DE10042665C5 - Saugreinigungswerkzeug mit einer Abströmrampe - Google Patents
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Abstract
Saugreinigungswerkzeug für ein Saugreinigungsgerät, mit einem Gehäuse (4), in dem eine Bürstenkammer (5) und eine Turbinenkammer (6) ausgebildet ist, mit einer in der Bürstenkammer (5) quer zur Arbeitsrichtung (7) des Saugreinigungswerkzeuges (1) angeordneten Arbeitswalze (11), insbesondere eine Bürstenwalze, die über einen Umfangsabschnitt (10) einen im Boden (8) der Bürstenkammer (5) ausgebildeten Saugschlitz (9) durchragt, mit einer in der Turbinenkammer (6) angeordneten Luftturbine (15) zum drehenden Antrieb der Arbeitswalze (11), wobei zwischen benachbarten Schaufeln (20) eines Schaufelkranzes (21) der Luftturbine (15) freie Strömungspfade (22) zu einem schaufelfreien Zentrum (50) der Luftturbine (15) ausgebildet sind und ein Saugluftstrom (19) des Saugreinigungsgerätes über den Saugschlitz (9) in die Bürstenkammer (5) eintritt, über ein Einströmfenster (14) in der Zwischenwand (13) zwischen der Bürstenkammer (5) und der Turbinenkammer (6) in die Turbinenkammer (6) übertritt, das Zentrum (50) der Luftturbine (15) durchströmt und aus der Turbinenkammer (6) durch ein Abströmfenster (24) eines Sauganschlusses (23) abströmt, wobei...
Description
- Die Erfindung betrifft ein Saugreinigungswerkzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Stand der Technik
- Im Gehäuse eines aus der
DE 41 05 336 C2 bekannten Saugreinigungswerkzeuges ist eine Bürstenkammer und eine Turbinenkammer ausgebildet, wobei in der Bürstenkammer eine quer zur Arbeitsrichtung liegende Bürstenwalze angeordnet ist, die einen Saugschlitz im Gehäuseboden der Bürstenkammer durchragt. Zum drehenden Antrieb der Bürstenwalze ist in der Turbinenkammer eine Luftturbine angeordnet, welche über einen Riementrieb mit der Bürstenwalze verbunden ist. Über den Saugschlitz tritt in die Bürstenkammer ein Saugluftstrom ein, der über ein Einströmfenster in einer Zwischenwand zwischen der Bürstenkammer und der Turbinenkammer in die Turbinenkammer übertritt und aus der Turbinenkammer durch ein Abströmfenster abströmt. Die Luftturbine ist als sogenannte Durchströmturbine ausgebildet, d. h., zwischen zwei benachbarten Schaufeln ist ein zum Zentrum der Luftturbine offener Strömungspfad ausgebildet. Der Saugluftstrom tritt daher unter Durchströmung des Schaufelkranzes in das schaufelfreie Zentrum der Turbine ein, um beim Austritt aus diesem Zentrum erneut Arbeit zu verrichten. - Dieser bekannte Aufbau des Saugreinigungswerkzeuges gewährleistet eine große Leistung der Luftturbine, die bei starken Saugluftströmen in der Größe eines Elektromotors liegt, der alternativ zum Antrieb der Bürstenwalze anwendbar ist.
- Die
DE 42 29 030 A1 , dieDE 197 06 166 A1 und dieDE 198 26 041 C1 offenbaren Konstruktionen zum Abbremsen des Turbinenantriebs bzw. der Bürstenwalze im Falle eines Abhebens des Saugreinigungswerkzeugs von der zu reinigenden Bodenfläche. Diese sicherheitsrelevante Maßnahmen, dienen nicht der Erzielung einer hohen Turbinenleistung. - Aufgabenstellung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Saugreinigungswerkzeug der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß auch bei schwächeren Saugluftströmen eine starke Turbinenleistung zum Antrieb einer Arbeitswalze zur Verfügung steht.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- In Strömungsrichtung des Saugluftstroms ist die Rampe trogartig mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms verlaufenden Rinne ausgebildet, wobei die Rampe zum Abströmfenster hin ansteigt. Dadurch bildet sich ein aufwärts zum Abströmfenster gerichteter Saugluftstrom aus, der in das Zentrum der Turbine eintritt und aus diesem Zentrum wieder austritt, wobei eine gute Leistungsumsetzung erzielt ist. Nahe dem Turbinenkammerboden abströmende Falschluft wird zielgerichtet dem Abströmfenster zugeführt und kann störungsfrei abströmen. Ungerichtete Falschluft kann so das Abströmen des Arbeit leistenden Saugluftstroms nicht behindern, wodurch auch mittelbar die Turbinenleistung erhöht wird.
- Bevorzugt ist die Öffnungsweite der Rinne nahe der Luftturbine größer ist als an ihrem abführenden Ende zum Abströmfenster hin. Dabei kann die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes gemessene maximale Öffnungsweite der Rinne geringfügig größer sein als die in Richtung der Drehachse gemessene Breite der Luftturbine ist. Zweckmäßig kann die trogartige Rinne in das Abströmfenster hereinführen, insbesondere einragen.
- Bevorzugt liegt das Zentrum des Abströmfensters als Punkt auf der geradlinigen Verlängerung der Rampenfläche, die das Abströmfenster im Zentrum vorzugsweise symmetrisch aufteilt.
- Hat der Schaufelkranz etwa zehn bis vierzehn Schaufeln und wird eine Verbindungslinie zwischen etwa dem Zentrum des Einströmfensters und etwa dem Zentrum des Abströmfensters gezogen, wird diese die Luftturbine als Sekante schneiden. Das von der Sekante abgeteilte Kreissegment weist einen Kreisbogen auf, der dem Abstand von vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln des Schaufelkranzes der Luftturbine entspricht.
- In Weiterbildung der Erfindung liegt eine Verbindungslinie zwischen der Oberkante des Einströmfensters und der Oberkante des Abströmfensters unterhalb der Nabe der Luftturbine. Das durch diese Verbindungslinie abgeteilte Kreissegment des Luftturbinenquerschnitts hat eine Fläche, die etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine entspricht.
- Ausführungsbeispiel
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der nachfolgend Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind.
- Es zeigen:
-
1 einen Längsschnitt durch ein Saugreinigungswerkzeug, -
2 in vergrößerter perspektivischer Darstellung eine Detailansicht des Saugreinigungswerk zeuges nach1 , -
3 einen Längsschnitt durch ein Saugreinigungswerkzeug anderer Ausführungsform, -
4 eine perspektivische Darstellung des Saugreinigungswerkzeuges nach3 . - Die dargestellten Saugreinigungswerkzeuge nach den
1 bis4 haben den gleichen Grundaufbau, und sind nachfolgend unter Bezug auf1 erläutert. - Das Saugreinigungswerkzeug
1 weist ein Gehäuse4 auf, welches aus einem Gehäuseunterteil2 und einem Gehäuseoberteil3 zusammengesetzt ist. Im Gehäuse4 ist eine Bürstenkammer5 und eine Turbinenkammer6 ausgebildet. In der in Arbeitsrichtung7 des Saugreinigungswerkzeuges1 vorne liegenden Bürstenkammer5 ist eine quer zur Arbeitsrichtung7 liegende Arbeitswalze11 angeordnet, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als Bürstenwalze gestaltet ist. Die Bürstenwalze trägt eine Beborstung12 , die mit einem Umfangsabschnitt10 einen im Gehäuseboden8 ausgebildeten Saugschlitz9 durchragt. Der Saugschlitz erstreckt sich quer zur Arbeitsrichtung7 über die gesamte Breite des Saugreinigungswerkzeuges1 . - Die Bürstenkammer
5 ist von der Turbinenkammer6 durch eine innere Zwischenwand13 abgetrennt. In der Zwischenwand13 ist bodennah ein Einströmfenster14 vorgesehen, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel auf der Höhe des Turbinenkammerbodens28 liegt. Der Turbinenkammerboden28 begrenzt das Einströmfenster14 . - In der Turbinenkammer
6 ist eine Luftturbine15 angeordnet, welche von einem Saugluftstrom19 angetrieben ist. Die Luftturbine15 hat eine quer zur Arbeitsrichtung7 liegende Drehachse16 , die in den axialen Seitenwänden13' der Turbinenkammer6 gehalten und gelagert ist. Über einen nur schematisch dargestellten Riementrieb18 treibt die Luftturbine15 die Arbeitswalze11 um ihre Lagerachse17 drehend an. - Die Turbinenkammer
6 hat an ihrem der Zwischenwand13 abgewandten Ende einen Sauganschluß23 , dessen Rohrendstück um eine Drehachse29 drehbar in einem teilzylindrischen Gelenkstück25 gehalten ist. Das Gelenkstück25 ist um eine Verschwenkachse30 bewegbar, so daß der Sauganschluß23 auf und ab bewegt werden kann. Das Abströmfenster24 des Sauganschlusses23 liegt derart im Gelenkstück25 , daß das Zentrum Z des Abströmfensters24 zugleich der Schnittpunkt der Verschwenkachse30 des Gelenkstückes25 mit der Drehachse29 des Sauganschlusses23 ist. - Der Schaufelkranz
21 der Luftturbine15 weist eine Vielzahl von über den Umfang mit äquidistanten Abständen angeordneten Schaufeln20 auf, von denen vorzugsweise etwa zehn bis vierzehn angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel sind zwölf Schaufeln20 vorgesehen. Zwischen benachbarten Schaufeln20 sind zum Zentrum50 der Luftturbine15 offene Strömungspfade22 ausgebildet, so daß der Saugluftstrom19 auf seinem Weg von dem Einströmfenster14 zum Abströmfenster24 das schaufelfreie Zentrum50 der Luftturbine15 durchströmen kann. - Um die Durchströmung der Luftturbine
15 sicherzustellen, ist vorgesehen, daß die Mantelfläche48 der Luftturbine15 mit geringem Abstand a zum Turbinenkammerboden28 liegt. Die Unterkante36 des Einströmfensters14 liegt etwa auf der Höhe des Turbinenkammerbodens28 , während die Oberkante26 des Einströmfensters14 in Strömungsrichtung etwa unterhalb der Unterkante27 des Abströmfensters24 liegt. Dabei ist der Querschnitt des vorzugsweise kreisförmigen Abströmfensters24 größer, bevorzugt mehrfach größer als der Querschnitt des vorzugsweise rechteckigen Einströmfensters14 . - Eine Verbindungslinie
45 zwischen der Oberkante37 des Abströmfensters24 und der Oberkante26 des Einströmfensters14 verläuft unterhalb der Drehachse16 bzw. der Nabe39 der Luftturbine15 . Dabei trennt die Verbindungslinie45 vom Querschnitt der Luftturbine15 ein Kreissegment44 ab, dessen Fläche etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine15 entspricht. - Um eine hohe Leistung an der Luftturbine
15 zu erreichen, ist vorgesehen, insbesondere den Abströmbereich der Turbinenkammer6 strömungsgünstig auszubilden. Da das Abströmfenster24 höher liegt als das Einströmfenster14 muß der Höhenunterschied in einer strömungsgünstigen Weise überbrückt werden. Hierzu ist vorgesehen, den Turbinenkammerboden28 im Abströmbereich der Turbinenkammer6 als Rampe31 auszubilden, die zum Abströmfenster24 hin ansteigt. In Strömungsrichtung des Saugluftstroms19 liegt dabei der Abschlußrand33 der Rampe31 auf der Höhe des Gehäuserandes34 bzw. der Unterkante27 des Abströmfensters24 bzw. des Sauganschlusses23 . Um auch eine seitliche Führung des Saugluftstroms in das Abströmfenster24 zu erreichen, ist die Rampe31 trogartig ausgebildet mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms19 verlaufenden Rinne32 . Dabei ist, wie insbesondere die2 und4 zeigen, die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes gemessene maximale öffnungsweite der Rinne32 geringfügig größer als die in Richtung der Drehachse16 gemessene Breite B der Luftturbine15 . Die öffnungsweite der Rinne32 ist nahe der Luftturbine15 größer als an ihrem abführendem Ende zum Abströmfenster24 . Wie in2 dargestellt, verjüngt sich die Rinne32 von ihrer maximalen öffnungsweite W im Bereich der Luftturbine15 zu ihrer Austrittsweite A am Abströmfenster24 . Zur seitlichen Führung sind an dem abströmseitigen Ende der Rinne32 Seitenwände35 vorgesehen, die etwa bis auf halbe Höhe des Abströmfensters24 reichen (1 ). Zweckmäßig überragt der Abschlußrand33 den Gehäuserand34 um ein Maß s, wie in2 gezeigt. Die trogartige Rinne32 kann dabei auch in das Abströmfenster24 hineinführen, insbesondere einragen, um im Bereich des Übertritts der Rinne32 in das Abströmfenster24 leistungssenkende Luftwirbel zu vermeiden. Auf der Höhe des Abströmfensters24 bzw. kurz vor dem Abströmfenster24 entspricht der Querschnitt der Rinne32 etwa dem halben Querschnitt des Abströmfensters24 . Der Rinnenquerschnitt bzw. der Abschlußrand33 der Rinne31 wird dabei in Strömungsrichtung des Saugluftstroms19 die Kanten des Abströmfensters24 bzw. den Gehäuserand34 des Abströmfensters24 im wesentlichen überdecken. - Der Fuß
31' der Rampe31 liegt in Strömungsrichtung des Saugluftstroms19 nach der Drehachse16 und steigt von dort im wesentlichen gleichmäßig bis auf die Höhe des Gehäuserandes34 an. Dabei wird in Höhe der Luftturbine15 strömende Luft bereits im Bereich des Rampenfußes31' in Richtung auf das Abströmfenster24 geführt, wodurch eine gute Richtung des abströmenden Saugluftstroms gegeben ist. Neben der Richtung des Saugluftstromes in Richtung auf das Abströmfenster24 erfüllt die Rinne aber auch eine Sammelfunktion; im Austrittsbereich des Saugluftstromes aus dem Schaufelkranz21 werden ungerichtet strömende Anteile des Saugluftstroms19 gefangen und in Richtung zum Abströmfenster24 geführt. Der enge Stand der Mantelfläche48 der Luftturbine15 zum Turbinenkammerboden28 gewährleistet verbunden mit der Rampe31 ein williges Durchströmen der Luftturbine15 . Für den Saugluftstrom19 bildet der Bereich zwischen dem Turbinenkammerboden28 und der Mantelfläche48 der Luftturbine15 einen störenden Widerstand, so daß der leistungssteigernde Weg des Saugluftstroms19 durch die Luftturbine erzwungen wird. Dabei sorgt die im Auslauf des Saugluftstroms angeordnete Rampe für eine geordnete Strömung in den Sauganschluß, wobei aufgrund des gewählten großen Querschnitts des Abströmfensters24 die Abströmung störende Widerstände weitgehend vermieden sind. - Durch die Anordnung der Luftturbine
15 auf der Höhe der Längsmittelachse38 wird eine gute Ausgangslage für einen leistungsstarken Betrieb gewählt. Die Längsmittelachse31 liegt dabei auf der Höhe der Drehachse29 des Sauganschlusses; das Zentrum Z des Abströmfensters24 liegt ebenfalls auf oder nahe der Längsmittelachse38 . - Das Ausführungsbeispiel nach den
3 und4 unterscheidet sich in der Länge der Rampe von dem Ausführungsbeispiel der1 und2 . Für gleiche Teile sind daher gleiche Bezugszeichen verwendet. - Die Rampe
131 endet mit einem Abstand x vor dem Gehäuserand34 des Abströmfensters24 . Die Ausführung der Rampe ist dabei so getroffen, daß das Zentrum Z ein Punkt der Verlängerung46 der Rampenfläche ist. Aufgrund der gewählten Steigung der Rampe31 mit Ausrichtung der Rampenfläche auf das Zentrum Z des Abströmfensters24 kann der Abstand x ohne große Luftwirbel überbrückt werden. Ein derartiger Abstand x zur Rampe131 ist für einen größeren Bewegungsraum des Gelenkstückes25 zweckmäßig, um die Beweglichkeit des Stutzens des Sauganschlusses23 zu erhöhen. - Eine vorteilhafte räumliche Anordnung von Einströmfenster
14 , Abströmfenster24 und Luftturbine15 ergibt sich, wenn der Schaufelkranz der Luftturbine etwa zehn bis vierzehn, vorzugsweise zwölf Schaufeln aufweist und eine Verbindungslinie40 zwischen etwa dem Zentrum A des Einströmfensters14 und etwa dem Zentrum Z des Abströmfensters24 den Querschnitt der Luftturbine15 als Sekante41 schneidet. Das von der Sekante41 abgeteilte Kreissegment43 weist einen Kreisbogen42 auf, dessen Länge dem Abstand von vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln20 entspricht. - Die Rampe
31 weist eine Rampenfläche47 auf, deren Verlängerung49 durch das Zentrum Z des Abströmfensters24 verläuft. Bevorzugt teilt die gedachte Verlängerung48 der Rampenfläche47 das Abströmfenster24 im Zentrum Z und insbesondere symmetrisch auf.
Claims (15)
- Saugreinigungswerkzeug für ein Saugreinigungsgerät, mit einem Gehäuse (
4 ), in dem eine Bürstenkammer (5 ) und eine Turbinenkammer (6 ) ausgebildet ist, mit einer in der Bürstenkammer (5 ) quer zur Arbeitsrichtung (7 ) des Saugreinigungswerkzeuges (1 ) angeordneten Arbeitswalze (11 ), insbesondere eine Bürstenwalze, die über einen Umfangsabschnitt (10 ) einen im Boden (8 ) der Bürstenkammer (5 ) ausgebildeten Saugschlitz (9 ) durchragt, mit einer in der Turbinenkammer (6 ) angeordneten Luftturbine (15 ) zum drehenden Antrieb der Arbeitswalze (11 ), wobei zwischen benachbarten Schaufeln (20 ) eines Schaufelkranzes (21 ) der Luftturbine (15 ) freie Strömungspfade (22 ) zu einem schaufelfreien Zentrum (50 ) der Luftturbine (15 ) ausgebildet sind und ein Saugluftstrom (19 ) des Saugreinigungsgerätes über den Saugschlitz (9 ) in die Bürstenkammer (5 ) eintritt, über ein Einströmfenster (14 ) in der Zwischenwand (13 ) zwischen der Bürstenkammer (5 ) und der Turbinenkammer (6 ) in die Turbinenkammer (6 ) übertritt, das Zentrum (50 ) der Luftturbine (15 ) durchströmt und aus der Turbinenkammer (6 ) durch ein Abströmfenster (24 ) eines Sauganschlusses (23 ) abströmt, wobei in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19 ) das Abströmfenster (14 ) des Sauganschlusses (23 ) höher liegt als das Einströmfenster (14 ) in der Zwischenwand (13 ) und der Turbinenkammerboden (28 ) im Abströmbereich des Saugluftstroms (19 ) als Rampe (31 ) zum Abströmfenster (24 ) ansteigt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchströmung der Luftturbine (15 ) die Mantelfläche (48 ) der Luftturbine (15 ) mit geringem Abstand (a) zum Turbinenkammerboden (28 ) liegt, daß der Fuß (31' ) der Rampe (31 ) in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19 ) nach der Drehachse (16 ) liegt und die Rampe (31 ) mit einer in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19 ) verlaufenden Rinne (32 ) trogartig ausgebildet ist, um nahe dem Turbinenkammerboden (28 ) abströmende Falschluft zielgerichtet dem Abströmfenster (24 ) zuzuführen. - Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsweite der Rinne (
32 ) nahe der Luftturbine (15 ) größer ist als an ihrem abführenden Ende zum Abströmfenster (24 ) hin. - Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Strömungsrichtung des Saugluftstromes (
19 ) gemessene maximale Öffnungsweite (W) der Rinne (32 ) geringfügig größer als die in Richtung der Drehachse (16 ) gemessene Breite (B) der Luftturbine ist. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem abströmseitigen Ende der Rinne (
32 ) deren Seitenwände (35 ) auf etwa halber Höhe des Abströmfensters (24 ) enden. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die trogartige Rinne (
32 ) in das Abströmfenster (24 ) hereinführt, insbesondere einragt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt am Ende der Rinne (
32 ) etwa dem halben Querschnitt des Abströmfensters (24 ) entspricht, wobei der Rinnenquerschnitt in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (19 ) den Gehäuserand (34 ) des Abströmfensters (24 ) zumindest im wesentlichen überdeckt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Strömungsrichtung des Saugluftstroms (
19 ) der Abschlußrand (33 ) der Rampe (31 ) etwa auf der Höhe des Gehäuserandes (34 ) des Abströmfensters (46 ) liegt. - Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußrand (
33 ) der Rampe (31 ) den Gehäuserand (34 ) des Abströmfensters (24 ) im wesentlichen überdeckt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine geradlinige Verlängerung (
46 ) der Rampe (31 ) das Abströmfenster (24 ) im Zentrum (Z) vorzugsweise symmetrisch aufteilt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des vorzugsweise kreisförmigen Abströmfensters (
24 ) größer, bevorzugt mehrfach größer als der Querschnitt des vorzugsweise rechteckigen Einströmfensters (14 ) ist. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (
36 ) des Einströmfensters etwa auf der Höhe des Turbinenkammerbodens (28 ) liegt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkante (
26 ) des Einströmfensters (14 ) etwa unterhalb der Unterkante (27 ) des Abströmfensters (24 ) liegt. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaufelkranz (
21 ) etwa zehn bis vierzehn Schaufeln (20 ) aufweist, und daß eine Verbindungslinie zwischen etwa dem Zentrum (A) des Einströmfensters (14 ) und etwa dem Zentrum (Z) des Abströmfensters (24 ) den Querschnitt der Luftturbine (15 ) als Sekante (41 ) schneidet und daß in dem von der Sekante (41 ) abgeteilten Kreissegment (43 ) etwa vier bis sechs, vorzugsweise fünf Schaufeln (20 ) liegen. - Saugreinigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindungslinie (
45 ) zwischen der Oberkante (26 ) des Einströmfensters (14 ) und der Oberkante (37 ) des Abströmfensters (24 ) unterhalb der Nabe (39 ) der Luftturbine (15 ) verläuft. - Saugreinigungswerkzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinie (
45 ) ein Kreissegment (44 ) des Querschnittes der Luftturbine (15 ) begrenzt, und die Fläche des Kreissegmentes (44 ) etwa 30% bis 45% der Querschnittsfläche der Luftturbine (15 ) entspricht.
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Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| Dubbel, "Taschenbuch für den Maschienenbau", 15. Auflage, 1986, Seiten 164, 165 * |
Also Published As
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| DE10042665A1 (de) | 2001-02-01 |
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| DE10042665B4 (de) | 2005-06-23 |
| US20020042968A1 (en) | 2002-04-18 |
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