DE10037659C2 - Hubkolbenmaschine - Google Patents
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- F04—POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
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Description
Die Erfindung betrifft eine Hubkolbenmaschine, insbesondere Kompressor, vorzugs
weise für die Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse und einem Ge
häusedeckel, wobei in dem Gehäuse die die Kolben umfassende Arbeitseinheit und
in dem Gehäusedeckel der Ansaug- und Auslassbereich angeordnet bzw. ausgebil
det ist und wobei der Gehäusedeckel mit dem Gehäuse verschraubt ist.
Hubkolbenmaschinen der gattungsbildenden Art sind seit Jahren in den unterschied
lichsten Ausführungsformen und zu unterschiedlichsten Verwendungszwecken be
kannt. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kompressor handeln, so bei
spielsweise um einen Kompressor für die Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs. Solche
Kompressoren werden meist als Klimakompressoren bezeichnet und umfassen ein
Gehäuse, welches eine von ausserhalb angetriebene Verdichter- bzw. Pumpenein
heit einschliesst. Die beispielsweise als Axialkolbenpumpe ausgebildete Pumpenein
heit umfasst wiederum mindestens einen Kolben, der in einem Zylinderblock hin und
her bewegbar ist. Üblicherweise ist ein solcher Kompressor mit mehreren Kolben
ausgestattet, die bei Drehung einer Taumelscheibe über eine Aufnahmescheibe oder
beim Schwenken einer Schwenkscheibe in Richtung ihrer Längsachse hin und her
bewegt werden, wobei - im Falle einer Taumelscheibe - die Aufnahmescheibe dreh
fest im Gehäuse gelagert ist. Das Gehäuse ist üblicherweise durch einen Gehäuse
deckel abgeschlossen, der beispielsweise mit dem Gehäuse verschraubt oder ver
schweisst ist.
Taumelscheibenkompressoren sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen
bekannt. Lediglich beispielhaft wird dazu auf die DE 44 41 721 A1 und die DE 196 11 004 A1
verwiesen.
Gemäss DE 44 41 721 A1 umfasst der Kompressor eine auf einer Antriebswelle ge
stützte Taumelscheibe, um eine einheitliche Drehbewegung auszuführen. Die Tau
melscheibe ist mit einer Vielzahl von in einem Zylinderblock hin und her bewegbaren
Kolben gekoppelt, wobei die Zylinder-Kolben-Anordnung zum Komprimieren eines
Gases dient. Bei den Kolben kann es sich auch um doppelt wirkende Kolben han
deln.
Die gattungsbildenden Hubkolbenmaschinen mit verschraubtem oder verschweiss
tem Gehäusedeckel sind jedoch in der Praxis problematisch. Die Verwendung von
Zugankerschrauben erfordert viele Bauteile, nämlich entlang dem Umfang anzuord
nende Schrauben. Insbesondere bei erhöhten Druckdifferenzen, die beim Einsatz
von Kohlendioxid als Kältemittel auftreten können, sind um so mehr Schrauben er
forderlich, um eine hinreichende Festigkeit und Dichtigkeit zu erhalten. Beim Ver
schrauben ist es erforderlich, die notwendigen Axialverspannungen zu sichern. Ein
Verzug beim Verschrauben muss vermieden werden. Ausserdem benötigt gegebe
nenfalls jede Gehäuseverbindung eine eigene Dichtung, so dass eine erhöhte Anzahl
potentieller Leckstellen gegeben ist.
Sofern es sich bei der Verbindung zwischen Gehäuse und Gehäusedeckel um eine
Schweissverbindung handelt, lässt sich die Hubkolbenmaschine nur noch mit erheb
lichem Aufwand und gegebenenfalls oder unter Zerstörung einzelner Bauteile öffnen.
Insoweit ist der Austausch von Teilen jedenfalls unter wirtschaftlichen Gesichts
punkten nicht mehr oder nur noch bedingt möglich.
Aus der DE-OS 16 53 374 ist ebenfalls eine Hubkolbenmaschine bekannt, bei der ein
Gehäusdeckel mit einem Gehäuse verschraubt ist. Die Verschraubung erfolgt dort
mittels Überwurfmutter, die im Eingriff mit der Aussenwandung des Gehäuses den
Gehäusedeckel übergreift und dabei klemmt.
Aus der US 2 392 543 ist ebenfalls eine Hubkolbenmaschine bekannt, bei der der
Gehäusedeckel mit einem Außengewinde versehen ist und mit diesem
Außengewinde in einem mit Innengewinde versehenen Bereich des Gehäuses
eingreift und dort verschraubt ist. Insoweit handelt es sich bei der aus der US 2 392 543
bekannten Hubkolbenmaschine ebenfalls um einen gattungsbildenden Stand der
Technik.
Im Lichte der voranstehenden Ausführungen liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Hubkolbenmaschine der gattungsbildenden Art derart aus
zugestalten und weiterzubilden, dass eine einfache und dabei reversible Verbindung
zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel bei hinreichender Dichtigkeit mit
einfachen Mitteln realisierbar ist.
Die erfindungsgemässe Hubkolbenmaschine löst die voranstehende Aufgabe durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist die im Stand der Technik bereits
realisierte Verschraubung ganz besonders ausgebildet, nämlich in Form einer in ihrer
Anordnung zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel wirkenden Ringmutter.
Erfindungsgemäss ist erkannt worden, dass man das Gehäuse und den Gehäuse
deckel nach wie vor verschrauben kann, dass sich jedoch die im Stand der Technik
auftretenden Probleme bei einer mehrfachen Verschraubung ausschliessen lassen.
Dies wird durch die Verwendung einer Ringmutter erreicht, die mit einem Außenge
winde an der Mutter und einem Innengewinde am Gehäuse in dem Bereich zwischen
dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel eingesetzt und dort in herkömmlicher Weise
festgeschraubt wird.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass eine Schraubverbindung mittels Ringmutter un
geachtet dem Innenleben der Hubkolbenmaschine realisierbar ist. So könnte eine
Schraubverbindung mit Ringmutter mit oder ohne interner Verschraubung der Bau
gruppe Zylinderblock-Ventilplatte-Druckdeckel erfolgen. Jedenfalls geht es dabei
ganz überwiegend um die Abdichtung nach aussen, die mittels Ringmutter einfach
realisierbar ist.
Mittels einer Ringmutter kann der Kraftfluss in der Hubkolbenmaschine geschlossen
werden. Ausserdem ist, abgesehen von der Wellendurchführung und den Anschlüs
sen, nur noch eine einzige Gehäuseabdichtung erforderlich, nämlich im Bereich der
Ringmutter.
Ein weiterer Vorteil in der Verwendung einer Ringmutter ist darin zu sehen, dass sich
diese ohne weiteres mit dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel - zusätzlich - auf
einfache Art verschweissen lässt. Ausserdem ist es möglich, die Ringmutter durch
einen Schweissring zu ersetzen. Ausserdem führt die Verwendung einer Ringmutter
im Gegensatz zu zahlreichen Zug-/Ankerschrauben zu einer ganz erheblichen Ge
wichtsreduzierung.
In vorteilhafter Weise ist die Ringmutter stirnseitig am Gehäuse bzw. ins Gehäuse
hineinragend zwischen dem Gehäuse und einem in das Gehäuse zumindest gering
fügig hineinragenden Teil des Gehäusedeckels einschraubbar. Letztendlich bildet die
Ringmutter ein stirnseitiges, den Deckelrand überkragendes Ende des Gehäuses,
wobei sich der Gehäusedeckel in die im Gehäuse abgewandte Richtung erstrecken
kann. Zur Vermeidung einer nach aussen tretenden Leckage ist es möglich, zwi
schen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel unmittelbar hinter der Ringmutter
einen als Leckagepfad dienenden Kanal, vorzugsweise in Form eines Ringkanals,
vorzusehen. Dieser Kanal könnte auch zur Druckentlastung des Verbindungsbe
reichs zwischen Gehäuse und Gehäusedeckel dienen.
Wie bereits zuvor erwähnt, lässt sich eine hinreichende Abdichtung durch nur eine
einzige Dichtung realisieren, wobei eine solche Dichtung zwischen dem Gehäuse
und dem Gehäusedeckel im Bereich unmittelbar hinter der Ringmutter vorgesehen
sein kann. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass zwischen dem Gehäuse
und dem Gehäusedeckel mit Abstand zu der Ringmutter eine innere Dichtung vorge
sehen ist, wobei es sich bei der inneren Dichtung um einen umlaufenden Dichtring
handeln kann. Durch Einschrauben der Ringmutter könnte der Dichtring zwischen
dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel durch Anpressung vorgespannt werden, wo
durch sich eine besonders wirksame Abdichtung ergibt.
Zur Einengung des Toleranzbereichs der Anzugsmomente könnte die Ringmutter mit
einem Schmiermittel versehen sein. Ebenso ist es denkbar, dass die Ringmutter vor
zugsweise mit einem polymeren Material zumindest bereichsweise beschichtet und
dabei gegebenenfalls selbsthemmend ausgebildet ist. Die Ringmutter könnte aus
Metall, insbesondere auch aus einem gehärteten Metall, hergestellt sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung
zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbei
spiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
die einzige Figur in einer schematischen Darstellung, teilweise, ein Ausfüh
rungsbeispiel einer erfindungsgemässen Hubkolbenmaschine in Form eines
Hubkolbenverdichters, wobei dort lediglich die erfindungsgemässen Merkmale
gezeigt sind.
Die einzige Figur zeigt - teilweise - einen Kompressor für die Klimaanlage eines
Kraftfahrzeugs. Der Kompressor umfasst ein Gehäuse 1 und eine in dem Gehäuse 1
angeordnete Verdichtungseinheit 2 zum Ansaugen und Verdichten eines Kältemit
tels, wobei es sich bei dem Kältemittel bevorzugt um CO2 handeln kann.
Das Kältemittel strömt von einem in einem stirnseitigen Gehäusedeckel 3 ausgebil
deten Ansaugbereich 4 durch die Verdichtereinheit 2 hindurch in den ebenfalls im
Gehäusedeckel 3 ausgebildeten Auslassbereich 5.
Die Verdichtereinheit 2 dient zum Ansaugen und Verdichten des Kältemittels, wobei
die Verdichtereinheit 2 in einem Zylinderblock 6 laufende Kolben 7 und eine die Kol
ben 7 antreibende Schwenkscheibe umfasst, die in der Figur nicht gezeigt ist. Die
einzige Figur zeigt des weiteren, dass das Gehäuse 1 und der Gehäusedeckel 3 mit
einander verschraubt sind.
Erfindungsgemäss ist die Verschraubung in Form einer zwischen dem Gehäuse 1
und dem Gehäusedeckel 3 wirkenden Ringmutter 8 ausgebildet.
Die Figur zeigt des weiteren, dass die Ringmutter 8 stirnseitig am Gehäuse 1 oder in
das Gehäuse 1 hineinragend zwischen dem Gehäuse 1 und einem in das Gehäuse 1
geringfügig hineinragenden Teil des Gehäusedeckels 3 einschraubbar bzw. einge
schraubt ist, wobei die Ringmutter 8 ein Aussengewinde und das Gehäuse 1 ein
Innengewinde 12 hat.
Zwischen dem Gehäuse 1 und dem Gehäusedeckel 3 ist unmittelbar hinter der
Ringmutter 8 ein als Leckagepfad dienender Kanal 9 in Form eines Ringkanals aus
gebildet. Danach ist ebenfalls zwischen dem Gehäuse 1 und dem Gehäusedeckel 3,
ebenfalls im Bereich unmittelbar hinter der Ringmutter 8, eine innere Dichtung vorge
sehen, wobei es sich dabei im Konkreten um einen umlaufenden Dichtring 10 han
delt.
Zur leichteren Montage kann die Nut 11 im Gehäusedeckel 3 zur Aufnahme der
Ringmutter 8 nach oben konisch erweitert sein. Beim Einschrauben der Ringmutter 8
in das Innengewinde 12 des Gehäuses 1 wird die Schulter bzw. wird der Kragen 13
des Deckels zunehmend gegen die Ventilplatte 14 und einen Kragen bzw. eine
Schulter 15 des Zylinderblocks 2 gepresst.
Die Ringmutter 8 selbst kann mit einem polymeren Material beschichtet oder mit
Schmiermittel versehen sein, wodurch sich der Toleranzbereich der Anzugsmomente
einengen lässt. Die Ringmutter 8 ist aus Metall hergestellt.
Claims (10)
1. Hubkolbenmaschine, insbesondere Kompressor, vorzugsweise für die Klima
anlage eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse und einem Gehäusedeckel, wobei
in dem Gehäuse die die Kolben umfassende Arbeitseinheit und in dem Gehäuse
deckel der Ansaug- und Auslassbereich angeordnet bzw. ausgebildet ist und wobei
der Gehäusedeckel mit dem Gehäuse verschraubt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verschraubung in Form einer in
ihrer Anordnung zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel wirkenden
Ringmutter ausgebildet ist.
2. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, dass die Ringmutter vorzugsweise stirnseitig am Gehäuse zwischen dem Ge
häuse und einem in das Gehäuse zumindest geringfügig hineinragenden Teil des
Gehäusedeckels einschraubbar ist.
3. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel unmittelbar hinter
der Ringmutter ein als Leckagepfad dienender Kanal, vorzugsweise in Form eines
Ringkanals, vorgesehen ist.
4. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel im
Bereich vorzugsweise unmittelbar hinter der Ringmutter eine innere Dichtung vorge
sehen ist.
5. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gehäuse und dem Gehäusedeckel vor
zugsweise mit Abstand zu der Ringmutter eine innere Dichtung vorgesehen ist.
6. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Dichtung als umlaufender Dichtring ausgeführt ist.
7. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, dass die Ringmutter zur Reduzierung des Toleranzbereichs
der Anzugsmomente mit einem Schmiermittel versehen ist.
8. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, dass die Ringmutter zur Reduzierung des Toleranzbereichs
der Anzugsmomente vorzugsweise mit einem polymeren Material zumindest
bereichsweise beschichtet ist.
9. Hubkolbenmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da
durch gekennzeichnet, dass die Ringmutter aus Metall hergestellt ist.
10. Hubkolbenmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, dass die Ringmutter aus einem gehärteten Metall hergestellt ist.
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Legal Events
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