DE10045883A1 - Ausleger für eine flechige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine - Google Patents
Ausleger für eine flechige Bedruckstoffe verarbeitende MaschineInfo
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Abstract
Ein Ausleger einer flächige Bedruckstoffe verarbeitenden Maschine, insbesondere Bogen verarbeitenden Druckmaschine, mit einer Stapelstation (14) und einer Bereitstellungsstation (24) für Stapelunterlagen (26) ist mit einer Beschickungsvorrichtung ausgestattet, mittels welcher in die Bereitstellungsstation (24) eingeführte Stapelunterlagen (26) unter Ausrichtung derselben in einen heb- und senkbaren Stapelunterlagenträger (29) übergebbar sind, der unter einer Absenkung desselben einerseits die Stapelunterlagen (26) an einen Förderer (Rahmen 27, Schlitten 28) übergibt, mittels welchem die Stapelunterlagen (26) in die Stapelstation (14) verbringbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe
verarbeitende Maschine, insbesondere eine Bogen verarbeitende
Druckmaschine, mit einer Stapelstation, in welcher zu dieser in einer
Verarbeitungsrichtung beförderte Bogen gestapelt werden, einer bezüglich der
Verarbeitungsrichtung stromaufwärts gegenüber der Stapelstation gelegenen
Bereitstellungsstation mit einer in einer Seitenwand vorgesehenen
Einschuböffnung zum Einführen einer Stapelunterlage in die
Bereitstellungsstation und einem Förderer, mittels welchem die in die
Bereitstellungsstation eingeführte Stapelunterlage in die Stapelstation
verbringbar ist sowie eine mit dem Ausleger ausgestattete flächige
Bedruckstoffe verarbeitende Maschine, insbesondere eine Druckmaschine.
Ein Ausleger der genannten Art ist aus der Druckschrift DE 196 12 294 C2
bekannt. Diese offenbart einen Förderer, mittels welchem Stapelunterlagen
unterschiedlicher Art von der genannten Bereitstellungsstation in die genannte
Stapelstation transportierbar sind. Insoweit es sich bei diesen Stapelunterlagen
um solche in Form eines Rechens oder eines Schwebetisches handelt, wird
zumindest bei ein und demselben von der Maschine abzuarbeitenden Auftrag
ein und dieselbe Stapelunterlage gegebenenfalls mehrfach zwischen der
Bereitstellungsstation und der Stapelstation hin und her verfahren. Eine
notwendige Umrüstung des Auslegers auf eine andere Stapelunterlage ist
dabei allenfalls bei einem Auftragswechsel erforderlich, und auch nur dann,
wenn beispielsweise im Falle einer in Form eines Rechens vorgesehenen
Stapelunterlage diese für den Fall der Stapelbildung auf nicht mit Nuten
versehenen Paletten ungeeignet ist, um einen Stapelwechsel während des
Fortdruckes durchzuführen, so dass der Ausleger auf eine Stapelunterlage in
Form des genannten Schwebetisches umgerüstet werden muss. Eine montierte
Stapelunterlage in Form des Rechens oder des Schwebetisches verbleibt also
in der Regel über einen relativ großen Zeitraum im Einsatz, da beim
Stapelwechsel unter Verwendung eines Rechens oder eines Schwebetisches
als eine einen Hilfsstapelträger bildende Stapelunterlage je nach Art der
verwendeten Palette der Hilfsstapelträger von Fall zu Fall immer ein und
derselbe ist.
Im Falle einer Hürdenbildung ist jedoch für jeden zu bildenden Teilstapel eine
weitere Stapelunterlage in Form eines Hürdenbrettes erforderlich.
Eine Vorrichtung zur mechanisierten, von einer Bereitstellungsstation
ausgehenden Beschickung einer Stapelstation mit verlorenen
Stapelunterlagen, wie insbesondere mit Hürdenbrettern, ist aus der Druckschrift
DE 43 44 361 C2 bekannt. In der darin offenbarten Bereitstellungsstation ist
eine Mehrzahl von aufeinandergeschichteten Stapelunterlagen in einem
Magazin bevorratet, aus welchem die jeweils unterste mittels eines zwischen
der Bereitstellungsstation und der Stapelstation hin und her verfahrbaren und
mit Mitnehmern ausgestatteten Rechens in die Stapelstation transportierbar ist.
Angaben über eine Befüllung des Magazins sind der genannten Druckschrift
nicht entnehmbar. Es ist jedoch vorstellbar, dass das Magazin vor Beginn eines
Druckauftrags durch manuelles Einlegen der Stapelunterlagen aufgefüllt wird.
Die bekannte Vorrichtung ist damit durchaus vorteilhaft zur Hürdenauslage
einsetzbar solange ein Druckauftrag eine gewisse Auflagenhöhe und damit
eine gewisse Anzahl von erforderlichen Hürdenbrettern nicht überschreitet.
Der in der eingangs genannten Druckschrift DE 196 12 294 C2 offenbarte
Ausleger ist für den Fall einer Überschreitung einer gewissen Auflagenhöhe
zwar grundsätzlich geeignet. Es verbleibt hierbei jedoch die Schwierigkeit des
Einbringens entsprechender Stapelunterlagen in die Bereitstellungsstation. Der
in der letztgenannten Druckschrift offenbarte Ausleger bietet hierzu lediglich
eine schlitzförmige seitliche Öffnung einer Seitenwand des Auslegers an, durch
welche jeweils eine Stapelunterlage in Form eines Hürdenbrettes in die
Bereitstellungsstation verbracht und an der Förderer übergeben werden soll,
der zur Aufnahme der Stapelunterlage lediglich Rahmenschenkel aufweist, die
in der Nachbarschaft einer jeweiligen Seitenwand angeordnet sind. Das
Einbringen einer Stapelunterlage durch die besagte Einschuböffnung erweist
sich damit als äußerst schwierig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs genannten Ausleger
so auszubilden, dass das Einbringen von Stapelunterlagen in die
Bereitstellungsstation erleichtert wird und in kürzester Zeit durchführbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist in der Bereitstellungsstation ein
Stapelunterlagenträger mit einem zwischen einem ersten Niveau und einem
gegenüber diesem tieferen zweiten Niveau verstellbaren Auflager angeordnet,
welches auf seinem ersten Niveau die in die Bereitstellungsstation eingeführte
Stapelunterlage aufnimmt und unter Verstellung in Richtung auf das zweite
Niveau an den Förderer übergibt.
Bei dieser Ausgestaltung ist eine jeweils durch die Einschuböffnung in die
Bereitstellungsstation eingeführte Stapelunterlage auf den
Stapelunterlagenträger aufschiebbar, welcher die Stapelunterlage sodann in
erforderlicher Weise derart ausrichtet, dass nach erfolgtem Einschieben der
Stapelunterlage diese unter Absenkung des Stapelunterlagenträgers an den
Förderer übergeben wird, nachdem die Stapelunterlage durch die besagte
Ausrichtung in eine waagerechte Lage verbracht wurde.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des
Erfindungsgegenstandes sind den beigefügten Zeichnungen und der darauf
Bezug nehmenden nachfolgenden näheren Erläuterung entnehmbar.
In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Endabschnittes einer Bogen
verarbeitenden Druckmaschine, wobei der Endabschnitt den
eingangs genannten Ausleger mit einer Stapelstation und einer
Bereitstellungsstation umfasst, und wobei die erfindungsgemäße
Ausbildung hier lediglich grob angedeutet ist,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Stapelstation und die
Bereitstellungsstation, wobei auf eine vollständige Darstellung
aller Komponenten verzichtet ist,
Fig. 3 einen quer zur Verarbeitungsrichtung geführten Schnitt durch die
Bereitstellungsstation,
Fig. 4 ein Detail aus Fig. 3 in Form eines dort erkennbaren
Hubmechanismusses, mittels welchem ein Auflager zur Aufnahme
einer Stapelunterlage zwischen einem ersten Niveau und einem
tieferen zweiten Niveau verstellbar ist, in einer dem zweiten
Niveau entsprechenden Stellung des Hubmechanismusses und in
Form eines von diesem getragenen Auflagers in dem ersten und
dem zweiten Niveau entsprechenden Höhenlagen,
Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel einer Förderwalze mit einem innerhalb
dieser angeordneten Antrieb für dieselbe,
Fig. 6 Details einer Ansicht in Richtung des Pfeils VI in Fig. 2.
Der in Fig. 1 dargestellte Abschnitt einer Bogen verarbeitenden
Rotationsdruckmaschine umfasst einen auf eine letzte Verarbeitungsstation
folgenden Ausleger 1. Eine solche Verarbeitungsstation kann ein Druckwerk
oder ein Nachbehandlungswerk sein, wie beispielsweise ein Lackwerk. Im
vorliegenden Beispiel handelt es sich bei der letzten Verarbeitungsstation um
ein im Offsetverfahren arbeitendes Druckwerk 2 mit einem Druckzylinder 2.1.
Dieser führt einen jeweiligen Bogen 3 in einer mittels des Richtungspfeils 5
angedeuteten Verarbeitungsrichtung durch einen Druckspalt zwischen dem
Druckzylinder 2.1 und einem damit zusammenarbeitenden
Gummituchzylinder 2.2 und übergibt ihn anschließend an einen
Kettenförderer 4 unter Öffnen von am Druckzylinder 2.1 angeordneten, zum
Erfassen des Bogens 3 an einem Greiferrand am vorauseilenden Ende des
Bogens vorgesehenen Greifern. Der Kettenförderer 4 umfasst zwei
Förderketten 6, von welchen eine jeweilige entlang einer jeweiligen Seitenwand
des Kettenauslegers 1 betriebsmäßig umläuft. Eine jeweilige Förderkette 6
umschlingt je eines von zwei synchron angetriebenen Antriebskettenrädern 7,
deren Drehachsen miteinander fluchten, und ist im vorliegenden Beispiel über
je ein gegenüber den Antriebskettenrädern 7 stromabwärts bezüglich der
Verarbeitungsrichtung befindliches Umlenkkettenrad 8 geführt. Zwischen den
beiden Förderketten 6 erstrecken sich von diesen getragene Greifersysteme 9
mit Greifern 9.1, welche Lücken zwischen den am Druckzylinder 2.1
angeordneten Greifern durchfahren und dabei einen jeweiligen Bogen 3 unter
Erfassen des genannten Greiferrandes am vorauseilenden Ende des Bogens 3
unmittelbar vor dem Öffnen der am Druckzylinder 2.1 angeordneten Greifer
übernehmen, ihn über eine Bogenleitvorrichtung 10 hinweg zu einer
Bogenbremse 11 transportieren und sich dort zur Übergabe des Bogens 3 an
die Bogenbremse 11 öffnen. Diese vermittelt den Bogen eine gegenüber der
Verarbeitungsgeschwindigkeit verringerte Ablagegeschwindigkeit und gibt sie
nach Erreichen derselben ihrerseits frei, so dass ein jeweiliger nunmehr
verlangsamter Bogen 3 in einer Stapelstation 14 schließlich auf
Vorderkantenanschläge 12 auftrifft und unter Ausrichtung an diesen und an
diesen gegenüberliegenden, quer zur Verarbeitungsrichtung schwenkbaren
Hinterkantenanschlägen 13 gemeinsam mit vorausgegangenen und/oder
nachfolgenden Bogen 3 einen Stapel 14.1 bildet, der mittels eines Hubwerkes
in dem Maße absenkbar ist, wie der Stapel 14.1 anwächst. Von dem Hubwerk
sind in Fig. 1 lediglich eine den Stapel 14.1 tragende Plattform 15 und diese
tragende, strichpunktiert angedeutete Hubketten 16 wiedergegeben.
Die Förderketten 6 sind entlang ihrer Wege zwischen den
Antriebskettenrädern 7 einerseits und den Umlenkkettenrädern 8 andererseits
mittels Kettenführungsschienen geführt, welche somit die Kettenbahnen der
Kettentrume bestimmen. Im vorliegenden Beispiel werden die Bogen 3 von
dem in Fig. 1 unteren Kettentrum transportiert. Dem von diesem durchlaufenen
Abschnitt der Kettenbahn folgt eine diesem zugewandte, an der
Bogenleitvorrichtung 10 ausgebildete Bogenleitfläche 17. Zwischen dieser und
dem jeweils darüber hinweggeführten Bogen 3 ist bevorzugt betriebsmäßig ein
Tragluftpolster ausgebildet. Hierzu ist die Bogenleitvorrichtung 10 mit in die
Bogenleitfläche 17 mündenden hier nicht dargestellten Blasluftdüsen
ausgestattet.
Um ein gegenseitiges Verkleben der bedruckten Bogen 3 im Stapel 14.1 zu
verhindern, sind auf dem Weg der Bogen 3 von den Antriebskettenrädern 7 zur
Bogenbremse 11 ein Trockner 19 und eine Bestäubungsvorrichtung 20
vorgesehen.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Erwärmung der Bogenleitfläche 17 durch
den Trockner 19 ist in die Bogenleitvorrichtung 10 ein Kühlmittelkreislauf
integriert, der in Fig. 1 durch eine Kühlmittelwanne 23 angedeutet ist.
Die Fig. 2 zeigt in einer Draufsicht eine benachbart zur Stapelstation 14, hier
bevorzugt bezüglich der Verarbeitungsrichtung stromaufwärts gegenüber der
Stapelstation 14 vorgesehene Bereitstellungsstation 24, in deren Bereich, wie
in Fig. 1 erkennbar, in einer Seitenwand 1.1 des Auslegers 1 eine
Einschuböffnung 25 zum Einführen einer Stapelunterlage 26 in die
Bereitstellungsstation 24 vorgesehen ist. Zwischen der Stapelstation 14 und
der Bereitstellungsstation 24 besteht eine funktionelle Anbindung über einen im
weiteren Verlauf erläuterten Förderer, mittels welchem die in die
Bereitstellungsstation 24 eingeführte Stapelunterlage 26 in die Stapelstation 14
verbringbar ist.
Über die Stapelstation 14 und die Bereitstellungsstation 24 hinweg erstreckt
sich ein heb- und senkbarer rechteckiger Rahmen 27 mit seitlichen, im Bereich
einer jeweiligen der Seitenwände 1.1 und 1.2 angeordneten
Rahmenschenkeln 27.1 und 27.2, die an deren jeweiligen Enden mittels einer
Traverse 27.3 und 27.4 miteinander verbunden sind (siehe Fig. 5). Die
Rahmenschenkel 27.1 und 27.2 tragen einen entlang dieser zwischen der
Bereitstellungsstation 24 und der Stapelstation 14 hin und her verschiebbaren,
zur Aufnahme einer Stapelunterlage 26 ausgebildeten U-förmigen Schlitten 28
mit Schenkeln 28.1 und 28.2 und einem diese verbindenden, in Fig. 3
erkennbaren, der Stapelstation 14 abgewandten Steg 28.3. Die
Rahmenschenkel 27.1 und 27.2 sind als Hohlprofile ausgebildet, in welchen
Linearantriebe untergebracht sind. Die Schenkel 28.1 und 28.2 des Schlittens
28 sind über die Rahmenschenkel 27.1 und 27.2 durchgreifende Mitnehmer mit
den Linearantrieben verbunden und in unmittelbarer Nachbarschaft zu den
Rahmenschenkeln 27.1 und 27.2 angeordnet.
Der Rahmen 27 mit den darin integrierten Linearantrieben und der Schütten 28
bilden einen Förderer, mittels welchem eine jeweilige in die
Bereitstellungsstation 24 eingeführte, auf dem Schlitten 28 abgelegte
Stapelunterlage 26 in die Stapelstation 14 verbringbar ist.
Zur Realisierung des genannten Förderers im Einzelnen wird bevorzugt auf die
in DE 196 12 294 C2 in Bezug auf das dortige Hilfsstapelaufnahmeelement und
den dortigen Hilfsstapelrahmen dargelegte Ausgestaltung zurückgegriffen.
Der Schlitten 28 ist zur Aufnahme einer jeweiligen Stapelunterlage 26
ausgebildet. Hierzu sind, wie in Fig. 3 erkennbar, die Schenkel 28.1 und 28.2
des Schlittens 28 jeweils derartig mit einem L-förmigen Querschnitt versehen,
dass ein jeweiliges L einen jeweiligen seitlichen Randbereich einer
Stapelunterlage 26 unterfängt und einen Anschlag für eine jeweilige seitliche
Stirnseite der Stapelunterlage 26 ausbildet, die hier in Form eines
Hürdenbrettes vorliegt.
In der Bereitstellungsstation 24 ist ein Stapelunterlagenträger 29 mit einem
zwischen einem ersten Niveau und einem gegenüber diesem tieferen zweiten
Niveau verstellbaren Auflager 29.1 angeordnet. Der Stapelunterlagenträger 29
ist, wie insbesondere in Fig. 3 erkennbar, in eine an der Unterseite des
Rahmens 27 angeordnete und von diesem getragene Wanne 30 eingesetzt
und an einem Wannenboden 30.1 der Wanne 30 befestigt und er besitzt die
Form eines Hubtisches mit einer am Auflager 29.1 ausgebildeten
Tischfläche 29.1' und eines das Auflager 29.1 tragenden, mittels eines
Stellzylinders 29.2 betätigbaren Hubwerkes 29.3, hier in Form eines
Gelenkgetriebes mit einer Schwenkhebelanordnung.
Die Fig. 4 zeigt den Hubtisch in einer aus dem Ausleger 1 herausgelösten
Darstellung, wobei das Hubwerk 29.3 in einer Stellung wiedergegeben ist, in
welcher sich das Auflager 29.1 auf dessen tieferen zweiten Niveau befindet.
Das Auflager 29.1 ist sowohl in dessen Lage auf dem zweiten als auch in
dessen Lage auf dem höheren ersten Niveau dargestellt.
Wie der Fig. 3 weiterhin entnehmbar, ist an der die bereits erwähnte
Einschuböffnung 25 aufweisenden Seitenwand 1.1 des Auslegers 1 in
vorteilhafter Ausgestaltung eine Rampe 31 angeordnet. Diese stützt während
einer Anfangsphase der hier manuellen Beschickung der
Bereitstellungsstation 24 mit einer Stapelunterlage 26 die letztere ab und
erbringt somit eine weitere Erleichterung beim Einbringen derselben in die
Bereitstellungsstation 24.
Der die Wanne 30 und somit den Stapelunterlagenträger 29 tragende und, wie
bereits erwähnt, heb- und senkbare Rahmen 27 nimmt wenigstens während
des Einschiebens der Stapelunterlage 26 durch die Einschuböffnung 25 in die
Bereitstellungsstation 24 eine derartige Höhenlage ein, dass die
Stapelunterlage 26 unter Einschieben in die Bereitstellungsstation 24 an die
Tischfläche 29.1' des mittels des Hubwerkes 29 auf dem ersten Niveau
gehaltenen Auflagers 29.1 übergebbar ist. Das von dem Auflager 29.1, genauer
von dessen Tischfläche 29.1' eingenommene erste Niveau liegt hierbei
oberhalb der Schenkel 28.1 und 28.2 des Schlittens 28, zumindest jedoch
oberhalb derjenigen durch den L-förmigen Querschnitt von dessen
Schenkeln 28.1 und 28.2 gebildeten Stützflächen, welche zum Unterfangen der
seitlichen Randbereiche der Stapelunterlage 26 vorgesehen sind. Im übrigen ist
dieses erste Niveau derart mit den Lagen der Einschuböffnung 25 und der
Rampe 31 abgestimmt, dass ein ungehindertes Einführen der
Stapelunterlage 26 in die Bereitstellungsstation 24 möglich ist.
Zum lagegerechten Positionieren der Stapelunterlage 26 auf dem Auflager 29.1
des Stapelunterlagenträgers 29 während der Übergabe der Stapelunterlage 26
an die Tischfläche 29.1' des Auflagers 29.1 sind an dem Rahmen 27 die in
Einschubrichtung seitlichen Stirnflächen der Stapelunterlage 26 führende
Führungsschienen 32 und 33 und eine Anschlagschiene 34 angeordnet.
Mittels eines Rückhubes der zum Positionieren der Stapelunterlage 26 auf dem
Auflager 29.1 ausgefahrenen Kolbenstange des Stellzylinder 29.2 wird das
Auflager 29.1 von seinem ersten Niveau auf sein tiefer gelegenes zweites
Niveau abgesenkt. Dieses zweite Niveau ist derart definiert, dass die zuvor auf
der Tischfläche 29.1' abgelegte Stapelunterlage 26 während des Absenkens
des Auflagers 29.1 seitens der Schenkel 28.1 und 28.2 des Schlittens 28 von
der Tischfläche 29.1' abgehoben und damit an den den Schlitten 28
umfassenden Förderer übergeben wird.
Eine weitere Erleichterung ergibt sich mit einem in weiterer Ausgestaltung
vorgesehenen weiteren Förderer 35, mittels welchem die Stapelunterlage 26
dem Stapelunterlagenträger 29 zuführbar ist. Dieser weitere Förderer 35
umfasst bevorzugt eine mit einem Antrieb 35.1 verbundene Förderwalze 35.2,
wobei der Antrieb 35.1, wie am Beispiel gemäß Fig. 5 gezeigt,
vorteilhafterweise innerhalb der Förderwalze 35.2 angeordnet ist. Bei diesem
Beispiel stellt die Förderwalze 35.2 einen Außenring eines als Außenringläufer
ausgebildeten Elektromotors dar. Die Förderwalze 35.2 ist dem Auflager 29.1
an dessen der Einschuböffnung 25 zugewandten Ende zugeordnet und
überragt geringfügig die am Auflager 29.1 ausgebildete Tischfläche 29.1',
wobei die Höhenlage der Förderwalze 35.2 auf nicht näher dargestellte Weise
in gewissen Grenzen einstellbar ist.
Zur Gewährleistung eines sicheren Transportes der durch Hindurchschieben
durch die Einschuböffnung 25 an den weiteren Förderer 35 übergebenen
Stapelunterlage 26 umfasst dieser Förderer 35 des weiteren bevorzugt eine
Rollenanordnung 35.3, die achsparallel zur Förderwalze 35.2 angeordnet und
in Richtung auf diese im vorliegenden Ausführungsbeispiel mittels
Schenkelfedern 35.3 vorgespannt ist. In der Position des Auflagers 29.1 auf
seinem ersten Niveau ist eine in den Bereich der Förderwalze 35.2 verbrachte
Stapelunterlage 26 zwischen der Förderwalze 35.2 und der
Rollenanordnung 35.3 aufgrund der genannten Vorspannung der letzteren
eingespannt.
Zur Absicherung einer im Hinblick auf die Dimensionierung der
Stapelunterlagen 26 korrekten Beschickung der Bereitstellungsstation 24 und
damit der Stapelstation 14 mit Stapelunterlagen 26 ist des Weiteren ein
Anschlag 36 vorgesehen, der die maximale Wandstärke der dem
Stapelunterlagenträger 29 zuführbaren Stapelunterlagen 26 auf ein
vorbestimmtes Maß beschränkt.
Im vorliegenden Beispiel ist der Anschlag 36 in Form einer in Fig. 3 im
Querschnitt erkennbaren Stange ausgebildet, die sich quer zur
Einschubrichtung der Stapelunterlage 26 entlang der Einschuböffnung 25
erstreckt.
Gemäß einer ebenfalls im Hinblick auf eine Beschickung der
Bereitstellungsstation 24 mit korrekt dimensionierten Stapelunterlagen 26
getroffenen Vorkehrung ist ein in Fig. 3 angedeuteter Sensor 37 vorgesehen,
der nach erfolgtem vollständigen Einschieben der Stapelunterlage 26 in die
Bereitstellungsstation 24 ein Signal erzeugt, wenn ein bezüglich der
Einschubrichtung nachlaufendes Ende der Stapelunterlage 26 von einer
vorbestimmten Position abweicht.
Das nachlaufende Ende einer jeweiligen Stapelunterlage 26 nimmt in deren am
Anschlag 34 für die in Einschubrichtung vorauseilende Stirnseite der
Stapelunterlage 26 anliegenden Lage, das heißt nach erfolgtem vollständigen
Einschieben der Stapelunterlage 26 in die Bereitstellungsstation 24 dann eine
vorbestimmte Position ein, wenn es unter Absenken des Auflagers 29.1 in der
L-förmigen Ausnehmung des Schenkels 28.1 des Schlittens 28 aufgenommen
wird. Andernfalls ist die seitliche Erstreckung der Stapelunterlage 26 zu groß
oder zu klein. Mittels des in diesen Fällen vom Sensor 37 erzeugten Signals
sind sodann die genannten, im Rahmen 27 integrierten Linearantriebe
blockierbar.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bereitstellungsstation 24 von
den umlaufenden Greifersystemen 9 durchfahren wird, sind in weiterer
Ausgestaltung Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die einen manuellen Eingriff
in die Einschuböffnung 25 verhindern.
Wie in Fig. 3 erkennbar, sehen diese Vorkehrungen bevorzugt vor, dass an der
Außenseite der der Einschuböffnung 25 aufweisenden Seitenwand 1.1 ein die
Einschuböffnung 25 umgebendes Gehäuse 38 angeordnet ist, welches die
Rampe 31, eine der Einschuböffnung 25 vorgeordnete Öffnung 38.1 zum
Durchschieben der Stapelunterlage 26 und eine Klappe 38.2 umfasst, welche
in einer ersten Stellung derselben die Öffnung 38.1 verschließt, in einer zweiten
Stellung die Öffnung 38.1 zum Einschieben der Stapelunterlage 26 freigibt und
in der ersten Stellung verriegelbar ist.
Das Gehäuse 38 weist einen Boden in Form der bereits genannten Rampe 31
auf. Diese ist um eine horizontale Achse 38.3 an einem der Seitenwand 1.1
abgewandten Ende des Gehäuses 38 schwenkbar an letzterem aufgehängt
und stützt sich mit ihrem der Seitenwand 1.1 zugewandten Ende auf dem
Rahmen 27 ab. Die Rampe 31 passt sich somit gegebenenfalls
unterschiedlichen Höhenlagen des wie erwähnt heb- und senkbaren
Rahmens 27 an.
In Fig. 3 ist die Klappe 38.2 in ihrer die Öffnung 38.1 verschließenden ersten
Stellung dargestellt.
Die Fig. 6 zeigt die wesentlichen Teile eines Ausführungsbeispieles eines
Verriegelungsmechanismusses 39 zur Verriegelung der Klappe 38.2 in deren
die Öffnung 38.1 verschließender ersten Stellung. Hiernach umfasst der
Verriegelungsmechanismus 39 ein im Querschnitt rechteckig ausgebildetes, im
Bereich einer Seitenwand 38.4 des Gehäuses 38 gelegenes Endstück einer mit
der Klappe 38.2 fest verbundenen und schwenkbar am Gehäuse 38
angeordneten Klappenachse 39.1, sowie einen schwenkbar an der
Seitenwand 38.4 angeordneten Riegel 39.2 in Form eines zweiarmigen Hebels
mit einem zum formschlüssigen Umgreifen des Endstückes der
Klappenachse 39.1 ausgebildeten Maul an einem ersten Hebelende und einem
am zweiten Hebelende angreifenden, an der Seitenwand 38.4 angelenkten,
beispielsweise pneumatisch beaufschlagbaren Stellzylinder 39.3, mittels
welchem das Maul des Riegels 39.2 in bzw. außer Eingriff mit dem genannten
Endstück der Klappenachse 39.1 bringbar ist. Im Eingriff ist eine
Schwenkbewegung der Klappe 38.2 aufgrund der Geometrie des Endstückes
der Klappenachse 39.1 und des Maules des Riegels 39.2 blockiert. Dieser Fall
liegt bevorzugt bei einem unbeaufschlagten Zustand des vorzugsweise
einfachwirkend ausgebildeten Stellzylinders 39.3 vor.
1
Ausleger
1.1
,
1.2
Seitenwand des Auslegers
2
Druckwerk
2.1
Druckzylinder
2.2
Gummituchzylinder
3
Bogen
4
Kettenförderer
5
Richtungspfeil
6
Förderkette
7
Antriebskettenrad
8
Umlenkkettenrad
9
Greifersystem
9.1
Greifer
10
Bogenleitvorrichtung
11
Bogenbremse
12
Vorderkantenanschlag
13
Hinterkantenanschlag
14
Stapelstation
14.1
Stapel
15
Plattform
16
Hubkette
17
Bogenleitfläche
19
Trockner
20
Bestäubungsvorrichtung
23
Kühlmittelwanne
24
Bereitstellungsstation
25
Einschuböffnung
26
Stapelunterlage
27
Rahmen
27.1
,
27.2
Rahmenschenkel
27.3
,
27.4
Traverse
28
Schlitten
28.1
,
28.2
Schenkel des Schlittens
28
28.3
Steg des Schlittens
28
29
Stapelunterlagenträger
29.1
Auflager des Stapelunterlagenträgers
29
29.1
' Tischfläche des Auflagers
29.1
29.2
Stellzylinder
29.3
Hubwerk
30
Wanne
30.1
Wannenboden
31
Rampe
32
Führungsschiene
33
Führungsschiene
34
Anschlagschiene
35
Förderer
35.1
Antrieb
35.2
Förderwalze
35.3
Rollenanordnung
35.3
' Schenkelfeder
36
Anschlag
37
Sensor
38
Gehäuse
38.1
Öffnung
38.2
Klappe
38.3
Achse
38.4
Seitenwand des Gehäuses
38
39
Verriegelungsmechanismus
39.1
Klappenachse
39.2
Riegel
39.3
Stellzylinder
Claims (12)
1 Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine,
insbesondere eine Bogen verarbeitende Druckmaschine, mit einer
Stapelstation, in welcher zu dieser in einer Verarbeitungsrichtung
beförderte Bogen gestapelt werden, einer bezüglich der
Verarbeitungsrichtung stromaufwärts gegenüber der Stapelstation
gelegenen Bereitstellungsstation mit einer Einschuböffnung zum
Einführen einer Stapelunterlage in die Bereitstellungsstation und mit
einem Förderer, mittels welchem die in die Bereitstellungsstation
eingeführte Stapelunterlage in die Stapelstation 14 verbringbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass in der Bereitstellungsstation (24) ein Stapelunterlagenträger (29)
mit einem zwischen einem ersten Niveau und einem gegenüber diesem
tieferen zweiten Niveau verstellbaren Auflager (29.1) angeordnet ist,
welches auf seinem ersten Niveau die in die Bereitstellungsstation (24)
eingeführte Stapelunterlage (26) aufnimmt und unter Verstellung in
Richtung auf das zweite Niveau an den Förderer (Rahmen 27, Schlitten
28) übergibt.
2. Ausleger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Auflager (29.1) eine Tischfläche (29.1') ausbildet, auf welche
die Stapelunterlage (26) aufschiebbar ist.
3. Ausleger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Rampe (31) vorgesehen ist, welche die Stapelunterlage (26)
während einer Anfangsphase von deren Zufuhr zum
Stapelunterlagenträger (29) abstützt.
4. Ausleger nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
einen weiteren Förderer (35), mittels welchem die Stapelunterlage (26)
dem Stapelunterlagenträger (29) zuführbar ist.
5. Ausleger nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass der weitere Förderer (35) eine mit einem Antrieb (35.1) verbundene
Förderwalze (35.2) umfasst.
6. Ausleger nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Antrieb (35.1) innerhalb der Förderwalze (35.2) angeordnet ist.
7. Ausleger nach Anspruch 5,
gekennzeichnet durch
eine Rollenanordnung (35.3), die achsparallel zur Förderwalze (35.2)
angeordnet und in Richtung auf diese vorgespannt ist.
8. Ausleger nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
einen Anschlag (36), der die maximale Wandstärke der dem
Stapelunterlagenträger (29) zuführbaren Stapelunterlagen (26) auf ein
vorbestimmtes Maß beschränkt.
9. Ausleger nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
einen Sensor (37), der nach erfolgtem vollständigen Einschieben der
Stapelunterlage (26) in die Bereitstellungsstation (24) ein Signal erzeugt,
wenn ein bezüglich der Einschubrichtung nachlaufendes Ende der
Stapelunterlage (26) von einer vorbestimmten Position abweicht.
10. Ausleger nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein die Einschuböffnung (25) umgebendes Gehäuse (38)
vorgesehen ist, welches die Rampe (31), eine der Einschuböffnung (25)
vorgeordnete Öffnung (38) zum Durchschieben der Stapelunterlage (26)
und eine Klappe (38.2) umfasst, welche in einer ersten Stellung
derselben die Öffnung (38.1) verschließt, in einer zweiten Stellung die
Öffnung (38.1) freigibt und in der ersten Stellung verriegelbar ist.
11. Ausleger nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Förderer (Rahmen 27, Schlitten 28) einen Schlitten (28)
umfasst, ein den Stapelunterlagenträger (29) tragender Rahmen (27)
vorgesehen ist, der den Schlitten (28) zwischen der
Bereitstellungsstation (24) und der Stapelstation (14) hin und her
verfahrbar aufnimmt, und die Rampe (31) am Rahmen abstützbar
schwenkbar aufgehängt ist.
12. Flächige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine, insbesondere eine
Bogen verarbeitende Druckmaschine,
gekennzeichnet durch
einen Ausleger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11.
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