DE10034684A1 - Meßeinrichtung zur Messung einer Prozeßvariablen - Google Patents
Meßeinrichtung zur Messung einer ProzeßvariablenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Meßeinrichtung zur Messung einer industriellen Prozeßvariablen bei vorgegebener maximaler Leistungsaufnahme durch die Meßeinrichtung. Spezieller betrifft die Erfindung eine Meßeinrichtung zum Anschluß an eine Stromschleife, insbesondere eine 4-20 mA-Stromschleife, oder an eine digitale Kommunikation, mit Einrichtungen zur Regelung des Meßbetriebs der Meßeinrichtung in Anpassung an die vorgegebene Leistungsaufnahme, bei welcher die Regelungseinrichtungen die Leistungsaufnahme durch den Meßbetrieb der Meßeinrichtung so regeln, daß diese Leistungsaufnahme der vorgegebenen Leistungsaufnahme angenähert wird, ohne daß die vorgegebene Leistungsaufnahme überschritten wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Meßeinrichtung zur Messung einer industriellen
Prozeßvariablen bei vorgegebener maximaler Leistungsaufnahme durch die
Meßeinrichtung. Spezieller betrifft die Erfindung eine Meßeinrichtung zum
Anschluß an eine Stromschleife, insbesondere eine 4-20 mA-Stromschleife,
oder an eine digitale Kommunikation.
Einrichtungen zur Messung einer Prozeßvariablen werden verwendet, um eine
Prozeßvariable zu erfassen und die gemessenen Werte zur anschließenden
Verarbeitung weiterzugeben. Die Weitergabe der gemessenen Werte kann
über eine Stromschleife geschehen oder über eine digitale Kommunikation. In
beiden Fällen ist es von Vorteil, wenn die Meßeinrichtung ihre benötigte
Leistung aus den beiden Leitungen entnimmt, über die der Meßwert
weitergegeben wird.
Bei der Weitergabe der Meßwerte über eine Stromschleife wird der Strom in
der Stromschleife so eingestellt, daß seine Größe die Größe der
Prozeßvariablen widerspiegelt. Es hat sich heutzutage ein Standard
durchgesetzt, der Ströme zwischen 4 mA und 20 mA verwendet, wobei ein
Strom von 4 mA durch die Stromschleife den maximalen (oder minimalen)
Meßwert und ein Strom von 20 mA den minimalen (oder maximalen) Meßwert
der Prozeßvariablen repräsentiert.
Diese Meßtechnik erweist sich als weitgehend störunempfindlich und hat
große Verbreitung in industrieller Anwendung erfahren.
Einer Meßeinrichtung, die mittels einer Stromschleife versorgt wird, steht nur
eine begrenzte Leistung zur Verfügung. Diese Leistung hängt von der
Versorgungsspannung und dem (gemäß dem auszugebenden Meßwert)
aktuell eingestellten Strom ab. Herkömmliche Meßeinrichtungen sind so
dimensioniert, daß sie mit der minimal zur Verfügung stehenden Leistung
auskommen, d. h. nur die bei minimalem Strom und minimaler Spannung
anstehende Leistung benötigen. Steht mehr Leistung zur Verfügung, wird
diese zusätzliche Leistung in einer Stromstufe in Verlustleistung umgesetzt
und nicht in der Meßeinrichtung zur Verbesserung der Messung verwendet.
Meßeinrichtungen, die über eine digitale Kommunikation angesteuert werden,
haben oft eine konstante Stromaufnahme, da dies für die Datenübertragung
notwendig ist. Hier ist die zur Verfügung stehende Leistung abhängig von der
angelegten Klemmenspannung. Herkömmliche Meßeinrichtungen sind auch
hier so ausgelegt, daß die Meßschaltung eine konstante Leistungsaufnahme
hat, die der Leistung bei minimaler Versorgungsspannung entspricht. Zu
sätzlich angebotene Leistung bei größerer Versorgungsspannung wird auch
hier in Verlustleistung umgesetzt.
Aus EP 0 687 375 ist ein Verbesserungsvorschlag bekannt, bei dem ein
intelligenter Meßwertgeber mit einer Fühlerschaltung ausgestattet wird. Der
Meßwertgeber wird bei einer Meßfrequenz betrieben, die einer Leistungs
aufnahme entspricht, die größer ist als die bei minimalem Strom und
minimaler Spannung über die Stromschleife verfügbare Leistung. Kommt es
dadurch zu einem Defizit (d. h. die verbrauchte Leistung übersteigt die
zulässige verfügbare Leistung), dann ermittelt die Fühlerschaltung dieses
Defizit und veranlaßt, daß die Ausführung des Meßprogramms ausgesetzt
wird, bis das Defizit nicht mehr besteht.
Dies führt jedoch, neben anderen Problemen, zu wiederholter Ausgabe
falscher Meßwerte, was nicht akzeptabel ist.
Aufgabe der Erfindung ist, eine Meßeinrichtung der eingangs genannten Art
anzugeben, die ohne die Gefahr von Fehlanzeigen des Meßwertes in der
Lage ist, ihren Leistungsbedarf an die zur Verfügung stehende Leistung
anzupassen.
Dabei soll möglichst genau so der insgesamt aufgenommenen Leistung zur
Erfüllung der Meßaufgabe verbraucht werden, daß zum einen Geschwindig
keit und Qualität der Messung optimiert werden. Theoretisch würde also die
gesamte Leistung, die dem jeweils anzuzeigenden Meßwert entspricht, durch
die entsprechend häufige Funktion des Meßwertgebers verbraucht. In der
Praxis wird aber schon sicherheitshalber immer noch eine gewisse Differenz
zwischen zur Verfügung stehender Leistung und zur Erfüllung der Meßauf
gabe verbrauchter Leistung übrig bleiben, damit kein Leistungsdefizit und
damit keine Fehlfunktion des Sensors entstehen kann. Der Überschuß an
Leistung wird in der Meßeinrichtung in Verlustleistung (Wärme) umgesetzt.
Die Summe beider aufgenommener Leistungen muß genau so groß sein, daß
der insgesamt vom Sensor aufgenommene Strom einem definierten Wert
entspricht. Dieser Wert ist beim Sensor innerhalb einer Stromschleife (4-
20 mA) durch den aktuell auszugebenden Meßwert vorgegeben.
Beim digital kommunizierenden Sensor entspricht beispielsweise der Wert des
konstant aufgenommenen Stroms den allgemeinen Vorgaben in Zusammen
hang mit dem benutzten Kommunikationsprotokoll.
Zur Lösung der Aufgabe dienen erfindungsgemäß die in den unabhängigen
Ansprüchen definierten Merkmalskombinationen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Grundsätzlich wird in den am meisten bevorzugten Ausführungsformen der
Erfindung die gewünschte Anpassung der zur Durchführung der Meßaufgabe
aufgenommenen Leistung an die zur Verfügung stehende Leistung ohne
deren Überschreitung dadurch ermöglicht, daß der aktuelle Überschuß an
Leistung, der in Verlustleistung umgesetzt werden müßte, bestimmt wird.
Nach Ermittlung dieses aktuellen Überschusses ist die Kontrolleinheit des
Sensors in der Lage, durch geeignete Maßnahmen bezüglich Art und
Häufigkeit der Durchführung der Meßzyklen die Leistungsaufnahme der
Meßeinrichtung an die vorgegebene maximal verfügbare Leistung so
anzunähern, daß der Überschuß minimiert wird, ohne eine bestimmte vorge
gebene Grenze für den Überschuß zu unterschreiten. (Ideal ist der Überschuß
an dieser Grenze also wenigstens annähernd gleich Null.)
Die Bestimmung des aktuellen Überschusses kann entweder durch direkte
Messung des überschüssigen Stroms oder der überschüssigen Leistung
erfolgen. Es ist aber auch auf indirektem Weg möglich, durch Messung von
Strom oder aufgenommener Leistung zur Durchführung der Meßaufgabe und
Messung von zur Verfügung stehender Leistung bzw. Kenntnis von zur
Verfügung stehendem Strom über Differenzbildung den aktuellen Überschuß
zu ermitteln. Wählt man den Weg der indirekten Überschußbestimmung, kann
man eine wesentliche Vereinfachung bei geringem Nachteil dadurch
erreichen, daß auf einzelne Messungen zur Strom- bzw. Leistungsermittlung
verzichtet wird und diese durch geeignete Schätzungen sowie Einhaltung
größerer Reserven ersetzt werden.
Außerdem ist es oft möglich, sich bei der Ermittlung von zur Durchführung der
Meßaufgabe aufgenommener Leistung auf die Leistungsaufnahme der
Schaltungsteile zu beschränken, die bekanntermaßen am meisten ins Gewicht
fallen.
Die Erfindung eignet sich für beliebige Meßeinrichtungen für Prozeßvariable,
sofern diesen Meßeinrichtungen extern eine Leistungsaufnahme, meist eine
variierende maximale Leistungsaufnahme vorgegeben ist. Dabei handelt es
sich beispielsweise um die Vorgabe der Leistungsaufnahme bei Versorgung
mittels einer Stromschleife, weil hier jeweils (mit dem anzuzeigenden Meßwert
variierend) nur soviel Leistung maximal verbraucht werden darf, wie dem
Strom entspricht, der zur Anzeige des richtigen Meßwertes in den Ver
sorgungsleitungen fließen kann.
Es ist natürlich denkbar, daß sich die Begrenzung der Leistung, die die
Meßeinrichtung verbrauchen darf, aus anderen Gesichtspunkten ergibt,
beispielsweise bei der Verbindung mit einer digitalen Kommunikation oder aus
ganz anderen Gründen.
Speziell eignet sich die Erfindung besonders für Sensoren wie beispielsweise
Füllstands-Sensoren. Die Erfindung wird im folgenden anhand von zwei
Ausführungsformen beschrieben, bei denen es sich einerseits um einen
Radar-Füllstandssensor, andererseits um einen Ultraschall-Füllstandssensor
handelt. Solche Sensoren werden heute regelmäßig über Stromschleifen oder
digitale Kommunikationen (Profibus PA, Fieldbus Foundation, . . .) betrieben
und sind daher den erfindungsgemäß zu überwindenden Schwierigkeiten
ausgesetzt.
Eine bevorzugte Realisierung der Erfindung verwendet eine Stromstufe, die
generell parallel zu den übrigen Komponenten der Meßeinrichtung
eingeschaltet wird. Die Stromstufe dient dazu, die Leistung zu verbrauchen
("Verlustleistung"), die übrig bleibt, wenn man von der insgesamt (durch die
Meßwert-Anzeigefunktion) vorgegebenen Leistung den Leistungsbedarf der
Meßeinrichtung im Meßbetrieb in Abzug bringt. Dieser nicht verbrauchte
Leistungsüberschuß ist, wie schon angegeben, ein Maß für die Reserve, die
im System für eine Steigerung der Meßleistung noch zur Verfügung steht,
ohne daß es zu dem im Stand der Technik (EP 0 687 375) angegebenen
Defizit kommt.
Eine solche Stromstufe bietet verschiedene Möglichkeiten zur Messung des
Leistungsüberschusses, wie im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
noch beschrieben werden wird.
Hierzu kann der momentane Leistungsüberschuß direkt gemessen werden. Er
kann alternativ dazu auch vorausgeschätzt werden. Dazu können bekannte
Daten der Meßeinrichtung, beispielsweise der relativ große Leistungsver
brauch einzelner Komponenten, herangezogen werden.
Es ist auch nicht immer nötig, eine dauernde Messung oder Berechnung des
sich stets ändernden Leistungsbedarfes vorzunehmen. Eine einfachere
Lösung besteht darin, den insgesamt zur Verfügung stehenden Bereich, also
beispielsweise 4-20 mA, in Unterbereiche aufzuteilen, denen jeweils eine
bestimmte Häufigkeit der Messung pro Zeiteinheit zugewiesen wird. So läßt
sich sehr einfach erreichen, daß in dem Unterbereich, der der höchsten
vorgegebenen Leistungsabnahme entspricht, relativ häufig gemessen wird,
während in den Unterbereichen, die geringeren verfügbaren Leistungen
entsprechen, grundsätzlich entsprechend weniger häufig gemessen wird.
Es muß dann nur noch überwacht werden, in welchem dieser Unterbereiche
das System gerade arbeitet, was beispielsweise bei Anschluß einer 4-20 mA
Stromschleife davon abhängt, welcher Meßwert ausgegeben werden muß und
welchem Strom dies dann entspricht, um dann die Betriebsweise
entsprechend zu wählen.
Der Anschluß der Meßeinrichtung an eine digitale Kommunikation, oder eine
damit verbundene Stromschleife, ermöglicht völlig analoge Maßnahmen zur
Erreichung der gleichen Vorteile.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung am
Beispiel erfindungsgemäßer Meßeinrichtungen beschrieben. Eine
Meßeinrichtung besteht dabei immer aus einem gattungsgemäßen Teil, der
den Fig. 1, 2 oder 7 entspricht, sowie einer Anbindung an die Versorgung
entsprechend den Fig. 3 bis 6 oder 8 bis 13.
Eine erste beispielhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Meßan
ordnung ist ein Radar-Füllstandssensor. Der Sensor mißt den Füllstand in
einem Behälter. Der gemessene Wert wird entweder über eine Stromschleife
mit z. B. 4-20 mA oder über eine digitale Kommunikation, z. B. einen Feldbus,
weitergegeben.
Fig. 1 zeigt einen Teil eines solchen Radar-Sensors (101). Dargestellt ist der
gattungsgemäße Teil, der unabhängig davon ist, wie der gemessene Wert
weitergegeben wird.
Zur Energieversorgung des Sensors (101) dient ein Netzteil (102), das mit
Versorgungsleitungen (14) und (15) mit einer Stromstufe verbunden ist.
Gesteuert wird der Sensor von einem Mikrocontroller (106), dessen Programm
sich in einem Programmspeicher (107) befindet. Er verwendet für seine Daten
ein EEPROM (109) und ein RAM (108). Der Mikrocontroller steuert das HF-
Frontend (103), das Radar-Signale erzeugt, an die Antenne (114) schickt und
die empfangenen Signale aufbereitet. Diese Signale werden vom Empfänger
(104) aufbereitet und mittels eines A/D-Wandlers (105) digitalisiert an den
Mikrocontroller weitergeleitet. Aus den digitalen Signalen bestimmt der Mikro
controller einen Meßwert. Diesen gibt er nach einer eventuellen Umwandlung
über eine Steuerleitung (16) weiter an die Stromstufe (vgl. weiter unten), die
davon abhängig einen Strom einstellt, oder an die digitale Schnittstelle, die
den Meßwert über eine digitale Kommunikation weitergibt. Die Steuerleitungen
(16) und (17) werden dabei als Verbindung zur digitalen Schnittstelle benutzt.
Zur Reduktion der aufgenommenen Leistung hat der Mikrocontroller die
Möglichkeit, das HF-Frontend, den Empfänger oder andere Schaltungsteile
über Stand-by-Signale in einen Ruhezustand mit verminderter Leistungs
aufnahme zu versetzen, bzw. diese ganz auszuschalten, wie weiter unten
beschrieben. Zur Messung der aktuellen Leistungsaufnahme des Sensors
dienen gegebenenfalls Meßleitungen (18)-(20) und ein A/D-Wandler (110),
der mit dem Mikrocontroller (106) verbunden ist. Der Mikrocontroller hat einen
Modus mit verminderter Stromaufnahme. Kondensatoren (111), (112), und
(113) mindern die Stromschwankungen, die beim Ein- und Ausschalten der
Komponenten entstehen.
Durch Ändern der Dauer und Häufigkeit, mit der der Mikrocontroller die
einzelnen Komponenten in den Ruhezustand versetzt, kann er den
Leistungsbedarf des Sensors beeinflussen.
Fig. 2 zeigt als zweite beispielhafte Ausführungsform einen ähnlich
aufgebauten Ultraschall-Sensor. Gesteuert wird der Sensor von einem
Mikrocontroller (206), dessen Programm sich in einem Programmspeicher
(207) befindet. Er verwendet für seine Daten ein EEPROM (209) und ein
RAM (208).
Der Mikrocontroller steuert den Ultraschallsender (203), der Ansteuersignale
für den Schallwandler (214) liefert. Der Schallwandler (214) erzeugt dadurch
Schallwellen, die ausgesendet und von einem reflektierenden Medium
zurückgeworfen werden. Die empfangenen Signale wandelt der Schallwandler
in elektrische Signale, die dem Empfänger (204) zugeführt werden. Dieser
verstärkt und filtert das Signal, bevor es mittels A/D-Wandler (205) vom
Mikrocontroller (206) erfaßt wird. Der Mikrocontroller (206) bestimmt daraus
einen Meßwert, den er nach einer eventuellen Umwandlung über die
Steuerleitung (16) an die Stromstufe, die davon abhängig einen Strom
einstellt, oder an die digitale Schnittstelle weitergibt, die diesen über eine
digitale Kommunikation weiterleitet.
Eine erste bevorzugte Realisierung der erfindungsgemäßen Lösung für die
Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 1 und 2 ist in Fig. 3 dargestellt. Sie
dient zur Messung des Leistungsüberschusses, der für die Optimierung des
Meßeinrichtungsbetriebs jeweils zur Verfügung steht, mittels einer Stromstufe
(302). Die Meßeinrichtung in Fig. 3 wird mit einer Stromschleife über die
Anschlüsse (11) und (12) mit Strom versorgt.
Die Stromstufe (302) ist parallel zur restlichen Schaltung der Meßeinrichtung
geschaltet. Die Stromstufe überwacht den Summenstrom über den
Spannungsabfall an einem Widerstand (R301) und hält ihn konstant. Der
Strom durch die Stromstufe wird so geregelt, daß der Summenstrom durch
den Widerstand (R301) konstant bleibt und dem durch die Steuerleitung (16)
vorgegebenen Wert entspricht.
Der Strom, der in die Klemmen der Meßeinrichtung fließt, teilt sich auf in einen
Anteil, der in die Versorgungsleitung (14) fließt, und einen Anteil, der in die
Stromstufe (302) fließt. Der Strom durch die Versorgungsleitung (14) wird von
der Meßeinrichtung zum Arbeiten verwendet, der Strom durch die Stromstufe
wird nicht für die Versorgung der Meßeinrichtung genutzt, er ist ein Maß für
den aktuellen Leistungsüberschuß. Der Mikrocontroller mißt diesen
Überschuß, in Fig. 3 dargestellt als Spannungsmessung über einen
Widerstand (R302), und stellt den Stromverbrauch des Sensors so ein, daß
immer ein ausreichender, wenn auch möglichst kleiner Überschuß vorhanden
ist. Verringert sich der Überschuß, werden Teile der Meßeinrichtung (z. B. der
Sende- und Empfangsbereich, oder auch der gesamte Signalerzeugungs- und
Verarbeitungsbereich) in einen stromsparenden Ruhezustand versetzt. Es ist
möglich, bei entsprechender Verringerung des Überschusses eine zeitweise
Aussetzung des Betriebes zu realisieren, wie im Stand der Technik (EP 0 687 375)
beschrieben.
Dadurch, daß man immer einen kleinen Überschuß fließen läßt, hat die
Stromstufe die Möglichkeit, kurzzeitige Schwankungen in der Leistungsbilanz
auszugleichen, ohne daß es zu einem Defizit kommt. Schwankungen können
z. B. eine kurzzeitig erhöhte Leistungsaufnahme oder eine Schwankung der
Versorgungsspannung sein.
Eine exaktere Messung des Leistungsüberschusses ergibt sich, wenn man
zusätzlich die Spannung an der Versorgungsleitung + (14) mit Hilfe der
Meßleitung (19) mißt. Man erhält dann durch Multiplikation von Strom und
Spannung direkt die überschüssige Leistung.
Fig. 4 zeigt alternative Möglichkeiten, die Stromstufe (402) aufzubauen. Sie
befindet sich hier in Reihe zu den Versorgungsleitungen (14, 15). Ihr ist eine
Z-Diode (403) (alternativ eine elektronische Schaltung, die eine variable
Stromaufnahme abhängig von der Spannung besitzt) nachgeschaltet. (Die
elektronische Schaltung ist üblicherweise zu bevorzugen.) Wie oben, gemäß
Fig. 3, wird auch hier der Summenstrom der kompletten Meßeinrichtung über
einen Widerstand (R401) gefühlt und dementsprechend geregelt. Der Strom
teilt sich nach der Stromstufe auf in einen Teil, der zur Versorgung der
Meßeinrichtung verwendet wird (Versorgungsleitung + (14)) und einen über
schüssigen Teil, der von der Z-Diode aufgenommen wird. Die Messung des
Überschusses geschieht über den Spannungsabfall über einem Widerstand
(R402), da der Strom durch (R402) ein Maß für den aktuellen Leistungsüber
schuß ist.
Die Bestimmung des Leistungsüberschusses wird genauer, wenn man
zusätzlich die Spannung an der Versorgungsleitung + (14) mit der Meßleitung
(18) mißt.
In Fig. 13 ist eine gegenüber Fig. 4 verbesserte Schaltung dargestellt. Eine
Stromstufe (1302) ist in Reihe zu den Versorgungsleitungen geschaltet. Ihr ist
eine Schaltung (1303) nachgeschaltet, die überschüssige Leistung aufnimmt.
Dazu fühlt sie die Spannung an der Versorgungsleitung + (14) und mit Hilfe
eine Leitung (1304) die Spannung vor der Stromstufe. Die Schaltung (1303)
nimmt dabei genau so viel Strom auf, daß der Spannungsabfall über der
Stromstufe (1302) zur Verringerung von Verlustleistung möglichst klein wird,
aber groß genug bleibt, so daß die Stromstufe den Strom konstant halten
kann, auch wenn Schwankungen der Versorgungsspannungen oder der
Stromaufnahme des Sensors auftreten. Ein Maß für die überschüssige
Leistung ergibt sich daher aus dem Strom durch die Schaltung (1303), der z. B.
über den Spannungsabfall an (R1302) mit Hilfe der Meßleitung (20) gemessen
wird.
Die Bestimmung des Leistungsüberschusses wird genauer, wenn man
zusätzlich die Spannung an der Versorgungsleitung + (14) mit der Meßleitung
(18) mißt.
In Fig. 5 ist eine Stromstufe (502) vergleichbar zu der in Fig. 3 gezeigt. Im
Unterschied dazu wird hier der momentane Leistungsüberschuß nicht direkt
gemessen. Über einen Widerstand (R502) wird der Strombedarf der
Meßeinrichtung ermittelt. Aus der Differenz zwischen dem bekannten Strom,
der in der Stromschleife fließt, und dem Strombedarf der Meßeinrichtung
durch (R502) läßt sich ein Maß für den Überschuß ableiten. Auch hier kann
die überschüssige Leistung genauer durch eine zusätzliche Messung der an
der Versorgungsleitung + (14) zur Verfügung stehenden Spannung mittels
Meßleitung (19) ermittelt werden.
Fig. 6 stellt eine Stromstufe (602) dar, ähnlich Fig. 4. Im Unterschied zur
Meßeinrichtung nach Fig. 4 wird hier jedoch nicht direkt der Überschuß
gemessen, sondern die Eingangsleistung an den Klemmen der
Meßeinrichtung und die Leistungsaufnahme, die die Meßeinrichtung zur
Versorgung benötigt, bestimmt. Die Eingangsleistung ergibt sich aus dem bekannten
Strom, der in der Stromschleife fließt, und der über Meßleitung (19)
gemessenen Eingangsspannung. Die Leistungsaufnahme, die die
Meßeinrichtung zur Versorgung benötigt, wird aus dem Strom durch (R602)
und der über Meßleitung (18) gemessenen Spannung der Versorgung + (14)
bestimmt. Die Differenz beider Leistungen ist ein Maß für den aktuell an
stehenden Überschuß an Leistung.
Häufig ist der Leistungsverbrauch der Meßeinrichtung (101, 102) im
wesentlichen bestimmt durch ein oder mehrere große Verbraucher. Erhält
man eine Information über den Leistungsverbrauch dieser Komponenten,
kann man eine Aussage über den Leistungsverbrauch der Meßeinrichtung
machen, indem man z. B. für den unbekannten Leistungsverbrauch der ande
ren Komponenten einen Worst-Case-Wert annimmt. Zusätzlich wird die zur
Verfügung stehende Leistung bestimmt, wie z. B. in den Fig. 3 bis 6
dargestellt und daraus der Leistungsüberschuß bestimmt. Anhand des
Leistungsüberschusses bestimmt der Mikrocontroller, ob Teile der Meßein
richtung in den besagten Ruhezustand versetzt werden müssen, um den
Leistungsverbrauch der Meßeinrichtung zu steuern. Fig. 7 zeigt hierfür als
weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung einen Radar-Sensor, der
mit Hilfe einer Meßleitung (715) eine Aussage über die Leistungsaufnahme
des Empfängers (704) erhält. Ob der Sensor hierbei mittels einer Strom
schleife oder einer digitalen Kommunikation versorgt wird, ist unerheblich. Bei
einem Ultraschall-Sensor oder einem Sensor mit am Seil geführtem Radar ist
das gleiche Vorgehen durchführbar. Wichtig ist hierbei nur, einen oder
mehrere Hauptverbraucher auszumachen, deren aktueller Leistungsbedarf
bestimmt wird.
Es ist möglich, die oben beschriebenen Einrichtungen zu vereinfachen. Solche
Ausführungsformen der Erfindung werden nun anhand Fig. 8 und 9
erläutert.
Für eine grobe Aussage, wieviel Überschuß momentan vorhanden ist, kann es
ausreichen, nur die zur Verfügung stehende Leistung zu ermitteln. Diese läßt
sich z. B. aus Eingangsstrom und Eingangsspannung bestimmen. Der
Eingangsstrom ist bekannt, da er vom Mikrocontroller über die Steuerleitung
(16) der Stromstufe vorgegeben wird, die Eingangsspannung wird, wie in den
Fig. 8 und 9 gezeigt, mittels einer Meßleitung (18) gemessen. Abhängig
von der ermittelten zur Verfügung stehenden Leistung können nun die
Ruhezustände der einzelnen Komponenten dazu verwendet werden, die
aufgenommene Leistung des Sensors der zur Verfügung stehenden Leistung
so anzupassen, daß immer ein gewisser Leistungsüberschuß bestehen bleibt.
Eine hierauf aufbauende Vereinfachung besteht darin, die Eingangsspannung
nicht zu messen, die Meßleitung (18) in den Fig. 8 und 9 ist dann nicht
notwendig. Anhand des eingestellten Stromes, der nicht gemessen werden
muß, da er vom Mikrocontroller über die Steuerleitung (16) der Stromstufe
vorgegeben wird, kann man eine Aussage über die zur Verfügung stehende
Leistung treffen. Bei maximalem Strom, z. B. 20 mA, steht selbst bei minimaler
Spannung relativ viel Leistung zur Verfügung, erst bei relativ kleinen Strömen,
z. B. nahe 4 mA, kann wenig Leistung zur Verfügung stehen. Es reicht daher
aus, die Steuerung der Ruhezustände nur abhängig vom eingestellten Strom
auszurichten und die Dauer und Häufigkeit, mit der die Ruhezustände aktiviert
werden, so einzustellen, daß auch bei minimaler Eingangsspannung und
maximalem Leistungsverbrauch der einzelnen Komponenten die zur Ver
fügung stehende Leistung nicht überschritten wird.
Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Vereinfachungen zeigen die Fig. 10
und 11. Hier wird nur der momentan benötigte Strom als Spannungsabfall
über den Widerstand (R1002) mit Hilfe der Meßleitung (18) bzw. über (R1102)
mit Hilfe der Meßleitung (20) gemessen. Der Mikrocontroller kann diesen
Strom durch Steuerung der Ruhezustände so regeln, daß er immer unter dem
aktuell zur Verfügung stehenden Strom bleibt.
Ausgehend von Fig. 7 ist es möglich als weitere Vereinfachung nur den
Leistungsbedarf eines oder mehrerer Hauptverbraucher zu bestimmen und
davon abhängig die Ruhezustände der Komponenten zu steuern, ohne die zur
Verfügung stehende Leistung zu bestimmen.
Bei Meßeinrichtungen mit Anschluß an eine digitale Kommunikation, z. B.
einem Feldbus, stellen sich ähnliche Ansprüche an die Meßeinrichtung. Der
Strom, den die Meßeinrichtung dem digitalen Bus entnehmen darf, muß
konstant sein, er ist üblicherweise fest eingestellt. Auch hier gibt es die
Notwendigkeit, die Leistungsaufnahme der Meßeinrichtung dem Leistungs
angebot anzupassen. Die Art und Weise, wie dies zu realisieren ist, entspricht
den bisherigen Ausführungen. Es ist lediglich zu beachten, daß der Strom
durch die Stromstufe nicht vom Meßwert abhängt, sondern üblicherweise fest
eingestellt ist.
Beispielhaft ist in Fig. 12 ein Teil einer solchen Meßeinrichtung dargestellt.
Die Stromstufe (1202) hält den Strom in Zeiten, wenn keine Kommunikation
stattfindet, konstant. Zum Senden digitaler Signale erhält die digitale
Schnittstelle (1203) über die Steuerleitung (16) vom Mikrocontroller Daten, die
sie in modulierter Form an die Stromstufe weitergibt, welche den Strom
entsprechend verändert. Die Art der Modulation hängt von den Spezifikationen
der verwendeten digitalen Kommunikation ab. Daten werden empfangen,
indem die Signale an der Versorgungsleitung + (14) oder an der Stromstufe
(1202) von der digitalen Schnittstelle (1203) erkannt und demoduliert über die
Steuerleitung (17) an den Mikrocontroller weitergeleitet werden. Die Messung
des Überschusses wird, wie in Fig. 3 bereits dargelegt, realisiert, indem der
Spannungsabfall über (R1202) mit der Meßleitung (18) gemessen wird oder
zusätzlich die Spannung an der Versorgungsleitung + (14) mit der Meßleitung
(19). Genauso sind die anderen bisher beschriebenen Verfahren auf
Meßeinrichtungen mit digitaler Kommunikation anwendbar.
Claims (11)
1. Meßeinrichtung zur Messung einer Prozeßvariablen bei vorgegebener maxi
maler Leistungsaufnahme durch die Meßeinrichtung, insbesondere zum Anschluß an eine
Stromschleife, wie etwa eine 4-20 mA Stromschleife, oder an eine digitale Kommunikation,
mit Einrichtungen zur Regelung des Meßbetriebs der Meßeinrichtung in Anpassung an die
vorgegebene Leistungsaufnahme, bei welcher die Regelungseinrichtungen (302, 402, 502,
602, 802, 902, 1002, 1102, 1202, 1302; 403, 603, 903, 1103, 1203, 1303; 106, 206, 706) die
Leistungsaufnahme durch den Meßbetrieb der Meßeinrichtung (101, 201, 301, 401, 501, 601,
701, 801, 901, 1001, 1101, 1201, 1301) so regeln, daß diese Leistungsaufnahme der vorgege
benen Leistungsaufnahme angenähert wird, ohne daß die vorgegebene Leistungsaufnahme
überschritten wird.
2. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, bei der die vorgegebene Leistungsaufnahme
durch einen vorgegebenen Strom und/oder eine vorgegebene Versorgungsspannung bestimmt
ist.
3. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Regelungseinrichtung den Lei
stungsbedarf für den Meßbetrieb der Meßeinrichtung abhängig vom vorgegebenen Strom, von
der Versorgungsspannung oder der aus beiden bestimmten Leistung einstellt.
4. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Regelungseinrichtung den Lei
stungsbedarf für den Meßbetrieb der kompletten Meßeinrichtung bzw. wenigstens eines
Hauptverbrauchers (704) der Meßeinrichtung (701) mißt oder vorausschätzt und den Meß
betrieb in Anspruch auf das Ergebnis regelt.
5. Meßeinrichtung nach Ansprüchen 1-4, bei der die Regelungseinrichtung den
Leistungsüberschuß mißt oder vorausschätzt, um den die vorgegebene Leistungsaufnahme der
Meßeinrichtung die Leistungsaufnahme für den Meßbetrieb übersteigt, und den Meßbetrieb
so regelt, daß der Leistungsüberschuß minimiert wird.
6. Meßeinrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, zum Anschluß an eine
Stromschleife (11, 12) mit einem Mikroprozessor (106, 206, 706), einem Programmspeicher
(107, 207, 707), der ein Programm zur Ausführung durch den Mikroprozessor speichert,
einem oder mehreren EEPROM- und/oder RAM-Bausteinen (108, 208, 708; 109, 209, 709),
Schaltungselementen (103, 104; 203, 204; 703, 704), die einen Betriebsmodus und einen
stromsparenden Ruhezustand besitzen, und einer vom Mikroprozessor gesteuerten Stromstufe
(302, 402, 502, 602, 802, 902, 1002, 1102, 1302), die die Größe eines in der Stromschleife
fließenden Stromes derart regelt, daß sie auf vorgegebene Weise mit der Größe des Meßwer
tes der Prozeßvariablen korreliert, indem sie eine die Größe des Meßwertes übertreffende
Überschußleistung in der Stromstufe in Verlustleistung umsetzt, wobei abhängig vom einge
stellten Strom durch die Stromschleife und/oder abhängig von der Versorgungsspannung die
Ausführung des Meßprogramms vom Mikroprozessor unterbrochen wird.
7. Meßeinrichtung nach Anspruch 6, bei der abhängig vom eingestellten Strom
durch die Stromschleife und/oder von der Versorgungsspannung die Anzahl der Meßzyklen
pro Zeitintervall vom Mikroprozessor eingestellt wird.
8. Meßeinrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, zum Anschluß an eine
Stromschleife (11, 12) mit einem Mikroprozessor (106, 206, 706), einem Programmspeicher
(107, 207, 707), der ein Programm zur Ausführung durch den Mikroprozessor speichert,
einem oder mehreren EEPROM- und/oder RAM-Bausteinen (108, 208, 708; 109, 209, 709),
Schaltungselementen (103, 104; 203, 204; 703, 704), die einen Betriebsmodus und einen
stromsparenden Ruhezustand besitzen, und einer vom Mikroprozessor gesteuerten Stromstufe
(302, 402, 502, 1302), die die Größe eines in der Stromschleife fließenden Stromes derart
regelt, daß sie auf bestimmte vorgegebene Weise mit der Größe des Meßwertes der Prozeß
variablen korreliert, indem sie eine die Größe des Meßwertes übertreffende Überschußlei
stung in der Stromstufe in Verlustleistung umsetzt, wobei die in der Stromstufe (302, 402,
502, 1302) in Verlustleistung umgesetzte Überschußleistung gemessen wird und, falls diese
Überschußleistung über einem bestimmten vorgegebenen Wert liegt, die Anzahl der Meßzyk
len pro Zeitintervall vom Mikroprozessor erhöht wird, und, falls die Überschußleistung unter
einem bestimmten vorgegebenen Wert liegt, die Anzahl der Meßzyklen pro Zeitintervall vom
Mikroprozessor erniedrigt wird.
9. Meßeinrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, zum Anschluß an eine digi
tale Kommunikation (8, 9) mit einem Mikroprozessor (106, 206, 706), einem Programmspei
cher (107, 207, 707), der ein Programm zur Ausführung durch den Mikroprozessor speichert,
einem oder mehreren EEPROM- und/oder RAM-Bausteinen (108, 208, 708; 109, 209, 709),
Schaltungselementen (103, 104; 203, 204; 703, 704), die einen Betriebsmodus und einen
stromsparenden Ruhezustand besitzen, und einer vom Mikroprozessor gesteuerten Stromstufe
(1202), wobei abhängig von der Versorgungsspannung die Ausführung des Meßprogramms
vom Mikroprozessor unterbrochen wird.
10. Meßeinrichtung nach Anspruch 9, bei der abhängig von der Versorgungsspan
nung die Anzahl der Meßzyklen pro Zeitintervall vom Mikroprozessor eingestellt wird.
11. Meßeinrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, zum Anschluß an eine digi
tale Kommunikation (8, 9), mit einem Mikroprozessor (106, 206, 706), einem Programmspei
cher (107, 207, 707), der ein Programm zur Ausführung durch den Mikroprozessor speichert,
einem oder mehreren EEPROM- und/oder RAM-Bausteinen (108, 208, 708; 109, 209, 709),
Schaltungselementen (103, 104; 203, 204; 703, 704), die einen Betriebsmodus und einen
stromsparenden Ruhezustand besitzen, und einer vom Mikroprozessor gesteuerten Stromstufe
(1202), die eine Überschußleistung in der Stromstufe in Verlustleistung umsetzt, wobei die in
der Stromstufe (1202) in Verlustleistung umgesetzte Überschußleistung gemessen wird und,
falls diese Überschußleistung über einem bestimmten vorgegebenen Wert liegt, die Anzahl
der Meßzyklen pro Zeitintervall vom Mikroprozessor erhöht wird, und, falls die Überschuß
leistung unter einem bestimmten vorgegebenen Wert liegt, die Anzahl der Meßzyklen pro
Zeitintervall vom Mikroprozessor erniedrigt wird.
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