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DE10047226A1 - Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen - Google Patents

Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen

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Publication number
DE10047226A1
DE10047226A1 DE10047226A DE10047226A DE10047226A1 DE 10047226 A1 DE10047226 A1 DE 10047226A1 DE 10047226 A DE10047226 A DE 10047226A DE 10047226 A DE10047226 A DE 10047226A DE 10047226 A1 DE10047226 A1 DE 10047226A1
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DE
Germany
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frame
push
support
carriage
carriage according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10047226A
Other languages
English (en)
Inventor
Udo Beger
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Priority claimed from DE20010213U external-priority patent/DE20010213U1/de
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10047226A priority Critical patent/DE10047226A1/de
Priority to EP20010113340 priority patent/EP1162123A2/de
Publication of DE10047226A1 publication Critical patent/DE10047226A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B9/00Accessories or details specially adapted for children's carriages or perambulators
    • B62B9/28Auxiliary dismountable seats ; Additional platforms for children in standing-up position
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B2301/00Wheel arrangements; Steering; Stability; Wheel suspension
    • B62B2301/08Wheel arrangements; Steering; Stability; Wheel suspension comprising additional wheels to increase stability

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  • Public Health (AREA)
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  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Bei einem Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagengestell, mit mindestens einem Schieber mit einem Schiebegriff oder einem Schiebebügel, Lager für hintere seitliche Räder und mindestens für ein vorderes Rad, wobei der Schiebegriff bzw. der Schiebebügel hinter der Achse der hinteren Räder, beabstandet zum Aufstellboden, angeordnet ist und durch eine Druckkraftkomponente der Schwerpunkt des Schiebewagens sich in senkrechter Richtung verschiebt, ist zur Kippsicherung des Schiebewagens beim Einwirken einer senkrechten Kraftkomponente auf den Schiebegriff bzw. den Schiebebügel an einem Teil des Wagengestells nach unten vorstehend oder nach unten ausklappbar mindestens eine Stütze vorgesehen, die sich nach hinten über eine Achse der hinteren Räder erstreckt und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet. Im Falle der Verwendung einer Zusatzeinrichtung kann die Stütze auch an der Zusatzeinrichtung befestigt bzw. Bestandteil der Zusatzeinrichtung sein.

Description

Die Erfindung betrifft einen Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen mit einem Wagengestell, mit den im Oberbegriff des An­ spruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Gattungsgemäße Schiebewagen als dreirädrige Schiebewagen sind beispielsweise aus der DE 29 90 3241 sowie aus der US-5,765,855 bekannt. Vierrädrige Ausführungen sind z. B. in der DE 29 70 6809 U1, der US-5,772,279 und der US-5,676,386 darge­ stellt und beschrieben. Bei allen bekannten Schiebewagen der gattungsgemäßen Art ist das Sitzelement so vor die Achse der Hinterräder gelegt, daß der Schwerpunkt sich stets vor der Hinterräderachse befindet, auch wenn größere Kinder darin sitzen. Es ist ersichtlich, daß bei solchen Ausführungen, bei denen der Schwerpunkt des Schiebewagens mit dem darin sitzen­ den Kind weit von der Hinterachse nach vorn verlagert ist, es teilweise beschwerlich ist, den Schiebewagen von einer Straße über eine Bordsteinkante auf den Bürgersteig anzuheben. Hierzu muß ein bestimmter erhöhter Druck über den Schiebebügel auf die Hinterachse ausgeübt werden. Durch das so entstehende Drehmoment wird der vordere Teil des Schiebewagens angehoben, so daß das Vorderrad auf den erhöhten Bürgersteig aufgeschoben werden kann.
Es ist ersichtlich, daß insbesondere beim Auffahren auf eine Bordsteinkante durch den erhöhten Druck, der auf den Schieber bzw. den Schiebebügel des Schiebewagens ausgeübt werden muß, um das oder die Vorderräder anzuheben, die Gefahr besteht, daß der Schiebewagen hochkippt und ein darin sitzendes Kind oder auch ein in einem Liegeaufsatz liegendes Kind aus dem Sitz bzw. dem Liegeaufsatz fallen kann, bzw. sich zumindest darin so weit lagemäßig verschieben kann, so daß ein kritischer, nicht kontrollierbarer Zustand für die den Schiebewagen schie­ bende Person nicht auszuschließen ist.
Vielfach werden von einer Mutter zwei Kleinkinder gleichzeitig zum Einkaufen oder Spazierengehen mitgeführt. Das Kind, das laufen kann, ermüdet und wünscht dann, wie der Bruder oder die Schwester, ebenfalls sitzend gefahren zu werden. Es besteht deshalb das Bedürfnis, im Bedarfsfall den einsitzigen Schiebe­ wagen als zweisitzigen Schiebewagen auszubilden.
Es besteht darüber hinaus das Bedürfnis, auch dann, wenn ein Ablagekorb unterhalb des Sitzelementes im Wagengestell vorge­ sehen ist, zusätzliche, insbesondere sperrigere Güter mitfüh­ ren zu können, die beispielsweise eingekauft werden.
Die Beeinträchtigung der Kippsicherheit ist insbesondere auch bei solchen Schiebewagen gegeben, die entsprechende Modifika­ tionen aufweisen, um zwei Kinder befördern zu können, da durch das erhöhte Gewicht nicht nur ein erhöhtes Drehmoment zum Auf­ kippen der Vorderräder aufgebracht werden muß, sondern sich auch schneller eine Schwerpunktsverlagerung ergeben kann, die bewirkt, daß der Schiebewagen insgesamt aufkippt.
Ausgehend von den bekannten Schiebewagen liegt der vorliegen­ den Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schiebewagen so zu gestalten, daß ein unbeabsichtigtes Aufkippen nach hinten nicht möglich ist. Dies soll auch dann vermieden werden, wenn zur Erhöhung der Nutzung eines Schiebewagens eine Zusatzein­ richtung vorgesehen ist, bei deren Nutzung der Schwerpunkt des Schiebewagens mit einem darin befindlichen Kind bzw. - im Falle der Ausbildung als Puppenwagen - einer Puppe nach hinten in Richtung der Achse der Hinterräder verschoben wird, um ein leichteres Schieben und Führen des Wagens auch dann zu ermög­ lichen, wenn z. B. Bordsteinkanten überwunden werden müssen.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch Ausgestaltung eines Schiebewagens durch die im Anspruch 1 und dem nebengeordneten Anspruch 9 angegeben Merkmale.
Gemäß der Lehre des Anspruch 1 ist bei jedem Schiebewagen min­ destens eine zusätzliche Stütze vorgesehen, die ein Aufkippen bei Druck auf den Schieber bzw. den Schiebegriff oder den Schiebebügel in senkrechter Richtung, z. B. beim Auffahren auf eine Bordsteinkante, verhindert. Ein Herausfallen des Kindes ist mithin nicht möglich.
Gemäß der Lehre des nebengeordneten Anspruchs 9, der zusätz­ lich bei einem solchen Schiebewagen noch eine Zusatzeinrich­ tung hinter der Achse der hinteren Räder vorsieht, ist mindes­ tens eine solche Stütze an der Zusatzeinrichtung zusätzlich oder alternativ vorgesehen, so daß unbedenklich der Schiebe­ wagen aufgekippt werden kann, ohne daß ein bestimmter Winkel beim Aufkippen des Wagens überschritten wird, wodurch das Kind aus dem Sitz oder Liegeaufsatz herausfallen könnte.
Vorteilhafte Ausbildungen dieser Aufkippsicherung in Bezug auf Schiebewagen allgemein sind in den Unteransprüchen 2 bis 8 selbsterklärend angegeben. In den Ansprüchen 10 bis 39 sind die Sicherungseinrichtungen in Bezug auf solche Schiebewagen angegeben, die zusätzlich eine Zusatzeinrichtung aufweisen, wobei die Zusatzeinrichtung verschieden ausgebildet und auch verschiedenartig am Fahrgestell befestigt sein kann.
Unter einer festen Verbindung versteht die Erfindung dabei, daß der Tragrahmen der Zusatzeinrichtung z. B. an den Stütz­ streben angeschweißt ist oder beispielsweise die Rahmenverlän­ gerung eines Ablagekorbes bildet und an dem Rahmen des Ablage­ korbes fest angekoppelt ist. Als feste Verbindung gelten aber auch Schraub- und Nietverbindungen jeglicher Art.
Unter lösbarer Verbindung versteht die Erfindung jene Verbin­ dungsarten, die es ermöglichen, den Tragrahmen, beispielsweise durch Lösen einer Schraube oder eines Arretierungsmittels, von einem Befestigungshalter zu lösen und abnehmen zu können, so daß der Tragrahmen der Zusatzeinrichtung nur dann angesteckt oder anmontiert wird, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Da­ durch ist es möglich, bestehende Schiebewagen der gattungsgemäßen Art auch nachträglich mit einer Zusatzeinrichtung aus­ zustatten. Hierfür ist gemäß Anspruch 26 vorgesehen, daß die Teile der Zusatzeinrichtung als Nachrüstsatz für Schiebewagen zusammengestellt und lieferbar sind. Unter Anwendung einer entsprechenden Anbauanleitung ist eine einfache Montage an ei­ nem bestehenden Schiebewagen der gattungsgemäßen Art möglich.
Unter verschwenkbarer Befestigung versteht die Erfindung alle schwenkbaren Anbringungen des Rahmens, um diesen aus einer ersten Klappstellung, z. B. der Verstaustellung, in eine zweite funktionsgemäße Stellung verbringen zu können. Die Schwenkgelenke können dabei fest an den Stützstreben oder an dem Querholm bzw. einer verbindenden starren Achse der hinte­ ren Räder befestigt sein. Sie können auch an lösbaren Haltern vorgesehen sein. Beispielsweise können hierfür Aufklipphalter vorgesehen sein, die U-förmig ausgebildet sind und federnde Seitenwände aufweisen, die teilweise beim Aufklippen auf die profilangepaßten Holme des Schiebewagens bzw. der Streben selbsthemmend und hierin festklemmend aufsitzen.
Je nach Bauausführung ist eine feste, lösbare oder verschwenk­ bare Befestigung nicht nur an dem Wagengestell selbst möglich, sondern auch an dem Rahmenteil oder den Seitenwänden eines Ab­ lagekorbes, der unterhalb des Sitzelementes des Schiebewagens angebracht ist. Auch hierzu sind Lösungen detailliert in den Unteransprüchen angegeben.
Im Falle der Verwendung von ausschwenkbaren Zusatzeinrichtun­ gen, die nach hinten verschwenkbar sind, muß dafür Sorge ge­ tragen werden, daß der Schwenkwinkel begrenzt wird, um so eine gesicherte Position zu der Rückseite der Rückenlehne des Sitz­ elementes zwischen den Schrägholmen des Schiebewagens herzu­ stellen. Diese Sicherung kann beispielsweise durch starre Ver­ bindungselemente hergestellt werden, die zwischen den Rahmen­ schenkeln und einer Querstrebe oder den Stützstreben des Fahr­ gestells angebracht werden. Es ist aber auch möglich, bei­ spielsweise ein Gurtband, vorzugsweise im Bereich des oberen Abschnitts des Tragrahmens an diesem einerseits und anderer­ seits an den Stützstreben zu befestigen oder um diese herumzulegen und mittels Gurtschließelemente miteinander vor den Stützstreben zu verbinden. Diese Ausführung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Zusatzeinrichtung als Nachrüstsatz geliefert wird, um unabhängig von der Bauausführung der Schiebewagen eine einfache Montage zu ermöglichen. Um ein Gurtsystem in der Höhe fixieren zu können, ist es erforder­ lich, entweder die Befestigungspunkte an dem Wagengestell zu fixieren oder aber Durchführungsösen ortsfest an den Stütz­ streben vorzusehen, um den Gurt hierdurch führen zu können, damit er nicht unbeabsichtigt nach unten gleiten und damit die Schrägstellung verändern kann.
Als Funktionseinsätze können an dem Tragrahmen verschiedene Einsätze angebracht werden. Dies kann beispielsweise auch ein Behältnis für sperrige Güter sein, die darin hochgestellt ein­ gebracht werden können. Der Funktionseinsatz kann jedoch auch ein Sitzeinsatz sein, um beispielsweise ein zweites Kind im Bedarfsfall hineinsetzen zu können. Es ist ersichtlich - gleich ob es sich um Güter oder um ein Kind handelt - daß der Schwerpunkt des Schiebewagens automatisch durch das über die hintere Achse hinausragende Gewicht verlagert wird, und zwar zu Hinterachse hin. Dadurch ist ein leichteres Aufkippen des Vorderrades bei dreirädriger Ausführung, oder der Vorderräder bei vierrädriger Ausbildung möglich, um den Schiebewagen leichter auf einen Bürgersteig, der durch eine Bordsteinkante abgesetzt ist, auffahren zu können. Das zweite Kind ist zudem durch die Rückseite der Rückenlehne des ersten Sitzelementes geschützt.
Im Falle der Ausführung einer verschwenkbaren Zusatzeinrich­ tung kann diese nach Gebrauch in Richtung der Stützstreben verschwenkt werden, so daß die ursprüngliche Schwerpunktlage wieder eingenommen wird. Darüber hinaus stellt das Verschwen­ ken sicher, daß bei einem zusammenklappbaren Fahrgestell die Zusatzeinrichtung mit angeklappt werden kann, ohne daß sie ab­ genommen werden muß.
Dem Fachmann sind mannigfaltige konstruktive Lösungen möglich, die durch die Detaillierungen in den Unteransprüchen mit er­ faßt sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele am Beispiel ei­ nes Schiebewagens mit Zusatzeinrichtung ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Schiebewagen mit einem Fahrgestell mit einer Zusatzeinrichtung, die verschwenkbar an den Stütz­ streben angelenkt ist,
Fig. 2 eine Variante eines Schiebewagens mit einem Ablage­ korb, an dessen Rahmen die Zusatzeinrichtung befes­ tigt ist und
Fig. 3 eine Zusatzeinrichtung, die an den Stützstreben eines Wagengestells ortsfest befestigbar ist.
In Fig. 1 sind in schematischer Darstellung die wesentlichen Elemente eines Wagengestells eines Schiebewagens der gattungs­ gemäßen Art dargestellt. Das Wagengestell 1 weist Schrägholme 2 auf, die im Ausführungsbeispiel ununterbrochen durchgehend ausgeführt sind. Sie können aber auch aus Abschnitten beste­ hen, die über Gelenke miteinander verbunden sind, um ein Zu­ sammenlegen des Gesamtgestells zu ermöglichen. Die schemati­ sche Darstellung zeigt beispielsweise ein Wagengestell für ei­ nen dreirädrigen Schiebewagen. Das gleiche Konstruktionsprin­ zip ist aber auch auf einen vierrädrigen Schiebewagen unmit­ telbar übertragbar.
Die beiden Schrägholme 2 sind beabstandet zueinander angeord­ net und verlaufen mindestens im Sitzelementenbereich des Sitz­ elementes 5 parallel bzw. nahezu parallel. In der Ausführung sei angenommen, daß ein Schiebebügel 3 die beiden Querholme 2 im oberen Bereich miteinander verbindet. Im unteren Bereich kann eine Gabel vorgesehen sein, die eine Achse zur Aufnahme eines vorderen Rades 10 aufweist. Das Sitzelement 5 ist ge­ strichelt dargestellt. Es weist einen Sitzteil 6 und eine Rü­ ckenlehne 7 auf. Bei dreirädrigen Ausführungen, aber auch bei vierrädrigen Schiebewagen, sind die beiden Teile aus Textilien hergestellt und mit Seitenwänden an den Schrägholmen 2 ange­ koppelt. Der Sitzteil 6 ist dabei als relativ starres Teil ausgebildet, kann aber auch durchhängend ausgeführt sein.
An Haltern 25 an den Schrägholmen 2 sind fest oder schwenkbe­ weglich, je nach Ausführungsart des Wagengestells, Stützstre­ ben 4 befestigt, die sich nach unten erstrecken und an ihren Enden Lagervorrichtungen 8 aufweisen, an denen die seitlich vorgesehenen hinteren Räder 9 drehbar befestigt sind. Die La­ gervorrichtungen 8 können aus einer durchgehenden Achse beste­ hen, die an den beiden Stützstreben 4 befestigt sind. Es sind hier aber auch andere konstruktive Ausgestaltungen möglich. Auch ist die Erfindung auf eine Gestellausführung anwendbar, bei der die Stützstreben 4 in Richtung der Schrägholme 2 verschwenkbar sind, um ein Zusammenklappen in eine Verstau­ stellung zu ermöglichen, aber auch bei solchen Ausführungen, bei denen das Gestell in Querrichtung allein oder zusätzlich zusammengeklappt werden kann, also die beiden seitlichen hin­ teren Räder 9 sich aufeinanderzu bewegen, um eine noch klei­ nere zusammengeklappte Verstaueinheit zu bilden.
An den Stützstreben 4 sind Befestigungseinrichtungen 15, näm­ lich aufklippbare Halter, vorgesehen, an denen Schwenklager, z. B. Aufnahmebolzen, vorgesehen sind, an denen die Seiten­ schenkel des Tragrahmens 11 der Zusatzeinrichtung mit Lager­ bohrungen aufgesteckt sind. Die Bolzen können auch angenietet sein, so daß eine Nietverbindung zwischen den Befestigungs­ einrichtungen 15 und den Schenkeln des Tragrahmens 11 besteht. Es empfiehlt sich, die Befestigungseinrichtungen als Klipphalter auszubilden, also aus Seitenwänden, die in sich elastisch sind und z. B. die Stützstreben 4, die eine zylind­ rische Rohrform aufweisen, klemmend mindestens teilweise übergreifen und so durch die Klemmwirkung der Seitenwände hieran festsitzen, jedoch durch erhöhte Abzugskraft auch wie­ der lösbar sind.
Diese Befestigungseinrichtung 15 kann auch nachträglich an­ geklippt werden. Die Befestigungseinrichtung 15 kann unmittel­ bar oberhalb der Achse, die die Lagervorrichtung 8 bildet, an­ gebracht sein, so daß ein Verschieben derselben - auch bei größerer Kraftaufwendung - nach unten nicht möglich ist. Der Rahmen 11 besteht aus einem oberen Abschnitt 13, der beim Verbringen in die dargestellte Gebrauchsstellung im wesentli­ chen parallel zum Aufstellboden des Wagengestells verläuft. Dem schließt sich ein nach unten gerichteter weiterer Ab­ schnitt 14 an. Es handelt sich dabei um die beiden freien Schenkelenden, die nach unten verlaufen und an der Befesti­ gungseinrichtung 15 angelenkt sind. Der Rahmen 11 kann also aus der dargestellten Position nach vorne verschwenkt werden und kommt so zur Anlage an oder zwischen den beiden Stützstre­ ben 4; Dies entspricht der Verstauposition. Die dargestellte Position ist die Gebrauchsposition. Als Funktionseinsatz 12 ist ein Sitzeinsatz vorgesehen, der eine Sitzfläche 23 und Seitenwände sowie eine Rückwand aufweist. Der Funktionseinsatz 12 ist gestrichelt eingezeichnet. Er kann beispielsweise auch durch einen anderen Funktionseinsatz ersetzt werden. Bei der Nutzung als zweiten Sitz für ein Kleinkind oder bei der Ausbildung als Puppenwagen für eine zweite Puppe oder bei der Kombination Puppen-Kinderwagen ist ferner dafür Sorge zu tragen, daß der Schwenkweg nach hinten begrenzt wird. Hierzu sind im Ausführungsbeispiel Gurte 19 an den Abschnitten 13 befestigt. Diese Gurte werden durch Führungen 20, die ortsfest an den Stützstreben 4 vorgesehen sind, geführt und weisen an ihren Enden Schloßverbindungselemente auf, die bei gleichzeitiger Herstellung einer Querverbindung vor den beiden Stützstreben miteinander verbindbar sind und so den auf­ gestellten Tragrahmen 11 sichern.
Die Länge der Gurte A kann dabei veränderbar ausgebildet sein, um verschiedene Schräglagen des Rahmens einstellen zu können. Anstelle von Gurten 19 können aber auch andere sichernde Ele­ mente vorgesehen sein, z. B. ein Kettenelement oder aber auch eine Verbindungsstange, die aushängbar an den Stützstreben 4 befestigt sein kann. Eine andere Ausbildung kann darin beste­ hen, daß die Befestigungseinrichtung 15 eine Wand aufweist, an der der untere Abschnitt der Schenkel 14 entlanggleitet und gegen einen Anschlag greift. Auch hier gibt es mannigfaltige konstruktive Ausführungsformen, die allesamt dazu dienen, den Schwenkweg des Tragrahmens 11 zu begrenzen.
Aus Fig. 1 ist ferner ersichtlich, daß eine Stütze 22 vorgese­ hen ist. Diese Stütze 22 kann beispielsweise bogenförmig oder geradlinig ausgeführt sein und endet oberhalb des Aufstellbo­ dens in einem bestimmten Abstand, z. B. 7 cm. Durch diese Stütze ist sichergestellt, daß ein Aufkippen des Wagengestells bei erhöhtem Druck auf den Schiebebügel 3 nach unten praktisch nicht möglich ist. Es besteht also durch diese Stütze eine Sicherungsfunktion, um ein Aufkippen des Wagengestells 1 beim Anheben der Vorderräder im Sinne einer Drehung um die hintere Achse zu vermeiden bzw. den Aufkippweg zu begrenzen. Solche Stützen können selbstverständlich auch bei den weiteren Bei­ spielen gemäß Fig. 2 und Fig. 3 vorgesehen sein, um eine zusätz­ liche Sicherheit zu gewährleisten.
An den Stützen 22 können selbstverständlich auch Räder 26 an­ gebracht sein, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist. Hierzu bieten sich verschiedene Lösungen an. Um beim Aufkippen keine Stoppfunktion zu erzielen, können die Räder mit ihren Rollflä­ chen beabstandet zum Boden angeordnet sein, so daß beim Auf­ fahren auf eine Bordsteinkante die Räder erst bei einer be­ stimmten Schrägstellung des Schiebewagens auf den Boden auf­ greifen. Es ist aber auch möglich, die Radlager an den Stützen 22 so anzuordnen, daß die Laufflächen der Räder 26 stets, wie auch die Hinterräder 9, auf dem Boden, auf dem der Schiebe­ wagen geschoben wird, abrollen. Sie bilden dann praktisch Tan­ demräder zu den hinteren Rädern. Im Falle des Aufkippens bei starrer Befestigung des Tragrahmens 11 an dem Gestell 1 wird die Aufkippkraft auf die Räder 26 an den Stützen 22 primär übertragen. Im Falle, daß eine gelenkige Anbindung des Trag­ rahmens 11 an dem Wagengestell 1 des Schiebewagens gegeben ist, wird beim Aufkippen durch die an dem Tragrahmen 11 vorge­ sehenen Räder 26 der Tragrahmen 11 um seine Schwenkachse, ent­ sprechend dem Kippwinkel, nach oben gedrückt. Dadurch würde ein in dem Sitzeinsatz 12 sitzendes Kind zwar geringfügig nach oben bewegt werden, was aber hinnehmbar ist, da ohnehin bis zu den Schrägholmen 2 ein ausreichender Abstand gegeben ist. Die Anbringung der Räder 26 hat den Vorteil, daß die Zu­ satzeinrichtung praktisch auch mitlaufend ausgeführt ist und mit Gewichten höchstbelastbar ist, ohne daß die Schwerpunkt­ lage des Schiebewagens sich dadurch verändert. Ist die Stütze 22 angelenkt, so empfiehlt »es sich, diese federbelastet auszu­ führen, so daß sie automatisch von der Feder nach hinten aus­ geschwenkt und aufgestellt wird. In der Endposition greift sie an einen festen Anschlag an einem Schenkel oder einen Verbin­ dungsteil zwischen den Schenkeln des Tragrahmens. Eine solche Stütze kann aber auch in Fahrtrichtung nach vorne verschwenkt werden, z. B. bei paariger Anordnung von zwei Stützen 22 durch Ausübung einer Fußtretkraft auf eine Verbindungsstange zwi­ schen den Stützen 22. Kommen dabei die Stützen 22 zur Anlage an eine, die hinteren Räder 9 verbindende Achse oder einen Verbindungsteil oder Anschlag zwischen den Stützstreben 4, so wird ein Aufkippen des Vorderteils des Schiebewagens durch die Fußtretkraft begünstigt, z. B. beim Aufheben auf einen Bürgersteig. Wird der Schiebewagen rückwärts von einem erhöhten Bürgersteig heruntergezogen, so behindern die Stützen diese Bewegung nicht, sie schwenken dann automatisch nach vorne.
Das Ausführungsbeispiel in Fig. 2 unterscheidet sich von dem in Fig. 1 dadurch, daß der Tragrahmen 11 hier nicht an den Stütz­ streben befestigt ist, sondern - wie die Darstellung zeigt - an den Holmen des oberen Rahmens 18 eines Ablagekorbes 17 aus einem flexiblen Netz. Der Rahmen 18 ist verbindend zwischen den Schrägholmen 2 und den Stützstreben 4 vorgesehen. Um ein Zusammenlegen des Korbes zu ermöglichen, sind die beiden obe­ ren Holme des Rahmens getrennt und über ein Schwenkgelenk 24 miteinander verbunden, so daß sich bei einem Hochdrücken des Schwenkgelenkes der hintere Abschnitt des Holmes des Rahmens 18 gegenüber dem vorderen Abschnitt dreieckförmig auf diesen zubewegt. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß an dem Schwenkgelenk 24 ein Befestigungsansatz mit einer Öffnung vorgesehen ist. In diese Öffnung kann das jeweilige Ende des Schenkels 14 des Tragrahmens 11 hineingesteckt werden. Bei entsprechender Ausbildung des Schwenkgelenkes kann darüber hinaus zugleich auch eine Verschwenksicherung durch das Ende des Schenkels 14 bewirkt werden. Zusätzlich ist an dem waag­ rechten Abschnitt des jeweiligen Schenkels eine Befestigungs­ einrichtung 21, z. B. ein Klipphalter, vorgesehen, so daß der Tragrahmen fest an den seitlichen Holmen 18 des Rahmens des Korbes befestigt ist. Der Tragrahmen 11 ist darüber hinaus stufenförmig ausgebildet, wie die Abbildung zeigt. Der als Funktionseinsatz 12 vorgesehene Sitzeinsatz ist somit gegen­ über dem Ablagekorb 17 erhöht. Die Sitzfläche 23 kann mit der Oberkante des hinteren Querholms des Rahmens 18 des Ablagekor­ bes 17 abschließen oder auf diesem aufliegen, so daß in allen Ausführungen der Ablagekorb 17 zugleich als Fußschutz für ein Kleinkind verwendet werden kann, das in den Sitzeinsatz hin­ eingesetzt wird.
Die Funktion ist auch bei der Ausführung gemäß Fig. 1 reali­ sierbar, wenn diese einen Ablagekorb 17 aufweist, so daß auch nach der Ausführung nach Fig. 1 verhindert wird, daß das hinten sitzende Kleinkind mit den Füßen auf den Boden gelangen kann, oder daß beim Schieben die Füße des Kleinkindes unter die Achse gezogen werden können. Im übrigen sind die Bezugszeichen von Fig. 1 auch hier übernommen, da die gleichen Teile auch hier zur Anwendung kommen.
In Fig. 2 ist ebenfalls eine Stütze 22 eingezeichnet. Diese ist schwenkbeweglich an der Stützstrebe 4 des Wagengestells 1 mit­ tels eines Gelenkes 28 angelenkt. Dieses Gelenk 28 ist so aus­ gebildet, daß entsprechende dem eingezeichneten Pfeil 27 die Stützstrebe 22 um ein geringes Maß nach oben verschwenkbar ist, beispielsweise wenn der Schiebewagen auf einen erhöhten Bürgersteig aufgefahren werden soll. Dabei schwenkt die Stütze 22 geringfügig nach hinten aus, wodurch ihr nur eine Stützfunktion, nicht aber die Drehmomentfunktion zukommt, um den gesamten Kinderwagen um die Achse des Stützrades 26 zu verschwenken. Dieses Beispiel zeigt, daß auch nach Abnahme der Zusatzeinrichtung die Stützfunktion und damit die Kippsicherungsfunktion durch die zusätzliche Stütze 22 mit ihrem Rad 26 erfüllt wird.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem an den Schrägholmen 4 Befestigungseinrichtungen, z. B. Aufnahmehülsen, ortsfest vorgesehen sind, z. B. angeschweißt sind. In die Öffnungen der Hülsen können die freien Enden des Tragrahmens, der in diesem Fall ebenfalls hinten stufenförmig ausgebildet ist, hineingesteckt und beispielsweise durch fe­ dernde Sicherungsbolzen darin gesichert werden. Auch diesem Beispiel ist ersichtlich, daß der Funktionseinsatz 12, der eine Sitzeinrichtung für ein zweites Kind ist, gesichert gehalten werden kann. Wird er nicht benötigt, so kann er aus den hülsenförmigen Befestigungseinrichtungen 16 herausgezogen werden, nachdem die Sicherungselemente geöffnet sind. Die Be­ festigungseinrichtung kann auch nachträglich montiert werden. Auch dieses Ausführungsbeispiel zeigt, daß der Funktionsein­ satz 12 gegenüber dem eingezeichneten Korb 17 erhöht angeord­ net ist, so daß auch hier die Füße des Kindes in den Korb hin­ eingestellt werden können und so ein Fußschutz gewährleistet ist.
Bezugszeichenliste
1
Wagengestell
2
Schrägholme
3
Schiebebügel
4
Stützstreben
5
Sitzelement
6
Sitzteil
7
Rückenteil
8
Lagervorrichtung
9
hintere Räder
10
vorderes Rad
11
Tragrahmen
12
Funktionseinsatz
13
Abschnitt
14
weitere Abschnitte
15
Befestigungseinrichtungen
16
Befestigungseinrichtungen
17
Ablagekorb
18
Rahmen
19
Gurte
20
Führungen
21
Befestigungseinrichtungen
22
Stützen
23
Sitzfläche
24
Schwenkgelenk
25
Halter
26
Rad
27
Pfeil
28
Gelenk

Claims (39)

1. Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagenge­ stell (1), mit mindestens einem Schieber mit einem Schiebe­ griff oder einem Schiebebügel (3), Lager (8) für hintere seit­ liche Räder und mindestens für ein vorderes Rad (10), wobei der Schiebegriff bzw. der Schiebebügel (3) hinter der Achse der hinteren Räder (9), beabstandet zum Aufstellboden, ange­ ordnet ist und durch eine Druckkraftkomponente der Schwerpunkt des Schiebewagens sich nach hinten verschiebt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Kippsicherung des Schiebewagens beim Einwirken einer senkrechten Kraftkomponente auf den Schiebegriff bzw. den Schiebebügel (3) an einem Teil des Wa­ gengestells (1) nach unten vorstehend oder nach unten aus­ klappbar mindestens eine Stütze (22) vorgesehen ist, die sich nach hinten über die Achse der hinteren Räder (9) erstreckt und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet.
2. Schiebewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Stütze (22) ein Sicherungsbügel ist, dessen Stege an Fixpunkten des Wagengestells (1) befestigt sind und dessen Querverbindungsteil sich über einen bestimmten Ab­ schnitt der Breite des Schiebewagens erstreckt.
3. Schiebewagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Räder achspa­ rallel zu den hinteren Rädern (9) verlaufend vorgesehen sind, deren Rollflächen beabstandet zum Boden verlaufen oder auf dem Boden stets aufstehen.
4. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (22) verschwenk­ bar an den Fixpunkten im Wagengestell (1) angelenkt sind und um ein bestimmtes Winkelmaß gegen die Kraft einer Feder min­ destens in Längsrichtung des Schiebewagens einseitig ausschwenkbar sind.
5. Schiebewagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Stützen (22) gegen die Kraft einer Feder in Fahrtrichtung nach vorn verschwenkbar sind und automatisch wieder in die Aufstellposition zurückschwenken, wenn keine Schwenkkraft auf sie ausgeübt wird.
6. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß nur eine Stütze (22) an ei­ nem Verbindungsteil in dem Wagengestell (19) vorgesehen ist.
7. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Wagengestell mindestens aufweist:
  • - zwei im wesentlichen parallel von vorn nach hinten anstei­ gend verlaufende, durchgehende oder aus miteinander verbun­ denen Abschnitten gebildete Schrägholme (2), die an ihren oberen Enden Schiebegriffe oder einen verbindenden Schiebe­ bügel (3) aufweisen,
  • - zwei hintere Stützstreben (4), die an den Schrägholmen (2) starr oder verschwenkbar befestigt sind und mit diesen ein Dreieck bilden,
  • - ein Sitzelement (5) aus einem Sitz- (6) und einem Rückenteil (7), die zwischen den Schrägholmen (2) angeordnet und an diesen befestigt sind,
  • - hintere Lagervorrichtungen (8) an den hinteren Stützstreben (4) oder an einem Verbindungsteil derselben für hintere Rä­ der (9) und
  • - ein vorderes Rad (10).
8. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß er eine Zusatzeinrichtung für einen Funktionseinsatz (12) aufweist, die an dem Wagenge­ stell (1) fest, lösbar und/oder verschwenkbar, die Achse der hinteren Räder (9) nach hinten überstehend, unterhalb des Schiebers bzw. des Schiebegriffs oder des Schiebebügels befes­ tigt ist.
9. Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagen­ gestell (1), das mindestens aufweist:
  • - zwei im wesentlichen parallel von vorn nach hinten anstei­ gend verlaufende, durchgehende oder aus miteinander verbun­ denen Abschnitten gebildete Schrägholme (2), die an ihren oberen Enden Schiebegriffe oder einen verbindenden Schiebe­ bügel (3) aufweisen,
  • - zwei hintere Stützstreben (4), die an den Schrägholmen (2) starr oder verschwenkbar befestigt sind und mit diesen ein Dreieck bilden,
  • - ein Sitzelement (5) aus einem Sitz- (6) und einem Rückenteil (7), die zwischen den Schrägholmen (2) angeordnet und an diesen befestigt sind,
  • - hintere Lagervorrichtungen (8) an den hinteren Stützstreben (4) oder an einem Verbindungsteil derselben für hintere Rä­ der (9) und
  • - ein vorderes Rad (10),
dadurch gekennzeichnet, daß er eine Zusatzeinrichtung mit einem Tragrahmen (11) für einen Funktionseinsatz aufweist, die an dem Wagengestell (1) fest, lösbar und/oder verschwenk­ bar, die Achse der hinteren Räder (9) nach hinten überstehend unterhalb der Schrägholme (2) vorgesehen ist,
wobei an der Zusatzeinrichtung mindestens eine Stütze (22) vorgesehen ist, die nach unten vorstehend die Achse der Räder rückseitig übersteht und fest oder nach unten ausklappbar aus­ gebildet ist und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet.
10. Schiebewange nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Radlager für hintere Räder (26) vorgesehen sind, deren Rollflächen beab­ standet zum Boden verlaufen oder auf dem Boden stets aufste­ hen, wobei die Achsen der Räder (26) parallel zu den hinteren Rädern (9) verlaufen.
11. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Tragrahmen (11) ein Bügelrahmen ist, des­ sen beide Schenkel im Bereich des Querverbindungsteils über einen bestimmten Abschnitt (13) im wesentlichen parallel zum Aufstellboden des Schiebewagens verlaufen und deren weitere Abschnitte (14) geradlinig oder stufenförmig abgesetzt ausge­ bildet sind oder im wesentlichen schräg nach unten verlaufen, und daß am Wagengestell (1) Befestigungseinrichtungen (15, 16, 21) für die Befestigung mindestens der freien Enden der Schen­ kel (14) des Tragrahmens (11) vorgesehen sind.
12. Schiebewagen nach Anspruch 9 oder 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen den Schrägholmen (2) und den Stützstreben (4) unterhalb des Sitzelementes (5) ein Ablage­ korb (17) mit einem stabilen Rahmen (18) oder mindestens sta­ bilen Seitenwänden vorgesehen ist.
13. Schiebewagen nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an diesem Rahmen (18) oder an den Seitenwän­ den des Ablagekorbes (17) die Schenkel (14) des Tragrahmens (11) mit mindestens den freien Endabschnitten befestigt sind (Fig. 2).
14. Schiebewagen nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Stützstreben (4) Schwenklager als Be­ festigungseinrichtungen (15) vorgesehen sind, an denen die freien Enden der Schenkel (14) des Tragrahmens (11) angelenkt sind.
15. Schiebewagen nach Anspruch 14, d adurch gekenn­ zeichnet, daß oberhalb des Schwenklagers an mindestens ei­ ner Stützstrebe (4) oder am Gestell ein den Schwenkwinkel des Schenkels begrenzender Anschlag nach hinten vorstehend vorge­ sehen ist.
16. Schiebewagen nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Anschlag an einer vorstehenden Wand be­ festigt ist, die eine Rastvertiefung aufweist, in die der zu­ gehörige Schenkel im aufgestellten Zustand arretierend ein­ greift.
17. Schiebewagen nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in Verlängerung des oberen Abschnittes (13) des Tragrahmens (11) an mindestens einem der Schenkel (14) starre Fixierelemente oder flexible Befestigungselemente, ins­ besondere Gurte (19), zur Arretierung an den Stützstreben (4) vorgesehen sind.
18. Schiebewagen nach Anspruch 17 dadurch gekennzeich­ net, daß die Gurte durch an den Querstreben vorgesehene Füh­ rungen (20) in einer bestimmten Höhe geführt und miteinander quer verbunden oder an den Stützstreben befestigt sind.
19. Schiebewagen nach Anspruch 18 dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gurtenden Schloßsysteme aufweisen, die miteinander verbindbar sind, oder daß an den Stützstreben (4) entsprechende Befestigungseinrichtungen mit Gegenschloßelemen­ ten zur lösbaren Arretierung vorgesehen sind.
20. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11 oder 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtungen (15, 21) federnde Schenkelwände aufweisen und diese derart ausgeformt sind, daß sie selbsthaltend auf die Stützstreben (4) bzw. den Rahmen (18) des Korbes (17) aufklippbar sind.
21. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an mindestens einem der Schenkel des Tragrah­ mens (11) nach unten vorstehend oder nach unten ausklappbar eine Stütze (22) vorgesehen ist, die in einem bestimmten Ab­ stand über dem Boden endet.
22. Zusatzeinrichtung nach Anspruch 21 dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Räder achspa­ rallel zu den hinteren Rädern verlaufend vorgesehen sind, de­ ren Rollflächen beabstandet zum Boden verlaufen oder auf dem Boden stets aufstehen.
23. Schiebewagen nach Anspruch 22 dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stützen (22) verschwenkbar an den Schen­ keln des Tragrahmens (11) angelenkt sind und um ein bestimmtes Winkelmaß gegen die Kraft einer Feder mindestens in Längs­ richtung einseitig ausschwenkbar sind.
24. Schiebewagen nach Anspruch 23 dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stützen (22) gegen die Kraft einer Feder in Fahrtrichtung nach vorn verschwenkbar ist und automatisch wieder in die Aufstellposition zurückschwenkt, wenn keine Schwenkkraft ausgeübt wird.
25. Schiebewagen nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Stütze (22) an einem Verbindungsteil zwischen den Schenkeln oder an dem hinteren Verbindungsteil der hinteren Abschnitte (13) des Tragrahmens (11) vorgesehen ist.
26. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Funktionseinsatz ein Sitzeinsatz für ein Kind und/oder eine Puppe ist, der an dem hinteren Abschnitt (13) des Tragrahmens (11) befestigt ist.
27. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzfläche (23) des Sitzelementes oberhalb der Querwand des Ablagekorbes (17) nach hinten versetzt gegenüber dieser endet.
28. Schiebewagen nach Anspruch 12, 13 oder 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Tragrahmen (11) einen Querverbin­ dungsrahmenteil des Ablagekorbes (17) bildet.
29. Schiebewagen nach Anspruch 13 oder 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Schenkel (11) an der Ober­ seite der Seitenwände des Ablagekorbes (17) oder einem oberen Rahmenteil (18) des Ablagekorbes (17) befestigt sind.
30. Schiebewagen nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Schenkeln (14) als Befestigungsein­ richtungen (21) Klipphalter aus federnden Seitenwänden vorge­ sehen sind, die auf die Wände bzw. die Rahmenholme (18) des Ablagekorbes (17) aufdrückbar sind.
31. Schiebewagen nach Anspruch 12, 13, 27, 28, 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenholme (18) des Ablagekorbes (17) zum Zusammenklappen des Wagengestells unter­ teilt und mittels eines Schwenkgelenkes (24) miteinander ver­ bunden sind und daß an dem Schwenkgelenk (24) eine Einsteck­ öffnung für die Aufnahme eines Schenkelendes des Tragrahmens (11) vorgesehen ist und daß an dem jeweiligen Schenkel min­ destens ein arretierendes Teil nach unten vorstehend oder ein Klipphalter vorgesehen ist, der vor einem Querbügel des Korbrahmens (18) nach hinten abzugssichernd eingreift.
32. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Funktionseinsatz ein zusätzlicher Korb ist.
33. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Funktionseinsatz eine Stellfläche ist, auf die sich das Kind aufstellen kann.
34. Schiebewagen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebewa­ gen ein dreirädriger Wagen ist, wobei die Schrägholme (2) an den unteren Enden Verlängerungen aufweisen, die aufeinander zulaufend in eine Gabel für die Befestigung des Vorderrades (10) übergehen oder an einer solchen befestigt sind, und die Stützstreben (4) im mittigen Bereich oder oberhalb der Mitte der Länge der Schrägholme (2) und Gabel an diesen ortsfest oder schwenkbeweglich befestigt sind.
35. Schiebewagen nach Anspruch 9 oder 34, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Stützstreben (4) im unteren Bereich miteinander über einen Querholm oder eine Achse für die hinte­ ren Räder (9) starr miteinander verbunden sind.
36. Schiebewagen nach Anspruch 26, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sitzeinsatz des Funktionseinsatzes (12) mit dem Rückenlehnenteil fest an dem Querbügel des Tragrahmens (11) und die Seitenwände an den beiden im wesentlichen waag­ rechten Abschnitten (13) der Schenkel des Tragrahmens (11) befestigt sind und daß die Rückenwand und die Seitenwände aus flexiblem, gepolstertem Material bestehen und daß die verbin­ dende Sitzfläche (23) im wesentlichen stabil ausgebildet ist.
37. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11 oder 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schwenkbewegung des Tragrahmens (11) nach vorn in den Bereich der Stützstreben (4) begrenzt ist.
38. Schiebewagen nach Anspruch 36, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sitzeinsatz oberhalb des Tragbügels hin­ aus vorstehende Seiten- und Rückwandelemente aufweist, die ei­ nen seitlichen und rückwärtigen Schutz des in der Zusatzein­ richtung sitzenden Kindes bzw. der Puppe bilden.
39. Zusatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Teile einen Nach­ rüstsatz für einen Schiebewagen bilden.
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