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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Schlagbohrmaschine mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
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Eine
solche Schlagbohrmaschine ist aus dem Dokument
DE 690 10 990 T2 bekannt.
Es handelt sich um eine Schlagbohrmaschine, bei der durch ein begrenztes
axiales Verschieben der Bohrspindel das durch zwei Rastenscheiben
gebildete Schlagwerk aktiviert bzw. deaktiviert wird.
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Bei
der bekannten Maschine ist der Träger für das Schaltglied und den Schaltmechanismus
als Baugruppe mit einer Druckplatte ausgebildet, an dieser Baugruppe
ist auch die die Bohrspindel abstützende Druckfeder angeordnet. Über ein
außen
an der Maschine betätigbares,
auf die Druckplatte einwirkendes Stellglied ist die gesamte Baugruppe schwenkbar,
um nur beim Schlagbohrbetrieb die Bohrspindel an der Druckfeder
elastisch abzustützen.
Hierzu ist die Druckfeder als Blattfeder ausgebildet, die beim Schwenken
der Baugruppe in radialer Richtung zur Bohrspindel bewegt wird.
Die Bohrspindel ist an ihrem rückwärtigen Ende
in einem Zapfenlager aufgenommen, aus dem das Ende der Bohrspindel
herausragt. In der Schwenkstellung der Baugruppe für das Schlagbohren
liegt die Blattfeder unmittelbar am Bohrspindelende an, in der Schwenkstellung
ohne Schlagbohren stützt
sich die Bohrspindel mit ihrem Ende an einem nicht nachgebenden Bauteil
der schwenkbaren Baugruppe ab. Um die schwenkbare Baugruppe funktionssicher
montieren zu können,
ist bei der bekannten Schlagbohrmaschine in der Trennwand des Getriebegehäuses zum
Motorgehäuse
hin eine Tasche vorgesehen, in welche die Baugruppe eingesetzt wird,
wonach darüber
das auf die Druckplatte einwirkende Stellglied angeordnet wird.
Hiernach wird die Trennwand mit dem Getriebegehäuse ver schraubt, um danach
erst das Getriebegehäuse
und das Motorgehäuse
miteinander zu verbinden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schlagbohrmaschine der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Bohrspindel am Träger mit
dem Schaltglied und dem Schaltmechanismus in beiden Betriebsarten über die
Druckfeder abgestützt ist
und darüber
ein axiales Verschieben der Bohrspindel beim Wechsel der Betriebsart
vorgenommen werden kann, wobei der Träger mit seinen Bauteilen vormontierbar
und zwischen das Getriebegehäuse
und das Motorgehäuse
bei deren Zusammenbau einfügbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Schlagbohrmaschine gelöst, welche die Merkmale des
Patentanspruchs 1 aufweist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Schlagbohrmaschine
ist von Vorteil, daß der
neue Träger,
an dem das Schaltglied und der Schaltmechanismus vormontierbar sind,
in einfacher Weise in das bestückte Getriebegehäuse eingesetzt
werden kann, bevor Motorgehäuse
und Getriebegehäuse
miteinander verbunden werden. Zwar ist noch eine Einzelmontage der
Bauteile der Schaltvorrichtung für
das Schlagwerk der Schlagbohrmaschine an dem Träger erforderlich, der besondere
Vorzug hierbei liegt jedoch darin, dies außerhalb des Maschinengehäuses vornehmen
zu können,
wobei der Zusammenhalt der Teile des Schaltmechanismus und des Schaltgliedes
an dem neuen Träger
erfolgt und nicht erst durch Zusammenfügen von Motorgehäuse und
Getriebegehäuse
der Maschine zustandekommt.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
noch näher
erläutert.
Dabei zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch eine elektrische Schlagbohrmaschine,
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2 in
vergrößerter Darstellung
den in das Getriebegehäuse
der Schlagbohrmaschine gemäß 1 einsetzbaren
Träger
für die
Schaltvorrichtung für
das Schlagwerk in vormontierter Anordnung,
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3 eine
perspektivische Wiedergabe des Trägers gemäß 2 ohne Bestückung,
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4 die
rückwärtige Stirnansicht
des montierten Trägers
nach 2,
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5 die
Rückansicht
des Getriebegehäuses
der Maschine nach 1 mit vollständig montiertem Getriebe und
darin eingesetztem Träger
der Schaltvorrichtung und
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6 die
Ansicht der der Getriebeseite von 5 gegenüberliegenden
Seite der Zwischenwand zwischen Motorgehäuse und Getriebegehäuse der Maschine
nach 1.
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1 zeigt
im einzelnen den Antriebsmotor 1 der Schlagbohrmaschine,
bei dem es sich um einen Elektromotor, beispielsweise einen Universalmotor, handelt.
Der Motor 1 ist von einem Motorgehäuse 2 umkleidet. In
axialer Richtung des Motors 1 ist an das Motorgehäuse 2 ein
Getriebegehäuse 4 angesetzt, welches
ein Getriebe 3 enthält,
bei dem es sich meist um ein zwischen zwei Stufen schaltbares Getriebe han delt.
Zwischen dem Motorgehäuse 2 und
dem Getriebegehäuse 4 ist
eine Zwischenwand 5 angeordnet, die bei zusammengefügter Maschine
das Innere des Getriebegehäuses 4 von
dem Inneren des Motorgehäuses 2 trennt.
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Durch
das Getriebe 3 und entsprechend durch das Getriebegehäuse 4 hindurch
erstreckt sich eine Bohrspindel 6, auf die Schläge mittels
eines Schlagwerks 7 in axialer Richtung ausgeübt werden können. Das
Schlagwerk 7 ist aktivierbar und deaktivierbar, und dazu
ist die Bohrspindel 6 in axialer Richtung verschieblich.
Das Schlagwerk 7 besteht aus einer im Getriebegehäuse 4 fest
angeordneten ersten Rastenscheibe 8 und aus einer zweiten
Rastenscheibe 9, die auf der Bohrspindel 6 drehfest
und in axialer Richtung unverschieblich angeordnet ist. An den einander
zugekehrten Stirnseiten haben die beiden Rastenscheiben 8, 9 Rasten 10,
die in einer der Axialstellungen der Bohrspindel 6 in wechselnden
Eingriff miteinander gebracht werden können, damit bei drehender, über das
Werkzeug gemäß der Darstellung
nach links verschobener Bohrspindel 6 die Rasten 10 der
mitdrehenden Rastenscheibe 9 über die Rasten der feststehenden
Rastenscheibe 8 hinwegspringen, wobei durch das entsprechende
Ratschen der Rastenscheiben 8, 9 eine axiale Schwingung
auf die Bohrspindel 6 übertragen
wird. In der zweiten Axialstellung ist die Bohrspindel 6 nicht
verschiebbar, sie ist in ihrer rechten Position entsprechend der
Darstellung von 1 blockiert, wodurch die Rasten 10 der beiden
Rastenscheiben 8, 9 für den Bohrbetrieb ohne Schlagen
ständig
außer
Eingriff bleiben.
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Die
Freigabe der axialen Verschiebung der Bohrspindel 6 er folgt über ein
Schaltvorrichtung 14, welche ein auf der Oberseite der
Maschine freiliegendes, von Hand betätigbares Schaltglied 12 und
einen Schaltmechanismus 11 umfaßt, und die gesamten Teile
des Schaltvorrichtung 14 sind an einem Träger 13 angeordnet,
der in das Getriebegehäuse 4 eingesetzt
ist und an dem außerhalb
der Maschine alle Teile der Schaltvorrichtung 14 vormontiert
werden können.
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Den
Träger 13 mit
der komplett daran montierten Schaltvorrichtung 14 zeigt 2.
Das rückwärtige Ende
der Bohrspindel 6 stützt
sich an einem Axiallager 15 ab, wozu ein entsprechender
Absatz am Ende der Bohrspindel 6 vorgesehen ist. Das abgesetzte
Ende der Bohrspindel 6 ragt durch das Axiallager 15 hindurch.
In der Schaltstellung der Bohrspindel 6, die dem Schlagbohrbetrieb
entspricht, stützt
sich das Axiallager 15 an einer Druckfeder 16 ab.
Die als Wendelfeder ausgebildete Druckfeder 16 übergreift
eine topfartige Ausformung einer Nockenscheibe 17, die
in axialer Richtung der Bohrspindel 6 verschiebbar ist. 2 zeigt
die Axialstellung der Nockenscheibe 17, die der axialen
Verschiebbarkeit der Bohrspindel 6 für den Schlagbohrbetrieb entspricht. Die
axiale Blockade der Bohrspindel 6, in der die Rastenscheiben 8 und 9 des
Schlagwerks 7 außer Eingriff
gehalten sind, wird durch eine Axialverschiebung der Nockenscheibe
erzwungen, die ausgehend von der Darstellung in 2 nach
rechts erfolgt, wodurch die Nockenscheibe 17 selbst zur
Anlage an dem Axiallager 15 kommt. In dieser Position können durch
axialen Druck auf die Bohrspindel 6 mittels des Bohrwerkzeugs
die Rasten 10 der Rastenscheiben 8 und 9 des
Schlagwerks 7 nicht mehr in Eingriff gebracht werden.
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Um
die Nockenscheibe 17 axial zu verschieben, ist ein Schwenk
in Richtung um die Achse der Bohrspindel 6 erforderlich.
Bewirkt wird dies über
einen radialen Fortsatz 18 an der Nockenscheibe 17, der
in Eingriff mit dem Schaltglied 12 steht. Das Schaltglied 12 ist
entsprechend in tangentialer Richtung zur Drehrichtung der Bohrspindel 6 verschieblich.
An der zum Motorgehäuse 2 bzw.
zur Zwischenwand 5 hinliegenden Stirnseite hat die Nockenscheibe 17 Nocken 24,
die in zusammengefügter
Anordnung von Motorgehäuse 2 und
Getriebegehäuse 4 mit
dazwischen angeordneter Zwischenwand 5 in Eingriff mit
axial steigenden Kurven 25 stehen, die an der zum Getriebegehäuse 4 hinliegenden
Seite der Zwischenwand 5 angeordnet sind und die man in 6 erkennen
kann. Die Kurven 25 sind um eine hülsenförmige Ausformung 26 der
Zwischenwand 5 herum angeordnet, in die in montierter Lage
das abgesetzte Ende der Bohrspindel 6 eintaucht.
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Das
Axiallager 15 der Schaltvorrichtung 14 besteht
aus zwei Ringscheiben 32 und 33, zwischen denen
in montierter Anordnung ein Kugeln 35 haltender Kugelkäfig 34 angeordnet
ist. Diese losen Einzelteile zusammen mit der Druckfeder 16 und
der Nockenscheibe 17 sind in einer Tasche 19 des
Trägers 13 aufgenommen,
in die sie nach und nach eingelegt werden können. Diese Tasche 19 ist
besonders deutlich in 3 dargestellt. Im wesentlichen
ist die Tasche 19 hohlzylindrisch, wenngleich die Taschenwandung 30 sich
nicht über
den gesamten Zylinderumfang erstreckt. An der rückwärtigen Stirnseite ist die Tasche 19 offen
und an der gegenüberliegenden Stirnseite
hat sie eine Stirnwand 27 mit einer zentralen Durchtrittsöffnung 28 für das Ende
der Bohrspindel 6. Radial stehen an der Taschenwandung 30 Rippen 31 vor,
zwischen die die Ringscheiben 32 und 33 sowie
der Kugelkäfig 34 des
Axiallagers 15 eingelegt werden und die diese Teile zentrieren.
Die Rippen 31 reichen nicht über die gesamte axiale Länge der
Tasche 19, weil am offenen Ende der Tasche 19 die
Nockenscheibe 17 in Umfangsrichtung schwenkbar aufzunehmen
ist, die einen größeren Durchmesser
als das Axiallager 15 hat und die sich umfangsseitig an der
Taschenwand 30 abstützt.
Ebenso hat das Ende der Druckfeder 16 einen größeren Durchmesser,
das zur Nockenscheibe 17 hin anzuordnen ist.
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Zunächst wird
in die Tasche 19 des Trägers 13 die
vordere Ringscheibe 33 eingelegt, dann der Kugelkäfig 34 mit
den Kugeln 35 und danach die zweite Ringscheibe 32.
Anschließend
legt man die Druckfeder 16 in die Tasche 19 ein,
die zum Schluß mittels
der Nockenscheibe 17 verschlossen wird, wobei die Nockenscheibe 17 unter
Spannung der Druckfeder 16 aufgerastet werden kann. Dazu
dienen Schnapphaken 29, die an den Enden von Federzungen 36 sitzen,
die aus der Taschenwandung 30 freigeschnitten bzw. freigeformt
sind. Die Federzungen 36 erstrecken sich zur Zylinderachse
der Tasche 19 parallel, und die Hakenkontur der daran angeformten
Schnapphaken 29 ist radial nach innen hin gerichtet. In
der vormontierten Endlage übergreifen die
Schnapphaken 29 die rückwärtige Stirnseite
der Nockenscheibe 17 so wie es in den 4 und 5 erkennbar
ist, in dieser Position ist die Druckfeder 16 vorgespannt.
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Die
Taschenwandung 30 ist über
Stege 37 mit einer Kopfplatte 21 des Trägers 13 einstückig verbunden,
an deren Ober seite seitliche Führungen 22 für das Schaltglied 12 angeordnet
sind, das als Schieber ausgebildet ist. Die Kopfplatte 21 erstreckt sich
parallel zur Tangentialrichtung der Tasche 19 und in gleicher
Richtung erstreckt sich ein länglicher Durchbruch 20 in
der Kopfplatte 21, durch den hindurch das aufgesetzte Schaltglied 12 mit
einer Mitnehmerhülse 23 hindurchragt,
in die in montierter Anordnung der radiale Fortsatz 18 der
Nockenscheibe 17 eingreift. Innerhalb dieser Mitnehmerhülse 23 ist der
radiale Fortsatz 18 der Nockenscheibe 17 in axialer
Richtung der Bohrspindel 6 verschieblich aufgenommen, damit
die entsprechende axiale Verschiebung der Nockenscheibe 17 beim
Wechsel der Schaltstellung der Schaltvorrichtung 14 nicht
behindert wird.
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Wie 2 weiter
deutlich macht, wird die vorderseitige Wandung der Mitnehmerhülse 23 des Schaltgliedes 12 von
einem mittels einer Feder 39 belasteten Druckstück 38 beaufschlagt,
das in einer an den Träger 13 angeformten
Führungshülse 40 verschieblich
angeordnet ist. Dieses Druckstück 38 dient
dazu, das Schaltglied 12 in seinen Endlagen durch überwindbare
Rastung zu fixieren.
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Alle
Teile der Schaltvorrichtung 14, wie sie in 2 auszumachen
sind, werden an dem Träger 13 außerhalb
des Getriebegehäuses 4 vormontiert.
In der Einbaulage findet die Kopfplatte 21 des Trägers 13 in
einer entsprechenden Aussparung an der Oberseite des Getriebegehäuses 4 Platz.
Somit sind jegliche Aufnahmen am Getriebegehäuse 4 für die Schaltvorrichtung 14 mit
Ausnahme der erwähnten Aussparung
entbehrlich.
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Die 2, 3 und 4 zeigen
weiter eine an den Träger 13 angeformte
Lasche 41, die sich parallel zur Zylinderachse der Tasche 19 erstreckt
und über
deren Stirnwand 27 nach vorn hin vorsteht. An dem vorspringenden
Ende hat die Lasche 41 eine kreisförmige Einbuchtung 42,
um einen schematisch dargestellten, drehbaren Getriebeschaltknopf 43 zu
hintergreifen, der an seinem Innenende, mit dem er in das Getriebegehäuse 4 hineinragt,
eine eingestochene Umfangsnut hat. In diese Nut greift die Lasche 41 mit
der Einbuchtung 42 ein, und dadurch kann mit dem Träger 13 zusätzlich eine mechanische
Sicherung des Getriebeschaltknopfes 43 erzielt werden.
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In
zweckmäßiger Ausführung ist
der Träger 13 ein
einstückiges
Kunststoffspritzteil, das zwar zusätzlich gefertigt werden muß, jedoch
einen besonderen Montagekomfort bietet.