DE10040580A1 - Vorrichtung zum Führen von Signaturen, insbesondere im Bereich eines Auslauf-Zwickels einer Schneidzylinderanordnung in einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Führen von Signaturen, insbesondere im Bereich eines Auslauf-Zwickels einer Schneidzylinderanordnung in einem Falzapparat einer RotationsdruckmaschineInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Führen von Signaturen (2) im Bereich eines Auslauf-Zwickels (4) einer Schneidzylinderanordnung (8) in einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass nahe des Transportpfades (14) der Signaturen (2) ein oder mehrere sich im Wesentlichen quer zur Transportrichtung der Signaturen (2) erstreckende Führungsbänder (10, 12) angeordnet sind, welche den Transportpfad (14) der Signaturen begrenzende Führungsflächen (16, 18) definieren.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen von Signaturen, insbesondere im
Bereich eines Auslauf-Zwickels einer Schneidzylinderanordnung in einem Falzapparat
einer Rotationsdruckmaschine, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
In Falzapparaten von Rotationsdruckmaschinen, insbesondere von Rollenrotations-
Offsetdruckmaschinen, tritt das Problem auf, dass die von einer laufenden Papierbahn nach
dem Längsfalzen durch umlaufende Schneidmesser abgetrennten Signaturen während und
nach dem Schneidvorgang keiner definierten Führung unterliegen. Hierdurch kann es zu
Störungen beim nachfolgenden Transport der Signaturen kommen, wenn diese
beispielsweise in der Schneidzylinderanordnung nachgeordnete endlose Transportbänder
eintreten, die oberhalb und unterhalb des Transportpfades der Signaturen angeordnet sind,
um diese einer Weiterverarbeitungseinrichtung insbesondere einer Falzeinrichtung,
zuzuführen.
Eine der häufigsten Störungen, die beim Eintritt der Signaturen in die nachgeordneten
Transportbänder auftreten, bestehen darin, dass die vorlaufenden Ecken der Signaturen
beim Eintritt in die Transportbänder umschlagen und sogenannte "Eselsohren" bilden. Dies
fährt nicht nur dazu, dass die Druckprodukte als solche unbrauchbar sind und in
entsprechenden nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise in Makulaturweichen,
aussortiert werden müssen, sondern es entsteht zudem die Gefahr, dass die beschädigten
Signaturen bei nachfolgenden Falzvorgängen zu einem Papierstau führen, der häufig mit
Produktionsausfällen oder gar einer Beschädigung des Falzapparates einhergehen kann.
Aus der US 4,385,537 ist es bekannt, im Bereich des Auslauf-Zwickels einer
Schneidzylinderanordnung ein oberes und ein unteres Transportband vorzusehen, die
jeweils über eine innerhalb des Auslauf-Zwickels verfahrbare Umlenkrolle geführt sind.
Die Schrift gibt keinen Hinweis darauf, im Bereich des Auslauf-Zwickels der
Schneidzylinderanordnung weitere Führungseinrichtungen vorzusehen, die ein
Umschlagen der vorlaufenden Ecken der Signaturen beim Eintritt in die Transportbänder
vermeiden.
Die DE-OS 27 43 801 A1 beschreibt einen Rotationsquerschneider, bei dem im Bereich
des Auslauf-Zwickels zwischen den beiden Schneidzylindern ein sich über die gesamte
Breite der Schneidzylinder erstreckender Tisch vorgesehen ist, der an einer
federelastischen Halterung aufgenommen ist, die in Transportrichtung der Signaturen
verfahrbar ist. Durch die federelastische Halterung soll sichergestellt werden, dass es im
Falle eines Signaturstaus im Bereich des Auslauf-Zwickels nicht zu einer Beschädigung
des Tisches oder der dem Tisch nachgeordneten Transportbänder kommt, die stromabwärts
des Tisches oberhalb und unterhalb des Transportpfades der Signaturen angeordnet sind.
Abgesehen von der aufwendigen federelastischen Halterung des Tisches wird ein
Umschlagen der vorlaufenden Enden der Signaturen beim Eintritt in die nachgeordneten
Transportbänder durch den Tisch nicht verhindert.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum Führen
von Signaturen im Bereich eines Auslauf-Zwickels einer Schneidzylinderanordnung in
einem Falzapparat einer Rotationsdruckmaschine zu schaffen, welche einfach und
kostengünstig aufgebaut ist, welche im Falle eines Papierstaus nicht zu Beschädigungen
neigt oder sich in kostengünstiger Weise bei einer Beschädigung ersetzen lässt und welche
eine sichere Führung der Signaturen in eine nachgeordnete Transporteinrichtung
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Erfindungsgemäß zeichnet sich die Vorrichtung zum Führen von Signaturen im Bereich
eines Auslauf-Zwickels einer Schneidzylinderanordnung in einem Falzapparat einer
Rotationsdruckmaschine dadurch aus, dass nahe des Transportpfades der Signaturen ein
oder mehrere sich im Wesentlichen quer zur Transportrichtung der Signaturen erstreckende
flache Führungsbänder angeordnet sind, deren flache und ebene Bandflächen den
Transportpfad der Signaturen begrenzende Führungsflächen bilden, die zumindest auf einer
Seite des Transportpfades der Signaturen, vorzugsweise jedoch auf beiden Seiten des
Signaturtransportpfades angeordnet sind. Die Führungsbänder, die beispielsweise aus
Metall, Kunststoff, Gummi oder einem sonstigen geeigneten Material bestehen können,
können eine dem jeweiligen Aufbau des Falzapparates angepasste Breite aufweisen, die
beispielsweise im Bereich zwischen wenigen cm bis hin zu 0,4 m liegen kann. Die Stärke
der Metallbänder ist ebenfalls von der jeweiligen Dimensionierung der
Schneidzylinderanordnung abhängig und kann beispielsweise 0,2 bis 2,5 mm betragen.
Durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Führungsbänder im Bereich des Auslauf-
Zwickels einer Schneidzylinderanordnung ergibt sich der Vorteil, dass sich die
stromaufwärtigen Kanten der Bänder selbst bei Schneidzylindern mit einem sehr kleinen
Durchmesser sehr nahe an den Schnittbereich heranführen lassen, sodass sich der Bereich,
in welchem die vorlaufenden Kanten der Signaturen nach dem Schneidvorgang nicht
geführt werden, außerordentlich klein gehalten werden kann. Zudem bieten die
erfindungsgemäßen Führungsbänder den Vorteil, dass sie aufgrund ihrer eigenen Elastizität
im Falle eines Papierstaus selbständig nachgeben, wodurch Beschädigungen, wie sie
insbesondere bei fest installierten Führungsblechen auftreten können, von vorne herein
ausgeschlossen werden. Sollte es dennoch zu einer Beschädigung eines der
erfindungsgemäßen Führungsbänder im Falle eines Papierstaus kommen, so lässt sich
dieses auf einfache Weise und in kürzester Zeit kostengünstig auswechseln, da das zu
ersetzende Bandmaterial beispielsweise in Form von Vorratsrollen vorgehalten und vom
Drucker selbst in die Maschine eingezogen werden kann. Im Gegensatz zu fest installierten
massiven Führungseinrichtungen, bei denen eine Beschädigung der Einrichtung durch
einen Papierstau in der Regel zu einer längeren Stillstandszeit der Druckmaschine führt,
kann bei Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Druckbetrieb nach kürzester Zeit
wieder aufgenommen werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Führungsbänder
durch ein endloses Führungsband gebildet, welches über zwei aufeinander
gegenüberliegenden Seiten - vorzugsweise außerhalb des Transportpfades der Signaturen -
angeordnete erste und zweite Umlenkrollen geführt ist. Die der Ober- und Unterseite der
Signaturen zugewandten Führungsflächen werden dabei durch die einander
gegenüberliegenden Innenseiten des endlosen Führungsbandes gebildet, zwischen denen
die Signaturen hindurchlaufen. Die beschriebene Ausführungsform bietet den Vorteil, dass
lediglich durch den Einsatz eines einzigen endlosen Führungsbandes eine zuverlässige
Führung der Signaturen erfolgt.
Anstelle des Einsatzes von zwei Führungsrollen ist es ebenfalls denkbar, in entsprechender
Weise ein endliches Führungsband lediglich über eine Umlenkrolle zu führen, die
beispielsweise an einer der Seitenwände des Falzapparates befestigt sein kann, und die
beiden Enden des endlichen Führungsbandes z. B. an der gegenüberliegenden Seitenwand
des Falzapparates, vorzugsweise über federelastische Mittel zu befestigen.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden ein erstes und
ein zweites endliches Führungsband getrennt von einander auf einander
gegenüberliegenden Seiten des Transportpfades der Signaturen angeordnet. Das erste
und/oder das zweite Führungsband können dabei in vorteilhafter Weise im Winkel zum
Transportpfad der Signaturen angeordnet sein, sodass sich ein im Wesentlichen
trichterförmiger Einlaufbereich ergibt, in den die Signaturen mit ihren vorlaufenden Kanten
eintreten. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Bildung von "Eselsohren" in
besonders wirkungsvoller Weise vermieden wird. Der Winkel, in welchem die beiden
getrennten Führungsbänder gegenüber dem Transportpfad der Signaturen angeordnet ist,
kann darüber hinaus in vorteilhafter Weise einstellbar sein, wodurch sich eine Anpassung
an unterschiedliche Signaturstärken, Signaturformate, Bedruckstoffe und
Maschinengeschwindigkeiten erzielen lässt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorzugsweise jedem der
Führungsbänder eine separate Spanneinrichtung zugeordnet, welche im einfachsten Falle,
beispielsweise durch eine Zugfeder mit einstellbarer Vorspannung gebildet werden kann,
die an einem oder an beiden Enden eines erfindungsgemäßen Führungsbandes angreift und
sich beispielsweise am Rahmen des Falzapparates abstützt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Spanneinrichtung
jedoch durch einen über Stellmittel um eine Schwenkachse schwenkbaren Hebelarm
gebildet, an welchem eine Umlenkrolle befestigt ist, über die das zugehörige Führungsband
geführt wird. Die Stellmittel umfassen dabei in vorteilhafter Weise eine den Hebelarm mit
einer federelastischen Kraft beaufschlagende Feder, beispielsweise eine Spiralzug- oder
eine Spiraldruckfeder, sowie eine dem Hebelarm zugeordnete, drehbare Steuernocke, an
welcher sich der Hebelarm abstützt. Die Steuernocke und die Feder wirken dabei in der
Weise miteinander zusammen, dass der Hebelarm durch Drehen der Steuernocke aus einer
ersten Spannposition, in der das erfindungsgemäße Führungsband mit einer vorgegebenen
federelastischen Kraft beaufschlagt wird, in eine zweite Position bewegbar ist, in der das
Führungsband spannungslos bleibt, und beispielsweise von Hand über entsprechende
Haken oder ähnliche Befestigungsmittel am Hebelarm befestigt werden kann. Die
beschriebene Ausführungsform gestattet es, durch Drehen der Steuernocke die Spannung
des Führungsbandes zu verändern, sodass sich die Vorrichtung in Abhängigkeit von einem
jeweils zu verarbeitenden Druckauftrag, beispielsweise durch manuelles oder aber auch
motorisches Drehen der Steuernocke an die jeweiligen Bedingungen anpassen lässt.
In gleiches Weise kann es vorgesehen sein, dass die Stellmittel durch einen auf den
Hebelarm wirkenden Pneumatikzylinder oder einen elektrischen Aktuator gebildet werden,
welcher den Hebelarm zum Spannen des Führungsbandes in eine erste Spannposition und,
beispielsweise zur Befestigung des Bandendes am Hebelarm, in eine zweite Position
verschwenkt, in welcher sich das Führungsband in einem ungespannten Zustand befindet.
Hierbei ist es denkbar, dass das Spannen eines oder mehrerer der Führungsbänder in
Abhängigkeit vom Betriebszustand der Druckmaschine erfolgt, in der Weise, dass der
Hebelarm beim Stillstand der Druckmaschine oder bei einem Notstopp automatisch in die
zweite Position verschwenkt wird, in welcher das Führungsband nicht gespannt ist.
Hierdurch kann zum Beispiel das Einfädeln einer neuen Papierbahn im Bereich des
Auslauf-Zwickels der Schneidzylinderanordnung nach einem Bahnbruch oder vor einem
neuen Druckauftrag mit einer unterschiedlichen Papierbreite erheblich vereinfacht und im
Falle eines Bahnbruchs oder Papierstaus im Bereich des Auslaufzwickels die Gefahr von
Beschädigungen deutlich reduziert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass zur Anpassung an unterschiedliche
Druckaufträge oder Betriebsbedingungen der Druckmaschine der Abstand zwischen den
Führungsbändern und dem Transportpfad der Signaturen veränderbar ist. Hierzu kann es
beispielsweise vorgesehen sein, dass die Führungsbänder über exzentrisch gelagerte
Umlenkrollen oder über nicht-kreisrunde, insbesondere über elliptisch geformte
Umlenkrollen geführt werden, sodass durch ein Verdrehen der exzentrisch gelagerten oder
nicht-kreisrunden Umlenkrollen eine Änderung des Abstandes zwischen den
Führungsbändern und dem Transportpfad der Signaturen ermöglicht wird. Das Verdrehen
der exzentrisch gelagerten Umlenkrollen oder nicht-kreisrunden Umlenkrollen kann dabei
entweder manuell oder über entsprechende Aktuatoren, beispielsweise über
Elektromotoren oder Pneumatikzylinder automatisch und vorzugsweise in Abhängigkeit
vom Betriebszustand der Druckmaschine, insbesondere in Abhängigkeit vom Druckauftrag
und der Maschinengeschwindigkeit, erfolgen.
Um eine Reibung und darüber hinaus auch ein Abschmieren der zuvor in der
Druckmaschine bedruckten Signaturen an den Führungsflächen der erfindungsgemäßen
Führungsbänder zu vermindern, können insbesondere die den Signaturen zugewandten
Führungsflächen mit einer entsprechenden Beschichtung, beispielsweise mit PTFE
(Teflon®) oder Chrom etc. versehen sein.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand bevorzugter
Ausführungsformen beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem im
Wesentlichen parallel zum Transportpfad der Signaturen angeordneten ersten und
zweiten Führungsband,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei welcher
oberhalb und unterhalb des Transportpfades der Signaturen ein erstes und ein
zweites Führungsband im Winkel zum Transportpfad angeordnet sind und einen
trichterförmigen Einlaufbereich für die vorlaufenden Kanten der Signatur in den
nachgeordneten Transportbandabschnitt bilden,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Richtung des Signatur-Transportpfades, bei der ein endloses
Führungsband über zwei außerhalb des Transportpfades liegende Umlenkrollen
geführt ist, und
Fig. 4 eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der ein endliches
Band über eine an einem Spannhebel befestigte Umlenkrolle geführt und die beiden
Enden des Bandes an einer gegenüberliegenden Seitenwand des Falzapparates
mittels Haken befestigt sind.
Die in Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Führen von Signaturen 2 im
Bereich eines Auslauf-Zwickels 4 einer ein Schneidmesser 6 aufweisenden
Schneidzylinderanordnung 8 in einem nicht dargestellten Falzapparat einer
Rollenrotationsdruckmaschine umfasst ein oder mehrere erfindungsgemäße flache
Führungsbänder 10, 12, welche beiderseits des Signaturtransportpfades 14 angeordnet sind.
Die Führungsbänder 10, 12 weisen den Außenseiten der Signaturen 2 zugewandte
Führungsflächen 16, 18 auf, die die vorlaufenden Enden 20 der Signaturen 2 im Bereich
des Auslauf-Zwickels 4 und beim Eintritt in eine durch Transportbänder 22 und 24
gebildete Transportbandeinrichtung 26 führen, um ein Umschlagen der vorlaufenden
Enden 20 der Signaturen 2 beim Eintritt in die Transportbandeinrichtung 26 zu verhindern.
Wie in Fig. 3 dargestellt ist, umfasst die erfindungsgemäße Führungseinrichtung zwei
Umlenkrollen 28, 30, von denen die eine Umlenkrolle 28 an einer ersten Seitenwand 32 der
Druckmaschine angeordnet ist und die zweite Umlenkrolle 30 drehbar an einer relativ zur
zweiten Seitenwand 38 bewegbaren Spanneinrichtung 34 befestigt ist. Die
Spanneinrichtung 34 umfasst dabei einen Hebelarm 36, der um eine gegenüber der zweiten
Seitenwand 38 des Falzapparates vorzugsweise ortsfeste Drehachse 40 schwenkbar ist. Der
Hebelarm 36 wird durch eine mittels einer Justierschraube 42 vorspannbare Feder 44 gegen
eine drehbare exzentrisch gelagerte oder nicht-kreisrunde Steuernocke 46 gedrängt, in der
Weise, dass durch ein Drehen der Steuernocke 46 der Hebelarm 36 aus der in Fig. 3
dargestellten Spannposition für die Führungsbänder 10, 12 in eine nicht dargestellte
Position verschwenkbar ist, in der die erfindungsgemäßen Führungsbänder 10, 12 sich in
einem nicht gespannten Zustand befinden und beispielsweise problemlos von den
Umlenkrollen 28 und 30 abgenommen werden können. Wie der Fig. 3 weiterhin
entnommen werden kann, werden die Signaturen 2 zwischen den Innenseiten des endlosen
Führungsbandes 10, 12 hindurch geführt, welch letztere mit einer reibungsvermindernden
oder ein Abschmieren der Signaturen 2 verhindernden Beschichtung versehen sein können
und die Führungsflächen 16, 18 bilden.
Anstelle der Verwendung einer ortsfest an der ersten Seitenwand 32 des Falzapparates
befestigten Umlenkrolle 28 kann es weiterhin vorteilhaft sein, ein endliches Führungsband
110 zu verwenden, dessen Enden 111 und 113 an der ersten Seitenwand 32 des
Falzapparates mit Hilfe einer Befestigungseinrichtung, insbesondere durch Haken 115,
117, die in die jeweiligen Enden 111, 113 des endlichen Führungsbandes 110 eingreifen,
befestigt werden, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist.
Gemäß der weiteren in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die
Führungsbänder 10, 12 vorzugsweise gegenüber der Transportrichtung 14 der Signaturen 2
in einem Winkel α, β geneigt angeordnet und bilden einen konus- oder trichterförmigen
Einlaufbereich 50. Wie durch die Doppelpfeile 52 und 54 angedeutet ist, sind die
Führungsbänder 10, 12 - die sowohl gemäß der in Fig. 3 als auch gemäß der in Fig. 4
dargestellten Ausführungsform der Erfindung ausgebildet sein können - gegenüber dem
Transportpfad 14 der Signaturen 2 verschiebbar angeordnet, in der Weise, dass der
Abstand zwischen den Führungsflächen 16, 18 der Bänder 10, 12 und dem Transportpfad
14 der Signaturen veränderbar ist.
Wie der Fig. 2 darüber hinaus entnommen werden kann, können die Umlenkrollen 56 und
58 für die Transportbänder 22 und 24 der Transportbandeinrichtung 26 innerhalb des von
den Führungsbändern 10, 12 aufgespannten Zwischenraum angeordnet sein, wodurch sich
eine räumlich besonders kompakte Anordnung ergibt.
1
erfindungsgemäße Vorrichtung
2
Signaturen
4
Auslauf-Zwickel
6
Schneidmesser
8
Schneidzylinderanordnung
10
Führungsband
12
Führungsband
14
Signatur-Transportpfad
16
Führungsfläche
18
Führungsfläche
20
Vorlaufende Enden
22
Transportband
24
Transportband
26
Transportbandeinrichtung
28
Umlenkrolle
30
Umlenkrolle
32
erste Seitenwand des Falzapparates
34
Spanneinrichtung
36
Hebelarm
38
zweite Seitenwand des Falzapparates
40
Drehachse
42
Justierschraube
44
Feder
46
Steuernocke
α, β Neigungswinkel der Führungsbänder in
α, β Neigungswinkel der Führungsbänder in
Fig.
2
50
konischer Einlaufbereich
52
,
54
Doppelpfeile
56
,
58
Umlenkrollen
110
endliches Führungsband von
Fig.
4
111
,
113
Enden des endlichen Führungsbandes von
Fig.
4
115
,
117
Enden des endlichen Führungsbandes von
Fig.
4
Claims (13)
1. Vorrichtung (1) zum Führen von Signaturen (2), insbesondere im Bereich eines
Auslauf-Zwickels (4) einer Schneidzylinderanordnung (8) in einem Falzapparat einer
Rotationsdruckmaschine,
dadurch gekennzeichnet,
dass nahe des Transportpfades (14) der Signaturen (2) ein oder mehrere sich im
wesentlichen quer zur Transportrichtung der Signaturen (2) erstreckende
Führungsbänder (10, 12, 110) angeordnet sind, welche den Transportpfad begrenzende
Führungsflächen (16, 18) definieren.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsbänder durch ein endloses Führungsband (10, 12, 110) gebildet
werden, welches über zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten angeordnete erste
und zweite Umlenkrollen (28, 30) geführt ist, in der Weise, dass die Führungsflächen
(16, 18) durch die einander gegenüberliegenden Innenseiten des endlosen
Führungsbandes (10, 12, 110) gebildet werden und die Signaturen (2) zwischen den
Führungsflächen (16, 18) hindurchlaufen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein erstes und ein zweites Führungsband (10, 12, 110) vorgesehen sind, welche
auf einander gegenüberliegenden Seiten des Transportpfades (14) der Signaturen (2)
angeordnet sind, in der Weise, dass die Führungsflächen (16, 18) durch die
Außenseiten des ersten und zweiten Führungsbandes (10, 12, 110) gebildet werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die den Signaturen (2) zugewandten Führungsflächen (16, 18) des ersten und/oder
zweiten Führungsbandes (10, 12, 110) gegenüber dem Transportpfad (14) der
Signaturen (2) im Winkel (α, β) angeordnet sind, in der Weise, dass sich ein
trichterförmiger Einlaufbereich (50) ergibt, in den die Signaturen (2) mit ihren
vorlaufenden Kanten (20) eintreten.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Winkel (α, β) zwischen dem ersten und/oder dem zweiten Führungsband (10,
12, 110) und dem Transportpfad (14) der Signaturen (2) veränderbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsbänder (10, 12, 110) im Bereich zwischen einem
Schneidzylinderpaar (8) und einer diesem in der Transportrichtung der Signaturen
gesehen nachgeordneten Transportbandvorrichtung (22, 24, 26) im Falzapparat einer
Rollenrotationsdruckmaschine angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass jedem der Führungsbänder (10, 12, 110) eine Spanneinrichtung (34, 40, 42, 44,
46) zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Spanneinrichtung einen über Stellmittel (46) um eine Schwenkachse (40)
schwenkbaren Hebelarm (36) mit einer daran drehbar befestigten Umlenkrolle (30)
umfasst, über welche das zugehörige Führungsband (10, 12, 110) geführt wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stellmittel (46) eine den Hebelarm (36) beaufschlagende Feder (44) und eine
dem Hebelarm (36) zugeordnete Steuernocke (46) umfassen, die in der Weise
miteinander zusammenwirken, dass der Hebelarm (36) durch Drehen der Steuernocke
(46) aus einer ersten Spannposition in eine zweite Position bewegbar ist, in welcher
das Führungsband (10, 12, 110) nicht gespannt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Stellmittel durch einen auf den Hebelarm (36) wirkenden Pneumatikzylinder
und/oder einen elektrischen Aktuator gebildet werden, mittels welchem der Hebelarm
(36) aus einer ersten Spannposition in eine zweite Position verschwenkbar ist, in der
das Führungsband nicht gespannt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand zwischen den Führungsbändern (10, 12, 110) und dem Transportpfad
(14) der Signaturen (2) veränderbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsbänder (10, 12, 110) über exzentrisch gelagerte oder nicht-
kreisrunde Umlenkrollen geführt sind, und dass die Änderung des Abstandes zwischen
den Führungsbändern (10, 12, 110) und dem Transportpfad (14) der Signaturen durch
Verdrehen der Umlenkrollen erfolgt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die den Signaturen (2) zugewandten Führungsflächen (16, 18) mit einer
reibungsvermindernden Beschichtung versehen sind.
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