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DE10028469A1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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Publication number
DE10028469A1
DE10028469A1 DE10028469A DE10028469A DE10028469A1 DE 10028469 A1 DE10028469 A1 DE 10028469A1 DE 10028469 A DE10028469 A DE 10028469A DE 10028469 A DE10028469 A DE 10028469A DE 10028469 A1 DE10028469 A1 DE 10028469A1
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DE
Germany
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disc
light
translucent
lamp
luminaire according
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Withdrawn
Application number
DE10028469A
Other languages
English (en)
Inventor
Volkmar Wanders
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • F21S8/04Lighting devices intended for fixed installation intended only for mounting on a ceiling or the like overhead structures
    • F21S8/06Lighting devices intended for fixed installation intended only for mounting on a ceiling or the like overhead structures by suspension
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V7/00Reflectors for light sources
    • F21V7/04Optical design
    • F21V7/05Optical design plane
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2103/00Elongate light sources, e.g. fluorescent tubes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Eine Leuchte zur Montage an einer ortfesten Struktur (1) wie insbesondere einer Wand oder einer Decke (2), umfaßt mindestens einen Leuchtstab (5) und eine transluzente Scheibe (6), wobei der mindestens eine Leuchtstab (5) mittels einer Trageinrichtung (3) mit Abstand zur ortsfesten Struktur (1) zwischen dieser und der transluzenten Scheibe (6) angeordnet montierbar ist. Eine Lichtabstrahlung erfolgt in einer zur Achse des mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360 DEG . Dabei endet die transluzente Scheibe (6) mindestens längs eines überwiegenden Anteils ihres Umfangs offen, indem über jenen Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener seitlicher Lichtaustritt (14) besteht.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte zur Montage an einer ortsfesten Struktur wie insbesondere einer Wand oder einer Decke, umfassend mindestens einen Leuchtstab und eine transluzente Scheibe, wobei der mindestens eine Leuchtstab mittels einer Trageinrich­ tung mit Abstand zur ortsfesten Struktur zwischen dieser und der transluzenten Scheibe angeordnet montierbar ist.
Leuchten der vorstehend genannten Art sind in einer Vielzahl verschiedener Ausführungen bekannt. Zum gattungsgemäßen Stand der Technik zählen insbesondere diverse abgehängte Deckenleuchten. Diese sind vielfach zur kombinierten direkt-indirekt-Beleuchtung ausgelegt, indem zusätzlich zu der unterhalb des mindestens einen Leuchtstabs angeordneten transluzenten, d. h. aus einem transluzenten Material (Glas, Kunststoff) gefertigen Scheibe Lichtaustrittsöffnungen an der Oberseite vorgesehen sind, durch welche hindurch Licht an die Decke gelangt und von dort zur indirekten Ausleuchtung des betreffenden Raumes reflektiert wird.
Ferner sind Leuchten bekannt, die ausschließlich zur indirekten Ausleuchtung eines Raumes ausgelegt sind. Hierzu zählen beispielsweise sog. "Deckenfluter".
Bekannt sind desweiteren diverse Einbauleuchten. Diese Leuchten verfügen in aller Regel über eine in der ortsfesten Struktur versenkt montierbare Montagewanne, welche die Leuchtmittel aufnimmt. Die Montagewanne ist dabei vielfach nach unten durch eine transluzente Scheibe verschlossen.
Gattungsgemäße Leuchten mit einem erheblichen Anteil an indirektem Licht sorgen für eine in vielen Fällen ange­ nehmere Ausleuchtung des betreffenden Raumes als die früher verbreiteten Leuchten, die ausschließlich zur direkten Beleuchtung ausgelegt waren. Häufig sind jedoch auch bei Verwendung derartiger moderner Leuchten die Beleuchtungsverhältnisse noch nicht zufriedenstellend.
Ausgehend von dem vorstehend erläuterten Stand der Technik liegt somit der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich bei einem vergleichsweise geringen Herstellungsaufwand und somit niedrigen Herstellungskosten durch eine gute Ausleuchtung des zu beleuchtenden Raumes auszeichnet.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, daß in einer zur Achse des mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360° eine Lichtabstrahlung erfolgt, wobei die transluzente Scheibe mindestens längs eines überwiegenden Anteils ihres Umfangs offen endet, indem über jenen Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener seitlicher Lichtaustritt besteht. Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist somit, daß zumindest über einen überwiegenden Anteil des Umfangs der Scheibe ein seitlicher Austritt des von dem mindestens einen Leuchtstab senkrecht zu dessen Achse und mehr oder weniger parallel zur Scheibe abgestrahlten Lichts aus der Leuchte möglich ist. Mit anderen Worten, bei der erfindungsgemäßen Leuchte ist der mindestens eine Leuchtstab seitlich weder von den Seitenwänden einer Montagewanne, noch von den Seitenwänden eines den mindestens einen Leuchtstab umschließenden Gehäuses bzw. Rahmens abgedeckt. Dies ermöglicht einen ungehinderten, nicht geschwächten Austritt des von dem mindestens einen Leuchtstab seitlich, d. h. senkrecht zu dessen Achse und mehr oder weniger parallel zur Scheibe abgestrahlten Lichts aus der Leuchte. Dies ist Voraussetzung dafür, daß bei der erfindungsgemäßen Leuchte in einer zur Längsachse des mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360° eine Lichtabstrahlung erfolgt. Da somit weder im direkten noch im indirekten Beleuchtungsbereich eine Verschattung vorliegt, ergibt sich eine besonders homogene Ausleuchtung des bestreffenden Raumes. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, daß in Ermangelung eines seitlich von dem mindestens einen Leuchtstab angeordneten Gehäuses keine definierte Grenze zwischen indirekt beleuchteten und direkt beleuchteten Bereichen des ausgeleuchteten Raumes gezogen werden kann. Die sich dadurch ergebende besonders homogene Lichtverteilung wird im allgemeinen als besonders angenehm empfunden.
Auch wenn, wie dargelegt, bei der erfindungsgemäßen Leuchte keine klar definierte Grenze zwischen indirekt und direkt beleuchteten Bereichen des ausgeleuchteten Raumes gezogen werden kann, so dient doch bei einer nach der Erfindung konzipierten abgehängten Deckenleuchte der Größenordnung nach ein Lichtanteil von ca. 70% der indirekten und ein Lichtanteil von ca. 30% der direkten Beleuchtung eines Raumes. Dies ist ein maßgeblicher, für die besonders angenehmen Lichtverhältnisse verantwortlicher Unterschied gegenüber bekannten gattungsgemäßen abgehängten direkt- indirekt-Deckenleuchten. Denn bei diesen liegt das Verhältnis von direktem (ca. 70%) zu indirektem (ca. 30%) Licht gerade umgekehrt als im Falle der Erfindung.
Die 360°-Ausleuchtung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gestaltung der Trageinrichtung. Hierauf wird weiter unten näher eingegangen.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Leuchte liegen beispielsweise in der besonders günstigen Wärmeabfuhr sowie den besonders guten Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Leuchte zu reinigen.
Eine erste bevorzugte Weiterbildung der erfindungsge­ mäßen Leuchte zeichnet sich dadurch aus, daß die trans­ luzente Scheibe über ihren gesamten Umfang offen endet. Bei einer solchermaßen weitergebildeten Leuchte stellen sich die vorstehend erläuterten Vorteile der vorliegen­ den Erfindung in einem besonders ausgeprägten Maße ein. Die transluzente Scheibe ist in diesem Falle nicht im Bereich ihres Randes gehalten. Vielmehr sind in diesem Falle zur Befestigung der Scheibe Halter vorgesehen, die mehr oder weniger zentral mit der Scheibe verbunden sind.
Sofern die ortsfeste Struktur, an der die Leuchte montierbar ist, eben ausgeführt ist, wie beispielsweise eine Wand oder aber eine Zimmerdecke, so erstreckt sich die transluzente Scheibe besonders bevorzugt im wesent­ lichen parallel zu jener ortsfesten Struktur. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, daß sich die erfindungsgemäße Leuchte keinesfalls ausschließlich dazu eignet, an einer ebenen ortsfesten Struktur montiert zu werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die erfindungsgemäße Leuchte eignet sich in herausragender Weise auch zur Montage im Bereich von Innenkanten eines Raumes, beispielsweise einer durch zwei Wände oder aber eine Wand und eine Zimmerdecke definierten Kante (häufig als "Ecke" bezeichnet). In diesem Falle hält die Scheibe randseitig zu den beiden Wänden bzw. der Wand und der Decke einen Abstand ein, um den ungehin­ derten Austritt des von dem mindestens einen Leucht­ mittel mehr oder weniger parallel zur Scheibe abge­ strahlten Lichts aus der Leuchte heraus zu ermöglichen.
Die Scheibe kann im "klassischen" Sinne durch zwei ebene, zueinander parallele Hauptflächen begrenzt sein. Zwingend ist dies jedoch nicht. Vielmehr kommt im Rahmen der Realisierung der Erfindung auch die Verwendung einer gewellten Scheibe in Betracht. Auch kann die Scheibe die Lichtabstrahlung beeinflussende Strukturen wie Rippen, Noppen oder dergleichen aufweisen und/oder prismatisch, pyramidal, pyramidenstumpfförmig oder dergleichen ausgeführt sein.
Eine andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die transluzente Scheibe zumindest bereichsweise trüb ("matt") ausgeführt ist. Dies erweist sich wiederum im Hinblick auf Beleuchtungsverhältnisse, wie sie in durchschnittlichen Anwendungsfällen als besonders angenehm empfunden werden, als besonders günstig. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß es keineswegs zwingend ist, die Scheibe ganz oder teilweise trüb auszuführen. Im Gegenteil: Die vorliegende Erfindung ermöglicht, bei minimalem Aufwand die Scheibe mit unterschiedlichsten Oberflächengestaltungen auszuführen, um unterschied­ liche Beleuchtungseffekte zu erzielen. Beispielsweise kann die Scheibe auf einer ihrer Oberflächen eine Beschichtung in Form einer teildurchlässigen Verspiege­ lung oder Bedruckung aufweisen. Auf diese Weise läßt sich auf den Anteil des den betreffenden Raum indirekt ausleuchtenden Lichts Einfluß nehmen. Ebenfalls kommt im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise in Betracht, die Scheibe einseitig oder beidseitig mit einer Gitterstruktur, Streifenstruktur oder dergleichen zu bedrucken. In diesem Falle ergibt sich eine insbesondere im Zusammenhang mit Bildschirmarbeits­ plätzen besonders angenehme, spiegelfreie Ausleuchtung. Die vorstehend beispielhaft erläuterten ergänzenden Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung lassen sich in gleicher Weise mit trüben wie mit klaren transluzenten Scheiben realisieren.
Die erfindungsgemäße Leuchte kann bei Bedarf benachbart der Scheibe ergänzend ein Raster, insbesondere ein Spiegelraster aufweisen.
Eine wiederum andere bevorzugte Weiterbildung der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß zwei zueinander parallele Leuchtstäbe vorgesehen sind. In diesem Falle eignen sich zur Befestigung der Scheibe insbesondere punktförmig mit der Scheibe verbundene Halter, die mittig zwischen den beiden Leuchtstäben an der Scheibe angreifen.
Die Form und das Format der transluzenten Scheibe korrespondieren besonders bevorzugt zu der Form und dem Format des mindestens einen Leuchtstabes. In diesem Sinne ist die Scheibe in dem vorstehend erläuterten Fall, daß zwei zueinander parallele Leuchtstäbe vorgesehen sind, besonders bevorzugt rechteckig ausgeführt. Dabei ist die Breite der Scheibe besonders bevorzugt mindestens 2- bis 3mal so groß wie der Abstand der beiden Leuchtstäbe zueinander. Und der Abstand der Scheiben zu den Leuchtstäben entspricht besonders bevorzugt dem 1- bis 2fachen Wert des Durchmessers der Leuchtstäbe. Bei Einhaltung der genannten Abmessungen ergibt sich wiederum ein besonders angenehmes Verhältnis zwischen direktem und indirektem Licht mit dem Ergebnis einer als besonders angenehm empfundenen Ausleuchtung des betreffenden Raumes.
In jenem bevorzugten Falle (siehe oben), daß zwei zueinander parellele Leuchtstäbe vorgesehen sind, umfaßt die Trageinrichtung gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung einen zur unmittelbaren oder mittelbaren Befestigung an der ortsfesten Struktur vorgesehenen, kammerartigen Grundkörper und ein auf den Grundkörper aufsteckbares, an diesem fixierbares Montage-Gegenprofil. Die zwei Leuchtstäbe sowie die transluzente Scheibe sind dabei besonders bevorzugt an dem Montage-Gegenprofil angebracht. Diese Ausführung der Trageinrichtung ist unter Montagegesichtspunkten besonders günstig. Für eine Schnellmontage des Montage-Gegenprofils an dem Grundkörper der Trageinrichtung kann letzterer im Bereich seines einen Endes von einem Bolzen durchsetzt sein, auf welchem das Montage-Gegenprofil mit zwei stirnseitig angeordneten taschenartigen Aufnahmen aufsteckbar ist. Das Montage-Gegenprofil wird sodann um jenen Bolzen herum an dem Grundkörper herangeschwenkt, wobei in der Endstellung ein Sicherungsstift durch zueinander korrespondierende Bohrungen in dem Grundkörper sowie den Montage-Gegenprofil durchgesteckt wird.
In dem durch den Grundkörper sowie das Montage- Gegenprofil der Trageinrichtung definierten Hohlraum kann dabei eine elektrische Steckverbindung vorgesehen sein, welche einen problemlosen Anschluß des mindestens einen Leuchtstabes an die Stromzufuhr vor der Anbringung des Montage-Gegenprofils an den Grundkörper ermöglicht.
Die für die vorliegende Erfindung maßgebliche Vermeidung jeglicher Schattenbildung, insbesondere der Verschattung seitwärts des mindestens einen Leuchtstabs sowie zur ortsfesten Struktur hin, läßt sich insbesondere durch eine besonders schlanke Gestaltung der Trageinrichtung erreichen. Eine solche Gestaltung der Trageinrichtung ermöglicht darüberhinaus die problemlose Montage der erfindungsgemäßen Leuchte im Bereich einer Innenkante des Raumes, da in diesem Falle die Trageinrichtung entsprechend schmaler ist als die Scheibe.
Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine gemäß der vorliegenden Erfindung ausge­ führte abgehängte Deckenleuchte in teilweise geschnittener Seitenansicht,
Fig. 2 die Leuchte gemäß Fig. 1 im Querschnitt, und
Fig. 3 die Verbindung des Montage-Gegenprofils mit dem Grundkörper der Trageinrichtung.
Die in der Zeichnung veranschaulichte Leuchte ist vorgesehen zur Montage an einer die ortsfeste Struktur 1 bildenden Zimmerdecke 2. Sie umfaßt eine Trageinrich­ tung 3, Leuchtmittel 4 in Form von zwei parallel zueinander angeordneten Leuchtstäben 5 und eine transluzente Scheibe 6.
Die Trageinrichtung 3 umfaßt zwei zweiteilig aufgebaute Deckendosen 7, zwei Rohre 8, von denen jeweils eines mit dem Unterteil 9 der zugeordneten Deckendose 7 fest verbunden ist, einen mit den beiden Rohren fest verbun­ denen länglichen, kammerartigen Grundkörper 10, ein auf den Grundkörper 10 aufsteckbares, an diesem fixierbares Montage-Gegenprofil 11 und zwei Halter 12 für die Scheibe 6. Die beiden Leuchtstäbe 5 sind über als solches bekannte Montagesockel 13 seitlich an dem Montage-Gegenprofil 11 befestigt. Die beiden Halter 12 für die Scheibe 6 sind unterhalb der beiden Rohre 8 angeordnet, so daß sie optisch wie deren Verlängerung erscheinen. Unter Verwendung der beiden Halter 12 ergibt sich eine doppelte punktförmige Befestigung der Scheibe 6, welche von unten (Pfeil A) betrachtet mittig zwischen den beiden Leuchtstäben 5 angeordnet ist.
Der durch den Grundkörper 10 und das Montage-Gegen­ profil 11 definierte Hohlraum dient der verdeckten Aufnahme der elektrischen Installation, insbesondere der erforderlichen Vorschaltgeräte und Anschlüsse. Ferner ist in dem Hohlraum eine elektrische Steckverbindung 17 (s. u.) aufgenommen. Die Stromversorgung erfolgt über ein im Inneren eines der beiden Rohre 8 verlegtes Kabel.
Die Scheibe 6 ist ausgebildet als diffus leuchtende Scheibe aus Glas; sie besteht aus Verbundsicherheits­ glas mit einer zwischenliegenden transluzenten, matten Folie. Sie ist rechteckig, wobei die Breite B etwa dem 3fachen Wert des Abstandes zwischen den beiden Leucht­ stäben 5 entspricht. Hierdurch ergibt sich ein seit­ licher Überstand C der Scheibe 6 über die Leuchtstäbe 5, der jeweils etwa dem Abstand zwischen den beiden Leuchtstäben 5 entspricht.
Die Scheibe 6 ist, indem sie allein über die beiden mittig angeordneten Halter 12 befestigt ist, optisch "frei schwebend" ausgeführt. Sie endet seitlich offen, und zwar sowohl entlang ihrer Längskanten wie auch entlang ihrer Stirnkanten. Somit endet die transluzente Scheibe 6 über ihren gesamten Umfang offen. Hierdurch entsteht ein offener seitlicher Lichtaustritt 14 für von den Leuchtstäben 5 seitwärts abgestrahltes Licht.
Wie Fig. 3 veranschaulicht ist zur raschen und problemlosen Fixierung des Montage-Gegenprofils 11 an dem Grundkörper 10 der Trageinrichtung 3 ein spezifisches Schnellbefestigungssystem vorgesehen. Dieses umfaßt einen Bolzen 15, welcher den Grundkörper 10 im Bereich seines einen Endes durchsetzt. Das Montage-Gegenprofil 11 weist an dem zugeordneten Ende zwei stirnseitig angeordnete, taschenartige Aufnahmen 16 auf, die auf den Bolzen 15 aufsteckbar sind. Ist das Montage-Gegenprofil 11 in diesem Sinne einseitig auf dem Bolzen 15 aufgesteckt, so wird es, nachdem zuvor über die elektrische Steckverbindung 17 die Leuchtstäbe an die Stromversorgung angeschlossen worden sind, an den Grundkörper 10 herangeschwenkt (Pfeil D). In dieser Stellung wird ein Sicherungsstift 18 in die zueinander korrespondierenden Bohrungen 19 bzw. 20 des Grundkörpers 10 und des Montage-Gegenprofils 11 der Trageinrichtung durchgesteckt.

Claims (17)

1. Leuchte zur Montage an einer ortsfesten Struktur (1) wie insbesondere einer Wand oder einer Decke (2), umfassend mindestens einen Leuchtstab (5) und eine transluzente Scheibe (6), wobei der mindestens eine Leuchtstab (5) mittels einer Trageinrichtung (3) mit Abstand zur ortsfesten Struktur (1) zwischen dieser und der transluzenten Scheibe (6) angeordnet montierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in einer zur Achse des mindestens einen Leuchtstabs senkrechten Ebene über 360° eine Lichtabstrahlung erfolgt, wobei die transluzente Scheibe (6) mindestens längs eines überwiegenden Anteils ihres Umfangs offen endet, indem über jenen Anteil des Umfangs der Scheibe ein offener seitlicher Lichtaustritt (14) besteht.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die transluzente Scheibe (6) über ihren gesamten Umfang offen endet.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine eben ausgeführte transluzente Scheibe (6) im wesentlichen parallel zu einer ebenen ortsfesten Struktur (1) erstreckt.
4. Leuchte nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hauptflächen der Scheibe nicht zueinander parallel sind.
5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei zueinander parallele Leuchtstäbe (5) vorgesehen sind.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die transluzente Scheibe (6) rechteckig ausge­ führt ist.
7. Leuchte nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (B) der Scheibe (6) mindestens 2,5 mal so groß ist wie der Abstand der beiden Leucht­ stäbe (5) zueinander.
8. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Scheibe (6) zu den Leuchtstäben (5) dem 0,5- bis 2-fachen Wert des Durchmessers der Leuchtstäbe (5) entspricht.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Scheibe (6) punktförmig mit dieser verbundene Halter (12) vorgesehen sind.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (6) zumindest bereichsweise trüb ist.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (6) bedruckt ist.
12. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (6) mit einer teildurchlässigen Verspiegelung beschichtet ist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (6) aus einem Verbundsicherheits­ glas mit einer zwischenliegenden transluzenten Folie besteht.
14. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung (3) einen zur unmittelbaren oder mittelbaren Befestigung an der ortsfesten Struktur (1) vorgesehenen kammerartigen Grundkörper (10) und ein auf den Grundkörper (10) aufsteck­ bares, an diesem fixierbares Montage-Gegenprofil (11) umfaßt.
15. Leuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Leuchtstäbe (5) sowie die transluzente Scheibe (6) an dem Montage-Gegenprofil (11) ange­ bracht sind.
16. Leuchte nach Anspruch 14 oder Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) im Bereich seines einen Endes von einem Bolzen (15) durchsetzt ist, auf welchem das Montage-Gegenprofil (11) mit zwei stirnseitig angeordneten taschenartigen Aufnahmen (16) aufsteckbar ist.
17. Leuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (10) und das Montage- Gegenprofil (11) im Bereich ihrer dem Bolzen (15) gegenüberliegenden Enden jeweils zueinander korrespondierende Bohrungen (19, 20) aufweisen, in welche ein den Grundkörper und das Montage- Gegenprofil durchsetzender Sicherungsstift (18) einsetzbar ist.
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