DE10040834C1 - Einsteckschloß mit einer Treibstangenaufnahme - Google Patents
Einsteckschloß mit einer TreibstangenaufnahmeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit einem Gehäuse, einer stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit getrieblich gekoppelten Treibstangenaufnahme und einer Feder, die sowohl die Falle als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position drückt. Um die Spannung der Feder stufenlos und auf einfache Weise dem Gewicht der Treibstange anpassen zu können, soll ein Ende der Feder an der Treibstangenaufnahme oder an einem Getriebeteil zwischen der Falle und der Treibstangenaufnahme sowie das andere Ende der Feder an einem Stellelement abgestützt sein, das zum Spannen oder Entspannen der Feder mittels einer von der Stulpseite des Gehäuses betätigbaren Stellschraube verstellbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit
einem Gehäuse, einer stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit
getrieblich gekoppelten Treibstängenaufnahme und einer Feder, die sowohl
die Falle als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position
drückt.
Einsteckschlösser, insbesondere Panikschlösser sind in verschiedenen Aus
führungen bekannt, z. B. aus der DE 197 40 449 C1. Die Feder kann an ver
schiedenen Stellen innerhalb des Gehäuses oder im Bereich der mit der
Treibstangenaufnahme verbundenen Treibstange angeordnet sein. Bei der
Komplettierung einer Tür wird zunächst das Einsteckschloß in die Tür oder in
deren Rahmen eingesetzt. Erst dann kann die Treibstange durch eine zuge
ordnete Ausnehmung von der Oberseite der Tür eingeführt und mit der
Treibstangenaufnahme verbunden werden.
Je nach Höhe der Tür können die mit einem Einsteckschloß verbindbaren
Treibstangen unterschiedlich lang sein und damit unterschiedliche Gewichte
aufweisen. Die Feder muß aber in jedem Fall in der Lage sein, sowohl die
Falle als auch die Treibstange in ihre ausgefahrene Stellung zu drücken.
Dabei soll nach DIN 18 250 die Federbelastung der Falle zwischen 250 und
400 Gramm betragen. Dem Hersteller des Einsteckschlosses ist es aber in
der Regel nicht bekannt, welches Gewicht die schließlich mit dem Einsteck
schloß verbundene Treibstange aufweist.
Aus der Praxis ist eine Ausführung bekannt, bei der die Feder eine einen
Abschnitt der Treibstange umgebende Schraubenfeder ist, deren Spannung
dadurch verändert werden kann, daß die Schraubenfeder auf einer oder meh
reren Gewichtsausgleichshülsen abgestützt wird. Wenn bei eingebauter Tür
festgestellt wird, daß die Federbelastung der Falle zu klein oder zu groß ist,
dann muß, um diesen Zustand zu ändern, die Tür wieder ausgebaut werden,
damit die Treibstange mit der Schraubenfeder von der Treibstangenaufnahme
gelöst werden kann. Erst dann können Gewichtsausgleichshülsen hinzugefügt
oder entfernt werden und die Tür anschließend wieder eingebaut werden. Das
ist aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Spannung der Feder auf einfache Weise
und stufenlos dem Gewicht der Treibstange anzupassen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Ende der Feder an der
Treibstangenaufnahme oder an einem Getriebeteil zwischen der Falle und der
Treibstangenaufnahme sowie das andere Ende der Feder an einem Stell
element abgestützt ist, das zum Spannen oder Entspannen der Feder mittels
einer von der Stulpseite des Gehäuses betätigbaren Stellschraube verstellbar
ist. Zum Verändern der Spannung der Feder genügt es, eine Waage, z. B.
eine Federwaage gegen die Falle zu setzen und von der Stulpseite her mit
einem Werkzeug die Stellschraube so weit zu verdrehen, bis die gewünschte
Federbelastung der Falle eingestellt ist.
Eine bevorzugte Ausführung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine
Spiralfeder ist, deren äußeres Ende an der Treibstangenaufnahme oder an
einem Getriebeteil zwischen der Falle und der Treibstangenaufnahme abge
stützt ist und deren anderes Ende an einem drehbar im Gehäuse gelagerten
Zapfen festgelegt ist, wobei der Zapfen einen damit drehfest verbundenen
Stellhebel trägt, der eine Ausnehmung aufweist, in die das im Gehäuse
geführte Stellelement eingreift. Der Zapfen kann ein Vierkantprofil aufweisen.
Der Stellhebel kann mit einer Vierkantöffnung auf den Zapfen aufgesetzt sein.
Das Stellelement kann eine Gewindebohrung für die Stellschraube aufweisen.
Insoweit handelt es sich um einfache und leicht herzustellende Bauteile.
Die Stellschraube weist vorzugsweise einen Schraubenkopf auf, der stulpsei
tig am Gehäuse axial unverschieblich aber drehbar gelagert ist. Dementspre
chend steht der Schraubenkopf nicht über die Stulpseite des Gehäuses vor
und eine am Gehäuse befestigte Stulpplatte kann eine Öffnung für den
Zugang eines Werkzeugs zum Schraubenkopf aufweisen. Wenn die Stell
schraube einen Schraubenkopf mit Innensechskant aufweist, kann die Öff
nung für den Zugang des Werkzeuges sehr klein sein.
Schraubenkopf mit Innensechskant aufweist, kann die Öffnung für den Zugang
des Werkzeuges sehr klein sein.
Bei einer anderen Ausführung kann das andere Ende der Feder an einem im
Gehäuse verschieblich geführten Keilelement abgestützt sein, welches mit
einem weiteren, das Stellelement bildenden Keilelement zusammenwirkt. Da
bei kann die Feder eine Schraubenfeder sein, die auf einen Zapfen der Treib
stangenaufnahme aufgesetzt ist. Zur besseren Führung der Schraubenfeder,
des Zapfens und/oder des Keilelementes kann das Keilelement eine Aus
nehmung aufweisen, in die die Schraubenfeder und/oder der Zapfen eingreifen.
Die beiden Keilelemente können auf einem Aufnahmebock gelagert und
geführt sein.
Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der
Erfindung erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Panikschloß (teilweise) bei geöffnetem
Gehäuse,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab ein Detail aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Stellhebel,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Stellelement,
Fig. 5 eine andere Ausführung des Gegenstandes nach Fig. 1.
Zu dem in der Zeichnung dargestellten Panikschloß gehören ein Gehäuse 1,
eine stulpseitig am Gehäuse 1 angeordnete Falle 2 und eine damit getrieblich
gekoppelte Treibstangenaufnahme 3. Die Falle kann von einem nicht darge
stellten Zylinderschloß oder einer Handhabe über einen Nußhebel 4 eingezo
gen werden, der an einem Vorsprung 5 der Falle angreift. Die Bewegungen der
Falle 2 und der Treibstangenaufnahme 3 sind gekoppelt über einen
gehäusefest gelagerten Rückzugshebel 6, der einen Schieber 7 beaufschlagt,
welcher einen Vorsprung 8 der Treibstangenaufnahme 3 hintergreift. Eine
Treibstange 9 ist z. B. über eine Gewindeverbindung an die Treibstangenauf
nahme 3 angeschlossen. Wird die Falle 2 über den Nußhebel 4 eingezogen,
dann wird damit auch die Treibstange 9 über den Rückzugshebel 6 und den
Schieber 7 eingezogen.
Im Bereich zwischen der Falle 2 und der Treibstangenaufnahme 3 ist auf
einem drehbar am Gehäuse 1 gelagerten Zapfen 10, der zumindest
abschnittsweise ein Vierkantprofil 11 aufweist, eine Spiralfeder 12 gelagert,
deren inneres Ende dem Vierkantprofil 11 angepaßt ist und deren äußeres
Ende 13 an der in das Schloß gerichteten Seite des Vorsprungs 8 an der
Treibstangenaufnahme 3 abgestützt ist. Auf das Vierkantprofil 11 ist ferner ein
Stellhebel 14 mit einer entsprechenden Vierkantöffnung 15 aufgesetzt. Dieser
Stellhebel 14 weist randseitig eine Ausnehmung 16 auf, in die ein am
Gehäuse 1 geführtes Stellelement 17 eingreift. Das Stellelement 17 weist eine
Gewindebohrung 18 für eine darin geführte Stellschraube 19 auf, deren
Schraubenkopf in einer Schraubenaufnahme 20 axial unverschieblich aber
drehbar gehalten ist. Die Stellschraube 19 erstreckt sich senkrecht zu einer
die Schraubenaufnahme 20 abdeckenden Stulpplatte 21 und das Stellelement
17 ist in Richtung der Schraubenachse am Gehäuse 1 geführt. In der Zeich
nung ist nicht dargestellt, daß die Stellschraube 19 einen Innensechskant für
den Eingriff eines entsprechenden Werkzeuges aufweist, wobei das Werk
zeug durch eine zugeordnete kleine Öffnung 22 in der Stulpplatte 21 in den
Innensechskant eingeführt werden kann.
Die Spannung der Spiralfeder 12, die sowohl die Treibstangenaufnahme 3 mit
der daran angeschlossenen Treibstange 9 als auch über die getriebliche
Kopplung die Falle 2 in die ausgefahrene Stellung drückt, kann auf einfache
Weise dadurch verändert werden, daß ein geeignetes Werkzeug (mit
Außensechskant) durch die Öffnung 22 in den Innensechskant der Stell
schraube 19 gedreht wird. Beim Drehen der Stellschraube 19 verändert sich
die Position des Stellelementes 17, welches den Stellhebel 14 mitnimmt, wo
durch auch der Zapfen 10 und damit das innere Ende der Spiralfeder 12 ver
dreht wird. Dementsprechend wird auch die Spannung der Spiralfeder 12 verändert.
Wird gleichzeitig gegen die Falle 2 eine Waage, z. B. eine Federwaage
gesetzt, kann die auf die Falle 2 einwirkende Federkraft stufenlos in Abhängig
keit von dem jeweiligen Gewicht der Treibstange 9 sehr genau eingestellt
werden.
In Fig. 5 bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile. Die
Treibstangenaufnahme 3 weist in der Flucht der Treibstange 9 einen Zapfen 23
auf, den eine Schraubenfeder 24 umgibt. Die Schraubenfeder 24 stützt sich
einerseits an der Treibstangenaufnahme 3 und andererseits in einer
Ausnehmung 25 eines Keilelementes 26 ab, das auf einem im Gehäuse 1
angeordneten Aufnahmebock 27 gelagert und in Richtung des Pfeils 28
verschieblich geführt ist. Eine Keilfläche 29 des Keilelementes 26 wirkt mit
einer Keilfläche 30 eines weiteren Keilelementes 31 zusammen, das auf dem
Aufnahmebock 27 gelagert und in Richtung des Pfeils 32, also orthogonal zur
Verschieberichtung des Keilelementes 26, verschieblich geführt ist. Das
Keilelement 31 weist stulpseitig eine Gewindebohrung auf, in die die
Stellschraube 19 eingreift. Durch Drehen der Stellschraube 19 wird das Keil
element 31 in Richtung des Pfeils 32 verschoben und nach Maßgabe der
Winkel, unter denen sich die Keilflächen 29, 30 erstrecken, auch das Keil
element 26 in Richtung des Pfeils 28. Die Spannung der Schraubenfeder kann
damit stufenlos eingestellt werden.
Claims (12)
1. Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit einem Gehäuse, einer
stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit getrieblich
gekoppelten Treibstangenaufnahme und einer Feder, die sowohl die Falle
als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position drückt,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Feder (14, 24)
an der Treibstangenaufnahme (3) oder an einem Getriebeteil (6, 7)
zwischen der Falle (2) und der Treibstangenaufnahme (3) sowie das
andere Ende der Feder (14, 24) an einem Stellelement (17) abgestützt
ist, das zum Spannen oder Entspannen der Feder (14, 24) mittels einer
von der Stulpseite des Gehäuses (1) betätigbaren Stellschraube (19)
verstellbar ist.
2. Einsteckschloß nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Feder eine Spiralfeder (14) ist, deren äußeres
Ende (13) an der Treibstangenaufnahme (3) oder an einem Getriebeteil
(6, 7) zwischen der Falle (2) und der Treibstangenaufnahme (3) abge
stützt ist und deren inneres Ende an einem drehbar im Gehäuse (1) gela
gerten Zapfen (10) festgelegt ist, und daß der Zapfen (10) einen damit
drehfest verbundenen Stellhebel (14) trägt, der eine Ausnehmung (16)
aufweist, in die das im Gehäuse (1) geführte Stellelement (17) eingreift.
3. Einsteckschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Zapfen (10) ein Vierkantprofil (11) aufweist.
4. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stellhebel (14) mit einer Vierkant
öffnung (15) auf den Zapfen (10) aufgesetzt ist.
5. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stellelement (17) eine Gewinde
bohrung (18) für die Stellschraube (19) aufweist.
6. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellschraube (19) einen Schrauben
kopf aufweist, der stulpseitig am Gehäuse (1) axial unverschieblich aber
drehbar gelagert ist.
7. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1)eine Stulpplatte (21)
trägt, die eine Öffnung (22) für den Zugang eines Werkszeugs zum
Schraubenkopf aufweist.
8. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch
gekennzeichnet, daß die Stellschraube (19) einen Schrauben
kopf mit Innensechskant aufweist.
9. Einsteckschloß nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 4 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß das andere Ende der
Feder (14, 24) an einem im Gehäuse (1) verschieblich geführten Keil
element (26) abgestützt ist, welches mit einem weiteren, das Stellelement
bildenden Keilelement (31) zusammenwirkt.
10. Einsteckschloß nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Feder eine Schraubenfeder (24) ist, die auf einen
Zapfen (23) der Treibstangenaufnahme (3) aufgesetzt ist.
11. Einsteckschloß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Keilelement (26) eine Ausnehmung (25) auf
weist, in die die Schraubenfeder (24) und/oder der Zapfen (23) eingreifen.
12. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Keilelemente (26, 31) auf
einem Aufnahmebock (27) gelagert und geführt sind.
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