DE10037385A1 - Vorrichtung mit einem Kondensator - Google Patents
Vorrichtung mit einem KondensatorInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung mit einem Kondensator (200) zur Impedanzänderung eines Teilstücks eines koplanaren Wellenleiters vorgeschlagen, wobei die Kapazität des Kondensators (200) änderbar ist, wobei die Signalleitung (120) des Teilstücks des Wellenleiters auf einer vorgegebenen Länge (122) unterbrochen ist, wobei eine erste Verbindung (130) die Masseleitungen (110, 111) des Wellenleiters verbindet und wobei die zweite Verbindung (121) die beiden Teile der unterbrochenen Signalleitung (120) verbindet.
Description
Mikromechanisch gefertigte Hochfrequenz-Kurzschlußschalter
bestehen aus einer dünnen Metallbrücke, welche zwischen die
Masseleitungen eines koplanaren Wellenleiters gespannt ist.
Elektrostatisch wird diese Brücke auf ein dünnes
Dielektrikum, welches auf die Signalleitung aufgebracht ist,
gezogen, wodurch die Kapazität des aus Brücke und
Signalleitung gebildeten Plattenkondensators vergrößert
wird. Diese Kapazität zwischen Signalleitung und
Masseleitung beeinflusst die Ausbreitungseigenschaften der
auf dem Wellenleiter geführten elektromagnetischen Wellen.
Im "Off"-Zustand (die Metallbrücke ist unten) wird ein
Großteil der Leistung reflektiert. Im "On"-Zustand (die
Metallbrücke ist oben) wird ein Großteil der Leistung
transmittiert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass die Länge
der Metallbrücke, d. h. die Länge der zweiten elektrisch
leitenden Verbindung, nicht vom Abstand der Masseleitungen
des koplanaren Wellenleiters abhängt, d. h. der Abstand der
Masseleitungen des Wellenleiters kann unabhängig von der
Länge der zweiten Verbindung und umgekehrt gewählt werden.
Daraus ergibt sich der Vorteil, dass erfindungsgemäß ein HF-
Mikroschalter mit den Merkmalen "geringer Abstand der
Masseleitungen", "hohe Betriebsfrequenz", "große Ausdehnung
der zweiten Verbindung, d. h. der Metallbrücke" und "geringe
Schaltspannung" leicht realisierbar ist. Weiterhin ist es
dadurch möglich, dass die durch die erste elektrisch
leitende Verbindung zwischen den Masseleitungen des
koplanaren Wellenleiters in Reihe zu dem Kondensator
geschaltete Induktivität unabhängig von der Gestaltung der
Signalleitung gewählt wird. Dadurch ist es mit einfachen
Mitteln sowohl möglich, eine geringe Behinderung der
Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen entlang des
Wellenleiters und eine optimale Dimensionierung der als
Kurzschlußbrücke zwischen den Masseleitungen des
Wellenleiters gestaltete erste Verbindung zu erreichen.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die erste und die zweite
Verbindung metallische Verbindungen sind. Dadurch finden
sämtliche materialspezifische und prozeßtechnische Vorteile
der Verwendung von Metallen als elektrisch leitende
Verbindungen erfindungsgemäß Verwendung.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die zweite Verbindung
mechanisch so verformbar ist, dass der Abstand der ersten
Verbindung und der zweiten Verbindung zumindest in einem
Teilbereich der zweiten Verbindung änderbar ist. Dadurch
wird mit einfachen Mittel ein Kondensator hergestellt,
dessen Kapazität veränderbar ist.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die Änderung der Kapazität
des Kondensators durch eine elektrostatische Kraft zwischen
der ersten Verbindung und der zweiten Verbindung bewirkbar
ist. Dadurch sind mit einfachen Mitteln zwei Schaltzustände
der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorsehbar, so dass eine
sichere und schnelle Schaltbarkeit der Vorrichtung
gewährleistet ist. Darüber hinaus ist dadurch der
Schaltzustand der Vorrichtung jederzeit eindeutig definiert.
Weiterhin ist von Vorteil, dass der Kondensator in
Abhängigkeit einer vorgegebenen elektrischen Spannung
zwischen der ersten Verbindung und der zweiten Verbindung
eine erste vorgegebene Kapazität und eine zweite vorgegebene
Kapazität aufweist. Dadurch ist es möglich, durch
Dimensionierung insbesondere der ersten und zweiten
elektrisch leitenden Verbindung und der
Dielektrizitätsschicht zwischen diesen beiden die
Betriebsfrequenz in weiten Grenzen unabhängig von der
Entfernung der Masseleitungen des koplanaren Wellenleiters
zu bestimmen. Ebenso ist die Einfügedämpfung hierdurch
einstellbar.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die erste Verbindung eine
Induktivität in Reihe mit dem Kondensator zwischen der
Signalleitung und den Masseleitungen bildet. Hierdurch ist
es möglich, für die erste Verbindung verschiedene Formen und
Dimensionen vorzusehen, so dass die durch die erste
Verbindung resultierende Induktivität in weiten Grenzen
vorgebbar ist.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die gemeinsame Impedanz der
ersten Kapazität und der Induktivität bei einer
Betriebsfrequenz im Wesentlichen ihrem ohmschen Widerstand
entspricht. Dadurch ist es möglich, eine besonders große
Isolierung, d. h. einen besonders großen
Reflexionskoeffizienten, bei ausgeschaltetem
Kurzschlußschalter zu erreichen.
Weiterhin ist von Vorteil, dass als Betriebsfrequenz etwa 77 GHz
oder etwa 24 GHz vorgesehen ist. Dadurch ist es möglich,
die erfindungsgemäße Vorrichtung für ACC (Adaptive Cruise
Control) oder SRR (Short Range Radar)-Anwendungen zu
verwenden.
Weiterhin ist von Vorteil, dass die vorgegebene Länge derart
vorgesehen ist, dass sich Reflexionen an einem Übergang
zwischen der Signalleitung und der zweiten Verbindung
kompensieren. Hierdurch wird die Einfügedämpfung des
Schalters und somit die Anpassung im eingeschalteten Zustand
verbessert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem
Kondensator in Draufsicht,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem
Kondensator in Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie C
aus Fig. 1,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem
Kondensator in Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie A
aus Fig. 1,
Fig. 4 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem
Kondensator in Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie B
aus Fig. 1,
Fig. 5 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit Kondensator in
einer perspektivischen Darstellung und
Fig. 6 ein Ersatzschaltbild der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Kondensator.
Fig. 1 zeigt einen mikromechanischen
Hochfrequenzkurzschlußschalter als Beispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Kondensator. Bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist auf einem Substrat 100 ein
koplanarer Wellenleiter aufgebracht. Der koplanare
Wellenleiter besteht erfindungsgemäß insbesondere aus drei
koplanaren elektrisch leitfähigen Leitungen, die, zumindest
lokal, im Wesentlichen parallel zueinander geführt sind. Die
Leitungen des koplanaren Wellenleiters sind insbesondere
metallisch vorgesehen und auf das Substrat insbesondere
mittels eines oder mehrerer galvanischer Prozeßschritte
aufgebracht. Das Substrat 100 hat erfindungsgemäß
insbesondere die Eigenschaft, einen geringen Verlustwinkel
aufzuweisen. Die beiden äußeren der drei Leitungen des
koplanaren Wellenleiters entsprechen einer ersten
Masseleitung 110 und einer zweiten Masseleitung 111 und die
mittlere Leitung entspricht einer Signalleitung 120 des
koplanaren Wellenleiters. In Fig. 1 ist in Draufsicht ein
für die erfindungsgemäße Vorrichtung interessierender
Ausschnitt eines solchen auf dem Substrat 100 geführten
koplanaren Wellenleiters dargestellt. Die beiden
Masseleitungen 110, 111 des koplanaren Wellenleiters sind
mittels einer ersten elektrisch leitenden Verbindung 130
verbunden. Die erste Verbindung 130 ist hierbei
beispielsweise direkt auf das Substrat 100 aufgebracht und
weist eine geringe "Höhe" im Vergleich zur "Höhe" der
Masseleitungen 110, 111 auf, d. h. die erste Verbindung 130
verbindet die Masseleitungen 110, 111 an deren "Fuß" auf dem
Substrat 100. Im Bereich der ersten Verbindung 130 ist die
Signalleitung 120 des koplanaren Wellenleiters unterbrochen.
Daher ist die Verbindung 130 auch mit der Signalleitung 120
nicht elektrisch leitend verbunden. Auf die erste Verbindung
130 ist erfindungsgemäß im Bereich der Unterbrechung der
Signalleitung 120 eine Schicht eines in Fig. 1 nicht
dargestellten Dielektrikums aufgebracht. Weiterhin ist die
unterbrochene Signalleitung 120 mittels einer zweiten
elektrisch leitenden Verbindung 121 verbunden. Die zweite
Verbindung 121 ist hierbei erfindungsgemäß insbesondere in
Form einer metallenen Verbindungsbrücke zwischen den Enden
der unterbrochenen Singalleitung 120 vorgesehen. Die zweite
Verbindung 121 ist jedoch erfindungsgemäß in einem gewissen
Abstand zur Ebene des Substrats 100 vorgesehen, wobei der
Abstand der zweiten Verbindung 121 zum Substrat 100 bzw. zur
ersten Verbindung 130 etwa der Höhe der Signalleitung 120
entspricht. Hierdurch "schwebt" - bei Abwesenheit von
Kräften auf die zweite Verbindung 121 - die zweite
Verbindung 121 zwischen den Enden der unterbrochenen
Signalleitung 120. Insofern wird die zweite Verbindung 121
auch als Brücke bzw. Metallbrücke 121 bezeichnet. In Fig. 1
sind weiterhin eine erste, mit dem Buchstaben C bezeichnete
Schnittlinie, eine mit dem Buchstaben A bezeichnete zweite
Schnittlinie und eine mit dem Buchstaben B bezeichnete
dritte Schnittlinie dargestellt. Die erste Schnittlinie
schneidet die erfindungsgemäße Vorrichtung senkrecht zum
Verlauf der Masseleitungen 110, 111 und der Signalleitung
120 im Bereich der ersten Verbindung 130 zwischen den
Masseleitungen 110, 111. Die zweite Schnittlinie schneidet
die erfindungsgemäße Vorrichtung parallel zum Verlauf der
Leitungen 110, 111, 120 des koplanaren Wellenleiters im
Bereich der ersten Masseleitung 110. Die dritte Schnittlinie
schneidet die erfindungsgemäße Vorrichtung parallel zum
Verlauf der Leitungen 110, 111, 120 des koplanaren
Wellenleiters im Bereich der Signalleitung 120 bzw. - dort
wo die Signalleitung 120 unterbrochen ist - im Bereich der
zweiten Verbindung 121.
In Fig. 2 ist eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung entlang der ersten Schnittlinie (Buchstabe C)
aus der Fig. 1 dargestellt. Es ist wiederum das Substrat
100, die erste Masseleitung 110 und die zweite Masseleitung
111 des koplanaren Wellenleiters dargestellt. Zwischen den
Masseleitungen 110, 111 des koplanaren Wellenleiters ist die
Signalleitung 120 des Wellenleiters angeordnet. In Fig. 2
wird die räumliche Anordnung der ersten Verbindung 130 und
der zweiten Verbindung 121 hinsichtlich ihres Abstandes von
der Oberfläche des Substrats 100 besonders deutlich. Die
erste Verbindung 130 ist in Fig. 2 direkt auf das Substrat
100 aufgebracht, während die zweite Verbindung 121 auf die
Signalleitung 120 aufgebracht und somit im Abstand der Höhe
der Signal- bzw. Massenleitung 110, 111, 120 von der Ebene
des Substrats 100 entfernt vorgesehen ist.
In Fig. 3 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer
Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie A aus Fig. 1
dargestellt. Es ist lediglich das Substrat 100 und die erste
Masseleitung 110 sichtbar.
In Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung entlang der
dritten Schnittlinie (Buchstabe B) dargestellt. Auf dem
Substrat 100 ist die Signalleitung 120 des koplanaren
Wellenleiters vorgesehen. Die Signalleitung 120 ist auf
einer vorgegebenen Länge 122 unterbrochen. In diesem Bereich
überbrückt die zweite Verbindung 121 die Signalleitung 120.
Hierbei verbindet die zweite Verbindung 121 die beiden durch
die Unterbrechung der Signalleitung 120 hervorgerufenen
Enden der Signalleitung 120. Die zweite Verbindung 121 ist
im Ausführungsbeispiel insbesondere in einem Abstand von dem
Substrat 100 vorgesehen, der der Höhe der Signalleitung 120
entspricht. Weiterhin ist in Fig. 4 die erste Verbindung
130 dargestellt. Oberhalb der ersten Verbindung 130 befindet
sich die bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 angesprochene
Dielektrizitätsschicht 140.
In Fig. 5 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in
perspektivischer Darstellung dargestellt. Auf dem Substrat
100 befindet sich die erste Masseleitung 110 und die zweite
Masseleitung 111 des Wellenleiters. Zwischen diesen
Masseleitungen 110, 111 befindet sich die unterbrochene
Signalleitung 120. Die beiden Enden der Signalleitung 120
werden durch die zweite Verbindung 121 überbrückt. Weiterhin
ist in Fig. 5 die Dielektrizitätsschicht 140 dargestellt.
Die unterhalb der Dielektrizitätsschicht 140, d. h. in
Richtung auf das Substrat 100 hin, vorgesehene erste
Verbindung 130 zwischen den Masseleitungen 110, 111 ist
wegen der perspektivischen Darstellung in Fig. 5 nicht
dargestellt.
In Fig. 6 ist ein Ersatzschaltbild der erfindungsgemäßen
Anordnung dargestellt. Im Ersatzschaltbild sind die beiden
Masseleitungen 110, 111 lediglich in Form einer einzigen
Leitung des koplanaren Wellenleiters dargestellt. Dies kommt
daher, dass sich die Masseleitungen 110, 111 auf gleichem
Potential befinden. Weiterhin ist die Signalleitung 120 des
koplanaren Wellenleiters in Fig. 6 dargestellt. Zwischen
der Signalleitung 120 und den Masseleitungen 110, 111 ist in
Reihe ein Kondensator 200 und eine Induktivität 210
angeordnet. Der Kondensator 200 wird zumindest teilweise
durch die erste Verbindung 130 und die zweite Verbindung
121, die beide in Fig. 6 nicht dargestellt sind,
realisiert. Der Kondensator 200 ist in seiner Kapazität
veränderbar vorgesehen, und zwar erfindungsgemäß
insbesondere dadurch, dass sich die zweite Verbindung 121
mechanisch verformt und somit zumindest in Teilbereichen
ihren Abstand zur ersten Verbindung 130 ändert, was die
Kapazität des Kondensators 200 beeinflusst. Die Induktivität
210 wird im Wesentlichen durch die erste Verbindung 130
realisiert. Durch Strukturierung der ersten Verbindung 130,
die als Gleichspannungskurzschluß zwischen den
Masseleitungen 110, 111 wirkt, wird eine Induktivität
erzeugt, die durch Änderung des Länge-Breite-Verhältnisses,
der Form, beispielsweise mäanderförmig oder ähnliches,
vorgebbar ist.
In Fig. 4 und 5 ist die mechanisch verformbare zweite
Verbindung 121 für den Fall dargestellt, dass das
dargestellte Teilstück des koplanaren Wellenleiters einen
hohen Transmissionskoeffizienten und einen geringen
Reflexionskoeffizienten aufweist. Der Abstand der ersten
Verbindung 130 und der zweiten Verbindung 121, der zusammen
mit den elektrischen Eigenschaften der
Dielektrizitätsschicht 140 die Kapazität des Kondensators
200 maßgeblich bestimmen, sind in Fig. 4 mit maximalem
Abstand dargestellt. Die Kapazität des Kondensators 200 ist
in diesem Fall sehr klein und ist für die Eingangsdämpfung
beispielsweise eines Kurzschlußschalters maßgebend. Für den
Fall, dass zwischen der ersten Verbindung 130 und der
zweiten Verbindung 121 eine elektrische Spannung,
beispielsweise eine Gleichspannung, angelegt wird, ergibt
sich eine elektrostatische Anziehungskraft zwischen der
ersten Verbindung 130 und der zweiten Verbindung 121. Dies
führt dazu, dass die zweite Verbindung 121, da mechanisch
verformbar, verformt und zumindest in einen Teilbereich,
nämlich im wesentlichen in der Mitte der Metallbrücke, zur
ersten Verbindung 130 bzw. zur auf die erste Verbindung 130
aufgebrachten Dielektrizitätsschicht 140 gezogen wird. Das
Dielektrikum, insbesondere Siliciumdioxid oder
Siliciumnitrid, verhindert einen galvanischen Kontakt der
insbesondere als Schalter ausgebildeten Vorrichtung im
ausgeschalteten Zustand. Hierdurch ändert sich die Kapazität
des aus der ersten Verbindung 130 und der zweiten Verbindung
121 maßgeblich gebildeten Kondensators 200, so dass dessen
Kapazität größer wird. Erfindungsgemäß wird also durch das
Anlegen oder Entfernen einer elektrischen Spannung zwischen
den beiden Verbindungen 130, 121 die Kapazität des
Kondensators 200 der erfindungsgemäßen Vorrichtung verändert
und bei der Ausbildung der Vorrichtung als Schalter
geschaltet. Die in Fig. 4 und 5 dargestellte Stellung der
zweiten Verbindung 121 entspricht dem Betrieb der
Vorrichtung mit Durchgang und wird als angeschalteter
Zustand geschaltet. Der in Fig. 4 nicht dargestellte
Zustand einer durch eine elektrische Spannung zur ersten
Verbindung 130 hingezogene zweite Verbindung 121 entspricht
einem ausgeschalteten Schalter. Dies ist deshalb der Fall,
weil erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass der Wellenleiter,
der das in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Teilstück
umfasst, mit einer vorgegebenen Betriebsfrequenz betrieben
wird. Die Kapazität des Kondensators 200 nimmt in
Abhängigkeit einer elektrischen Spannung zwischen den beiden
Verbindungen 130, 121 zwei Kapazitätswerte an, die im
Folgenden als erster Kapazitätswert oder auch erste
Kapazität und als zweiter Kapazitätswert oder auch zweite
Kapazität bezeichnet werden. Die erste Kapazität entspricht
dem ausgeschalteten Zustand, d. h. die erste Verbindung 121
ist, bedingt durch die angelegte elektrische Spannung zur
ersten Verbindung 130 hingezogen. Die zweite Kapazität
entspricht somit dem in Fig. 4 dargestellten
eingeschalteten Fall, wo die zweite Verbindung 121
mechanisch nicht verformt ist. Erfindungsgemäß wird die
erste Kapazität und die zweite Kapazität durch Variation
insbesondere der Breite und Länge der ersten Verbindung 130
und der zweiten Verbindung 121 sowie der Dicke und den
Materialeigenschaften der Dielektrizitätsschicht und der
Höhe der Signalleitung 120 festgelegt. Erfindungsgemäß ist
es insbesondere vorgesehen, dass die Verbindungen 130, 121,
die Dielektrizitätsschicht 140 und die Signalleitung 120 so
dimensioniert sind, dass die Impedanz einer
Hintereinanderschaltung der ersten Kapazität und einer durch
die erste Verbindung 130 gebildete Induktivität bei der
Betriebsfrequenz gerade aufgehoben wird, bzw. möglichst
klein wird. Die Einstellung der Induktivität 210 geschieht
erfindungsgemäß im Wesentlichen durch die Dimensionierung
und Formgebung der ersten Verbindung 130 zwischen den
Masseleitungen 110, 111 des Wellenleiters.
Die zweite Verbindung 121 ist erfindungsgemäß eine dünne
Metallbrücke, die zwischen die Enden der unterbrochenen
Signalleitung 120 des Wellenleiters gespannt wird. Zwischen
den Masseleitungen 110, 111 wirkt die erste Verbindung 130
als Gleichspannungskurzschluß. Die erste Verbindung 130
wirkt mit der zweiten Verbindung 121 als Plattenkondensator.
Durch geeignete Dimensionierung und Formgebung des
Gleichspannungskurzschlusses, d. h. der ersten Verbindung
130, kann eine zum Plattenkondensator in Reihe angeordnete
Induktivität (bei Betriebsfrequenz) eingestellt werden.
Durch die Induktivität in Reihe mit dem Plattenkondensator
wird ein Serienschwingkreis gebildet, dessen
Resonanzfrequenz im ausgeschalteten Zustand der zweiten
Verbindung 121 durch geeignete Dimensionierung von
Induktivität und Kapazität des Plattenkondensators bei der
Betriebsfrequenz der Vorrichtung liegt. Dadurch wird die
Impedanz zwischen Signalleitung 120 und den Masseleitungen
110, 111 gegenüber der Impedanz des reinen
Plattenkondensators (ohne Induktivität) stark reduziert,
wodurch die Isolation einer als Hochfrequenz-Schalter
ausgebildeten Vorrichtung wesentlich verbessert wird.
Limitiert wird die Isolation nunmehr durch die ohmschen
Verluste in der zweiten Verbindung 121 und in der ersten
Verbindung 130. Im eingeschalteten Zustand wird die
Vorrichtung bzw. das Bauteil oder Bauelement bei
Betriebsfrequenz durch die verringerte Kapazität des
Plattenkondensators (zweite Verbindung 121 oder auch Brücke
121 "oben", d. h. mit relativ großem Abstand zum Substrat)
außerhalb dieser Resonanzfrequenz betrieben, so dass sich
keine höhere Einfügedämpfung ergibt. Wird die Länge der
zweiten Verbindung 121 geeignet dimensioniert (z. B. die
Hälfte der effektiven Wellenlänge bei der Betriebsfrequenz)
kompensieren sich die Reflexionen an den Stoßstellen bzw.
den Übergangsstellen zwischen koplanarem Wellenleiter (d. h.
den Enden der Signalleitung 120) und der zweiten Verbindung
121, wodurch die Einfügedämpfung der beispielsweise als
Schalter vorgesehenen Vorrichtung und somit die Anpassung
verbessert werden. Dies entspricht einer Transformation der
Impedanz der zweiten Verbindung 121 auf die Impedanz des
koplanaren Wellenleiters. Die Länge der zweiten Verbindung
121 wird nicht durch einen Höchstabstand der Masseleitungen
bei hohen Betriebsfrequenzen limitiert. Hierdurch ist bei
höheren Betriebsfrequenzen keine vergrößerte Schaltspannung,
. h. zwischen die erste und die zweite Verbindung 130, 121
anzulegende Spannung, aufzuwenden.
Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, die
Betriebsfrequenz im Bereich von etwa 77 GHz oder etwa 24 GHz
wählen zu können. Dadurch ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung insbesondere für Anwendungen im Bereich ACC
(Adaptive Cruise Control) oder SRR (Short Range Radar)
geeignet.
Claims (9)
1. Vorrichtung mit einem Kondensator (200) zur
Impedanzänderung eines Teilstücks eines koplanaren
Wellenleiters, wobei die Kapazität des Kondensators (200)
änderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kondensator
(200) eine erste elektrisch leitende Verbindung (130) und
eine zweite elektrisch leitende Verbindung (121) zumindest
teilweise umfaßt, wobei die Signalleitung (120) des
Teilstücks des Wellenleiters auf einer vorgegebenen Länge
(122) unterbrochen ist, wobei die erste Verbindung (130) die
Masseleitungen (110, 111) des Wellenleiters verbindet und
wobei die zweite Verbindung (122) die beiden Teile der
unterbrochenen Signalleitung (120) verbindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die erste und die zweite Verbindung (130, 121) metallische
Verbindungen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die zweite Verbindung (121) mechanisch
so verformbar ist, dass der Abstand der ersten Verbindung
(130) und der zweiten Verbindung (121) zumindest in einem
Teilbereich der zweiten Verbindung (121) änderbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Änderung der Kapazität des
Kondensators (200) durch eine elektrostatische Kraft
zwischen der ersten Verbindung (130) und der zweiten
Verbindung (121) bewirkbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kondensator (200) in
Abhängigkeit einer vorgegebenen elektrischen Spannung
zwischen der ersten Verbindung (130) und der zweiten
Verbindung (121) eine erste vorgegebene Kapazität und eine
zweite vorgegebene Kapazität aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindung (130) eine
Induktivität (210) in Reihe mit dem Kondensator (200)
zwischen der Signalleitung (120) und den Masseleitungen
(110, 111) bildet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die gemeinsame Impedanz der ersten Kapazität und der
Induktivität (210) bei einer Betriebsfrequenz im
wesentlichen ihrem ohmschen Widerstand entspricht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
als Betriebsfrequenz etwa 77 GHz oder etwa 24 GHz vorgesehen
ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Länge (122)
derart vorgesehen ist, dass sich Reflexionen an einem
Übergang zwischen der Signalleitung (120) und der zweiten
Verbindung (121) kompensieren.
Priority Applications (7)
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