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DE10040834C1 - Einsteckschloß mit einer Treibstangenaufnahme - Google Patents

Einsteckschloß mit einer Treibstangenaufnahme

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DE10040834C1
DE10040834C1 DE10040834A DE10040834A DE10040834C1 DE 10040834 C1 DE10040834 C1 DE 10040834C1 DE 10040834 A DE10040834 A DE 10040834A DE 10040834 A DE10040834 A DE 10040834A DE 10040834 C1 DE10040834 C1 DE 10040834C1
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mortise lock
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drive rod
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Georg Bode
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Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG
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Wilh Schlechtendahl and Soehne GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit einem Gehäuse, einer stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit getrieblich gekoppelten Treibstangenaufnahme und einer Feder, die sowohl die Falle als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position drückt. Um die Spannung der Feder stufenlos und auf einfache Weise dem Gewicht der Treibstange anpassen zu können, soll ein Ende der Feder an der Treibstangenaufnahme oder an einem Getriebeteil zwischen der Falle und der Treibstangenaufnahme sowie das andere Ende der Feder an einem Stellelement abgestützt sein, das zum Spannen oder Entspannen der Feder mittels einer von der Stulpseite des Gehäuses betätigbaren Stellschraube verstellbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit einem Gehäuse, einer stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit getrieblich gekoppelten Treibstängenaufnahme und einer Feder, die sowohl die Falle als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position drückt.
Einsteckschlösser, insbesondere Panikschlösser sind in verschiedenen Aus­ führungen bekannt, z. B. aus der DE 197 40 449 C1. Die Feder kann an ver­ schiedenen Stellen innerhalb des Gehäuses oder im Bereich der mit der Treibstangenaufnahme verbundenen Treibstange angeordnet sein. Bei der Komplettierung einer Tür wird zunächst das Einsteckschloß in die Tür oder in deren Rahmen eingesetzt. Erst dann kann die Treibstange durch eine zuge­ ordnete Ausnehmung von der Oberseite der Tür eingeführt und mit der Treibstangenaufnahme verbunden werden.
Je nach Höhe der Tür können die mit einem Einsteckschloß verbindbaren Treibstangen unterschiedlich lang sein und damit unterschiedliche Gewichte aufweisen. Die Feder muß aber in jedem Fall in der Lage sein, sowohl die Falle als auch die Treibstange in ihre ausgefahrene Stellung zu drücken. Dabei soll nach DIN 18 250 die Federbelastung der Falle zwischen 250 und 400 Gramm betragen. Dem Hersteller des Einsteckschlosses ist es aber in der Regel nicht bekannt, welches Gewicht die schließlich mit dem Einsteck­ schloß verbundene Treibstange aufweist.
Aus der Praxis ist eine Ausführung bekannt, bei der die Feder eine einen Abschnitt der Treibstange umgebende Schraubenfeder ist, deren Spannung dadurch verändert werden kann, daß die Schraubenfeder auf einer oder meh­ reren Gewichtsausgleichshülsen abgestützt wird. Wenn bei eingebauter Tür festgestellt wird, daß die Federbelastung der Falle zu klein oder zu groß ist, dann muß, um diesen Zustand zu ändern, die Tür wieder ausgebaut werden, damit die Treibstange mit der Schraubenfeder von der Treibstangenaufnahme gelöst werden kann. Erst dann können Gewichtsausgleichshülsen hinzugefügt oder entfernt werden und die Tür anschließend wieder eingebaut werden. Das ist aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Spannung der Feder auf einfache Weise und stufenlos dem Gewicht der Treibstange anzupassen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein Ende der Feder an der Treibstangenaufnahme oder an einem Getriebeteil zwischen der Falle und der Treibstangenaufnahme sowie das andere Ende der Feder an einem Stell­ element abgestützt ist, das zum Spannen oder Entspannen der Feder mittels einer von der Stulpseite des Gehäuses betätigbaren Stellschraube verstellbar ist. Zum Verändern der Spannung der Feder genügt es, eine Waage, z. B. eine Federwaage gegen die Falle zu setzen und von der Stulpseite her mit einem Werkzeug die Stellschraube so weit zu verdrehen, bis die gewünschte Federbelastung der Falle eingestellt ist.
Eine bevorzugte Ausführung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Feder eine Spiralfeder ist, deren äußeres Ende an der Treibstangenaufnahme oder an einem Getriebeteil zwischen der Falle und der Treibstangenaufnahme abge­ stützt ist und deren anderes Ende an einem drehbar im Gehäuse gelagerten Zapfen festgelegt ist, wobei der Zapfen einen damit drehfest verbundenen Stellhebel trägt, der eine Ausnehmung aufweist, in die das im Gehäuse geführte Stellelement eingreift. Der Zapfen kann ein Vierkantprofil aufweisen. Der Stellhebel kann mit einer Vierkantöffnung auf den Zapfen aufgesetzt sein. Das Stellelement kann eine Gewindebohrung für die Stellschraube aufweisen. Insoweit handelt es sich um einfache und leicht herzustellende Bauteile.
Die Stellschraube weist vorzugsweise einen Schraubenkopf auf, der stulpsei­ tig am Gehäuse axial unverschieblich aber drehbar gelagert ist. Dementspre­ chend steht der Schraubenkopf nicht über die Stulpseite des Gehäuses vor und eine am Gehäuse befestigte Stulpplatte kann eine Öffnung für den Zugang eines Werkzeugs zum Schraubenkopf aufweisen. Wenn die Stell­ schraube einen Schraubenkopf mit Innensechskant aufweist, kann die Öff­ nung für den Zugang des Werkzeuges sehr klein sein.
Schraubenkopf mit Innensechskant aufweist, kann die Öffnung für den Zugang des Werkzeuges sehr klein sein.
Bei einer anderen Ausführung kann das andere Ende der Feder an einem im Gehäuse verschieblich geführten Keilelement abgestützt sein, welches mit einem weiteren, das Stellelement bildenden Keilelement zusammenwirkt. Da­ bei kann die Feder eine Schraubenfeder sein, die auf einen Zapfen der Treib­ stangenaufnahme aufgesetzt ist. Zur besseren Führung der Schraubenfeder, des Zapfens und/oder des Keilelementes kann das Keilelement eine Aus­ nehmung aufweisen, in die die Schraubenfeder und/oder der Zapfen eingreifen. Die beiden Keilelemente können auf einem Aufnahmebock gelagert und geführt sein.
Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Panikschloß (teilweise) bei geöffnetem Gehäuse,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab ein Detail aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Stellhebel,
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Stellelement,
Fig. 5 eine andere Ausführung des Gegenstandes nach Fig. 1.
Zu dem in der Zeichnung dargestellten Panikschloß gehören ein Gehäuse 1, eine stulpseitig am Gehäuse 1 angeordnete Falle 2 und eine damit getrieblich gekoppelte Treibstangenaufnahme 3. Die Falle kann von einem nicht darge­ stellten Zylinderschloß oder einer Handhabe über einen Nußhebel 4 eingezo­ gen werden, der an einem Vorsprung 5 der Falle angreift. Die Bewegungen der Falle 2 und der Treibstangenaufnahme 3 sind gekoppelt über einen gehäusefest gelagerten Rückzugshebel 6, der einen Schieber 7 beaufschlagt, welcher einen Vorsprung 8 der Treibstangenaufnahme 3 hintergreift. Eine Treibstange 9 ist z. B. über eine Gewindeverbindung an die Treibstangenauf­ nahme 3 angeschlossen. Wird die Falle 2 über den Nußhebel 4 eingezogen, dann wird damit auch die Treibstange 9 über den Rückzugshebel 6 und den Schieber 7 eingezogen.
Im Bereich zwischen der Falle 2 und der Treibstangenaufnahme 3 ist auf einem drehbar am Gehäuse 1 gelagerten Zapfen 10, der zumindest abschnittsweise ein Vierkantprofil 11 aufweist, eine Spiralfeder 12 gelagert, deren inneres Ende dem Vierkantprofil 11 angepaßt ist und deren äußeres Ende 13 an der in das Schloß gerichteten Seite des Vorsprungs 8 an der Treibstangenaufnahme 3 abgestützt ist. Auf das Vierkantprofil 11 ist ferner ein Stellhebel 14 mit einer entsprechenden Vierkantöffnung 15 aufgesetzt. Dieser Stellhebel 14 weist randseitig eine Ausnehmung 16 auf, in die ein am Gehäuse 1 geführtes Stellelement 17 eingreift. Das Stellelement 17 weist eine Gewindebohrung 18 für eine darin geführte Stellschraube 19 auf, deren Schraubenkopf in einer Schraubenaufnahme 20 axial unverschieblich aber drehbar gehalten ist. Die Stellschraube 19 erstreckt sich senkrecht zu einer die Schraubenaufnahme 20 abdeckenden Stulpplatte 21 und das Stellelement 17 ist in Richtung der Schraubenachse am Gehäuse 1 geführt. In der Zeich­ nung ist nicht dargestellt, daß die Stellschraube 19 einen Innensechskant für den Eingriff eines entsprechenden Werkzeuges aufweist, wobei das Werk­ zeug durch eine zugeordnete kleine Öffnung 22 in der Stulpplatte 21 in den Innensechskant eingeführt werden kann.
Die Spannung der Spiralfeder 12, die sowohl die Treibstangenaufnahme 3 mit der daran angeschlossenen Treibstange 9 als auch über die getriebliche Kopplung die Falle 2 in die ausgefahrene Stellung drückt, kann auf einfache Weise dadurch verändert werden, daß ein geeignetes Werkzeug (mit Außensechskant) durch die Öffnung 22 in den Innensechskant der Stell­ schraube 19 gedreht wird. Beim Drehen der Stellschraube 19 verändert sich die Position des Stellelementes 17, welches den Stellhebel 14 mitnimmt, wo­ durch auch der Zapfen 10 und damit das innere Ende der Spiralfeder 12 ver­ dreht wird. Dementsprechend wird auch die Spannung der Spiralfeder 12 verändert. Wird gleichzeitig gegen die Falle 2 eine Waage, z. B. eine Federwaage gesetzt, kann die auf die Falle 2 einwirkende Federkraft stufenlos in Abhängig­ keit von dem jeweiligen Gewicht der Treibstange 9 sehr genau eingestellt werden.
In Fig. 5 bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile. Die Treibstangenaufnahme 3 weist in der Flucht der Treibstange 9 einen Zapfen 23 auf, den eine Schraubenfeder 24 umgibt. Die Schraubenfeder 24 stützt sich einerseits an der Treibstangenaufnahme 3 und andererseits in einer Ausnehmung 25 eines Keilelementes 26 ab, das auf einem im Gehäuse 1 angeordneten Aufnahmebock 27 gelagert und in Richtung des Pfeils 28 verschieblich geführt ist. Eine Keilfläche 29 des Keilelementes 26 wirkt mit einer Keilfläche 30 eines weiteren Keilelementes 31 zusammen, das auf dem Aufnahmebock 27 gelagert und in Richtung des Pfeils 32, also orthogonal zur Verschieberichtung des Keilelementes 26, verschieblich geführt ist. Das Keilelement 31 weist stulpseitig eine Gewindebohrung auf, in die die Stellschraube 19 eingreift. Durch Drehen der Stellschraube 19 wird das Keil­ element 31 in Richtung des Pfeils 32 verschoben und nach Maßgabe der Winkel, unter denen sich die Keilflächen 29, 30 erstrecken, auch das Keil­ element 26 in Richtung des Pfeils 28. Die Spannung der Schraubenfeder kann damit stufenlos eingestellt werden.

Claims (12)

1. Einsteckschloß, insbesondere Panikschloß, mit einem Gehäuse, einer stulpseitig im Gehäuse angeordneten Falle, einer damit getrieblich gekoppelten Treibstangenaufnahme und einer Feder, die sowohl die Falle als auch die Treibstangenaufnahme in die ausgefahrene Position drückt, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Feder (14, 24) an der Treibstangenaufnahme (3) oder an einem Getriebeteil (6, 7) zwischen der Falle (2) und der Treibstangenaufnahme (3) sowie das andere Ende der Feder (14, 24) an einem Stellelement (17) abgestützt ist, das zum Spannen oder Entspannen der Feder (14, 24) mittels einer von der Stulpseite des Gehäuses (1) betätigbaren Stellschraube (19) verstellbar ist.
2. Einsteckschloß nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Feder eine Spiralfeder (14) ist, deren äußeres Ende (13) an der Treibstangenaufnahme (3) oder an einem Getriebeteil (6, 7) zwischen der Falle (2) und der Treibstangenaufnahme (3) abge­ stützt ist und deren inneres Ende an einem drehbar im Gehäuse (1) gela­ gerten Zapfen (10) festgelegt ist, und daß der Zapfen (10) einen damit drehfest verbundenen Stellhebel (14) trägt, der eine Ausnehmung (16) aufweist, in die das im Gehäuse (1) geführte Stellelement (17) eingreift.
3. Einsteckschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zapfen (10) ein Vierkantprofil (11) aufweist.
4. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellhebel (14) mit einer Vierkant­ öffnung (15) auf den Zapfen (10) aufgesetzt ist.
5. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Stellelement (17) eine Gewinde­ bohrung (18) für die Stellschraube (19) aufweist.
6. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (19) einen Schrauben­ kopf aufweist, der stulpseitig am Gehäuse (1) axial unverschieblich aber drehbar gelagert ist.
7. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1)eine Stulpplatte (21) trägt, die eine Öffnung (22) für den Zugang eines Werkszeugs zum Schraubenkopf aufweist.
8. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (19) einen Schrauben­ kopf mit Innensechskant aufweist.
9. Einsteckschloß nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 4 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß das andere Ende der Feder (14, 24) an einem im Gehäuse (1) verschieblich geführten Keil­ element (26) abgestützt ist, welches mit einem weiteren, das Stellelement bildenden Keilelement (31) zusammenwirkt.
10. Einsteckschloß nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Feder eine Schraubenfeder (24) ist, die auf einen Zapfen (23) der Treibstangenaufnahme (3) aufgesetzt ist.
11. Einsteckschloß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Keilelement (26) eine Ausnehmung (25) auf­ weist, in die die Schraubenfeder (24) und/oder der Zapfen (23) eingreifen.
12. Einsteckschloß nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Keilelemente (26, 31) auf einem Aufnahmebock (27) gelagert und geführt sind.
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