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Meßbunker mit Fördergutschoneinrichtung für Gefäßförderanlagen in
Bergwerksbetrieben Es ist bekannt, in die Meßbunker für Gefäßförderanlagen in Bergwerksbetrieben
Fördergutschoneinrichtungen einzubauen, die ein schnelles und doch schonendes Füllen
des Bunkers erlauben und ungewollte Zerkleinerung des Fördergutes sowie Staubentwicklung
weitgehend vermeiden. Bisher wurde vorwiegens eine sogenannte Schonklappe verwendet,
die auf der geneigten Rutschfläche in besonderen Führungen vor dem Fördergut verfahrbar
oder verschiebbar ist und dieses beim Füllen abbremst, so daß es nicht ungehemmt
in den Meßl)unker hineinschießen kann.
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Diese bekannten Vorrichtungen sind in ihrem Aufbau und in ihrer Wirkungsweise
verhältnismäßig verwickelt. Sie benötigen besondere Führungsbahnen.
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Zudem müssen sie am Ende des Meßbunkers aus diesem herausgeführt
werden. Zum Abbremsen und insbesondere zum Rückholen ist ein motorischer Antrieb
notwendig, der die Schonklappe über die ganze Länge des Meßbunkers bewegt. Der mechanische
Aufwand ist hierbei naturgemäß erheblich, die Raumbeanspruchung verhältnismäßig
groß und das Auftreten von Störungen leicht möglich.
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Die Erfindung setzt an die Stelle der mit dem Gut laufenden Schonklappe
mehrere im Durchfluß querschnitt des Meßbunkers hintereinander pendelnd aufgehängte
Bremsklappen. Im Gegensatz zu den bekannten, einzeln oder gemeinsam verstellbaren
Bremsklappen bei Rutschen und dergleichen Fördermitteln dienen die Bremsklappen
nach der erfindungsgemäßen Anwendung bei einem Meßbunker jedoch nicht zur Regelung
des Durchflusses des Fördergutes durch ein Fördermittel, sondern zum schonenden
Füllen eines Meßbunkers. Die Verwendung von Bremsklappen bei Meßbunkern allein genügt
nicht, dg nicht nur das Gut schonend eingebracht werden soll, sondern darüber hinaus
eine restlose Füllung trotz der Bremsklappen sowie eine restlose ungehinderte Entleerung
ermöglicht werden muß. Deshalb sind nach der Erfindung außerdem den Bremsklappen
eine gemeinsam wirkende oder mehrere gemeinsam gesteuerte Bewegungsvorrichtungen
zugeordnet, durch die die Bremsklappen kurz vor oder mit Erreichen der vollkommenen
Fülfung in ihre oberste Endlage übergeführt und in dieser gehalten werden, so daß
sie die schnelle Entleerung des Bunkers nicht behindern.
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Zweckmäßig greift an den Bremsklappen bzw. deren Betätigungshebeln
über Zugmittel der Kolben eines steuerbaren Luftzylinders an, der die Bremsklappen
in die oberste Endlage bewegen kann. Erfindungsgemäß kann dabei die Bewegungsvorrichtung
bzw. der Luftzylinder für das Anheben der Bremsklappen von einer Handsteuervorrichtung
oder von einer selbsttätigen Steuervorrichtung abhängig gemacht sein, die von der
Stellung
vorzugsweise der untersten Bremsklappe beeinflußt wird.
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Nach der Erfindung kann außerdem durch die Steuervorrichtung bei
angehobenen Bremsklappen der weitere Zufluß von Fördergut zu dem Meßbunker gestoppt
oder abgestellt werden.
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Vorteilhafterwei,se wird die Steuervorrichtung so ausgebildet, daß
ein öffnen des Auslaßschiebers erst dann möglich ist, wenn die Bremsklappen angehoben
sind, also der Meßbunker gefüllt ist, und die Bremsklappen durch den Luftzylinder
so lange angehoben bleiben, wie der Auslaßschieber geöffnet ist.
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Um den Stand der Füllung des Meßbunkers nach außen bin sichtbar zu
machen, kann zweckmäßig von an sich bekannten Schaltbildern Gebrauch gemacht werden,
die das Fortschreiten der Füllung durch Ubertragung der Stellung der Bremsklappen
sichtbar machen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung schematisch
in verschiedenen Betriebslagen dargestellt.
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Abb. 1 zeigt die Anfangsstellung der Bremsklappen vor Beginn der
Beladung, Abb. 2 den Ladevorgang, Abb. 3 die Entleerungsbereitschaft in beladenem
Zustand, Abb. 4 das Schema der Bewegungsvorrichtung analog der Anfangsstellung nach
Abb. 1, Abb. 5 dasselbe analog dem Ladevorgang nach Abb. 2 Abb. 6 dasselbe analog
der Bereitschaft nach Abb. 3, Abb. 7 ein Steuerpult mit Anzeigerstellung bei unvollendeter
Füllung, Handhebelstellung analog Anfangsstellung (Abb. 1,4) und Ladevorgang (Abb.
2,5), Abb. 8 ein Steuerpult mit Anzeigerstellung bei vollendeter Füllung, Handhebelstellung
analog Bereitschaftsstellung (Abb. 3, 6),
Abb. 9 ein Steuerpult
mit Anzeigerstellung bei Entleerung, Handhebelstellung zum Öffnen des Auslaßschiebers.
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Die mit 1 bezeichnete Wipperanlage einer Füllanlage dient zum Beschicken
zweier nebeneinanderliegender Meßbunker 2, welche durch je einen Abdeckschieber
3 vermittels Preßluftzylinder 4 wechselweise gegen den Schüttstrom abgesperrt werden
können.
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Jeder Meßbunker 2 hat an seinem unteren Auslauf einen Abschlußschieber
5, welcher durch einen Preßluftzylinder 6 geöffnet werden kann, zwecks Entleerung
des Bunkers in das jeweils vorfahrende Schachtfördergefäß 7.
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Innerhalb des Meßbunkers 2 sind seinem Querschnitt angepaßte Bremsklappen
8 pendelnd aufgehängt.
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Außerhalb des Meßbuukers stehen die Bremsklappen 8 mit zweiarmigen
Hebeln 9 in fester Verbindung, an deren einem Ende Gewichte 10 und an deren anderem
Ende ein Zugmittel 11 od. dgl. angreifen, welches von einem Druckmittelzylinder
12 bewegt werden kann.
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Mit 13 ist eine verschiebbare Überleitschurre bezeichnet. Im Bereich
des Gegengewichtes 10 der untersten Bremsklappe 9 ist eine Steuervorrichtung 14
derart angeordnet, daß über die Leitung 15 eine Anzeigevorrichtung 16 entsprechend
der Endstellung dieser Bremsklappe 8 beeinflußt wird.
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Bei der in Abb. 1 und 4 dargestellten Anfangsstellung hängen die
Bremsklappen 8 beispielsweise senkrecht nach unten. Der Druckmittelzylinder 12 ist
drucklos. Wie in den Abb. 2 und 5 dargestellt, werden beim Beladevorgang durch das
vom Wipper 1 in den Meßbunker 2 eingebrachte Fördergut die Bremsklappen 8 nacheinander
angehoben und wird durch deren Widerstand das Fördergut gebremst und dadurch ein
schonendes Füllen erzwungen. Je weiter der Füllvorgang fortschreitet, desto mehr
wird durch die veränderte Winkelstellung die Bremswirkung verändert.
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Den entleerfertigen Füllzustand stellen die Abb. 3 und 6 dar. Die
unterste Bremsklappe 8 hat in angebobener Stellung oder schon etwas vorher durch
ihr Gewicht 10 die Steuervorrichtung 14 bewegt. Dadurch wurde Druckmittel über die
Leitung 15 zu dem Antrieb der Anzeigevorrichtung 16 gegeben, derart, daß dessen
Zeiger sinngemäß der Bremsklappenendstellung ausschlägt.
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Die Anzeigevorrichtung 16 ist in: Sichtnähe der Wipperanlage 1 angeordnet,
und zwar im Zusammenhang mit einem Schaltpult 17, welches die durch Kurvenscheiben
gegeneinander blockierten Handhebel 18 und 19 zum Steuern der Umstellventile 20
und 21 trägt.
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Durch den Hebel 18 werden über das Ventil 20 die Leitungen 22, 23
und die beiden Preßluftzylinder 4 und 12, der Abdeckschieber 3 und die Bremsklappen
8 derart gesteuert, daß entweder nach Abb. 7 der Schieber 3 geöffnet und die Bremsklappen
8 abgesenkt werden oder nach Abb. 8 der Schieber 3 geschlossen wird und die Bremsklappen
8 angehoben werden.
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Mit dem Umlegen des Handhebels 18 (vgl. Abb. 7 zu Abb. 8) erfolgt
das Schließen des Abdeckschiebers 3 und das Anheben der Bremsklappen8, womit der
Meßbunker 2 praktisch in Bereitschaft gestellt ist, um seinen Inhalt in das Fördergefäß
7 zu entleeren.
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Damit wird auch der vorher blockierte Handhebel 19 zur Betätigung
des Abschlußschiebers 5 freigegeben.
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Es bleibt jedoch von den vom Steuerventil 21 zum Hubzylinder 6 führenden
Leitungen 24 und 25 die Leitung 24 durch ein Sperrventil26 so lange blockiert, bis
das Fördergefäß 7 in die ordnungsgemäße Füllstellung eingefahren ist und durch eine
Leitschiene 27
den Taster des Ventils 26 bewegt und damit den Preßluftdurchtritt
freigibt.
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Mit dem Umlegen des Handhebels 19 (vgl. Abb. 8 zu Abb. 9) hebt sich
dann der Abschlußschieber5 unter gleichzeitigem Vorschwenken der Überleitschurre
13, so daß das Fördergut gleitend in das Fördergefäß 7 übertritt und in diesem durch
weitere Bremsklappen schonend niedergetragen wird.
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Sobald der Meßbunker 2 restlos entleert ist, wird durch Umlegen des
Handhebels 19 (vgl. Abb. 9 zu Abb. 8) zunächst der Abschlußschieber 5 wieder geschlossen.
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Danach kann durch Umlegen des Handhebels 18 (vgl. Abb. 8 zu Abb.
7) das Freigeben der Bremsklappen8 und das Zurückziehen des Abdeckschiebers 3 erfolgen.
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Die einzelnen Betriebsvorgänge können zusätzlich sinngemäß durch
bekannte Vorrichtungen gegeneinander blockiert werden. Statt der Wipperanlage ist
die Verwendung einer andersartigen Fördermittelzubringervorrichtung möglich. Ebenso
kann die Steuerung von Hand durch eine zwangläufig arbeitende Vorrichtung ersetzt
werden.
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Die Bremskraft der einzelnen Klappen kann unterschiedlich gewählt
werden, derart, daß beispielsweise die der tiefer liegenden Klappen größer ist als
die der vorhergehenden. Zu diesem Zweck sind die Belastungsgewichte entsprechend
zu wählen. Damit kann die Wirkung weitgehend den jeweiligen Betriebsbedingungen
angepaßt werden.
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PATENTANSPEXCIIE 1. Meßbunker mit Fördergutschoneinrichtung für Gefäß
förderanlagen in Bergwerksbetrieben, gekennzeichnet durch die Anwendung mehrerer
an sich bekannter, im Durchflußquerschnitt des Meßbunkers (2) pendelnd aufgehängter
Bremsklappen (8) als Schoneinrichtung für das einlaufende Fördergut und die Zuordnung
einer gemeinsam wirkenden oder mehrerer gemeinsam gesteuerten Bewegungsvorrichtungen
(11, 12) für die Bremsklappen (8), durch die diese kurz vor oder mit Erreichen der
vollkommenen Füllung in ihre oberste Endlage übergeführt und in dieser zur Entleerung
des Meßbunkers gehalten werden.