabeln
bekannt, mit denen das Gras an der Stelle der Vertiefung
leicht angehoben und die Unebenheit so beseitigt wird. Die
Benutzung solcher Pitchgabeln wird normalerweise von jedem
Golfspieler, der eine entsprechende Vertiefung verursacht
hat, unmittelbar nach dem Einlochen erwartet. Mit der
Pitchgabel wird der Boden von außen und unten nacheinander
von mehreren Seiten leicht angehoben und dabei
aufgelockert. Anschließend ist es üblich, mit der Fußsohle
die nach oben, zumeist über die umgebene Ebene hinaus
angehobenen Grasnarbe wieder zu nivellieren. Es ist jedoch
zu beobachten, dass diese Etikette nicht von allen
Golfspielern eingehalten werden, so dass die beschriebenen
Nachteile auftreten.
In solchen Fällen wird nichts anderes übrig bleiben, als
dass der Platzwart oder eine andere beauftragte Person die
Schäden am Abend oder am nächsten Morgen behebt. Da aber
zumeist eine große Zahl von Vertiefungen im Laufe des Tages
nicht ausgebessert wurden, kann der Platzwart diese Schäden
nur mit einem geeigneten Hilfsmittel ausbessern, da die
normalen Pitchgabeln für eine große Anzahl von Vertiefungen
aus Zeitgründen schlecht geeignet sind. Weiterhin ist es
wünschenswert, dass das Hilfsmittel von einer stehenden
Person eingesetzt werden kann, ohne dass sie sich
zeitraubend bücken müsste. Die Behandlung des Grüns soll
schonend, das heißt ohne zusätzliche Schäden möglich sein.
Aus der US-Patentschrift US 41 79 147 ist ein Gerät
bekannt, bei der zum Anheben von Erdmaterial und der
darüber liegenden Grasnarbe Gabeln ringförmig angeordnet
sind, die nach dem Einstechen mit einem Keilkegel zusammen
geführt werden können. Die Anordnung ist so gewählt, dass
beim Herausziehen die Gabeln in ihre Ausgangsposition
zurück gehen. Dadurch wird das Bodenmaterial lediglich
zusammengepresst. Eine Hebung des Bodens wie z. B. mit einer
Pitchgabel ist mit der Lösung nach US-PS-41 79 147 nicht
vorgesehen. Mit der Vorrichtung nach US-PS-41 79 147 kann
also nicht einmal der Standart der händischen Behandlung
mit einer Pitchgabel eingehalten werden.
Aus der US-Patentschrift 57 30 226 ist eine Vorrichtung
bekannt, bei dem gegenüberliegende, kammartig angeordnete
Dorne in den Boden eingesteckt und dann zusammen gepresst
werden. Die Bearbeitung ist vergleichbar mit einer
händischen Behandlung mit zwei gegenüberliegenden
Pitchgabeln, bei denen dann allerdings nicht angehoben,
sondern zusammengedrückt wird. Eine Behandlung - so wie
beim optimalen Einsatz der Pitchgabel - von mehreren Seiten
ist mit der Vorrichtung nach US-PS 57 30 226, anders als
schon bei der US-PS-41 79 179 weder vorgesehen noch
möglich. Eine Anhebung des Bodenmaterials findet ebenfalls
nicht statt.
Aus der US-Patentschrift 53 22 130 ist eine Vorrichtung
bekannt, bei der von zwei Seiten kammartige Bleche in den
Boden eingreifen, was ein Zusammenpressen des Bodens
bewirkt. Das Bodenmaterial, insbesondere die Graswurzeln
werden dabei so zerstört, dass der Schaden am Grün größer
sein kann als ohne eine Behandlung. Weiterhin wird durch
das Zusammenfügen der kammartigen Eingriffteile das Gerät
nach unten gepresst werden muss, um den vorgesehenen
Federweg zu überwinden. Dadurch besteht die Möglichkeit,
dass bei weichem Bodenmaterial (z. B. wenn das Grün durch
Regenfälle stark aufgeweicht ist) eine unerwünschte
Vertiefung entsteht.
Es ist somit die Aufgabe der Erfindung, ein Hilfsmittel zum
Ausbessern von Einschlagstellen auf dem Grün eines
Golfplatzes zur Verfügung zu stellen, mit dem einfach,
schonend in mit hoher Kadenz das Gras angehoben werden
kann. Als Behandlungsstandart wird dabei zumindest die
Qualität optimaler händischer Behandlung mit Hilfe einer
Pitchgabel erwartet.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer Vorrichtung nach
Anspruch 1 gelöst. Dabei haben die Maßnahmen der Erfindung
zunächst einmal zur Folge, dass der Bediener der
Vorrichtung in etwa in der Mitte einer Einschlagstelle
ansetzen und das Gras ohne großen Aufwand, insbesondere
ohne sich bücken zu müssen, wieder auf das Niveau des Grüns
anheben kann. Dieser Erfolg der Erfindung wird dadurch
erreicht, das die Greifer, die messerartig in den Boden
eindringen, am äußeren, distalen Ende eine Verdickung oder
Auskragung aufweisen, damit der Boden mit den in diesen
eingedrungenen Greifern angehoben werden kann.
Die Maßnahmen der Erfindung können dadurch abgerundet
werden, dass zusätzlich eine Walze angebracht wird, da - im
Gegensatz zu den bekannten Vorrichtungen wie vorstehend
beschrieben - das Bodenmaterial über das Niveau des
umliegenden Bereichs des Grüns hinaus angehoben wird und
deswegen eingeebnet werden sollte. Diese Funktion kann eben
in die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
integriert werden. Die Walze dient dann aber auch zum
Transport des Gerätes auf dem Grün.
Vorteilhaft ist auch eine Ausführung, bei dem das Anheben
des Grases mit Hilfe eines elektrischen Antriebes erfolgt,
da damit der menschliche Kraftaufwand für den Vorganges
ganz erheblich herabgesetzt und die mögliche Zahl von
Ausbesserungen in einer vorgegebenen Zeit erhöht werden
kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn durch den Referenzdorn,
mit dem in das Gras eingestochen wird, sauerstoffhaltige
Luft in den Boden bzw. unter das Gras gepumpt wird, da
dadurch die Regenerierung des Bodens unterstützt wird. Bei
trockenem Wetter kann auch ein Luft-/Wassergemisch oder ein
flüssiger Dünger eingepumpt werden, was je nach
Beschaffenheit des Bodens geeignet sein wird.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den
weiteren Unteransprüchen dargelegt.
Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den
nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschriebenen,
erfindungsgemäß zu verwendenden Elemente unterliegen in
ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und
technischen Konzeption keinen besonderen
Ausnahmebedingungen, so dass die in dem jeweiligen
Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien unabhängig
davon, ob es sich um eine elektrisch betriebene oder um
eine mechanisch betriebene Vorrichtung handelt,
uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des
Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung, in den - beispielhaft - eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Entfernen von
Golfballschäden auf dem Grün dargestellt sind.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 den unteren Teil eines Einschlagentferners
entsprechend einer ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 2 den oberen Teil eines Einschlagentferners mit dem
Bedienelement und einem elektrischen Antrieb;
Fig. 3 eine Sicht von oben auf den unteren Teil des
Einschlagentferners aus Fig. 1;
Fig. 4 den unteren Teil eines Einschlagentferners
entsprechend einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung mit Abstützscheiben und einer Walze;
Fig. 5 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
in Startstellung;
Fig. 6 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
in Eindringstellung;
Fig. 7 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
geschlossen nach dem Eindringen;
Fig. 8 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
geschlossen mit angehobenem Bodenmaterial;
Fig. 9 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
geschlossen nach dem Anheben des Bodenmaterials, nachdem
die Eingriffteile herausgezogen wurden und bevor der Boden
durch die Walze eingeebnet wird und
Fig. 10 den Einschlagentferner nach Fig. 4 von der Seite
wobei alle Phasen des Vorganges angedeutet sind.
Der in. Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete
Einschlagentferner weist eine hohles Mittelrohr 10 auf
durch den eine Schubstange 20 geführt wird. Am unteren Ende
des Rohres schließt sich ein Referenzdorn 30 an. Am unteren
Ende des Rohres 10 sind - im Ausführungsbeispiel sechs -
außen kreissegmentförmige, messerartige Hebegreifer 40, 42,
44, 46, 48 und 50 angeordnet, die jeweils mit einem
Drehlager bezüglich einer Drehbewegung beweglich am Rohr 10
befestigt sind. Die Hebegreifer sind nach unten hin spitz,
wobei sie innen eine im wesentlichen gerade Fläche
aufweisen. Die Innenseite der Hebegreifer ist oben
ebenfalls gerade, um eine Anschlagfläche 70 für den
Untergrund 80 auszubilden. Der Winkel zwischen den beiden
geraden Innenflächen beträgt ca. 60-80°. In der oberen
äußeren Ecke sind die Hebegreifer mit Anlenkstangen 86
angelenkt, womit die Kraft zum Einsenken der Greifer in den
Boden ausgeübt werden kann. Die Anlenkung wird durch ein
Außenrohr 90, welches im oberen Teil des Rohres 10 um
dieses herum angeordnet ist angetrieben, wobei die
Anlenkstangen durch Drehgelenke 88 mit dem Außenrohr 90
verbunden sind.
Das Ausführungsbeispiel ist mit sechs Hebegreifern
dargestellt. Die Hebegreifer haben am distalen Ende außen
eine Verdickung bzw. eine Auskragung 52, 54, 56, 58, 60, 62
zu beiden Seiten, damit der Hebevorgang unterstützt wird.
Die Zahl der Greifer kann aber auch größer oder kleiner
sein, wobei - je nach konstruktiven Einzelheiten - von drei
bis ca. 20 Greifern sinnvoll erscheinen.
Im Ausführungsbeispiel schließt sich oben an das Rohr 10
und das darum herum liegende Außenrohr 90 die
Bedienungseinheit 200 mit einem Abzug 210 an. In der
Bedienungseinheit ist ein elektrischer Antrieb integriert,
mit dem die Hebegreifer über den beschriebenen Mechanismus
angetrieben werden. Da eine solche Bedienungseinheit zum
Stand der Technik zu zählen ist, wird an dieser Stelle auf
eine detaillierte Beschreibung verzichtet.
Der Betrieb der Vorrichtung läuft wie folgt ab: Zunächst
wird die Vorrichtung mit nach oben gedrehten Hebegreifern
auf den Boden aufgesetzt und der Referenzdorn 30 in den
Boden eingestochen. Sodann wird das Außenrohr 90 durch eine
Betätigung des Abzugs 210 gegenüber dem Rohr 10 abgesenkt
und damit werden die Hebegreifer greifend in den Boden
getrieben. Im abgesenkten Zustand berühren die Greifer bei
der im Ausführungsbeispiel beschriebenen Vorrichtung den
Referenzdorn in seinem unteren Bereich. Sodann wird der
gesamte untere Teil der Einrichtung um einige Zentimeter
angehoben. Dieser Vorgang kann sowohl durch Handkraft
vorgenommen werden, aber auch dadurch, dass das Rohr 10 mit
dem Außenrohr 90 und den Hebegreifern gegenüber dem
Referenzdorn 30 verschoben wird, wenn der Referenzdorn fest
mit der Bedieneinheit 200 verbunden ist. Alsdann werden die
Hebegreifer wieder in die Ausgangsstellung zurückgebracht
und die gesamte Vorrichtung aus dem Boden herausgezogen.
Der Ausbesserungsvorgang ist damit beendet, wobei es dem
Bediener noch möglich ist, zum Beispiel durch seinen Fuß
oder durch einen Stampfer den Boden weiter zu glätten.
In einem weiter verbesserten Ausführungsbeispiel wird durch
den Referenzdorn 30, der dazu eine Öffnung 32 aufweist,
Luft in den Boden geblasen. Die entsprechende
Einblaseinrichtung dafür befindet sich im Bedienteil. Die
eingeblasene Luft dient insbesondere dazu, den Boden
aufzulockern und ein schnelleres Wurzelwachstum durch den
in der Luft enthaltenen Sauerstoff zu unterstützen.
Alternativ kann auch ein Gemisch aus Luft und Sand in dem
Boden geblasen werden, um den Boden aufzufüllen. Möglich
ist es auch, ein Luft-Wasser Gemisch oder einen
Flüssigdünger in den Boden zu blasen, um das Wurzelwachstum
bei trockenen Boden zu unterstützen und somit die
Beschädigung schneller auszuheilen.
In einer zweiten Ausführungsform, die in Fig. 4 als 300
bezeichnet wird, wobei aber die gleichen Elemente die
Bezugszeichen nach Fig. 1 enthalten, sind zusätzlich
Abstützscheiben 210 und 212 an den Seiten angebracht, die
zum Aufsetzen auf den Boden dienen und dem Gerät bei der
Bedienung einen sicheren Stand verleihen. Zusätzlich ist
die Vorrichtung als Ganzes mit einer Walze 220 verbunden.
Der Betrieb unterscheidet sich somit gegenüber der
Vorrichtung entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
dadurch, dass nach dem Herausziehen des Greifmechanismus
aus dem Boden diese schräggestellt und die Walze über den
Boden gefahren wird, wodurch der Boden geglättet wird. Dies
erspart dem Bediener die oben beschriebene Einebnung des
Bodens mit dem Fuß. Die Walze 220 dient dabei zusätzlich
noch als Transportvorrichtung auf dem Grün.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Ausbesserung von Schäden auf Gras-
oder Rasenflächen, insbesondere zur Ausbesserung von
Einschlagstellen von Golfbällen auf dem Grün, mit
- - einem Zentralteil (10),
- - einem mit dem Zentralteil (10) verbundenen Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50), das in den auszubessernden Boden eingreift,
- - einem Anlenkungsmittel (86, 90) zur Anlenkung der Bewegungskraft für die Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) beim Eingriff in den Boden und
- - einem Bedienungsmittel (200) zur Auslösung des Eingreifvorgangs,
- - die Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) messerartig ausgebildet sind und am distalen Ende eine Verdickung oder eine Auskragung (52, 54, 56, 58, 60, 62) zum Anheben des komprimierten Bodens aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) am unteren
Ende des Zentralteiles (10) drehbar an diesem befestigt
sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass sich an den Zentralteil (10) unten ein
Referenzdorn (30) zum Einstich in den Boden anschließt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine
Einblaseinrichtung zum Einblasen von Luft in den Boden,
wobei die Luft durch ein im Referenzdorn (30) befindliches
Austrittsloch (32) geleitet wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine
Einblaseinrichtung zum Einblasen von einem Luft-Wasser-
Gemisch und/oder Düngemittelgemisch in den Boden, wobei das
Gemisch durch ein im Referenzdorn (30) befindliches
Austrittsloch (32) geleitet wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine
Einblaseinrichtung zum Einblasen von einem Gemisch aus Luft
und einem körnigen Stoff in den Boden, wobei das Gemisch
durch ein im Referenzdorn (30) befindliches Austrittsloch
(32) geleitet wird.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienungsmittel (200)
eine Einrichtung aufweist, mit der die Kraft zur Anlenkung
der Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50) aufgebracht wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch
einen elektrisch betriebenen Linearantrieb zur Anlenkung
der Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50).
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch
einen manuell betriebenen Linearantrieb zur Anlenkung der
Greifmittel (40, 42, 44, 46, 48, 50).
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch zumindest zwei seitlich angebrachte
Abstützplatten (210, 212) zum Abstützen der Vorrichtung auf
dem Boden beim Betrieb.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Walze (220) zum Einebnen des
angehobenen Bodens.
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Effective date: 20120403 |