DE10035905A1 - Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen und Farbpulver - Google Patents
Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen und FarbpulverInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen und ein Farbpulver zur Verwendung in einem derartigen Verfahren. DOLLAR A Bei dreidimensionalen Gegenständen, die schwierig direkt bedruckbar sind, wird häufig mit Folien oder Abziehbildern als Transfer oder Umhüllung gearbeitet. Dies ist aufwendig und nicht immer zufriedenstellend. DOLLAR A Im Rahmen der Erfindung wird daher ein Verfahren mit folgenden Verfahrensschritten vorgeschlagen: DOLLAR A È Beschichten des zu bedruckenden Gegenstandes mit einem thermosensitiven Farbpulver, wobei das Farbpulver aus anorganischen färbenden Substanzen besteht, die in eine organische, rückstandslos verbrennende Substanz eingebunden sind, DOLLAR A È Erhitzen des Farbpulvers an den zu bedruckenden Flächen des Gegenstandes mit einem Laser oder einem Elektronenstrahl, DOLLAR A È Entfernen des nicht erhitzten Farbpulvers. DOLLAR A In einem weiteren Schritt wird das Farbpulver thermisch in den Gegenstand eingebrannt, wobei die organische Substanz rückstandslos verbrennt und die anorganischen färbenden Substanzen sich durch Schmelzen oder Sintern fest mit dem Gegenstand verbinden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen und ein Farbpulver
zur Verwendung in einem derartigen Verfahren.
Beim Bedrucken von Gegenständen aus anorganischen Materialien wie Metall, Glas oder
Keramik, beispielsweise Flaschen, Geschirr, Glasscheiben, Fliesen oder Emailoberflächen
werden heute lösungsmittelbasierende Verfahren wie Siebdruck, Tampondruck, Airbrush und
ähnliche Verfahren eingesetzt. Bei dreidimensionalen Gegenständen, die schwierig direkt
bedruckbar sind, wird häufig mit Folien oder Abziehbildern als Transfer oder Umhüllung
gearbeitet. Dies ist aufwendig und nicht immer zufriedenstellend.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem derartige
Gegenstände direkt bedruckt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch folgende Verfahrensschritte gelöst:
- - Beschichten des zu bedruckenden Gegenstandes mit einem thermosensitiven Farbpulver, wobei das Farbpulver aus anorganischen färbenden Substanzen besteht, die in eine organische, rückstandslos verbrennende Substanz eingebunden sind,
- - Erhitzendes Farbpulvers an den zu bedruckenden Flächen des Gegenstandes mit einem Laser oder einem Elektronenstrahl,
- - Entfernen des nicht erhitzten Farbpulvers.
Auf diese Weise wird eine in einen organischen Träger eingebundene anorganische
Farbschicht auf den Gegenstand aufgebracht, die dann in den zu bedruckenden Teilbereichen
gezielt bebildert wird, woraufhin die unerwünschte Farbe wieder entfernt wird.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß nacheinander der zu bedruckende
Gegenstand mit Farbpulver verschiedener Farben beschichtet, das Farbpulver an den zu
bedruckenden Flächen des Gegenstandes erhitzt und das nicht erhitzte Farbpulver entfernt
wird.
Auf diese Weise kann beispielsweise ein Vierfarbendruck durch vier aufeinanderfolgende
Beschichtungen erfolgen.
Eine Ausbildung der Erfindung besteht darin, daß das Farbpulver elektrostatisch aufladbar ist
und daß das Beschichten des Gegenstandes elektrostatisch erfolgt.
Bei einer anderen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß bei dem Beschichten des
Gegenstandes das Farbpulver auf dem erhitzten Gegenstand anschmilzt, aber noch entfernbar
ist.
Hierdurch kommt es zu einem leichten Anhaften des Farbpulvers auf dem Gegenstand, wobei
dieses noch von dem Gegenstand, beispielsweise durch mechanisches Bürsten, entfernt
werden kann.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß bei dem Erhitzen des Farbpulvers dieses anschmilzt
und auf dem Gegenstand haftet.
Hierbei haftet das bebilderte Farbpulver auf dem Gegenstand derart, daß es bei dem Entfernen
des nicht bebilderten Farbpulvers auf dem Gegenstand verbleibt.
Es kann auch zweckmäßig sein, daß bei dem Erhitzen des Farbpulvers ein in diesem
enthaltener Härter aktiviert wird und das Anhaften des Farbpulvers an dem Gegenstand
bewirkt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das Entfernen des nicht erhitzten Farbpulvers
mechanisch, durch Preßluft oder Abstrahlen mit einer Flüssigkeit erfolgt.
Ebenso ist es vorteilhaft, daß als weiterer Verfahrensschritt das Farbpulver thermisch in den
Gegenstand eingebrannt wird, wobei die organische Substanz rückstandsfrei verbrennt und
sich die anorganischen färbenden Substanzen durch Schmelzen oder Sintern fest mit dem
Gegenstand verbinden.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch ein Farbpulver zur Verwendung in einem derartigen
Verfahren, wobei das Farbpulver aus anorganischen färbenden Substanzen besteht, die in eine
thermoplastische, rückstandslos verbrennende Substanz eingebunden sind.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die anorganischen färbenden Substanzen Metalloxide,
farbige Glaspartikel, keramische Pigmente oder Mischungen hiervon sind.
Hierbei ist es zweckmäßig, daß die Partikelgröße des Farbpulvers zwischen 1 µm und 500 µm
beträgt.
Schließlich ist es sinnvoll, daß das Farbpulver Ladungssteuerungsmittel und/oder Gleitmittel
enthält.
Die Vorteile der Erfindung bestehen im wesentlichen darin, daß ein Verfahren geschaffen
wird, mit dem auch komplex gestaltete Gegenstände mehrfarbig bedruckt werden können.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Beispielen beschrieben.
Zunächst wird ein Farbpulver dadurch hergestellt, daß Thermoplaste, z. B. thermoplastische
Harze, bis zum Schmelzpunkt erhitzt werden, um die eigentlichen Dekorationsmaterialien wie
Metalloxide, farbige Glaspartikel, keramische Pigmente, deren Mischungen, oder andere
anorganische Materialien in Pulverform beizumischen. Diese Mischung wird anschließend
geknetet, bis die eingebrachten Partikel entweder fein in der Masse verteilt sind oder bis die
Partikel Teilchenkerne bilden, wobei der Farbstoffanteil im Toner 1 bis 95% betragen kann.
Jetzt läßt man die Mischung abkühlen, um sie anschließend auf die spätere Partikelgröße
herunterzumahlen, die sich je nach späterer Verwendung zwischen 1 µm und 500 µm
bewegen kann. Dem so hergestellten Farbpulver können weiterhin Zusätze wie
Ladungssteuerungsmittel oder Mittel zur Verbesserung der Gleitfähigkeit beigemengt werden.
Mit diesem Farbpulver wird der zu bedruckende Gegenstand, der beispielsweise aus Keramik,
Metall, Glas oder anderem anorganischen Material besteht, beschichtet, indem das Farbpulver
elektrostatisch aufgeladen wird und hinter oder in dem zu bedruckenden Gegenstand eine
starke gegensätzliche Ladung aufgebaut wird. Beispielsweise hängt man in einem
Hohlkörper, z. B. eine Flasche, eine Elektrode oder eine Corona, um eine Ladung zu erzeugen.
Anschließend wird eine Farbpulverwolke aus einem elektrostatisch geladenen Farbpulver
erzeugt. Durch diese wird der zu bedruckende Gegenstand rotierend geführt.
Durch die gegensätzliche Ladung von Flaschenoberfläche und Pulver fliegt dieses auf die
Flaschenoberfläche und bleibt auf dieser haften.
Anschließend wird der Gegenstand mit einem Laser oder einem Elektronenstrahl mit
niedriger Energie bei 40°C bis 300°C "bebildert", das heißt der Laser erhitzt die Stellen, die
später das Dekor bilden sollen.
Hierbei schmilzt das Thermoplast an und haftet auf dem zu bedruckenden Gegenstand, das
nicht belichtete Pulver bleibt ungeschmolzen und wird zur Weiterverwendung abgesaugt oder
abgeblasen. Die nicht belichteten Teile werden mit mechanischen, Luft- oder Wasserbürsten
zur Wiederverwendung abgebürstet oder mit einem starken Luftstrom abgesaugt; gleichzeitig
kann man auch die Flaschenspannung zur Unterstützung umpolen.
Dieser Prozess kann für jede Farbe wiederholt werden, um beispielsweise einen
Vierfarbendruck zu erzielen.
Dann wird der Gegenstand seiner thermischen Nachbehandlung zugeführt. Beim
Brennvorgang, der bei ca. 400°C bis 2.000°C erfolgt, verbrennen die organischen
thermoplastischen Bestandteile des Pulvers. Die anorganischen Bestandteile wie
Metallpartikel, Metalloxide, Gläser, keramische Farben und andere anorganische Pigmente
verbinden sich nun durch Verschmelzen oder Sintern, fest mit der zu bedruckenden
Oberfläche.
Unter einer Glasscheibe wird eine Spannung erzeugt. Anschließend wird die Scheibe mit
einem thermoplastischen Farbpulver bestäubt, so daß sich eine Schicht bildet. Ein
Elektronenstrahl oder ein Laser belichtet ein Muster auf der Glasplatte. Das thermoplastische
Farbpulver schmilzt an den belichteten Stellen auf der Glasplatte fest. Das nicht
geschmolzene Pulver wird abgesaugt. Die Glasplatte wird durch einen Durchlaufofen geführt
das Farbpulver verbrennt und die darin eingebundene Glasfarbe verbindet sich bei 600°C fest
mit der Glasscheibe durch Schmelzen oder Sintern.
Der zu bedruckende Gegenstand wird so erhitzt, daß das thermoplastische Farbpulver bei
Kontakt in der Pulverwolke auf dem Gegenstand anschmilzt und ebenfalls eine
Farbpulverschicht aufbaut. Anschließend wird wie in Beispiel 1 oder Beispiel 2 vorgegangen.
Das Farbpulver ist ein Thermoplast mit eingearbeitetem Härter, der bei dem Bebildern mittels
UV-Strahlen oder thermisch aktiviert wird, wobei die belichteten Stellen aushärten.
Anschließend wird wie in Beispiel 1 oder Beispiel 2 vorgegangen.
Claims (12)
1. Verfahren zum Bedrucken von Gegenständen, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
- - Beschichten des zu bedruckenden Gegenstandes mit einem thermosensitiven Farbpulver, wobei das Farbpulver aus anorganischen färbenden Substanzen besteht, die in eine organische, rückstandslos verbrennende Substanz eingebunden sind,
- - Erhitzen des Farbpulvers an den zu bedruckenden Flächen des Gegenstandes mit einem Laser oder einem Elektronenstrahl,
- - Entfernen des nicht erhitzten Farbpulvers.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nacheinander der zu
bedruckende Gegenstand mit Farbpulver verschiedener Farben beschichtet, das
Farbpulver an den zu bedruckenden Flächen des Gegenstandes erhitzt und das nicht
erhitzte Farbpulver entfernt wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbpulver
elektrostatisch aufladbar ist und daß das Beschichten des Gegenstandes elektrostatisch
erfolgt.
4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Beschichten
des Gegenstandes das Farbpulvers auf dem erhitzten Gegenstand anschmilzt, aber
noch entfernbar ist.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Erhitzen des
Farbpulvers dieses anschmilzt und auf dem Gegenstand haftet.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Erhitzen des
Farbpulvers ein in diesem enthaltener Härter aktiviert wird und das Anhaften des
Farbpulvers an dem Gegenstand bewirkt.
7. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Entfernen des nicht
erhitzten Farbpulvers mechanisch, durch Preßluft oder Aufbringen einer Flüssigkeit
erfolgt.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als weiterer
Verfahrensschritt das Farbpulver thermisch in den Gegenstand eingebrannt wird,
wobei die organische Substanz rückstandsfrei verbrennt und sich die anorganischen
färbenden Substanzen durch Schmelzen oder Sintern fest mit dem Gegenstand
verbinden.
9. Farbpulver zur Verwendung in einem Verfahren gemäß der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Farbpulver aus anorganischen färbenden
Substanzen besteht, die in eine thermoplastische, rückstandslos verbrennende
Substanz eingebunden sind.
10. Farbpulver gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die anorganischen
färbenden Substanzen Metalloxide, farbige Glaspartikel, keramische Pigmente oder
Mischungen hiervon sind.
11. Farbpulver gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikelgröße des
Farbpulvers zwischen 1 µm und 500 µm beträgt.
12. Farbpulver gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbpulver
Ladungssteuerungsmittel und/oder Gleitmittel enthält.
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