DE10040647A1 - Einrichtung und Verfahren zur Überwachung von Fahrzeugreifen - Google Patents
Einrichtung und Verfahren zur Überwachung von FahrzeugreifenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine Einrichtung an einem Fahrzeug zur Überwachung wenigstens eines Parameters der Reifen des Fahrzeuges, mit einer Sensorik, die den wenigstens einen Parameter misst und einen damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen einer Auswerteeinheit zur Verfügung stellt, wobei die Auswerteeinheit in Abhängigkeit des Signalwertes eine Warninformation abgeben kann. DOLLAR A Um insbesondere einen Reifenbrand besser detektieren zu können, kann die Sensorik mindestens einen Gassensor aufweisen, der den Anteil wenigstens eines vorbestimmten Gases in der Umgebung des jeweiligen Reifens misst und einen damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen der Auswerteeinheit zur Verfügung stellt. Dabei gibt die Auswerteeinheit eine Warninformation ab, wenn der Gasanteil oder wenn die zeitliche Zunahme des Gasanteils einen vorbestimmten Grenzwert übersteigt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung an einem Fahrzeug zur
Überwachung wenigstens eines Parameters der Reifen eines
Fahrzeuges mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Überwachung
eines Parameters der Reifen gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 10.
Aus der DE 41 06 848 A1 sind ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Messen von Temperatur und Luftdruck in einem
Reifen bekannt. Die Messwerte für Temperatur und Luftdruck
werden dabei von einem Sender drahtlos übertragen und in einer
Empfangsschaltung weiter verarbeitet.
Aus der EP 0 828 621 B1 ist eine Einrichtung bekannt, die an
Fahrzeugen mit Luftreifen zur Überwachung des Luftdrucks in
den Reifen angebracht ist. Die bekannte Einrichtung weist für
jeden zu überwachenden Reifen einen Druckmessfühler auf sowie
einen bei diesem Druckmessfühler angeordneten Sender, welcher
Signale, die den vom Druckmessfühler ermittelten Luftdruck
beinhalten, aussendet. Desweiteren sind Antennen für den
Empfang dieser Signale vorgesehen, welche am Chassis des
Fahrzeuges angebracht sind, wobei lediglich eine Antenne jedem
Reifen benachbart angeordnet ist und die Antennen mit einer
gemeinsamen elektronischen Empfangs- und Auswerteschaltung
Verbunden sind. Von elektrischen Leitungen, welche von den
Antennen zu der Empfangsschaltung führen, führt jeweils eine
Zweigleitung, in welcher ein Gleichrichter liegt, zu einer als
Mikrocomputer ausgebildeten Auswerteschaltung. In dieser
Auswerteschaltung werden die gleichgerichteten Signale derart
gesteuert, dass jedes mal dann, wenn über eine der Antennen
ein vom Sender am Reifen ausgesandtes Signal empfangen wird,
der Mikrocomputer nur dieses über die entsprechende Leitung an
die Empfangsschaltung übermittelte Signal auswertet. Durch
diesen Aufbau soll eine eindeutige Signalauswertung ermöglicht
werden.
Aus der DE 197 44 611 A1 ist ein Reifensensor bekannt, der die
Einfederung des Reifens durch Messung des Abstandes zwischen
Felge und Innenwand des Reifen an der Laufsohle innerhalb des
Reifens misst. Dieser Reifensensor ist dazu innerhalb des
Reifens an der Felge angebracht und als berührungslos
arbeitender Abstandssensor ausgebildet. Vorzugsweise ist
dieser Abstandssensor ein Ultraschall-Echolot, mit dessen
Hilfe die Entfernung zu der Laufflächeninnenwand gemessen
wird. Wenn die durch den Sensor gemessenen Abstandswerte in
Abhängigkeit der Reifenrotationsgeschwindigkeit ausgewertet
werden, können beispielsweise Temperatur und Druck der im
Reifen eingeschlossenen Luft ermittelt werden.
Aus der DE 198 23 646 A1 ist ein Verfahren zur Messung eines
Temperaturanstiegs eines Luftreifens bekannt. Durch die
Überwachung des Temperaturanstiegs soll mittelbar der Zustand
des Reifens, insbesondere der Reifendruck, kontrolliert
werden. Zu diesem Zweck wird die Temperaturänderung in
Abhängigkeit von der Zeit gemessen mit einem für den
jeweiligen Reifen typischen Temperaturprofil verglichen. Bei
Überschreiten des gemessenen zeitabhängigen Temperaturprofils
über das zulässige normierte Temperaturprofil hinaus, wird
eine Warninformation abgegeben.
Bei Fahrzeugen, die mit Luftreifen ausgestattet sind, ist die
Überwachung eines Parameters, wie z. B. Reifentemperatur oder
Reifendruck, von besonderer Bedeutung. Insbesondere bei
Nutzfahrzeugen, wie Omnibusse oder Lastkraftwagen, kann z. B.
ein zu geringer Reifendruck bei langen Fahrten zu einem
kritischen Temperaturanstieg im jeweiligen Reifen führen. Im
Extremfall kann sich der Reifen entzünden und abbrennen. Wenn
dies vom Fahrer zu spät bemerkt wird, kann dies dazu führen,
dass das gesamte Fahrzeug abbrennt. Vorrichtungen und
Verfahren zur Überwachung der Reifen sollen dazu beitragen,
dass derartige Gefahren reduziert werden.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine Einrichtung bzw. ein Verfahren der eingangs genannten
Art eine Ausführungsform anzugeben, die das Erkennen eines
kritischen Zustandes eines Reifen verbessert.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Einrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dem zu
überwachenden Reifen einen Gassensor zuzuordnen, der den
Anteil bzw. die Konzentration wenigstens eines vorbestimmten
Gases in der Umgebung des zugeordneten Reifens misst.
Vorzugsweise überwacht dieser Gassensor die Konzentration
eines Gases, das typischerweise beim Brand eines Reifens
freigesetzt wird. Vorteilhaft ist dieser Gassensor so
ausgebildet, dass er die Konzentration mehrerer Gase sensiert,
die beim Brand eines Reifen freigesetzt werden.
Durch die Überwachung der Gaskonzentration in der Umgebung des
Reifens kann unmittelbar ein Reifenbrand erkannt werden. Durch
einen entsprechenden Warnhinweis kann der Fahrzeugführer dann
frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die Auswerteeinheit
mit einem Motorsteuergerät des Fahrzeuges gekoppelt sein,
wobei dieses Motorsteuergerät in Abhängigkeit der
Warninformation der Auswerteeinheit die Leistung des
Fahrzeugmotors reduziert. Auf diese Weise erhält der
Fahrzeugführer einen zusätzlichen Hinweis auf das Vorliegen
eines Brandfalles.
Gemäß einer besonderen Weiterbildung kann der Gassensor in
einem Sensorgehäuse untergebracht sein, das eine
Gaseintrittsöffnung enthält, durch die das zu überwachende Gas
in das Sensorgehäuse eintreten kann, wobei im Sensorgehäuse
ein labyrinthischer Gasweg ausgebildet ist, der die
Gaseintrittsöffnung mit dem Gassensor verbindet. Ein derartig
aufgebautes Sensorgehäuse verhindert eine Verschmutzung des
Gassensors auch dann, wenn das Sensorgehäuse in unmittelbarer
Nähe des zu überwachenden Reifens, z. B. im Radkasten,
angeordnet ist. Der labyrinthische Gasweg verhindert dabei,
dass Schmutz, wie z. B. Spritzwasser, zum Gassensor gelangt.
Bei einer verbesserten Ausführungsform kann das Sensorgehäuse
wenigstens an einer tief liegenden Stelle des Gasweges eine
Wasseraustrittsöffnung enthalten. Durch diese Bauweise kann
Spritzwasser, das während des Fahrbetriebs durch die
Gaseintrittsöffnung in das Sensorgehäuse eindringt, oder
Kondensat, das sich im Gasweg niederschlägt, aus dem
Sensorgehäuse austreten, so dass eine Beeinträchtigung des
Gassensors vermieden wird.
Bei einer Weiterbildung kann im Sensorgehäuse außerdem ein
Temperatursensor angeordnet sein, der durch optische Abtastung
die Temperatur des jeweiligen Reifens misst, wobei im
Sensorgehäuse ein gradliniger optischer Weg ausgebildet ist,
durch den der Temperatursensor den jeweiligen Reifen optisch
abtasten kann. Durch diese Bauweise ist auch dieser
Temperatursensor vor Spritzwasser oder anderen
Verunreinigungen geschützt.
Gemäß einer Weiterbildung können der Gassensor und der
Temperatursensor am Ende des Gasweges im Sensorgehäuse
angeordnet sein, wobei der optische Weg den Gasweg und die
Gaseintrittsöffnung durchdringt. Insbesondere können
Wandabschnitte, die den Gasweg begrenzen, im Bereich des
optischen Weges Aussparungen oder Unterbrechungen aufweisen
oder für die vom Temperatursensor abgetastete Strahlung
durchlässig ausgebildet sein. Durch diese Maßnahmen wird der
optische Weg des Temperatursensors in den Gasweg des
Gassensors integriert, wodurch das Sensorgehäuse einen relativ
einfachen Aufbau aufweisen kann.
Das der Erfindung zugrunde liegende Problem wird auch durch
ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den von
einem Sensor erzeugten Signalwert hinsichtlich seiner
Plausibilität zu überprüfen, indem dieser Signalwert mit dem
Mittelwert der Signalwerte der anderen Sensoren verglichen
wird. Diese Vorgehensweise beruht auf der Annahme, dass bei
einem ordnungsgemäßen Fahrbetrieb sämtliche Reifen
hinsichtlich des zu überprüfenden Parameters etwa den selben
Wert aufweisen. Beispielsweise haben alle Reifen etwa die
selbe Temperatur. Durch diese Vorgehensweise kann
differenziert werden, ob während des Fahrbetriebs die
Temperatur aller Reifen ansteigt oder ob lediglich bei einem
Reifen die Temperatur übermäßig ansteigt. Voraussagen für
kritische Situationen können somit verbessert werden.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der
zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Seitenansicht auf einen Abschnitt eines
Fahrzeuges, das mit einer Einrichtung nach der
Erfindung ausgestattet ist,
Fig. 2 eine Schnittansicht durch ein Sensorgehäuse nach der
Erfindung und
Fig. 3 eine schaltplanartige Prinzipdarstellung der
erfindungsgemäßen Einrichtung.
Entsprechend Fig. 1 weist im Übrigen nicht dargestelltes
Fahrzeug, z. B. ein Lastkraftwagen, zwei Hinterachsen 1 und 2
auf, denen an jeder Fahrzeugseite wenigstens ein Reifen 3
zugeordnet ist. Ein Radkasten 4 kapselt den jeweiligen Reifen
3 zumindest zum Aufbau 5 des Fahrzeuges hin.
Im Radkasten 4 ist für jeden Reifen 3 ein Sensorgehäuse 6
angebracht, das beispielsweise einen in Fig. 1 nicht
erkennbaren Gassensor sowie einen ebenfalls nicht sichtbaren
Temperatursensor enthält. Der Temperatursensor führt zur
Temperaturmessung des jeweiligen Reifens 3 eine optische
Abtastung des Reifens 3 durch, wobei der dazu benötigte
Strahlengang in Fig. 1 mit 7 bezeichnet ist.
Gemäß Fig. 2 kann das Sensorgehäuse 6 bei einer besonderen
Ausführungsform einen gekapselten Aufbau aufweisen, der
insbesondere gegenüber Schmutzwasser abgedichtet ist. Eine dem
Betrachter zugewandte Gehäusewand ist zur besseren Darstellung
des Sensorgehäuses 6 in Fig. 2 weggelassen. Das Sensorgehäuse
6 weist an einer dem jeweiligen Reifen 3 zugewandten
Stirnseite eine Gaseintrittsöffnung 8 auf, durch die ein zu
überwachendes Gas aus einer Umgebung 9 des Reifens 3 in das
Sensorgehäuse 6 eindringen kann. Im Inneren des Sensorgehäuses
6 ist ein labyrinthischer Gasweg 10 ausgebildet, derart, dass
es keine gradlinige direkte Verbindung zwischen der
Gaseintrittsöffnung 8 und einem Gassensor 11 gibt, der an
einem von der Gaseintrittsöffnung 8 abgewandten Ende des
Gasweges 10 am bzw. im Sensorgehäuse 6 angeordnet ist. Auf
diese Weise wird eine Verschmutzung des Gassensors 11, z. B.
durch Spritzwasser, vermieden.
Der labyrinthische Strömungsweg 10 wird im Inneren des
Sensorgehäuses 6 dadurch ausgebildet, dass Wandabschnitte 12,
die den Gasweg 10 seitlich begrenzen, von Seitenwänden 13 des
Sensorgehäuses 6 senkrecht in das Innere des Sensorgehäuses 6
vorstehen. Innerhalb des Gasweges 10 sind an Stellen, die in
der Einbaulage des Sensorgehäuses 6 relativ tief liegen,
Wasseraustrittsöffnungen 14 am Sensorgehäuse 6 ausgebildet.
Gemäß Fig. 2 sind an diese Wasseraustrittsöffnungen 14
Abflussstutzen 15 angeschlossen. Feuchtigkeit, die im Inneren
des Sensorgehäuses 6 kondensiert, oder Spritzwasser, das durch
die Gaseintrittsöffnung 8 in das Innere des Sensorgehäuses 6
eindringt, sammelt sich im Bereich der tief liegenden Stellen
und kann dort durch die Wasseraustrittsöffnungen 14 aus dem
Sensorgehäuse 6 wieder abfließen.
Neben dem Gassensor 11 ist ebenfalls am Ende des Gasweges 10
ein Temperatursensor 16 am oder im Sensorgehäuse 6 angeordnet.
Durch diese Anordnung ist auch der Temperatursensor 16 vor
Verunreinigungen, z. B. Spritzwasser, geschützt. Dieser
Temperatursensor 16, der z. B. als Pyrometer ausgebildet ist,
arbeitet mit einer optischen Abtastung, bei der eine bestimmte
Strahlung vom abzutastenden Reifen 3 zum Temperatursensor 16
gelangen muss. Da sich eine solche Strahlung regelmäßig
geradlinig ausbreitet, ist für den Temperatursensor 16 im
Inneren des Sensorgehäuses 6 ein geradliniger optischer Weg 17
ausgebildet, durch den der Temperatursensor 16 den jeweiligen
Reifen 3 optisch abtasten kann. Gemäß Fig. 2 ist dieser
optische Weg 17 dabei so angeordnet, dass er im Sensorgehäuse
6 den Gasweg 10 sowie die Gaseintrittsöffnung 8 durchdringt.
Dabei sind in den Wandabschnitten 12 Aussparungen oder
Unterbrechungen oder Fenster 18 ausgebildet, die für die vom
Temperatursensor 16 abgetastete Strahlung durchlässig sind.
In Fig. 3 ist in einer prinzipiellen Darstellung eine einfache
Anordnung der erfindungsgemäßen Einrichtung wiedergegeben. Bei
dieser Ausführungsform ist beispielsweise ein Fahrzeug, das
eine Vorderachse, eine Hinterachse und vier Räder bzw. Reifen
aufweist, mit der erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet.
Der Index "VL" bezeichnet dabei den Reifen vorne links; der
Index "VR" bezeichnet den Reifen vorne rechts; der Index "HL"
bezeichnet den Reifen hinten links; der Index "HR" bezeichnet
den Reifen hinten rechts.
Bei der Anordnung gem. Fig. 3 ist somit jedem der vier Reifen
ein Gassensor 11 und ein Temperatursensor 16 zugeordnet. Alle
Gassensoren 11 sind über entsprechende Signalleitungen 19 mit
einer ersten Auswerteeinheit 20 verbunden, die zur Auswertung
der Signale der Gassensoren 11 dient. In entsprechender Weise
sind sämtliche Temperatursensoren 16 über geeignete
Signalleitungen 21 mit einer zweiten Auswerteeinheit 22
verbunden, die zur Auswertung der Signale der
Temperatursensoren 16 dient. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform können die beiden Auswerteeinheiten 20 und 22
miteinander kommunizieren, was durch einen Doppelpfeil 23
angedeutet ist. Durch diese Kopplung der beiden
Auswerteeinheiten 20, 22 können beispielsweise
Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden, dahingehend, ob
z. B. ein Temperaturanstieg bei einem Reifen mit einer Zunahme
der Brandgaskonzentration in der Umgebung dieses Reifen
zusammenfällt.
Anstelle von zwei separaten Auswerteeinheiten 20, 22 kann auch
eine gemeinsame Auswerteeinheit vorgesehen sein, an die die
Signalleitungen 19 und 21 angeschlossen sind.
Die beiden Auswerteeinheiten 20 und 22 sind jeweils über eine
Signalleitung 24 bzw. 25 mit einer Signalisiereinrichtung 26,
verbunden, die beispielsweise im Cockpit des Fahrzeuges
angeordnet sein kann. Diese Signalisiereinrichtung 26 besitzt
eine Anzeigeeinheit oder Display 27 mit Kontrolleuchten 28,
die jeweils einem der Reifen zugeordnet sind, und mit
Kontrolleuchten 29, die jeweils dem überwachten Parameter
zugeordnet sind, nämlich hier einerseits Gaskonzentration 0
(Gas) und andererseits Temperatur (Temp.). Wenn beispielsweise
am Reifen vorne links eine überhöhte Temperatur festgestellt
wird, leuchten am Display 27 zum einen die dem Reifen vorne
links zugeordnete Kontrolleuchte 28 und zum anderen die der
Temperaturüberwachung zugeordnete Kontrolleuchte 29.
Bei einer besonderen Ausführungsform arbeitet die
erfindungsgemäße Vorrichtung gem. Fig. 3 wie folgt:
Die Sensoren 11 und 16 messen permanent die Temperatur der Reifenlauffläche sowie die Konzentration eines oder mehrerer bestimmter Brandgase in der Umgebung des Reifens. Unter "Brandgase" werden hierbei Gase verstanden, die beim Brand eines Reifens freigesetzt werden. Die Sensoren 11 und 16 erzeugen in Abhängigkeit ihrer Messungen Signalwerte, die mit den gemessenen Temperaturen bzw. Gaskonzentrationen korrelieren. Diese Signalwerte werden dann über die Signalleitungen 19 bzw. 21 an die Auswerteeinheiten 20 bzw. 22 weitergeleitet.
Die Sensoren 11 und 16 messen permanent die Temperatur der Reifenlauffläche sowie die Konzentration eines oder mehrerer bestimmter Brandgase in der Umgebung des Reifens. Unter "Brandgase" werden hierbei Gase verstanden, die beim Brand eines Reifens freigesetzt werden. Die Sensoren 11 und 16 erzeugen in Abhängigkeit ihrer Messungen Signalwerte, die mit den gemessenen Temperaturen bzw. Gaskonzentrationen korrelieren. Diese Signalwerte werden dann über die Signalleitungen 19 bzw. 21 an die Auswerteeinheiten 20 bzw. 22 weitergeleitet.
Die Auswerteeinheiten 20 und 22 überprüfen, ob die gemessenen
Signalwerte und/oder deren zeitliche Zunahme unterhalb eines
vorgegebenen, maximal zulässigen Grenzwertes liegen. Sobald
ein unzulässig hoher Signalwert und/oder eine unzulässig
starke Signalwert-Zunahme erkannt wird, generiert die
jeweilige Anzeigeeinheit 20, 22 einen entsprechenden
Warnhinweis und leitet diesen über die Signalleitung 24 bzw.
25 an die Signalisiereinrichtung 26 weiter. Dort werden dann
am Display 27 die entsprechenden Kontrolleuchten 28, 29
aktiviert.
Die Auswerteeinheiten 20 und 22 führen außerdem eine
zusätzlich Abfrage durch, bei der für jeden Mess-Zeitpunkt für
jeden überwachten Reifen überprüft wird, ob der zugehörige
Signalwert vom Mittelwert der Signalwerte aller anderen
überwachten Reifen dieses Mess-Zeitpunktes abweicht und ob
ggf. diese Abweichung noch innerhalb eines vorbestimmten
Toleranzbereiches liegt. Diese spezielle Abfrageroutine wird
separat für die Signalwerte der Temperaturmessung und für die
Signalwerte der Gaskonzentrationsmessung durchgeführt. Die
Messung wird für jeden Reifen separat durchgeführt. Wenn
beispielsweise festgestellt wird, dass die Temperatur des
Reifens hinten rechts zu stark vom Mittelwert der Temperaturen
der anderen Reifen abweicht, generiert die zweite
Auswerteeinheit 22 einen entsprechenden Warnhinweis. Dieser
Warnhinweis kann insbesondere schon dann erfolgen, bevor der
Reifen hinten rechts die zulässige Maximaltemperatur erreicht
hat. Durch diese Vorgehensweise kann eine unzulässige
Temperaturerhöhung eines Reifens bereits zu einem sehr frühen
Zeitpunkt erkannt werden.
Claims (12)
1. Einrichtung an einem Fahrzeug zur Überwachung wenigstens
eines Parameters der Reifen (3) eines Fahrzeuges, mit einer
Sensorik (11, 16), die den wenigstens einen Parameter misst
und einen damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen
einer Auswerteeinheit (20, 22) zur Verfügung stellt, wobei die
Auswerteeinheit (20, 22) in Abhängigkeit des Signalwertes eine
Warninformation abgeben kann,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sensorik mindestens einen Gassensor (11) aufweist,
der den Anteil wenigstens eines vorbestimmten Gases in der
Umgebung (9) des jeweiligen Reifens (3) misst und einen damit
korrelierten Signalwert erzeugt und diesen der Auswerteeinheit
(20) zur Verfügung stellt, wobei die Auswerteeinheit (20) eine
Warninformation abgibt, wenn der Gasanteil oder wenn die
zeitliche Zunahme des Gasanteils einen vorbestimmten Grenzwert
übersteigt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Gassensor (11) wenigstens ein Gas sensiert, das beim
Brand eines Reifens (3) entsteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswerteeinheit (20) mit einem Motorsteuergerät des
Fahrzeuges gekoppelt ist, wobei das Motorsteuergerät in
Abhängigkeit der Warninformation der Auswerteeinheit (20) die
Leistung des Fahrzeugmotors reduziert.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sensorik außerdem mindestens einen Temperatursensor
(16), z. B. Pyrometer, aufweist, der durch optische Abtastung
die Temperatur des jeweiligen Reifens (3) misst und einen
damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen einer
Auswerteeinheit (22) zur Verfügung stellt, wobei die
Auswerteeinheit (22) eine Warninformation abgibt, wenn die,;
Temperatur oder wenn die zeitliche Temperaturzunahme einen
vorbestimmten Grenzwert übersteigt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Gassensor (11) in einem Sensorgehäuse (6)
untergebracht ist, das eine Gaseintrittsöffnung (8) enthält,
durch die das zu überwachende Gas in das Sensorgehäuse (6)
eintreten kann, wobei im Sensorgehäuse (6) ein labyrinthischer
Gasweg (10) ausgebildet ist, der die Gaseintrittsöffnung (8)
mit dem Gassensor (11) verbindet.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Sensorgehäuse (6) wenigstens an einer tief liegenden
Stelle des Gasweges (10) eine Wasseraustrittsöffnung (14)
enthält.
7. Einrichtung zumindest nach den Ansprüchen 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass auch der Temperatursensor (16) im Sensorgehäuse (6)
angeordnet ist, wobei im Sensorgehäuse (6) ein geradliniger
optischer Weg (17) ausgebildet ist, durch den der
Temperatursensor (16) den jeweiligen Reifen (3) optisch
abtasten kann.
8. Einrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Gassensor (11) und der Temperatursensor (16) am Ende
des Gasweges (10) im Sensorgehäuse (6) angeordnet sind, wobei
der optische Weg (17) den Gasweg (10) und die
Gaseintrittsöffnung (8) durchdringt.
9. Einrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass Wandabschnitte (12), die den Gasweg (10) begrenzen, im
Bereich des optischen Weges (17) Aussparung oder
Unterbrechungen (18) aufweisen oder für die vom
Temperatursensor (16) abgetastete Strahlung durchlässig
ausgebildet sind.
10. Verfahren zur Überwachung eines Parameters der Reifen (3)
eines Fahrzeuges,
dadurch gekennzeichnet,
dass für mehrere Reifen (3) jeweils ein Sensor (11, 16) vorgesehen ist, der den Parameter des zugeordneten Reifens (3) misst und einen damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen Signalwert einer Auswerteeinheit (20, 22) zur Verfügung stellt,
dass die Auswerteeinheit (20, 22) eine Warninformation abgibt, wenn bei einem Messzeitpunkt der Signalwert eines Reifens (3) um ein vorbestimmtes Toleranzmaß vom Mittelwert der Signalwerte der anderen Reifen (3) abweicht.
dass für mehrere Reifen (3) jeweils ein Sensor (11, 16) vorgesehen ist, der den Parameter des zugeordneten Reifens (3) misst und einen damit korrelierten Signalwert erzeugt und diesen Signalwert einer Auswerteeinheit (20, 22) zur Verfügung stellt,
dass die Auswerteeinheit (20, 22) eine Warninformation abgibt, wenn bei einem Messzeitpunkt der Signalwert eines Reifens (3) um ein vorbestimmtes Toleranzmaß vom Mittelwert der Signalwerte der anderen Reifen (3) abweicht.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anzeigeeinheit (20, 22) die Warninformation in
Abhängigkeit davon erzeugt, welcher der Signalwerte die Abgabe
der Warninformation verursacht, so dass vom Fahrzeugführer
erkennbar ist, welcher Reifen (3) einen unzulässigen Parameter
aufweist.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Parameter die Reifentemperatur oder der Reifendruck
oder der Gasanteil mindestens eines bestimmten Gases in der
Umgebung des Reifens (3) ist.
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|---|---|---|---|
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| DE2000140647 DE10040647A1 (de) | 2000-08-19 | 2000-08-19 | Einrichtung und Verfahren zur Überwachung von Fahrzeugreifen |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE10040647A1 true DE10040647A1 (de) | 2002-02-28 |
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