DE10033787A1 - Laserstrahlterminator für Hochleistungslaser - Google Patents
Laserstrahlterminator für HochleistungslaserInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen Laserstrahlterminator für einen Hochleistungslaser, insbesondere für einen Laser mit einer mittleren Leistung von mehr als 500 W. Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass Mittel (2) zum Aufweiten des zu vernichtenden Laserstrahls (5) und Absorber (3) zur Vernichtung des aufgeweiteten Laserstrahls (15, 16) vorgesehen sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen Laserstrahlterminator für Hochleistungslaser, insbesondere für Laser
mit einer mittleren Leistung von mehr als 500 W.
Bei der Materialbearbeitung mittels Laserstrahlung werden zunehmend Hochleistungslaser
eingesetzt, die eine mittlere Leistung von 500 W und mehr aufweisen. Um hierbei das
Bedienpersonal vor Schäden aufgrund von einem dejustiertem Strahlengang zu schützen,
müssen Absorber vorgesehen werden, mit denen die den Strahlengang verlassende
Laserstrahlung vernichtet werden kann. Je nach Anwendungsfall kann es auch vorkommen, daß
bewußt ein Teil des Laserstrahls ausgeblendet wird; damit dieser nicht unkonrolliert in den Raum
gelangt, sind auch in diesem Fall geeignete Aborber vorzusehen.
Aus der US-PS 5,237,454 ist ein Laserstrahlterminator bekannt, bei der der zu vernichtende
Laserstrahl durch ein Loch in einen ansonsten allseits geschlossenen Kasten gelenkt wird und
dort auf einen sogenannten schwarzen Spiegel trifft, der einen Großteil der Laserenergie
absorbiert. Dieser schwarze Spiegel ist in dem Kasten dem Loch gegenüberliegend angeordnet
und zwar unter einem solchen Winkel, daß der von dem Spiegel noch reflektierte Anteil der
Laserstrahlung nicht aus dem Loch austreten kann. Der schwarze Spiegel besteht aus einem
solchen Material, das Energie bei der Wellenlänge des einfallenden Laserstrahls absorbiert. Es ist
weiterhin vorgesehen, mehrere solcher schwarzen Spiegel in dem Kasten anzuordnen und zwar
dergestalt, daß der durch das Loch einfallende Laserstrahl nacheinander an den schwarzen
Spiegeln reflektiert und gleichzeitig an jedem schwarzen Spiegel ein Anteil absorbiert wird. Für
Hochleistungslaser, also für Laser mit einer mittleren Leistung von mehr als 500 W ist diese
Anordnung weniger geeignet, weil die Gefahr besteht, daß sich der Hochleistungslaserstrahl mit
der Zeit durch den ersten schwarzen Spiegel hindurchbohren kann und dann aus dem Kasten
austritt. Es sind ferner keine Maßnahmen zum Kühlen der Absorptionsflächen vorgesehen.
Außerdem besteht aufgrund der diffusen Reflektionen die Gefahr unerwünschter
Restrückreflektionen.
Es ist weiterhin bekannt (US-PS 5,083,852), zum Stoppen eines Laserstrahls eine mit einer
absorbierenden Flüssigkeit gefüllte Zelle zu verwenden und mit einem unter dem Brewster-
Winkel angeordneten Eintrittsfenster zu versehen, damit möglichst keine spiegelnde
Reflektionen an dem Eintrittsfenster auftreten. Die Flüssigkeit ist so auf die zu absorbierende
Laserstrahlung abgestimmt, daß sie ein Maximum an Absorption bei der in Frage kommenden
Laserwellenlänge aufweist. Zur Verwendung bei Hochleistungslasern wird vorgeschlagen, daß
die Flüssigkeit eine hohe Wärmekapazität aufweisen soll. Nachteilig an diesem
Laserstrahlterminator ist zum einen, daß diese Anordnung nur für linear polarisiertes Laserlicht
sinnvoll ist. Nachteilig ist weiterhin, daß die absorbierende Flüssigkeit mit der Zeit altert und die
Absorptionsfähigkeit sich verändert. Außerdem besteht bei hohen Laserleistungen die Gefahr,
daß die absorbierende Flüssigkeit bis in den Bereich des Siedepunktes oder gar darüberhinaus
erhitzt wird. Maßnahmen zur Wärmeabfuhr sind nicht vorgesehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
speziell für Hochleistungslaser geeigneten Laserstrahlterminator anzugeben, der einfach in der
Handhabung ist und bei dem mit einfachen und an sich bekannten Absorbern eine Vernichtung
der Laserenergie möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch einen Laserstrahlterminator gemäß Patentanspruch 1.
Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen finden sich in den Unteransprüchen 2
bis 15.
Der Hauptvorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß der zu vernichtende Laserstrahl
zunächst aufgeweitet wird, wodurch die Intensität abnimmt, sodaß der oder die Absorber
kleiner oder weniger stark absorbierend ausgelegt werden können bzw. im Vergleich zur
herkömmlichen Verwendung über entsprechende Sicherheitsreserven verfügen. In vorteilhafter
Ausgestaltung wird gemäß Unteranspruch 2 zum Aufweiten und Umlenken auf den Absorber
ein Prismenkörper mit einer spitz zulaufenden Ausnehmung verwendet, der so angeordnet ist,
daß die Spitze dem zu vernichtenden Laserstrahl zugewandt ist. Der auf den Prismenkörper
auftreffende Laserstrahl dringt in diesen ein, wird an der Grenzfläche zwischen dem
Prismenkörper und der Ausnehmung total reflektiert und nach außen abgelenkt. Bei der
Totalreflexion tritt eine Aufweitung und damit verbunden eine deutliche Reduzierung der
Energiedichte und der Leistungsdichte ein, wobei dieser Effekt in der unmittelbaren Umgebung
der Spitze besonders stark ausgeprägt ist. Der derart aufgeweitete Laserstrahl kann dann
einfachen Absorbern, wie z. B. geschwärzten Flächen oder absorbierenden Flüssigkeiten
zugeführt werden. Bei einer konischen Ausnehmung, wie im Unteranspruch 3 angegeben, läßt
sich der Prismenkörper als Kegelprisma vergleichsweise einfach herstellen. Zur Vermeidung von
Beschädigungen des Prismenkörpers an der Spitze der Ausnehmung kann der Laserstrahl
ausserzentrisch auf den Prismenkörper auftreffen. In diesem Fall kann anstelle eines
vollständigen Prismenkörpers auch nur ein Teilstück, z. B. ein halbes Kegelprisma, vorgesehen
werden. Aufgrund der stark reduzierten Energie- und Leistungsdichte kann anstelle einer
direkten Kühlung der absorbierenden Flächen eine indirekte Kühlung in dem Absorber
vorgesehen werden, sodaß durch das Kühlmittel bedingte Verschmutzungen an den
Innenwänden des Absorbers vermieden werden. Durch eine Abdeckplatte mit einem
kreisringförmigen Steg zur axialen Fixierung des Prismenkörpers in dem Absorber wird der
Hohlraum der Absorption gegenüber dem Raum mit der totalreflektierenden Grenzfläche
hermetisch abgedichtet, so daß die für ein einwandfreies Funktionieren des
Laserstrahlterminators wichtige Grenzfläche in keinster Weise verunreinigt werden kann
(Unteranspruch 12).
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf
die Fig. 1 und 2 näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Laserstrahlterminator im Querschnitt;
Fig. 2 Ansicht des Laserstrahlterminators aus der Richtung des Pfeils A von Fig. 1.
Der erfindungsgemäße Laserstrahlterminator 1 besteht im wesentlichen aus einem Kegelprisma
2, einem Absorber 3 und einer Abdeckplatte 4. Der Absorber 3 besitzt auf seiner der
einfallenden Laserstrahlung 5 zugewandten Seite eine kreisförmige Öffnung 6, die in eine
kreisförmige Ausnehmung 7 übergeht. Das Kegelprisma 2 wird über die Ausnehmung 7 in der
Öffnung 6 befestigt und ist damit radial fixiert. Die Abdeckplatte 4 besitzt einen
kreisringförmigen Steg 8, mit dem das Kegelprisma 2 in axialer Richtung in dem Absorber 3
fixiert wird. Auf diese Weise werden zwei völlig voneinander getrennte Hohlräume 9 und 10
gebildet. Das Kegelprisma 2 weist auf seiner dem einfallenden Laserstrahl 5 abgewandten Seite
eine konische Ausnehmung 11 auf, die entgegen der Einfallsrichtung des Laserstrahls 5 spitz
zulaufend ist. Die Justierung des Laserstrahlterminators 1 ist dergestalt, daß die Symmetrieachse
12 der konischen Ausnehmung 11 und die Spitze 13 dieser Ausnehmung auf der optischen
Achse des einfallenden und zu vernichtenden Laserstrahls 5 liegen. Die senkrecht auf die dem
Laserstrahl zugewandte Oberfläche des Kegelprismas 2 auftreffende Laserstrahlung dringt in
den Prismenkörper ein und erfährt an der Kegelfläche 14 eine innere Totalreflektion. Dabei
erfährt der Laserstrahl eine beträchtliche Aufweitung, so daß die Energiedichte und die
Leistungsdichte erheblich reduziert werden. Der Kegelwinkel ist so gewählt, daß die reflektierten
Laserstrahlen im wesentlichen senkrecht zur optischen Achse abgelenkt werden, wie dies
vorliegend für zwei Randstrahlen 15 und 16 dargestellt ist. Die reflektierten Laserstrahlen treten
an der Aussenseite 17 des Kegelprismas 2 aus, durchlaufen den äußeren Hohlraum 9 und
treffen anschließend auf die Innenseite 18 des Absorbers 3, der beispielsweise aus CrNi-Stahl
bestehen kann und dessen Innenseite 18 mit einer geeignet absorbierenden Schicht versehen
sein kann. Im oberen Bereich des Absorbers 3 ist ein Kanal 19 zur Durchleitung eines
Kühlmediums, beispielsweise Kühlwasser, vorgesehen. Es findet also ein indirekte Kühlung statt,
so daß durch das Kühlmittel bedingte Verschmutzungen in dem Hohlraum 9, insbesondere an
der Aussenfläche 17 des Kegelprismas 2, vermieden werden. Da jeder der Hohlräume 9 und 10
dicht geschlossen ist, können bei der Vernichtung der Laserstrahlung 5 auftretende
Verschmutzungen, beispielsweise durch das Abdampfen von Partikeln der Absorberinnenseite
18, nicht in die konische Ausnehmung 11 gelangen und die Grenzfläche 14 der inneren
Totalreflektion verunreinigen, was die Funktion des Laserstrahlterminators beeinträchtigen
würde. Die für ein gutes Funktionieren des Laserstrahlterminators wichtige Grenzfläche 14 der
inneren Totalreflektion ist also sowohl gegenüber der Umgebung als auch gegenüber dem
Hohlraum 9 der Absorption hermetisch abgedichtet, was die Lebensdauer des gesamten
Laserstrahlterminators beträchtlich erhöht. Anstelle des hier dargestellten quadratischen
Absorbers 3 mit einem Hohlraum 9 mit rechteckigem Querschnitt kann der Absorber auch mit
einem torusförmigen Hohlraum ausgebildet sein. Wenn die aus dem Kegelprisma 2
austretenden Laserstrahlen, z. B. 15 und 16, in dem Hohlraum 9 umtaufen sollen, so daß nicht
nur einmal Laserstrahlung absorbiert werden muss, dürfen die abgelenkten Laserstrahlen, z. B.
15 und 16, nicht im rechten Winkel auf die Innenseite 18 auftreffen. Der Hohlraum 9 und
insbesondere die Innenseite 18 dürfen in diesem Fall nicht zylindersymmetrisch wie in Fig. 1 und
2 ausgebildet sein. Dem Fachmann sind geeignete Ausgestaltungen bekannt, so daß auf deren
Erläuterung an dieser Stelle verzichtet werden kann.
Es ist auch möglich, anstelle eines vollständigen Kegelprismas (2) nur ein Teilstück eines
derartigen Kegelprismas (2) zu verwenden, so daß nur ein Teil eines die optische Achse
umgebenden Kreises als Kegelprisma ausgebildet ist, d. h. das Kegelprisma ist in azimutaler
Richtung nicht vollständig. In diesem Fall ist der Laserstrahlterminator so zu positionieren, daß
der Laserstrahl (5) ausserzentrisch auf das Kegelprismateilstück auftrifft und die in das
Kegelprismateilstück eindringende Laserstrahlung an der Grenzfläche (14) zwischen dem
Kegelprismateilstück und der von diesem Teilstück gebildeten Ausnehmung (11) eine innere
Totalreflektion erfährt. Mit dieser Ausgestaltung wird bei hohen Energiedichten eine
Beschädigung des Kegelprismas an der Spitze der Ausnehmung vermieden. Beispielsweise kann
zu diesem Zweck ein halbes Kegelprisma in den Absorber eingebaut und der so gebildete
Laserstrahlterminator dergestalt ausserhalb der optischen Achse positioniert werden, daß der
einfallende Laserstrahl (5) über seinen gesamten Querschnitt eine Grenzfläche (14) zur inneren
Totalreflexion zur Verfügung hat.
1
Laserstrahlterminator
2
Kegelprisma
3
Absorber
4
Abdeckplatte
5
Laserstrahl
6
Kreisförmige Eintrittsöffnung
7
Kreisförmige Ausnehmung
8
Kreisringförmiger Steg
9
Erster Hohlraum
10
Zweiter Hohlraum
11
Konische Ausnehmung
12
Symmetrieachse
13
Spitze der konischen Ausnehmung
14
Kegelfläche
15
Umgelenkter Laserstrahl
16
Umgelenkter Laserstrahl
17
Aussenseite des Kegelprismas
18
Innenseite des Absorbers
19
Kühlflüssigkeitskanal
Claims (15)
1. Laserstrahlterminator für Hochleistungslaser, insbesondere für Laser mit einer mittleren
Leistung von mehr als 500 W,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (2) zum Aufweiten des zu vernichtenden Laserstrahls (5) und Absorber (3) zur
Vernichtung des aufgeweiteten Laserstrahls vorgesehen sind.
2. Laserstrahlterminator nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Aufweiten ein Prismenkörper (2) vorgesehen ist, der eine erste Oberfläche
aufweist, von der ausgehend eine Ausnehmung (11) in dem Prismenkörper (2)
vorgesehen ist, und der eine zweite Oberfläche auf der der ersten Oberfläche
gegenüberliegenden Seite des Prismenkörpers (2) aufweist, wobei die Ausnehmung (11)
von der ersten Oberfläche in Richtung der zweiten Oberfläche derart spitz zulaufend
ausgebildet ist, daß Laserstrahlen, die im wesentlichen senkrecht auf die zweite
Oberlfäche auftreffen und in den Prismenkörper (2) eindringen, an der Grenzfläche (14)
zwischen dem Prismenkörper (2) und der Ausnehmung (11) eine innere Totalreflektion
erfahren.
3. Laserstrahlterminator nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (11) konisch ausgebildet ist, vorzugsweise in Form eines geraden
Kegelstumpfs.
4. Laserstrahlterminator nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (11) pyramidenförmig ausgebildet ist, vorzugsweise mit einer
Vielzahl von Seitenflächen.
5. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
der Prismenkörper (2) einstückig ausgebildet ist.
6. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Prismenkörper (2) in azimutaler Richtung mehrstückig ausgebildet ist, wobei die
Teilstücke Pyramidenseitenflächen aufweisen derart, daß nach dem Zusammensetzen der
Teilstücke eine pyramidenförmige Ausnehmung (11) gebildet wird.
7. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Prismenkörper (2) in azimutaler Richtung mehrstückig ausgebildet ist, wobei zum Aufweiten ein oder mehrere Teilstücke vorgesehen sind, die derart positioniert sind,
daß der einfallende Laserstrahl ausserzentrisch auf die zweite Oberfläche auftrifft und in dem Prismenkörper an der Grenzfläche (14) zwischen dem Prismenkörperteilstück und der von diesem Teilstück gebildeten Ausnehmung (11) eine innere Totalreflektion erfährt.
daß der Prismenkörper (2) in azimutaler Richtung mehrstückig ausgebildet ist, wobei zum Aufweiten ein oder mehrere Teilstücke vorgesehen sind, die derart positioniert sind,
daß der einfallende Laserstrahl ausserzentrisch auf die zweite Oberfläche auftrifft und in dem Prismenkörper an der Grenzfläche (14) zwischen dem Prismenkörperteilstück und der von diesem Teilstück gebildeten Ausnehmung (11) eine innere Totalreflektion erfährt.
8. Laserstrahlterminator nach Anspruch 7
dadurch gekennzeichnet,
daß als Prismenkörperteilstück ein halber Prismenkörper (2) vorgesehen ist.
9. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Absorbieren der Laserstrahlung (5) ein Hohlraum vorgesehen ist, vorzugsweise
mit absorbierenden Innenseiten (18).
10. Laserstrahlterminator nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlrauminnenwand (18) derart gestaltet ist, daß sie in azimutaler Richtung
bezogen auf die auf sie auftreffende Laserstrahlung (15, 16) einen Winkel ungleich 90°,
mit der auftreffenden Laserstrahlung einschließt.
11. Laserstrahlterminator nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlraum torusförmig ausgebildet ist.
12. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Seite der Ausnehmung (11) eine Abdeckplatte (4) an dem Absorber (3)
befestigt ist, die einen Steg (8) aufweist, der außerhalb der Ausnehmung (11) an der
ersten Oberfläche des Prismenkörpers (2) dicht anliegt.
13. Laserstrahlterminator nach einem der Ansprüche 2 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Spitze (13) der Ausnehmung (11) zwischen den beiden Oberflächen
eine Öffnung vorgesehen ist, insbesondere eine zylindrische Bohrung, so daß der
Laserstrahlterminator zugleich als Blende verwendbar ist.
14. Verwendung eines Laserstrahlterminators nach Anspruch 13 bei der Einkopplung von
Laserstrahlung in eine Lichtleitfaser, wobei die Lichtleitfaser auf der Seite der ersten
Oberfläche und in der Ausnehmung in der Nähe der Öffnung positioniert wird, wobei
die Laserstrahlung auf der Seite der zweiten Oberfläche eingestrahlt wird, wobei die
einzukoppelnde Laserstrahlung durch die Öffnung in die Lichtleitfaser eingekoppelt wird,
wobei der Anteil der nicht durch die Öffnung tretenden Laserstrahlung an der
Grenzfläche zwischen dem Prismenkörper und der Ausnehmung eine innere
Totalreflektion erfährt, und wobei die totalreflektierte Laserstrahlung dem Absorber
zugeführt wird.
15. Verwendung eines Laserstrahlterminators nach einem der Ansprüche 1 bis 12 zur
Vernichtung von ausgeblendeten Laserstrahlen bei der Lasermaterialbearbeitung.
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Publications (2)
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| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8304 | Grant after examination procedure | ||
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: BERGER, ROLAND, 82131 GAUTING, DE |
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Representative=s name: FISCHER, ERNST, DIPL.-ING. (UNIV.) DR.-ING., DE |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |