DE10033507A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, sowie Folie dazu - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, sowie Folie dazuInfo
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Abstract
Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, insbesondere aus Kupfer, wobei die Muster selbst ein elektrisches Bauteil sein können und/oder elektrische Bauteile miteinander verbinden, sowie eine dazu geeignete Folie (1, 13). Das Muster wird mittels Heißprägung auf einen flexiblen Träger (3) übertragen. Die Übertragung erfolgt von einer Folie, die ein Kunststoff-Trägerband (110) enthält, auf dem eine Schicht (114) aus leitfähigem Material aufgebracht ist, und wobei zwischen der Schicht aus leitfähigem Material und dem Kunststoff-Trägerband eine Wachsschicht (112) und auf der Schicht aus leitfähigem Material eine Klebstoffschicht (115) vorgesehen ist. Bei der Übertragung erfolgt Wärmeeinwirkung über vorstehende Musterteile (20) eines Heißprägestempels (2) auf die Unterseite (111) des Kunststoff-Trägerbandes mit einer derartigen Temperatur, dass das Wachs direkt über dem berührenden Musterteil schmilzt und das darüber befindliche Material der Schicht aus leitfähigem Material mittels des darüber befindlichen Klebstoffes mustergenau auf den flexiblen Träger übertragen wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, insbesondere aus
Kupfer, wobei die Muster selbst ein elektrisches Bauteil sein
können und/oder elektrische Bauteile miteinander verbinden, gemäß
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung. Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens sowie eine Folie dazu.
Auf dem Markt sind elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern,
insbesondere aus Kupfer, wobei die Muster selbst ein elektrisches
Bauteil sein können und/oder elektrische Bauteile miteinander
verbinden, allgemein als sogenannte gedruckte Schaltungen bekannt.
Sogenannte Leiterplatten mit Leitungs- und/oder Bauteilmustern
haben dabei einen festen Träger, auf dem entweder im
Siebdruckverfahren die Leiterbahnen aufgedruckt oder im
Ätzverfahren hergestellt werden. Diese Technik ist oft aufwendig
und mit erheblicher Umweltbelastung durch die Verwendung von
Chemikalien und Energie verbunden.
Im Bereich von Sicherheitsetiketten ist es bekannt, auf diese
Weise - Siebdruck bzw. Ätztechnik - hergestellte Transponder auf
Folien aufzubringen und dort mit in entsprechende Ausnehmungen
eingesetzte Chips zu verbinden, um ein Sicherheitsetiketten
herzustellen, die über die als Antenne wirkenden Transponder
aktivier- und ansteuerbar sind. Die Transponder sind vorzugsweise
aus Kupfer hergestellte Leitungsmuster, die selbst in Folienform
angeliefert werden, jedoch in der vorstehend erwähnten üblichen
Siebdruck- bzw. Ätztechnik vorher gefertigt werden.
Aus der DE 197 00 299 A1 ist ein Heißprägeverfahren bzw. eine
Heißprägevorrichtung zum Übertragen von Musterelementen auf einen
Träger bekannt. Dabei wird die zwischen einem Heißprägezylinder
und einem Gegendruckzylinder hindurchlaufende Heißprägefolie
schrittweise mit einem jeweils der Größe der Musterelemente
entsprechenden Vorschub angetrieben, wodurch erhebliche
Einsparungen an Folienmaterial erzielt wird. Nach einer
Möglichkeit werden die auf den Träger zu übertragenden
Musterelemente durch erhabene Bereiche des Heißprägezylinders
definiert. Nach einer anderen Möglichkeit werden die auf der
Musterfolie vorhandenen Einzelmuster jeweils in Gänze übertragen.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf
Trägern, insbesondere aus Kupfer, wobei die Muster selbst ein
elektrisches Bauteil sein können und/oder elektrische Bauteile
miteinander verbinden, anzugeben sowie eine dazu geeignete
vorteilhafte Folie anzugeben, welche vorteilhaft gegenüber den
bekannten Verfahren und Vorrichtungen ist und deren Nachteile
vermeidet.
Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch gelöst, dass das Muster
mittels Heißprägung auf einen flexiblen Träger übertragen wird,
die Übertragung von einer Folie erfolgt, wobei die Folie ein
Kunststoff-Trägerband enthält, auf dem eine Schicht aus
leitfähigem Material aufgebracht ist, und wobei zwischen der
Schicht aus leitfähigem Material und dem Kunststoff-Trägerband
eine Wachsschicht und auf der Schicht aus leitfähigem Material
eine Klebstoffschicht vorgesehen ist, und bei der Übertragung die
Wärmeeinwirkung auf die Unterseite des Kunststoff-Trägerbandes mit
einer derartigen Temperatur erfolgt, dass das Wachs direkt über
dem berührenden Musterteil schmilzt und das darüber befindliche
Material der Schicht aus leitfähigem Material mittels des darüber
befindlichen Klebstoffes mustergenau auf den flexiblen Träger
übertragen wird. In vorteilhafter Weise wird mittels dieses
Verfahrens eine einfache, kostengünstige und umweltschonende
Erzeugung elektrisch leitender Muster auf flexiblem Träger
ermöglicht und zwar in einer Weise, die produktionstechnisch hohe
Fertigungsgeschwindigkeiten und Mengen gestattet.
Entsprechend vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt die Übertragung vorzugsweise mit einer
Temperatur von 170°-220°Celsius.
In weiterer sehr zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung erfolgt
die Übertragung rotativ kontinuierlich mit linienförmigem Kontakt.
Gemäß einer dazu vorteilhaften Alternativlösung, die je nach
Produktionsziel einsetzbar ist, erfolgt die Übertragung
schrittweise diskontinuierlich mit flächigem Kontakt.
In vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist oder wird das durch Übertragung mittels Heißprägung auf dem
flexiblen Träger entstandene Muster aus elektrisch leitfähigem
Material mit einer Schutzschicht versehen. Gemäß einer besonderen
Ausgestaltung der Erfindung ist als elektrisch leitfähiges
Material Kupfer in der entsprechenden Schicht vorgesehen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird vorrichtungsmäßig
prinzipiell dadurch gelöst, dass das zu übertragende Muster auf
einem Heißprägestempel vorgesehen ist. Entsprechend vorteilhafter
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der
Heißprägestempel ein Rotationsprägezylinder oder ein flächiger
Prägestempel. Damit können entweder kontinuierlich die Muster mit
hohen Produktionsgeschwindigkeiten übertragen werden oder im Takt
auf den flexiblen Träger übertragen werden, wenn dies dem
angestrebten Produktionsziel besser dient.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist für den Heißprägestempel eine elektrisch oder mit
Öl betriebene Heizung vorgesehen.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Vorwärmekammer vorgesehen,
durch welche die elektrisch leitfähiges Material enthaltende Folie
vor der Übertragung hindurchläuft. Dies hat den besonderen
Vorteil, dass dadurch die Folie vor der Übertragung bereits
vorgewärmt ist und dann am eigentlichen Übertragungsort die
Übertragung sicher, effektiv und mustergenau erfolgt. In
zweckmäßiger Ausgestaltung ist die Vorwärmekammer durch einen
Abschluss verschließbar, welcher bei Anhalten der Bewegung der
Folie und Abheben des Heißprägestempels die Kammer öffnend
verschiebbar ist. Damit ist sichergestellt, dass die angehaltene
Folie keinen Schaden nimmt. Vorteilhaft wird die Vorwärmkammer
durch die Führung des Heißprägestempels verschlossen. Wird dieser
beim Anhalten angehoben, wird die Vorwärmekammer nach außen hin
geöffnet und die Wärme kann entweichen, so dass die Folie keinen
Schaden nimmt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist zur Aufbringung einer Schutzschicht auf dem durch
Übertragung mittels Heißprägung auf dem flexiblen Träger
entstandene Muster aus elektrisch leitfähigem Material, eine
Laminierstation zum Aufbringen einer Schutzfolie oder eine
Besprühstation zum Aufsprühen einer Schutzschicht vorgesehen ist.
Auf diese Weise kann die elektrisch leitende Schicht nach der
Übertragung des Musters gegen Korrosion wirksam geschützt werden.
Entsprechend einem weiteren ganz wesentlichen Aspekt vorliegender
Erfindung ist die Folie, die insbesondere zur Verwendung in einem
Verfahren gemäß der Erfindung oder in einer Vorrichtung gemäß der
Erfindung besonders geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
sie ein Kunststoff-Trägerband enthält, auf dem eine Wachsschicht
und darauf eine Schicht aus elektrisch leitfähigem Material
aufgebracht ist und dass die Schicht aus elektrisch leitfähigem
Material mit einer Schicht aus Klebstoff abgedeckt ist.
Entsprechend einer ganz wesentlichen und zweckmäßigen
Weiterbildung der erfindungsgemäß gestalteten Folie ist als
elektrisch leitfähiges Material in der Schicht aus elektrisch
leitfähigem Material Kupfer vorgesehen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Folie besteht darin,
dass zwischen der Wachsschicht und der Schicht aus elektrisch
leitfähigem Material eine diese schützende Abdeckschicht
vorgesehen ist. Diese Form der Folie erübrigt ein separates
Aufbringen eine Schutzfolie oder Aufsprühen einer entsprechenden
Schutzschicht.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Folie ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoff-Trägerband
eine Dicke von etwa 20 µm aufweist, die Wachsschicht etwa 1-2 µm
dick ist (ca. 1,5-2 g/m2 Releaselack), die Schichtdicke der
Schicht aus elektrisch leitfähigem Material, insbesondere wenn sie
als elektrisch leitfähiges Material Kupfer enthält, zwischen 0,2 µm
und etwa 35 µm liegt, und die Schicht aus Klebstoff etwa 2-4 µm
(ca. 2-4 g/m2 Klebelack) beträgt. Die eventuell zwischen der
Wachsschicht und der Schicht aus elektrisch leitfähigem Material
vorhandene und diese schützende Abdeckschicht kann eine Dicke von
etwa 1,5 µm (ca. 1,5 g/m2 Prägelack) haben.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäß
gestalteten Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie der
erfindungsgemäß gestalteten Folie in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
Fig. 1 in schematisierter Schnitt-Darstellung eine erste, eine
Schutzschicht enthaltende Ausführungsform der Folie
gemäß der Erfindung zusammen mit einem Teil eines
Heißprägestempels;
Fig. 2 schematisch in Schnitt-Darstellung eine zweite, eine
anders aufgebaute Schutzschicht enthaltende
Ausführungsform der Folie gemäß der Erfindung zusammen
mit einem Teil eines Heißprägestempels;
Fig. 3 in schematisierter Schnitt-Darstellung eine dritte,
keine Schutzschicht enthaltende Ausführungsform der
Folie gemäß der Erfindung zusammen mit einem Teil eines
Heißprägestempels;
Fig. 4 schematisch in Draufsicht das Leiterbahnbild eines
Transponders, welcher als Antenne dient, und
Fig. 5 schematisch in Seitenansicht eine rotative
Ausführungsform der Erfindung mit einem
Rotationsprägezylinder als Heißprägestempel.
In Fig. 1 ist in schematisierter Schnitt-Darstellung eine erste
Ausführungsform 11 der Folie 1 gemäß der Erfindung zusammen mit
einem Teil eines Heißprägestempels 2 dargestellt. Die Folie 11
enthält ein Kunststoff-Trägerband 110, welches bevorzugt eine PE-
Folie ist. Auf dem Kunststoff-Trägerband 110 ist eine Wachsschicht
112 aufgebracht. Des Weiteren enthält die Folie 11 in dieser
Ausführungsform auf der Wachsschicht 112 Schutzschicht 112 aus
schützendem Lack. Als nächstes enthält die Folie eine Schicht 114
aus elektrisch leitfähigem Material. Als elektrisch leitfähiges
Material ist bevorzugt Kupfer vorgesehen. Über der Metallschicht
114 ist eine Kleberschicht 115 aufgebracht.
In der Darstellung von Fig. 1 ist weiterhin ein flexibler Träger 3
gezeigt, der als Substrat für die auf ihn übertragenen Teile der
Folie 1 dient. Diese Teile sind die Klebschicht 115, die
Metallschicht 114 und die Schutzschicht 113.
In Fig. 2 ist schematisch in Schnitt-Darstellung eine zweite
Ausführungsform 12 der Folie 1 gemäß der Erfindung zusammen mit
einem Teil eines Heißprägestempels und ähnlich der Anordnung von
Fig. 1 dargestellt. Diese Ausführungsform 12 der Folie 1 enthält
eine anders aufgebaute Schutzschicht 113', die aus einer Schicht
15 aus Basislack und aus einer Schicht 14 aus Prägelack besteht,
wobei die Schicht 14 aus Prägelack die die Metallschicht 114 gegen
Korrosion schützende Schicht ist.
In Fig. 3 ist in schematisierter Schnitt-Darstellung eine dritte,
keine Schutzschicht enthaltende Ausführungsform 13 der Folie 1
gemäß der Erfindung zusammen mit einem Teil eines
Heißprägestempels 2 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist
die Möglichkeit vorgesehen, dass nach der Heißpräge-Übertragung
entweder eine Schutzfolie auflaminiert wird oder eine schützende
Lackschicht aufgesprüht wird. Dies ist in den Figuren im Einzelnen
nicht dargestellt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird der Heißprägestempel 2 in
Richtung des Doppelpfeiles 4 nach unten auf die Folie 1 gedrückt
und damit in Richtung auf den flexiblen Träger 3, der von einer in
Fig. 5 dargestellten, als Gegenlager dienenden Gegendruckrolle 5
getragen ist. Auf dem Heißprägestempel 2 sind die zu übertragenden
Muster in der Weise aufgebracht, dass der Heißprägestempel 2 in
Richtung auf die Folie 11 und den Träger 3 vorspringende Teile 20
aufweist. Diese sehen in der Darstellung von den Fig. 1-3 wie
Zähne aus.
Die Wirkungsweise bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist nun
folgende. Der Heißprägestempel 2 ist beheizt. Die Wärme wird durch
die vorspringenden Teile 20, die mit der Unterseite 111 der Folie
1 bzw. damit deren Kunststoff-Trägerband 110 in Berührung stehen,
auf die Kontaktierungsbereiche konzentriert und begrenzt durch
dieses hindurch auf die Wachsschicht 112, die auch als Release-
oder Freigabe-Schicht bezeichnet werden kann, übertragen. Die
Wärmeeinwirkung auf die Unterseite 111 des Kunststoff-Trägerbandes
110 erfolgt mit einer derartigen Temperatur, dass das Wachs der
Wachsschicht 112 direkt über dem berührenden Musterteil 20
schmilzt und das darüber befindliche Material der Schicht aus
leitfähigem Material 114 mittels des darüber befindlichen
Klebstoffes der Kleberschicht 115 mustergenau auf den flexiblen
Träger 3 übertragen wird. Vorzugsweise liegen die
Übertragungstemperaturen im Bereich von 170°-220°Celsius. Die
Übertragung erfolgt rotativ kontinuierlich mit linienförmigem
Kontakt mittels eines Rotationsprägezylinders 25 in Fig. 5 oder
diskontinuierlich mit flächigem Kontakt mittels eines entsprechend
flächig gestaltetem Heißprägestempel 2. Die Zuführung der Folie 1
und des flexiblen Trägers 3 sowie die Zustellung und Bewegung des
Heißprägestempels 2 ist darauf jeweils passend abgestimmt. Die
Heizung des Heißprägestempels 2 kann mit Öl oder elektrisch
erfolgen.
Die auf den flexiblen Träger 3 zu übertragenden Muster sind als
hervorstehende, erhabene Teile 20 auf dem flachen oder
zylinderförmigen Heißprägestempel 2 vorgesehen. In Fig. 4 ist als
Beispiel eines solchen Musters 40 schematisch in Draufsicht das
Leiterbahnbild eines Transponders, welcher als Antenne dient,
gezeigt. Die in Form einer rechteckigen Spirale ausgeführte
Leiterbahn 41 beginnt an einem dreieckförmigen ersten Anschlusspad
42 und endet in einem rechteckigen vergrößerten zweiten
Anschlusspad 43. An diese Anschlusspads kann beispielsweise ein
Bauteil wie ein entsprechendes Chip zur Bildung eines
Sicherheitsetikettes elektrisch angeschlossen werden. Es ist klar
und selbstverständlich, dass darüber hinaus eine Vielzahl anderer
Muster möglich sind, die zum einen auf dem Heißprägestempel 2
vorgesehen sind und die zum anderen auf den flexiblen Träger 3
übertragbar sind. So können mit der Erfindung Leiterbahnmuster der
klassischen gedruckten Schaltungen und Platinen hergestellt
werden, die anschließend in Einschicht- und Mehrschichttechnik
anwendbar sind. Die Erfindung eröffnet hier eine enorme Vielzahl
von möglichen Mustern und bietet hohe Flexibilität in der
Anwendung.
In Fig. 5 ist schematisch in Seitenansicht eine rotative
Ausführungsform der Erfindung mit einem Rotationsprägezylinder 2'
als Heißprägestempel 2 dargestellt. Von einer Zuführungsrolle 30
wird der folienförmige flexible Träger 3, auf den das Muster
aufgeprägt werden soll, in geeignet gewählter Anschmiegung über
eine Umlenkrolle 53 zwischen den als Heißprägestempel 2 dienenden
Rotationsprägezylinder 2' und die als Auflage dienende
Gegendruckrolle 5 geführt. Von der Übertragungsstelle, dem
linienförmigen Berührungsbereich zwischen Rotationsprägezylinder
2' und Gegendruckrolle 5, wird der mit dem Muster versehene
flexible Träger 3' über eine geeignet angeordnete Umlenkrolle 53'
zu einer Aufwickelrolle 30' geführt und dort als fertiges Produkt
aufgewickelt. Die Folie 1, welche die zu übertragende Schicht 114
mit dem elektrisch leitenden Material enthält, wird von einer
Vorratsrolle 10 in geeignet gewählter Anschmiegung über eine
geeignet angeordnete Umlenkrolle 51 ebenfalls zwischen den als
Heißprägestempel 2 dienenden Rotationsprägezylinder 2' und die als
Auflage dienende Gegendruckrolle 5 geführt. Von der
Übertragungsstelle, dem linienförmigen Berührungsbereich zwischen
Rotationsprägezylinder 2' und Gegendruckrolle 5, wird die Folie
1', aus der das Muster herausgeprägt wurde, über eine geeignet
angeordnete Umlenkrolle 51' zu einer Aufwickelrolle 10' geführt
und dort aufgewickelt. Durch zwei weitere dargestellte
Umlenkrollen 56 und 56' kann die Folie 1 und 1' in einem anderen
Winkel der Übertragungsstelle zugeführt und von ihr abgeführt
werden. Die weitere Anpassung der Anschmiegung ist auch für den
flexiblen Träger 3 möglich, jedoch sind keine entsprechenden
Umlenkungen gezeigt.
Der Rotationsprägezylinder 2' ist zusammen mit einer Anpressrolle
52, die verstärkten Druck auf die Rotationsprägezylinder 2'
ausübt, in einer Kulisse 54 angebracht, die in einer Tragaufnahme
55 in Richtung des Doppelpfeils 4 auf und ab bewegbar ist. Auf
diese Weise können Rotationsprägezylinder 2' und Gegendruckrolle 5
mit der Folie 1 und dem flexiblen Träger 3 dazwischen entweder mit
dem richtigen Druck zum Prägen zusammengebracht werden oder
auseinandergefahren werden. Gestrichelt eingezeichnet ist im
linken Teil der Tragaufnahme 55 eine Vorwärmekammer 57, durch die
die Folie 1 vor der Heißprägung hindurch geleitet wird. Durch die
Vorwärmung wird die eigentliche Heißprägung und damit die
Musterübertragung wesentlich unterstützt und verbessert. Die
Vorwärmekammer 57 ist durch einen Abschluss gegenüber der Umgebung
verschließbar und bei Bewegungsstillstand, wenn weder die Folie 1
noch der flexible Träger 3 vorgeschoben wird, und Abheben des
Heißprägestempels 2 bzw. 2' von der Gegendruckrolle 5 geöffnet
wird. Damit steht die Vorwärmekammer bei Stillstand mit der
Umgebung im Wärmeaustausch, so dass die durchlaufende, dann
stehende, Folie 1 keinen Schaden nimmt. Der Abschluss kann in
vorteilhafter Ausgestaltung durch die Kulisse 54 gebildet werden.
Zwischen der Übertragungsstelle, dem linienförmigen
Berührungsbereich zwischen Rotationsprägezylinder 2' und
Gegendruckrolle 5, und der Aufwickelrolle 30' für den mit dem
Muster versehenen flexiblen Träger 3' kann zur Aufbringung einer
Schutzschicht auf dem durch Übertragung mittels Heißprägung auf
dem flexiblen Träger entstandene Muster aus elektrisch leitfähigem
Material, eine Laminierstation zum Aufbringen einer Schutzfolie
oder eine Besprühstation zum Aufsprühen einer Schutzschicht
vorgesehen sein. Dies ist in Fig. 5 nicht dargestellt. Vorteilhaft
ist dies dann, wenn eine Folie 1 in der Ausführungsform 13 gemäß
Fig. 3, das heißt ohne Schutzschicht, verarbeitet wird.
Entsprechend einem weiteren ganz wesentlichen Aspekt vorliegender
Erfindung ist die Folie 1, die insbesondere zur Verwendung in
einem Verfahren gemäß der Erfindung oder in einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung besonders geeignet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass sie ein Kunststoff-Trägerband 110 enthält,
auf dem eine Wachsschicht 112 und darauf eine Schicht 114 aus
elektrisch leitfähigem Material aufgebracht ist und dass die
Schicht aus elektrisch leitfähigem Material 114 mit einer Schicht
aus Klebstoff 115 abgedeckt ist. Entsprechend einer ganz
wesentlichen und zweckmäßigen Weiterbildung der erfindungsgemäß
gestalteten Folie 1 ist als elektrisch leitfähiges Material in der
Schicht 114 aus elektrisch leitfähigem Material Kupfer vorgesehen.
Besonders vorteilhaft ist es weiterhin zwischen der Wachsschicht
112 und der Schicht 114 aus elektrisch leitfähigem Material eine
diese schützende Abdeckschicht 113 oder 113' als Schutzschicht
vorzusehen. Diese Form der Folie erübrigt ein separates Aufbringen
eine Schutzfolie oder Aufsprühen einer entsprechenden
Schutzschicht.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Folie zeichnet sich dadurch aus, dass das Kunststoff-Trägerband
110 eine Dicke von etwa 20 µm aufweist, die Wachsschicht 112 etwa
1-2 µm dick ist bzw. aus ca. 1,5-2 g/m2 Releaselack gebildet
wird, die Schichtdicke der Schicht 114 aus elektrisch leitfähigem
Material, insbesondere wenn sie als elektrisch leitfähiges
Material Kupfer enthält, zwischen 0,2 µm und etwa 35 µm liegt, und
die Schicht 115 aus Klebstoff etwa 2-4 µm beträgt bzw. aus ca. 2
-4 g/m2 Klebelack besteht.
Die eventuell zwischen der Wachsschicht 112 und der Schicht 114
aus elektrisch leitfähigem Material vorhandene und diese
schützende Abdeckschicht 113 kann eine Dicke von etwa 1,5 µm haben
bzw. aus ca. 1,5 g/m2 Prägelack gebildet sein. Die in Fig. 2
gezeigte Schutzschicht 113', die zwischen der Wachsschicht 112 und
der Schicht 114 aus elektrisch leitfähigem Material vorhanden ist,
besteht aus der Prägelackschicht 14 und der Basislackschicht 15.
Diese beiden Schichten 14 und 15 haben zusammen oder einzeln etwa
auch die Stärke von etwa 1-2 µm bzw. besteht aus ca. 1-2 g/m2
Prägelack und gegebenenfalls aus ca. 1-2 g/m2 Basislack.
Insgesamt bietet die erfindungsgemäß gestaltete Folie zusammen mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen
Vorrichtung eine vorteilhafte, kostengünstige und überaus
vielseitige Möglichkeit, um elektrisch leitfähige Muster auf
flexiblen Trägern bzw. Substraten für eine Vielzahl von
Anwendungen herzustellen.
Claims (17)
1. Verfahren zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern
auf Trägern, insbesondere aus Kupfer, wobei die Muster selbst
ein elektrisches Bauteil sein können und/oder elektrische
Bauteile miteinander verbinden,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Muster mittels Heißprägung auf einen flexiblen Träger übertragen wird,
die Übertragung von einer Folie erfolgt, wobei die Folie ein Kunststoff-Trägerband enthält, auf dem eine Schicht aus leitfähigem Material aufgebracht ist, und wobei zwischen der Schicht aus leitfähigem Material und dem Kunststoff- Trägerband eine Wachsschicht und auf der Schicht aus leitfähigem Material eine Klebstoffschicht vorgesehen ist, und
bei der Übertragung die Wärmeeinwirkung auf die Unterseite des Kunststoff-Trägerbandes mit einer derartigen Temperatur erfolgt, dass das Wachs direkt über dem berührenden Musterteil schmilzt und das darüber befindliche Material der Schicht aus leitfähigem Material mittels des darüber befindlichen Klebstoffes mustergenau auf den flexiblen Träger übertragen wird.
das Muster mittels Heißprägung auf einen flexiblen Träger übertragen wird,
die Übertragung von einer Folie erfolgt, wobei die Folie ein Kunststoff-Trägerband enthält, auf dem eine Schicht aus leitfähigem Material aufgebracht ist, und wobei zwischen der Schicht aus leitfähigem Material und dem Kunststoff- Trägerband eine Wachsschicht und auf der Schicht aus leitfähigem Material eine Klebstoffschicht vorgesehen ist, und
bei der Übertragung die Wärmeeinwirkung auf die Unterseite des Kunststoff-Trägerbandes mit einer derartigen Temperatur erfolgt, dass das Wachs direkt über dem berührenden Musterteil schmilzt und das darüber befindliche Material der Schicht aus leitfähigem Material mittels des darüber befindlichen Klebstoffes mustergenau auf den flexiblen Träger übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Übertragung vorzugsweise mit einer Temperatur von 170°-220°
Celsius erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Übertragung rotativ kontinuierlich mit
linienförmigem Kontakt erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Übertragung schrittweise diskontinuierlich mit
flächigem Kontakt erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, oder einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das durch Übertragung mittels
Heißprägung auf dem flexiblen Träger entstandene Muster aus
elektrisch leitfähigem Material mit einer Schutzschicht
versehen ist oder versehen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, oder einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass als elektrisch leitfähiges
Material Kupfer in der entsprechenden Schicht vorgesehen ist.
7. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1
oder einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das zu übertragende Muster (40) auf einem
Heißprägestempel (2, 2') vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
Heißprägestempel (2) ein Rotationsprägezylinder (2') oder ein
flächiger Prägestempel ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass für den Heißprägestempel (2, 2') eine elektrisch oder
mit Öl betriebene Heizung vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Vorwärmekammer (57) vorgesehen ist,
durch welche die elektrisch leitfähiges Material enthaltende
Folie (1) vor der Übertragung hindurchläuft.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorwärmekammer (57) durch einen Abschluss (54)
verschließbar ist, welcher bei Anhalten der Bewegung der
Folie (1) und Abheben des Heißprägestempels (2') die
Vorwärmekammer (57) öffnend verschiebbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass zur Aufbringung einer Schutzschicht
(113, 113') auf dem durch Übertragung mittels Heißprägung auf
dem flexiblen Träger (3, 3') entstandene Muster (40) aus
elektrisch leitfähigem Material, eine Laminierstation zum
Aufbringen einer Schutzfolie oder eine Besprühstation zum
Aufsprühen einer Schutzschicht vorgesehen ist.
13. Folie (1), insbesondere zur Verwendung in einem Verfahren
nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder in einer Vorrichtung
nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
sie ein Kunststoff-Trägerband (110) enthält, auf dem eine
Wachsschicht (112) und darauf eine Schicht 114) aus
elektrisch leitfähigem Material aufgebracht ist und dass die
Schicht (114) aus elektrisch leitfähigem Material mit einer
Schicht (115) aus Klebstoff abgedeckt ist.
14. Folie nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als
elektrisch leitfähiges Material in der Schicht (114) aus
elektrisch leitfähigem Material Kupfer vorgesehen ist.
15. Folie nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen der Wachsschicht (112) und der Schicht (114) aus
elektrisch leitfähigem Material eine diese schützende
Abdeckschicht (113, 113') vorgesehen ist.
16. Folie nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kunststoff-Trägerband (110) eine
Dicke von etwa 12-25 µm aufweist, die Wachsschicht (112)
etwa 1-2 µm dick ist bzw. aus ca. 1,5-2 g/m2 Releaselack
gebildet wird, die Schichtdicke der Schicht (114) aus
elektrisch leitfähigem Material, insbesondere wenn sie als
elektrisch leitfähiges Material Kupfer enthält, zwischen 0,2 µm
und etwa 35 µm liegt, und die Schicht (115) aus Klebstoff
etwa 2-4 µm beträgt bzw. aus ca. 2-4 g/m2 Klebelack
besteht.
17. Folie nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
zwischen der Wachsschicht (112) und der Schicht (114) aus
elektrisch leitfähigem Material vorhandene und diese
schützende Abdeckschicht (113, 113') eine Dicke von etwa
1-2 µm hat bzw. aus ca. 1-2 g/m2 Prägelack,
gegebenenfalls mit Basislack, besteht.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE20023021U DE20023021U1 (de) | 2000-07-11 | 2000-07-11 | Vorrichtung zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, sowie Folie |
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|---|---|---|---|
| DE2000133507 DE10033507A1 (de) | 2000-07-11 | 2000-07-11 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von elektrisch leitfähigen Mustern auf Trägern, sowie Folie dazu |
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ID=7648437
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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