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DE10036694A1 - Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen - Google Patents

Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen

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Publication number
DE10036694A1
DE10036694A1 DE2000136694 DE10036694A DE10036694A1 DE 10036694 A1 DE10036694 A1 DE 10036694A1 DE 2000136694 DE2000136694 DE 2000136694 DE 10036694 A DE10036694 A DE 10036694A DE 10036694 A1 DE10036694 A1 DE 10036694A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
radical
carbon atoms
proviso
organosilicon compounds
radicals
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000136694
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English (en)
Inventor
Michael Mesner
Christian Herzig
Wolfgang Schattenmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wacker Chemie AG
Original Assignee
Wacker Chemie AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wacker Chemie AG filed Critical Wacker Chemie AG
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Priority to PCT/EP2001/003292 priority patent/WO2002010501A1/de
Publication of DE10036694A1 publication Critical patent/DE10036694A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • C08ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
    • C08GMACROMOLECULAR COMPOUNDS OBTAINED OTHERWISE THAN BY REACTIONS ONLY INVOLVING UNSATURATED CARBON-TO-CARBON BONDS
    • C08G77/00Macromolecular compounds obtained by reactions forming a linkage containing silicon with or without sulfur, nitrogen, oxygen or carbon in the main chain of the macromolecule
    • C08G77/04Polysiloxanes
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    • C08G77/382Polysiloxanes modified by chemical after-treatment containing atoms other than carbon, hydrogen, oxygen or silicon
    • C08G77/388Polysiloxanes modified by chemical after-treatment containing atoms other than carbon, hydrogen, oxygen or silicon containing nitrogen
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    • DTEXTILES; PAPER
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Abstract

Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit wässrigen Zubereitungen von aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen, enthaltend DOLLAR A (a) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel DOLLAR F1 wobei R gleich oder verschieden ist und einen einwertigen gegebenenfalls halogenierten Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet, R·1· gleich oder verschieden ist und einen einwertigen Kohlnwasserstoffrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet, DOLLAR A a 0, 1, 2 oder 3 ist, b 0, 1, 2 oder 3 ist, c 1, 2 oder 3 ist, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b + c 3 ist, DOLLAR A Y einen einwertigen mindestens 2 positiv geladene Stickstoffatome aufweisenden organischen Rest bedeutet, mit der Maßgabe, dass sich zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y jeweils mindestens drei Kohlenstoffatome, die gegebenenfalls durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein können, befinden und DOLLAR A mit der Maßgabe, dass die Organosiliciumverbindungen mindestens 0,35 Gew.-% positiv geladene Stickstoffatome enthalten, und DOLLAR A (b) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel DOLLAR F2 wobei R, R·1·, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b 3 ist, DOLLAR A in Düsenfärbemaschinen

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen.
Aus der Literatur sind Ammoniumgruppen tragende Siloxane schon lange bekannt, für die Herstellung werden hierbei verschiedene Wege beschrieben. Eine Syntheseroute, wie z. B. in GB-A 2 201 433 beschrieben, geht hierbei von epoxifunktionellen Siliconen aus, die durch eine Hydrosilylierungsreaktion von Si-H Gruppen tragenden Siloxanen mit einem eine Vinylgruppe tragenden Epoxid (z. B. Allylglycidether) erhalten werden, und setzt diese epoxifunktionellen Silicone mit Ammoniumsalzen tertiärer Amine zu Ammoniumgruppen tragenden Siliconen um. Eine weitere Möglichkeit besteht darin zunächst ein Aminoalkylgruppen tragendes Siloxan herzustellen und dieses anschließend mit Alkylierungmitteln zu quaternieren, wie dies beispielsweise in EP-A 436 359 beschrieben wird.
In DE-A 196 52 524 ist die Eignung Ammoniumgruppen tragender Siloxane für die Textilausrüstung beschrieben, wobei die durch Alkylierung von klassischen Aminosiloxanen mit Alkylsulfonsäureestern erhaltenen Polyorganosiloxane eine verbesserte Laufstabilität der Flotte, insbesondere bei pH- Werten größer 7, bewirken.
Die in der Textilveredelung heute als Weichmacher eingesetzten Aminosiloxane tragen in ihrem weit überwiegenden Anteil Aminoethylaminopropylseitengruppen oder Aminopropylseitengruppen. Die Aminosiloxane werden üblicherweise in Form von Emulsionen aufgebracht. Dies stellt den letzten Arbeitsgang, die sogenannte Ausrüstung, bei der Erzeugung von textilen Flächengebilden dar und kann durch sogenannte Zwangsapplikation (z. B. im Foulard) oder aufgrund des kationischen Charakters der Aminosiloxane grundsätzlich auch im Ausziehverfahren geschehen.
Für die Färbung von Textilien im Ausziehverfahren können verschiedene Apparaturen eingesetzt werden. Gebräuchlich sind hierbei Maschinen die sich in solche vom Typ Haspelkufe und in solche vom Typ Düsenfärbemaschine einteilen lassen. Bei der Haspelkufe lässt man hierbei den zu behandelnden Stoff in Strangform mittels eines Walzensystems in der Flotte zirkulieren (s. a. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, Vol. A26, S. 368, Kap. 2.2.4.2). Zwar kann durch die Zirkulation des an den Enden zusammengenähten Strangs durch die Flotte eine gleichmäßige Färbung erreicht werden, dies hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Ware unter dem Flottenspiegel verweilen kann. Das erfordert aber wiederum ein sehr hohes Flottenverhältnis (= Verhältnis von Flottenvolumen pro Gewichtseinheit behandelter Stoff). Die Restflotte muss als Abwasser entsorgt werden, was ein erhebliches Kosten- und Umweltproblem darstellt, so dass diese Technologie heute als veraltet gilt. Um dieser Problematik Rechnung zu tragen, wurden Düsenfärbemaschinen (Jet-Färbemaschinen) entwickelt, die heute den weit überwiegenden Anteil der in der Ausziehfärberei eingesetzten Färbeapparate darstellen (s. a. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, Vol. A26, S. 368, Kap. 2.2.4.3). Hierbei wird nicht nur der Stoff in Form eines an den beiden Enden zusammengenähten Stranges zirkuliert, sondern auch die Flotte im Kreis geführt. Diese wird dabei unter hohem Druck auf den durch eine Ringdüse laufenden Stoff gepumpt, so dass das behandelte Textil sehr homogen von der Flotte durchspült und so eine egale Färbung erhalten wird. Die überschüssige Flotte sammelt sich am Boden des Stofflagerbehälters und wird im Kreislauf wieder zur Düse gepumpt. Grundsätzlich unterscheidet man bei den Düsenfärbemaschinen zwischen "Overflow"- und "Airflow"-Düsenfärbeapparaten. Bei ersteren wird die reine Flotte zirkuliert, bei letzteren wird zusätzlich Luft in die Ringdüse eingeblasen, so dass ein Flüssigkeits/Luftgemisch auf den Stoff gepumpt wird.
So vorteilhaft die starke Flottenturbulenz im Färbeprozeß ist, so groß sind die Schwierigkeiten bei der Ausrüstung von Textilien in Düsenfärbemaschinen mit Aminosiliconemulsionen. Die Aminosiliconemulsionen zeigen im Normalfall aufgrund ihrer kationischen Ladung zwar eine ausreichende Faseraffinität und lassen sich daher in Haspelkufen verarbeiten.
In Düsenfärbeapparaten führt die hohe Flottenturbulenz und die in Pumpe und Ringdüse auftretenden hohen Scherkräfte zu einer sehr starken Schaumentwicklung, die ein Umpumpen und damit die Zirkulation der Flotte unmöglich macht. Darüber hinaus fehlt das im Schaum konzentrierte Tensid bei der Stabilisierung der Aminosiliconemulsion, so dass diese instabil werden kann, das freigesetzte Aminosilicon aufflottiert und so in Form von nurmehr schwer entfernbaren Siliconflecken auf dem behandelten Textil verbleibt. Dies stellt ein nicht tragbares wirtschaftliches Risiko für den Ausrüster dar, so dass für eine Ausrüstung von auf Düsenfärbemaschinen gefärbtem Textil mit Siliconweichgriffmitteln die Ware in einem weiteren Arbeitsgang auf dem Foulard per Zwangsapplikation ausgerüstet wird.
Es bestand die Aufgabe, ein Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen bereitzustellen, wobei die aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen in Wasser löslich oder selbstdispergierend sind und daher wäßrige Zubereitungen ohne die Mitverwendung von Tensiden möglich sind, die wäßrigen Zubereitungen von aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen unter dem Einfluß von Scherkräften ausreichend stabil sind und nur wenig schäumen und die mit den aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen behandelten organischen Fasern einen weichen Griff aufweisen.
Weiterhin bestand die Aufgabe ein Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen bereitzustellen, bei dem eine Arbeits- und Kostenersparnis erzielt wird Die Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit wässrigen Zubereitungen von aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen enthaltend
  • a) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel
    wobei R gleich oder verschieden ist und einen einwertigen gegebenenfalls halogenierten Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet,
    R1 gleich oder verschieden ist und einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8. Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet,
    a 0, 1, 2 oder 3 ist,
    b 0, 1, 2 oder 3 ist,
    c 1, 2 oder 3, ist
    mit der Maßgabe, dass die Summe a + b + c ≦ 3 ist,
    Y einen einwertigen mindestens 2 positiv geladene Stickstoffatome aufweisenden organischen Rest bedeutet, mit der Maßgabe, dass sich zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y jeweils mitidestens drei Kohlenstoffatome, die gegebenenfalls durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein können, befinden und
    mit der Maßgabe, dass die Organosiliciumverbindung mindestens 0,35 Gew.-% positiv geladene Stickstoffatome enthält, und
  • b) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel
    wobei R, R1, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b ≦ 3 ist, in Düsenfärbemaschinen.
Die erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen können weiterhin (c) mindestens eine Brückeneinheit der allgemeinen Formel
wobei R, R1, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b ≦ 2 ist und
Y' einen zweiwertigen mindestens 2 positiv geladene Stickstoffatome aufweisenden organischen Rest bedeutet, mit der Maßgabe, dass sich zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y' jeweils mindestens drei Kohlenstoffatome, die gegebenenfalls durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein können, befinden, enthalten.
Beispiele für Reste R sind Alkylreste, wie der Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-, iso-Butyl-, tert.-Butyl-, n- Pentyl-, iso-Pentyl-, neo-Pentyl-, tert.-Pentylrest, Hexylreste, wie der n-Hexylrest, Heptylreste, wie der n- Heptylrest, Octylreste, wie der n-Octylrest und iso-Octylreste, wie der 2,2,4-Trimethylpentylrest, Nonylreste, wie der n- Nonylrest, Decylreste, wie der n-Decylrest, Dodecylreste, wie der n-Dodecylrest, und Octadecylreste, wie der n-Octadecylrest, Cycloalkylreste, wie Cyclopentyl-, Cyclohexyl-, Cycloheptyl- und Methylcyclohexylreste, Arylreste, wie der Phenyl-, Naphthyl-, Anthryl- und Phenanthrylrest, Alkarylreste, wie o-, m-, p-Tolylreste, Xylylreste und Ethylphenylreste, und Aralkylreste, wie der Benzylrest, der α- und der β- Phenylethylrest.
Beispiele für substituierte Reste R sind Halogenalkylreste, wie der 3,3,3-Trifluor-n-propylrest, der 2,2,2,2',2',2'-Hexa­ fluorisopropylrest, der Heptafluorisopropylrest, und Halogenarylreste, wie der o-, m- und p-Chlorphenylrest.
Bevorzugt ist R ein Methylrest.
Beispiele für Reste R1 sind Alkylreste, wie der Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-, iso-Butyl-, tert.-Butyl-, n-Pentyl-, iso-Pentyl-, neo-Pentyl-, tert.-Pentylrest, Hexylreste, wie der n-Hexylrest, Heptylreste, wie der n- Heptylrest, Octylreste, wie der n-Octylrest und iso-Octylreste, wie der 2,2,4-Trimethylpentylrest, wobei der Methyl- und Ethylrest bevorzugt sind.
Als erfindungsgemäße aminofunktionelle Organosiliciumverbindungen können solche eingesetzt werden, die durch Pfropfcopolymeristation von ethylenisch ungesättigten, Aminogruppen aufweisenden Monomeren auf Mercaptosiloxane hergestellt werden, und die in DE-A 198 02 069 (incorporated by reference), insbesondere Seite 3, Zeile 4 bis Seite 4, Zeile 30 und Seite 6, Zeile 33-46, beschrieben sind. Y ist dabei vorzugsweise ein Rest der Formel
-R3-(S-Z-H)k ist, (IV)
wobei R3 ein zweiwertiger oder dreiwertiger linearer oder verzweigter Kohlenwasserstoffrest mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, der durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein kann,
k 1 oder 2,
und Z ein Rest ausgewählt aus der Gruppe der Reste
und Mischungen aus den vorstehend genannten Resten (A), (B) und (C),
ist, wobei R2 ein Wasserstoffatom oder ein Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
R4 ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
R5 ein Wasserstoffatom oder ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, W -NR2- oder -O- (wobei R2 die oben dafür angegebene Bedeutung hat),
U ein linearer oder verzweigter Alkylenrest mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen,
X- ein in wässriger Lösung stabiles, negativ geladenes Ion
h 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 250 und
i 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 400 ist, mit der Maßgabe, dass die Summe h + i ≧ 5 ist.
Zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y befindet sich daher vorzugsweise ein Kohlenwasserstoffrest mit mindestens drei Kohlenstoffatomen, der durch eine -C(=O)O- oder -C(=O)NR2- oder -O- Gruppe substituiert sein kann.
Bevorzugt ist R2 ein Wasserstoffatom oder ein Methylrest.
Der Reste R3 sollte keine leicht hydrolysierbaren Gruppen, wie beispielsweise Estergruppierungen, sowie keine ungesättigten und/oder keine Protonen abspaltenden Gruppierungen aufweisen. Beispiele für Reste R3 sind Alkylenreste mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, wie Propylenreste, 2-Methylpropylenrest, Butylenreste und Decanylreste. Beispiele für durch separate Heteroatome substituierte Reste R3 sind mit Hydroxy-, Halogen- oder Alkoxygruppen substituierte Alkylenreste mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen. Beispiele für durch separate Heteroatome substituierte Reste R3 sind Alkylenreste mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, die durch ein oder zwei Heterogruppierungen ausgewählt aus der Gruppe von Ether-, Thioether-, Amino-, Carboxyl-, Carbamid- und Sulfonamidgruppen unterbrochen sind. Beispiel dafür ist die
Beispiele für Reste R4 sind substituierte oder unsubstituierte Alkyl-, Aryl- oder Alkarylreste.
Beispiele für Reste R5 sind substituierte oder unsubstituierte gesättigte oder ungesättigte Alkyl-, Aryl- oder Alkarylreste. Bevorzugt ist R5 ein Wasserstoffatom.
Beispiele für den Rest U ist ein linearer oder verzweigter Alkylenrest mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen.
Bevorzugt ist h 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 150, besonders bevorzugt ist h 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 100.
Bevorzugt ist i 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 300, besonders bevorzugt ist i 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 200.
Die Herstellung dieser Organosiliciumverbindungen ist in der oben erwähnten DE-A 198 02 069 (incorporated by reference), Seite 5, Zeile 6 bis Seite 6, Zeile 46, beschrieben. Die Protonierung der Stickstoffatome erfolgt dann durch Umsetzung mit Säuren.
Quarternierte Stickstoffe enthaltende Organosilicium­ verbindungen dieses Typs können durch den Einsatz von quartäre Ammoniumgruppen tragenden Acrylaten, wie z. B. Trimethylammoniumethylmethacrylat, oder aber durch die nachträgliche Alkylierung der oben beschriebenen Aminogruppen tragenden Organosiliciumverbindungen mit gängigen Alkylierungsmitteln, wie z. B. Butylbromid, p-Toluol­ sulfonsäuremethylester oder Benzylchlorid, erfolgen. Die so erhaltenen Organosiliciumverbindungen sind vorzugsweise in Wasser löslich oder selbstemulgierend.
Als erfindungsgemäße Organosiliciumverbindungen können solche eingesetzt werden, die durch Umsetzung von (Poly)aminen mit Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen erhalten werden.
Enthält das (Poly)amin nur ein Stickstoff-gebundenes Wasserstoffatom findet eine Monoaddtion statt.
Die Monoaddition von (Poly)aminen mit einem N-gebundenen Wasserstoffatom mit Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen ist bekannt und beispielsweise in US-A 3,389,160 (Union Carbide Corporation) beschrieben. Enthält das (Poly)amin mindestens zwei Stickstoff-gebundene Wasserstoffatome findet eine Polyaddition statt. Die Protonierung der Stickstoffatome erfolgt dann durch Umsetzung mit Säuren.
Werden die erfindungsgemäßen Ammoniumgruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen durch die oben genannte Polyaddition hergestellt, enthalten sie dann zusätzlich zu den Einheiten (a) und (b) die Brückeneinheiten (c)
Als erfindungsgemäße aminofunktionelle Organosiliciumverbindungen können auch solche eingesetzt werden, die hergestellt werden durch Umsetzung von Chloralkylalkoxysilanen, wie Chloralkyldimethoxymethylsilanen, mit (Poly)aminen, wie Hexamethylendiamin, und Equilibrierung der so erhaltenen Aminoalkylalkoxysilane, wie Aminoalkyldimethoxymethylsilane, oder deren Hydrolyse- und/oder Kondensationsprodukte, mit Organopolysiloxanen, wie linearen, endständige Triorganosiloxygruppen aufweisenden Organopolysiloxanen, linearen, endständige Hydroxylgruppen aufweisenden Organopolysiloxanen, cyclischen Organopolysiloxanen oder Mischpolymerisaten aus Diorganosiloxan- und Monoorganosiloxaneinheiten.
Die Protonierung der Stickstoffatome erfolgt dann durch Umsetzung mit Säuren.
Solche aminofunktionelle Organosiliciumverbindungen sowie deren Herstellung sind bekannt und beispielsweise beschrieben in US-A 2,971,864 (Dow Corning Corporation, ausgegeben am 14.02.1961) und J. L. Speier et al., J. Org. Chem. 36, 3120 (1971).
Werden die erfindungsgemäßen aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen nach einem der oben genannten Verfahren hergestellt, enthält der Rest Y vorzugsweise mindestens eine Gruppierung der allgemeinen Formel
wobei z eine ganze Zahl von 1 bis 20 bedeutet.
Werden die erfindungsgemäßen aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen nach einem der oben genannten Verfahren hergestellt, ist der Rest Y bevorzugt ein Rest der allgemeinen Formel
wobei R6 ein zweiwertiger organischer Rest ist,
R7 ein Wasserstoffatom oder einen einwertigen Kohlenwasser­ stoffrest mit 1 bis 60 Kohlenstoffatomen je Rest, der durch ein oder mehrere separate Heteroatome ausgewählt aus der Gruppe der Stickstoff-, Sauerstoff-, Schwefel- oder Halogenatome unterbrochen oder substituiert sein kann, bedeutet,
R7' die Bedeutung von R7 hat, vorzugsweise ein Wasserstoffatom oder ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen je Rest ist,
R8 ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10, bevorzugt 3 bis 10, Kohlenstoffatomen je Rest ist,
n 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10 ist
m eine ganze Zahl von 2 bis zur Gesamtanzahl der Stickstoffatome in (I), vorzugsweise eine ganze Zahl von 2 bis zur Summe aus n + 1 und der Gesamtanzahl aller in den Resten R3 gegebenenfalls enthaltenen basischen Stickstoffatome, ist und
x gleich oder verschieden ist und 0 oder 1 ist,
X- die oben dafür angegebene Bedeutung hat, vorzugsweise ein Säureanion ist, deren korrespondierende Säure einen pKs-Wert von größer als 0, bevorzugt größer als 2, besonders bevorzugt größer als 3, hat,
mit der Maßgabe, daß die Formel (V) mindestens eine Gruppierung aus zwei protonierten Stickstoffatomen enthält, die über mindestens drei Kohlenstoffatome miteinander verbunden sind,
Bei der Polyaddition enthält die erfindungsgemäße Organosiliciumverbindung zusätzlich (c) mindestens eine Brückeneinheite der Formel (III), wobei Y' ein Rest der Formel
ist, wobei R6, R7, R8, n, m, x und X- die oben dafür angegebene Bedeutung haben,
mit der Maßgabe, daß die Formel (VI) mindestens eine Gruppierung aus zwei protonierten Stickstoffatomen enthält, die über mindestens drei Kohlenstoffatome miteinander verbunden sind.
Vorzugsweise ist R6 ein organischer Rest ausgewählt aus der Gruppe von
und
ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest,
wobei (Si)- die Bindung zum Siliciumatom und -(N) die Bindung zum Stickstoffatom bedeutet,
R' ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest ist, der durch ein Ethersauerstoffatom substituiert sein kann,
R" ein Wasserstoffatom oder ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest ist, der durch ein Ethersauerstoffatom substituiert sein kann,
R''' einen dreiwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen je Rest ist und
t 0 oder 1 ist.
Beispiele für Reste R6 sind aliphatische, cycloaliphatische und aromatenhaltige zweiwertige organische Reste, die Hydroxyfunktionen aus der Epoxidringöffnung enthalten, wie
wobei r eine ganze Zahl von 1 bis 20, bevorzugt von 2 bis 8, ist, und -(N) die Bindung zum Stickstoffatom bedeutet und Alkylenreste, wie
-(CH2)-
-(CH2)2-
-(CH2)3-
-CH2CH(CH3)CH2-
-CH2CH2CH(CH3)-
-(CH2)4-
-(CH2)6-
Bevorzugte Reste R6 sind
wobei die beiden ersten Reste und der Rest -(CH2)3- besonders bevorzugt sind.
Beispiele für Kohlenwasserstoffreste R7 sind Alkylreste, wie der Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-, iso- Butyl-, tert.-Butyl-, n-Pentyl-, iso-Pentyl-, neo-Pentyl-, tert.-Pentylrest, Hexylreste, wie der n-Hexylrest, Heptylreste, wie der n-Heptylrest, Octylreste, wie der n-Octylrest und iso- Octylreste, wie der 2,2,4-Trimethylpentylrest, Nonylreste, wie der n-Nonylrest, Decylreste, wie der n-Decylrest, Dodecylreste, wie der n-Dodecylrest, und Octadecylreste, wie der n- Octadecylrest, Cycloalkylreste, wie Cyclopentyl-, Cyclohexyl-, Cycloheptyl- und Methylcyclohexylreste; Arylreste, wie der Phenyl-, Naphthyl-, Anthryl- und Phenanthrylrest, Alkarylreste, wie o-, m-, p-Tolylreste, Xylylreste und Ethylphenylreste; und Aralkylreste, wie der Benzylrest, der α- und der β- Phenylethylrest.
Beispiele für halogenierte Reste R7 sind Halogenalkylreste, wie der 3,3,3-Trifluor-n-propylrest, der 2,2,2,2',2',2'-Hexa­ fluorisopropylrest, der Heptafluorisopropylrest, und Halogenarylreste, wie der o-, m- und p-Chlorphenylrest.
Beispiele für durch ein Stickstoffatom substituierte Reste R7 sind
wobei Me ein Methylrest und Et ein Ethylrest bedeutet.
Beispiele für durch ein Sauerstoffatom substituierte Reste R7 sind
-(C2H4O)sR
-(C3H6O)sR,
-(C2H4O)s(C3H6O)sR
und
-(C4H8O)sR
wobei s eine ganze Zahl von 1 bis 30, bevorzugt 1 bis 20, ist
und R die oben dafür angegebene Bedeutung hat, bevorzugt ein Methyl- oder Butylrest bedeutet.
Beispiele für durch ein Stickstoff- und ein Sauerstoffatom substituierte Reste R7 sind
-(C2H4O)sC3H6NR1 2 bzw. -(C2H4O)sC3H6N+HR1 2.X-
-(C3H6O)sC3H6NR1 2 bzw. -(C3H6O)sC3H6N+HR1 2.X-
und
-(C2H4O)sC3H6NR1 2 bzw. -(C2H4O)sC3H6N+HR1 2.X-
wobei s und R1 und X- die oben dafür angegebene Bedeutung haben und
R1 bevorzugt ein Methyl- oder Ethylrest bedeutet.
Beispiele für durch ein Schwefelatom substituierte Reste R7 sind
-(C2H4S)sR und
-(C3H6S)sR,
wobei s und R die oben dafür angegebene Bedeutung haben und R bevorzugt ein Methyl-, Ethyl- oder Butylrest bedeutet.
Beispiele für Reste R8 sind
wobei Reste mit mindestens drei Kohlenstoffatomen bevorzugt sind und besonders bevorzugt die Reste
sind.
n ist vorzugsweise 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10.
Die durch Polyaddition erhaltenen aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen werden vorzugsweise hergestellt indem in einer ersten Stufe (Poly)amine (1) der allgemeinen Formel
wobei R7, R8, n und x die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen (2) enthaltend Einheiten der allgemeinen Formel
wobei R, R1, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, E gleich oder verschieden ist und einen einwertigen SiC­ gebundenen organischen Rest, der eine Epoxygruppe enthält, bedeutet und
c 0 oder 1 ist,
mit der Maßgabe, dass die Summe a + b + c ≦ 3 ist und dass mindestens ein Rest E je Molekül enthalten ist, umgesetzt werden,
mit der Maßgabe, dass das eingesetzte Verhältnis von N-gebun­ denem Wasserstoff in (Poly)amin (1) zu Epoxygruppe in Organo­ siliciumverbindung (2) ein solches ist, dass in Toluol lösliche, Aminogruppen aufweisende Organosiliciumverbindungen erhalten werden,
und in einer zweiten Stufe die in der ersten Stufe erhaltenen Aminogruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen durch Zugabe von Säuren (4) vorzugsweise mit einem pKs-Wert von größer als 0, bevorzugt größer als 2, besonders bevorzugt größer als 3, teilweise oder ganz protoniert werden, vorzugsweise ganz protoniert werden mit der Maßgabe, daß Ammoniumgruppen aufweisende Organosiliciumverbindungen erhalten werden, die mindestens eine Gruppierung aus zwei protonierten Stickstoffatomen, die über mindestens drei Kohlenstoffatome miteinander verbunden sind, enthalten.
Bei der Polyaddition werden in der ersten Stufe als Aminogruppen aufweisende Organosiliciumverbindungen solche erhalten, die in Toluol löslich sind, d. h. es werden unvernetzte Organosiliciumverbindungen erhalten, im Gegensatz zu in Toluol unlöslichen Organosiliciumverbindungen, die vernetzt sind. Die erhaltenen Organosiliciumverbindungen sind in jedem Mischungsverhältnis in Toluol löslich, vorzugsweise sind sie bei einer Temperatur von 25°C und einem Druck von etwa bei 1020 hPa zu 100 Gewichtsprozent in Toluol löslich, wenn Organosiliciumverbindungen und Toluol im Verhältnis 1 : 1 (Gewichtsteile), bevorzugt 1 : 10 (Gewichtsteile,) gemischt werden.
Die nach der Polyaddition erhaltenen Ammoniumgruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen enthalten Siloxanblöcke, die über mindestens einen zwei- oder mehrwertigen Ammoniumrest miteinander verbunden sind.
Beispiele für (Poly)amine (1) sind primäre Amine der allgemeinen Formel R7-NH2,
wobei R7 ein durch ein Stickstoffatom substituierter Rest ist, wie
Me2NC3H6NH2
Et2NC3H6NH2
Me2NC4H8NH2
Me2NC2H4NMeC2H4NH2
Et2NC3H6NEtC3H6NH2
4-Amino-2,2,6,6-tetramethylpiperidin,
und
4-Amino-1,2,2,6,6-pentamethylpiperidin,
und primäre Amine der allgemeinen Formel R7-NH2,
wobei R7 ein durch ein Sauerstoff- und ein Stickstoffatom substituierter Rest ist, wie
Me2NC3H6(C2H4O)sC3H6NH2
und
Et2N(C3H6O)s(C2H4O)sC3H6NH2,
wobei wobei s die oben dafür angegebene Bedeutung hat, Me ein Methylrest, Et ein Ethylrest und Bu ein n-Butylrest bedeutet.
Weitere Beispiele für (Poly)amine (1) sind Propylendiamin, 1,6-Diaminohexan, Dipropylentriamin, Isophorondiamin und Neopentandiamin
Die Reste E sind vorzugsweise solche der Formel
wobei R', R", R''' und t die oben dafür angegebene Bedeutung haben.
Bei der Polyaddition werden bevorzugt als Epoxygruppen aufweisende Organosiliciumverbindungen (2) solche der allgemeinen Formel
EdR3-dSiO(SiR2O)o(SiR2O)pSiR3-dEd,
wobei R und E die oben dafür angegebene Bedeutung haben,
d 0 oder 1, insbesondere 1,
o 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 1000, insbesondere 5 bis 200, und
p 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10, insbesondere 0 oder 1 bis 6, besonders bevorzugt 0, ist,
eingesetzt.
Die Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen (2) haben vorzugsweise eine Viskosität von 1 bis 100.000 mPa.s bei 25°C, bevorzugt 10 bis 2.000 mPa.s bei 25°C.
Beispiele für Reste E sind
3,4-Epoxibutyl,
5,6-Epoxihexyl,
7,8-Epoxioctyl,
Glycidoxyethyl,
Glycidoxypropyl,
2-(3,4-Epoxicyclohexyl)ethyl,
2-(3-Epoxiphenyl)ethyl
sowie der Epoxirest selbst,
wobei der Glycidoxypropyl- und der 2-(3,4-Epoxicyclohexyl)ethyl bevorzugt sind, insbesonders der Glycidoxypropylrest.
Verfahren zur Herstellung von Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen (2) sind dem Fachmann bekannt. Bevorzugte Ausführungen sind die Epoxidation von aliphatisch ungesättigten Organopolysiloxanen und die durch Edelmetall(verbindungen) katalysierte Addition endständig ungesättigter organischer Epoxiverbindungen, wie Allylglycidether oder 4-Vinylcyclohexenoxyd an Organopolysiloxane, die Si-gebundenen Wasserstoff enthalten.
Die bei der Polyaddition eingesetzten Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen (2) enthalten pro Molekül bevorzugt 1 bis 10, insbesondere 1 bis 6 Epoxygruppen. Eine besonders bevorzugte Ausführung ist die Verwendung von α,ω- Diepoxypolysiloxanen.
Bei der Polyaddition werden bevorzugt (Poly)amine (1) mit 2 bis 10 N-gebundenen Wasserstoffatomen, insbesondere mit 2 bis 6 N- gebundenen Wasserstoffatomen verwendet. Die Anzahl der Stickstoffatome pro Molekül ist davon zunächst unabhängig, beträgt aber bevorzugt 2 bis 4.
Bei der Polyaddition können gegebenenfalls Amine (3) mit nur einer N-H-Gruppe pro Molekül mitverwendet werden, da diese als Endstopper fungieren und so die Polyaddition kontrollierbarer machen.
Gegebenenfalls mitverwendete Amine (3) sind vorzugsweise solche der allgemeinen Formel
wobei RIV und Rv gleich oder verschieden sind und einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 60 Kohlenstoff­ atomen je Rest bedeuten, der durch ein oder mehrere separate Heteroatome ausgewählt aus der Gruppe von Stickstoff- und Sauerstoffatomen unterbrochen sein kann, oder
RIV und Rv zusammen einen zweiwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 4 bis 10 Kohlenstoffatomen bedeuten.
Beispiele für Amine (3) sind
Dibutylamin, Piperidin, Diethanolamin, Trimethylethylendiamin, Bis-(2-diethylaminoethyl)amin und Bis-(3-dimethylamino­ propyl)amin.
Amine (3) werden gegebenenfalls vorzugsweise in Mengen von 5 bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der (Poly)amine (1) eingesetzt.
Bei der Polyaddition beträgt das Verhältnis von (Poly)aminen (1) zu Epoxygruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen (2) vorzugsweise 1 : 1 bis 10 : 1, bevorzugt 1 : 1 bis 5 : 1 und besonders bevorzugt 1 : 1 bis 4 : 1.
Bei der Polyaddition orientiert sich die Stöchiometrie der Reaktion am Verhältnis von N-gebundenem Wasserstoff in (1) zu Epoxygruppen in (2) (N-H/Epoxi). Dieses Verhältnis N-H/Epoxi kann in weiten Bereichen variiert werden, je nach Art der Einsatzstoffe und Zielbereich der Viskositäten der erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen. Vorzugsweise wird aber ein N-H/Epoxi-Verhältnis von größer gleich ≧ 1 eingestellt, damit sämtliche Epoxygruppen abreagieren können unter der Bedingung, dass in Toluol lösliche Produkte, d. h. unvernetzte Produkte erhalten werden. Es liegt im Wissen des Fachmannes abhängig von der Anzahl der N-H-Gruppen in (1) und Epoxygruppen in (2), also der Funktionalität der Edukte, bei dem erfindungsgemäßen Verfahren das N-H/Epoxi-Verhältnis so einzustellen z. B. experimentell über das Durchführen von Versuchen, dass in Toluol lösliche Produkte erhalten werden. Da auch Nebenreaktionen sowie unvollständige Reaktionsfolgen mit Umsätzen unter 100% der Theorie Einfluss nehmen, weiß der Fachmann, dass eventuelle Grenzwerte experimentell zu bestimmen sind, falls besonders viskose Produkte hergestellt werden sollen.
Die Polyaddition wird in der ersten Stufe vorzugsweise bei Temperaturen über 25°C durchgeführt, obwohl auch bei normaler Umgebungstemperatur bereits eine nachweisbare Reaktion erfolgt. Im Interesse eines schnellen und vollständigen Reaktionsablau­ fes sind aber Temperaturen über 60°C bevorzugt, insbesonders im Bereich von 80 bis 180°C, besonders bevorzugt zwischen 100 und 150°C. Die Polyaddition wird vorzugsweise beim Druck der umgebenden Atmosphäre, also bei etwa 1000 hPa, durchgeführt, wobei besonders bei flüchtigen (Poly)aminen (1) ein erhöhter Druck von Vorteil ist, um Verluste von N-H-Funktionen durch Abdampfen und damit eine Stöchiometrieänderung zu vermeiden.
Bevorzugt werden alle basischen Stickstoffatome in den Aminogruppen aufweisenden Organosiliciumverbindungen protoniert, wobei auch die gegebenenfalls in den Resten R7 enthaltenen Stickstoffatome protoniert sind, so dass als Rest Y bevorzugt solcher der Formel
bzw. in anderer Schreibweise
und als gegebenenfalls enthaltender Rest Y' bevorzugt solcher der Formel
bzw. in anderer Schreibweise
wobei m gleich der Summe aus n + 1 und der Gesamtanzahl aller in den Resten R7 gegebenenfalls enthaltenen basischen Stickstoffatome ist,
[also höchstens m = n + 1 + (n + 1)Σ(N-Atome in R7)]
R6, R7, R7', R8 und X- die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die gegebenenfalls in R7 enthaltenen basischen Stickstoffatome protoniert sind, erhalten wird.
Die so erhaltenen Organosiliciumverbindungen sind vorzugsweise in Wasser löslich oder selbstemulgierend.
Die erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen haben vorzugsweise einen Viskosität von 50-5.000.000 mPa.s bei 25°C, bevorzugt 100-100.000 mPa.s bei 25°C, besonders bevorzugt von 100-30.000 mPa.s bei 25°C.
Die positiv geladenen Stickstoffatome in den erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen werden vorzugsweise erhalten durch Umsetzung der aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen mit Säuren. Bevorzugt werden als Säuren wasserlösliche organische und anorganische Säuren, vorzugsweise mit einem pKs-Wert von größer als 0, bevorzugt größer als 2, besonders bevorzugt größer als 3, verwendet.
Beispiele für Säuren sind Monocarbonsäuren der allgemeinen Formel R10-COOH,
wobei R10 ein Wasserstoffatom oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet, wie
Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Pivalinsäure, Sorbinsäure, Benzoesäure, Salicylsäure und Toluylsäure,
und Dicarbonsäuren der allgemeinen Formel HOOC-R11-COOH,
wobei R11 die oben dafür angegebene Bedeutung hat, wie
Bernsteinsäure, Maleinsäure, Adipinsäure, Malonsäure und Phthalsäure,
wobei die Monocarbonsäuren bevorzugt sind. Besonders bevorzugt sind Ameisensäure, Essigsäure und Propionsäure.
Weitere Beispiele für Säuren sind Sulfonsäuren der allgemeinen Formel R10-SO3H,
wobei R10 die oben dafür angegebene Bedeutung hat, wie Methansulfonsäure, Butansulfonsäure, Trifluormethansulfonsäure und Toluolsulfonsäure,
sowie anorganische Säuren, wie Salzsäure, Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure und Phosphorsäure. Die Verwendung dieser starken Säuren ist nicht bevorzugt.
Beispiele für Kohlenwasserstoffreste R10 sind die Kohlenwasserstoffreste R.
Dementsprechend enthalten die erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen vorzugsweise als Anionen X- die korrespondierenden Anionen der eingesetzten Säuren. Beispiele für Anionen X- sind daher
R10-COO-, -OOC-R11-COO- und R10-SO3 -,
wobei R10 und R11 die oben dafür angegebene Bedeutung haben.
Die Säuren werden vorzugsweise in Mengen von 0,1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 Gew.-% bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen, eingesetzt.
Die erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen enthalten vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, bevorzugt mindestens 0,8 Gew.-% positiv geladene Stickstoffatome, vorzugsweise höchstens 10 Gew.-%, bevorzugt höchstens 5 Gew.-% positiv geladene Stickstoffatome
Die erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen werden vorzugsweise in Form von wässrigen Lösungen oder Microemulsionen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt.
Die wässrigen Zubereitungen enthalten vorzugsweise 0,1 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 25 Gew.-% erfindungsgemäße Organosiliciumverbindungen, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der wässrigen Zubereitungen.
Zur Stabilisierung solcher wässrigen Zubereitungen können nicht-wässrige, aber mit Wasser kompatible Lösemittel, wie Isopropanol, Diethylenglykolmonomethylether, Diethylenglykolmonobutylether, Dipropylenglykol oder Dipropylenglykolmonomethylether, mitverwendet werden.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Behandlung, insbesondere Imprägnierung, von organischen Fasern können alle organischen Fasern die vorzugsweise in Form von textilen Flächengebilden, wie Vliesen, Matten, Strängen, gewebten, gewirkten oder gestrickten Textilien vorliegen, in Düsenfärbemaschinen imprägniert werden, die auch bisher in Düsenfärbemaschinen behandelt werden konnten.
Beispiele für Fasern, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren imprägniert werden können, sind solche aus Keratin, insbesondere Wolle, Polyvinylalkohol, Mischpolymere von Vinylacetat, Baumwolle, Rayon, Hanf, natürliche Seide, Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polyurethan, Polyamid, Cellulose und Gemische aus mindestens zwei solcher Fasern. Wie aus der vorstehenden Aufzählung ersichtlich, können die Fasern natürlicher oder synthetischer Herkunft sein. Die textilen Flächengebilde liegen bevorzugt in Form von Stoffbahnen oder bei rundgestrickter Ware als Maschenwarenschläuche vor.
Die Behandlung der organischen Fasern mit den erfindungsgemäßen Organosiliciumverbindungen erfolgt in den eingangs beschriebenen Düsenfärbemaschinen.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise bei einer Temperatur von 5°C bis 150°C, bevorzugt von 10°C bis 80°C und vorzugsweise beim Druck der umgebenden Atmosphäre, also etwa bei 1020 hPa (abs.), durchgeführt.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelten organischen Fasern weisen einen weichen Griff auf.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß die erfindungsgemäßen aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen schon bei Aminzahlen selbstdispergierendes Verhalten zeigen, bei denen klassische Aminosilicone nicht selbstdispergierend sind.
Weiterhin hat das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil, dass eine erhebliche Arbeits- und Kostenersparnis erreicht wird, da durch die Ausrüstung der Textilien in Düsenfärbemaschinen eine zusätzliche Zwischentrocknung und Foulardpassage vermieden wird. Weiterhin wird durch das erfindungsgemäße Verfahren die Gefahr von Fleckenbildung auf den textilen Fasermaterialien stark minimiert.
Herstellung der aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen und deren wässrige Zubereitungen Beispiel 1
100 g eines Polydimethylsiloxans mit Trimethylsilylendgruppen und Mercaptopropylseitengruppen mit einer Viskosität von 1200 mPa.s bei 25°C und einem Schwefelgehalt von w(S) = 0,65% wird in einem mit Rührer, Thermometer und Rückflußkühler ausgestattetem 250 ml Dreihalskolben mit 20 g Dimethylaminoethylacrylat und 0,25 g Azobisisobutyronitril unter Stickstoff langsam auf 65°C erwärmt. Diese Temperatur wird über acht Stunden gehalten, wobei sich die Viskosität der im Laufe der Reaktionszeit auf 7892 mPa.s bei 25°C steigert. Das erhaltene Produkt ist schwach gelb gefärbt und klar und hat eine Aminzahl von 1,1 mmol/g (entspricht 1,5 Gew.-% Stickstoff).
15 g des so erhaltenen Öls werden mit 15 g 2-Propanol homogen vermischt, zu dieser Mischung wird 1 g Eisessig gegeben und dieser ebenfalls homogen eingemischt. Wird zu dieser Mischung 69 g entionisiertes Wasser zugesetzt, wird eine klare, schwach gelblich gefärbte Lösung erhalten. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 1,5 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Beispiel 2
100 g eines Polydimethylsiloxans mit Trimethylsilylendgruppen und Mercaptopropylseitengruppen mit einer Viskosität von 1200 mPa.s bei 25°C und einem Schwefelgehalt von w (S) = 0,65% wird in einem mit Rührer, Thermometer und Rückflußkühler ausgestattetem 250 ml Dreihalskolben mit 20 g Dimethylaminoethylmethacrylat und 0,25 g Azobisisobutyronitril unter Stickstoff langsam auf 65°C erwärmt. Diese Temperatur wird über acht Stunden gehalten und das Produkt nach der Zugabe von 8 g Toluolsulfonsäuremethylester gelöst in 50 g Isopropanol nochmals vier Stunden bei 65°C gerührt. Das auf Raumtemperatur abgekühlte klare Produkt ergab bei der Titration mit alkoholischer HCl eine Aminzahl von 0,43 mmol/g (entspricht 1,6 Gew.-% Stickstoff).
22,25 g des so erhaltenen Öl werden mit 7,75 g 2-Propanol homogen vermischt, zu dieser Mischung wird 1 g Eisessig gegeben und dieser ebenfalls homogen eingemischt. Wird zu dieser Mischung 69 g entionisiertes Wasser zugesetzt, wird eine klare, schwach gelblich gefärbte Lösung erhalten. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 1,6 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Beispiel 3
150 g eines α,ω-Bis-(glycidyloxypropyl)-polydimethylsiloxans der durchschnittlichen Kettenlänge Si-51 werden mit 4,6 g 3-Dimethylaminopropylamin in 17 g Diethylenglykolmonobutylether bei 150°C umgesetzt, bis die Epoxigruppen zu mehr als 99% abreagiert sind. Es wird eine 90%ige Lösung eines aminofunktionellen Siloxanpolyadditionsproduktes, das eine Aminzahl von 0,58 mequ./g (entspricht 0,8 Gew.-% Stickstoff) hat, erhalten.
Die so erhaltene Mischung wird mit 6,0 g Eisessig und weiteren 138 g Diethylenglykolmonobutylether versetzt und homogen vermischt. Eine wässrige Lösung aus 30% der erzeugten Lösung und 70% entionisiertem Wasser ist klar und farblos und bleibt bei 50°C über 4 Wochen hin unverändert klar. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 0,8 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Beispiel 4
In einen mit Rührer, Rückflußkühler und Thermometer ausgestatteten 250 ml Dreihalskolben werden 100,0 g eines Polydimethylsiloxans mit Trimethylsilylendgruppen und Glycidyletherpropylseitengruppen mit einer Viskosität von 1420 mm2/s bei 25°C und einem Epoxydgehalt von 0,0307 mol/g, 6,1 g 3,3-Imino-bis(N,N-dimethylpropylamin) der Formel
(CH3)2N-(CH2)3-NH-(CH2)3-N(CH3)2
und 15,9 g 1-Butanol eingewogen und sechs Stunden bei ca. 135°C unter Rückfluß gerührt. Die leicht trübe, schwach gelbliche Lösung wird im Rotationsverdampfer bei 150°C und Vollvakuum ausgeheizt und anschließend filtriert. Das erhaltene Produkt mit einer Aminzahl von 0,91 mmol/g (entspricht 1,3 Gew.-% Stickstoff) ist schwach gelb gefärbt und klar.
Das so erhaltene Öl wird nach der in Beispiel 1 beschriebenen Verfahrensweise gelöst. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 1,3 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Beispiel 5
150 g eines α,ω-Bis-(glycidyloxypropyl)-polydimethylsiloxans der durchschnittlichen Kettenlänge Si-51 werden mit 8,02 g Isophorondiamin der Formel
und 4,5 g Isopropanol homogen vermischt und 24 Stunden bei 110°C gehalten. Es wird ein Siloxanpolymer mit 60 Pa.s bei 25°C erhalten, das sich in der gleichen Menge Toluol klar auflöst und frei von Gelanteilen ist. Im 1H-NMR-Spektrum sind keine Epoxiprotonen mehr erkennbar (Nachweisgrenze ca. 1%). Das aminofunktionelle Siloxanpolymer hat eine Aminzahl von 0,59 mequ./g (entspricht 0,8 Gew.-% Stickstoff).
Das so erhaltene Öl wird nach der in Beispiel 1 beschriebenen Verfahrensweise gelöst. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 0,8 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Beispiel 6
In einen mit Rührer, Rückflußkühler und Thermometer ausgestatteten 500 ml Dreihalskolben werden 116,0 g (1 mol) Hexamethylendiamin, 91,4 g (0,5 mol) Chlorpropyldimethoxymethylsilan und 200 g Toluol eingewogen und acht Stunden bei ca. 114°C unter Rückfluß gerührt. Der Ansatz trübt schnell ein und ein Voluminöser Niederschlag bildet sich. Der Niederschlag wird bei Raumtemperatur abgenutscht und die Mutterlauge im Rotationsverdampfer bei 120°C und einem Druck von 20 mbar über eine Stunde destilliert. Wird die zurückbleibende Flüssigkeit durch Filtration von ihrer Trübung befreit, so wird das Rohsilan als eine schwach gelbe, leichtbewegliche Flüssigkeit erhalten. In einen 250 ml Dreihalskolben werden nun 15 g dieser Flüssigkeit mit 100 g Octamethyltetrasiloxan vermischt und 0,1 g Tetrabutylphosphoniumhydroxid (40 Gew-% in Wasser) zugegeben. Diese Mischung wird unter Stickstoffinertisierung auf 100°C erhitzt und vier Stunden bei dieser Temperatur gehalten.
Anschließend wird nochmals 0,1 g Tetrabutylphosphoniumhydroxid (40 Gew-% in Wasser) zugegeben und weitere zwei Stunden bei 100°C temperiert. Das leicht gelbe Produkt weist eine Viskosität von 320 mpa.s bei 25°C auf und eine mit alkoholischer HCl titrierbare Aminzahl von 0,99 mmol/g (entspricht 1,4 Gew.-% Stickstoff).
Das so erhaltene Öl wird nach der in Beispiel 1 beschriebenen Verfahrensweise gelöst. Es wird eine blaustichige, leicht opaleszente aber durchsichtige Lösung erhalten. Die aminofunktionelle Organosiliciumverbindung weist 1,4 Gew.-% positiv geladenen Stickstoff auf.
Vergleichsversuch 1
15 g eines Siloxanes mit Methoxy-Endgruppen und Aminoethylaminopropyl-Seitenketten (0,84 Gew.-% Stickstoff; Viskosität bei 25°C: 1000 mpa.s) werden mit 15 g 2-Propanol homogen vermischt, zu dieser Mischung ein 1 g Eisessig gegeben und dieser ebenfalls homogen eingemischt. Wird zu dieser Mischung 69 g entionisiertes Wasser zugesetzt wird zunächst eine weiße Dispersion, die sich schnell in Öl und Wasserphase trennt, erhalten.
Vergleichsversuch 2
15 g eines Siloxanes mit Methoxy-Endgruppen und Aminoethylaminopropyl-Seitenketten (0,84 Gew.-% Stickstoff; Viskosität bei 25°C: 1000 mpa.s) wurden mit 10 g eines Isotridecylethoxylpolyethylenglykoles mit durchschnittlich sieben Ethylenoxideinheiten, 1 g Essigsäure (100 Gew.-%) und 15 g Isopropanol solange verrührt, bis eine klare Mischung erhalten wurde. Anschließend wurden insgesamt 69,5 g Wasser in kleinen Portionen unter Rühren in das Gemisch gegeben. Es wurden eine klare bis leicht blaustichige Mikroemulsion erhalten.
Ausrüstung von Textilen Beispiel 7
Die in Beispielen 1 bis 6 und im Vergleichsversuch 2 erhaltenen wässrigen Zubereitungen wurden zur Ausrüstung eines Stoffes in einem Mathis Labor Overflow Jet Färbeapparat Typ JFO einge­ setzt. Hierbei wurden jeweils 1 kg einer Baumwolle/Polyester- Webware (40%/60%) mit einem Warengewicht von ca. 220 g/m2 in zehn Liter Flotte, die 30 g der jeweiligen wässrigen Zubereitung und mit 5 g Eisessig versetzt worden war, bei 40°C und einer Flottenumwälzung von ca. 4000 l/h behandelt. Hierbei zeigten die aus den Beispielen 1 bis 6 erhaltenen wässrigen Zubereitungen lediglich in den ersten Minuten der Behandlung leichtes Schäumen. Die erhaltenen Flotten enthielten vom ausgerüsteten Stoff stammende Flusen, waren ansonsten jedoch klar. Die nach Vergleichsversuch 2 erhaltene wässrige Zubereitung schäumte hingegen so stark, dass der Versuch nach ca. fünf Minuten abgebrochen werden musste. Die erhaltene Flotte war graustichig trüb und im Jet waren am Schauglas und an den beheizten Flächen Siliconabscheidungen erkennbar. Alle Muster zeigten nach einer Trocknung bei 120°C und anschließender achtstündiger Konditionierung bei 25°C und 65% Luftfeuchtigkeit einen gegenüber dem unausgerüsteten Gewebe stark verbesserten Griff und Weichheit.

Claims (10)

1. Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit wässrigen Zubereitungen von aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen enthaltend
  • a) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel
    wobei R gleich oder verschieden ist und einen einwertigen gegebenenfalls halogenierten Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet,
    R1 gleich oder verschieden ist und einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen je Rest bedeutet,
    a 0, 1, 2 oder 3 ist,
    b 0, 1, 2 oder 3 ist,
    c 1, 2 oder 3, ist
    mit der Maßgabe, dass die Summe a + b + c ≦ 3 ist,
    Y einen einwertigen mindestens 2 positiv geladene Stickstoffatome aufweisenden organischen Rest bedeutet, mit der Maßgabe, dass sich zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y jeweils mindestens drei Kohlenstoffatome, die gegebenenfalls durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein können, befinden und
    mit der Maßgabe, dass die Organosiliciumverbindungen mindestens 0,35 Gew.-% positiv geladene Stickstoffatome enthalten, und
  • b) mindestens eine Siloxaneinheit der allgemeinen Formel
    wobei R, R1, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b ≦ 3 ist, in Düsenfärbemaschinen.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Organosiliciumverbindungen
  • a) mindestens eine Brückeneinheit der allgemeinen Formel
    wobei R, R1, a und b die oben dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b ≦ 2 ist und
    Y' einen zweiwertigen mindestens 2 positiv geladene Stickstoffatome aufweisenden organischen Rest bedeutet, mit der Maßgabe, dass sich zwischen den positiv geladenen Stickstoffatomen im Rest Y jeweils mindestens drei Kohlenstoffatome, die gegebenenfalls durch separate Heteroatome unterbrochen oder substituiert sein können, befinden, enthalten.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als organische Fasern textile. Flächengebilde verwendet werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als wässrige Zubereitungen wässrige Lösungen oder Microemulsionen eingesetzt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Y ein Rest der Formel
-R3-(S-Z-H)k ist, (IV)
ist, wobei R3 ein zweiwertiger linearer oder verzweigter Kohlenwasserstoffrest mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, der durch separate Heteroatome unterbrochen sein kann,
k 1 oder 2,
und Z ein Rest ausgewählt aus der Gruppe der Reste
und Mischungen aus den vorstehend genannten Resten (A), (B) und (C),
ist, wobei R2 ein Wasserstoffatom oder ein Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
R4 ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
R5 ein Wasserstoffatom oder ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen,
W -NR2- oder -O- (wobei R2 die oben dafür angegebene Bedeutung hat),
U ein linearer oder verzweigter Alkylenrest mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen,
X- ein in wässriger Lösung stabiles, negativ geladenes Ion
h 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 250 und
i 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 400 ist,
mit der Maßgabe, dass die Summe h + i ≧ 5 ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Y ein Rest der Formel
ist, wobei R6 ein zweiwertiger organischer Rest ist,
R7 ein Wasserstoffatom oder einen einwertigen Kohlenwasser­ stoffrest mit 1 bis 60 Kohlenstoffatomen je Rest, der durch ein oder mehrere separate Heteroatome ausgewählt aus der Gruppe der Stickstoff-, Sauerstoff-, Schwefel- oder Halogenatome unterbrochen oder substituiert sein kann, bedeutet,
R7' die Bedeutung von R7 hat,
R8 ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest ist,
n 0 oder eine ganze Zahl von 1 bis 10 ist,
m gleich der Summe aus n + 1 und der Gesamtanzahl aller in den Resten R7 gegebenenfalls enthaltenen basischen Stickstoffatome ist,
mit der Maßgabe, dass die gegebenenfalls in R7 enthaltenen basischen Stickstoffatome protoniert sind,
x gleich oder verschieden ist und 0 oder 1 ist und
X- ein in wässriger Lösung stabiles, negativ geladenes Ion ist,
mit der Maßgabe, daß die Formel (V) mindestens eine Gruppierung aus zwei protonierten Stickstoffatomen enthält, die über mindestens drei Kohlenstoffatome miteinander verbunden sind.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass R7' ein Wasserstoffatom ist.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Organosiliciumverbindung
  • a) mindestens eine Brückeneinheit der allgemeinen Formel enthält
    wobei R, R1, a und b die im Anspruch 1 dafür angegebene Bedeutung haben, mit der Maßgabe, dass die Summe a + b ≦ 2 ist und Y' ein Rest der Formel
    ist, wobei R6, R7, R8, X-, n, m und x die in Anspruch 6 dafür angegebene Bedeutung haben.
9. Verfahren nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass R8 ein Rest der Formel -(CH2)3- ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9 ist, dadurch gekennzeichnet, dass R6 ein organischer Rest ausgewählt aus der Gruppe von
und
ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest,
ist, wobei (Si)- die Bindung zum Siliciumatom und -(N) die Bindung zum Stickstoffatom bedeutet,
R' ein zweiwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest ist, der durch ein Ethersauerstoffatom substituiert sein kann,
R" ein Wasserstoffatom oder ein einwertiger Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen je Rest ist, der durch ein Ethersauerstoffatom substituiert sein kann,
R''' einen dreiwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen je Rest ist und
t 0 oder 1 ist.
DE2000136694 2000-07-27 2000-07-27 Verfahren zur Behandlung von organischen Fasern mit aminofunktionellen Organosiliciumverbindungen Withdrawn DE10036694A1 (de)

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