AT11352U1 - Einrichtung zum entleeren und/oder reinigen eines sackes - Google Patents
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Abstract
Einrichtung zum Entleeren und/oder Reinigen eines Sackes (1), insbesondere Filtersackes, welche ein Grundgestell (2) aufweist, an dem zumindest zwei, insbesondere zumindest drei, Arme (3) zum Aufspannen des Sackes (1) angeordnet sind, wobei zumindest einer der Arme (3) bewegbar am Grundgestell (2) gelagert ist und die Einrichtung eine erste Betriebsstellung zum Überstülpen des Sackes (1) über die Arme (3) und zumindest eine weitere Betriebsstellung, in der der Sack (1) auf die Arme (3) aufspannbar ist, aufweist, wobei voneinander weg weisende Enden (4) der Arme (3) in der weiteren Betriebsstellung weiter voneinander entfernt sind als in der ersten Betriebsstellung
Description
österreichisches Patentamt AT 11 352 U1 2010-09-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, insbesondere Filtersackes. Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, vorzugsweise zumindest eines Filtersackes unter Verwendung einer solchen Einrichtung. Weiters betrifft die Erfindung auch die Verwendung einer solchen Einrichtung zum Aufspannen und Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, vorzugsweise zumindest eines Filtersackes.
[0002] Bei Schwimmbädern muss zumindest in zeitlichen Abständen eine Reinigung durchgeführt werden, um in das Wasser hineingefallene Verschmutzungen zu entfernen und die Wasserqualität auf Dauer aufrecht zu erhalten. Hierzu sind beim Stand der Technik verschiedenartige Schwimmbadreinigungsgeräte bekannt. Der mit diesen Geräten aus dem Schwimmbecken abgesaugte Schmutz wird in einem Filtersack gesammelt. Dieser Filtersack muss von Zeit zu Zeit entleert werden. Der aufgesammelte Schmutz und damit der Inhalt des Filtersackes umfasst häufig Würmer, Schnecken, Laub, Äste und dergleichen. Das Entleeren und/oder Reinigen eines solchen Filtersackes wird in der Regel als unangenehme Arbeit empfunden.
[0003] Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, insbesondere Filtersackes bereit zu stellen, welche diese Arbeit erleichtert.
[0004] Um diese Aufgabe zu lösen, sieht die Erfindung vor, dass die Einrichtung ein Grundgestell aufweist, an dem zumindest zwei, insbesondere zumindest drei, Arme zum Aufspannen des Sackes angeordnet sind, wobei zumindest einer der Arme bewegbar am Grundgestell gelagert ist und die Einrichtung eine erste Betriebsstellung zum Überstülpen des Sackes über die Arme und zumindest eine weitere Betriebsstellung, in der der Sack auf die Arme aufspannbar ist, aufweist, wobei voneinander weg weisende Enden der Arme in der weiteren Betriebsstellung weiter voneinander entfernt sind als in der ersten Betriebsstellung.
[0005] Durch die erfindungsgemäße Einrichtung wird es möglich, den Sack bzw. Filtersack samt Inhalt auf den Armen der Einrichtung aufzuspannen, so dass anschließend der Inhalt des Sackes von diesem im aufgespannten Zustand z. B. mittels einer Schaufel, eines Besens oder eines Schabers entfernt werden kann. Dies macht das Entleeren und Reinigen des Sackes deutlich angenehmer, da nicht mehr in diesen hinein gegriffen werden muss, um den Inhalt zu entleeren. Hat die erfindungsgemäße Einrichtung mehr als zwei Arme, so ist günstigerweise vorgesehen, dass voneinander weg weisende Enden von zumindest zwei der Arme in der weiteren Betriebsstellung weiter voneinander entfernt sind als in der ersten Betriebsstellung.
[0006] Natürlich kann die erfindungsgemäße Einrichtung nicht nur zum Entleeren von Filtersäcken von Schwimmbadreinigungsgeräten sondern ganz allgemein zum Entleeren und/oder Reinigen von Säcken aller Art eingesetzt werden. Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Einrichtung zum Entleeren und/oder Reinigen von bauchigen Säcken bzw. Filtersäcken mit einem gegenüber dem restlichen Sack verengten, die Öffnung des Sackes umfassenden Rand.
[0007] Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Begriff Arm im Zusammenhang mit der Erfindung in seiner breitesten Bedeutung zu verstehen ist. Es handelt sich dabei um einen Körper, über den der Sack bzw. ein Teil des Sackes übergestülpt werden kann. Bevorzugte Ausgestaltungsformen der Arme sehen vor, dass diese als länglich erstreckte Körper ausgebildet sind.
[0008] Vorzugsweise ist bei der Erfindung vorgesehen, dass alle Arme bewegbar am Grundgestell gelagert sind. Besonders zuverlässig arbeitende aber auch einfach herstellbare Ausgestaltungsformen der erfindungsgemäßen Einrichtung sehen vor, dass zumindest einer der Arme, vorzugsweise alle Arme, um eine Schwenkachse schwenkbar am Grundgestell gelagert sind. Bevorzugt handelt es sich dabei um Arme, die jeweils um eine eigene Schwenkachse schwenkbar am Grundgestell gelagert sind.
[0009] Um die Einrichtung an verschieden große Säcke anpassen zu können, sehen bevorzugte Ausgestaltungsformen der Erfindung vor, dass zumindest einer der Arme, vorzugsweise alle 1/9 österreichisches Patentamt AT 11 352 U1 2010-09-15
Arme in seiner (ihrer) Länge verstellbar ausgebildet ist (sind). Hierzu kann (können) der oder die Arme z. B. teleskopierbar ausgeführt sein. Auch das Zusammenstecken von verschiedenen Armteilen ist denkbar, um die gewünschte Längenverstellung bereit zu stellen. In Anpassung an die übliche Größe insbesondere von Filtersäcken sehen bevorzugte Ausgestaltungsformen der Erfindung vor, dass die voneinander weg weisenden Enden der zumindest zwei Arme in der weiteren Betriebsstellung mindestens 15cm, vorzugsweise zumindest 20cm, voneinander entfernt sind.
[0010] Um den Sack im aufgespannten Zustand nicht festhalten zu müssen, ist günstigerweise vorgesehen, dass das Grundgestell zumindest einen Standfuß zum Aufstellen des Grundgestells auf einen Untergrund aufweist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Einrichtung freistehend mit dem Grundgestell auf einem Untergrund aufgestellt werden kann. Um den Inhalt des Sackes bequem stehend entfernen zu können, sehen bevorzugte Ausgestaltungsformen vor, dass die Einrichtung in der weiteren Betriebsstellung und im mit dem Standfuß auf den Untergrund aufgestellten Zustand eine Höhe, gemessen in vertikaler Richtung über dem Untergrund, von zumindest 50 cm, vorzugsweise von zumindest 70 cm, aufweist.
[0011] Um die Arme von der ersten Betriebsstellung in die weitere Betriebsstellung und wieder zurück bewegen zu können, ist günstigerweise vorgesehen, dass sie eine Betätigungseinrichtung zum Verstellen des zumindest einen bewegbar gelagerten Armes, vorzugsweise von allen bewegbar gelagerten Armen, zwischen der ersten Betriebsstellung und der weiteren Betriebsstellung aufweist. Eine motorbetriebene Ausführung der Betätigungseinrichtung ist möglich. Im Sinne eines kostengünstigen Gerätes sehen bevorzugte Ausgestaltungsformen jedoch vor, dass die Betätigungseinrichtung von Hand betätigbar ist.
[0012] Ein bevorzugtes Verfahren zum Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, vorzugsweise zumindest eines Filtersackes, unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Einrichtung sieht vor, dass der Sack in der ersten Betriebsstellung über die Arme gestülpt wird und der Sack anschließend in der weiteren Betriebsstellung über die Arme gespannt wird und der Inhalt des Sackes daran wiederum anschließend in der weiteren Betriebsstellung vom Sack entfernt, vorzugweise abgeschoben oder abgekehrt, wird.
[0013] In diesem Sinne kann die Erfindung auch eine Anordnung aus zumindest einem Sack, vorzugsweise Filtersack, und eine erfindungsgemäßen Einrichtung betreffen.
[0014] Weitere Merkmale und Einzelheiten von bevorzugten Varianten der Erfindung werden in den Figuren in Form von bevorzugten erfindungsgemäßen Ausgestaltungsformen dargestellt. Es zeigen: [0015] Fig. 1 ein schematisiertes Beispiel eines zu reinigenden Filtersackes, [0016] Fig. 2 eine erste Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Einrichtung in der ersten Betriebsstellung in einer perspektivischen Ansicht, [0017] Fig. 3-5 verschiedene Ansichten auf das erste Ausführungsbeispiel gern. Fig. 2 in der weiteren Betriebsstellung und die [0018] Fig. 6 und 7 entsprechende Darstellungen einer zweiten erfindungsgemäßen Ausgestal tung sform [0019] Fig. 1 zeigt eine häufige Ausgestaltungsform von Filtersäcken. Diese sind, wie in Fig. 1 zu sehen, in der Regel bauchig ausgebildet, um möglichst viel Schmutz aufsammeln zu können. Damit der aufgesammelte Schmutz nicht wieder aus dem Filtersack 1 heraus fällt, weist dieser in der Regel einen gegenüber dem restlichen Öffnungsquerschnitt des Filtersackes verengten Rand 14 auf, welcher die Einfüll- und Entnahmeöffnung 15 des Filtersackes 1 umfasst. Die erfindungsgemäßen Einrichtungen sind insbesondere dafür geeignet, beim Entleeren bzw. Reinigen von solchen Arten von Säcken 1 eingesetzt zu werden. Natürlich können die erfindungsgemäßen Einrichtungen auch für andere Arten und Ausgestaltungsformen von Säcken verwendet werden.
[0020] Fig. 2 zeigt nun ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen 2/9 österreichisches Patentamt AT 11 352 U1 2010-09-15
Einrichtung, welche das Entleeren und/oder Reinigen vereinfachen soll. Das dargestellte Ausführungsbeispiel weist ein Grundgestell 2 auf. Dieses weist bei der gezeigten Variante den Standfuß 6, die Steher 17 und die Trägerplatte 18 auf. Am Grundgestell 2 bzw. im gezeigten ersten Ausführungsbeispiel an seiner Trägerplatte 18 sind die Arme 3 schwenkbar gelagert. Jeder Arm 3 weist hierzu in der gezeigten Ausführungsform eine Schwenkachse 5 auf, mit der er schwenkbar an der Trägerplatte 18 bzw. am Grundgestell 2 gelagert ist. Bei der gezeigten Variante handelt es sich um vier schwenkbare Arme 3. Dies ist natürlich nur ein Ausführungsbeispiel. Die Zahl der Arme kann variieren. Es kann sich um zwei oder drei aber auch um fünf oder mehr Arme handeln. Nicht alle dieser Arme 3 müssen zwingend bewegbar bzw. schwenkbar sein. Es kann z. B. zum Spannen des Sackes auch ausreichen, einen einzigen Arm 3 beweg- bzw. schwenkbar auszugestalten. Das Spannen des Sackes muss auch nicht zwingend, wie im hier gezeigten Ausführungsbeispiel realisiert, durch eine Schwenkbewegung zumindest eines Armes 3 eingeleitet werden. Es kann genauso gut vorgesehen sein, dass der Arm 3 in irgendeiner anderen Weise bewegbar ist, so dass der Sack 1 auf der Einrichtung aufgespannt werden kann.
[0021] Das Bewegen bzw. Schwenken der Arme 3 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels einer von Hand betätigbaren Betätigungseinrichtung 9 vorgenommen. In der konkret gezeigten Variante weist diese Betätigungseinrichtung 9 eine mit einem Handgriff 16 versehende Schubstange 10 auf. Diese ist verschiebbar am Grundgestell 2 bzw. in der Trägerplatte 18 gelagert. Am vom Handgriff 16 entfernten Ende der Schubstange 10 sind bei der dargestellten Variante Verbindungsschenkel 11 angeordnet. Es kann sich dabei, wie dargestellt, um je einen Verbindungsschenkel 11 für jeden bewegbaren Arm 3 handeln. An den, der schwenkbaren Befestigung an der Schubstange 10 entgegengesetzten Enden sind die Verbindungsschenkel 11, vorzugsweise jeweils schwenkbar, an einem der bewegbaren Arme 3 angeordnet. Die schwenkbaren Verbindungen zwischen Verbindungsschenkel 11 und Arm 3 liegen bevorzugt außerhalb der Schwenkachsen 5, mit welchen die Arme 3 schwenkbar am Grundgestell 2 befestigt sind, bzw. sind von diesen beabstandet.
[0022] Durch Betätigen der Betätigungseinrichtung 9, im gezeigten ersten Ausführungsbeispiel konkret durch Ziehen an der Schubstange 10 bzw. am Handgriff 16 werden die Arme 3 von der, in Fig. 2 gezeigten ersten Betriebsstellung in die, in den Fig. 3 bis 5 dargestellte weitere Betriebsstellung gebracht. Die in Fig. 2 dargestellte erste Betriebsstellung dient dem Aufstülpen des Sackes auf die Arme 3. In der in den restlichen Figuren 3 bis 5 gezeigten weiteren Betriebsstellung kann der Sack, wie in Fig. 4 angedeutet, auf die Arme 3 aufgespannt werden bzw. sein.
[0023] Die bei dem gezeigten ersten Ausführungsbeispiel realisierte Handbetätigung der Betätigungseinrichtung 9 bzw. der Schubstange 10 ist eine besonders einfache und für den Zweck ausreichende Ausgestaltungsform. Es sind auch hier natürlich Alternativen möglich. Zum Beispiel wäre es denkbar, die Schubstange 10 in Richtung Standfuß 6 so weit zu verlängern, dass zwischen die Schubstange 10 und den Standfuß 6 ein Pedal zwischengeschaltet werden kann, womit die Betätigungseinrichtung 9 mit dem Fuß betätigt werden könnte. Alternativ wäre natürlich auch ein motorischer Antrieb möglich.
[0024] Um den Sack 1 beim Aufspannen auf die Arme 3 nicht zu zerstören bzw. zu verhaken, ist, wie auch im gezeigten Ausführungsbeispiel realisiert, günstigerweise vorgesehen, dass die voneinander weg weisenden Enden 4 der Arme 3, zumindest bereichsweise als Kugeln 12 ausgebildet sind. Alternativ sind auch in anderer Form abgerundete bzw. gekrümmte, voneinander weg weisende Enden 4 der Arme 3 möglich. Günstig ist jedenfalls, wenn die voneinander weg weisenden Enden 4 der Arme 3 einen Krümmungsradius 13 von zumindest 0,5 cm, vorzugsweise von zumindest 1 cm, aufweisen.
[0025] In der Seitenansicht gemäß Fig. 4 ist der Untergrund 7 sowie die in der gezeigten weiteren Betriebsstellung in vertikaler Richtung über dem Untergrund 7 gemessene Höhe 8 der Einrichtung eingezeichnet. Im Sinne einer komfortablen Reinigung des auf die Einrichtung aufgespannten Sackes 1 sollte diese Höhe günstigerweise zumindest 50 cm, vorzugsweise 3/9
Claims (15)
- österreichisches Patentamt AT 11 352 U1 2010-09-15 zumindest 70 cm, betragen. In Fig. 4 ist schematisiert auch der Inhalt 19 des Sackes 1 eingezeichnet, welcher in der aufgespannten Stellung gern. Fig. 4 vom Sack 1 abgeschoben bzw. abgekehrt werden kann, ohne dass man hierfür in den Sack hineingreifen muss. Der Sack 4 ist der in Fig. 4 gezeigten Stellung durch das Aufspannen auf die Arme 3 umgestülpt, so dass der Inhalt 19 des Sackes obenauf liegt und einfach entfernt werden kann. In Fig. 4 ist auch der oben bereits erwähnte Krümmungsradius 13 der Enden 4 der Arme 3 eingezeichnet. Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Einrichtung des ersten Ausführungsbeispiels in der zweiten Betriebsstellung, in der der Sack 1 auf die Arme 3 aufgespannt ist. [0026] Die verschiedenen Bauteile der Einrichtung können z. B. aus Metall gefertigt sein. Eine besonders kostengünstige aber durchaus dauerhaft betriebsfeste Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung sieht aber vor, dass die genannten Teile zumindest im Wesentlichen aus Kunststoff bestehen. Z. B. kann es sich um Spritzgussteile handeln. [0027] In den Fig. 6 und 7 ist eine abgewandelte, zweite erfindungsgemäße Ausgestaltungsform gezeigt. Diese unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel allerdings nur in der Ausgestaltung des Grundgestells 2. Die restliche Ausbildung der Einrichtung und ihre Funktion entsprechen dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass diesbezüglich auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel verwiesen werden kann. Beim zweiten Ausführungsbeispiel sind die Steher 17' des Untergestells 2 bügelförmig ausgestaltet, wobei der Standfuß 6 der Einrichtung durch die entsprechenden Abschnitte der bügelförmigen Steher 17' gebildet wird. LEGENDE ZU DEN HINWEISZIFFERN: 1 Sack 2 Grundgestell 3 Arm 4 Ende 5 Schwenkachse 6 Standfuß 7 Untergrund 8 Höhe 9 Betätigungseinrichtung 10 Schubstange 11 Verbindungsschenkel 12 Kugel 13 Krümmungsradius 14 Rand 15 Öffnung 16 Handgriff 17, 17’ Steher 18 T rägerplatte 19 Inhalt Ansprüche 1. Einrichtung zum Entleeren und/oder Reinigen eines Sackes (1), insbesondere Filtersackes, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Grundgestell (2) aufweist, an dem zumindest zwei, insbesondere zumindest drei, Arme (3) zum Aufspannen des Sackes (1) angeordnet sind, wobei zumindest einer der Arme (3) bewegbar am Grundgestell (2) gelagert ist und die Einrichtung eine erste Betriebsstellung zum Überstülpen des Sackes (1) über die Arme (3) und zumindest eine weitere Betriebsstellung, in der der Sack (1) auf die Arme (3) aufspannbar ist, aufweist, wobei voneinander weg weisende Enden (4) der Arme (3) in der weiteren Betriebsstellung weiter voneinander entfernt sind als in der ersten Betriebsstellung. 4/9 österreichisches Patentamt AT 11 352 U1 2010-09-15
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass alle Arme (3) bewegbar am Grundgestell (2) gelagert sind.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Arme (3), vorzugsweise alle Arme (3), um eine Schwenkachse (5) schwenkbar am Grundgestell (2) gelagert sind.
- 4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Arme (3), vorzugsweise alle Arme (3), in seiner (ihrer) Länge verstellbar ausgebildet ist (sind).
- 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander weg weisenden Enden (4) der zumindest zwei Arme (3) in der weiteren Betriebsstellung mindestens 15cm, vorzugsweise zumindest 20cm, voneinander entfernt sind.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundgestell (2) zumindest einen Standfuß (6) zum Aufstellen des Grundgestells (2) auf einen Untergrund (7) aufweist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung in der weiteren Betriebsstellung und im mit dem Standfuß (6) auf den Untergrund (7) aufgestellten Zustand eine Höhe (8) gemessen in vertikaler Richtung über dem Untergrund (7) von zumindest 50 cm, vorzugsweise von zumindest 70 cm, aufweist.
- 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Betätigungseinrichtung (9) zum Verstellen des zumindest einen bewegbar gelagerten Armes (3), vorzugsweise von allen bewegbar gelagerten Armen(3), zwischen der ersten Betriebsstellung und der weiteren Betriebsstellung aufweist.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (9) von Hand betätigbar ist.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (9) eine verschiebbar an der Einrichtung gelagerte, vorzugsweise am Grundgestell (2) geführte und/oder von Hand betätigbare, Schubstange (10) aufweist.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schubstange (10) zumindest ein Verbindungsschenkel (11), vorzugsweise zumindest ein Verbindungsschenkel (11) für jeden bewegbaren Arm (3), schwenkbar angeordnet ist und der (die) Verbindungsschenkel (11), vorzugsweise jeweils, schwenkbar an einem der bewegbaren Arme (3) angeordnet ist (sind).
- 12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander weg weisenden Enden (4) der Arme (3) gerundet bzw. gekrümmt, vorzugsweise zumindest bereichsweise als Kugeln (12), ausgebildet sind.
- 13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander weg weisenden Enden (4) der Arme (3) einen Krümmungsradius (13) von zumindest 0,5 cm, vorzugsweise von zumindest 1 cm, aufweisen.
- 14. Verfahren zum Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes, vorzugsweise zumindest eines Filtersackes, unter Verwendung einer Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Sack (1) in der ersten Betriebsstellung über die Arme (3) gestülpt wird und der Sack (1) anschließend in der weiteren Betriebsstellung über die Arme (3) gespannt wird und ein Inhalt (19) des Sackes (1) in der weiteren Betriebsstellung vom Sack (1) entfernt, vorzugsweise abgeschoben, wird.
- 15. Verwendung einer Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 zum Aufspannen und/oder Entleeren und/oder Reinigen zumindest eines Sackes (1), vorzugsweise zumindest eines Filtersackes. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
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| CN111659682A (zh) * | 2020-05-09 | 2020-09-15 | 陆秀权 | 一种除尘袋的清洁装置 |
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