DE10047226A1 - Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen - Google Patents
Schiebewagen für Kinder und/oder PuppenInfo
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Abstract
Bei einem Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagengestell, mit mindestens einem Schieber mit einem Schiebegriff oder einem Schiebebügel, Lager für hintere seitliche Räder und mindestens für ein vorderes Rad, wobei der Schiebegriff bzw. der Schiebebügel hinter der Achse der hinteren Räder, beabstandet zum Aufstellboden, angeordnet ist und durch eine Druckkraftkomponente der Schwerpunkt des Schiebewagens sich in senkrechter Richtung verschiebt, ist zur Kippsicherung des Schiebewagens beim Einwirken einer senkrechten Kraftkomponente auf den Schiebegriff bzw. den Schiebebügel an einem Teil des Wagengestells nach unten vorstehend oder nach unten ausklappbar mindestens eine Stütze vorgesehen, die sich nach hinten über eine Achse der hinteren Räder erstreckt und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet. Im Falle der Verwendung einer Zusatzeinrichtung kann die Stütze auch an der Zusatzeinrichtung befestigt bzw. Bestandteil der Zusatzeinrichtung sein.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schiebewagen für Kinder und/oder
Puppen mit einem Wagengestell, mit den im Oberbegriff des An
spruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Gattungsgemäße Schiebewagen als dreirädrige Schiebewagen sind
beispielsweise aus der DE 29 90 3241 sowie aus der
US-5,765,855 bekannt. Vierrädrige Ausführungen sind z. B. in der
DE 29 70 6809 U1, der US-5,772,279 und der US-5,676,386 darge
stellt und beschrieben. Bei allen bekannten Schiebewagen der
gattungsgemäßen Art ist das Sitzelement so vor die Achse der
Hinterräder gelegt, daß der Schwerpunkt sich stets vor der
Hinterräderachse befindet, auch wenn größere Kinder darin
sitzen. Es ist ersichtlich, daß bei solchen Ausführungen, bei
denen der Schwerpunkt des Schiebewagens mit dem darin sitzen
den Kind weit von der Hinterachse nach vorn verlagert ist, es
teilweise beschwerlich ist, den Schiebewagen von einer Straße
über eine Bordsteinkante auf den Bürgersteig anzuheben. Hierzu
muß ein bestimmter erhöhter Druck über den Schiebebügel auf
die Hinterachse ausgeübt werden. Durch das so entstehende
Drehmoment wird der vordere Teil des Schiebewagens angehoben,
so daß das Vorderrad auf den erhöhten Bürgersteig aufgeschoben
werden kann.
Es ist ersichtlich, daß insbesondere beim Auffahren auf eine
Bordsteinkante durch den erhöhten Druck, der auf den Schieber
bzw. den Schiebebügel des Schiebewagens ausgeübt werden muß,
um das oder die Vorderräder anzuheben, die Gefahr besteht, daß
der Schiebewagen hochkippt und ein darin sitzendes Kind oder
auch ein in einem Liegeaufsatz liegendes Kind aus dem Sitz
bzw. dem Liegeaufsatz fallen kann, bzw. sich zumindest darin
so weit lagemäßig verschieben kann, so daß ein kritischer,
nicht kontrollierbarer Zustand für die den Schiebewagen schie
bende Person nicht auszuschließen ist.
Vielfach werden von einer Mutter zwei Kleinkinder gleichzeitig
zum Einkaufen oder Spazierengehen mitgeführt. Das Kind, das
laufen kann, ermüdet und wünscht dann, wie der Bruder oder die
Schwester, ebenfalls sitzend gefahren zu werden. Es besteht
deshalb das Bedürfnis, im Bedarfsfall den einsitzigen Schiebe
wagen als zweisitzigen Schiebewagen auszubilden.
Es besteht darüber hinaus das Bedürfnis, auch dann, wenn ein
Ablagekorb unterhalb des Sitzelementes im Wagengestell vorge
sehen ist, zusätzliche, insbesondere sperrigere Güter mitfüh
ren zu können, die beispielsweise eingekauft werden.
Die Beeinträchtigung der Kippsicherheit ist insbesondere auch
bei solchen Schiebewagen gegeben, die entsprechende Modifika
tionen aufweisen, um zwei Kinder befördern zu können, da durch
das erhöhte Gewicht nicht nur ein erhöhtes Drehmoment zum Auf
kippen der Vorderräder aufgebracht werden muß, sondern sich
auch schneller eine Schwerpunktsverlagerung ergeben kann, die
bewirkt, daß der Schiebewagen insgesamt aufkippt.
Ausgehend von den bekannten Schiebewagen liegt der vorliegen
den Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schiebewagen so zu
gestalten, daß ein unbeabsichtigtes Aufkippen nach hinten
nicht möglich ist. Dies soll auch dann vermieden werden, wenn
zur Erhöhung der Nutzung eines Schiebewagens eine Zusatzein
richtung vorgesehen ist, bei deren Nutzung der Schwerpunkt des
Schiebewagens mit einem darin befindlichen Kind bzw. - im
Falle der Ausbildung als Puppenwagen - einer Puppe nach hinten
in Richtung der Achse der Hinterräder verschoben wird, um ein
leichteres Schieben und Führen des Wagens auch dann zu ermög
lichen, wenn z. B. Bordsteinkanten überwunden werden müssen.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch Ausgestaltung eines
Schiebewagens durch die im Anspruch 1 und dem nebengeordneten
Anspruch 9 angegeben Merkmale.
Gemäß der Lehre des Anspruch 1 ist bei jedem Schiebewagen min
destens eine zusätzliche Stütze vorgesehen, die ein Aufkippen
bei Druck auf den Schieber bzw. den Schiebegriff oder den
Schiebebügel in senkrechter Richtung, z. B. beim Auffahren auf
eine Bordsteinkante, verhindert. Ein Herausfallen des Kindes
ist mithin nicht möglich.
Gemäß der Lehre des nebengeordneten Anspruchs 9, der zusätz
lich bei einem solchen Schiebewagen noch eine Zusatzeinrich
tung hinter der Achse der hinteren Räder vorsieht, ist mindes
tens eine solche Stütze an der Zusatzeinrichtung zusätzlich
oder alternativ vorgesehen, so daß unbedenklich der Schiebe
wagen aufgekippt werden kann, ohne daß ein bestimmter Winkel
beim Aufkippen des Wagens überschritten wird, wodurch das
Kind aus dem Sitz oder Liegeaufsatz herausfallen könnte.
Vorteilhafte Ausbildungen dieser Aufkippsicherung in Bezug auf
Schiebewagen allgemein sind in den Unteransprüchen 2 bis 8
selbsterklärend angegeben. In den Ansprüchen 10 bis 39 sind
die Sicherungseinrichtungen in Bezug auf solche Schiebewagen
angegeben, die zusätzlich eine Zusatzeinrichtung aufweisen,
wobei die Zusatzeinrichtung verschieden ausgebildet und auch
verschiedenartig am Fahrgestell befestigt sein kann.
Unter einer festen Verbindung versteht die Erfindung dabei,
daß der Tragrahmen der Zusatzeinrichtung z. B. an den Stütz
streben angeschweißt ist oder beispielsweise die Rahmenverlän
gerung eines Ablagekorbes bildet und an dem Rahmen des Ablage
korbes fest angekoppelt ist. Als feste Verbindung gelten aber
auch Schraub- und Nietverbindungen jeglicher Art.
Unter lösbarer Verbindung versteht die Erfindung jene Verbin
dungsarten, die es ermöglichen, den Tragrahmen, beispielsweise
durch Lösen einer Schraube oder eines Arretierungsmittels, von
einem Befestigungshalter zu lösen und abnehmen zu können, so
daß der Tragrahmen der Zusatzeinrichtung nur dann angesteckt
oder anmontiert wird, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Da
durch ist es möglich, bestehende Schiebewagen der gattungsgemäßen
Art auch nachträglich mit einer Zusatzeinrichtung aus
zustatten. Hierfür ist gemäß Anspruch 26 vorgesehen, daß die
Teile der Zusatzeinrichtung als Nachrüstsatz für Schiebewagen
zusammengestellt und lieferbar sind. Unter Anwendung einer
entsprechenden Anbauanleitung ist eine einfache Montage an ei
nem bestehenden Schiebewagen der gattungsgemäßen Art möglich.
Unter verschwenkbarer Befestigung versteht die Erfindung alle
schwenkbaren Anbringungen des Rahmens, um diesen aus einer
ersten Klappstellung, z. B. der Verstaustellung, in eine
zweite funktionsgemäße Stellung verbringen zu können. Die
Schwenkgelenke können dabei fest an den Stützstreben oder an
dem Querholm bzw. einer verbindenden starren Achse der hinte
ren Räder befestigt sein. Sie können auch an lösbaren Haltern
vorgesehen sein. Beispielsweise können hierfür Aufklipphalter
vorgesehen sein, die U-förmig ausgebildet sind und federnde
Seitenwände aufweisen, die teilweise beim Aufklippen auf die
profilangepaßten Holme des Schiebewagens bzw. der Streben
selbsthemmend und hierin festklemmend aufsitzen.
Je nach Bauausführung ist eine feste, lösbare oder verschwenk
bare Befestigung nicht nur an dem Wagengestell selbst möglich,
sondern auch an dem Rahmenteil oder den Seitenwänden eines Ab
lagekorbes, der unterhalb des Sitzelementes des Schiebewagens
angebracht ist. Auch hierzu sind Lösungen detailliert in den
Unteransprüchen angegeben.
Im Falle der Verwendung von ausschwenkbaren Zusatzeinrichtun
gen, die nach hinten verschwenkbar sind, muß dafür Sorge ge
tragen werden, daß der Schwenkwinkel begrenzt wird, um so eine
gesicherte Position zu der Rückseite der Rückenlehne des Sitz
elementes zwischen den Schrägholmen des Schiebewagens herzu
stellen. Diese Sicherung kann beispielsweise durch starre Ver
bindungselemente hergestellt werden, die zwischen den Rahmen
schenkeln und einer Querstrebe oder den Stützstreben des Fahr
gestells angebracht werden. Es ist aber auch möglich, bei
spielsweise ein Gurtband, vorzugsweise im Bereich des oberen
Abschnitts des Tragrahmens an diesem einerseits und anderer
seits an den Stützstreben zu befestigen oder um diese herumzulegen
und mittels Gurtschließelemente miteinander vor den
Stützstreben zu verbinden. Diese Ausführung empfiehlt sich
insbesondere dann, wenn die Zusatzeinrichtung als Nachrüstsatz
geliefert wird, um unabhängig von der Bauausführung der
Schiebewagen eine einfache Montage zu ermöglichen. Um ein
Gurtsystem in der Höhe fixieren zu können, ist es erforder
lich, entweder die Befestigungspunkte an dem Wagengestell zu
fixieren oder aber Durchführungsösen ortsfest an den Stütz
streben vorzusehen, um den Gurt hierdurch führen zu können,
damit er nicht unbeabsichtigt nach unten gleiten und damit die
Schrägstellung verändern kann.
Als Funktionseinsätze können an dem Tragrahmen verschiedene
Einsätze angebracht werden. Dies kann beispielsweise auch ein
Behältnis für sperrige Güter sein, die darin hochgestellt ein
gebracht werden können. Der Funktionseinsatz kann jedoch auch
ein Sitzeinsatz sein, um beispielsweise ein zweites Kind im
Bedarfsfall hineinsetzen zu können. Es ist ersichtlich -
gleich ob es sich um Güter oder um ein Kind handelt - daß der
Schwerpunkt des Schiebewagens automatisch durch das über die
hintere Achse hinausragende Gewicht verlagert wird, und zwar
zu Hinterachse hin. Dadurch ist ein leichteres Aufkippen des
Vorderrades bei dreirädriger Ausführung, oder der Vorderräder
bei vierrädriger Ausbildung möglich, um den Schiebewagen
leichter auf einen Bürgersteig, der durch eine Bordsteinkante
abgesetzt ist, auffahren zu können. Das zweite Kind ist zudem
durch die Rückseite der Rückenlehne des ersten Sitzelementes
geschützt.
Im Falle der Ausführung einer verschwenkbaren Zusatzeinrich
tung kann diese nach Gebrauch in Richtung der Stützstreben
verschwenkt werden, so daß die ursprüngliche Schwerpunktlage
wieder eingenommen wird. Darüber hinaus stellt das Verschwen
ken sicher, daß bei einem zusammenklappbaren Fahrgestell die
Zusatzeinrichtung mit angeklappt werden kann, ohne daß sie ab
genommen werden muß.
Dem Fachmann sind mannigfaltige konstruktive Lösungen möglich,
die durch die Detaillierungen in den Unteransprüchen mit er
faßt sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele am Beispiel ei
nes Schiebewagens mit Zusatzeinrichtung ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Schiebewagen mit einem Fahrgestell mit einer
Zusatzeinrichtung, die verschwenkbar an den Stütz
streben angelenkt ist,
Fig. 2 eine Variante eines Schiebewagens mit einem Ablage
korb, an dessen Rahmen die Zusatzeinrichtung befes
tigt ist und
Fig. 3 eine Zusatzeinrichtung, die an den Stützstreben eines
Wagengestells ortsfest befestigbar ist.
In Fig. 1 sind in schematischer Darstellung die wesentlichen
Elemente eines Wagengestells eines Schiebewagens der gattungs
gemäßen Art dargestellt. Das Wagengestell 1 weist Schrägholme
2 auf, die im Ausführungsbeispiel ununterbrochen durchgehend
ausgeführt sind. Sie können aber auch aus Abschnitten beste
hen, die über Gelenke miteinander verbunden sind, um ein Zu
sammenlegen des Gesamtgestells zu ermöglichen. Die schemati
sche Darstellung zeigt beispielsweise ein Wagengestell für ei
nen dreirädrigen Schiebewagen. Das gleiche Konstruktionsprin
zip ist aber auch auf einen vierrädrigen Schiebewagen unmit
telbar übertragbar.
Die beiden Schrägholme 2 sind beabstandet zueinander angeord
net und verlaufen mindestens im Sitzelementenbereich des Sitz
elementes 5 parallel bzw. nahezu parallel. In der Ausführung
sei angenommen, daß ein Schiebebügel 3 die beiden Querholme 2
im oberen Bereich miteinander verbindet. Im unteren Bereich
kann eine Gabel vorgesehen sein, die eine Achse zur Aufnahme
eines vorderen Rades 10 aufweist. Das Sitzelement 5 ist ge
strichelt dargestellt. Es weist einen Sitzteil 6 und eine Rü
ckenlehne 7 auf. Bei dreirädrigen Ausführungen, aber auch bei
vierrädrigen Schiebewagen, sind die beiden Teile aus Textilien
hergestellt und mit Seitenwänden an den Schrägholmen 2 ange
koppelt. Der Sitzteil 6 ist dabei als relativ starres Teil
ausgebildet, kann aber auch durchhängend ausgeführt sein.
An Haltern 25 an den Schrägholmen 2 sind fest oder schwenkbe
weglich, je nach Ausführungsart des Wagengestells, Stützstre
ben 4 befestigt, die sich nach unten erstrecken und an ihren
Enden Lagervorrichtungen 8 aufweisen, an denen die seitlich
vorgesehenen hinteren Räder 9 drehbar befestigt sind. Die La
gervorrichtungen 8 können aus einer durchgehenden Achse beste
hen, die an den beiden Stützstreben 4 befestigt sind. Es sind
hier aber auch andere konstruktive Ausgestaltungen möglich.
Auch ist die Erfindung auf eine Gestellausführung anwendbar,
bei der die Stützstreben 4 in Richtung der Schrägholme 2
verschwenkbar sind, um ein Zusammenklappen in eine Verstau
stellung zu ermöglichen, aber auch bei solchen Ausführungen,
bei denen das Gestell in Querrichtung allein oder zusätzlich
zusammengeklappt werden kann, also die beiden seitlichen hin
teren Räder 9 sich aufeinanderzu bewegen, um eine noch klei
nere zusammengeklappte Verstaueinheit zu bilden.
An den Stützstreben 4 sind Befestigungseinrichtungen 15, näm
lich aufklippbare Halter, vorgesehen, an denen Schwenklager,
z. B. Aufnahmebolzen, vorgesehen sind, an denen die Seiten
schenkel des Tragrahmens 11 der Zusatzeinrichtung mit Lager
bohrungen aufgesteckt sind. Die Bolzen können auch angenietet
sein, so daß eine Nietverbindung zwischen den Befestigungs
einrichtungen 15 und den Schenkeln des Tragrahmens 11 besteht.
Es empfiehlt sich, die Befestigungseinrichtungen als
Klipphalter auszubilden, also aus Seitenwänden, die in sich
elastisch sind und z. B. die Stützstreben 4, die eine zylind
rische Rohrform aufweisen, klemmend mindestens teilweise
übergreifen und so durch die Klemmwirkung der Seitenwände
hieran festsitzen, jedoch durch erhöhte Abzugskraft auch wie
der lösbar sind.
Diese Befestigungseinrichtung 15 kann auch nachträglich an
geklippt werden. Die Befestigungseinrichtung 15 kann unmittel
bar oberhalb der Achse, die die Lagervorrichtung 8 bildet, an
gebracht sein, so daß ein Verschieben derselben - auch bei
größerer Kraftaufwendung - nach unten nicht möglich ist. Der
Rahmen 11 besteht aus einem oberen Abschnitt 13, der beim
Verbringen in die dargestellte Gebrauchsstellung im wesentli
chen parallel zum Aufstellboden des Wagengestells verläuft.
Dem schließt sich ein nach unten gerichteter weiterer Ab
schnitt 14 an. Es handelt sich dabei um die beiden freien
Schenkelenden, die nach unten verlaufen und an der Befesti
gungseinrichtung 15 angelenkt sind. Der Rahmen 11 kann also
aus der dargestellten Position nach vorne verschwenkt werden
und kommt so zur Anlage an oder zwischen den beiden Stützstre
ben 4; Dies entspricht der Verstauposition. Die dargestellte
Position ist die Gebrauchsposition. Als Funktionseinsatz 12
ist ein Sitzeinsatz vorgesehen, der eine Sitzfläche 23 und
Seitenwände sowie eine Rückwand aufweist. Der Funktionseinsatz
12 ist gestrichelt eingezeichnet. Er kann beispielsweise auch
durch einen anderen Funktionseinsatz ersetzt werden. Bei der
Nutzung als zweiten Sitz für ein Kleinkind oder bei der
Ausbildung als Puppenwagen für eine zweite Puppe oder bei der
Kombination Puppen-Kinderwagen ist ferner dafür Sorge zu
tragen, daß der Schwenkweg nach hinten begrenzt wird. Hierzu
sind im Ausführungsbeispiel Gurte 19 an den Abschnitten 13
befestigt. Diese Gurte werden durch Führungen 20, die ortsfest
an den Stützstreben 4 vorgesehen sind, geführt und weisen an
ihren Enden Schloßverbindungselemente auf, die bei
gleichzeitiger Herstellung einer Querverbindung vor den beiden
Stützstreben miteinander verbindbar sind und so den auf
gestellten Tragrahmen 11 sichern.
Die Länge der Gurte A kann dabei veränderbar ausgebildet sein,
um verschiedene Schräglagen des Rahmens einstellen zu können.
Anstelle von Gurten 19 können aber auch andere sichernde Ele
mente vorgesehen sein, z. B. ein Kettenelement oder aber auch
eine Verbindungsstange, die aushängbar an den Stützstreben 4
befestigt sein kann. Eine andere Ausbildung kann darin beste
hen, daß die Befestigungseinrichtung 15 eine Wand aufweist, an
der der untere Abschnitt der Schenkel 14 entlanggleitet und
gegen einen Anschlag greift. Auch hier gibt es mannigfaltige
konstruktive Ausführungsformen, die allesamt dazu dienen, den
Schwenkweg des Tragrahmens 11 zu begrenzen.
Aus Fig. 1 ist ferner ersichtlich, daß eine Stütze 22 vorgese
hen ist. Diese Stütze 22 kann beispielsweise bogenförmig oder
geradlinig ausgeführt sein und endet oberhalb des Aufstellbo
dens in einem bestimmten Abstand, z. B. 7 cm. Durch diese
Stütze ist sichergestellt, daß ein Aufkippen des Wagengestells
bei erhöhtem Druck auf den Schiebebügel 3 nach unten praktisch
nicht möglich ist. Es besteht also durch diese Stütze eine
Sicherungsfunktion, um ein Aufkippen des Wagengestells 1 beim
Anheben der Vorderräder im Sinne einer Drehung um die hintere
Achse zu vermeiden bzw. den Aufkippweg zu begrenzen. Solche
Stützen können selbstverständlich auch bei den weiteren Bei
spielen gemäß Fig. 2 und Fig. 3 vorgesehen sein, um eine zusätz
liche Sicherheit zu gewährleisten.
An den Stützen 22 können selbstverständlich auch Räder 26 an
gebracht sein, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist. Hierzu
bieten sich verschiedene Lösungen an. Um beim Aufkippen keine
Stoppfunktion zu erzielen, können die Räder mit ihren Rollflä
chen beabstandet zum Boden angeordnet sein, so daß beim Auf
fahren auf eine Bordsteinkante die Räder erst bei einer be
stimmten Schrägstellung des Schiebewagens auf den Boden auf
greifen. Es ist aber auch möglich, die Radlager an den Stützen
22 so anzuordnen, daß die Laufflächen der Räder 26 stets, wie
auch die Hinterräder 9, auf dem Boden, auf dem der Schiebe
wagen geschoben wird, abrollen. Sie bilden dann praktisch Tan
demräder zu den hinteren Rädern. Im Falle des Aufkippens bei
starrer Befestigung des Tragrahmens 11 an dem Gestell 1 wird
die Aufkippkraft auf die Räder 26 an den Stützen 22 primär
übertragen. Im Falle, daß eine gelenkige Anbindung des Trag
rahmens 11 an dem Wagengestell 1 des Schiebewagens gegeben
ist, wird beim Aufkippen durch die an dem Tragrahmen 11 vorge
sehenen Räder 26 der Tragrahmen 11 um seine Schwenkachse, ent
sprechend dem Kippwinkel, nach oben gedrückt. Dadurch würde
ein in dem Sitzeinsatz 12 sitzendes Kind zwar geringfügig nach
oben bewegt werden, was aber hinnehmbar ist, da ohnehin bis zu
den Schrägholmen 2 ein ausreichender Abstand gegeben ist. Die
Anbringung der Räder 26 hat den Vorteil, daß die Zu
satzeinrichtung praktisch auch mitlaufend ausgeführt ist und
mit Gewichten höchstbelastbar ist, ohne daß die Schwerpunkt
lage des Schiebewagens sich dadurch verändert. Ist die Stütze
22 angelenkt, so empfiehlt »es sich, diese federbelastet auszu
führen, so daß sie automatisch von der Feder nach hinten aus
geschwenkt und aufgestellt wird. In der Endposition greift sie
an einen festen Anschlag an einem Schenkel oder einen Verbin
dungsteil zwischen den Schenkeln des Tragrahmens. Eine solche
Stütze kann aber auch in Fahrtrichtung nach vorne verschwenkt
werden, z. B. bei paariger Anordnung von zwei Stützen 22 durch
Ausübung einer Fußtretkraft auf eine Verbindungsstange zwi
schen den Stützen 22. Kommen dabei die Stützen 22 zur Anlage
an eine, die hinteren Räder 9 verbindende Achse oder einen
Verbindungsteil oder Anschlag zwischen den Stützstreben 4, so
wird ein Aufkippen des Vorderteils des Schiebewagens durch die
Fußtretkraft begünstigt, z. B. beim Aufheben auf einen
Bürgersteig. Wird der Schiebewagen rückwärts von einem
erhöhten Bürgersteig heruntergezogen, so behindern die Stützen
diese Bewegung nicht, sie schwenken dann automatisch nach
vorne.
Das Ausführungsbeispiel in Fig. 2 unterscheidet sich von dem in
Fig. 1 dadurch, daß der Tragrahmen 11 hier nicht an den Stütz
streben befestigt ist, sondern - wie die Darstellung zeigt -
an den Holmen des oberen Rahmens 18 eines Ablagekorbes 17 aus
einem flexiblen Netz. Der Rahmen 18 ist verbindend zwischen
den Schrägholmen 2 und den Stützstreben 4 vorgesehen. Um ein
Zusammenlegen des Korbes zu ermöglichen, sind die beiden obe
ren Holme des Rahmens getrennt und über ein Schwenkgelenk 24
miteinander verbunden, so daß sich bei einem Hochdrücken des
Schwenkgelenkes der hintere Abschnitt des Holmes des Rahmens
18 gegenüber dem vorderen Abschnitt dreieckförmig auf diesen
zubewegt. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß an dem
Schwenkgelenk 24 ein Befestigungsansatz mit einer Öffnung
vorgesehen ist. In diese Öffnung kann das jeweilige Ende des
Schenkels 14 des Tragrahmens 11 hineingesteckt werden. Bei
entsprechender Ausbildung des Schwenkgelenkes kann darüber
hinaus zugleich auch eine Verschwenksicherung durch das Ende
des Schenkels 14 bewirkt werden. Zusätzlich ist an dem waag
rechten Abschnitt des jeweiligen Schenkels eine Befestigungs
einrichtung 21, z. B. ein Klipphalter, vorgesehen, so daß der
Tragrahmen fest an den seitlichen Holmen 18 des Rahmens des
Korbes befestigt ist. Der Tragrahmen 11 ist darüber hinaus
stufenförmig ausgebildet, wie die Abbildung zeigt. Der als
Funktionseinsatz 12 vorgesehene Sitzeinsatz ist somit gegen
über dem Ablagekorb 17 erhöht. Die Sitzfläche 23 kann mit der
Oberkante des hinteren Querholms des Rahmens 18 des Ablagekor
bes 17 abschließen oder auf diesem aufliegen, so daß in allen
Ausführungen der Ablagekorb 17 zugleich als Fußschutz für ein
Kleinkind verwendet werden kann, das in den Sitzeinsatz hin
eingesetzt wird.
Die Funktion ist auch bei der Ausführung gemäß Fig. 1 reali
sierbar, wenn diese einen Ablagekorb 17 aufweist, so daß auch
nach der Ausführung nach Fig. 1 verhindert wird, daß das hinten
sitzende Kleinkind mit den Füßen auf den Boden gelangen kann,
oder daß beim Schieben die Füße des Kleinkindes unter die
Achse gezogen werden können. Im übrigen sind die Bezugszeichen
von Fig. 1 auch hier übernommen, da die gleichen Teile auch
hier zur Anwendung kommen.
In Fig. 2 ist ebenfalls eine Stütze 22 eingezeichnet. Diese ist
schwenkbeweglich an der Stützstrebe 4 des Wagengestells 1 mit
tels eines Gelenkes 28 angelenkt. Dieses Gelenk 28 ist so aus
gebildet, daß entsprechende dem eingezeichneten Pfeil 27 die
Stützstrebe 22 um ein geringes Maß nach oben verschwenkbar
ist, beispielsweise wenn der Schiebewagen auf einen erhöhten
Bürgersteig aufgefahren werden soll. Dabei schwenkt die Stütze
22 geringfügig nach hinten aus, wodurch ihr nur eine
Stützfunktion, nicht aber die Drehmomentfunktion zukommt, um
den gesamten Kinderwagen um die Achse des Stützrades 26 zu
verschwenken. Dieses Beispiel zeigt, daß auch nach Abnahme der
Zusatzeinrichtung die Stützfunktion und damit die Kippsicherungsfunktion
durch die zusätzliche Stütze 22 mit ihrem Rad 26
erfüllt wird.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, bei
dem an den Schrägholmen 4 Befestigungseinrichtungen, z. B.
Aufnahmehülsen, ortsfest vorgesehen sind, z. B. angeschweißt
sind. In die Öffnungen der Hülsen können die freien Enden des
Tragrahmens, der in diesem Fall ebenfalls hinten stufenförmig
ausgebildet ist, hineingesteckt und beispielsweise durch fe
dernde Sicherungsbolzen darin gesichert werden. Auch diesem
Beispiel ist ersichtlich, daß der Funktionseinsatz 12, der
eine Sitzeinrichtung für ein zweites Kind ist, gesichert
gehalten werden kann. Wird er nicht benötigt, so kann er aus
den hülsenförmigen Befestigungseinrichtungen 16 herausgezogen
werden, nachdem die Sicherungselemente geöffnet sind. Die Be
festigungseinrichtung kann auch nachträglich montiert werden.
Auch dieses Ausführungsbeispiel zeigt, daß der Funktionsein
satz 12 gegenüber dem eingezeichneten Korb 17 erhöht angeord
net ist, so daß auch hier die Füße des Kindes in den Korb hin
eingestellt werden können und so ein Fußschutz gewährleistet
ist.
1
Wagengestell
2
Schrägholme
3
Schiebebügel
4
Stützstreben
5
Sitzelement
6
Sitzteil
7
Rückenteil
8
Lagervorrichtung
9
hintere Räder
10
vorderes Rad
11
Tragrahmen
12
Funktionseinsatz
13
Abschnitt
14
weitere Abschnitte
15
Befestigungseinrichtungen
16
Befestigungseinrichtungen
17
Ablagekorb
18
Rahmen
19
Gurte
20
Führungen
21
Befestigungseinrichtungen
22
Stützen
23
Sitzfläche
24
Schwenkgelenk
25
Halter
26
Rad
27
Pfeil
28
Gelenk
Claims (39)
1. Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagenge
stell (1), mit mindestens einem Schieber mit einem Schiebe
griff oder einem Schiebebügel (3), Lager (8) für hintere seit
liche Räder und mindestens für ein vorderes Rad (10), wobei
der Schiebegriff bzw. der Schiebebügel (3) hinter der Achse
der hinteren Räder (9), beabstandet zum Aufstellboden, ange
ordnet ist und durch eine Druckkraftkomponente der Schwerpunkt
des Schiebewagens sich nach hinten verschiebt, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Kippsicherung des Schiebewagens
beim Einwirken einer senkrechten Kraftkomponente auf den
Schiebegriff bzw. den Schiebebügel (3) an einem Teil des Wa
gengestells (1) nach unten vorstehend oder nach unten aus
klappbar mindestens eine Stütze (22) vorgesehen ist, die sich
nach hinten über die Achse der hinteren Räder (9) erstreckt
und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet.
2. Schiebewagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Stütze (22) ein Sicherungsbügel ist, dessen
Stege an Fixpunkten des Wagengestells (1) befestigt sind und
dessen Querverbindungsteil sich über einen bestimmten Ab
schnitt der Breite des Schiebewagens erstreckt.
3. Schiebewagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Räder achspa
rallel zu den hinteren Rädern (9) verlaufend vorgesehen sind,
deren Rollflächen beabstandet zum Boden verlaufen oder auf dem
Boden stets aufstehen.
4. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (22) verschwenk
bar an den Fixpunkten im Wagengestell (1) angelenkt sind und
um ein bestimmtes Winkelmaß gegen die Kraft einer Feder min
destens in Längsrichtung des Schiebewagens einseitig
ausschwenkbar sind.
5. Schiebewagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Stützen (22) gegen die Kraft einer Feder in
Fahrtrichtung nach vorn verschwenkbar sind und automatisch
wieder in die Aufstellposition zurückschwenken, wenn keine
Schwenkkraft auf sie ausgeübt wird.
6. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß nur eine Stütze (22) an ei
nem Verbindungsteil in dem Wagengestell (19) vorgesehen ist.
7. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Wagengestell mindestens
aufweist:
- - zwei im wesentlichen parallel von vorn nach hinten anstei gend verlaufende, durchgehende oder aus miteinander verbun denen Abschnitten gebildete Schrägholme (2), die an ihren oberen Enden Schiebegriffe oder einen verbindenden Schiebe bügel (3) aufweisen,
- - zwei hintere Stützstreben (4), die an den Schrägholmen (2) starr oder verschwenkbar befestigt sind und mit diesen ein Dreieck bilden,
- - ein Sitzelement (5) aus einem Sitz- (6) und einem Rückenteil (7), die zwischen den Schrägholmen (2) angeordnet und an diesen befestigt sind,
- - hintere Lagervorrichtungen (8) an den hinteren Stützstreben (4) oder an einem Verbindungsteil derselben für hintere Rä der (9) und
- - ein vorderes Rad (10).
8. Schiebewagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß er eine Zusatzeinrichtung
für einen Funktionseinsatz (12) aufweist, die an dem Wagenge
stell (1) fest, lösbar und/oder verschwenkbar, die Achse der
hinteren Räder (9) nach hinten überstehend, unterhalb des
Schiebers bzw. des Schiebegriffs oder des Schiebebügels befes
tigt ist.
9. Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen, mit einem Wagen
gestell (1), das mindestens aufweist:
wobei an der Zusatzeinrichtung mindestens eine Stütze (22) vorgesehen ist, die nach unten vorstehend die Achse der Räder rückseitig übersteht und fest oder nach unten ausklappbar aus gebildet ist und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet.
- - zwei im wesentlichen parallel von vorn nach hinten anstei gend verlaufende, durchgehende oder aus miteinander verbun denen Abschnitten gebildete Schrägholme (2), die an ihren oberen Enden Schiebegriffe oder einen verbindenden Schiebe bügel (3) aufweisen,
- - zwei hintere Stützstreben (4), die an den Schrägholmen (2) starr oder verschwenkbar befestigt sind und mit diesen ein Dreieck bilden,
- - ein Sitzelement (5) aus einem Sitz- (6) und einem Rückenteil (7), die zwischen den Schrägholmen (2) angeordnet und an diesen befestigt sind,
- - hintere Lagervorrichtungen (8) an den hinteren Stützstreben (4) oder an einem Verbindungsteil derselben für hintere Rä der (9) und
- - ein vorderes Rad (10),
wobei an der Zusatzeinrichtung mindestens eine Stütze (22) vorgesehen ist, die nach unten vorstehend die Achse der Räder rückseitig übersteht und fest oder nach unten ausklappbar aus gebildet ist und in einem bestimmten Abstand über den Boden endet.
10. Schiebewange nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Radlager für
hintere Räder (26) vorgesehen sind, deren Rollflächen beab
standet zum Boden verlaufen oder auf dem Boden stets aufste
hen, wobei die Achsen der Räder (26) parallel zu den hinteren
Rädern (9) verlaufen.
11. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Tragrahmen (11) ein Bügelrahmen ist, des
sen beide Schenkel im Bereich des Querverbindungsteils über
einen bestimmten Abschnitt (13) im wesentlichen parallel zum
Aufstellboden des Schiebewagens verlaufen und deren weitere
Abschnitte (14) geradlinig oder stufenförmig abgesetzt ausge
bildet sind oder im wesentlichen schräg nach unten verlaufen,
und daß am Wagengestell (1) Befestigungseinrichtungen (15, 16,
21) für die Befestigung mindestens der freien Enden der Schen
kel (14) des Tragrahmens (11) vorgesehen sind.
12. Schiebewagen nach Anspruch 9 oder 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß zwischen den Schrägholmen (2) und den
Stützstreben (4) unterhalb des Sitzelementes (5) ein Ablage
korb (17) mit einem stabilen Rahmen (18) oder mindestens sta
bilen Seitenwänden vorgesehen ist.
13. Schiebewagen nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß an diesem Rahmen (18) oder an den Seitenwän
den des Ablagekorbes (17) die Schenkel (14) des Tragrahmens
(11) mit mindestens den freien Endabschnitten befestigt sind
(Fig. 2).
14. Schiebewagen nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß an den Stützstreben (4) Schwenklager als Be
festigungseinrichtungen (15) vorgesehen sind, an denen die
freien Enden der Schenkel (14) des Tragrahmens (11) angelenkt
sind.
15. Schiebewagen nach Anspruch 14, d adurch gekenn
zeichnet, daß oberhalb des Schwenklagers an mindestens ei
ner Stützstrebe (4) oder am Gestell ein den Schwenkwinkel des
Schenkels begrenzender Anschlag nach hinten vorstehend vorge
sehen ist.
16. Schiebewagen nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Anschlag an einer vorstehenden Wand be
festigt ist, die eine Rastvertiefung aufweist, in die der zu
gehörige Schenkel im aufgestellten Zustand arretierend ein
greift.
17. Schiebewagen nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß in Verlängerung des oberen Abschnittes (13)
des Tragrahmens (11) an mindestens einem der Schenkel (14)
starre Fixierelemente oder flexible Befestigungselemente, ins
besondere Gurte (19), zur Arretierung an den Stützstreben (4)
vorgesehen sind.
18. Schiebewagen nach Anspruch 17 dadurch gekennzeich
net, daß die Gurte durch an den Querstreben vorgesehene Füh
rungen (20) in einer bestimmten Höhe geführt und miteinander
quer verbunden oder an den Stützstreben befestigt sind.
19. Schiebewagen nach Anspruch 18 dadurch gekenn
zeichnet, daß die Gurtenden Schloßsysteme aufweisen, die
miteinander verbindbar sind, oder daß an den Stützstreben (4)
entsprechende Befestigungseinrichtungen mit Gegenschloßelemen
ten zur lösbaren Arretierung vorgesehen sind.
20. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11 oder 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtungen (15, 21)
federnde Schenkelwände aufweisen und diese derart ausgeformt
sind, daß sie selbsthaltend auf die Stützstreben (4) bzw. den
Rahmen (18) des Korbes (17) aufklippbar sind.
21. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß an mindestens einem der Schenkel des Tragrah
mens (11) nach unten vorstehend oder nach unten ausklappbar
eine Stütze (22) vorgesehen ist, die in einem bestimmten Ab
stand über dem Boden endet.
22. Zusatzeinrichtung nach Anspruch 21 dadurch gekenn
zeichnet, daß an den Enden der Stützen (22) Räder achspa
rallel zu den hinteren Rädern verlaufend vorgesehen sind, de
ren Rollflächen beabstandet zum Boden verlaufen oder auf dem
Boden stets aufstehen.
23. Schiebewagen nach Anspruch 22 dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützen (22) verschwenkbar an den Schen
keln des Tragrahmens (11) angelenkt sind und um ein bestimmtes
Winkelmaß gegen die Kraft einer Feder mindestens in Längs
richtung einseitig ausschwenkbar sind.
24. Schiebewagen nach Anspruch 23 dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützen (22) gegen die Kraft einer Feder
in Fahrtrichtung nach vorn verschwenkbar ist und automatisch
wieder in die Aufstellposition zurückschwenkt, wenn keine
Schwenkkraft ausgeübt wird.
25. Schiebewagen nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß nur eine Stütze (22) an einem
Verbindungsteil zwischen den Schenkeln oder an dem hinteren
Verbindungsteil der hinteren Abschnitte (13) des Tragrahmens
(11) vorgesehen ist.
26. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Funktionseinsatz ein Sitzeinsatz für ein
Kind und/oder eine Puppe ist, der an dem hinteren Abschnitt
(13) des Tragrahmens (11) befestigt ist.
27. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11, 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sitzfläche (23) des Sitzelementes
oberhalb der Querwand des Ablagekorbes (17) nach hinten
versetzt gegenüber dieser endet.
28. Schiebewagen nach Anspruch 12, 13 oder 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Tragrahmen (11) einen Querverbin
dungsrahmenteil des Ablagekorbes (17) bildet.
29. Schiebewagen nach Anspruch 13 oder 27, dadurch ge
kennzeichnet, daß die beiden Schenkel (11) an der Ober
seite der Seitenwände des Ablagekorbes (17) oder einem oberen
Rahmenteil (18) des Ablagekorbes (17) befestigt sind.
30. Schiebewagen nach Anspruch 29, dadurch gekenn
zeichnet, daß an den Schenkeln (14) als Befestigungsein
richtungen (21) Klipphalter aus federnden Seitenwänden vorge
sehen sind, die auf die Wände bzw. die Rahmenholme (18) des
Ablagekorbes (17) aufdrückbar sind.
31. Schiebewagen nach Anspruch 12, 13, 27, 28, 29 oder 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenholme (18) des
Ablagekorbes (17) zum Zusammenklappen des Wagengestells unter
teilt und mittels eines Schwenkgelenkes (24) miteinander ver
bunden sind und daß an dem Schwenkgelenk (24) eine Einsteck
öffnung für die Aufnahme eines Schenkelendes des Tragrahmens
(11) vorgesehen ist und daß an dem jeweiligen Schenkel min
destens ein arretierendes Teil nach unten vorstehend oder ein
Klipphalter vorgesehen ist, der vor einem Querbügel des
Korbrahmens (18) nach hinten abzugssichernd eingreift.
32. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Funktionseinsatz ein zusätzlicher Korb
ist.
33. Schiebewagen nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Funktionseinsatz eine Stellfläche ist,
auf die sich das Kind aufstellen kann.
34. Schiebewagen nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schiebewa
gen ein dreirädriger Wagen ist, wobei die Schrägholme (2) an
den unteren Enden Verlängerungen aufweisen, die aufeinander
zulaufend in eine Gabel für die Befestigung des Vorderrades
(10) übergehen oder an einer solchen befestigt sind, und die
Stützstreben (4) im mittigen Bereich oder oberhalb der Mitte
der Länge der Schrägholme (2) und Gabel an diesen ortsfest
oder schwenkbeweglich befestigt sind.
35. Schiebewagen nach Anspruch 9 oder 34, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützstreben (4) im unteren Bereich
miteinander über einen Querholm oder eine Achse für die hinte
ren Räder (9) starr miteinander verbunden sind.
36. Schiebewagen nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Sitzeinsatz des Funktionseinsatzes (12)
mit dem Rückenlehnenteil fest an dem Querbügel des Tragrahmens
(11) und die Seitenwände an den beiden im wesentlichen waag
rechten Abschnitten (13) der Schenkel des Tragrahmens (11)
befestigt sind und daß die Rückenwand und die Seitenwände aus
flexiblem, gepolstertem Material bestehen und daß die verbin
dende Sitzfläche (23) im wesentlichen stabil ausgebildet ist.
37. Schiebewagen nach Anspruch 9, 11 oder 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schwenkbewegung des Tragrahmens
(11) nach vorn in den Bereich der Stützstreben (4) begrenzt
ist.
38. Schiebewagen nach Anspruch 36, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Sitzeinsatz oberhalb des Tragbügels hin
aus vorstehende Seiten- und Rückwandelemente aufweist, die ei
nen seitlichen und rückwärtigen Schutz des in der Zusatzein
richtung sitzenden Kindes bzw. der Puppe bilden.
39. Zusatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ihre Teile einen Nach
rüstsatz für einen Schiebewagen bilden.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10047226A DE10047226A1 (de) | 2000-06-09 | 2000-09-23 | Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen |
| EP20010113340 EP1162123A2 (de) | 2000-06-09 | 2001-06-01 | Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20010213U DE20010213U1 (de) | 2000-06-09 | 2000-06-09 | Zusatzeinrichtung für einen Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen |
| DE10035821 | 2000-07-22 | ||
| DE10047226A DE10047226A1 (de) | 2000-06-09 | 2000-09-23 | Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10047226A1 true DE10047226A1 (de) | 2001-12-13 |
Family
ID=26006487
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10047226A Withdrawn DE10047226A1 (de) | 2000-06-09 | 2000-09-23 | Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10047226A1 (de) |
-
2000
- 2000-09-23 DE DE10047226A patent/DE10047226A1/de not_active Withdrawn
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