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DE10038767C1 - Magnetostriktiver Drehmomentmeßfühler zur Messung der Torsion von belasteten Wellen - Google Patents

Magnetostriktiver Drehmomentmeßfühler zur Messung der Torsion von belasteten Wellen

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DE10038767C1
DE10038767C1 DE2000138767 DE10038767A DE10038767C1 DE 10038767 C1 DE10038767 C1 DE 10038767C1 DE 2000138767 DE2000138767 DE 2000138767 DE 10038767 A DE10038767 A DE 10038767A DE 10038767 C1 DE10038767 C1 DE 10038767C1
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DE
Germany
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torque sensor
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coils
shaft
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Roland Fischer
Reinhard Seyer
Heinz Voigt
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Mercedes Benz Group AG
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DaimlerChrysler AG
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Abstract

Magnetostriktiver Drehmomentmeßfühler mit DOLLAR A - einer solenoidförmigen Spulenanordnung, die auf die zu messende Welle aufschiebbar ist und aus mindestens einer ersten und einer zweiten Meßspule besteht, DOLLAR A - einem ringförmigen magnetischen Joch, das die Spulenanordnung an ihrem äußeren Umfang umfaßt, zur Ausbildung von zwei magnetischen Kreisen zwischen jeder der beiden Meßspulen und der zu messenden Welle, DOLLAR A - mit Flußführungsmitteln aus mindestens einem ringförmigen Streifensystem zur Aufteilung des magnetischen Flusses der magnetischen Kreise in einen Anteil in Richtung der Druckspannungskomponente und einen Anteil in Richtung der Zugspannungskomponente, DOLLAR A so daß die Flußführungsmittel integraler Bestandteil des Drehmomentmeßfühlers sind und die erste Meßspule die Druckspannungskomponente in der Welle erfaßt und die zweite Meßspule die Zugspannungskomponente in der Welle erfaßt und die Flußführungsmittel aus ferritischen oder anderen den magnetischen Fluß leitenden Materialien bestehen.

Description

Die Erfindung betrifft ein Erzeugnis mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs.
Eine wichtige Größe zur Regelung und zur Beurteilung einer Antriebsmaschine ist das von der Maschine abgegebene Drehmoment. Aus Drehzahl und Drehmoment kann die Leistung berechnet werden. Die Kenntnis der aktuellen Drehmoment- und Leistungswerte erlaubt im Falle eines Kraftfahrzeuges eine Vereinfachung des Motormanagements, die Ansteuerung automatisierter Schaltgetriebe, eine Motordiagnose sowie eine Senkung des Treibstoffverbrauchs durch Regelung des Motors mit den aktuellen Drehmomentwerten.
Im Zusammenhang mit dem Antrieb eines Industrieroboters hat man hierzu z. B. in der Patentschrift DE 42 14 368 C2 vorgeschlagen eine Welle mit einer magnetostriktiven Schicht zu versehen, die auf die Wellenoberfläche aufgeschweißt wird. In die magnetostriktive Schicht werden zwei symetrisch angeordnete Gruppen von konkaven, streifenförmigen, länglichen Bereichen mit einer Tiefe von 1 mm und mit einer Breite von 2 mm geschnitten, so daß die Schnittlinien der ersten Gruppe mit den Schnittlinien der zweiten Gruppen einen rechten Winkel bilden und jeweils um 45° bzw. -45° gegen die Wellenachse geneigt sind. Mit Hilfe der streifenförmigen Bereiche wird in der magnetostriktiven Schicht eine Anisotropie erzeugt. Zwei ringförmige Spulen, die jeweils gleichzeitig als Erregerspule und Meßspule genutzt werden, umgeben je eine der beiden Gruppen konkaver Bereiche und erzeugen in der magnetostriktiven Schicht ein Meßfeld. Durch die von den beiden Gruppen konkaver Bereiche erzeugte Anisotropie wirken diese Bereiche als Flußführungsmittel für das magnetische Meßfeld der beiden Erregerspulen. Die eine Gruppe von Bereichen verstärkt das Meßfeld in Druckspannungsrichtung der tordierten Welle und die andere Gruppe von Bereichen verstärkt das Meßfeld in Zugspannungsrichtung der tordierten Welle. Auf Grund der Wellentorsion und durch den magnetostriktiven Effekt ergibt sich in der magnetostriktiven Schicht in Druckspannungsrichtung eine andere magnetische Permeabilität als in Zugspannungsrichtung, so daß die magnetischen Kreise der beiden Erregerspulen, von denen eine ein Meßfeld mit einer verstärkten Druckspannungskomponente erzeugt und die andere ein Meßfeld mit einer verstärkten Zugspannungskomponente erzeugt, aufgrund der Wellentorsion unterschiedliche induktive Widerstände haben, die z. B. mittels einer Brückenschaltung verglichen werden können. Die Differenz der Induktanzen ist dann ein Maß für die Torsion der Welle.
Dieser Aufbau hat den schwerwiegenden Nachteil, daß die Oberfläche der Welle verändert werden muß. Es ist ein aufwendiges Schweißverfahren notwendig, um die magnetostriktive Schicht an der Welle anzubringen und nach dem Schweißvorgang muß die Welle nochmals auf 850°C erhitzt werden, in Öl von 80°C abgeschreckt und dann bei 170°C getempert werden. Nach der thermischen Behandlung muß die Welle zur Sicherheit auf mögliche Risse, die durch das Abschrecken entstanden sein könnten, untersucht werden.
In dem Europäischen Patent EP 0 502722 B1 hat man einen magnetostriktiven Drehmomentmeßfühler für eine rotierende Welle vorgeschlagen, bei dem auf die rotierende Welle, deren Drehmoment gemessen werden soll, ein Metallfilm aus einer amorphen magnetischen Legierung auf die Oberfläche der Welle aufgeklebt wird. Der Metallfilm enthält zwei parallele Reihen schräg um die Welle umlaufender Streifenmuster, von denen das eine Streifenmuster einen Neigungswinkel von 45° gegen die Wellenachse hat und das zweite Streifenmuster einen Neigungswinkel von -45° gegen die Wellenachse aufweist.
Das Aufkleben eines magnetostriktiven Films beeinflußt zwar die Oberfläche der Welle oder die gesamte Wellenstruktur wesentlich weniger stark als ein Aufschweißen des magnetostriktiven Bereichs. Aber auch bei diesem Sensor muß die Oberfläche der Welle, deren Drehmomentbelastung gemessen werden soll, bearbeitet werden. Ferner nimmt die Festigkeit der Verklebung mit steigender Temperatur ab, so daß die zuverlässige Übertragung des mechanischen Spannungszustandes gefährdet werden kann.
Bei beiden vorbeschriebenen Drehmomentmeßfühlern ist die zu messende Welle wesentlicher Bestandteil des Drehmomentmeßfühlers. Die zuvorbeschriebenen Drehmomentmeßfühler sind daher stets nur zusammen mit einer Bearbeitung der zu messenden Welle einsetzbar.
Ein gattungsfremder Drehmomentmeßfühler, der ohne solenoidförmige Spulen und ohne gattungsbildende magnetostriktive Streifenmuster oder magnetische Abschirmungen ausgekommt ist in der DE 43 37 852 A1 offenbart. Dieser Drehmomentmeßfühler arbeitet mit einer Vielzahl gekreuzter Induktoren, deren Spulen sich jeweils durch eine trapezförmige planare Wicklung auszeichnen.
Aus der DE 40 16 955 A1 ist eine gattungsbildende Ausführungsform eines Drehmomentmeßfühlers bekannt, bei der ein ringförmiges Streifenmuster von Ausnehmungen in einer magnetischen Abschirmung zum selektiven Abschirmen einer magnetostriktiven Welle gegenüber einem Magnetfeld dient. Das Streifenmuster ist so orientiert, daß Schub- und Druckspannungskomponenten gemessen werden können. Die magnetische Abschirmung und damit das Streifenmuster ist an den Meßspulen des Drehmomentfühlers befestigt und damit mit der Welle nicht kraftschlüssig verbunden. Hierdurch werden thermische Spannungen aufgrund unterschiedlicher temperaturbedingter Längenausdehnung zwischen magnetischer Abschirmung und magnetostriktiver Welle vermieden.
Die patentgemäße Ausgestaltung eines Drehmomentmeßfühler ist durch die vorgenannten Druckschriften nicht nahegelegt, da Flußführungsmittel in Form von Streifenmustern im Gegensatz zu magnetischen Abschirmungen bisher nur in kraftschlüssiger Verbindung mit einer ebenfalls magnetostriktiven Welle bekannt waren.
Wünschenswert und Aufgabe der Erfindung ist jedoch ein Drehmomentmeßfühler, der vollständig getrennt vom Meßobjekt gefertigt werden kann und der der rotierenden Welle einfach übergeschoben werden kann, ohne daß für die Messung eine Oberflächenbehandlung der Welle notwendig ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen enthalten.
Mit der Erfindung werden hauptsächlich die folgenden Vorteile erzielt:
Im Unterschied zu konventionellen magnetostriktiven Drehmomentmeßfühlern für rotierende Wellen sind bei dem erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühler die Flußführungsmittel originärer Bestandteil des Drehmomentmeßfühlers. Diese integrierte Bauweise ermöglicht es, auf eine spezielle Bearbeitung der zu messenden Welle und der Wellenoberfläche zu verzichten. Der erfindungsgemäße Drehmomentmeßfühler nutzt die ohnehin vorhandenen ferromagnetischen Eigenschaften der üblicherweise für Antriebswellen verwendeten Stahlsorten aus.
Die integrierte Bauweise des Drehmomentmeßfühlers ermöglicht es mit Vorteil, den Drehmomentmeßfühler weitgehend unabhängig von der Antriebswelle einzubauen. Hierdurch kann z. B. der Einbauort des Drehmomentmeßfühlers entlang der Antriebswelle unabhängig von einem speziell präparierten Wellenabschnitt gewählt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Flußführungsmittel und die Spulenanordnung des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers in Folientechnik gefertigt. Durch den Einsatz moderner Folientechnologie und der damit verbundenen modernen Aufbau- und Verbindungstechnik ist der erfindungsgemäße Drehmomentmeßfühler besonders geeignet für die Serienfertigung. Der erfindungsgemäße Drehmomentmeßfühler kann daher nicht zuletzt sehr kostengünstig gefertigt werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand von Zeichnungen dargestellt und näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine teilweise aufgeschnittene dreidimensionale Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers in der Ausführungsform nach Fig. 1 mit spiralförmig dargestellten Druckspannungslinien und Zugspannungslinien in der Oberfläche einer mit einem Drehmoment belasteten Welle,
Fig. 3 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers mit zwei getrennten Meßspulen und zwei getrennten Erregerspulen,
Fig. 4 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers, bei dem die beiden Meßspulen zugleich als Erregerspulen wirken,
Fig. 5 eine Detaildarstellung eines Streifensystems für die Flußführungsmittel eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers, bei dem das Streifensystem aus einer Vielzahl ferromagnetischer paraller Streifen gebildet ist,
Fig. 6 eine alternative Detaildarstellung eines Streifensystems für die Flußführungsmittel in Folientechnologie,
Fig. 7 eine Detaildarstellung eines Streifensystems für die Flußführungsmittel eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers, bei dem das Streifensystem aus einer Vielzahl paralleler V-förmiger erhabener Winkel aus ferromagnetischem Material gebildet ist.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers 1 in einer teilweise aufgeschnittenen, dreidimensionalen Darstellung. Der Drehmomentmeßfühler ist auf eine Welle 2 aufgeschoben. In einem ringförmigen magnetischen Joch 6 sind eine Erregerspule 8 und zwei getrennte Meßspulen 4 und 5 angeordnet. Die Erregerspule 8 bildet zusammen mit den Meßspulen 4, 5 eine solenoidförmige Spulenanordnung 3 zur Erzeugung eines magnetischen Meßfeldes, das vom magnetischen Joch 6 in die zu messende Welle 2 eingekoppelt wird. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform bildet das magnetische Joch 6 ein tragendes Element des integrierten Meßfühlers und schließt den Meßfühler als tubusförmiger Gehäusebestandteil nach außen hin ab. Im Innern des tubusförmigen Jochs sind in jeweils einer umlaufenden Nut des Jochs 6 die beiden Meßspulen 4, 5 angebracht. Mit den Meßspulen 4 und 5 wird das von der Erregerspule 8 in die Welle 2 induzierte magnetische Feld gemessen. Da das Meßfeld auch die zu messende Welle durchsetzt, ändert sich aufgrund des magnetostriktiven Effektes die magnetische Induktion mit der Veränderung des Belastungszustandes der Welle durch z. B. die Einwirkung eines Drehmomentes. Dies macht sich bemerkbar durch eine Veränderung der von den Meßspulen erfaßten magnetischen Widerständen. Da der Drehmomentmeßfühler aufgrund seiner rohrförmigen Gestalt die Welle 2 am ganzen Umfang umfaßt und weil die Meßspulen und die Erregerspulen die Welle 2 auch am ganzen Umfang umfassen, wird in den Meßspulen 4, 5 ein über den Wellenumfang gemitteltes Meßsignal erzeugt. Damit sich die unterschiedlichen Signalanteile in Druckspannungsrichtung und Zugspannungsrichtung nicht über den Wellenumfang aufheben, ist es notwendig eine magnetische Anisotropie zu erzeugen, die eine Trennung der beiden Signalanteile erlaubt. Hierzu enthält der Drehmomentmeßfühler Flußführungsmittel (7), die das Meßfeld in jeweils einer Vorzugsrichtung besonders verstärken. Sinnvollerweise wählt man die räumliche Vorzugsrichtung der Flußführungsmittel derart, daß bei einer Meßspule 4, die Druckspannungskomponente verstärkt wird und in der anderen Meßspule 5 die Zugspannungskomponente verstärkt wird. Dies gelingt, indem man die Flußführungsmittel 7, als ringförmige Streifensysteme (7a, 7b) ausbildet, deren Streifenmuster eine Vorzugsrichtung parallel zur Druckspannungslinie der Welle hat oder eine Vorzugsrichtung parallel zur Zugspannungslinie der Welle 2 hat, oder beide Vorzugsrichtungen aufweist. In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind die Flußführungsmittel in einen rohrförmigen Träger (11) integriert, der ebenfalls Bestandteil des Drehmomentmeßfühlers ist und die Spulenanordnung zur Wellenoberfläche hin abdeckt. Hierdurch entsteht aus dem magnetischen Joch 6 und dem Träger 11 ein allseitig geschlossenes Gehäuse eines integrierten magnetostriktiven Drehmomentmeßfühlers, der in seinem Inneren sämtliche zur Drehmomentmessung notwendigen Spulenanordnungen und Flußführungsmittel aufweist. Der Träger 11, der auch als Abdeckung bezeichnet werden kann, schützt die Meßspulen vor Verschmutzung und Feuchtigkeitseinwirkung und ermöglicht gegebenenfalls eine leichte Reinigung des Drehmomentmeßfühlers.
Fig. 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des Ausführungsbeispiels der Fig. 1. Gleiche Vorrichtungsmerkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Zur weiteren Erläuterung der Erfindung sind die bereits angesprochenen, gedanklichen Druckspannungslinien σc und Zugspannungslinien σT in der mit einem Drehmoment belasteten Welle eingezeichnet. Bekanntlich stehen Druckspannung und Zugspannung aufeinander senkrecht und lassen sich daher durch Flußführungsmittel 7, 7a, 7b, die jeweils unterschiedliche Magnetfeldanteile bevorzugt verstärken, meßtechnisch trennen. Mit B1 und B2 sind die beiden geschlossenen magnetischen Kreise zwischen jeder der beiden Meßspulen 4 und 5 und der zu messenden Welle 2 bezeichnet. Die Funktionsweise des Drehmomentsensors ist nun wie folgt.
Das magnetische Meßfeld wird durch die konstruktive Ausgestaltung des magnetischen Jochs 6 in die Welle 2 eingekoppelt und in zwei geschlossene magnetische Kreise B1 und B2 aufgeteilt.
Der magnetische Kreis B1 umfaßt die Meßspule 4, die Flußführungsmittel 7 mit dem Streifenmuster 7a, das magnetische Joch 6 und die Welle 2. Im gezeigten Ausführungsbeispiel soll beispielhaft das Streifenmuster 7a eine Vorzugsorientierung parallalel zur Druckspannungslinie σC haben. Dann werden im magnetischen Kreis B1 die Magnetfeldanteile parallel zur Druckspannungslinie verstärkt und von der Meßspule 4 in Druckspannungsrichtung gemessen.
Der magnetische Kreis B2 umfaßt die Meßspule 5, die Flußführungsmittel 7 mit dem Streifenmuster 7b, das magnetische Joch 6 und die Welle 2. Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat dann das Streifenmuster 7b eine Vorzugsorientierung parallel zur Zugspannungslinie σT. Dadurch werden im magnetischen Kreis B2 die Magnetfeldanteile parallel zur Zugspannungslinie verstärkt und von der Meßspule 5 in Zugspannungslinie gemessen.
Man hat also einen magnetostriktiven Drehmomentmeßfühler an dessen einer Meßspule ein Meßsignal als Maß für die in der Welle vorhandene Druckspannung auftritt und an dessen anderer Meßspule ein Signal als Maß für die in der Welle vorhandene Zugspannung auftritt. Die Meßsignale können dann in an sich bekannter Weise an den Meßspulen abgegriffen werden und mit ebenfalls an sich bekannten Meßwerterfassungen erfaßt, weiterverarbeitet und ausgewertet werden. Die Meßwerterfassung ist nicht mehr Bestandteil der Erfindung.
Die Fig. 3 bis 7 zeigen weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers. So zeigt Fig. 3 einen Drehmomentmeßfühler bei dem an Stelle der in Fig. 1 gezeigten einteiligen Erregerspule, zwei getrennte Erregerspulen 8a und 8b verwendet werden. Die Erregerspule 8a erzeugt dann das Meßfeld für die Meßspule 4 und die Erregerspule 8b erzeugt das Meßfeld für die Meßspule 5.
Fig. 4 zeigt eine besonders kostengünstige Ausführungsform des erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers, bei der die magnetischen Meßfelder mit den Meßspulen erzeugt werden. Hierdurch können mit Vorteil die getrennten Erregerspulen entfallen. Es muß jedoch für die Detektion des Meßsignals aus dem Erregerstrom der Meßspulen ein erhöhter meßtechnischer Aufwand getrieben werden.
Die Fig. 5 bis 7 zeigen Detaildarstellungen von möglichen Streifenmuster für die Flußführungsmittel eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers. In Fig. 5 sind auf einem rohrförmigen Träger 11 zwei Ringe angebracht, die jeweils eine Vielzahl paralleler länglicher Streifen 10 von ferritischen Materialien oder anderen den magnetischen Fluß leitenden Materialien enthalten. Diese Streifen bilden die bereits erwähnten Streifenmuster 7a, 7b. Die vorzugsweise ferritischen Streifen 10 des Streifenmusters 7a haben hierbei eine Vorzugsorientierung der Streifen von 45° gegenüber der Längsachse des rohrförmigen Trägers 11. Während die vorzugsweise ferritischen Streifen 10 des Streifenmusters 7b in einem Winkel von -45° gegen die Längsachse des rohrförmigen Trägers 11 geneigt sind. Verlängert man die Streifen des Streifenmuster 7a und die Streifen des Streifenmusters 7b gedanklich jeweils mit einer Geraden, so würden sich diese Geraden also in einem rechten Winkel schneiden, so wie sich auch die Druckspannungslinien und die Zugspannungslinien in einer drehmomentbehafteten Welle senkrecht schneiden. Da die Längsachse des rohrförmigen Trägers 11 im Meßbetrieb mit der Wellenachse der zu messenden Welle zusammenfällt, ist jeweils eines der Streifenmuster parallel zur Druckspannungsrichtung, während das jeweils andere Streifenmuster parallel zur Zugspannungsrichtung ist. Das heißt, mit einem Drehmomentmeßfühler, der ein Streifenmuster der hier gezeigten Art hat, lassen sich die beiden Signalanteile für die Druckspannungsrichtung und die Zugspannungsrichtung vorteilhaft trennen und messen.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform für das bereits in Fig. 5 beschriebene Streifenmuster. Ein Drehmomentmeßfühler mit einem Streifenmuster der Fig. 6 läßt sich vorteilhafterweise zumindest teilweise in Folientechnologie fertigen. In einer alternativen Ausführungsform können auf dem rohrförmigen Träger dann auch die Spulenanordnung in Folientechnologie aufgebracht werden. Der Träger 11 ist dann gleichzeitig der Spulenträger für eine der Spulenanordnungen aus den Fig. 1 bis 4. Ein teilweise in Folientechnik hergestellter Drehmomentmeßfühler kann sehr kompakt und kostengünstig gefertigt werden und ist für die Serienproduktion geeignet.
Fig. 7 zeigt nochmals eine Variante für ein mögliches Streifenmuster für einen erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühler. In diesem Ausführungsbeispiel besteht das Streifenmuster aus einer Vielzahl paraller V-förmiger Winkel 13, deren Schenkel jeweils einen Winkel von 45°, respektive -45° gegen die Längsachse der Trägers 11 bilden. Die Winkel können als erhabene ferritische Streifen analog zu Fig. 5 ausgebildet sein. Ein V- förmiges Streifenmuster 9 erlaubt eine besonders kompakte Bauweise eines erfindungsgemäßen Drehmomentmeßfühlers, da mit einem V-förmigen Streifenmuster die beiden Meßspulen 4 und 5 dicht nebeneinander angeordnet sein können.

Claims (6)

1. Magnetostriktiver Drehmomentmeßfühler (1) zur Erfassung der Drehmomentbelastung einer Welle (2) mit
einer solenoidförmigen Spulenanordnung (3), die auf die zu messende Welle (2) aufschiebbar ist und aus mindestens einer ersten Meßspule (4) und einer zweiten Meßspule (5) besteht,
einem ringförmigem magnetischen Joch (6), das die Spulenanordnung (3) an ihrem äußeren Umfang umfaßt, zur Ausbildung eines Meßfeldes aus zwei geschloßenen magnetischen Kreisen (B1, B2) zwischen jeder der beiden Meßspulen (4, 5) und der zu messenden Welle (2),
Flußführungsmitteln (7), die entweder aus zwei getrennten ringförmigen Streifensystemen (7a, 7b) oder aus einem ringförmigen Streifensystem (7c) mit einem V- förmigen Streifenmuster (9) bestehen und zur Aufteilung des Meßfeldes (B1, B2) in eine Druckspannungskomponente (σC) und eine Zugspannungskomponente (σT) dienen,
bei dem die Flußführungsmittel (7) integraler Bestandteil der Spulen/Jochanordnung (3, 6) sind und die erste Meßspule (4) die Druckspannungskomponente (σC) des Meßfeldes (B1) erfaßt und die zweite Meßspule (5) die Zugspannungskomponente (σT) des Meßfeldes (B2) erfaßt,
und die Flußführungsmittel (7) aus ferromagnetischen, insbesondere ferritischen Materialien bestehen.
2. Drehmomentmeßfühler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenanordnung (3) aus zwei Meßspulen (4, 5) und einer getrennten Erregerspule (8) besteht.
3. Drehmomentmeßfühler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenanordnung (3) aus zwei Meßspulen (4, 5) und zwei getrennten Erregerspulen (8a, 8b) besteht.
4. Drehmomentmeßfühler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Meßspulen (4, 5) zugleich als Erregerspulen zur Ausbildung des Meßfeldes (B1, B2) wirken.
5. Drehmomentmeßfühler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein rohrförmiger Träger (11) der Spulenträger für die Spulenanordnung (3) ist.
6. Drehmomentmeßfühler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetische Joch (6) der Spulenträger für die Spulenanordnung (3) und der Träger für die Flußführungsmittel (7) ist.
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