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DE10042665C5 - Saugreinigungswerkzeug mit einer Abströmrampe - Google Patents

Saugreinigungswerkzeug mit einer Abströmrampe Download PDF

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DE10042665C5
DE10042665C5 DE10042665A DE10042665A DE10042665C5 DE 10042665 C5 DE10042665 C5 DE 10042665C5 DE 10042665 A DE10042665 A DE 10042665A DE 10042665 A DE10042665 A DE 10042665A DE 10042665 C5 DE10042665 C5 DE 10042665C5
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Duepro AG
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    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
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Abstract

Saugreinigungswerkzeug für ein Saugreinigungsgerät, mit einem Gehäuse (4), in dem eine Bürstenkammer (5) und eine Turbinenkammer (6) ausgebildet ist, mit einer in der Bürstenkammer (5) quer zur Arbeitsrichtung (7) des Saugreinigungswerkzeuges (1) angeordneten Arbeitswalze (11), insbesondere eine Bürstenwalze, die über einen Umfangsabschnitt (10) einen im Boden (8) der Bürstenkammer (5) ausgebildeten Saugschlitz (9) durchragt, mit einer in der Turbinenkammer (6) angeordneten Luftturbine (15) zum drehenden Antrieb der Arbeitswalze (11), wobei zwischen benachbarten Schaufeln (20) eines Schaufelkranzes (21) der Luftturbine (15) freie Strömungspfade (22) zu einem schaufelfreien Zentrum (50) der Luftturbine (15) ausgebildet sind und ein Saugluftstrom (19) des Saugreinigungsgerätes über den Saugschlitz (9) in die Bürstenkammer (5) eintritt, über ein Einströmfenster (14) in der Zwischenwand (13) zwischen der Bürstenkammer (5) und der Turbinenkammer (6) in die Turbinenkammer (6) übertritt, das Zentrum (50) der Luftturbine (15) durchströmt und aus der Turbinenkammer (6) durch ein Abströmfenster (24) eines Sauganschlusses (23) abströmt, wobei...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Saugreinigungswerkzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Im Gehäuse eines aus der DE 41 05 336 C2 bekannten Saugreinigungswerkzeuges ist eine Bürstenkammer und eine Turbinenkammer ausgebildet, wobei in der Bürstenkammer eine quer zur Arbeitsrichtung liegende Bürstenwalze angeordnet ist, die einen Saugschlitz im Gehäuseboden der Bürstenkammer durchragt. Zum drehenden Antrieb der Bürstenwalze ist in der Turbinenkammer eine Luftturbine angeordnet, welche über einen Riementrieb mit der Bürstenwalze verbunden ist. Über den Saugschlitz tritt in die Bürstenkammer ein Saugluftstrom ein, der über ein Einströmfenster in einer Zwischenwand zwischen der Bürstenkammer und der Turbinenkammer in die Turbinenkammer übertritt und aus der Turbinenkammer durch ein Abströmfenster abströmt. Die Luftturbine ist als sogenannte Durchströmturbine ausgebildet, d. h., zwischen zwei benachbarten Schaufeln ist ein zum Zentrum der Luftturbine offener Strömungspfad ausgebildet. Der Saugluftstrom tritt daher unter Durchströmung des Schaufelkranzes in das schaufelfreie Zentrum der Turbine ein, um beim Austritt aus diesem Zentrum erneut Arbeit zu verrichten.
  • Dieser bekannte Aufbau des Saugreinigungswerkzeuges gewährleistet eine große Leistung der Luftturbine, die bei starken Saugluftströmen in der Größe eines Elektromotors liegt, der alternativ zum Antrieb der Bürstenwalze anwendbar ist.
  • Die DE 42 29 030 A1 , die DE 197 06 166 A1 und die DE 198 26 041 C1 offenbaren Konstruktionen zum Abbremsen des Turbinenantriebs bzw. der Bürstenwalze im Falle eines Abhebens des Saugreinigungswerkzeugs von der zu reinigenden Bodenfläche. Diese sicherheitsrelevante Maßnahmen, dienen nicht der Erzielung einer hohen Turbinenleistung.
  • Aufgabenstellung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Saugreinigungswerkzeug der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß auch bei schwächeren Saugluftströmen eine starke Turbinenleistung zum Antrieb einer Arbeitswalze zur Verfügung steht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • In Strömungsrichtung des Saugluftstroms ist die Rampe trogartig mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms verlaufenden Rinne ausgebildet, wobei die Rampe zum Abströmfenster hin ansteigt. Dadurch bildet sich ein aufwärts zum Abströmfenster gerichteter Saugluftstrom aus, der in das Zentrum der Turbine eintritt und aus diesem Zentrum wieder austritt, wobei eine gute Leistungsumsetzung erzielt ist. Nahe dem Turbinenkammerboden abströmende Falschluft wird zielgerichtet dem Abströmfenster zugeführt und kann störungsfrei abströmen. Ungerichtete Falschluft kann so das Abströmen des Arbeit leistenden Saugluftstroms nicht behindern, wodurch auch mittelbar die Turbinenleistung erhöht wird.
  • Bevorzugt ist die Öffnungsweite der Rinne nahe der Luftturbine größer ist als an ihrem abführenden Ende zum Abströmfenster hin. Dabei kann die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes gemessene maximale Öffnungsweite der Rinne geringfügig größer sein als die in Richtung der Drehachse gemessene Breite der Luftturbine ist. Zweckmäßig kann die trogartige Rinne in das Abströmfenster hereinführen, insbesondere einragen.
  • Bevorzugt liegt das Zentrum des Abströmfensters als Punkt auf der geradlinigen Verlängerung der Rampenfläche, die das Abströmfenster im Zentrum vorzugsweise symmetrisch aufteilt.
  • Hat der Schaufelkranz etwa zehn bis vierzehn Schaufeln und wird eine Verbindungslinie zwischen etwa dem Zentrum des Einströmfensters und etwa dem Zentrum des Abströmfensters gezogen, wird diese die Luftturbine als Sekante schneiden. Das von der Sekante abgeteilte Kreissegment weist einen Kreisbogen auf, der dem Abstand von vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln des Schaufelkranzes der Luftturbine entspricht.
  • In Weiterbildung der Erfindung liegt eine Verbindungslinie zwischen der Oberkante des Einströmfensters und der Oberkante des Abströmfensters unterhalb der Nabe der Luftturbine. Das durch diese Verbindungslinie abgeteilte Kreissegment des Luftturbinenquerschnitts hat eine Fläche, die etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine entspricht.
  • Ausführungsbeispiel
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der nachfolgend Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein Saugreinigungswerkzeug,
  • 2 in vergrößerter perspektivischer Darstellung eine Detailansicht des Saugreinigungswerk zeuges nach 1,
  • 3 einen Längsschnitt durch ein Saugreinigungswerkzeug anderer Ausführungsform,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Saugreinigungswerkzeuges nach 3.
  • Die dargestellten Saugreinigungswerkzeuge nach den 1 bis 4 haben den gleichen Grundaufbau, und sind nachfolgend unter Bezug auf 1 erläutert.
  • Das Saugreinigungswerkzeug 1 weist ein Gehäuse 4 auf, welches aus einem Gehäuseunterteil 2 und einem Gehäuseoberteil 3 zusammengesetzt ist. Im Gehäuse 4 ist eine Bürstenkammer 5 und eine Turbinenkammer 6 ausgebildet. In der in Arbeitsrichtung 7 des Saugreinigungswerkzeuges 1 vorne liegenden Bürstenkammer 5 ist eine quer zur Arbeitsrichtung 7 liegende Arbeitswalze 11 angeordnet, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als Bürstenwalze gestaltet ist. Die Bürstenwalze trägt eine Beborstung 12, die mit einem Umfangsabschnitt 10 einen im Gehäuseboden 8 ausgebildeten Saugschlitz 9 durchragt. Der Saugschlitz erstreckt sich quer zur Arbeitsrichtung 7 über die gesamte Breite des Saugreinigungswerkzeuges 1.
  • Die Bürstenkammer 5 ist von der Turbinenkammer 6 durch eine innere Zwischenwand 13 abgetrennt. In der Zwischenwand 13 ist bodennah ein Einströmfenster 14 vorgesehen, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel auf der Höhe des Turbinenkammerbodens 28 liegt. Der Turbinenkammerboden 28 begrenzt das Einströmfenster 14.
  • In der Turbinenkammer 6 ist eine Luftturbine 15 angeordnet, welche von einem Saugluftstrom 19 angetrieben ist. Die Luftturbine 15 hat eine quer zur Arbeitsrichtung 7 liegende Drehachse 16, die in den axialen Seitenwänden 13' der Turbinenkammer 6 gehalten und gelagert ist. Über einen nur schematisch dargestellten Riementrieb 18 treibt die Luftturbine 15 die Arbeitswalze 11 um ihre Lagerachse 17 drehend an.
  • Die Turbinenkammer 6 hat an ihrem der Zwischenwand 13 abgewandten Ende einen Sauganschluß 23, dessen Rohrendstück um eine Drehachse 29 drehbar in einem teilzylindrischen Gelenkstück 25 gehalten ist. Das Gelenkstück 25 ist um eine Verschwenkachse 30 bewegbar, so daß der Sauganschluß 23 auf und ab bewegt werden kann. Das Abströmfenster 24 des Sauganschlusses 23 liegt derart im Gelenkstück 25, daß das Zentrum Z des Abströmfensters 24 zugleich der Schnittpunkt der Verschwenkachse 30 des Gelenkstückes 25 mit der Drehachse 29 des Sauganschlusses 23 ist.
  • Der Schaufelkranz 21 der Luftturbine 15 weist eine Vielzahl von über den Umfang mit äquidistanten Abständen angeordneten Schaufeln 20 auf, von denen vorzugsweise etwa zehn bis vierzehn angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel sind zwölf Schaufeln 20 vorgesehen. Zwischen benachbarten Schaufeln 20 sind zum Zentrum 50 der Luftturbine 15 offene Strömungspfade 22 ausgebildet, so daß der Saugluftstrom 19 auf seinem Weg von dem Einströmfenster 14 zum Abströmfenster 24 das schaufelfreie Zentrum 50 der Luftturbine 15 durchströmen kann.
  • Um die Durchströmung der Luftturbine 15 sicherzustellen, ist vorgesehen, daß die Mantelfläche 48 der Luftturbine 15 mit geringem Abstand a zum Turbinenkammerboden 28 liegt. Die Unterkante 36 des Einströmfensters 14 liegt etwa auf der Höhe des Turbinenkammerbodens 28, während die Oberkante 26 des Einströmfensters 14 in Strömungsrichtung etwa unterhalb der Unterkante 27 des Abströmfensters 24 liegt. Dabei ist der Querschnitt des vorzugsweise kreisförmigen Abströmfensters 24 größer, bevorzugt mehrfach größer als der Querschnitt des vorzugsweise rechteckigen Einströmfensters 14.
  • Eine Verbindungslinie 45 zwischen der Oberkante 37 des Abströmfensters 24 und der Oberkante 26 des Einströmfensters 14 verläuft unterhalb der Drehachse 16 bzw. der Nabe 39 der Luftturbine 15. Dabei trennt die Verbindungslinie 45 vom Querschnitt der Luftturbine 15 ein Kreissegment 44 ab, dessen Fläche etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine 15 entspricht.
  • Um eine hohe Leistung an der Luftturbine 15 zu erreichen, ist vorgesehen, insbesondere den Abströmbereich der Turbinenkammer 6 strömungsgünstig auszubilden. Da das Abströmfenster 24 höher liegt als das Einströmfenster 14 muß der Höhenunterschied in einer strömungsgünstigen Weise überbrückt werden. Hierzu ist vorgesehen, den Turbinenkammerboden 28 im Abströmbereich der Turbinenkammer 6 als Rampe 31 auszubilden, die zum Abströmfenster 24 hin ansteigt. In Strömungsrichtung des Saugluftstroms 19 liegt dabei der Abschlußrand 33 der Rampe 31 auf der Höhe des Gehäuserandes 34 bzw. der Unterkante 27 des Abströmfensters 24 bzw. des Sauganschlusses 23. Um auch eine seitliche Führung des Saugluftstroms in das Abströmfenster 24 zu erreichen, ist die Rampe 31 trogartig ausgebildet mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms 19 verlaufenden Rinne 32. Dabei ist, wie insbesondere die 2 und 4 zeigen, die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes gemessene maximale öffnungsweite der Rinne 32 geringfügig größer als die in Richtung der Drehachse 16 gemessene Breite B der Luftturbine 15. Die öffnungsweite der Rinne 32 ist nahe der Luftturbine 15 größer als an ihrem abführendem Ende zum Abströmfenster 24. Wie in 2 dargestellt, verjüngt sich die Rinne 32 von ihrer maximalen öffnungsweite W im Bereich der Luftturbine 15 zu ihrer Austrittsweite A am Abströmfenster 24. Zur seitlichen Führung sind an dem abströmseitigen Ende der Rinne 32 Seitenwände 35 vorgesehen, die etwa bis auf halbe Höhe des Abströmfensters 24 reichen (1). Zweckmäßig überragt der Abschlußrand 33 den Gehäuserand 34 um ein Maß s, wie in 2 gezeigt. Die trogartige Rinne 32 kann dabei auch in das Abströmfenster 24 hineinführen, insbesondere einragen, um im Bereich des Übertritts der Rinne 32 in das Abströmfenster 24 leistungssenkende Luftwirbel zu vermeiden. Auf der Höhe des Abströmfensters 24 bzw. kurz vor dem Abströmfenster 24 entspricht der Querschnitt der Rinne 32 etwa dem halben Querschnitt des Abströmfensters 24. Der Rinnenquerschnitt bzw. der Abschlußrand 33 der Rinne 31 wird dabei in Strömungsrichtung des Saugluftstroms 19 die Kanten des Abströmfensters 24 bzw. den Gehäuserand 34 des Abströmfensters 24 im wesentlichen überdecken.
  • Der Fuß 31' der Rampe 31 liegt in Strömungsrichtung des Saugluftstroms 19 nach der Drehachse 16 und steigt von dort im wesentlichen gleichmäßig bis auf die Höhe des Gehäuserandes 34 an. Dabei wird in Höhe der Luftturbine 15 strömende Luft bereits im Bereich des Rampenfußes 31' in Richtung auf das Abströmfenster 24 geführt, wodurch eine gute Richtung des abströmenden Saugluftstroms gegeben ist. Neben der Richtung des Saugluftstromes in Richtung auf das Abströmfenster 24 erfüllt die Rinne aber auch eine Sammelfunktion; im Austrittsbereich des Saugluftstromes aus dem Schaufelkranz 21 werden ungerichtet strömende Anteile des Saugluftstroms 19 gefangen und in Richtung zum Abströmfenster 24 geführt. Der enge Stand der Mantelfläche 48 der Luftturbine 15 zum Turbinenkammerboden 28 gewährleistet verbunden mit der Rampe 31 ein williges Durchströmen der Luftturbine 15. Für den Saugluftstrom 19 bildet der Bereich zwischen dem Turbinenkammerboden 28 und der Mantelfläche 48 der Luftturbine 15 einen störenden Widerstand, so daß der leistungssteigernde Weg des Saugluftstroms 19 durch die Luftturbine erzwungen wird. Dabei sorgt die im Auslauf des Saugluftstroms angeordnete Rampe für eine geordnete Strömung in den Sauganschluß, wobei aufgrund des gewählten großen Querschnitts des Abströmfensters 24 die Abströmung störende Widerstände weitgehend vermieden sind.
  • Durch die Anordnung der Luftturbine 15 auf der Höhe der Längsmittelachse 38 wird eine gute Ausgangslage für einen leistungsstarken Betrieb gewählt. Die Längsmittelachse 31 liegt dabei auf der Höhe der Drehachse 29 des Sauganschlusses; das Zentrum Z des Abströmfensters 24 liegt ebenfalls auf oder nahe der Längsmittelachse 38.
  • Das Ausführungsbeispiel nach den 3 und 4 unterscheidet sich in der Länge der Rampe von dem Ausführungsbeispiel der 1 und 2. Für gleiche Teile sind daher gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Die Rampe 131 endet mit einem Abstand x vor dem Gehäuserand 34 des Abströmfensters 24. Die Ausführung der Rampe ist dabei so getroffen, daß das Zentrum Z ein Punkt der Verlängerung 46 der Rampenfläche ist. Aufgrund der gewählten Steigung der Rampe 31 mit Ausrichtung der Rampenfläche auf das Zentrum Z des Abströmfensters 24 kann der Abstand x ohne große Luftwirbel überbrückt werden. Ein derartiger Abstand x zur Rampe 131 ist für einen größeren Bewegungsraum des Gelenkstückes 25 zweckmäßig, um die Beweglichkeit des Stutzens des Sauganschlusses 23 zu erhöhen.
  • Eine vorteilhafte räumliche Anordnung von Einströmfenster 14, Abströmfenster 24 und Luftturbine 15 ergibt sich, wenn der Schaufelkranz der Luftturbine etwa zehn bis vierzehn, vorzugsweise zwölf Schaufeln aufweist und eine Verbindungslinie 40 zwischen etwa dem Zentrum A des Einströmfensters 14 und etwa dem Zentrum Z des Abströmfensters 24 den Querschnitt der Luftturbine 15 als Sekante 41 schneidet. Das von der Sekante 41 abgeteilte Kreissegment 43 weist einen Kreisbogen 42 auf, dessen Länge dem Abstand von vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln 20 entspricht.
  • Die Rampe 31 weist eine Rampenfläche 47 auf, deren Verlängerung 49 durch das Zentrum Z des Abströmfensters 24 verläuft. Bevorzugt teilt die gedachte Verlängerung 48 der Rampenfläche 47 das Abströmfenster 24 im Zentrum Z und insbesondere symmetrisch auf.

Claims (15)

  1. Saugreinigungswerkzeug für ein Saugreinigungsgerät, mit einem Gehäuse (4), in dem eine Bürstenkammer (5) und eine Turbinenkammer (6) ausgebildet ist, mit einer in der Bürstenkammer (5) quer zur Arbeitsrichtung (7) des Saugreinigungswerkzeuges (1) angeordneten Arbeitswalze (11), insbesondere eine Bürstenwalze, die über einen Umfangsabschnitt (10) einen im Boden (8) der Bürstenkammer (5) ausgebildeten Saugschlitz (9) durchragt, mit einer in der Turbinenkammer (6) angeordneten Luftturbine (15) zum drehenden Antrieb der Arbeitswalze (11), wobei zwischen benachbarten Schaufeln (20) eines Schaufelkranzes (21) der Luftturbine (15) freie Strömungspfade (22) zu einem schaufelfreien Zentrum (50) der Luftturbine (15) ausgebildet sind und ein Saugluftstrom (19) des Saugreinigungsgerätes über den Saugschlitz (9) in die Bürstenkammer (5) eintritt, über ein Einströmfenster (14) in der Zwischenwand (13) zwischen der Bürstenkammer (5) und der Turbinenkammer (6) in die Turbinenkammer (6) übertritt, das Zentrum (50) der Luftturbine (15) durchströmt und aus der Turbinenkammer (6) durch ein Abströmfenster (24) eines Sauganschlusses (23) abströmt, wobei in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19) das Abströmfenster (14) des Sauganschlusses (23) höher liegt als das Einströmfenster (14) in der Zwischenwand (13) und der Turbinenkammerboden (28) im Abströmbereich des Saugluftstroms (19) als Rampe (31) zum Abströmfenster (24) ansteigt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchströmung der Luftturbine (15) die Mantelfläche (48) der Luftturbine (15) mit geringem Abstand (a) zum Turbinenkammerboden (28) liegt, daß der Fuß (31') der Rampe (31) in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19) nach der Drehachse (16) liegt und die Rampe (31) mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19) verlaufenden Rinne (32) trogartig ausgebildet ist, um nahe dem Turbinenkammerboden (28) abströmende Falschluft zielgerichtet dem Abströmfenster (24) zuzuführen.
  2. Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsweite der Rinne (32) nahe der Luftturbine (15) größer ist als an ihrem abführenden Ende zum Abströmfenster (24) hin.
  3. Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes (19) gemessene maximale Öffnungsweite (W) der Rinne (32) geringfügig größer als die in Richtung der Drehachse (16) gemessene Breite (B) der Luftturbine ist.
  4. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem abströmseitigen Ende der Rinne (32) deren Seitenwände (35) auf etwa halber Höhe des Abströmfensters (24) enden.
  5. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die trogartige Rinne (32) in das Abströmfenster (24) hereinführt, insbesondere einragt.
  6. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt am Ende der Rinne (32) etwa dem halben Querschnitt des Abströmfensters (24) entspricht, wobei der Rinnenquerschnitt in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19) den Gehäuserand (34) des Abströmfensters (24) zumindest im wesentlichen überdeckt.
  7. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19) der Abschlußrand (33) der Rampe (31) etwa auf der Höhe des Gehäuserandes (34) des Abströmfensters (46) liegt.
  8. Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußrand (33) der Rampe (31) den Gehäuserand (34) des Abströmfensters (24) im wesentlichen überdeckt.
  9. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine geradlinige Verlängerung (46) der Rampe (31) das Abströmfenster (24) im Zentrum (Z) vorzugsweise symmetrisch aufteilt.
  10. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des vorzugsweise kreisförmigen Abströmfensters (24) größer, bevorzugt mehrfach größer als der Querschnitt des vorzugsweise rechteckigen Einströmfensters (14) ist.
  11. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (36) des Einströmfensters etwa auf der Höhe des Turbinenkammerbodens (28) liegt.
  12. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante (26) des Einströmfensters (14) etwa unterhalb der Unterkante (27) des Abströmfensters (24) liegt.
  13. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaufelkranz (21) etwa zehn bis vierzehn Schaufeln (20) aufweist, und daß eine Verbindungslinie zwischen etwa dem Zentrum (A) des Einströmfensters (14) und etwa dem Zentrum (Z) des Abströmfensters (24) den Querschnitt der Luftturbine (15) als Sekante (41) schneidet und daß in dem von der Sekante (41) abgeteilten Kreissegment (43) etwa vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln (20) liegen.
  14. Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindungslinie (45) zwischen der Oberkante (26) des Einströmfensters (14) und der Oberkante (37) des Abströmfensters (24) unterhalb der Nabe (39) der Luftturbine (15) verläuft.
  15. Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinie (45) ein Kreissegment (44) des Querschnittes der Luftturbine (15) begrenzt, und die Fläche des Kreissegmentes (44) etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine (15) entspricht.
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