DE10047992A1 - Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk - Google Patents
Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen SchneidwerkInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Datenshredder dahingehend auszubilden, daß ihre Bedienerfreundlichkeit und ihre Bediensicherheit weiter erhöht wird. DOLLAR A Ein Datenshredder weist ein über einen elektrischen Antrieb angetriebenes Schneidwerk auf. Bei dem Schneidwerk kann es sich nicht nur um ein Schneidwerk handeln, das tatsächlich ein Schneiden des Schneidguts vornimmt, es kann sich auch um ein Schneidwerk handeln, bei dem das Schneidgut durch Zerreißen und ähnliche Vorgänge in unterschiedliche, voneinander unabhängige Teilstücke, beispielsweise Streifen oder Partikel, zertrennt wird. Zur Zufuhr von Schneidgut dient der Einlaufschacht. Gemäß der Erfindung ist auf einer Seite des Einlaufschachtes wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des Einlaufschachtes hin abstrahlende Lichtquelle angeordnet.
Description
Die Erfindung betrifft einen Datenshredder mit einen über
einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk.
Datenshredder sind beispielsweise in Form von Dokumentenver
nichtern allgemein bekannt. Derartige Datenshredder umfassen
ein elektrisch angetriebenes Schneidwerk, in dem zugeführte
Dokumente durch Schneiden oder in anderer Form zerkleinert
werden. Dabei wird das Dokument je nach den gewünschten
Anforderungen entweder in Streifen oder aber in kurze Papier
stücke (Partikel) geschnitten. Zur Zufuhr des Schneidgutes
ist ein Einlaufschacht vorgesehen. Damit das Schneidwerk
nicht ständig, sondern nur dann in Betrieb ist, wenn Schneid
gut zugeführt wird, ist es üblich im Bereich des Einlauf
schachtes eine Lichtschranke anzuordnen, wobei auf eine
Zufuhr von Schneidgut geschlossen wird, wenn die Licht
schranke unterbrochen ist. Mit Unterbrechung dieser Licht
schranke wird der elektrische Antrieb des Schneidwerks
eingeschaltet und das Schneidwerk beginnt zu arbeiten. Üb
licherweise wird dabei die Arbeit des Schneidwerkes solange
fortgesetzt, wie die Lichtschranke im Einlaufschacht unter
brochen ist, ein gewisser Nachlauf des Schneidwerks ist
ebenfalls realisierbar.
Dabei ist es bekannt, daß nicht nur in Papierform vorliegende
Dokumente mit einem Datenshredder zerkleinert und damit
unlesbar gemacht werden können, sondern bei entsprechender
Ausbildung des Datenshredders auch andere Datenträger, wie
z. B. Disketten, Magnetbänder und Compaktdiscs, hier insbeson
dere sogenannte CD-Roms. Der Begriff Datenshredder im Sinne
dieser Anmeldung umfaßt also nicht nur Dokumentenvernichter,
sondern auch entsprechend angepasste Vernichter von Datenträ
gern.
Bei Dokumentenvernichtern ist es erforderlich, wenn der
Dokumentenvernichter eingeschaltet ist, einem potentiellen
Benutzer anzuzeigen, daß der betriebsbereite Zustand des
Schneidwerks gegeben ist. Dies dient einerseits seiner
Sicherheit, nämlich das durch die Anzeige wenigstens darüber
informiert wird, daß bei Einführen von Gegenständen das
Schneidwerk in Betrieb genommen werden kann und zum anderen,
damit der Benutzer auch weiß, ob sein Gerät betriebsbereit
ist oder er es komplett ausgeschaltet hat. Darüber hinaus
sind häufig auch noch weitere Anzeigemittel vorhanden, über
die dem Bediener signalisiert wird, wenn eine Betriebsstörung
vorliegt. Eine Betriebsstörung kann beispielsweise dann
entstehen, wenn sich Schneidgut im Schneidwerk staut oder der
Auswurfschacht, beispielsweise durch sich ansammelndes
Schneidgut verstopft ist. Es ist weiter auch möglich und zum
Teil erforderlich, daß optische Anzeigemittel vorgesehen
werden, die dem Benutzer signalisieren wenn bestimmte Sicher
heitseinrichtungen, wie beispielsweise der Melder "Tür zum
Sammelbehälter geöffnet", nicht in der einen sicheren Be
trieb ermöglichenden Stellung sind. Auch diese Maßnahme dient
der Betriebssicherheit.
Aus diesen Gründen sind also mindestens zwei optische An
zeigen vorzusehen, von denen eine optische Anzeige, die
optischen Anzeigen sind meist in Form von Leuchtdioden
ausgebildet, die Betriebsbereitschaft signalisiert und daher
fast ständig in Betrieb ist. Darüber hinaus erfordert die
Beachtung des Signals Betriebsbereitschaft, daß neben dem
Einlaufschacht auch ein weiterer Punkt am Shredder beachtet
wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Datenshredder
dahingehend weiterzubilden, daß ihre Bedienerfreundlichkeit
und ihre Bediensicherheit weiter erhöht wird.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird bei Zugrundelegen eines
gattungsgemäßen Datenshredders durch gekennzeichnete Merkmale
von Anspruch 1 gelöst.
Ein Datenshredder weist ein über einen elektrischen Antrieb
angetriebenes Schneidwerk auf. Bei den Schneidwerk kann es
sich nicht nur um ein Schneidwerk handeln, daß tatsächlich
ein Schneiden des Schneidguts vornimmt, es kann sich auch um
ein Schneidwerk handeln, bei dem das Schneidgut durch Zer
reißen und ähnliche Vorgänge in unterschiedliche, voneinander
unabhängige Teilstücke, beispielsweise Streifen oder Partikel
zertrennt wird. Zur Zufuhr von Schneidgut dient der Einlauf
schacht. Gemäß der Erfindung ist auf einer Seite des Einlauf
schachtes wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des
Einlaufschachtes hin abstrahlende Lichtquelle angeordnet.
Gemäß vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung werden von
der wenigstens einen Lichtquelle wenigstens zwei optisch
voneinander unterscheidbare Signale abgegeben. Die Signale
werden dabei in Abhängigkeit des Betriebszustandes des
Datenshredders gewählt. Weiter vorteilhaft ist es, wenn die
wenigstens zwei voneinander unterscheidbaren Signale sich in
der Farbe des Lichtes unterscheiden. Dabei ist es insbeson
dere möglich einer Farbe den Zustand "betriebsbereit" und der
anderen Farbe den Zustand "nicht betriebsbereit" zuzuordnen.
Beispiele für voneinander unterscheidbare Signale sind nicht
nur chromatisch unterscheidbare Signale, sondern auch Signale,
die sich über ihr Zeitverhalten voneinander unterschei
den. So kann ein konstanter Lichtfleck von einen blinkenden
Lichtfleck und ein langsames Blinken von einem schnellen
Blinken oder einem Konstantlicht unterschieden werden. So
kann es beispielsweise möglich sein, die Betriebsbereitschaft
über einen konstanten Lichtfleck auf der Lichtquelle gegen
überliegenden Seite des Einlaufschachtes zu signalisieren,
während der Zustand "Schneidwerk arbeitet" über ein langsam
blinkendes Signal angezeigt werden, wobei dann von der
Lichtquelle erzeugte Lichtfleck nicht auf der gegenüberlie
genden Seite des Einlaufschachtes zu sehen ist, sondern auf
dem Schneidgut. Der Zustand "Störung" kann dann über ein
schnelles Blinken, wobei die Blinkfrequenz gegenüber dem
langsamen Blinken deutlich erhöht (verdoppelt) sein muß,
signalisiert werden. Diese beschriebene Signalisierung und
ihre Zuordnung zu bestimmten Funktionszuständen kann, solange
beachtet wird, daß die Signale der wenigstens einen Licht
quelle deutlich voneinander unterscheidbar sind, auch wenn
sie nicht unmittelbar nacheinander, sondern unabhängig
voneinander abgegeben werden, weitgehend frei gewählt werden.
Es ist nach Möglichkeit zwar eine möglichst einfach zu
verstehende, intuitive Zuordnung des Signales zum signali
sierten Zustand wünschenswert, jedoch kann die Zuordnung
beispielsweise in Handbüchern so beschrieben werden, daß die
Wahl der Zuordnung zwischen Signal und Betriebszustand
weitgehend frei gewählt werden kann.
Gemäß bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich,
die wenigstens eine Lichtquelle derart im Einlaufschacht
anzuordnen, daß der von der Lichtquelle erzeugte Lichtfleck
auf der gegenüberliegenden Seite des Einlaufschachtes von
Benutzer sichtbar ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es
möglich, die Lichtquelle so anzuordnen, daß die Lichtquelle
selbst für einen Benutzer sichtbar ist, wobei vorzugsweise
gleichzeitig auch noch der von der Lichtquelle erzeugte
Lichtfleck sichtbar ist. Eine solche Anordnung ist insbeson
dere dann möglich, wenn die Lichtquelle möglichst weit vorne
im Einlaufschacht angeordnet wird. Andererseits kann auch
eine relativ weit hinten liegende Anordnung im Einlaufschacht
vorteilhaft sein. Dann ist nämlich eine weitgehende Abschir
mung des beleuchteten Bereiches des Einlaufschachtes von
Fremdlicht möglich, so daß das Lichtsignal der Lichtquelle
sehr leicht erfaßbar ist.
Gemäß bevorzugter Ausgestaltung ist die wenigstens eine
Lichtquelle im Bereich einer als Betriebsschalter des
Schneidwerks fungierenden Lichtschranke, insbesondere benach
barte zu deren Signalgeber, im Einlaufschacht angeordnet.
Lichtschranken werden im Einlaufschacht üblicherweise ange
ordnet um der Zufuhr von Schneidgut ein Signal abzugeben,
das durch die Unterbrechung der Lichtschranke generiert wird
und damit zu erfassen, wann das Schneidwerk in Betrieb
genommen werden soll und wann der Betrieb des Schneidwerks
wieder unterbrochen werden kann, da kein Schneidgut mehr
zugeführt wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist die wenigstens eine Lichtquelle der Signalgeber einer im
Einlaufschacht angeordneten Lichtschranke. Dabei sendet der
Signalgeber dieser Lichtschranke zumindest auch im sichtbaren
Bereich. Weiter vorteilhaft ist es, wenn genau eine Licht
quelle vorgesehen ist. Gemäß weiterführender Ausgestaltung
ist es möglich, daß die Lichtquelle eine mit einer vorgege
benen Taktfrequenz arbeitender Signalgeber ist. Dabei kann es
sich als vorteilhaft erweisen, daß die Taktfrequenz der
Lichtschranke so gewählt ist, daß bei einem menschlichen
Beobachter der optische Eindruck einer dauerhaft eingeschal
teten Lichtquelle erzeugt wird. Es kann sich sowohl um
Lichtschranken handeln, bei denen Signalgeber und Signalem
pfänger auf den gegenüberliegenden Seiten der Signalstrecke
einander zugewandt angeordnet sind, als auch um Lichtschran
ken, bei denen Signalgeber und Signalempfänger auf der
gleichen Seite des Einlaufschachtes angeordnet sind, wobei
dann auf der gegenüberliegenden Seite ein Reflektor vorge
sehen ist, der das vom Signalgeber kommende Licht in Richtung
auf den Signalempfänger hin reflektiert.
Ein Vorteil bei der gleichzeitigen Verwendung der wenigstens
einen Lichtquelle als Signalgeber einer Lichtschranke ist es,
daß ein Bauteil, nämlich entweder Lichtquelle, bzw. Signal
geber entfällt und die Funktion dieser beiden Bauteile durch
eines ersetzt wird. Ferner wird nicht nur eine Ersparnis beim
Bauteileaufwand erzeugt, sondern auch beim ständigen Ver
brauch von elektrischer Energie im betriebsbereiten Zustand.
Da Datenshredder normalerweise über die gesamte Bürozeit
im betriebsbereiten Zustand sind und die Zeiträume, in denen
das Schneidwerk tatsächlich in Betrieb ist, relativ kurz
sind, wird die durchschnittliche Stromaufnahme im wesent
lichen nicht durch die Leistungsaufnahme des Schneidwerks,
sondern durch die Leistungsaufnahme der Nebenverbraucher
bestimmt. Daher bedeutet es eine erhebliche Energieein
sparung, wenn statt zweier Lichtquellen nur eine Lichtquelle
erforderlich ist. Dies ist insbesondere deshalb der Fall,
weil im sichtbaren Spektralbereich abstrahlende Leuchtdioden
einen relativ hohen Stromverbrauch aufweisen.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist darauf zu achten, daß der
Frequenzbereich, in dem der Signalgeber, der gleichzeitig
Lichtquelle ist, so gewählt ist, daß auch der Signalempfänger
in diesem Spektralbereich lichtempfindlich ist. Dies ist
insbesondere beispielsweise bei einem im Rotbereich abstrahl
enden Lichtquelle/Signalgeber der Fall, da als Signalem
pfänger der Lichtschranke fungierende Fototransistor meist im
infraroten Bereich, also einem dem Rotbereich naheliegenden
Frequenzbereich empfindlich sind. Daher ist es möglich sowohl
im sichtbaren Rotbereich als auch im nahen IR-Bereich abzustrahlen,
so daß gleichzeitig sichtbares Licht erzeugt wird
und im Infrarotbereich der Fototransistor des Signalempfän
gers in seinen optischen Arbeitsbereich bestrahlt wird. Dies
ist so möglich, daß der Energieverbrauch von der einen so
abstrahlenden Lichtquelle zumindest nicht wesentlich größer
ist, als der bei der Verwendung nur einer Lichtquelle. Weiter
reduziert werden kann der Stromverbauch dieser Lichtquelle,
die gleichzeitig als Signalgeber dient, wenn ein getakteter
Betrieb der Lichtquelle erfolgt, d. h. die Lichtquelle nur
intermittierend arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszu
standes "Gerät betriebsbereit" ist es allerdings von Vorteil,
wenn ein kontinuierliches Signal vom Beobachter empfangen
wird. Bei einem menschlichen Beobachter ist es möglich, mit
einer hohen Taktfrequenz der getakteten Aussendung von Licht
zu arbeiten, so daß zwar der optische Eindruck eines konstant
brennenden Lichtes etwa oberhalb einer Frequenz von 80 hz
betrieben wird, so daß gleichzeitig eben nur ein Intervall
betrieb der Lichtquelle, bzw. des Signalgebers gegeben ist.
Durch diese Maßnahme kann noch eine weitergehende Energieein
sparung erzeugt werden, als dies nur durch das Ersetzen einer
der beiden Lichtquellen Signalgeber und Lichtquelle durch ein
beide Funktionen ausübendes Bauteil möglich ist.
Teilweise ist es auch möglich, Lichtquellen zu verwenden, die
in mehreren chromatischen Farbbereichen, z. B. im roten und im
grünen oder blauen Bereich abwechselnd abstrahlen können, je
nachdem, mit welcher Energie sie angeregt werden. Diese
Möglichkeit kann dazu genutzt werden chromatisch voneinander
verschiedene Signale mit einer Lichtquelle zu erzeugen.
Alternativ ist es selbstverständlich möglich, chromatisch
verschiedene Signale dadurch zu erzeugen, daß für jede Farbe,
die abgestrahlt werden können soll, eine getrennte Licht
quelle vorhanden ist.
Die vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den
Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein
oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer
Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten
verwirklicht sein und vorteilhafte, sowie für sich schutz
fähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz
beansprucht wird. Darüber hinaus ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung auch anhand der Zeichnung beschrieben; dabei
zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines erfindungs
gemäßen Datenshredders.
In der Fig. 1 ist in schematischer Darstellung ein erfin
dungsgemäßer Datenshredder 10 gezeigt. Der Datenshredder 10
ist an die Spannungsversorgung 30 angeschlossen. über den
Hauptschalter 31, der manuell betätigbar ist, wird die
Betriebsbereitschaft des Datenshredders vom Benutzer erzeugt.
Wird der Hauptschalter 31 geschlossen, so ist der Daten
shredder betriebsbereit, während er in geöffneter Stellung
des Hauptschalters 31 nicht betriebsbereit ist. Über die
Spannungsversorgung 30 wird sowohl der Antrieb 11 als auch
die Steuerungselektronik 13 mit Spannung versorgt. Zur
Anpassung der Betriebsspannung von Antrieb 11 und Steuerungs
elektronik 13 können zwischen diesen Einheiten und der
Spannungsversorgung 30 jeweils entsprechende Transformatoren
und Wandler beispielsweise Gleichrichter für die Steuerungs
elektronik 13, vorgesehen sein. Die Steuerungselektronik
steuert dabei die gleichzeitig als Signalgeber für die
Lichtschranke ausgebildete Lichtquelle 14 an. Von der Licht
quelle 14 wird der Lichtstrahl 15 in Richtung auf die Reflex
ionsfläche 16, die auf der Lichtquelle 14 gegenüberliegenden
Seite des Einlaufschachtes 19 angeordnet ist, hinabgestrahlt
und wird dort reflektiert. Die Reflektionsfläche 16 ist dabei
insbesondere als spiegelnde Fläche ausgebildet, so daß eine
Reflektion des leicht divergierenden Lichtstrahls 15 statt
findet. Durch die weitere Strahlaufweitung entsteht ein gut
sichtbarer Beobachtungsbereich für den Beobachter 20. An
stelle einer Reflektionsfläche 16 kann es auch ausreichen,
wenn eine einfache Materialfläche oder eine gesondert geglät
tete Materialfläche in diesen Bereich am Einlaufschacht
ausgebildet ist und der Beobachter das auf dieser Fläche
gestreute Licht beobachten kann. Als Reflektionsfläche 16
kann insbesondere eine spiegelnde Folie dienen, die vorzugs
weise oberflächenbündig oder vertieft in dem entsprechenden
Bereich des Einlaufschachtes angeordnet ist, damit sie nicht
durch eingeführtes Schneidgut abgelöst werden kann.
Um eine Transmissionsstrecke für die Lichtschranke auszubil
den, ist beispielsweise in der Mitte der Reflektionsfläche 16
ein Transmissionsbereich 17 angeordnet, durch den ein Teil
des Lichtstrahls 15 bis zum Signalempfänger 18 gelangen kann.
Die Signale des Signalempfängers 18 werden in der Steuerungs
elektronik 13 ausgewertet. Die Steuerungselektronik 13 wirkt
dabei auf den Schalter 12 ein. Wird die Lichtschranke unter
brochen, so empfängt der Signalempfänger 18 kein von der
Lichtquelle 14 ausgesandtes Signal mehr. Daher wird auf eine
Unterbrechung der Signalstrecke zwischen der Lichtquelle 14
und dem Signalempfänger 18 geschlossen. Es wird daher davon
ausgegangen, das Schneidgut in den Einlaufschacht 19 einge
führt wurde und daher das Schneidwerk 21 in Betrieb genommen
werden soll. Hierzu wird der Schalter 12 geschlossen und dann
das Schneidwerk 21 über den elektrischen Antrieb 11 angetrie
ben. Bei dem Schneidwerk 32 handelt es sich vorzugsweise um
zwei Schneidwalzen, durch die ein Streifenschnitt oder ein
Partikelschnitt des Schneidgutes erfolgt. Dabei muß durch das
Schneidwerk 32 nicht zwangsläufig ein Schneidvorgang im
eigentlichen Sinne durchgeführt werden, es kann auch durch
Zerreißen oder ähnliche Vorgänge ein Auftrennen des Schneid
guts in unterschiedliche Teilstücke, beispielsweise in
Streifen oder Partikel einer vorgebbaren Größe erfolgen. Die
Schneidwalzen 22 des Schneidwerks 21 werden von dem elektri
schen Antrieb 11 angetrieben. Das von den Schneidwalzen 22
zerkleinerte Schneidgut wird von dem Auffangtrichter 23
aufgefangen und dann in einem Vorratsbehälter o. dgl. gesam
melt.
Bei dem von der Lichtquelle ausgesandten Signal, kann es sich
entweder um ein gepulstes Lichtsignal oder aber um ein
Dauerlicht handeln. Es ist auch möglich, das gepulste Signal
in einer so schnellen Folge von Pulsen (Pulsfrequenz) auszu
senden, daß beim Betrachter 20 der Eindruck entsteht, es
würde sich um eine kontinuierlich aussendende Lichtquelle
handeln. Dabei ist gemäß der schematischen Zeichnung in der
Fig. 1 die Lichtschranke durch im Vergleich zur Einfuhr
richtung des Einlaufschachtes 19 schräg stehender Anordnung
der Lichtquelle 14 und des Empfängers 18 die Beobachtbarkeit
des Lichtflecks, den die Lichtquelle 14 auf der Reflektions
fläche 16 erzeugt, verbessert worden. Diese Verbesserung ist
darin zu sehen, daß bei normalem Strahlengang das von der
Reflektionsfläche 16 reflektierte Licht aus dem Einlauf
schacht 19 hinaus abstrahlt und somit die Beobachtbarkeit für
den Beobachter 20 wesentlich erhöht wird. Dies ist besonders
dann der Fall, wenn der Einlaufschacht 19 im wesentlichen
horizontal ausgerichtet ist, was ebenso möglich ist wie eine
vertikale Ausrichtung eines Einlaufschachtes. Der Neigungs
winkel der schräg stehenden Anordnung kann dann in vorteil
hafter Weise so gewählt werden, daß sich das Auge des Benutz
ers bei einem üblichen Bedienabstand und überlicher Körper
größe innerhalb des sich ausbildenden Lichtkegels der Licht
quelle 14 befindet. Zur Erhöhung der Lichtintenstität ist es
möglich seitens der Lichtquelle eine Optik bzw. einen Reflek
tor vorzusehen, durch den das Licht konzentriert in Richtung
auf die Reflektionsfläche 16 hin abgestrahlt wird.
Das Lichtsignal, das von der Lichtquelle 14 ausgesandt wird,
kann auch unterschiedlichen Bedeutungen zugeordnet werden. So
kann bei einer normalen Betriebsbereitschaft beispielsweise
ein wenigstens dem Betrachter als konstant erscheinendes
Licht insbesondere einer, beispielsweise roten Farbe, erzeugt
werden. Bei einer Störung der Betriebsbereitschaft, bei
spielsweise durch einen Papierstau im Schneidwerk 21, ist es
dann möglich, über die Lichtquelle 14 ein optisch sichtbar
gepulstes Licht auszustrahlen, so daß der Beobachter 20 den
Unterschied im Betriebszustand erfassen kann. Dabei wird
natürlich bei eingeführten Schneidgut der Lichtstrahl 15 auf
der Oberfläche des Schneidgutes gestreut und sollte nach
Möglichkeit ebenfalls beobachtbar sein. Die Beobachtbarkeit
des Lichtflecks ist jedoch dadurch verbessert, daß der
Einlaufschacht ein relativ schmaler Bereich ist, in dem also
eine Abschattung gegenüber dem Umgebungslicht vorhanden ist.
Beim Vorliegen einer Störung befindet sich selbstverständlich
noch Schneidgut im Einlaufschacht 19, so daß das Lichtsignal
an dessen Oberfläche reflektiert wird.
Besonders günstig sind Ausführungen, bei denen die Licht
quelle 14 sowohl als Lichtquelle für die optische Signali
sierung des Betriebszustandes an den Beobachter 20 dient, als
auch gleichzeitig als Signalgeber für den Signalempfänger 18
der Lichtschranke, die den Betrieb des Schneidwerks 21
steuert. Neben dieser Ausgestaltung ist es auch möglich, die
Lichtquelle 14 in unmittelbarer Umgebung des Signalgebers
anzuordnen, so daß nur optisch der Eindruck entsteht, es
würde sich dabei um ein und dieselbe Lichtquelle handeln.
Soweit die Lichtquelle 14 gleichzeitig als Signalgeber dient,
ist es besonders vorteilhaft, wenn sie im roten, sichtbaren
optischen Bereich abstrahlt. Dies ist einerseits damit
bedingt, daß rot abstrahlende Leuchtdioden leichter herstell
bar sind und auch Fototransistoren als Signalempfänger 18
dienen können. Hier ist es besonders von Vorteil, wenn neben
dem sichtbaren roten Bereich auch noch im nicht sichtbaren,
nahen Infrarotbereich abgestrahlt wird.
Daneben ist es auch in alternativen Ausgestaltungen möglich,
daß die Lichtquelle 14 in mehreren optischen Spektralbereichen
ausstrahlen kann, so daß beispielsweise bei der
normalen Betriebsbereitschaft ein Signal im Bereich des grün
gefärbten sichtbaren Lichtes liegt, während eine Störung der
Betriebsbereitschaft durch ein Signal im roten Spektral
bereich angezeigt werden könnte. Durch ein beispielsweise
gelb blinkendes Signal könnte dann der Betriebszustand des
Rückwärtslaufens des Schneidwerks 21 mitgeteilt werden, der
erforderlich ist, um bei Verstopfungen, die oberhalb der
Schneidwalzen 22 liegen, das Schneidgut wieder aus den Ein
laufschacht nach hinten zum Bediener zu fördern.
Claims (11)
1. Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb
angetriebenen Schneidwerk und mit einem Einlaufschacht
zur Zufuhr von Schneidgut zum Schneidwerk, dadurch
gekennzeichnet, daß auf einer Seite des Einlaufschachtes
(19) wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des
Einlaufschachtes (19) hin im optisch sichtbaren Bereich
abstrahlende Lichtquelle (14) angeordnet ist.
2. Datenshredder (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß von der wenigstens einen Lichtquelle (14)
wenigstens zwei voneinander unterscheidbare Signale in
Abhängigkeit des Betriebszustandes des Datenshredders
(10) abgegeben werden.
3. Datenshredder (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die wenigstens zwei voneinander unterscheid
baren Signale sich in der Farbe des Lichtes unterschei
den, wobei insbesondere der einen Farbe der Zustand "Be
triebsbereit" und der anderen Farbe der Zustand "Nicht
Betriebsbereit" zugeordnet ist.
4. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigsten eine
Lichtquelle (14) derart im Einlaufschacht (19) angeord
net ist, daß der von der Lichtquelle (14) erzeugte
Lichtfleck auf der gegenüberliegenden Seite des Einlauf
schachtes (19) vom Benutzer sichtbar ist.
5. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle
(14) derart angeordnet ist, daß die wenigstens eine
Lichtquelle (14) für einen Benutzer sichtbar ist.
6. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Lichtquelle (14) im Bereich einer als Betriebsschalter
des Schneidwerks (21) fungierenden Lichtschranke,
insbesondere benachbart zu deren Signalgeber, im Ein
lauf schacht (19) angeordnet ist.
7. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Lichtquelle (14) der Signalgeber einer in Einlaufschacht
(19) angeordneten Lichtschranke, die zumindest auch im
sichtbaren Bereich abstrahlt.
8. Datenshredder (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß die Lichtquelle (14) eine mit einer vorgege
benen Taktfrequenz arbeitende Signalgeber ist.
9. Datenshredder (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Trakfrequenz der Lichtschranke so wählbar
ist, daß bei einem menschlichen Beobachter (20) der
optische Eindruck einer dauerhaft eingeschalteten
Lichtquelle (14) erzeugt wird.
10. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Licht
quelle gegenüberliegenden Seite des Einlaufschachtes
eine Reflektionsfläche (16), insbesondere eine reflek
tierende Folie vorgesehen ist.
11. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstrahlwinkel
der Lichtquelle einen derartigen Winkel gegenüber der
Ausrichtung des Einlaufschachtes (19) aufweist, daß der
entstehende Lichtkegel für einen üblichen Beobachter in
üblichem Bedienabstand in Sehbereich dieses Beobachters
liegt.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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