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DE10035745B4 - Temperaturerfassungseinrichtung für einen elektrischen Strahlungsheizkörper - Google Patents

Temperaturerfassungseinrichtung für einen elektrischen Strahlungsheizkörper Download PDF

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DE10035745B4
DE10035745B4 DE10035745A DE10035745A DE10035745B4 DE 10035745 B4 DE10035745 B4 DE 10035745B4 DE 10035745 A DE10035745 A DE 10035745A DE 10035745 A DE10035745 A DE 10035745A DE 10035745 B4 DE10035745 B4 DE 10035745B4
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sensor
temperature
detection device
temperature detection
loop
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DE10035745A
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Wilfried Schilling
Oliver Gremm
Wilhelm Perrin
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EGO Elektro Geratebau GmbH
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E G O ELEKTROGERAETEBAU GmbH
EGO Elektro Geratebau GmbH
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/68Heating arrangements specially adapted for cooking plates or analogous hot-plates
    • H05B3/74Non-metallic plates, e.g. vitroceramic, ceramic or glassceramic hobs, also including power or control circuits
    • H05B3/746Protection, e.g. overheat cutoff, hot plate indicator
    • HELECTRICITY
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    • H05B2213/05Heating plates with pan detection means

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Abstract

Temperaturerfassungseinrichtung für einen elektrischen Strahlheizkörper, dem ein aktiver Sensor zur Erfassung der Positionierung eines Kochgefäßes auf einer den Strahlheizkörper überdeckenden Kochplatte, insbesondere einer Glaskeramikplatte, zugeordnet ist, wobei der Sensor Teil einer Steuerung (31) ist und mindestens eine Sensorschleife mit elektrisch leitfähigem Material aufweist, die im Bereich wenigstens einer von elektrischen Strahlungsheizelementen beheizbaren Heizzone angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70) mindestens einen Teilabschnitt (50; 73; 86) aufweist, der funktionaler Bestandteil eines Temperatursignale abgebenden Temperatursensors (51) der Temperaturerfassungseinrichtung ist, wobei ein elektrisch aktives Element (52, 53; 72; 81, 82; 88) des Temperatursensors (51) vorgesehen ist, das von der Sensorschleife (30; 63; 70) zumindest mit dem mindestens einen Teilabschnitt (73; 86) gebildet ist oder ein dem mindestens einen Teilabschnitt als Träger getragen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Temperaturerfassungseinrichtung für einen elektrischen Strahlheizkörper mit den Merkmalen des Oberbegriffs im Patentanspruch 1.
  • Die automatische Ein- und Ausschaltung einer Kochstelle in direkter Abhängigkeit vom Aufstellen eines Kochgefäßes ist ein seit langem verfolgtes Ziel. Die zu diesem Zweck vorgeschlagenen Systeme beruhen auf den unterschiedlichsten Prinzipien, wobei meist die Art und Anordnung des Sensors zur Erfassung der Positionierung des Kochgefäßes entscheidend ist. Bei den hier vorzugsweise betrachteten induktiven Systemen ist der Sensor ein Teil eines induktiven, vorzugsweise mittels Schwingkreisverstimmung arbeitenden Schwingkreises einer Steuerung und hat mindestens eine Sensorschleife mit elektrisch leitfähigem Material, durch die eine Induktivität gebildet wird. Die Sensorschleife ist im Bereich wenigstens einer von elektrischen Strahlungsheizelementen beheizbaren Heizzone derart angeordnet, daß durch ein Kochgerät, das im Bereich der Heizzone aufgestellt wird, die die Induktivität der Sensorschleife so verändert wird, daß eine angeschlossene Auswerteeinrichtung zwischen dem Vorhandensein und dem Fehlen eines aufgestellten Kochgerätes unterscheiden kann. Ein einfach und robust aufgebautes, derartiges Topferkennungssystem, das besonders prägnante Signale zur Steuerung der Strahlheizkörper liefert, ist in der DE 196 03 845 offenbart. Eine Temperaturerfassungseinrichtung für den dort gezeigten Strahlheizkörper umfaßt einen Temperaturwächter mit einem stabförmigen Temperaturfühler, der auf einen Temperaturwächterkontakt zur Einhaltung einer zulässigen Materialtemperatur an der Unterseite der Glaskeramik-Kochplatte und auf einen Heißmelderkontakt zur Signalisierung des Heißzustandes des Heizkörpers einwirkt. Der Stabfühler ragt durch einen die Heizzone seitlich begrenzenden Isolierkörperrand hindurch und verläuft in einer Ebene oberhalb der Strahlungselemente unterhalb der Sensorschleife.
  • Die DE 195 26 091 A1 zeigt eine Spule mit einem Spulenkern aus einem Material mit einer bestimmten Curie-Temperatur für eine Temperaturmessung. Die Spule ist Teil eines Schwingkreises, so dass sich die temperaturabhängige Änderung der Induktivität in einer entsprechenden Änderung der Schwingkreisfrequenz auswirkt. Durch die Auswertung dieser Frequenz kann die Spule als Temperatursensor eingesetzt werden.
  • Die DE 198 13 996 A1 zeigt eine elektrisch leitende Struktur, die mit einer Messeinrichtung verbunden ist. Sie kann als Temperatur- oder Topferkennungssensor dienen. Über die Änderung des ohmschen Widerstandes kann sie zur Temperaturerfassung herangezogen werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für gattungsgemäße Strahlheizkörper eine Temperaturerfassungseinrichtung zu schaffen, die besonders einfach und kostengünstig bereitstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Temperaturerfassungseinrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben, deren Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird.
  • Gemäß der Erfindung hat die Sensorschleife mindestens einen Teilabschnitt, der funktionaler Bestandteil eines Temperatursignale abgebenden Temperatursensors der Temperaturerfassungseinrichtung ist, wobei die Temperatursignale bevorzugt elektrisch sind und/oder elektrisch bzw. elektronisch auswertbar sind. Das Vorhandensein einer für die Topferkennung vorhandenen Sensorschleife wird also genutzt, um mit Hilfe der Sensorschleife eine ausreichend temperaturgenaue Temperaturerfassung sicherzustellen. Dabei wird ausgenutzt, daß sich die Sensorschleife in der Regel im Bereich einer Heizzone sowie vorzugsweise auch in unmittelbarer Nähe der bzgl. ihrer Temperatur zu überwachenden Kochplatte, insbesondere der Glaskeramikplatte, angeordnet ist. Diese günstige Positionierung der Sensorschleife bzw. ihres zur Temperaturerfassungseinrichtung nutzbaren Teilabschnittes ermöglicht, insbesondere in Verbindung mit zweckmäßig gewählten elektrischen und/oder strukturellen Eigenschaften des Teilabschnitts bzw. der Sensorschleife, die Integration einer wirksamen Temperaturerfassungseinrichtung mit der Topferkennungssensorik. Auf gesondert angeordnete Temperaturerfassungseinrichtungen, wie beispielsweise den oben erwähnten Stabfühler, kann daher verzichtet werden.
  • Eine Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, daß die Sensorschleife die Heizzone zumindest teilweise mit mindestens einem Übergreifungsabschnitt übergreift, wobei der als funktionaler Teil der Temperaturerfassungseinrichtung genutzte Teilabschnitt vorzugsweise im Bereich des Übergreifungsabschnitts liegt. Dadurch kann erreicht werden, daß sich der zur Temperaturerfassung genutzte Teilabschnitt, vorzugsweise mit Abstand von einem die Heizzone begrenzenden Isolierrand, direkt im Strahlungsbereich der Strahlungselemente befindet. Dadurch ist eine besonders verzögerungsarme Temperaturerfassung bzw. Temperaturänderungserfassung mit ggf. nur kleinen Temperaturabweichungen möglich. Diese Anordnung bringt auch für die Topferkennungsfunktion Vorteile, da ein Topferkennungssignal gegenüber einem im Randbereich des Heizkörpers umlaufenden Sensor wesentlich aussagekräftiger für die Überdeckung der Heizzone und damit für die Topferkennung prägnanter wird. Die diesbezüglichen Erläuterungen in der Im Rahmen der Erfindung sind verschiedene zweckmäßige Nutzungsmöglichkeiten der Sensorschleife für die Temperaturerfassung möglich. Beispielsweise kann es so sein, daß die Temperaturerfassungseinrichtung eine elektronische Einrichtung zur Auswertung von elektrischen Temperatursignalen aufweist und daß diese Einrichtung in signalleitender, elektrischer Verbindung mit dem Teilabschnitt der Sensorschleife steht. Der Teilabschnitt kann hier einen elektrisch aktiven Teil des Temperatursensors bilden, so daß temperaturabhängige elektrische Eigenschaften des Teilabschnittes, ggf. in Verbindung mit temperaturabhängigen elektrischen Eigenschaften benachbarter Abschnitte, zur Erzeugung von Temperatursignalen nutzbar sind.
  • Es ist auch möglich, daß die Sensorschleife mit mindestens einem Schleifenabschnitt einen Teil eines als Thermoelement arbeitenden Temperatursensors bildet. Eine angeschlossene Signalverarbeitung ist dann zweckmäßig zur Verarbeitung von Thermospannungen ausgebildet und kann jede hierfür geeignete Form annehmen.
  • Der Aufbau mindestens eines Thermoelementes mit Hilfe der Sensorschleife oder eines ihrer Teilabschnitte kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Beispielsweise kann die Sensorschleife einen ersten Schleifenabschnitt aus einem ersten elektrisch leitenden Material und einen mit diesem kontaktierten zweiten Schleifenabschnitt mit einem zweiten elektrisch leitenden Material aufweisen, wobei das erste und das zweite Material unterschiedliche Kontaktpotentiale in der elektrischen Spannungsreihe aufweisen. Die Kontaktstelle liegt zweckmäßig im Bereich eines vorzugsweise vorhandenen Übergreifungsabschnittes, also wird unmittelbar von der Strahlungsenergie der Strahlheizkörper beaufschlagt. Ein Vorteil dieser Variante ist ihr einfacher Aufbau, da neben der Sensorschleife keine zusätzlichen Elemente erforderlich sind. Die Thermospannung kann einfach an geeigneten Punkten des die Sensorschleife umfassenden Schwingkreises abgegriffen werden.
  • Es ist auch möglich, daß zur Bildung eines Thermoelementes mindestens ein vorzugsweise drahtförmiges Materialstück vorgesehen ist, das aus einem elektrisch leitenden Material mit einem vom Material des Schleifenabschnittes verschiedenen elektrischen Kontaktpotential besteht und daß mit dem Schleifenabschnitt im Bereich einer Kontaktstelle elektrisch leitend verbunden, insbesondere mit diesem verschweißt ist. In diesem Fall wird eine Elementseite des Thermoelementes durch den Schleifenabschnitt selbst gebildet, während das daran angebrachte, gesonderte Materialstück die andere Elementseite bildet. Die Thermospannung ist dann zwischen dem Ende des Materialstückes und einem Ende der Sensorschleife abgreifbar. Es ist auch möglich, zur Bildung eines Thermoelementes mit zwei Kontaktbereichen zwei vorzugsweise drahtförmige Materialstücke aus elektrisch leitendem Material vorzusehen, die mit Abstand zueinander mit einem Schleifenabschnitt im Bereich von Kontaktstellen elektrisch leitend verbunden, insbesondere verschweißt sind, wobei die beiden Materialstücke aus Materialien mit unterschiedlichem elektrischem Kontaktpotential bestehen. In diesem Fall kann an den freien Enden der beiden Materialstücke eine Thermospannung abgegriffen werden, die im wesentlichen allein durch die unterschiedlichen Kontaktpotentiale dieser Materialien bestimmt ist. Hier ist man in der Wahl des Materials für den Schleifenabschnitt weitgehend frei.
  • Die letztgenannten Varianten mit gesonderten, unter Bildung von Kontaktstellen an der Sensorschleife angebrachten, insbesondere mit dieser verschweißten Materialstücken bieten den Vorteil, daß die Sensorschliefe selbst recht einfach aufgebaut sein kann. Durch Anbringung geeigneter, beispielsweise drahtförmiger Materialstücke z.B. durch Punktverschweiflung können auch existierende Systeme mit Topferkennungssensoren einfach und kostengünstig zur Bildung erfindungsgemäßer Temperaturerfassungseinrichtungen nachgerüstet werden.
  • Es ist auch möglich, daß die Einrichtung zur Erfassung und Auswertung von Temperatursignalen zur Abgabe mindestens eines Meßimpulses ausgebildet ist und eine Einrichtung zur Erfassung der Laufzeit des Meßimpulses durch die Sensorschleife oder durch ein der Sensorschleife zugeordnetes, insbesondere durch die Sensorschleife getragenes, gesondertes Meßelement aufweist. Hierbei wird ausgenutzt, daß die Laufzeit eines Meßimpulses z.B. durch die Sensorschleife sich in der Regel durch die Erwärmung des Sensors verlängert. Diese Laufzeitveränderung kann als Maß für die Temperatur genutzt werden.
  • Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Sensorschleife bzw. ein geeigneter Teilabschnitt davon als Träger für mindestens ein elektrisch aktives Element eines Temperatursensors ausgebildet ist. Die Tragefunktion bedeutet vor allem, daß der Teilabschnitt das elektrisch aktive Element des Temperatursensors in einer für die Temperaturerfassung günstigen Position, beispielsweise mit Abstand von Isolierrand der Heizzone oberhalb der Strahlheizelemente hält. Die Sensorschleife kann ausschließlich diese Tragefunktion haben oder aber zusätzlich zu einer anderen, beispielsweise elektrischen Funktion genutzt werden.
  • So ist es insbesondere möglich, daß die Sensorschleife einen vorzugsweise rohrförmigen Hohlkörper aus temperaturbeständigem, elektrisch leitfähigem Material aufweist und daß in einem Innenraum des Hohlkörpers mindestens ein elektrisch aktives, vorzugsweise drahtförmiges Innenelement des Temperatursensors angeordnet ist. Der Hohlkörper kann nicht nur als Träger für das innenliegende Element dienen, sondern gleichzeitig auch als Schutz desselben gegen mechanische Beschädigung und/oder thermisch bedingte Eigenschaftsverschlechterungen. Beispielsweise kann das Innenelement ein Element eines Thermoelementes, z.B. ein Schenkel desselben, oder aber ein vollständiges Thermoelement (mit zwei an einer Kontaktstelle verbundenen Elementen) sein. Das Drahtmaterial zur Bildung eines Thermoelementes kann im Falle einer tragenden und schützenden Ummantelung wesentlich dünner und damit kostengünstiger sein als im Falle eines ggf. freitragend auszubildenden und/oder offenliegenden Thermoelementes. Der vorzugsweise eigensteife bzw. selbsttragende Hohlkörper, beispielsweise ein Rohr aus einer Eisen-Nickel-Chrom-Legierung, kann selbst elektrisch aktives Teil eines Thermoelementes sein, indem das andere Teilelement in geeigneter Weise beispielsweise durch Punktverschweißung mit dem Hohlkörper kontaktiert wird. Das Innenelement kann auch aus einem elektrisch leitenden Materialstück mit hohem positiven oder negativen Temperaturkoeffizienten des elektrischen Widerstandes bestehen, um die eingangs erläuterte Widerstandsmessung zur Temperaturerfassung zu nutzen. Zweckmäßig sind das Innenelement und der Hohlkörper bis auf den Bereich von ggf. gewünschten Kontaktstellen elektrisch voneinander isoliert, indem beispielsweise das Innenelement von einer keramischen Isoliermasse umgeben ist, die den Innenraum des Hohlkörpers teilweise oder ganz ausfüllt.
  • Sofern die erfindungsgemäße Temperaturerfassungseinrichtung zur kontinuierlichen Temperaturerfassung genutzt wird, können dadurch beispielsweise herkömmliche Stabregler o. dgl. ersetzt werden. Es ist auch möglich, eine Heißanzeigeeinrichtung in Abhängigkeit von der realen Temperatur der Kochplatte, insbesondere der Glaskeramikplatte, anzusteuern und diese ggf. anzuzeigen. Generell können viele Funktionen realisiert werden, bei denen die Erfassung einer aktuellen Kochplattentemperatur von Bedeutung ist. Beispielsweise müssen Kochstufen eines Kochgerätes nicht mehr festen Einstellungen eines Einstellreglers zugeordnet werden, sondern sie können, wie bei sogenannten Automatikkochplatten, der aktuellen, durch die Temperaturerfassungseinrichtung erfaßten Temperatur zugeordnet werden, auf die geregelt wird. Auch kann eine Temperaturregelung so ausgelegt werden, daß sie die Funktion eines Ankochstoßes automatisch steuert.
  • Zum Aufbau erfindungsgemäßer Temperaturerfassungseinrichtungen kann jede geeignete Sensorschleife einer Topferkennungseinrichtung genutzt werden. Eine bevorzugte Ausführungsform, bei der die Sensorschleife nur eine einzige Windung besitzt, die aus einem formstabilen, selbsttragenden, elektrisch leitfähigem Material besteht, wird im Zusammenhang mit den Ausführungsformen näher erläutert. Sie kann in Form eines massiven, starken Drahtes oder in Form eines Rohres ausgebildet sein, dessen Innenraum zur Aufnahme von Elementen der Temperaturerfassungseinrichtung genutzt werden kann. Durch eine vorteilhafte Anordnung der Sensorschleife direkt unterhalb der Kochplatte mit wesentlichem Abstand zu den Strahlungselementen kann sichergestellt werden, daß die an der Sensorschleife herrschende Temperatur bzgl. ihres Verlaufes und ihres Absolutbetrages im wesentlichen derjenigen der Kochplatte entspricht.
  • Die Erfindung betrifft auch die Verwendung mindestens eines Teilabschnittes einer Sensorschleife eines induktiven Sensors zur Erkennung der Positionierung eines Kochgefäßes auf einer einen Strahlungsheizkörper überdeckenden Kochplatte, insbesondere Glaskeramikplatte, als funktionaler Teil eines Temperatursensors zur Erfassung der Temperatur der Kochplatte. Dabei kann, wie erwähnt, der Teilabschnitt bzw. die gesamte Sensorschleife elektrisch aktiv sein oder, alternativ oder zusätzlich, als Träger für mindestens ein elektrisch aktives Element eines Temperatursensors dienen. Der Vorteil besteht vor allem darin, daß die Sensorschleife bzw. der Teilabschnitt für eine Temperaturerfassung besonders günstig, insbesondere nahe einer Glaskeramikplattenunterseite positionierbar ist und/oder daß ggf. auf gesonderte Elemente zur Schaffung eines Temperatursensors verzichtet werden kann, weil die Sensorschleife eine Doppelfunktion sowohl im Rahmen eines elektrischen Temperatursensors, als auch im Rahmen eines induktiven Sensors zu der Topferkennung ausfüllt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen zentralen Schnitt durch einen Strahlungsheizkörper unter einer Glaskeramikplatte mit angedeuteten Kochgefäßen,
  • 2 eine Draufsicht auf den Strahlungsheizkörper nach 1, wobei innerhalb einer durch ein Rohr gebildeten Sensorschleife zwei Thermoelemente untergebracht sind,
  • 3 einen schematischen Schnitt entlang der Linie III-III in 1,
  • 4 bis 7 schematische Darstellungen von anderen Ausführungsformen, die zur Temperaturmessung mittels Thermospannung ausgebildet sind,
  • 8 eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform, die zur Temperaturmessung mittels Widerstandsbestimmung der Sensorschleife ausgebildet ist,
  • 9 eine Ausführungsform mit einem Thermoschalter zum Kurzschließen der Sensorschleife.
  • Die 8 und 9 gehören nicht zur beanspruchten Erfindung.
  • Die 1 und 2 zeigen einen elektrischen Strahlungsheizkörper 11, der unter einer Glaskeramikplatte 12 einer elektrischen Kochmulde oder eines anderen Strahlungskochgerätes angeordnet ist. Er weist einen flachen Blechteller 13 auf, dessen Boden 14 und Rand 15 eine Bodenschicht 16 und einen Rand 17 aus elektrisch und thermisch isolierendem und dämmendem, wärmebeständigen Isoliermaterial aufnehmen. Es handelt sich dabei vorzugsweise um ein mikroporöses, aus Schüttmaterial gepreßtes pyrogenes Kieselsäureaerogel. Der Außenrand 17 ist wegen verbesserter mechanischer Festigkeit gesondert hergestellt und besteht aus einer gepreßten bzw. nass geformten und dann nachgetrockneten Einheit mit keramischen Fasern und Bindemitteln etc.
  • Der Blechrand 15 reicht nicht ganz bis an die Glaskeramikplatte 12 heran, wohl aber der Isolierrand 17, der von unten an die Glaskeramikplatte angedrückt ist, indem der Heizkörper 11 durch eine nicht dargestellte Andruckfeder nach oben gedrückt ist.
  • Der Strahlungsheizkörper weist zwei zueinander konzentrische Heizzonen 18, 19 auf, die durch eine Zwischenwandung 20 voneinander abgegrenzt sind, die jedoch nicht bis an die Glaskeramikplatte heranreicht.
  • In beiden Heizzonen 18, 19 sind elektrische Heizelemente 21 in Form von dünnen, wellenförmig verformten Bändern angeordnet, die aufrecht stehend auf der Oberfläche 22 des Isolierkörpers 16 stehend angeordnet sind und die, im gezeigten Beispiel, im Isolierkörper mit an ihrer Unterseite angeformten Füßen verankert sind, die infolge der Wellung des Bandes eine Spatenform haben. Bei anderen Ausführungsformen kann das gewellte Band auch geradkantig begrenzt und frei von Füßen sein. Zur Verankerung kann die Oberseite des Isolierkörpers geeignete Profilierungen mit erhabenen Abschnitten und Vertiefungen aufweisen, wobei das Heizleiterband zur Verankerung in die erhabenen Abschnitte eingreifen kann. Die Heizleiter bedecken die beiden Heizzonen 18, 19 gleichmäßig mit Ausnahme einer unbeheizten Mittelzone 59, in der ein nach oben gerichteter Vorsprung 43 des Isolierbodens 16 liegt.
  • Dem Strahlungsheizkörper ist ein aktiver Sensor zur Erkennung der Positionierung eines Kochgefäßes auf der den Heizkörper 11 überdeckenden Glaskeramikplatte 12 zugeordnet. Der Sensor ist ein Teil eines induktiv mittels Schwingkreisverstimmung arbeitenden Schwingkreises einer Steuerung 31 und besteht im wesentlichen aus einer Sensorschleife 30, die eine Induktivität eines Schwingkreises 32 bildet, der mit einer relativ hohen Frequenz von beispielsweise 1 MHz bis 5 MHz angeregt ist. Beim Aufsetzen eines Kochgefäßes ändert sich die Bedämpfung der Sensorschleife 30 und damit die Frequenz des Schwingkreises 32. Dies wird in der Steuerung 31 ausgewertet und in Abhängigkeit davon werden mechanische oder elektronische Schalter 33, 33a in der Steuerung angesteuert, die die Heizzonen 18, 19 zum Betrieb einschalten.
  • Zur Einstellung der jeweiligen freigegebenen Leistung ist ein Energiesteuergerät 34 (oft auch als Energieregler bezeichnet) vorgesehen, der über einen Einstellknopf 35 auf eine bestimmte Leistung eingestellt werden kann. Es kann auch ein Temperaturregler vorgesehen sein. Bei der Regelung oder Steuerung handelt es sich meist um eine taktende Leistungsfreigabe, d.h. um eine Aussetzregelung oder -steuerung. Das Energiesteuergerät 34 kann thermo-mechanisch, beispielsweise als Bimetallschalter, oder, bevorzugt, als elektronisches Bauteil ausgebildet sein, das ggf. auch in die Steuerung 31 integriert sein kann. Um Störeinflüsse vom Schwingkreis 32 möglichst fern zu halten, sollte die Leitung zwischen der eigentlichen Sensorschleife 30 und den übrigen Elementen des Schwingkreises so kurz wie möglich gehalten werden. Auch eine Abschirmung der Leitungen ist möglich. Ggf. könnte der die eigentliche Kochgefäßerkennung enthaltene Bauteil 36 der Steuerung auch gesondert von der übrigen Heizkörpersteuerung getrennt räumlich nahe am Strahlungsheizkörper 11 angeordnet sein.
  • Die Sensorschleife, die nur eine einzige Windung aufweist, besteht im wesentlichen aus einem relativ dicken Rohr mit einem Außendurchmesser zwischen ca. 2 mm und ca. 4 mm. Der Rohrmantel 29 besteht aus wärmebeständigem und nicht magnetisierbarem Material. Dies kann beispielsweise ein hochlegierter Stahl, wie eine Eisen-Chrom-Nickel-Legierung sein. Geeignete Werkstoffe sind z.B. ein Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4876 oder ein Heizleitermaterial mit der Werkstoff-Nummer 2.4869. Das relativ massive Mantelmaterial sorgt für Temperaturbeständigkeit und Zunderbeständigkeit der Sensorschleife. Die relativ dicke Ausführung, insbesondere in Verbindung mit der zylindrischen Rohrform, schafft eine sehr steife Ausbildung der Sensorschleife 30 und sorgt dafür, daß auch bei hohen thermischen Beanspruchungen nicht mit einem Absinken auf die Heizelemente 21 zu rechnen ist. Diese Gefahr ist auch deshalb gering, weil die Sensorschleife 30, wie in 1 zu erkennen, direkt unterhalb der Glaskeramikplatte 12 bzw. mit nur sehr geringem Abstand von dieser und mit einem demgegenüber sehr großen Abstand zu den Heizelementen angeordnet ist.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform bildet die Sensorschleife 30 eine einwindige Spule mit über der äußeren Heizzone 19, jedoch mit relativ großem radialem Abstand vom Außenrand 17 verlaufenden äußeren Umfangsabschnitten 37 und, wiederum mit radialem Abstand von der Zwischenwandung 20, über der Heizzone 18 verlaufenden innerem Umfangsabschnitten 38. Diese Umfangsabschnitte sind Kreisbogenabschnitte unterschiedlichen Durchmessers, die durch Verbindungsabschnitte 39 miteinander verbunden sind. Diese Verbindungsabschnitte verlaufen zwar im wesentlichen radial, jedoch derart schräg, daß die Winkelsumme der äußeren und inneren Umfangsabschnitte 37, 38 größer als 360° ist. Die Draufsicht auf die Sensorschleife 30 zeigt die Grundform eines dreiblättrigen Kleeblattes mit einem relativ großen, nahezu einen Vollkreis bildenden Mittelbereich und drei seitlichen "Blättern" in Form eines dreieckigen Sektors oder Omegas. Je nach Größe und steuerungstechnischen Erfordernissen können mehr Umfangsabschnitts-Sektoren vorgesehen sein. An einem der Umfangsabschnitt-Sektoren 40 sind Anschlüsse 41 in Form nach außen gerichteter, zueinander paralleler Abschnitte des Schleifenmaterials vorgesehen.
  • Die gesamte Sensorschleife 30 ist flach und aufgrund des relativ starken Materials selbsttragend und formstabil. Sie liegt im vorliegenden Beispiel einerseits im Bereich der Anschlüsse 41 in flachen Vertiefungen des Isolierkörper-Außenrandes 17 und stützt sich im übrigen mit ihren Verbindungsabschnitten 39 auf der Zwischenwand 20 ab, die nicht ganz bis an die Glaskeramikplatte heranreicht. Dadurch ist die Sensorschleife anliegend oder mit geringem Abstand von der Unterseite der Glaskeramikplatte 12 angeordnet und mit einem Sicherheitsabstand oberhalb der Heizelemente 21.
  • Es ist zu erkennen, daß die Sensorschleife, mit Ausnahme der Anschlußabschnitte 41 sowie der den Außenrand 17 bzw. die Zwischenwand 20 kreuzenden, kurzen Abschnitte mit einem wesentlichen Teil ihrer Länge die mit Heizelementen 21 versehenen Bereiche des Strahlheizkörpers übergreift. Diese Übergreifungsabschnitte liegen in Sichtverbindung bzw. im direkten Strahlungsbereich der Heizelemente, so daß die thermische Ankopplung zwischen den Übergreifungsabschnitten und den Heizelementen 21 besonders gut ist. Durch die unmittelbare Nähe zur Glaskeramikplatte 12 ist sichergestellt, daß die Temperatur der Übergreifungsabschnitte von der Temperatur der Glaskeramikplatte nur wenig abweicht. Diese Umstände können für eine temperaturgenaue Temperaturerfassung genutzt werden.
  • Bei der Temperaturerfassungseinrichtung für den Strahlheizkörper 11 dient die Sensorschleife 30 mit einem Teilabschnitt 50 als funktionaler Bestandteil eines Temperatursensors 51, der Temperatursignale in Form einer Thermospannung abgibt. Der Temperatursensor 51 ist nach Art eines Mantelthermoelementes aufgebaut, bei dem der Teilabschnitt 50 der Sensorschleife, der sich vom Anschlußbereich 41 bis zum nächsten inneren Umfangsabschnitt 38 erstreckt, eine schützende Ummantelung um die elektrisch aktiven Komponenten des Thermoelementes bildet. Als elektrisch aktive Komponenten sind zwei aus unterschiedlichen, hochschmelzenden Meteallen bestehende Drähte 52, 53 vorgesehen, deren im Bereich des Abschnitts 38 liegenden Enden unter Bildung einer Kontaktstelle 54 miteinander verschweißt sind. Die Drähte sind innerhalb des Mantels 29 von Isoliermasse 55 umgeben, die die Drähte 52, 53 gegeneinander und gegenüber dem Leitermaterial des Mantels 29 elektrisch isoliert und mechanisch festhält. Die der Kontaktstelle 54 gegenüberliegenden Enden sind mit elektrischen Kontakten eines Temperaturwächters 24 verbunden. Aufgrund der Tatsache, daß die Thermoelementdrähte 52, 53 durch den Mantel 29 geschützt und von diesem mit Hilfe der Isoliermasse 55 getragen werden, können die Drähte sehr dünn sein, was bei kostspieligen Drahtmaterialien wie beispielsweise Platin für Draht 52 und Platin-Rodium für Draht 53 Kosten spart. Auch andere Materialkombinationen, beispielsweise Nickel/Nickel-Chrom, sind möglich.
  • Mit Hilfe des Thermoelementes 51 kann ein in Form einer Thermospannung UT vorliegendes kontinuierliches Temperatursignal erzeugt werden, aus dem die Temperatur der Kontaktstelle 54 ableitbar und damit im wesentlichen die Temperatur der inneren Heizzone 18 in unmittelbarer Nähe der Glaskeramikplatte bestimmbar ist. In analoger Weise ist es möglich, mit Hilfe eines Thermoelementes 56, dessen Kontaktstelle 57 im Bereich der äußeren Heizzone 19 liegt, deren Temperatur zu bestimmen, indem ein entsprechendes Thermospannungssignal UT dem Temperaturwächter 24 zugeführt wird. Das mindestens eine als Thermospannung vorliegende Temperatursignal kann durch eine geeignete, hier nicht näher erläuterte elektronische Signalverarbeitungseinrichtung, die beispielsweise innerhalb eines Gehäuses des Temperaturwächters 24 angeordnet sein kann, ausgewertet werden, um beispielsweise die Beheizung einer Zone bei Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur abzuschalten oder bei Überschreiten einer vorgegebenen, niedrigeren Temperatur, beispielsweise in der Größenordnung von ca. 70°C, eine Heißanzeige für die entsprechende Temperaturzone zu aktivieren. Es ist auch möglich, das kontinuierlich vorliegende Temperatursignal als Eingangssignal einer elektronischen Temperaturregelung zu nutzen, um die Temperatur des Strahlheizkörpers, ggf. zonenspezifisch, auf einen voreinstellbaren Wert einzuregeln.
  • Anhand der 4 bis 7 werden andere Möglichkeiten erläutert, unter Verwendung zumindest eines Teilabschnitts einer zu einer Topferkennungseinrichtung gehörigen Sensorschleife einen Temperatursensor aufzubauen, der bei einfachem Aufbau eine zuverlässige Temperaturmessung ermöglicht. Während bei der anhand 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform der in diesem Fall rohrförmige Topferkennungssensor 30 im wesentlichen eine Trage- und Schutzfunktion in Bezug auf die Temperaturmessung ausfüllt, ist bei den im folgenden beschriebenen Ausführungsformen die Sensorschleife zumindest in einem Teilabschnitt ein elektrisch aktives Element eines elektrischen Temperatursensors, dessen Signale mit elektronischen Mitteln auswertbar sind.
  • Bei der Ausführungform nach 4 ist der Strahlheizkörper 60 als Einkreisheizkörper mit einer von einem Isolierrand 61 umgebenen, kreisrunden Heizzone 62 ausgebildet. Die Sensorschleife 63 hat die Form eines Quadrats mit auf dem Rand 61 abgestützten Ecken 64, wobei im Bereich einer der Ecken Anschlußabschnitte 65 zu dem Bauteil 36 führen, in dem die Elektronik für die Topferkennung untergebracht ist. Die Sensorschleife 63 besteht aus relativ dickem, massiven Runddraht mit einem Durchmesser zwischen 1 und 4 mm und ist aufgrund dieser Ausgestaltung selbsttragend und formstabil. Bei dieser Ausführungsform ist die Sensorschleife 63 aus zwei bzgl. ihres elektrischen Kontaktpotentials unterschiedlichen Leitermaterialien aufgebaut. Dabei stoßen ein aus Nickelwerkstoff bestehender und sich über dreieinhalb Seitenlängen der Sensorschleife erstreckender langer Abschnitt 66 und ein entsprechend kürzerer Abschnitt 67 aus Nickel-Chrom-Legierung im Bereich einer Schweiß-Kontaktstelle 68 aneinander. Die Kontaktstelle liegt mit Abstand zum Rand 61 frei oberhalb der (nicht gezeigten) Heizelemente direkt unterhalb der ebenfalls nicht dargestellten Glaskeramikplatte und bildet somit einen optimal positionierten Meßpunkt zur Temperaturerfassung des Strahlheizkörpers. Das als Thermospannung UT vorliegende Temperatursignal kann an den Anschlußabschnitten 65 der Sensorschleife abgegriffen und einer elektronischen Signalauswerteeinrichtung zugeführt werden.
  • Die Sensorschleife 70 bei der in 5 nur teilweise gezeigten Ausführungsform ist bzgl. Form, Dimensionierung und Anschluß an die Topferkennungselektronik 36 im wesentlichen gleich derjenigen gemäß 4. Jedoch besteht hier die Sensorschleife 70 aus einem einstückig durchgehenden Drahtstück aus wärmebeständigem, hochlegiertem Stahl, beispielsweise aus einer Eisen-Chrom-Nickel-Legierung (z.B. Chronifer III E). An die Sensorschleife 70 ist im Bereich einer in einem Übergreifungsabschnitt liegenden Kontaktstelle 71 ein Draht 72 aus einem bzgl. des elektrischen Kontaktpotentials unterschiedlichen Metall, z.B. Nickel, angeschweißt. Bei dem hierdurch gebildeten Thermoelement zur Bestimmung der Temperatur im Bereich der Kontaktstelle 71 bildet der Draht 72 eine Elementseite des Thermoelementes, während die andere, elektrisch aktive Elementseite durch den Teilabschnitt 73 der Sensorschleife gebildet wird, der von den äußeren Anschlüssen der Sensorschleife bis zur Kontaktstelle 71 verläuft. Außerhalb der Heizzone ist am Teilabschnitt 73 ein Draht 74 angeschweißt, der zweckmäßig aus dem gleichen Material besteht wie der Draht 72. Als Thermospannung UT zwischen den Drähten 72, 74 ist ein Spannungssignal abgreifbar, das dem Temperaturunterschied zwischen der (heißen) Schweißstelle 71 und der außen liegenden, kalten Kontaktstelle 75 entspricht.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 6 ist die Drahtschleife identisch mit der Sensorschleife 70 gemäß 5 ausgebildet und an die Auswerteelektronik 36 der Topferkennung angeschlossen. Zur Bildung eines Thermoelementes sind hier zwei Drähte 81, 82 vorgesehen, die unter Bildung von mit geringem Abstand zueinander in einem Übergreifungsabschnitt der Sensorschleife liegenden Kontaktstellen 83, 84 an die Sensorschleife angeschweißt und durch den Isolierrand hindurch nach außen zur Auswerteelektronik der Temperaturerfassungseinrichtung geführt sind. Die Drähte 81, 82 bestehen aus bzgl. des elektrischen Kontaktpotentials unterschiedlichen Materialien, beispielsweise aus Nickel bzw. Nickel-Chrom. Da die Kontaktstellen 83, 84 eng beieinander liegen und daher im wesentlichen die gleiche Temperatur haben, tritt als auswertbare Thermospannung UT die gleiche Spannung auf wie bei einem Ni-Cr-Ni-Thermoelement, dessen Kontaktstelle im Bereich der Kontaktstellen 83, 84 liegt. Durch die Anschweißung an die Sensorschleife sorgt diese einerseits für eine günstige Positionierung des Meßbereichs 83, 84 nahe der Glaskeramik platte im Bereich der Heizzone, und außerdem werden die in die Heizzone ragenden Enden der Thermoelementdrähte durch die Sensorschleife getragen, die mit dem zwischen den Kontaktstellen 83, 84 liegenden Teilabschnitt auch ein elektrisch aktives Element des Temperatursensors bildet.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 7 entspricht die Sensorschleife 70 bzgl. Material, Form und Anordnung im wesentlichen der Sensorschleife 70 in 5. An dem in der Darstellung linken Schenkel der Sensorschleife ist auf einem den Isolierrand durchgreifenden Teilabschnitt 86 eine den Sensordraht umschließende, elektrisch isolierende Isolierschicht 87, beispielsweise aus keramischem Material aufgebracht. Diese wird von einer ebenfalls bevorzugt im Dickschichtverfahren aufgebrachten Außenschicht 88 aus elektrisch leitfähigem Material umhüllt (Schnitt A-A). Deren Länge in Schleifenrichtung ist größer als diejenige der Isolierumhüllung, so daß in einem Kontaktbereich 89 (Schnitt B-B) das Material der metallischen Hülle 88 direkt in Kontakt mit dem Material der Schleife 70 steht. Da die Leitermaterialien von Sensorschleife 70 und Außenhülle 88 unterschiedliche elektrische Kontaktpotentiale haben, ist zwischen diesen beiden Elementen außerhalb der Heizzone eine die Temperatur im Kontaktbereich 89 repräsentierende Thermospannung UT abgreifbar, die der elektronischen Signalverarbeitungseinrichtung der Temperaturerfassungseinrichtung zugeführt wird.
  • Die Ausführungsform nach 8 nutzt eine Messung des elektrischen Widerstandes entlang der die Heizzone übergreifenden Sensorschleife 90 zur Erzeugung eines Temperatursignals. Die aus einer Eisen-Chrom-Nickel-Legierung bestehende Drahtschleife mit einer Länge von ca. 1 m und einem Durchmesser von ca. 2,5 mm wird hierzu mittels einer nicht gezeigten, z.B. im Bauteil 36 untergebrachten Gleichstromquelle mit einem konstanten Meßstrom von ca. 0,5 Ampere beaufschlagt. Die über die Sensorschleife abfallende und beispielsweise an den Anschlüssen 91, 92 abgreifbare Meßspannung hängt nun vom (temperaturabhängigen) Widerstand des Materials ab, der im Beispielsfall bei Raumtemperatur ca. 0,21 Ohm und bei 600°C ca. 0,25 Ohm beträgt. Diese Widerstandsänderung in einer Größenordnung von ca. 0,04 Ohm in diesem Temperaturbereich bzw. die entsprechende Spannungsänderung wird zur Temperaturmessung ausgenutzt. Ein Widerstandsthermometer könnte auch dadurch geschaffen werden, daß die in 1 bis 3 beispielhaft gezeigte rohrförmige Sensorschleife von einem isolierten Widerstandsdraht durchzogen ist.
  • Bei der Ausführungsform nach 9 ist an der Sensorschleife 70 mit den z.B. in Zusammenhang mit 5 vorgenannten Eigenschaften außerhalb des Isolierrandes an einem Anschlußabschnitt 96 ein thermomechanischer Schalter 95 in Form eines Bimetallschalters mit gutem Wärmekontakt zur Sensorschleife befestigt. Der Schalter ist so angeschlossen und ausgelegt, daß in einer geschlossenen Schalterstellung die Sensorschleife 70 durch elektrische Verbindung der Anschlußabschnitte 96, 97 kurzgeschlossen ist, während in einer offenen Schalterstellung diese Anschlüsse voneinander getrennt sind. Im Betrieb des Strahlheizkörpers dient der mit kurzem Abstand zum Thermoschalter innerhalb des Isolierrandes liegende Teilabschnitt 98 der Sensorschleife als wärmeaufnahmeelement, von dem Wärme durch diesen Teil der Sensorschleife nach außen zum Thermoschalter 95 geleitet wird, der sich entsprechend erwärmt. Bei einer durch Auslegung des Schalters vorgebbaren Schalttemperatur schließt der Schalter die Sensorschleife kurz. Dadurch wird die Frequenzmessung der Topferkennungsschaltung 36 nur noch die Kabelinduktivitäten erfassen, nicht aber die (größere) Induktivität der quadratischen Sensorschleife. Dies führt zu einem schnellen Frequenzwechsel bei der Schalttemperatur, der über die Auswertesoftware auswertbar ist. Ein derartiger, im Bereich einer Schalttemperatur schaltender Schalter kann beispielsweise herkömmliche Stabregler mit entsprechenden Temperaturwächtern ersetzen. Die anderen Ausführungsformen dagegen ermöglichen eine kontinuierliche Temperaturerfassung, so daß diese Ausführungsformen auch im Zusammenhang mit Temperaturregelungen nutzbringend einsetzbar sind.

Claims (14)

  1. Temperaturerfassungseinrichtung für einen elektrischen Strahlheizkörper, dem ein aktiver Sensor zur Erfassung der Positionierung eines Kochgefäßes auf einer den Strahlheizkörper überdeckenden Kochplatte, insbesondere einer Glaskeramikplatte, zugeordnet ist, wobei der Sensor Teil einer Steuerung (31) ist und mindestens eine Sensorschleife mit elektrisch leitfähigem Material aufweist, die im Bereich wenigstens einer von elektrischen Strahlungsheizelementen beheizbaren Heizzone angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70) mindestens einen Teilabschnitt (50; 73; 86) aufweist, der funktionaler Bestandteil eines Temperatursignale abgebenden Temperatursensors (51) der Temperaturerfassungseinrichtung ist, wobei ein elektrisch aktives Element (52, 53; 72; 81, 82; 88) des Temperatursensors (51) vorgesehen ist, das von der Sensorschleife (30; 63; 70) zumindest mit dem mindestens einen Teilabschnitt (73; 86) gebildet ist oder ein dem mindestens einen Teilabschnitt als Träger getragen ist.
  2. Temperaturerfassungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30, 63, 70, 90) die Heizzone (18, 19; 62) zumindest teilweise mit mindestens einem Übergreifungsabschnitt übergreift, wobei der als funktionaler Teil der Temperaturerfassungseinrichtung genutzte Teilabschnitt (50; 73; 86; 98) der Sensorschleife vorzugsweise im Bereich des Übergreifungsabschnitts liegt.
  3. Temperaturerfassungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine elektronische Einrichtung zur Auswertung von elektrischen Temperatursignalen aufweist.
  4. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70) mit mindestens einem Schleifenabschnitt (50; 86) einen Teil eines als Thermoelement arbeitenden Temperatursensors der Temperaturerfassungseinrichtung bildet.
  5. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (63) einen ersten Schleifenabschnitt (66) aus einem ersten elektrisch leitenden Material und einem mit diesem kontaktierten zweiten Schleifenabschnitt (67) mit einem zweiten elektrisch leitenden Material aufweist, wobei das erste und das zweite Material unterschiedliche Kontaktpotentiale aufweisen.
  6. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines Thermoelementes mindestens ein vorzugsweise drahtförmiges Materialstück (72, 81, 82) vorgesehen ist, das vorzugsweise aus einem elektrischen Material mit einem vom Material der Sensorschleife (70) verschiedenen elektrischen Kontaktpotential besteht und das mit der Sensorschleife im Bereich einer Kontaktstelle (71, 83, 84) elektrisch leitend verbunden, insbesondere verschweißt ist.
  7. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines Thermoelementes zwei vorzugsweise drahtförmige Materialstücke (81, 82) aus elektrisch leitendem Material vorgesehen sind, die mit Abstand zueinander mit der Sensorschleife (70) im Bereich von Kontaktstellen (83, 84) elektrisch leitend verbunden, insbesondere verschweißt sind, wobei die Materialstücke (81, 82) aus Materialien mit unterschiedlichem elektrischem Kontaktpotential bestehen.
  8. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung zur Abgabe mindestens eines Meßimpulses sowie eine Einrichtung zur Erfassung der Laufzeit des Meßimpulses durch die Sensorschleife oder durch ein der Sensorschleife zugeordnetes, insbesondere durch die Sensorschleife getragenes, gesondertes Meßelement aufweist.
  9. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30) durch einen vorzugsweise rohrförmigen Hohlkörper (29) aus temperaturbeständigem, elektrisch leitfähigem Material gebildet ist und daß in einem Innenraum des Hohlkörpers mindestens ein elektrisch aktives, vorzugsweise drahtförmiges Innenelement (52, 53) eines Temperatursensors (51) angeordnet ist.
  10. Temperaturerfassungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Innenelement (52, 53) ein vorzugsweise drahtförmiges Element eines Thermoelementes (51) ist.
  11. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70; 90) nur eine einzige Windung besitzt und/oder daß die Sensorschleife aus einem formstabilen, selbsttragenden, elektrisch leitfähigem Material besteht, vorzugsweise aus einem massiven starken Draht oder einem Rohr.
  12. Temperaturerfassungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70; 90) direkt unterhalb der Kochplatte (12) mit wesentlichem Abstand zu den Strahlungselementen (21) angeordnet ist.
  13. Elektrischer Strahlungsheizkörper, dem ein aktiver Sensor zur Erkennung der Positionierung eines Kochgefäßes auf einer den Strahlungsheizkörper überdeckenden Kochplatte, insbesondere einer Glaskeramikplatte, zugeordnet ist, wobei der Sensor Teil einer Steuerung (31) ist und mindestens eine Sensorschleife mit elektrisch leitfähigem Material aufweist, die im Bereich wenigstens einer von elektrischen Strahlungselementen beheizbaren Heizzone des Strahlheizkörpers angeordnet ist, sowie mit einer Temperaturerfassungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorschleife (30; 63; 70) mindestens einen Teilabschnitt (50; 73; 86) hat, der funktionaler Bestandteil eines Temperatursignale abgebenden Temperatursensors der Temperaturerfassungseinrichtung ist, wobei ein elektrisch aktives Element (52, 53; 72; 81, 82; 88) des Temperatursensors (51) vorgesehen ist, das von der Sensorschleife (30, 63; 70) zumindest mit dem mindestens einen Teilabschnitt (73; 86) gebildet ist oder von dem mindestens einen Teilabschnitt als Träger getragen ist.
  14. Strahlungsheizkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturerfassungseinrichtung mindestens ein Merkmal gemäß dem kennzeichnenden Teil von mindestens einem der Ansprüche 2 bis 12 aufweist.
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