DE10048728A1 - Fixationszahn - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder dergleichen mit zumindest einem Kontaktelement, das eine Kontaktstiftaufnahmekammer und einen Flexfolienkontaktbereich aufweist, wobei vorgesehen ist, dass der Flexfolienkontaktbereich durch einen mit der Kontaktstiftaufnahmekammer einstückig verbundenen Auslegerarm gebildet ist, der einen von der Kammer beabstandeten Auflagebereich zum Kontaktieren der Leiterbahnfolien umfasst, nach Patent/Patentanmeldung 10026406.9. Hierbei ist vorgesehen, dass bei dem Auflagebereich am Auslegerarm zumindest eine Zahnspitze zum Einstechen in die Flexfolie vorgesehen ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flexfolienkontak
tanordnung nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches.
Flexfolien sind dünne Kunststoffolien, auf welchen eine oder
mehrere metallische Leiterbahnen angebracht sind. Diese Flex
folien zeichnen sich durch ihr geringes Gewicht und aufgrund
des dünnen Materials durch ihre Flexibilität aus. Bei ent
sprechend breiter Leiterbahn-Auslegung sind die Folien nicht
nur zur Daten-Signalübertragung, sondern auch zur Energiever
sorgung von Verbrauchern wie LEDs usw. einsetzbar. Dabei ist
es auch schon bekannt, an den Enden der Flexfolien Kontak
tanordnungen vorzusehen, an welchen die Flexfolie kontaktiert
wird.
Das im Vergleich zu herkömmlichen Kabeln, auch Flachbandka
beln geringe Gewicht macht die Verwendung von Flexfolien im
Automobilbereich besonders attraktiv.
Problematisch ist bei Einsatz von Flexfolienleitern im Auto
mobilbereich jedoch die Notwendigkeit, Übergänge am Leiteren
de zu Verbrauchern, Bussen, Spannungsversorgungen usw. zu
schaffen, die auch unter den ungünstigen Bedingungen ständig
wechselnder Temperaturen, Vibrationen usw. eine dauerhaft si
chere Kontaktierung gewährleisten, die überdies eine leichte
Verbindbarkeit und eine unproblematische Lösung der Verbin
dung etwa im Reparaturfall bei zugleich niedrigem Gewicht der
Anordnung gewährleistet.
Aus der 100 26 406.9 ist es bereits bekannt, dass bei einer
Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder
dergl, mit zumindest einem Kontaktelement, das eine Kontakt
stiftaufnahmekammer und einen Flexfolienkontaktbereich auf
weist, vorgesehen ist, dass der Flexfolienkontaktbereich
durch einen mit der Kontaktstiftaufnahmekammer einstückig
verbundenen Auslegerarm gebildet ist, der einen von der Kon
taktstiftaufnahmekammer beabstandeten Auflagebereich zum Kon
taktieren der Leiterfolienbahn umfaßt.
Die aus der Stammanmeldung bekannte Anordnung ergibt problem
frei gute elektrische Kontakte und lässt sich leicht montie
ren. Es ist jedoch häufig erwünscht, die bereits gute Vibra
tionsfestigkeit, Kontaktierung usw. noch weiter zu verbessern
und überdies ein versehentliches Herausgleiten einer Flexfo
lie aus der Kontaktanordnung während der Montage und derglei
chen besonders gut zu vermeiden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindungsweiterbildung besteht
darin, Neues für die gewerbliche Anwendung bereitzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird unabhängig beansprucht. Bevor
zugte Ausführungsformen befinden sich in den Unteransprüchen.
Es wird somit zunächst vorgeschlagen, dass bei einer Flexfo
lienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder dergl. mit
zumindest einem Kontaktelement, das eine Kontaktstiftaufnah
mekammer und einen Flexfolienkontaktbereich aufweist, wobei
der Flexfolienkontaktbereich durch einen mit der Kontakt
stiftaufnahmekammer einstückig verbundenen Auslegerarm gebil
det ist, der einen von der Kontaktstiftaufnahmekammer beab
standeten Auflagebereich zum Kontaktieren der Leiterfolien
bahn umfaßt, wie in der Patentanmeldung/Patent 100 26 406.9
vorgeschlagen, vorgesehen ist, dass bei dem Auflagebereich am
Auslegerarm zumindest eine Zahnspitze zum Einstechen in die
Flexfolie vorgesehen ist.
Damit wird gemäß vorliegendem Zusatzschutzrecht vorgeschla
gen, dass die Flexfolie durch einen ein in diese einstechen
den Zahn noch weiter fixiert wird. Das Einstechen verhindert
einerseits, dass die Flexfolie ohne weiteres herausgezogen
werden kann, und andererseits, dass sie seitlich verrutscht,
was zu einer Verpolung bestimmter Leitungen gegeneinander
führen kann.
Die Zahnspitze wird typischerweise zumindest in die Flexfoli
en-Grundfolie eindringen und diese zumindest deformieren, be
vorzugt aber durchstechen.
Die Zahnspitze wird typischerweise einstückig mit dem Ausle
gerarm aus Metallblech herausgestanzt und umgebogen. Es ist
bevorzugt, die Zahnspitze vom Auflagebereich so weit zu beab
standen, dass sie in einen leiterbahnfreien Flexfolienbereich
einsticht. Dies verhindert, dass die Leiterbahn zerstört wird
und Abweichungen von den elektrischen Sollwerten auftreten.
Überdies wird die Gefahr einer Lagentrennung, also einer
Trennung von Grundfolie und Leiterbahn, verhindert. Um das
Einstechen in einen leiterbahnfreien Flexfolienbereich ge
währleisten zu können, ist es besonders bevorzugt, wenn die
Zahnspitze seitlich in einem geeigneten Abstand neben dem
Auflagenbereich angeordnet ist.
Der Auflagenbereich kann an einer Stelle engster Annäherung
des gekrümmt auslegbaren Auslegerarms zur Flexfolie vorgese
hen sein; in einem solchen Fall ist es besonders bevorzugt,
wenn die Zahnspitze distal vom Auflagebereich vorgesehen ist,
also weiter weg von der Kontaktstiftaufnahmekammer. Dies be
wirkt, dass zunächst der Auflagebereich in Kontakt mit der
Flexfolie gedrückt wird, sich dann gegebenenfalls eine am
Auflagebereich vorgesehene Aufrauhung durch die Flexfolieni
solierung über der Leiterbahn durchgraben bzw. durchscheuern
kann und erst nach Einsetzen dieses Prozesses die Zahnspitze
fixierend in die Flexfolie hineingedrückt wird.
Es ist möglich, die Zahnspitze allgemein schwertförmig auszu
gestalten, und zwar mit einer parallel zum Auslegerarm bzw.
zur Leiterbahn größeren Breite als quer zum Auslegerarm bzw.
zur Leiterbahn. Dies ergibt ein fixierendes Langloch am
Durchstich, das zur beschädigungsfreien Kraftaufnahme gegen
Verschieben besonders geeignet ist.
Es ist möglich und bevorzugt, wenn der Auslegerarm federnd
ausgestaltet ist. In einem solchen Fall besitzt die Zahnspit
ze bevorzugt eine Länge, die auch bei federndem Nachgeben des
Auslegerarms ein Absenken des unteren Zahnspitzenendes unter
halb der Flexfolie gewährleistet. In Verbindung mit einer ge
bogenen Ausführung des Auslegerarms bewirkt dabei zugleich
die federnde Ausgestaltung des Auslegerarms eine stärkere Be
wegungsaufnahme zwischen Flexfolie und Kontaktanordnung bzw.
von Kontaktende und Steckerstift.
Es ist besonders bevorzugt, wenn der Auslegerarm eine zur fe
sten Verbindung mit der Leiterbahn ausgebildete Kontaktfläche
aufweist. Die feste Verbindung kann dabei durch Auflöten der
Kontaktfläche auf die Leiterbahn geschehen oder unter Verwen
dung einer aufgerauht ausgebildeten Kontaktfläche, die durch
ihre Aufrauhung so die Leiterbahnisolierung durchdringt
und/oder sich in die Leiterbahn eingräbt. Dazu kann die Auf
rauhung eine Höhe von zumindest 0,1 mm besitzen. Hierbei ist
besonders Vorteilhaft, dass die Kontaktfläche am Auslegerar
mende angeordnet ist. Dies ermöglicht es, das gesamte Kontak
telement aus einem einzigen Stanz-Prägeteil einstückig herzu
stellen, wobei lediglich im Bereich der Kontaktfläche eine
unterschiedliche Ausbildung für die Präge- oder Lötversion
erforderlich ist. Auf diese Weise ist ein besonders einfacher
und kostengünstiger Werkzeugbau möglich, einfach, indem Wech
selteile zur Gesamtprägeform bereitgestellt werden.
Die Erfindung wird in folgendem nur beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben, wobei auf die Beschreibung der Stamm
anmeldung Bezug genommen wird. Die Stammanmeldung ist durch
Bezugnahme vollumfänglich eingegliedert, die Numerierung der
Figuren wird entsprechend fortgeführt. Es werden, soweit
sinnvoll und möglich, gleiche Bezugszeichen wie in der Stam
manmeldung verwendet. Es zeigt nur beispielhaft
Fig. 9 ein Kontaktelement 4 gemäß der vorliegenden Weiter
bildung in Perspektivansicht;
Fig. 10 eine bevorzugte Variante der Weiterbildung;
Fig. 11 eine weitere Erfindungsausgestaltung.
Nach Fig. 9 umfasst das Kontaktelement 4 der vorliegenden
Weiterbildung an seinem Auslegerarm 6 distal vor dem mit ei
ner durch Prägung gebildeten Aufrauhung 6c vorgesehenen Auf
lagebereich 6b eine Zahnspitze 14, die seitlich neben einer
mit dem Kontaktelement 4 zu kontaktierenden Leiterbahn in die
Leiterfolie eindringt und durch diese hindurch geht.
Die Zahnspitze 14 ist einstückig mit dem Auslegerarm ausge
stanzt und durch Umbiegen gebildet. Die Zahnspitze 14 ist da
bei zu ihrem unteren Ende 15 hin spitzwinklig verjüngt, so
dass sich eine allgemeine Schwertform ergibt, die in die Lei
terfolie 2 eindringt.
Die Anordnung wird verwendet wie folgt:
Zunächst wird das verbesserte Kontaktelement wie in der Stam manmeldung beschrieben in einem Gehäuse untergebracht. Bei Einschieben einer Leiterfolie liegt der Auflegerarm noch nicht auf der Leiterfolie auf und die Zahnspitze 14 wird zu nächst noch nicht in die Leiterfolie eindringen.
Zunächst wird das verbesserte Kontaktelement wie in der Stam manmeldung beschrieben in einem Gehäuse untergebracht. Bei Einschieben einer Leiterfolie liegt der Auflegerarm noch nicht auf der Leiterfolie auf und die Zahnspitze 14 wird zu nächst noch nicht in die Leiterfolie eindringen.
Dann wird die Spitze des Auflegerarmes heruntergedrückt, wo
bei zunächst der Kontaktbereich des Auflegerarmes durch Ein
graben in die Metallisierungsschicht der Leiterfolie dieselbe
elektrisch kontaktiert. Mit zunehmendem Druck sticht dann die
Zahnspitze soweit in die Leiterfolie ein, dass diese durch
stochen wird. Die Leiterfolie ist somit gegen seitliches Ver
schieben und/oder Herausziehen gesichert.
Nach Fig. 10 ist unterhalb des Auslegerarmes 6 ein Kontakte
lementfortsatz 6d gebildet, der gleichfalls mit einer Aufrau
hung versehen ist. Der Kontaktelementfortsatz 6d besitzt eine
solche Breite, daß der Fixationszahn 14 neben diesem durch
die Leiterfolie 1 dringt, aber die Leiterfolie satt aufliegen
kann.
Im Betrieb wird durch die beidflächige Aufrauhung eine gute
Vorfixierung und Kontaktierung der Leiterfolie erreicht, wo
bei der Fixationszahn die Fixierung weiter unterstützt. Ins
besondere wird eine Klammerung der Leiterplattenfolie er
zielt.
Es sei erwähnt, daß eine Ausbildung mit Kontaktelementfort
satz auch ohne Fixationszahn Vorteile bietet.
Fig. 11 zeigt eine Kontaktelementvariante, mit welcher zwei
Flexfolien verbunden werden können. Das einstückig aus Blech
hergestellte Übergangselement ist zur Verbindung gleicher
Flexfolien zumindest im wesentlichen an beiden Enden symme
trisch aufgebaut und weist einen aufgerauhten und/oder mit
Querrippen versehenen Kontaktelementefortsatz auf jeder Seite
auf, über den ein Auslegerarm mit Fixationszahn angeordnet
ist. Ober- und Unterseite, das heißt Auslegerarmseite und
Kontaktelementefortsatz sind über eine federnde Blechbrücke
verbunden. Auf beiden Seiten sind Auslagerarm und Kontaktele
mentefortsatz federnd gegeneinander bewegbar.
Im Betrieb kann ein entsprechendes Übergangsstück in ein Ge
häuse eingesetzt werden, welches dann von beiden Seiten der
Flexfolien eingeschoben wird. Dann werden auf beiden Seiten
die Auslegerarme gegen die Kontaktelementefortsätze gedrückt,
wobei sie sich durch die Aufrauhungen beziehungsweise Quer
rippen der Flexfolie graben und dann die Fixationszähne die
Flexfolien durchstechen, so dass sich eine Fixierung ergibt.
Es handelt sich hier um eine Flexfolienkontaktanordnung ins
besondere für Automobilanwendungen mit einem Kontaktelement,
das ein erstes Kontaktende und einen Flexfolienkontaktbereich
aufweist, wobei vorgesehen ist, dass der Flexfolienkontaktbe
reich durch einen mit dem Kontaktbereich einstückig verbunde
nen Auslegerarm gebildet ist, der eine von dem Kontaktbereich
beabstandeten Auflagebereich zum kontaktieren der Leiterbahn
folien umfasst, wobei weiter vorgesehen ist, dass bei dem
Auflagebereich am Auslegerarm zumindest eine Zahnspitze zum
einstechen in die Flexfolie vorgesehen ist und wobei in vor
teilhafter Weise, aber nicht zwingend vorgesehen ist, dass
dem Auslegerarm gegenüberliegend ein Kontaktelementfortsatz
gebildet ist.
Die Fixationszahnausbildung und dergleichen kann wie bei der
Ausführungsform mit Kontaktstiftaufnahmekammer gebildet sein.
Es sei darauf hingewiesen, dass in der Besonderheit der Flex
folienklammer eine für sich oder gemeinsam mit anderen Aus
führungsbeispielen schützenswerte Erfindung gesehen wird.
Während vorliegend die Ausbildung des Auslegerarms mit nur
einer seitlichen Zahnspitze beschrieben wurde, kann als Al
ternative auch vorgesehen werden, dass daran mehrere Zahn
spitzen vorgesehen werden, insbesondere ein Zahnspitzenpaar,
wovon die erste Zahnspitze links und die zweite rechts des
Auflagebereichs 6b vorgesehen wird.
Es kann in einer besonders bevorzugten Variante, bei der eine
Vielzahl von Kontaktelementen in einem einzigen Gehäuse un
tergebracht sind, auch vorgesehen werden, dass nicht an jedem
Kontaktelement Zähne vorgesehen sind.
Claims (15)
1. Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder
dergleichen mit zumindest einem Kontaktelement, das eine
Kontaktstiftaufnahmekammer und einen Flexfolienkontakt
bereich aufweist, wobei vorgesehen ist, dass der Flexfo
lienkontaktbereich durch einen mit der Kontaktstiftauf
nahmekammer einstückig verbundenen Auslegerarm gebildet
ist, der einen von der Kammer beabstandeten Auflagebe
reich zum Kontaktieren der Leiterbahnfolien umfasst,
nach Patent/Patentanmeldung 100 26 406.9, dadurch ge
kennzeichnet, dass bei dem Auflagebereich am Auslegerarm
zumindest eine Zahnspitze zum Einstechen in die Flexfo
lie vorgesehen ist.
2. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze zum
Durchstoßen der Flexfolie gebildet ist.
3. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze
einstückig mit dem Auslegerarm ist.
4. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze
zum Einstechen in einen leiterfreien Flexfolienbereich
ausgebildet ist.
5. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze
unmittelbar seitlich neben dem Auflagebereich gebildet
ist.
6. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegerarm am
Auflagebereich eine Krümmung zur Flexfolie hin aufweist
und die Zahnspitze distal vom Auflagebereich vorgesehen
ist.
7. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze all
gemein parallel zum Auslegerarm eine größere Breite als
allgemein quer zu diesem besitzt.
8. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegerarm
federnd ausgestaltet ist.
9. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflä
che zum Durchdringen einer Leiterbahnisolierung und/oder
Eingraben in die Leiterbahn aufgerauht, und/oder mit
Querrippen versehen ist.
10. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrauhung oder
Querrippe zumindest 0,1 mm Höhe besitzt.
11. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktele
ment aus einem Stanz-Prägeteil einstückig hergestellt
ist.
12. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von
Kontaktelementen vorgesehen ist.
13. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung
für das oder die Kontaktelemente vorgesehen ist.
14. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Flexfo
lienkontaktbereich ein Kontaktelementfortsatz gebildet
ist, der dem Auslegerarm gegenüberliegt, um die Flexfo
lie von beiden Seiten her zu fixieren.
15. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fixationszahn
seitlich neben dem Kontaktelementfortsatz angeordnet
ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000126406 DE10026406A1 (de) | 2000-09-29 | 2000-05-29 | Flexfolienstecker |
| DE2000148728 DE10048728A1 (de) | 2000-05-29 | 2000-09-29 | Fixationszahn |
| EP01113123A EP1182736A3 (de) | 2000-05-29 | 2001-05-29 | Verbindungsanordnung für Flexfolien |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000126406 DE10026406A1 (de) | 2000-09-29 | 2000-05-29 | Flexfolienstecker |
| DE2000148728 DE10048728A1 (de) | 2000-05-29 | 2000-09-29 | Fixationszahn |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10048728A1 true DE10048728A1 (de) | 2002-04-25 |
Family
ID=26005861
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000148728 Ceased DE10048728A1 (de) | 2000-05-29 | 2000-09-29 | Fixationszahn |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10048728A1 (de) |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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2000
- 2000-09-29 DE DE2000148728 patent/DE10048728A1/de not_active Ceased
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