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DE10047992A1 - Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk - Google Patents

Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk

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Publication number
DE10047992A1
DE10047992A1 DE10047992A DE10047992A DE10047992A1 DE 10047992 A1 DE10047992 A1 DE 10047992A1 DE 10047992 A DE10047992 A DE 10047992A DE 10047992 A DE10047992 A DE 10047992A DE 10047992 A1 DE10047992 A1 DE 10047992A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
light source
light
inlet shaft
data shredder
shredder
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10047992A
Other languages
English (en)
Inventor
Jens Erlecke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Intimus International GmbH
Original Assignee
Schleicher and Co International AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schleicher and Co International AG filed Critical Schleicher and Co International AG
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Priority to DE50107264T priority patent/DE50107264D1/de
Priority to EP01123121A priority patent/EP1195202B1/de
Priority to AT01123121T priority patent/ATE303208T1/de
Priority to ES01123121T priority patent/ES2248211T3/es
Publication of DE10047992A1 publication Critical patent/DE10047992A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/0007Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments specially adapted for disintegrating documents
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
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    • B02C2018/0023Switching devices

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  • Food Science & Technology (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Datenshredder dahingehend auszubilden, daß ihre Bedienerfreundlichkeit und ihre Bediensicherheit weiter erhöht wird. DOLLAR A Ein Datenshredder weist ein über einen elektrischen Antrieb angetriebenes Schneidwerk auf. Bei dem Schneidwerk kann es sich nicht nur um ein Schneidwerk handeln, das tatsächlich ein Schneiden des Schneidguts vornimmt, es kann sich auch um ein Schneidwerk handeln, bei dem das Schneidgut durch Zerreißen und ähnliche Vorgänge in unterschiedliche, voneinander unabhängige Teilstücke, beispielsweise Streifen oder Partikel, zertrennt wird. Zur Zufuhr von Schneidgut dient der Einlaufschacht. Gemäß der Erfindung ist auf einer Seite des Einlaufschachtes wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des Einlaufschachtes hin abstrahlende Lichtquelle angeordnet.

Description

Die Erfindung betrifft einen Datenshredder mit einen über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk.
Datenshredder sind beispielsweise in Form von Dokumentenver­ nichtern allgemein bekannt. Derartige Datenshredder umfassen ein elektrisch angetriebenes Schneidwerk, in dem zugeführte Dokumente durch Schneiden oder in anderer Form zerkleinert werden. Dabei wird das Dokument je nach den gewünschten Anforderungen entweder in Streifen oder aber in kurze Papier­ stücke (Partikel) geschnitten. Zur Zufuhr des Schneidgutes ist ein Einlaufschacht vorgesehen. Damit das Schneidwerk nicht ständig, sondern nur dann in Betrieb ist, wenn Schneid­ gut zugeführt wird, ist es üblich im Bereich des Einlauf­ schachtes eine Lichtschranke anzuordnen, wobei auf eine Zufuhr von Schneidgut geschlossen wird, wenn die Licht­ schranke unterbrochen ist. Mit Unterbrechung dieser Licht­ schranke wird der elektrische Antrieb des Schneidwerks eingeschaltet und das Schneidwerk beginnt zu arbeiten. Üb­ licherweise wird dabei die Arbeit des Schneidwerkes solange fortgesetzt, wie die Lichtschranke im Einlaufschacht unter­ brochen ist, ein gewisser Nachlauf des Schneidwerks ist ebenfalls realisierbar.
Dabei ist es bekannt, daß nicht nur in Papierform vorliegende Dokumente mit einem Datenshredder zerkleinert und damit unlesbar gemacht werden können, sondern bei entsprechender Ausbildung des Datenshredders auch andere Datenträger, wie z. B. Disketten, Magnetbänder und Compaktdiscs, hier insbeson­ dere sogenannte CD-Roms. Der Begriff Datenshredder im Sinne dieser Anmeldung umfaßt also nicht nur Dokumentenvernichter, sondern auch entsprechend angepasste Vernichter von Datenträ­ gern.
Bei Dokumentenvernichtern ist es erforderlich, wenn der Dokumentenvernichter eingeschaltet ist, einem potentiellen Benutzer anzuzeigen, daß der betriebsbereite Zustand des Schneidwerks gegeben ist. Dies dient einerseits seiner Sicherheit, nämlich das durch die Anzeige wenigstens darüber informiert wird, daß bei Einführen von Gegenständen das Schneidwerk in Betrieb genommen werden kann und zum anderen, damit der Benutzer auch weiß, ob sein Gerät betriebsbereit ist oder er es komplett ausgeschaltet hat. Darüber hinaus sind häufig auch noch weitere Anzeigemittel vorhanden, über die dem Bediener signalisiert wird, wenn eine Betriebsstörung vorliegt. Eine Betriebsstörung kann beispielsweise dann entstehen, wenn sich Schneidgut im Schneidwerk staut oder der Auswurfschacht, beispielsweise durch sich ansammelndes Schneidgut verstopft ist. Es ist weiter auch möglich und zum Teil erforderlich, daß optische Anzeigemittel vorgesehen werden, die dem Benutzer signalisieren wenn bestimmte Sicher­ heitseinrichtungen, wie beispielsweise der Melder "Tür zum Sammelbehälter geöffnet", nicht in der einen sicheren Be­ trieb ermöglichenden Stellung sind. Auch diese Maßnahme dient der Betriebssicherheit.
Aus diesen Gründen sind also mindestens zwei optische An­ zeigen vorzusehen, von denen eine optische Anzeige, die optischen Anzeigen sind meist in Form von Leuchtdioden ausgebildet, die Betriebsbereitschaft signalisiert und daher fast ständig in Betrieb ist. Darüber hinaus erfordert die Beachtung des Signals Betriebsbereitschaft, daß neben dem Einlaufschacht auch ein weiterer Punkt am Shredder beachtet wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Datenshredder dahingehend weiterzubilden, daß ihre Bedienerfreundlichkeit und ihre Bediensicherheit weiter erhöht wird.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird bei Zugrundelegen eines gattungsgemäßen Datenshredders durch gekennzeichnete Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Ein Datenshredder weist ein über einen elektrischen Antrieb angetriebenes Schneidwerk auf. Bei den Schneidwerk kann es sich nicht nur um ein Schneidwerk handeln, daß tatsächlich ein Schneiden des Schneidguts vornimmt, es kann sich auch um ein Schneidwerk handeln, bei dem das Schneidgut durch Zer­ reißen und ähnliche Vorgänge in unterschiedliche, voneinander unabhängige Teilstücke, beispielsweise Streifen oder Partikel zertrennt wird. Zur Zufuhr von Schneidgut dient der Einlauf­ schacht. Gemäß der Erfindung ist auf einer Seite des Einlauf­ schachtes wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des Einlaufschachtes hin abstrahlende Lichtquelle angeordnet.
Gemäß vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung werden von der wenigstens einen Lichtquelle wenigstens zwei optisch voneinander unterscheidbare Signale abgegeben. Die Signale werden dabei in Abhängigkeit des Betriebszustandes des Datenshredders gewählt. Weiter vorteilhaft ist es, wenn die wenigstens zwei voneinander unterscheidbaren Signale sich in der Farbe des Lichtes unterscheiden. Dabei ist es insbeson­ dere möglich einer Farbe den Zustand "betriebsbereit" und der anderen Farbe den Zustand "nicht betriebsbereit" zuzuordnen. Beispiele für voneinander unterscheidbare Signale sind nicht nur chromatisch unterscheidbare Signale, sondern auch Signale, die sich über ihr Zeitverhalten voneinander unterschei­ den. So kann ein konstanter Lichtfleck von einen blinkenden Lichtfleck und ein langsames Blinken von einem schnellen Blinken oder einem Konstantlicht unterschieden werden. So kann es beispielsweise möglich sein, die Betriebsbereitschaft über einen konstanten Lichtfleck auf der Lichtquelle gegen­ überliegenden Seite des Einlaufschachtes zu signalisieren, während der Zustand "Schneidwerk arbeitet" über ein langsam blinkendes Signal angezeigt werden, wobei dann von der Lichtquelle erzeugte Lichtfleck nicht auf der gegenüberlie­ genden Seite des Einlaufschachtes zu sehen ist, sondern auf dem Schneidgut. Der Zustand "Störung" kann dann über ein schnelles Blinken, wobei die Blinkfrequenz gegenüber dem langsamen Blinken deutlich erhöht (verdoppelt) sein muß, signalisiert werden. Diese beschriebene Signalisierung und ihre Zuordnung zu bestimmten Funktionszuständen kann, solange beachtet wird, daß die Signale der wenigstens einen Licht­ quelle deutlich voneinander unterscheidbar sind, auch wenn sie nicht unmittelbar nacheinander, sondern unabhängig voneinander abgegeben werden, weitgehend frei gewählt werden. Es ist nach Möglichkeit zwar eine möglichst einfach zu verstehende, intuitive Zuordnung des Signales zum signali­ sierten Zustand wünschenswert, jedoch kann die Zuordnung beispielsweise in Handbüchern so beschrieben werden, daß die Wahl der Zuordnung zwischen Signal und Betriebszustand weitgehend frei gewählt werden kann.
Gemäß bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, die wenigstens eine Lichtquelle derart im Einlaufschacht anzuordnen, daß der von der Lichtquelle erzeugte Lichtfleck auf der gegenüberliegenden Seite des Einlaufschachtes von Benutzer sichtbar ist.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es möglich, die Lichtquelle so anzuordnen, daß die Lichtquelle selbst für einen Benutzer sichtbar ist, wobei vorzugsweise gleichzeitig auch noch der von der Lichtquelle erzeugte Lichtfleck sichtbar ist. Eine solche Anordnung ist insbeson­ dere dann möglich, wenn die Lichtquelle möglichst weit vorne im Einlaufschacht angeordnet wird. Andererseits kann auch eine relativ weit hinten liegende Anordnung im Einlaufschacht vorteilhaft sein. Dann ist nämlich eine weitgehende Abschir­ mung des beleuchteten Bereiches des Einlaufschachtes von Fremdlicht möglich, so daß das Lichtsignal der Lichtquelle sehr leicht erfaßbar ist.
Gemäß bevorzugter Ausgestaltung ist die wenigstens eine Lichtquelle im Bereich einer als Betriebsschalter des Schneidwerks fungierenden Lichtschranke, insbesondere benach­ barte zu deren Signalgeber, im Einlaufschacht angeordnet. Lichtschranken werden im Einlaufschacht üblicherweise ange­ ordnet um der Zufuhr von Schneidgut ein Signal abzugeben, das durch die Unterbrechung der Lichtschranke generiert wird und damit zu erfassen, wann das Schneidwerk in Betrieb genommen werden soll und wann der Betrieb des Schneidwerks wieder unterbrochen werden kann, da kein Schneidgut mehr zugeführt wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die wenigstens eine Lichtquelle der Signalgeber einer im Einlaufschacht angeordneten Lichtschranke. Dabei sendet der Signalgeber dieser Lichtschranke zumindest auch im sichtbaren Bereich. Weiter vorteilhaft ist es, wenn genau eine Licht­ quelle vorgesehen ist. Gemäß weiterführender Ausgestaltung ist es möglich, daß die Lichtquelle eine mit einer vorgege­ benen Taktfrequenz arbeitender Signalgeber ist. Dabei kann es sich als vorteilhaft erweisen, daß die Taktfrequenz der Lichtschranke so gewählt ist, daß bei einem menschlichen Beobachter der optische Eindruck einer dauerhaft eingeschal­ teten Lichtquelle erzeugt wird. Es kann sich sowohl um Lichtschranken handeln, bei denen Signalgeber und Signalem­ pfänger auf den gegenüberliegenden Seiten der Signalstrecke einander zugewandt angeordnet sind, als auch um Lichtschran­ ken, bei denen Signalgeber und Signalempfänger auf der gleichen Seite des Einlaufschachtes angeordnet sind, wobei dann auf der gegenüberliegenden Seite ein Reflektor vorge­ sehen ist, der das vom Signalgeber kommende Licht in Richtung auf den Signalempfänger hin reflektiert.
Ein Vorteil bei der gleichzeitigen Verwendung der wenigstens einen Lichtquelle als Signalgeber einer Lichtschranke ist es, daß ein Bauteil, nämlich entweder Lichtquelle, bzw. Signal­ geber entfällt und die Funktion dieser beiden Bauteile durch eines ersetzt wird. Ferner wird nicht nur eine Ersparnis beim Bauteileaufwand erzeugt, sondern auch beim ständigen Ver­ brauch von elektrischer Energie im betriebsbereiten Zustand. Da Datenshredder normalerweise über die gesamte Bürozeit im betriebsbereiten Zustand sind und die Zeiträume, in denen das Schneidwerk tatsächlich in Betrieb ist, relativ kurz sind, wird die durchschnittliche Stromaufnahme im wesent­ lichen nicht durch die Leistungsaufnahme des Schneidwerks, sondern durch die Leistungsaufnahme der Nebenverbraucher bestimmt. Daher bedeutet es eine erhebliche Energieein­ sparung, wenn statt zweier Lichtquellen nur eine Lichtquelle erforderlich ist. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, weil im sichtbaren Spektralbereich abstrahlende Leuchtdioden einen relativ hohen Stromverbrauch aufweisen.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist darauf zu achten, daß der Frequenzbereich, in dem der Signalgeber, der gleichzeitig Lichtquelle ist, so gewählt ist, daß auch der Signalempfänger in diesem Spektralbereich lichtempfindlich ist. Dies ist insbesondere beispielsweise bei einem im Rotbereich abstrahl­ enden Lichtquelle/Signalgeber der Fall, da als Signalem­ pfänger der Lichtschranke fungierende Fototransistor meist im infraroten Bereich, also einem dem Rotbereich naheliegenden Frequenzbereich empfindlich sind. Daher ist es möglich sowohl im sichtbaren Rotbereich als auch im nahen IR-Bereich abzustrahlen, so daß gleichzeitig sichtbares Licht erzeugt wird und im Infrarotbereich der Fototransistor des Signalempfän­ gers in seinen optischen Arbeitsbereich bestrahlt wird. Dies ist so möglich, daß der Energieverbrauch von der einen so abstrahlenden Lichtquelle zumindest nicht wesentlich größer ist, als der bei der Verwendung nur einer Lichtquelle. Weiter reduziert werden kann der Stromverbauch dieser Lichtquelle, die gleichzeitig als Signalgeber dient, wenn ein getakteter Betrieb der Lichtquelle erfolgt, d. h. die Lichtquelle nur intermittierend arbeitet. Zur Signalisierung des Betriebszu­ standes "Gerät betriebsbereit" ist es allerdings von Vorteil, wenn ein kontinuierliches Signal vom Beobachter empfangen wird. Bei einem menschlichen Beobachter ist es möglich, mit einer hohen Taktfrequenz der getakteten Aussendung von Licht zu arbeiten, so daß zwar der optische Eindruck eines konstant brennenden Lichtes etwa oberhalb einer Frequenz von 80 hz betrieben wird, so daß gleichzeitig eben nur ein Intervall­ betrieb der Lichtquelle, bzw. des Signalgebers gegeben ist. Durch diese Maßnahme kann noch eine weitergehende Energieein­ sparung erzeugt werden, als dies nur durch das Ersetzen einer der beiden Lichtquellen Signalgeber und Lichtquelle durch ein beide Funktionen ausübendes Bauteil möglich ist.
Teilweise ist es auch möglich, Lichtquellen zu verwenden, die in mehreren chromatischen Farbbereichen, z. B. im roten und im grünen oder blauen Bereich abwechselnd abstrahlen können, je nachdem, mit welcher Energie sie angeregt werden. Diese Möglichkeit kann dazu genutzt werden chromatisch voneinander verschiedene Signale mit einer Lichtquelle zu erzeugen. Alternativ ist es selbstverständlich möglich, chromatisch verschiedene Signale dadurch zu erzeugen, daß für jede Farbe, die abgestrahlt werden können soll, eine getrennte Licht­ quelle vorhanden ist.
Die vorstehenden und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte, sowie für sich schutz­ fähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Darüber hinaus ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung auch anhand der Zeichnung beschrieben; dabei zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines erfindungs­ gemäßen Datenshredders.
In der Fig. 1 ist in schematischer Darstellung ein erfin­ dungsgemäßer Datenshredder 10 gezeigt. Der Datenshredder 10 ist an die Spannungsversorgung 30 angeschlossen. über den Hauptschalter 31, der manuell betätigbar ist, wird die Betriebsbereitschaft des Datenshredders vom Benutzer erzeugt. Wird der Hauptschalter 31 geschlossen, so ist der Daten­ shredder betriebsbereit, während er in geöffneter Stellung des Hauptschalters 31 nicht betriebsbereit ist. Über die Spannungsversorgung 30 wird sowohl der Antrieb 11 als auch die Steuerungselektronik 13 mit Spannung versorgt. Zur Anpassung der Betriebsspannung von Antrieb 11 und Steuerungs­ elektronik 13 können zwischen diesen Einheiten und der Spannungsversorgung 30 jeweils entsprechende Transformatoren und Wandler beispielsweise Gleichrichter für die Steuerungs­ elektronik 13, vorgesehen sein. Die Steuerungselektronik steuert dabei die gleichzeitig als Signalgeber für die Lichtschranke ausgebildete Lichtquelle 14 an. Von der Licht­ quelle 14 wird der Lichtstrahl 15 in Richtung auf die Reflex­ ionsfläche 16, die auf der Lichtquelle 14 gegenüberliegenden Seite des Einlaufschachtes 19 angeordnet ist, hinabgestrahlt und wird dort reflektiert. Die Reflektionsfläche 16 ist dabei insbesondere als spiegelnde Fläche ausgebildet, so daß eine Reflektion des leicht divergierenden Lichtstrahls 15 statt­ findet. Durch die weitere Strahlaufweitung entsteht ein gut sichtbarer Beobachtungsbereich für den Beobachter 20. An­ stelle einer Reflektionsfläche 16 kann es auch ausreichen, wenn eine einfache Materialfläche oder eine gesondert geglät­ tete Materialfläche in diesen Bereich am Einlaufschacht ausgebildet ist und der Beobachter das auf dieser Fläche gestreute Licht beobachten kann. Als Reflektionsfläche 16 kann insbesondere eine spiegelnde Folie dienen, die vorzugs­ weise oberflächenbündig oder vertieft in dem entsprechenden Bereich des Einlaufschachtes angeordnet ist, damit sie nicht durch eingeführtes Schneidgut abgelöst werden kann.
Um eine Transmissionsstrecke für die Lichtschranke auszubil­ den, ist beispielsweise in der Mitte der Reflektionsfläche 16 ein Transmissionsbereich 17 angeordnet, durch den ein Teil des Lichtstrahls 15 bis zum Signalempfänger 18 gelangen kann. Die Signale des Signalempfängers 18 werden in der Steuerungs­ elektronik 13 ausgewertet. Die Steuerungselektronik 13 wirkt dabei auf den Schalter 12 ein. Wird die Lichtschranke unter­ brochen, so empfängt der Signalempfänger 18 kein von der Lichtquelle 14 ausgesandtes Signal mehr. Daher wird auf eine Unterbrechung der Signalstrecke zwischen der Lichtquelle 14 und dem Signalempfänger 18 geschlossen. Es wird daher davon ausgegangen, das Schneidgut in den Einlaufschacht 19 einge­ führt wurde und daher das Schneidwerk 21 in Betrieb genommen werden soll. Hierzu wird der Schalter 12 geschlossen und dann das Schneidwerk 21 über den elektrischen Antrieb 11 angetrie­ ben. Bei dem Schneidwerk 32 handelt es sich vorzugsweise um zwei Schneidwalzen, durch die ein Streifenschnitt oder ein Partikelschnitt des Schneidgutes erfolgt. Dabei muß durch das Schneidwerk 32 nicht zwangsläufig ein Schneidvorgang im eigentlichen Sinne durchgeführt werden, es kann auch durch Zerreißen oder ähnliche Vorgänge ein Auftrennen des Schneid­ guts in unterschiedliche Teilstücke, beispielsweise in Streifen oder Partikel einer vorgebbaren Größe erfolgen. Die Schneidwalzen 22 des Schneidwerks 21 werden von dem elektri­ schen Antrieb 11 angetrieben. Das von den Schneidwalzen 22 zerkleinerte Schneidgut wird von dem Auffangtrichter 23 aufgefangen und dann in einem Vorratsbehälter o. dgl. gesam­ melt.
Bei dem von der Lichtquelle ausgesandten Signal, kann es sich entweder um ein gepulstes Lichtsignal oder aber um ein Dauerlicht handeln. Es ist auch möglich, das gepulste Signal in einer so schnellen Folge von Pulsen (Pulsfrequenz) auszu­ senden, daß beim Betrachter 20 der Eindruck entsteht, es würde sich um eine kontinuierlich aussendende Lichtquelle handeln. Dabei ist gemäß der schematischen Zeichnung in der Fig. 1 die Lichtschranke durch im Vergleich zur Einfuhr­ richtung des Einlaufschachtes 19 schräg stehender Anordnung der Lichtquelle 14 und des Empfängers 18 die Beobachtbarkeit des Lichtflecks, den die Lichtquelle 14 auf der Reflektions­ fläche 16 erzeugt, verbessert worden. Diese Verbesserung ist darin zu sehen, daß bei normalem Strahlengang das von der Reflektionsfläche 16 reflektierte Licht aus dem Einlauf­ schacht 19 hinaus abstrahlt und somit die Beobachtbarkeit für den Beobachter 20 wesentlich erhöht wird. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der Einlaufschacht 19 im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, was ebenso möglich ist wie eine vertikale Ausrichtung eines Einlaufschachtes. Der Neigungs­ winkel der schräg stehenden Anordnung kann dann in vorteil­ hafter Weise so gewählt werden, daß sich das Auge des Benutz­ ers bei einem üblichen Bedienabstand und überlicher Körper­ größe innerhalb des sich ausbildenden Lichtkegels der Licht­ quelle 14 befindet. Zur Erhöhung der Lichtintenstität ist es möglich seitens der Lichtquelle eine Optik bzw. einen Reflek­ tor vorzusehen, durch den das Licht konzentriert in Richtung auf die Reflektionsfläche 16 hin abgestrahlt wird.
Das Lichtsignal, das von der Lichtquelle 14 ausgesandt wird, kann auch unterschiedlichen Bedeutungen zugeordnet werden. So kann bei einer normalen Betriebsbereitschaft beispielsweise ein wenigstens dem Betrachter als konstant erscheinendes Licht insbesondere einer, beispielsweise roten Farbe, erzeugt werden. Bei einer Störung der Betriebsbereitschaft, bei­ spielsweise durch einen Papierstau im Schneidwerk 21, ist es dann möglich, über die Lichtquelle 14 ein optisch sichtbar gepulstes Licht auszustrahlen, so daß der Beobachter 20 den Unterschied im Betriebszustand erfassen kann. Dabei wird natürlich bei eingeführten Schneidgut der Lichtstrahl 15 auf der Oberfläche des Schneidgutes gestreut und sollte nach Möglichkeit ebenfalls beobachtbar sein. Die Beobachtbarkeit des Lichtflecks ist jedoch dadurch verbessert, daß der Einlaufschacht ein relativ schmaler Bereich ist, in dem also eine Abschattung gegenüber dem Umgebungslicht vorhanden ist. Beim Vorliegen einer Störung befindet sich selbstverständlich noch Schneidgut im Einlaufschacht 19, so daß das Lichtsignal an dessen Oberfläche reflektiert wird.
Besonders günstig sind Ausführungen, bei denen die Licht­ quelle 14 sowohl als Lichtquelle für die optische Signali­ sierung des Betriebszustandes an den Beobachter 20 dient, als auch gleichzeitig als Signalgeber für den Signalempfänger 18 der Lichtschranke, die den Betrieb des Schneidwerks 21 steuert. Neben dieser Ausgestaltung ist es auch möglich, die Lichtquelle 14 in unmittelbarer Umgebung des Signalgebers anzuordnen, so daß nur optisch der Eindruck entsteht, es würde sich dabei um ein und dieselbe Lichtquelle handeln. Soweit die Lichtquelle 14 gleichzeitig als Signalgeber dient, ist es besonders vorteilhaft, wenn sie im roten, sichtbaren optischen Bereich abstrahlt. Dies ist einerseits damit bedingt, daß rot abstrahlende Leuchtdioden leichter herstell­ bar sind und auch Fototransistoren als Signalempfänger 18 dienen können. Hier ist es besonders von Vorteil, wenn neben dem sichtbaren roten Bereich auch noch im nicht sichtbaren, nahen Infrarotbereich abgestrahlt wird.
Daneben ist es auch in alternativen Ausgestaltungen möglich, daß die Lichtquelle 14 in mehreren optischen Spektralbereichen ausstrahlen kann, so daß beispielsweise bei der normalen Betriebsbereitschaft ein Signal im Bereich des grün gefärbten sichtbaren Lichtes liegt, während eine Störung der Betriebsbereitschaft durch ein Signal im roten Spektral­ bereich angezeigt werden könnte. Durch ein beispielsweise gelb blinkendes Signal könnte dann der Betriebszustand des Rückwärtslaufens des Schneidwerks 21 mitgeteilt werden, der erforderlich ist, um bei Verstopfungen, die oberhalb der Schneidwalzen 22 liegen, das Schneidgut wieder aus den Ein­ laufschacht nach hinten zum Bediener zu fördern.

Claims (11)

1. Datenshredder mit einem über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Schneidwerk und mit einem Einlaufschacht zur Zufuhr von Schneidgut zum Schneidwerk, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Seite des Einlaufschachtes (19) wenigstens eine auf die gegenüberliegende Seite des Einlaufschachtes (19) hin im optisch sichtbaren Bereich abstrahlende Lichtquelle (14) angeordnet ist.
2. Datenshredder (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß von der wenigstens einen Lichtquelle (14) wenigstens zwei voneinander unterscheidbare Signale in Abhängigkeit des Betriebszustandes des Datenshredders (10) abgegeben werden.
3. Datenshredder (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die wenigstens zwei voneinander unterscheid­ baren Signale sich in der Farbe des Lichtes unterschei­ den, wobei insbesondere der einen Farbe der Zustand "Be­ triebsbereit" und der anderen Farbe der Zustand "Nicht Betriebsbereit" zugeordnet ist.
4. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigsten eine Lichtquelle (14) derart im Einlaufschacht (19) angeord­ net ist, daß der von der Lichtquelle (14) erzeugte Lichtfleck auf der gegenüberliegenden Seite des Einlauf­ schachtes (19) vom Benutzer sichtbar ist.
5. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (14) derart angeordnet ist, daß die wenigstens eine Lichtquelle (14) für einen Benutzer sichtbar ist.
6. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lichtquelle (14) im Bereich einer als Betriebsschalter des Schneidwerks (21) fungierenden Lichtschranke, insbesondere benachbart zu deren Signalgeber, im Ein­ lauf schacht (19) angeordnet ist.
7. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Lichtquelle (14) der Signalgeber einer in Einlaufschacht (19) angeordneten Lichtschranke, die zumindest auch im sichtbaren Bereich abstrahlt.
8. Datenshredder (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Lichtquelle (14) eine mit einer vorgege­ benen Taktfrequenz arbeitende Signalgeber ist.
9. Datenshredder (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Trakfrequenz der Lichtschranke so wählbar ist, daß bei einem menschlichen Beobachter (20) der optische Eindruck einer dauerhaft eingeschalteten Lichtquelle (14) erzeugt wird.
10. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Licht­ quelle gegenüberliegenden Seite des Einlaufschachtes eine Reflektionsfläche (16), insbesondere eine reflek­ tierende Folie vorgesehen ist.
11. Datenshredder (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstrahlwinkel der Lichtquelle einen derartigen Winkel gegenüber der Ausrichtung des Einlaufschachtes (19) aufweist, daß der entstehende Lichtkegel für einen üblichen Beobachter in üblichem Bedienabstand in Sehbereich dieses Beobachters liegt.
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