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DE10036730A1 - Verwahrung für aufgehende Bauteile - Google Patents

Verwahrung für aufgehende Bauteile

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DE10036730A1
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Oliver Schmid
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Schmid Baukunststoffe GmbH
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    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/14Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof
    • E04D13/147Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof specially adapted for inclined roofs
    • E04D13/1473Junctions of roof sheathings to chimneys or other parts extending above the roof specially adapted for inclined roofs specially adapted to the cross-section of the parts extending above the roof
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Um die Spalte zwischen Dachflächen und aufgehenden Wandflächen, z. B. an Dachgauben oder Kaminen, abzudichten, ist es allgemein gebräulich, die Spalte mit einer Verwahrung in Form einer rollbaren Dünnschicht aus plastisch verformbarem Material abzudecken. Auf der Rückseite der Dünnschicht ist eine Klebeschicht zum Befestigen der Verwahrung an der Oberfläche des Bauteils angebracht. Zur Verbesserung der Haftung an der Oberfläche des aufgehenden Bauteils wird vorgeschlagen, an einer nicht-gewellten ersten Dünnschicht (10) im Bereich ihres einen Längsrandes eine zweite Dünnschicht (20) anzubringen. Die erste Dünnschicht (10) und die zweite Dünnschicht (20) bestehen vorzugsweise aus Metall und sind miteinander verklebt, verschweißt oder verfalzt (Fig. 1).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verwahrung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine derartige Verwahrung ist aus der DE 199 21 339 A1 bekannt.
Um die Spalte zwischen Dachflächen und aufgehenden Wandflächen, z. B. an Dachgauben oder Kaminen, abzudichten, ist es allgemein gebräuchlich, die Spalte mit einer Verwahrung aus leicht verformbarem Metall, beispielsweise aus Kupfer, Aluminium oder Blei, abzudecken. Im Falle von gewellten Dachflächen, beispielsweise bei Pfanneneindeckung, wird der daraufliegende Schenkel der Verwahrung an die Wellenform der Dachfläche von Hand angeformt, wofür sich vor allem Anschlußstreifen aus Blei eignen. Der an der aufgehenden, glatten Wandfläche anliegende Schenkel des Anschlußstreifens wird an die Wandfläche angeklebt oder angeheftet und an seiner Oberkante mit Kitt oder elastischer Spritzmasse abgedichtet.
Diese herkömmliche Art der Abdichtung erfordert jedoch eine zeitintensive Montage von Hand, was teuer ist und viel Erfahrung und Sorgfalt erfordert, um Nässeschäden durch undichte Abdeckstellen zu vermeiden.
Zur Abhilfe dieser Nachteile ist es aus der DE 199 21 339 A1 bekannt, vorgefertigte Verwahrungen aus dünnem gewelltem Aluminium zu verwenden, deren Unterseite vollflächig mit Butyl- oder Bitumen-Kautschuk ausgefüllt und bedeckt ist. Um die bekannte Verwahrung zu montieren, wird sie in Längsrichtung unter Bildung zweier Schenkel geknickt, um den einen Schenkel an die gewellte Dachfläche anzuformen und unter Druck daran festzukleben, wobei durch die Wellung des Aluminiummaterials genügend Längenreserve zur Anformung an die Wellenform der Dachfläche zur Verfügung steht. Der andere Schenkel wird ohne Veränderung der Wellenform des Aluminiummaterials an die glatte Wandfläche angepreßt und mittels seiner Butyl- oder Bitumen- Kautschukschicht angeklebt.
Die Befestigung des gewellten zweiten Schenkels an der ebenen Oberfläche des aufgehenden Bauteils ist indessen problematisch, da nur die Wellentäler der Wellungen auf der ebenen Oberfläche des aufgehenden Bauelementes aufliegen und eine punktförmige Verklebung gestatten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Haftung der bekannten Verwahrung an der Oberfläche des aufgehenden Bauteils zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verwahrung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf der Überlegung, die Verwahrung zweiteilig auszubilden, und zwar aus einer ersten, nicht gewellten Dünnschicht, die an dem aufgehenden Bauteil befestigt wird, und aus einer zweiten, gewellten Dünnschicht, die an die Oberfläche von gewellten Dacheindeckungsplatten angepaßt wird. Die beiden Dünnschichten bestehen aus plastisch verformbaren Material, vorzugsweise Metall, und sind an ihren Verbindungsbereichen miteinander verschweißt, verklebt oder verfalzt. An ihrer Verbindungslinie lassen sich die beiden Dünnschichten leicht gegeneinander abknicken. Die nicht- gewellte Dünnschicht wird an der ebenen Oberfläche des aufgehenden Bauteils angebracht, wodurch sich eine zuverlässige Verbindung ergibt. Zur einfachen Verbindung und der Oberfläche des Bauteils ist auf der Rückseite der ersten, nicht gewellten Dünnschicht eine Selbstklebeschicht aus z. B. Butyl- oder Bitumenkautschuk angebracht, die mit einer Abziehfolie abgedeckt ist. Die zweite gewellte Dünnschicht kann ebenfalls auf ihrer Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen sein (entweder vollflächig oder nur im Bereich ihres äußeren Längsrandes versehen sein), um nach dem Anformen der zweiten Dünnschicht an die Form und den Verlauf der Dacheindeckungsplatten eine klebende Verbindung und Abdichtung gegenüber den Dacheindeckungsplatten zu erzielen. Alternativ kann im Bereich des freien Längsrandes der zweiten, gewellten Dünnschicht ein gewellter Metallstreifen aus vorzugsweise Blei befestigt sein, welcher eine zuverlässige, dichtende Auflage der angeformten zweiten Dünnschicht auf den gewellten Dacheindeckungsplatten auch ohne Selbstklebeschicht gewährleistet. Der gewellte Metallstreifen kann mit der Unterseite der Randzone der zweiten, gewellten Dünnschicht verklebt sein. Alternativ oder zusätzlich kann der Längsrand der zweiten Dünnschicht über den gewellten Metallstreifen umgefalzt sein, wodurch das Auflagegewicht der Randzone der zweiten Dünnschicht auf den Dacheindeckungsplatten zusätzlich vergrößert wird. Die nach dem Verlegen sichtbare Oberfläche der ersten, nicht- gewellten Dünnschicht kann strukturiert sein, beispielsweise durch ein Raster aus Längs- und Quersicken, welche den zusätzlichen Vorteil besitzen, daß sich die erste Dünnschicht besonders leicht an die Oberfläche des aufgehenden Bauteils durch Knicken längs einer Quer- oder Längssicke anpassen läßt.
Die Erfindung wird an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verwahrung;
Fig. 2 eine perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer ersten Anfangsform für den Verbindungsbereich zwischen einer ersten, nicht gewellten Dünnschicht und einer zweiten, gewellten Dünnschicht der Verwahrung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer weiteren Ausführungsform für den Verbindungsbereich zwischen der ersten und zweiten Dünnschicht der Verwahrung nach Fig. 1;
Fig. 4 eine perspektivische, teilweise geschnittene Ansicht einer ersten Ausführungsform für den Randbereich der zweiten gewellten Dünnschicht;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform für den Randbereich der zweiten, gewellten Dünnschicht.
Die in Fig. 1 als Ausschnitt aus einer bandförmigen, rollbaren Ware dargestellte Verwahrung 1 umfaßt im wesentlichen aus zwei Dünnschichten 10, 20, die aus plastische verformbarem Material, beispielsweise Aluminium, Kupfer oder Blei. Die beiden Dünnschichten 10, 20 sind im Bereich ihrer benachbarten Längsränder miteinander verbunden, beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen oder durch Falzen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist eine Klebeschicht 30 zwischen den Randbereichen der Dünnschichten 10, 20 vorgesehen. Im Falle Dünnschichten 10, 20 aus Aluminiumfolien kommt vorzugsweise ein Kleber auf Polyurethan- oder Epoxidharz-Basis in Betracht. Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind die Endabschnitte der Dünnschichten 10, 20 miteinander verfalzt. Erfindungsgemäß ist die erste Folie 10 ungewellt ausgebildet, um glattflächig an der ebenen Oberfläche eines aufgehenden Bauteils, insbesondere Kamin oder Dachgaube anzuliegen. Vorzugsweise wird die erste Dünnschicht 10 an dem aufgehenden Bauteil angeklebt. Hierzu ist die erste Dünnschicht 10 an ihrer Rückseite mit einer Klebeschicht 11 aus vorzugsweise Butyl- oder Bitumen-Kautschuk versehen, die mit einer Abziehfolie 12 aus vorzugsweise silikonisiertem, reißfestem Papier oder silikonisierter Polyäthylen-Folie abgedeckt ist. Die Abziehfolie 12 wird unmittelbar vor der Verlegung der Verwahrung am Dach abgezogen.
Wie Fig. 6 zeigt, kann die Oberfläche der ersten Dünnschicht 10 strukturiert sein, beispielsweise durch ein Raster aus vertikalen und horizontalen Biegelinien in Form von Sicken 13, 14, welche ein müheloses Anformen an der Oberfläche des aufgehenden Bauteils einschließlich eines Umknickens um Kanten ermöglicht.
Die Dünnschicht 20 ist erfindungsgemäß gewellt ausgebildet um eine Anpassung der Dünnschicht 20 an die Oberfläche von gewellten Dacheindeckungsplatten (nicht dargestellt) zu ermöglichen. Die zweite Dünnschicht 20 kann ebenfalls - wie die erste Dünnschicht 10 - an ihrer Rückseite vollflächig mit einer Klebeschicht 21 versehen sein. Alternativ ist die Klebeschicht 11 nur im Bereich des Außenrandes der zweiten Dünnschicht 20 ausgebildet (Fig. 4). Die zweite Dünnschicht 20 wird mit der Klebeschicht 21 nach Entfernen einer Abziehfolie 22 auf die Dacheindeckungsplatten angedrückt. Für die Klebeschicht 21 und die Abziehfolie 22 kommen die gleichen Werkstoffe in Betracht wie für die Klebeschicht 11 und die Abziehfolie 12.
Es ist auch möglich, (Fig. 5), zusätzlich oder anstelle der Klebeschicht 21 im Bereich des Außenrandes der zweiten Dünnschicht 20 einen Metallstreifen 24 aus Blei, vorzugsweise aus beschichtetem Blei, zu befestigen, wodurch der Außenrand der zweiten Dünnschicht 20 durch das Gewicht des Metallstreifens 24 gegen die Oberfläche der Dacheindeckungsplatten gedrückt wird.
Zum Befestigen des Metallstreifens 24 kann, wie Fig. 5 zeigt, der Metallstreifen 24 durch eine Klebeschicht 25 mit der Unterseite der zweiten Dünnschicht 20 verklebt werden. Zusätzlich oder alternativ kann die zweite Dünnschicht 20 mit ihrem Außenrand um den Metallstreifen 24 umgefalzt werden.
Beim Verlegen der Verwahrung 1 auf dem Dach werden die beiden Dünnschichten 10, 20 längs ihrer gemeinsamen Verbindungslinie geknickt. Es ist aber auch möglich, längs einer horizontalen Sicke 13 der ersten Dünnschicht 10 die Verwahrung 1 abzuknicken.

Claims (15)

1. Verwahrung für aufgehende Bauteile, bestehend aus einer rollbaren Dünnschicht aus plastisch verformbaren Material, auf deren Rückseite eine Klebeschicht zum Befestigen der Verwahrung an der Oberfläche des Bauteils angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß an einer nicht gewellten ersten Dünnschicht (10) im Bereich ihres einen Längsrandes eine zweite, gewellte Dünnschicht (20) angebracht ist.
2. Verwahrung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Dünnschicht (10) und die zweite Dünnschicht (20) aus Metall bestehen.
3. Verwahrung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Dünnschicht (10, 20) miteinander verklebt, verschweißt oder verfalzt sind.
4. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der ersten, nicht gewellten Dünnschicht (10) strukturiert ist.
5. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der ersten Metallfolie (10) mit einem Raster aus horizontalen und vertikalen Biegelinien in Form von Längssicken (14) und Quersicken (13) versehen ist.
6. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen und unteren Längsränder der Dünnschichten (10, 20) umgefalzt sind.
7. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (11) auf der Rückseite der ersten, nicht gewellten Dünnschicht (10) und auf der Rückseite der zweiten, gewellten Dünnschicht (20) vollflächig angebracht ist.
8. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (11) auf der Rückseite der ersten, nicht-gewellten Dünnschicht (10) und zumindest im Bereich des unteren Längsrandes der zweiten, gewellten Dünnschicht (20) vorgesehen ist.
9. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (11) nur auf der Rückseite der ersten, nicht gewellten Dünnschicht (10) vorgesehen ist und daß im Bereich des freien Längsrandes der zweiten, gewellten Dünnschicht (20) ein gewellter Metallstreifen (24) angebracht ist.
10. Verwahrung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite, gewellte Dünnschicht (20) an ihrem freien Längsrand um den gewellten Metallstreifen (24) umgefalzt ist.
11. Verwahrung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der gewellte Metallstreifen (24) mit der zweiten, gewellten Folie (20) verklebt ist.
12. Verwahrung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der gewellte Metallstreifen (24) aus Blei besteht.
13. Verwahrung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der gewellte Metallstreifen (24) aus kunststoffbeschichtetem Blei besteht.
14. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (11) aus Butyl- oder Bitumenkautschuk besteht.
15. Verwahrung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (11) mit einer Abziehfolie (12) aus silikonisiertem Papier oder silikonisiertem Polyäthylen besteht.
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