DE10028469A1 - Leuchte - Google Patents
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Abstract
Eine Leuchte zur Montage an einer ortfesten Struktur (1) wie insbesondere einer Wand oder einer Decke (2), umfaßt mindestens einen Leuchtstab (5) und eine transluzente Scheibe (6), wobei der mindestens eine Leuchtstab (5) mittels einer Trageinrichtung (3) mit Abstand zur ortsfesten Struktur (1) zwischen dieser und der transluzenten Scheibe (6) angeordnet montierbar ist. Eine Lichtabstrahlung erfolgt in einer zur Achse des mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360 DEG . Dabei endet die transluzente Scheibe (6) mindestens längs eines überwiegenden Anteils ihres Umfangs offen, indem über jenen Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener seitlicher Lichtaustritt (14) besteht.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte zur
Montage an einer ortsfesten Struktur wie insbesondere
einer Wand oder einer Decke, umfassend mindestens einen
Leuchtstab und eine transluzente Scheibe, wobei der
mindestens eine Leuchtstab mittels einer Trageinrich
tung mit Abstand zur ortsfesten Struktur zwischen
dieser und der transluzenten Scheibe angeordnet
montierbar ist.
Leuchten der vorstehend genannten Art sind in einer
Vielzahl verschiedener Ausführungen bekannt. Zum
gattungsgemäßen Stand der Technik zählen insbesondere
diverse abgehängte Deckenleuchten. Diese sind vielfach
zur kombinierten direkt-indirekt-Beleuchtung ausgelegt,
indem zusätzlich zu der unterhalb des mindestens einen
Leuchtstabs angeordneten transluzenten, d. h. aus einem
transluzenten Material (Glas, Kunststoff) gefertigen
Scheibe Lichtaustrittsöffnungen an der Oberseite
vorgesehen sind, durch welche hindurch Licht an die
Decke gelangt und von dort zur indirekten Ausleuchtung
des betreffenden Raumes reflektiert wird.
Ferner sind Leuchten bekannt, die ausschließlich zur
indirekten Ausleuchtung eines Raumes ausgelegt sind.
Hierzu zählen beispielsweise sog. "Deckenfluter".
Bekannt sind desweiteren diverse Einbauleuchten. Diese
Leuchten verfügen in aller Regel über eine in der
ortsfesten Struktur versenkt montierbare Montagewanne,
welche die Leuchtmittel aufnimmt. Die Montagewanne ist
dabei vielfach nach unten durch eine transluzente
Scheibe verschlossen.
Gattungsgemäße Leuchten mit einem erheblichen Anteil an
indirektem Licht sorgen für eine in vielen Fällen ange
nehmere Ausleuchtung des betreffenden Raumes als die
früher verbreiteten Leuchten, die ausschließlich zur
direkten Beleuchtung ausgelegt waren. Häufig sind
jedoch auch bei Verwendung derartiger moderner Leuchten
die Beleuchtungsverhältnisse noch nicht
zufriedenstellend.
Ausgehend von dem vorstehend erläuterten Stand der
Technik liegt somit der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs genannten
Art zu schaffen, die sich bei einem vergleichsweise
geringen Herstellungsaufwand und somit niedrigen
Herstellungskosten durch eine gute Ausleuchtung des zu
beleuchtenden Raumes auszeichnet.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch, daß in einer zur Achse des
mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über
360° eine Lichtabstrahlung erfolgt, wobei die
transluzente Scheibe mindestens längs eines
überwiegenden Anteils ihres Umfangs offen endet, indem
über jenen Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener
seitlicher Lichtaustritt besteht. Wesentliches Merkmal
der vorliegenden Erfindung ist somit, daß zumindest
über einen überwiegenden Anteil des Umfangs der Scheibe
ein seitlicher Austritt des von dem mindestens einen
Leuchtstab senkrecht zu dessen Achse und mehr oder
weniger parallel zur Scheibe abgestrahlten Lichts aus
der Leuchte möglich ist. Mit anderen Worten, bei der
erfindungsgemäßen Leuchte ist der mindestens eine
Leuchtstab seitlich weder von den Seitenwänden einer
Montagewanne, noch von den Seitenwänden eines den
mindestens einen Leuchtstab umschließenden Gehäuses
bzw. Rahmens abgedeckt. Dies ermöglicht einen
ungehinderten, nicht geschwächten Austritt des von dem
mindestens einen Leuchtstab seitlich, d. h. senkrecht
zu dessen Achse und mehr oder weniger parallel zur
Scheibe abgestrahlten Lichts aus der Leuchte. Dies ist
Voraussetzung dafür, daß bei der erfindungsgemäßen
Leuchte in einer zur Längsachse des mindestens einen
Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360° eine
Lichtabstrahlung erfolgt. Da somit weder im direkten
noch im indirekten Beleuchtungsbereich eine
Verschattung vorliegt, ergibt sich eine besonders
homogene Ausleuchtung des bestreffenden Raumes. Dabei
ist insbesondere hervorzuheben, daß in Ermangelung
eines seitlich von dem mindestens einen Leuchtstab
angeordneten Gehäuses keine definierte Grenze zwischen
indirekt beleuchteten und direkt beleuchteten Bereichen
des ausgeleuchteten Raumes gezogen werden kann. Die
sich dadurch ergebende besonders homogene
Lichtverteilung wird im allgemeinen als besonders
angenehm empfunden.
Auch wenn, wie dargelegt, bei der erfindungsgemäßen
Leuchte keine klar definierte Grenze zwischen indirekt
und direkt beleuchteten Bereichen des ausgeleuchteten
Raumes gezogen werden kann, so dient doch bei einer
nach der Erfindung konzipierten abgehängten
Deckenleuchte der Größenordnung nach ein Lichtanteil
von ca. 70% der indirekten und ein Lichtanteil von ca.
30% der direkten Beleuchtung eines Raumes. Dies ist ein
maßgeblicher, für die besonders angenehmen
Lichtverhältnisse verantwortlicher Unterschied
gegenüber bekannten gattungsgemäßen abgehängten direkt-
indirekt-Deckenleuchten. Denn bei diesen liegt das
Verhältnis von direktem (ca. 70%) zu indirektem (ca.
30%) Licht gerade umgekehrt als im Falle der Erfindung.
Die 360°-Ausleuchtung steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Gestaltung der Trageinrichtung.
Hierauf wird weiter unten näher eingegangen.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Leuchte liegen
beispielsweise in der besonders günstigen Wärmeabfuhr
sowie den besonders guten Möglichkeiten, die
erfindungsgemäße Leuchte zu reinigen.
Eine erste bevorzugte Weiterbildung der erfindungsge
mäßen Leuchte zeichnet sich dadurch aus, daß die trans
luzente Scheibe über ihren gesamten Umfang offen endet.
Bei einer solchermaßen weitergebildeten Leuchte stellen
sich die vorstehend erläuterten Vorteile der vorliegen
den Erfindung in einem besonders ausgeprägten Maße ein.
Die transluzente Scheibe ist in diesem Falle nicht im
Bereich ihres Randes gehalten. Vielmehr sind in diesem
Falle zur Befestigung der Scheibe Halter vorgesehen,
die mehr oder weniger zentral mit der Scheibe verbunden
sind.
Sofern die ortsfeste Struktur, an der die Leuchte
montierbar ist, eben ausgeführt ist, wie beispielsweise
eine Wand oder aber eine Zimmerdecke, so erstreckt sich
die transluzente Scheibe besonders bevorzugt im wesent
lichen parallel zu jener ortsfesten Struktur. In diesem
Zusammenhang ist jedoch anzumerken, daß sich die
erfindungsgemäße Leuchte keinesfalls ausschließlich
dazu eignet, an einer ebenen ortsfesten Struktur
montiert zu werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die
erfindungsgemäße Leuchte eignet sich in herausragender
Weise auch zur Montage im Bereich von Innenkanten eines
Raumes, beispielsweise einer durch zwei Wände oder aber
eine Wand und eine Zimmerdecke definierten Kante
(häufig als "Ecke" bezeichnet). In diesem Falle hält
die Scheibe randseitig zu den beiden Wänden bzw. der
Wand und der Decke einen Abstand ein, um den ungehin
derten Austritt des von dem mindestens einen Leucht
mittel mehr oder weniger parallel zur Scheibe abge
strahlten Lichts aus der Leuchte heraus zu ermöglichen.
Die Scheibe kann im "klassischen" Sinne durch zwei
ebene, zueinander parallele Hauptflächen begrenzt sein.
Zwingend ist dies jedoch nicht. Vielmehr kommt im
Rahmen der Realisierung der Erfindung auch die
Verwendung einer gewellten Scheibe in Betracht. Auch
kann die Scheibe die Lichtabstrahlung beeinflussende
Strukturen wie Rippen, Noppen oder dergleichen
aufweisen und/oder prismatisch, pyramidal,
pyramidenstumpfförmig oder dergleichen ausgeführt sein.
Eine andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung
zeichnet sich dadurch aus, daß die transluzente Scheibe
zumindest bereichsweise trüb ("matt") ausgeführt ist.
Dies erweist sich wiederum im Hinblick auf
Beleuchtungsverhältnisse, wie sie in durchschnittlichen
Anwendungsfällen als besonders angenehm empfunden
werden, als besonders günstig. Allerdings ist darauf
hinzuweisen, daß es keineswegs zwingend ist, die
Scheibe ganz oder teilweise trüb auszuführen. Im
Gegenteil: Die vorliegende Erfindung ermöglicht, bei
minimalem Aufwand die Scheibe mit unterschiedlichsten
Oberflächengestaltungen auszuführen, um unterschied
liche Beleuchtungseffekte zu erzielen. Beispielsweise
kann die Scheibe auf einer ihrer Oberflächen eine
Beschichtung in Form einer teildurchlässigen Verspiege
lung oder Bedruckung aufweisen. Auf diese Weise läßt
sich auf den Anteil des den betreffenden Raum indirekt
ausleuchtenden Lichts Einfluß nehmen. Ebenfalls kommt
im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise in
Betracht, die Scheibe einseitig oder beidseitig mit
einer Gitterstruktur, Streifenstruktur oder dergleichen
zu bedrucken. In diesem Falle ergibt sich eine
insbesondere im Zusammenhang mit Bildschirmarbeits
plätzen besonders angenehme, spiegelfreie Ausleuchtung.
Die vorstehend beispielhaft erläuterten ergänzenden
Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung lassen sich in
gleicher Weise mit trüben wie mit klaren transluzenten
Scheiben realisieren.
Die erfindungsgemäße Leuchte kann bei Bedarf benachbart
der Scheibe ergänzend ein Raster, insbesondere ein
Spiegelraster aufweisen.
Eine wiederum andere bevorzugte Weiterbildung der
vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß
zwei zueinander parallele Leuchtstäbe vorgesehen sind.
In diesem Falle eignen sich zur Befestigung der Scheibe
insbesondere punktförmig mit der Scheibe verbundene
Halter, die mittig zwischen den beiden Leuchtstäben an
der Scheibe angreifen.
Die Form und das Format der transluzenten Scheibe
korrespondieren besonders bevorzugt zu der Form und dem
Format des mindestens einen Leuchtstabes. In diesem
Sinne ist die Scheibe in dem vorstehend erläuterten
Fall, daß zwei zueinander parallele Leuchtstäbe
vorgesehen sind, besonders bevorzugt rechteckig
ausgeführt. Dabei ist die Breite der Scheibe besonders
bevorzugt mindestens 2- bis 3mal so groß wie der
Abstand der beiden Leuchtstäbe zueinander. Und der
Abstand der Scheiben zu den Leuchtstäben entspricht
besonders bevorzugt dem 1- bis 2fachen Wert des
Durchmessers der Leuchtstäbe. Bei Einhaltung der
genannten Abmessungen ergibt sich wiederum ein
besonders angenehmes Verhältnis zwischen direktem und
indirektem Licht mit dem Ergebnis einer als besonders
angenehm empfundenen Ausleuchtung des betreffenden
Raumes.
In jenem bevorzugten Falle (siehe oben), daß zwei
zueinander parellele Leuchtstäbe vorgesehen sind,
umfaßt die Trageinrichtung gemäß einer weiteren
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung einen zur
unmittelbaren oder mittelbaren Befestigung an der
ortsfesten Struktur vorgesehenen, kammerartigen
Grundkörper und ein auf den Grundkörper aufsteckbares,
an diesem fixierbares Montage-Gegenprofil. Die zwei
Leuchtstäbe sowie die transluzente Scheibe sind dabei
besonders bevorzugt an dem Montage-Gegenprofil
angebracht. Diese Ausführung der Trageinrichtung ist
unter Montagegesichtspunkten besonders günstig. Für
eine Schnellmontage des Montage-Gegenprofils an dem
Grundkörper der Trageinrichtung kann letzterer im
Bereich seines einen Endes von einem Bolzen durchsetzt
sein, auf welchem das Montage-Gegenprofil mit zwei
stirnseitig angeordneten taschenartigen Aufnahmen
aufsteckbar ist. Das Montage-Gegenprofil wird sodann um
jenen Bolzen herum an dem Grundkörper herangeschwenkt,
wobei in der Endstellung ein Sicherungsstift durch
zueinander korrespondierende Bohrungen in dem
Grundkörper sowie den Montage-Gegenprofil durchgesteckt
wird.
In dem durch den Grundkörper sowie das Montage-
Gegenprofil der Trageinrichtung definierten Hohlraum
kann dabei eine elektrische Steckverbindung vorgesehen
sein, welche einen problemlosen Anschluß des mindestens
einen Leuchtstabes an die Stromzufuhr vor der
Anbringung des Montage-Gegenprofils an den Grundkörper
ermöglicht.
Die für die vorliegende Erfindung maßgebliche
Vermeidung jeglicher Schattenbildung, insbesondere der
Verschattung seitwärts des mindestens einen Leuchtstabs
sowie zur ortsfesten Struktur hin, läßt sich
insbesondere durch eine besonders schlanke Gestaltung
der Trageinrichtung erreichen. Eine solche Gestaltung
der Trageinrichtung ermöglicht darüberhinaus die
problemlose Montage der erfindungsgemäßen Leuchte im
Bereich einer Innenkante des Raumes, da in diesem Falle
die Trageinrichtung entsprechend schmaler ist als die
Scheibe.
Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand
eines in der Zeichnung veranschaulichten besonders
bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei
zeigt
Fig. 1 eine gemäß der vorliegenden Erfindung ausge
führte abgehängte Deckenleuchte in teilweise
geschnittener Seitenansicht,
Fig. 2 die Leuchte gemäß Fig. 1 im Querschnitt, und
Fig. 3 die Verbindung des Montage-Gegenprofils mit dem
Grundkörper der Trageinrichtung.
Die in der Zeichnung veranschaulichte Leuchte ist
vorgesehen zur Montage an einer die ortsfeste Struktur
1 bildenden Zimmerdecke 2. Sie umfaßt eine Trageinrich
tung 3, Leuchtmittel 4 in Form von zwei parallel
zueinander angeordneten Leuchtstäben 5 und eine
transluzente Scheibe 6.
Die Trageinrichtung 3 umfaßt zwei zweiteilig aufgebaute
Deckendosen 7, zwei Rohre 8, von denen jeweils eines
mit dem Unterteil 9 der zugeordneten Deckendose 7 fest
verbunden ist, einen mit den beiden Rohren fest verbun
denen länglichen, kammerartigen Grundkörper 10, ein auf
den Grundkörper 10 aufsteckbares, an diesem fixierbares
Montage-Gegenprofil 11 und zwei Halter 12 für die
Scheibe 6. Die beiden Leuchtstäbe 5 sind über als
solches bekannte Montagesockel 13 seitlich an dem
Montage-Gegenprofil 11 befestigt. Die beiden Halter 12
für die Scheibe 6 sind unterhalb der beiden Rohre 8
angeordnet, so daß sie optisch wie deren Verlängerung
erscheinen. Unter Verwendung der beiden Halter 12
ergibt sich eine doppelte punktförmige Befestigung der
Scheibe 6, welche von unten (Pfeil A) betrachtet mittig
zwischen den beiden Leuchtstäben 5 angeordnet ist.
Der durch den Grundkörper 10 und das Montage-Gegen
profil 11 definierte Hohlraum dient der verdeckten
Aufnahme der elektrischen Installation, insbesondere
der erforderlichen Vorschaltgeräte und Anschlüsse.
Ferner ist in dem Hohlraum eine elektrische
Steckverbindung 17 (s. u.) aufgenommen. Die
Stromversorgung erfolgt über ein im Inneren eines der
beiden Rohre 8 verlegtes Kabel.
Die Scheibe 6 ist ausgebildet als diffus leuchtende
Scheibe aus Glas; sie besteht aus Verbundsicherheits
glas mit einer zwischenliegenden transluzenten, matten
Folie. Sie ist rechteckig, wobei die Breite B etwa dem
3fachen Wert des Abstandes zwischen den beiden Leucht
stäben 5 entspricht. Hierdurch ergibt sich ein seit
licher Überstand C der Scheibe 6 über die Leuchtstäbe
5, der jeweils etwa dem Abstand zwischen den beiden
Leuchtstäben 5 entspricht.
Die Scheibe 6 ist, indem sie allein über die beiden
mittig angeordneten Halter 12 befestigt ist, optisch
"frei schwebend" ausgeführt. Sie endet seitlich offen,
und zwar sowohl entlang ihrer Längskanten wie auch
entlang ihrer Stirnkanten. Somit endet die transluzente
Scheibe 6 über ihren gesamten Umfang offen. Hierdurch
entsteht ein offener seitlicher Lichtaustritt 14 für
von den Leuchtstäben 5 seitwärts abgestrahltes Licht.
Wie Fig. 3 veranschaulicht ist zur raschen und
problemlosen Fixierung des Montage-Gegenprofils 11 an
dem Grundkörper 10 der Trageinrichtung 3 ein
spezifisches Schnellbefestigungssystem vorgesehen.
Dieses umfaßt einen Bolzen 15, welcher den Grundkörper
10 im Bereich seines einen Endes durchsetzt. Das
Montage-Gegenprofil 11 weist an dem zugeordneten Ende
zwei stirnseitig angeordnete, taschenartige Aufnahmen
16 auf, die auf den Bolzen 15 aufsteckbar sind. Ist das
Montage-Gegenprofil 11 in diesem Sinne einseitig auf
dem Bolzen 15 aufgesteckt, so wird es, nachdem zuvor
über die elektrische Steckverbindung 17 die Leuchtstäbe
an die Stromversorgung angeschlossen worden sind, an
den Grundkörper 10 herangeschwenkt (Pfeil D). In dieser
Stellung wird ein Sicherungsstift 18 in die zueinander
korrespondierenden Bohrungen 19 bzw. 20 des
Grundkörpers 10 und des Montage-Gegenprofils 11 der
Trageinrichtung durchgesteckt.
Claims (17)
1. Leuchte zur Montage an einer ortsfesten Struktur
(1) wie insbesondere einer Wand oder einer Decke
(2), umfassend mindestens einen Leuchtstab (5) und
eine transluzente Scheibe (6), wobei der mindestens
eine Leuchtstab (5) mittels einer Trageinrichtung
(3) mit Abstand zur ortsfesten Struktur (1)
zwischen dieser und der transluzenten Scheibe (6)
angeordnet montierbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einer zur Achse des mindestens einen
Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360° eine
Lichtabstrahlung erfolgt, wobei die transluzente
Scheibe (6) mindestens längs eines überwiegenden
Anteils ihres Umfangs offen endet, indem über jenen
Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener
seitlicher Lichtaustritt (14) besteht.
2. Leuchte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transluzente Scheibe (6) über ihren
gesamten Umfang offen endet.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich eine eben ausgeführte transluzente Scheibe
(6) im wesentlichen parallel zu einer ebenen
ortsfesten Struktur (1) erstreckt.
4. Leuchte nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Hauptflächen der Scheibe nicht
zueinander parallel sind.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei zueinander parallele Leuchtstäbe (5)
vorgesehen sind.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transluzente Scheibe (6) rechteckig ausge
führt ist.
7. Leuchte nach den Ansprüchen 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (B) der Scheibe (6) mindestens 2,5
mal so groß ist wie der Abstand der beiden Leucht
stäbe (5) zueinander.
8. Leuchte nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Scheibe (6) zu den Leuchtstäben
(5) dem 0,5- bis 2-fachen Wert des Durchmessers der
Leuchtstäbe (5) entspricht.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Befestigung der Scheibe (6) punktförmig mit
dieser verbundene Halter (12) vorgesehen sind.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (6) zumindest bereichsweise trüb
ist.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (6) bedruckt ist.
12. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (6) mit einer teildurchlässigen
Verspiegelung beschichtet ist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (6) aus einem Verbundsicherheits
glas mit einer zwischenliegenden transluzenten
Folie besteht.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trageinrichtung (3) einen zur unmittelbaren
oder mittelbaren Befestigung an der ortsfesten
Struktur (1) vorgesehenen kammerartigen Grundkörper
(10) und ein auf den Grundkörper (10) aufsteck
bares, an diesem fixierbares Montage-Gegenprofil
(11) umfaßt.
15. Leuchte nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Leuchtstäbe (5) sowie die transluzente
Scheibe (6) an dem Montage-Gegenprofil (11) ange
bracht sind.
16. Leuchte nach Anspruch 14 oder Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (10) im Bereich seines einen
Endes von einem Bolzen (15) durchsetzt ist, auf
welchem das Montage-Gegenprofil (11) mit zwei
stirnseitig angeordneten taschenartigen Aufnahmen
(16) aufsteckbar ist.
17. Leuchte nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (10) und das Montage-
Gegenprofil (11) im Bereich ihrer dem Bolzen (15)
gegenüberliegenden Enden jeweils zueinander
korrespondierende Bohrungen (19, 20) aufweisen, in
welche ein den Grundkörper und das Montage-
Gegenprofil durchsetzender Sicherungsstift (18)
einsetzbar ist.
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|---|---|---|---|
| DE10028469A DE10028469A1 (de) | 2000-06-08 | 2000-06-08 | Leuchte |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE10028469A Withdrawn DE10028469A1 (de) | 2000-06-08 | 2000-06-08 | Leuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10028469A1 (de) |
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| DE20216462U1 (de) | 2002-10-25 | 2003-01-02 | Augsburg, Anke, 06114 Halle | Pendelleuchte |
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| DE19754931C1 (de) * | 1997-12-10 | 1999-03-18 | Peter Andres | Leuchte mit einem Reflektor und einer Diffusorscheibe |
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- 2000-06-08 DE DE10028469A patent/DE10028469A1/de not_active Withdrawn
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