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DE10047514C1 - Bekleidungsstück - Google Patents

Bekleidungsstück

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DE10047514C1
DE10047514C1 DE10047514A DE10047514A DE10047514C1 DE 10047514 C1 DE10047514 C1 DE 10047514C1 DE 10047514 A DE10047514 A DE 10047514A DE 10047514 A DE10047514 A DE 10047514A DE 10047514 C1 DE10047514 C1 DE 10047514C1
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Abstract

Ein Bekleidungsstück aus einem feinmaschig gestrickten Stretchstoff, insbesondere eine Fahrradhose, weist ein Vorderteil (10) und ein Rückteil (12) auf. Das Vorderteil (10) und das Rückteil (12) werden gleichzeitig gestrickt. Entlang mindestens einer Verbindungskante (14, 18) wird das Vorderteil mit dem Rückteil nahtlos verstrickt. Es entsteht somit ein nahtloses Bekleidungsstück. Da das Bekleidungsstück keine wulstartigen Nähte aufweist, ist das Auftreten von Druckstellen und Scheuerstellen, das durch die Nähte hervorgerufen wird, vermieden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück aus einem feinmaschig gestricktem Stretchstoff. Insbesondere betrifft die Erfindung Sportbekleidung wie Sporthosen und Fahrradhosen.
Bekannte Bekleidungsstücke aus Stretchstoff werden zumeist aus zwei feinmaschigen, gestrickten Teilen mit einem Vorderteil und einem Rückteil herstellt. Das Vorderteil wird mit dem Rückteil zusammengenäht. Beim Zusammennähen entstehen wulstartige Nähte, die insbesondere bei Bekleidungsstücken aus Stretchstoff, die im Allgemeinen eng am Körper anliegen unangenehm sind. Befinden sich die Nähte an Stellen, an denen beispielsweise durch einen Fahrradsattel Druck ausgeübt wird, so können schmerzhafte Druckstellen am Körper entstehen. Ferner können durch die Nähte Scheuerstellen am Körper entstehen, wenn sich das Bekleidungsstück im Bereich der Naht bewegt und damit auf der Haut scheuert.
Ferner ist es bekannt, Sporthosen wie Fahrradhosen aus Stretch­ stoff dadurch herzustellen, dass ein Schlauch gestrickt wird. Der Schlauch wird sodann von einer Seite in Längsrichtung ein­ geschnitten und entlang dieser Schnittkante derart vernäht, dass zwei Hosenbeine ausgebildet werden. Hierbei entsteht wiederum eine wulstartige Naht an der Innenseite der Ober­ schenkel sowie im Sitzbereich der Fahrradhose. Insbesondere an diesen Körperstellen sind Druck- und Scheuerstellen äußerst un­ angenehm.
Aus DE 79 22 268 U1 ist eine Fahrradhose bekannt, die in Form von Längsstreifen aus Maschenware elastisch dehnbare Bereiche aufweist. Die Befestigung dieser Bereiche der Hose, an den übrigen Hosenteilen ist nicht entnehmbar.
Aus US 4 961 233 ist ferner eine Hose für Radfahrer bekannt, die aus synthetischem Vlies und Leder hergestellt ist, das bei Hitze verformbar ist. Die Hose besteht aus einem einzigen Stück.
Aufgabe der Erfindung ist es, den Tragekomfort von Bekleidungs­ stücken aus feinmaschig gestricktem Stretchstoff, insbesondere von. Fahrradhosen zu erhöhen. Insbesondere ist es Aufgabe der Erfindung das Auftreten von Druckstellen, Scheuerstellen und dergleichen zu vermeiden.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merk­ male des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in Unteransprüchen beschrieben.
Das Bekleidungsstück ist erfindungsgemäß nahtlos. Das gesamte Bekleidungsstück weist somit keine wulstartigen Nähte auf. Ins­ besondere an Stellen, die beispielsweise bei Fahrradhosen be­ sonders kritisch sind, sind keine wulstartigen Nähte vorgesehen. So weist die erfindungsgemäße Hose keine wulstartigen Nähte an den Oberschenkeln oder im Sitzbereich auf.
Da die erfindungsgemäße Hose keine Naht aufweist, ist eine gute Elastizität der Hose gewährleistet. Im Bereich von Nähten tritt eine sogenannte Sperrung auf, da Stoff im Bereich von Nähten nicht oder nur in sehr begrenztem Maße dehnbar ist. Diese Sper­ rung tritt auch unmittelbar neben der Naht auf. Insbesondere im Schritt bzw. Sitzbereich der Hose erfolgt beispielsweise bei Fahrradhosen oder anderen Sporthosen eine besonders hohe Be­ lastung bezüglich der Dehnbarkeit der Hose. Da die erfindungs­ gemäße Hose im Schritt- bzw. Sitzbereich keine Naht aufweist, kann ein Beschädigen der Hose wie beispielsweise ein Aufreißen von Nähten nicht auftreten.
Zur Herstellung eines nahtlosen Bekleidungsstücks aus fein­ maschig gestricktem Stretchstoff wird erfindungsgemäß unab­ hängig voneinander ein Vorderteil und ein Rückteil gestrickt. Das Stricken erfolgt gleichzeitig, so dass die beiden Teile parallel zueinander hergestellt werden. Die beiden Teile sind bei der Herstellung so zueinander angeordnet, dass die Außenkanten zueinander benachbart sind. Während des Strickvorgangs wird das Vorderteil und das Rückteil an einer Verbindungskante nahtlos miteinander verstrickt. Hierdurch ist es möglich, ein Bekleidungsstück zu erzeugen, das vollständig nahtlos ist. Ein derartiges Verstricken erfolgt auch entlang der Innennaht der Hosenbeine, so dass auch in diesem Bereich keine wulstartige Naht entsteht. Der Stretchstoff ist somit entlang der Verbindungskanten beidseitig eben und wulstfrei.
Da durch das Verstricken entlang der Verbindungskante keinerlei Naht entsteht, ist sowohl die Innenseite als auch die Außenseite des Bekleidungsstücks wulstfrei und eben. Dies hat, insbesondere bei eng anliegenden Bekleidungsstücken wie Fahrradhosen den Vorteil, dass durch Nähte keine Druckstellen und Scheuerstellen hervorgerufen werden können. Aufgrund des Verstrickens entlang der Verbindungskante ist dieser Bereich auch nut- und stufenfrei.
Vorzugsweise besteht das Bekleidungsstück aus demselben Garn. Dies bedeutet, dass das gesamte Bekleidungsstück, ausgenommen von später angebrachten Zusatzelementen, wie Taschen und Ähnlichem aus ein und demselben Material besteht und bei der Herstellung von Nähten keinerlei Material mit anderen Eigenschaften eingesetzt wird.
Um eine ununterbrochene Verbindungskante zu erzeugen, die auch keine Löcher und dergleichen aufweist, ist jede Reihe des Vorderteils mit einer Reihe des Rückteils verstrickt. Dies bedeutet, dass beim reihenweise Stricken des Vorderteils jeweils beim Erreichen einer Außenkante das Garn beider Teile derartig geführt wird, dass sie miteinander verbunden, d. h. miteinander verstrickt werden. Die Anzahl der Verbindungspunkte zwischen dem Vorder- und dem Rückteil entspricht somit an jeder Verbindungskante der Anzahl der Reihen des Vorder- bzw. des Rückteils. Zur Formgebung des Bekleidungsstücks kann die Anzahl der Reihen des Vorder- und Rückteils um wenige Reihen variieren.
Vorzugsweise erfolgt das Verstricken des Vorderteils mit dem Rückteil während des Strickvorgangs des Vorder- und Rückteils. Das Vorder- und das Rückteil wird somit nicht separat voneinander gestrickt und anschließend zusammengefügt, sondern vielmehr bereits während des Strickvorgangs miteinander verbunden. Dies hat den Vorteil, dass der zusätzliche Arbeitsschritt des Verbindens entfällt und ferner das Verbinden mit dem für das Vorder- bzw. Rückteil verwendeten Garns erfolgt. Ein zusätzlicher Faden zum Verbinden der beiden Teile ist nicht erforderlich.
Auch bei erfindungsgemäß verstrickten Bekleidungsstücken, die nahtlos sind, ist entlang der Verbindungskante jedenfalls eine zumindest gegen das Licht sichtbare Kante vorhanden. Es handelt sich hierbei um eine rein optisch sichtbare Kante, die beim Tragen nicht gespürt werden kann. Um die Sichtbarkeit dieser Kante zu verringern ist die Maschenweite an der Verbindungskante im Wesentlichen genauso groß wie die Maschenweite des Vorder- und Rückteils. Im Idealfall ist es möglich, das Vorder- und das Rückteil derart miteinander zu verbinden, dass auch entlang der Verbindungskante keine Linie mehr sichtbar ist.
Das Bekleidungsteil kann im Vorder- und/oder Rückteil Bereiche aufweisen, die grobmaschiger gestrickt sind. Derartige Bereiche dienen zur Erhöhung der Luftdurchlässigkeit. Dies ist insbesondere bei Fahrradhosen vorteilhaft. Da die gesamte Hose gestrickt wird ist es möglich die grobmaschigen Bereiche durch eine entsprechende Steuerung der Strickmaschine zu erzeugen. Es ist daher nicht erforderlich Bereiche mit grobmaschigerer Struktur einzunähen. Somit können bei der erfindungsgemäßen Hose Bereiche mit einer grobmaschigeren Struktur vorgesehen sein, ohne dass dadurch Nähte entstehen, die wiederum Druckstellen und dergleichen hervorrufen.
Die Herstellung einer Fahrradhose oder eines anderen Bekleidungsstücks erfolgt durch eine Strickmaschine mit einem vorderen und einem hinteren Nadelbett. Durch das Nadelbett werden sogenannte double-needle-bar-Maschen gestrickt. Hierbei handelt es sich um äußerst feinmaschige Maschen.
Jeweils am Ende einer Reihe wird beispielsweise von dem hinteren Nadelbett eine Schlaufe erzeugt. Die Schlaufe wird vor einer Nadel des vorderen Nadelbetts aufgenommen, so dass das Garn des vorderen Nadelbetts durch die Schlaufe gefädelt wird. Hierdurch erfolgt ein Verstricken der Randbereiche entlang einer Verbindungskante. Dieselbe Verbindung erfolgte auch auf der anderen Außenseite der beiden Nadelbetten.
Um Hosenbeine herzustellen, müssen zwei weitere Verbindungskanten in der Mitte erzeugt werden, die an der Innenfläche der Schenkel verlaufen. Die beiden Nadelbetten sind somit derart ausgestaltet, dass auch in diesem Bereich von einem der Nadelbetten eine Schlaufe ausgeworfen wird, die vom jeweils anderen Nadelbett aufgegriffen wird. Durch eine entsprechende Steuerung der einzelnen Nadeln der Nadelbetten kann die Länge der Reihen variiert werden, so dass Hosenbeine in einem Stück gestrickt werden können, die nach unten beispielsweise enger werden, um möglichst gleichmäßig am Oberschenkel anzuliegen.
Dadurch, dass erfindungsgemäß die Kleidungsstücke ohne Nähte hergestellt werden können, ist es möglich, die in der Zeichnung dargestellte Fahrradhose herzustellen.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Fahrradhose handelt es sich um eine schematische Ansicht einer Trägerhose.
Die Fahrradhose weist ein Vorderteil und ein in der Zeichnung hinter dem Vorderteil 10 liegendes Rückteil 12 auf. Das Vorderteil 10 ist mit dem Rückteil 12 entlang äußerer Verbindungskanten 14 miteinander verstrickt. Ferner ist das Vorderteil 10 mit dem Rückteil 12 zur Ausbildung von Hosenbeinen 16 entlang einer inneren Verbindungskante 18, die an der Innenseite der Oberschenkel verläuft miteinander verstrickt. Die Verbindungskante 18 ist derart ausgebildet, dass sich die Hosenbeine 16 in Richtung der Hosenbeinenden 20 verjüngen. Die Länge der einzelnen Reihen des Vorderteils 10 und des Rückteils 12 variieren somit.
An einer den Hosenbeinen 16 gegenüberliegenden Kante 22 des Vorderteils 10 sind mit dem Vorderteil 10 zwei Träger 24 verbunden. Auf derselben Höhe, d. h. auf Höhe des Bunds ist das Rückteil 12 mit einem Rückenteil 26 verbunden. Das Rückenteil 26 liegt bei herkömmlichem Tragen der Hose am Rücken des Radfahrers an. Die Träger 24 verlaufen über die Brust des Radfahrers.
Bei warmer Witterung wird die Hose vom Radfahrer derart getragen, dass die Träger über die Brust verlaufen. Somit erfolgt durch den Fahrtwind in diesem Bereich eine gute Kühlung. Das Rückenteil 26 dient hierbei zum Aufsaugen von Schweiß. Bei kalter Witterung kann die Hose andersherum angezogen werden, so dass das Rückenteil 26 vorne an der Brust des Radfahrers anliegt. Hierbei dient das Rückenteil zum Abhalten von kühlem Fahrtwind.
Ein derartiges Wenden der Hose bei gleichbleibendem Tragekomfort ist nur aufgrund der nahtlosen Ausgestaltung der. Fahrradhose möglich.

Claims (9)

1. Bekleidungsstück aus einem feinmaschig gestrickten Stretchstoff, inbesondere Fahrradhose, mit unabhängig voneinander, gleichzeitg gestricktem Vorderteil (10) und Rückteil (12), wobei das Vorderteil (10) und das Rückteil (12) entlang mindestens einer Verbindungskante (14, 18) nahtlos miteinander verstrickt sind.
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stretchstoff entlang der Verbindungskante (14, 18) beiderseitig eben und wulstfrei ist.
3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Bekleidungsstück aus demselben Garn hergestellt ist.
4. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass jede Reihe des Vorderteils (10) mit einer Reihe des Rückteils (12) verstrickt ist, so dass eine ununterbrochene Verbindungskante (14, 18) entsteht.
5. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstricken des Vorderteils (10) mit dem Rückteil (12) während des Strickens des Vorder- (10) und Rückteils (12) erfolgt.
6. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstricken des Vorderteils (10) mit dem Rückteil (12) durch Verbinden des Garns, mit dem das Vorderteil (10) gestrickt wird, und des Garns, mit dem das Rückteil (12) gestrickt wird, erfolgt.
7. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschenweite an der Verbindungskante (14, 18) im Wesentlichen der Maschenweite des Vorder- (10) und Rückteils (12) entspricht.
8. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorder- (10) und/oder das Rückteil (12) grobmaschig gestrickte Bereiche zur Erhöhung der Luftdurchlässigkeit aufweisen.
9. Fahrradhose nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Vorderteil (10) gestrickte Träger (24) und mit dem Rückteil (12) ein im wesentlichen geschlossenes Rückenteil (26) verbunden ist.
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Inventor name: RESCHEWITZ, MICHAEL, 57392 SCHMALLENBERG, DE

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